Countdown für die eidas-verordnung Wie Vertrauensdienste die Behördenkommunikation verändern werden 4. Fachkongress des IT-Planungsrats
|
|
- Peter Althaus
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Countdown für die eidas-verordnung Wie Vertrauensdienste die Behördenkommunikation verändern werden 4. Fachkongress des IT-Planungsrats Datum: Ort: Berlin Verfasser: Christian Seegebarth 1
2 IN EUROPA ELEKTRONISCH ZU SIGNIEREN IST HEUTE NOCH SCHWIERIG WWW 13 Millionen EU Bürger arbeiten in einem anderen EU- Land 150 Millionen EU Bürger kaufen online ein 2
3 INSBESONDERE WEGEN DER VIELZAHL AN REALISIERUNGEN Keine Einheitlichkeit in Europa!!! verpflichtend freiwillig Jahr = Start 3
4 KERNPUNKTE DER EIDAS-VERORDNUNG (REGULATION NO 910 / 2014) Ziel Schaffung eines digitalen Binnenmarkts der eid-mittel und TSP in Europa Gegenseitige Anerkennung der notifizierten eid Systeme Festlegung eines Rechtsrahmens für betroffene Dienste Schaffung einer gemeinsamen Grundlage für sichere elektronische Interaktion zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen Betroffene Dienste Notifizierte Systeme (eid) (Identifizierung/Authentisierung) und Vertrauensdienste (TSP) Ausgenommen: Geschlossene Nutzergruppen der Privatwirtschaft oder der Behörden, z.b. EGVP, Firmenkarten, Register Status In Kraft getreten August Durchführungsrechtsakte als Verbindung von technischen Normen und Verordnung sind geschaffen worden Im Forum elektronische Vertrauensdienste AK A (TeleTrusT) und AK B (Bitkom) wurden aktuelle Vorschläge der Durchführungsakte kommentiert. i Durch den gesetzgeberischen Charakter für die Mitgliedsstaaten müssen SigG/SigV angepasst werden 4
5 ROADMAP DER EIDAS-VERORDNUNG REICHT BIS IN 2018 HINEIN eidas-verordnung Inkrafttreten eidas-verordnung Trust Services Inkrafttreten Regelung Vertrauensdienste Elect. Identification Übergangsphase Inkrafttreten eid-anerkennung Beendigung der alten Dienste 5
6 EIDAS-VERORDNUNG WIRD ÜBER DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE UND TECHNISCHE STANDARDS SPEZIFIZIERT Chapter I. General Provisions II. Electronic Identification III. Trust Services IV. Electronic Documents V. Delegation of power and Implementing Provision VI. Final Provisions Sections 1. General Provisions 2. Supervision 3. Qualified trust services 4. Electronic signatures 5. Electronic seals 6. Electronic time stamps 7. Electronic registered delivery services 8. Website authentication Legal Article Durchführungsrechtsakte (Implementing Acts) Art. 17(8) Art. 19(4) Art. 20(4) Art. 21(4) Art. 22(5) Art.23(3) Art. 24(5) Art. 27(4) Art. 27(5) Art. 28(6) Art. 29(2) Art. 30(3) Art. 31(3) Art. 32(3) Art 33 (2) Art. 34(2) Art 37 (5) Art. 38(6) Art. 42(2) Art.44(2) Art45 (2) Technical ETSI Conformity Assessment Framework General Policy Requirements Req. for Conformity Assessments Website Certs Qulified Certs Pub. Key Certs Attribute Certs Time Stamps
7 VERTRAUENSDIENSTE GEMÄß EIDAS FÜR DIE UNTERSCHIEDLICHSTEN BEREICHE Fortgeschrittene / qualifizierte Signaturen (auch fernausgelöst) Qualifizierte Websitezertifikate Fortgeschrittene/ qualifizierte Siegel Elektronische Einschreib- Zustelldienste Vertrauensdienste qualifizierte Zeitstempel Elektronisches Dokument Prüf und Bewahrungsdienste 7
