Aufbau und Erprobung der Telematikinfrastruktur

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1 Aufbau und Erprobung der Telematikinfrastruktur Pressegespräch zum ehealth-gesetz am 11. Mai 2016 B. Greve, Dezernat 6 der KBV

2 Pressegespräch zum ehealth-gesetz Seite 2 von 9 Agenda ehealth-gesetz Notwendige Maßnahmen Sachstand und Zeitplan

3 E-Health-Gesetz Pressegespräch zum ehealth-gesetz Seite 3 von 9 Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), 291 Bis muss die gematik die notwendigen Maßnahmen für VSDM (inkl. TI) geschaffen haben, sonst darf der Haushalt von KBV, KZBV & GKV-SV ab 2017 den Haushalt von 2014 abzüglich 1 % so lange nicht überschreiten, bis die notwendigen Maßnahmen umgesetzt sind. (Zahn-)Ärzten, die ab dem keine VSDM-Prüfung durchführen, muss die Vergütung pauschale um 1 Prozent gekürzt werden. BMG auf der conhit: Die Bundesregierung ist sich jedoch sicher, dass der Termin, der im E-Health-Gesetz vorgegeben ist, nicht eingehalten wird. Es gäbe eine Schonfrist bis Jahresende. notwendigen Maßnahmen Zeitplan

4 Pressegespräch zum ehealth-gesetz Seite 4 von 9 notwendige Maßnahmen: Ausschreibungen Gesamtvorhaben ORS1 G2 Wissenschaftliche Evaluierung Los 1 und 2 Aufbau und Betrieb Endnutzernahe Dienste in einer Testregion Los 3 Aufbau und Betrieb der zentralen Dienste der TI Los 1 und 2 Entwicklung und Bereitstellung von COS, initialisierten Karten und Testkarten Los 3 und 4 Personalisierung und Herausgabe HBA und SMC-B inkl. PKI) Los 5 Aufbau und Betrieb der CVC- Root Evaluierung Akzeptanz und Praxistauglichkeit Nov Zuschlag in GSV beschlossen! Quelle: gematik

5 Pressegespräch zum ehealth-gesetz Seite 5 von 9 notwendige Maßnahmen: Testregionen Erprobungsteilnehmer pro Region: 375 Ärzte, 125 Zahnärzte, 4 Krankenhäuser, 1 Universitätsklinikum und KVen, KZVen, LKGen sowie alle gesetzlichen Krankenkassen Quelle: gematik

6 Pressegespräch zum ehealth-gesetz Seite 6 von 9 notwendige Maßnahmen: Mengengerüst in den Testregionen Dimension Wert Anzahl Praxen Ärzte und Psychotherapeuten davon: Anzahl Hausarztpraxen ~ 40 % Mindestanzahl MVZ 2 Mindestanzahl Praxen mit Standalone-Szenario (logische Trennung) 20 Mindestanzahl Praxen mit Standalone-Szenario (physische Trennung) 10 Mindestanzahl Praxen Anbindung mit geringer Bandbreite (<= 1024Bit kbit/s Download) 10 Mindestanzahl Anbindung über Mobilfunk (UMTS, LTE) 10 Mindestanzahl Praxen mit mobilen Kartenterminals 10 Anzahl unterschiedlicher Primärsysteme (PVS) für Arztpraxen, wobei mindestens drei der Hersteller dieser Produkte nicht gesellschaftsrechtlich verbunden sind, sondern (konzern-) unabhängig sein müssen. 5 Mindestanzahl Praxen pro Primärsystem (PVS) für Arztpraxen 10 Mindestanzahl einzubindender Krankenhäuser 5 Anzahl unterschiedlicher Primärsysteme (KIS) für Krankenhäuser 5 In der Mindestanzahl der einzubindenden Krankenhäuser enthaltene Anzahl von Universitätskliniken 1 Quelle: gematik

7 Pressegespräch zum ehealth-gesetz Seite 7 von 9 notwendige Maßnahmen: technische Realisierung Consumer Zone TI-Plattform Zone dezentral Transport Netz TI-Platform Zone zentral Provider Zone Existing Application Zone egk HBA TSP X.509 nonqes TSP X.509 QES BNetzA-Proxy Mobiles Terminal Namensdienst TSL-Dienst Praxis Zentrales Netz TI SMC-B Konnektor gsmc-k/kt VPN Zugangsdienst Fachanwendungsspezifischer Dienst Backend System Clientsystem ehealth - Terminal HBA egk Zeitdienst Konfigurationsdienst TSP CVC Störungsampel Sicherheitsgateway Sicheres Netz d KVen Fachanwendungsspezifischer Dienst Sicheres Netz KVen gematik Root-CA CVC Root OCSP Responder Quelle: gematik

8 Pressegespräch zum ehealth-gesetz Seite 8 von 9 notwendige Maßnahmen: technische Realisierung Consumer Zone TI-Plattform Zone dezentral HBA Mobiles Terminal Praxis SMC-B Konnektor gsmc-k/kt Clientsystem egk ehealth - Terminal

9 Pressegespräch zum ehealth-gesetz Seite 9 von 9 Zeitplan Aus Medienberichten:.. Der Beginn der Erprobung in der Testregion Südost (Konsortium T-Systems) ist inzwischen auf den 14. November 2016 verschoben worden. In der Testregion Nordwest hat das Konsortium SCK zwar in der Planung nach wie vor den 19. August 2016 vermerkt. Nach Aussagen der gematik werde das erste zertifizierte Kartenterminal jedoch frühestens am 30. September 2016 zur Verfügung stehen, so dass die Erprobung frühestens im Oktober 2016 starten kann. Damit liegt das Ende der Erprobung nach derzeitigem Zeitplan bei etwa März/April Damit ist offensichtlich, dass der gesetzliche Termin inkl. Puffer, also der , nicht ohne massive Veränderungen an der Teststrategie gehalten werden kann. Entweder man spart an der Sicherheit, am Funktionsumfang oder gar an Beidem.

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