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1 Grundsatzpositionen und entscheidungen zu Telematikanwendungen der Gesundheitskarte VERSION: Stand:

2 1 Grundsätze und Handlungsleitlinien Die Infrastruktur in der Telematik richtet sich prioritär am Nutzen für den Patienten aus (Patientenzentrierung). Die Hoheit über seine medizinischen Daten liegt auch zukünftig beim Versicherten. Der Zugang zu seinen medizinischen Daten soll dem Patienten erleichtert werden. Alle Komponenten, Schnittstellen, Dienste und Prozesse in der Telematik müssen an erster Stelle den Erfordernissen des Datenschutzes und der Datensicherheit entsprechen. Der uneingeschränkte Schutz der Schweigepflicht der Heil- und Gesundheitsberufe wird gewährleistet. Durch die Einführung der egk und der Telematik müssen das heute gültige Datenschutzniveau und die heute gültigen Datenzugriffsrechte erhalten werden. Änderungen der Datenzugriffsrechte erfordern gesetzliche Vorgaben oder geänderte vertragliche Beziehungen. Zur Realisierung dieser Grundsätze könnten ggf. einvernehmlich auch höherwertige Realisierungsoptionen gewählt werden. Aus Gründen der Interoperabiltät und Zukunftssicherheit sind die existierenden Normen und Standards zu berücksichtigen und bei Bedarf sind neue zu schaffen. Europäische und internationale Entwicklungen sind zu betrachten. Grundlage bilden die Zuständigkeiten der Vertragspartner aus 291a SGB V sowie die bestehenden Vertragsbeziehungen zwischen den in 291a Abs. 7 SGB V genannten Vertragspartnern und dem Verband der privaten Krankenversicherung und die sich daraus ergebenden jeweiligen organisatorischen Zuständigkeiten. Der Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist ausgerichtet auf: o o die Optimierung der Versorgungsqualität o die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit o die Reduktion bürokratischer Aufwände durch die Erleichterung von Arbeitsprozessen und abläufen o die Transparenz der Behandlung sowie der Versorgungsabläufe im Gesundheitswesen o die Verbesserung der Transparenz für Patientinnen und Patienten o die flexible Gestaltung der Kommunikationswege zwischen Leistungsträgern und Kostenträgern. Neue Versorgungsformen sind zu unterstützen und die dynamische Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen ist zu ermöglichen. Seite 2 von 7

3 Die eingesetzten Systeme müssen für die Anwender (Patienten/Versicherte, Heil- und Gesundheitsberufe etc.) sicher und handhabbar gestaltet werden. Die sichere Anbindung der Anwender an die Telematikinfrastruktur wird in den einzelnen Sektoren durch die jeweils zuständige Spitzenorganisation verantwortet. Für die Versorgung von Privatpatienten und für sektorübergreifende Versorgungsstrukturen erfolgt die Festlegung der Zuständigkeiten gemäß den jeweiligen vertraglichen Bestimmungen. Die gematik zertifiziert die Anbindungsdienste. Für den Transport und die Speicherung medizinischer Daten jeglicher Art auf Servern gilt der unabdingbare Grundsatz der Verschlüsselung. Die Verschlüsselung erfolgt hierbei mit dem öffentlichen Schlüssel des Versicherten. Die Erstellung von Bewegungsprofilen bei der Online-Nutzung von Anwendungsdiensten ist durch Anonymisierung des Arztbezuges zu verhindern. Datentransport und Datenhaltung erfolgen mit dem Grundprinzip der verteilten Server (System der verteilten Datenhaltung). Zur Realisierung von kostengünstigen Lösungen sind die vorhandenen organisatorischen und technischen Strukturen zu berücksichtigen und - so weit sinnvoll - zu nutzen. Seite 3 von 7

4 2 Betriebskonzept Die gematik koordiniert die Arbeiten zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages erstellt und pflegt die Gesamtarchitektur und die sich daraus ableitenden Rahmenrichtlinien zur Interoperabiltät der Telematikanwendungen der Gesundheitskarte prüft zur Sicherstellung der Qualität und Interoperabilität eigenständig oder in Kooperation mit den Sektoren der Leistungsträger und Kostenträger die Einhaltung der Richtlinien (Eingriffsrechte und Sanktionsmaßnahmen sind noch festzulegen) erarbeitet und hat die Betriebsverantwortung für eine zentrale Testplattform zur Prüfung der Komponenten und deren Integration erstellt und pflegt ein neutrales PR-Konzept übergeordnete Dienste der Telematikinfrastruktur, die sektorenübergreifend verfügbar sein müssen, um Interoperabilität zu gewährleisten (OID-Dienst zur eindeutigen Nummernvergabe, Zeitdienst usw.), werden von der gematik spezifiziert, zertifiziert und betrieben. Die Organisationen der Kostenträger entwickeln gemeinsam mit den betroffenen Sektoren der Leistungsträger das Realisierungskonzept für die Pflichtanwendungen (erezept und EU-KVK) und den Versichertenstammdatendienst Aufgaben und Zuständigkeiten: erezept Ebene Aufgabe (Beispiele) Zuständig 1 Standards (HL7 V3) Gematik 2 Inhalte (Datenfeld) KBV und GKV/PKV (ggf. mit Sondervereinbarungen) im Benehmen mit den Leistungsträgerorganisationen 3 Schnittstellen (Umsetzung 2. auf 1.) 4. Transportprozess (Rahmenrichtlinien: Kommunikationsverfahren, Verschlüsselung etc.) KBV und GKV/PKV (ggf. mit Sondervereinbarungen) im Benehmen mit den Leistungsträgerorganisationen Gematik 5. Betrieb 5.1 Erstellung des erezeptes Arzt, Zahnarzt und Krankenhaus mit Primärsystem 5.2 Übermittlung Provider (frei wählbar, sofern von der gematik zertifiziert) oder egk 5.3 Zugangsdienst (SaveD) Die Verfügbarkeit wird durch den zuständigen Leistungssektor ermöglicht. Siehe Spiegelstrich Seite 3 Nr. 1. Seite 4 von 7