8 NEU: DIE FERNSIGNATUR (FÜR NATÜRLICHE PERSONEN) Natürliche Person Vertra g Signieren Vertrag Behörde / Unternehmen 2-Faktor-Authentisierung Vertrauensdiensteanbieter (TSP) für Signaturerzeugung Vertrag Technische Umsetzung Signaturauslösemechanismus befindet sich unter alleiniger Kontrolle des Schlüsselinhabers (natürliche Person) Schlüsselmaterial und Zertifikat wird im HSM unter Hoheit eines Vertrauensdiensteanbieters (TSP) gespeichert Unsere Vision Orchester von Identifikations- und Authentifizierungsmechanismen ermöglichen die Signatur in der Cloud 8
9 FERNSIGNATUREN BIETEN EINE EINFACHERE NUTZBARKEIT UND PROFESSIONELLES SCHLÜSSEL-MANAGEMENT Anwendungsbereich Einsatz durch natürliche Personen bei Transaktionen und Kommunikation mit Unternehmen und Behörden Vorteile Potential für hohe Marktdurchdringung, da einfachere Nutzbarkeit und professionelles Management der Schlüssel Schnelle Verfügbarkeit für potentiellen Unterzeichner Voraussichtlich kostengünstiger, da keine spezifische Hardware auf Seiten des Unterzeichners notwendig i eidas(erwägungsgrund 52): Die Erstellung elektronischer Fernsignaturen [ ] soll aufgrund der vielfältigen damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteile ausgebaut werden. 9
10 NEU: DAS SIEGEL DIE ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT FÜR DIE JURISTISCHE PERSON Definition Dienen als Nachweis, dass ein elektronisches Dokument von einer juristischen Person ausgestellt wurde und belegen die Unversehrtheit und den Ursprung des Dokuments Ausprägungen Fortgeschrittenes Siegel Qualifiziertes Siegel (Unterschied: Sichere Siegelerstellungseinheit + qualifiziertem Zertifikat) Technische Umsetzung Fernsiegelung analog zu der Fernsignierung Ersatz für persönliche Unterschrift Herkunftsnachweis Rechtswirkung eidas Art. 35 (2): Für ein qualifiziertes elektronisches Siegel gilt die Vermutung der Unversehrtheit der Daten und der Richtigkeit der Herkunftsangabe der Daten, mit denen das qualifizierte elektronische Siegel verbunden ist. i Behördensiegel und Unternehmensstempel werden ins Internetzeitalter überführt rechtsverbindlich und europaweit anerkannt 10
11 NEU: DER ZEITSTEMPEL - DEFINIERTES BEWEISMITTEL VOR GERICHT Definition Daten in elektronischer Form, die andere Daten in elektronischer Form mit einem bestimmten Zeitpunkt verknüpfen und dadurch den Nachweis erbringen, dass diese anderen Daten zu diesem Zeitpunkt vorhanden waren. Ausprägungen Qualifizierter Zeitstempel Technische Umsetzung Betrieb des qualifizierten Zeitstempeldienstes ausschließlich beim Vertrauensdiensteanbieter (Sicherheitsniveau nach EN ) Anbindung des Dienstes gemäß internationalem Standard: RFC 3161 Rechtswirkung eidas Art. 41 (2): Für qualifizierte elektronische Zeitstempel gilt die Vermutung der Richtigkeit des Datums und der Zeit, die darin angegeben sind, sowie der Unversehrtheit der mit dem Datum und der Zeit verbundenen Daten. i Zeitstempel konservieren die Zeit verknüpft mit der koordinierten Weltzeit: Änderungen sind nicht unbemerkt möglich! 11
12 NEU: DAS QUALIFIZIERTE WEBSITE-ZERTIFIKAT Definition Ermöglicht die Authentifizierung einer Website und verknüpft die Website mit der natürlichen oder juristischen Person, der das Zertifikat ausgestellt wurde. Ausprägungen Qualifiziertes SSL/ TLS -Zertifikat, welches den Besitz der angegebenen Domain garantiert Technische Umsetzung Funktionsweise analog zum klassischen SSL/ TLS-Zertifikat Vertrauensstellung wird durch europäischer Vertrauensliste (Trusted Services List) erbracht i Der Vertrauensstatus eines qualifizierten Website-Zertifikats ist unabhängig vom Rootstore der Betriebssysteme und Browser. 12
