Telematik - Gesundheitskarte im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
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- Cathrin Mann
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1 Telematik - Gesundheitskarte im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Kongress ehealth 2003 vom in Dresden MinDirig Norbert Paland norbert.paland@bmgs.bund.de
2 Gestaltungsmöglichkeiten der Politik Nationale Konsensbildung Gesetzgebung Gesetzgebungsfolgenabschätzung
3 Konsensbildung gemeinsame Erklärung von BMG(S) und den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens zum Ausbau der Telematik vom 3. Mai 2002 Beschluss der 75. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 20. Juni 2002 Einrichtung der Steuerungsgruppe Telematik im Gesundheitswesen beim BMGS zur nationalen Konsensbildung mit allen betroffenen gesellschaftlichen Gruppen am 24. Juni 2002 Telematik-Expertise der Deutschen Industrie vom 2. Juni 2003
4 Gesetzgebung Gesundheitsmodernisierungsgesetz 1. Lesung im Deutschen Bundestag am 9. September /3. Lesung im Deutschen Bundestag am 26. September 2003 Verabschiedung durch den Bundesrat am 17. Oktober 2003
5 Gesetzgebung Aspekte zum Ausbau der jetzigen Krankenversichertenkarte zur elektronischen Gesundheitskarte Technischer Rahmen Pflicht und Freiwilligkeit Patientenrechte und Datenschutz Verfahren und Standards
6 Gesetzgebung - Technischer Rahmen Die elektronische Gesundheitskarte muss technisch geeignet sein für die Authentifizierung, die Verschlüsselung und die elektronische Signatur
7 Gesetzgebung - Pflichtteil und Freiwilliger Teil Pflichtteil: administrative Daten Zuzahlungsstatus elektronisches Rezept europäische Vorgaben für die Inanspruchnahme von Leistungen in den Mitgliedstaaten der EU Freiwilliger Teil: Arzneimitteldokumentation Notfalldaten Patientenquittung elektronische Patientenakte Patientenfach, etc. earztbrief
8 Gesetzgebung - Patientenrechte und Datenschutz Patientenrechte und Datenschutz werden im Gesetz sichergestellt durch: Einwilligung Leserechte Zugriffsregelungen (HPC, Protokollierung) Verwendungsverbot Beschlagnahmeverbot!
9 Gesetzgebung - Verfahren und Standards Voraussetzung für Einsatz der Gesundheitskarte sind Vorgaben zu Verfahren und Standards. Entweder durch Vereinbarung der Selbstverwaltung zur Schaffung einer Informations- und Sicherheitsinfrastruktur oder Ersatzvornahme des BMGS "
10 Prioritäre Anwendungen Aus den bisherigen Ausführungen zur Gesetzgebung ergeben sich klare Prioritäten für Anwendungen: Administrative Daten Zuzahlungsstatus Europäische Vorgaben erezept Arzneimitteldokumentation Notfalldaten
11 Gesetzgebungsfolgenabschätzung Rollout der elektronischen Gesundheitskarte Planung des Rollouts (Testphase) Rollout bis 1. Januar 2006 Erfolgskontrolle des Rollouts
12 Planung der Umsetzung Zeitplan Bis zum Frühjahr 2004 werden die konzeptionellen Vorarbeiten für die Karte und die erforderliche Telematikarchitektur- und infrastruktur erfolgen. Im Laufe des Jahres 2004 beginnt die Testphase, in der prioritäre Anwendungen sowie ausgewählte Vernetzungen von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken erprobt und evaluiert werden.
13 Planung der Umsetzung: bit4health (Konsortium: IBM, SAP, ORGA-Kartensysteme, InterComponentWare, FHG-IAO) Arbeitspaket 1: Arbeitspaket 2: Definition einer Telematik- Rahmenarchitektur und Sicherheitsinfrastruktur Akzeptanzbildung Projektmanagement Qualitätssicherung Wissenschaftliche Begleitung
14 Rollout / Erfolgskontrolle Gemeinsame Testphase mit Überführung in Rollout klar definierte Verantwortlichkeiten kontinuierliche Evaluierung der Testphase mit Anpassung der Telematik-Rahmenarchitektur gegebenenfalls notwendige rechtliche Maßnahmen (Rechtsanpassung durch Rechtsverordnung, Ersatzvornahme)
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
München, den 20. April 2005 MinDirig Norbert Paland
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