5 5.4 Datenstelle Verordnungsdatenserver 5.5 Datenstelle Abrechnungsdatenserver KV-Systeme Näheres regeln KBV (im Benehmen mit den Leistungsträgerorganisationen) und Spitzenverbände der Kostenträger analoge Regelung: Siehe Spiegelstrich Seite 3 Nr. 1. GKV und PKV, mit Option des Transports via RZ gemäß 300 SGB V oder direkter Anlieferung von Apotheke an Datenannahmestellen der Kostenträger; Näheres Regeln DAV (im Benehmen mit den Leistungsträgerorganisationen) und Spitzenverbände der Kostenträger (GKV und PKV) Seite 5 von 7

6 Aufgaben und Zuständigkeiten: VSDD Ebene Aufgabe (Beispiele) zuständig 1 Standards gematik 2 Inhalte (Datenfeld) federführend Kostenträger in Beratung mit betroffenen Leistungsträgerorganisationen 3 Schnittstellen (Umsetzung 2. auf 1.) Kostenträger im Benehmen mit den Leistungsträgerorganisationen 4 Transportprozess (Kommunikationsverfahren, Gematik Verschlüsselung etc.) 5 Betrieb 5.1 Erstellung der Anfrage und Versand Arzt/Zahnarzt und Krankenhaus mit Primärsystem 5.2 Übermittlung Provider (frei wählbar, sofern von gematik zertifiziert) 5.3 Zugangsdienst (SaveD) Die Verfügbarkeit wird durch den zuständigen Leistungssektor ermöglicht. Siehe Spiegelstrich Seite 3 Nr Datenstelle VSDD Kostenträger Freiwillige Anwendungen Die zugrunde liegenden technischen Verfahren und Standards werden vorab in der gematik abgestimmt. Die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Umsetzung werden (erstmalig und bei Änderung) in der Gesellschafterversammlung festgelegt. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung zwischen den Leistungsträgerorganisationen und wird beratend von den Kostenträgern begleitet. Die Leistungsträgerorganisationen geben HBA aus und gestalten die dafür notwendige Zertifizierungsinfrastruktur organisieren die sektorbezogene Ausgestaltung der Primärsysteme entwickeln gemeinsam mit den Kostenträgern das Realisierungskonzept für die Pflichtanwendungen (erezept und EU-KVK) konzipieren unter begleitender Beratung der Kostenträger die freiwilligen Anwendungen und richten die zusätzlich erforderlichen Infrastrukturdienste ein; Grundlage bilden die Rahmenrichtlinien der gematik siehe oben betreiben Datenstellen und Infrastrukturdienste (SaveD, epa-server, Verordnungsdatenserver) siehe Kompromissvorschlag unter erezept Seite 6 von 7

7 Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen geben die egk aus und gestalten die dafür notwendige Zertifizierungsinfrastruktur organisieren eigenständig den Versichertenstammdatendienst und dessen Betrieb Die Leistungsträger (Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser) sind für die telematikgerechte Ausstattung in ihrem Bereich verantwortlich sie beschaffen sich eigenständig die notwendigen Komponenten auf eigene Kosten (Die Refinanzierung wird zwischen Leistungsträger und Kostenträger-Organisationen auf der Basis der Finanzierungsvereinbarung geregelt) kann unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots eine auf seine Situation zugeschnittene Lösung aus Komponenten wählen, die in Konformität mit den jeweiligen Spezifikationen vom Markt geliefert werden Unternehmen der freien Wirtschaft realisieren und betreiben im Auftrag der gematik, der Kostenträger oder der Leistungsträger Dienste und Anwendungen können die Telematikinfrastruktur unter Verwendung der egk und des HBA für eigene Anwendungen, die nicht von den Kostenträgern oder Leistungsträgerorganisationen eingerichtet werden, nutzen und müssen dafür auch die entsprechenden Kosten tragen müssen die einschlägigen Anwendungsrichtlinien, Schnittstellen und Standards der gematik nachweisbar erfüllen die Nutzung von Teilen der Infrastruktur erfordert eine Zulassung durch die gematik Seite 7 von 7

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