13 EIDAS WIRKT AN MEHREREN STELLEN IN EINEM TYPISCHEN E-TRANSAKTION-WORKFLOW BEISPIEL BUNDESMELDEGESETZ Website besuchen Website-Authentifizierung Vermieter Einloggen / Registrieren eid/ Identifikation Formular ausfüllen und unterzeichnen esignatur(fernsignatur) Formular erstellen Antragseingang bestätigen Zeitstempel Behörde Bestätigung erstellen Siegel E-registrierte Zustellung Bescheinigung zustellen Aufbewahrung Vorgang archivieren xxx eidas relevante Komponente 13
14 DISCLAIMER Christian Seegebarth Senior Expert Trusted Solutions Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstr Berlin Telefon: Hinweis: Diese Präsentation ist Eigentum der Bundesdruckerei GmbH. Sämtliche Inhalte auch auszugsweise dürfen nicht ohne die Genehmigung der Bundesdruckerei GmbH vervielfältigt, weitergegeben oder veröffentlicht werden. Copyright 2016 by Bundesdruckerei GmbH. 14
Neue Wege zur Sicherheit und Vertrauen für Deutschland und Europa Hamburg,
Neue Wege zur Sicherheit und Vertrauen für Deutschland und Europa Hamburg, 6.4.2016 Dr. Kim Nguyen, Fellow (Bundesdruckerei GmbH) & Geschäftsführer D-Trust GmbH 0 Vertrauensdienste gemäß eidas für die
MehrEinfluss der eidas auf die Online- Signaturfunktion. Datum: Ort: Berlin Verfasser: Thomas Stoppe/ Enrico Entschew
Einfluss der eidas auf die Online- Signaturfunktion Datum: Ort: Berlin Verfasser: Thomas Stoppe/ Enrico Entschew 1 AGENDA 1. Aktueller Stand 2. Live-Präsentation 3. Einfluß der EU-Verordnung eidas 4. Weiterentwicklung
MehrAnwendungsszenarien für das qualifizierte Siegel nach eidas
Anwendungsszenarien für das qualifizierte Siegel nach eidas Dr. Kim Nguyen, Fellow, Bundesdruckerei GmbH Geschäftsführer, D-Trust GmbH BMWI Workshop, 07.03.2016 1 DAS ELEKTRONISCHE SIEGEL Das elektronische
MehrInnovative Siegel und Signaturlösungen nach eidas für die Justiz. Aktuelle Stunde im Rahmen des EDV-Gerichtstags 2016
Innovative Siegel und Signaturlösungen nach eidas für die Justiz Aktuelle Stunde im Rahmen des EDV-Gerichtstags 2016 Überblick Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste
MehrMan soll die Dinge so einfach wie möglich machen, aber nicht einfacher." - Chancen und Handlungsempfehlungen
Elektronische Vertrauensdienste in der praktischen Umsetzung Man soll die Dinge so einfach wie möglich machen, aber nicht einfacher." - Chancen und Handlungsempfehlungen Thorsten Höhnke, Fujitsu Peter
MehrManaged PKI & the world according to eidas
Managed PKI & the world according to eidas 25.06.2015 Cryptovision Mindshare, Gelsenkirchen Dr. Kim Nguyen, Fellow (Bundesdruckerei GmbH) & Geschäftsführer D-TRUST GmbH 29.06.2015 1 AGENDA Managed PKI
Mehreidas - Chancen und Risiken Neue Services. Neue Anforderungen an Vertrauensdiensteanbieter.
Informationstag "Elektronische Signatur" Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI Berlin, 18.09.2014 eidas - Chancen und Risiken Neue Services. Neue Anforderungen an Vertrauensdiensteanbieter. Clemens
MehrWorkshop elektronisches Siegel im BMW. Dr. Gisela Meister, G&D 7. März 2016
Workshop elektronisches Siegel im BMW Dr. Gisela Meister, G&D 7. März 2016 Agenda 1 2 Die neue EU Regulierung eidas zu eid, Authentisierung und Vertrauensdienste Siegel mit Organisationszertifikaten versus
MehrLösungen im digitalen Binnenmarkt: Siegel, Zeitstempel und Signaturen
Lösungen im digitalen Binnenmarkt: Siegel, Zeitstempel und Signaturen secrypt GmbH Stand: 2016 BITKOM eidas Summit 08.11.2016, Berlin Tatami Michalek, Geschäftsführer secrypt GmbH secrypt GmbH Bessemerstr.
MehrNeue Vertrauensdienste unter eidas Was bringen Siegel, Web-Serverzertifikate, Validierungs-, Bewahrungsdienste?
Informationstag "Elektronische Signatur" Berlin, Neue Vertrauensdienste unter eidas Was bringen Siegel, Web-Serverzertifikate, Validierungs-, Bewahrungsdienste? Clemens Wanko, TÜV Informationstechnik 1
MehrElektronische Fernsignatur mittels Smartphone gemäß neuer EU-Verordnung eidas
Elektronische Fernsignatur mittels Smartphone gemäß neuer EU-Verordnung eidas secrypt GmbH Stand: 2016 conhit-satellitenveranstaltung 2016 von GMDS und BVMI 18.04.2016, Berlin Tatami Michalek, Geschäftsführer
MehrDurchführung der eidas-verordnung - eidas-durchführungsgesetz
Durchführung der eidas-verordnung - eidas-durchführungsgesetz Sabine Maass Leiterin des Referates Rechtsrahmen Digitale Dienste, Medienwirtschaft Berlin, 7. November 2016 Verordnung (EU) Nr. 910/2014 -
MehrVertrauensdienste sinnvoll nutzen: Das aktuelle Angebotsportfolio in Deutschland
Informationstag "Elektronische Signatur" Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI Berlin, 20.09.206 Vertrauensdienste sinnvoll nutzen: Das aktuelle Angebotsportfolio in Deutschland Arno Fiedler,
MehrCEN Normungsaktivitäten mit Bezug zu eidas (EU-VO 910/2014) Workshop Elektronisches Siegel im Sinne der eidas-verordnung
CEN Normungsaktivitäten mit Bezug zu eidas (EU-VO 910/2014) Workshop Elektronisches Siegel im Sinne der eidas-verordnung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin 07.03.2016 Dr. Christoph Sutter
MehrNeue EU-Verordnung eidas: Was sie jetzt über elektronisches Unterschreiben wissen sollten
2011 / Autorenrecht: Jun-16 / Quelle: PROJECT CONSULT 1 Neue EU-Verordnung eidas: Was sie jetzt über elektronisches Unterschreiben wissen sollten Dr. KOFAX Webinar im BANKINGCLUB PROJECT
MehrAK E-Zustellung 28.5.2014. Verordnung des Europäischen Parlament. Markus Knasmüller knasmueller@bmd.at
AK E-Zustellung 28.5.2014 Verordnung des Europäischen Parlament Markus Knasmüller knasmueller@bmd.at Erste Lesung Elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im
MehrElektronische Signaturen für den Alltag
Elektronische Signaturen für den Alltag Chancen durch eidas Remote Signaturen The XignQR System Markus Hertlein hertlein@xignsys.com XignSYS IT-Trends Sicherheit 20.04.2016 1 Unsere Vernetzte Welt Extrem
MehrElektronische Identifikation und Vertrauensdienste für Europa
Brüssel/Berlin Elektronische Identifikation und Vertrauensdienste für Europa Wir wären dann soweit --- oder? Thomas Walloschke Director EMEIA Security Technology Office eidas REGULATION No 910/2014 0 eidas
MehrStand der Anpassung des nationalen Rechts an die eidas-verordnung
Stand der Anpassung des nationalen Rechts an die eidas-verordnung Vortrag beim Workshop zum elektronischen Siegel am 7. März 2016, BMWi, Berlin Sabine Maass, Leiterin des Referats VIA3 Rechtsrahmen digitale
Mehreidas as a Service Gibt es die starke Authentisierung und die elektronische Signatur bald aus der Cloud?
Informationstag "Elektronische Signatur" Berlin, eidas as a Service Gibt es die starke Authentisierung und die elektronische Signatur bald aus der Cloud? Dr. Detlef Hühnlein ecsec GmbH Agenda Einleitung
MehrInformationstag "Elektronische Signatur" Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI Berlin,
Informationstag "Elektronische Signatur" Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI Berlin, 17.09.2015 Begrüßung Prof. Dr. (TU NN) Norbert Pohlmann Vorstandsvorsitzender TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit
MehrDie eidas-verordnung die Basis für ein starkes digitales Europa
WHITEPAPER Die eidas-verordnung die Basis für ein starkes digitales Europa Effizientere Prozesse, geringere Kosten, mehr Kundenzufriedenheit Sichere Organisation Management Summary Der digitale Binnenmarkt
MehrOpen eidas. Offene Initiativen für Authentisierung und Signatur. Dr. Detlef Hühnlein, ecsec GmbH. 2015 ecsec GmbH www.ecsec.de
Open eidas Offene Initiativen für Authentisierung und Signatur Dr. Detlef Hühnlein, ecsec GmbH 1 Agenda Einleitung Offene Initiativen Zusammenfassung 2 Elektronische Ausweise in Europa >> 3 Herausgeber
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische
Mehre-codex e-justice Communication via Online Data Exchange
e-codex e-justice Communication via Online Data Exchange e-codex Projekt Berlin, 30.06.2015 Das Ziel des e-codex Projektes: Verbesserung von grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten für Bürger und Unternehmen
MehrSignatur-Workshop. Warum neue Signaturformate? Arne Tauber Wien,
Signatur-Workshop Warum neue Signaturformate? Wien, 05.12.2013 Das E-Government Innovationszentrum ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundeskanzleramtes und der TU Graz Elektronische Signaturen 2000 2013
MehrUPU / CEN / ETSI. E-Zustellung in Europa & weltweit
UPU / CEN / ETSI E-Zustellung in Europa & weltweit Wien, den 14. Jänner 2015 Consulting Technology Operations Copyright: Document Exchange Network GmbH EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.7.2014 COM(2014)
MehrVSt. Beilage. An das Bundeskanzleramt Ballhausplatz Wien
VSt VERBINDUNGSSTELLE DER BUNDESLÄNDER BEIM AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG 1010 Wien Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61 Telefax 01 535 37 61 29 E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-7010/1 E-Mail Datum 5.
MehrPREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE. Preisliste Version 5.1 Berlin, April Copyright 2017, Bundesdruckerei GmbH
PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE Preisliste Version 5.1 Berlin, April 2017 Copyright 2017, Bundesdruckerei GmbH QUALIFIZIERTE EINZELSIGNATURKARTEN* D-TRUST Card 3.1 Folgekarte Austauschkarte Signaturkarte
Mehreid Peter Parycek, Donau-Universität Krems, 06. Mai 2015
eid Peter Parycek, Donau-Universität Krems, 06. Mai 2015 1. eid DACH 2.eID epart 3. eidas 4. Blockchain eid 1. eid DACH Vergleich eid Dimensionen Recht Organisation Technologie Eigendarstellung, 2014 Staatl.
MehrAuswirkungen der eidas-verordnung auf das nationale Recht. eidas-verordnung und E-Justice/E-Government
Auswirkungen der eidas-verordnung auf das nationale Recht Astrid Schumacher Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eidas-verordnung und E-Justice/E-Government Deutscher EDV-Gerichtstag - Symposium
MehrSchriftform und Vertrauensdienste nach der eidas-verordnung
eidas-verordnung und E-Justice / E-Government Symposium des Deutschen EDV-Gerichtstags e.v. Berlin, 30. Juni 2015 Schriftform und Vertrauensdienste nach der eidas-verordnung Matthias Frohn Inhalt 01 Anwendungsbereich
Mehr5 x 5 die 25 wichtigsten Fragen und Antworten rund um eidas
WHITEPAPER 5 x 5 die 25 wichtigsten Fragen und Antworten rund um eidas Die EU-Verordnung kompakt und verständlich erklärt Sichere Organisation Management Summary Die Etablierung eines global wettbewerbsfähigen
MehrMobile qualifizierte elektronische Signatur Fact or Fiction?
Informationstag "Elektronische Signatur" Berlin, 17.09.2015 Mobile qualifizierte elektronische Signatur Fact or Fiction? Dr. Detlef Hühnlein (ecsec GmbH) 1 Agenda Motivation Mobilisierung der QES Fact
MehrElektronischer Datennachweis
Elektronischer Datennachweis Novelle des 17 Abs. 2 E-GovG Datenbeschaffung durch die Behörde Christian Herwig Krems, April 2011 christian.herwig@bka.gv.at Überblick & Navigation Aktuelles und Allgemeines
MehrAktuelle Fragen des Signatureinsatzes und der
Aktuelle Fragen des Signatureinsatzes und der Authentifizierung im Justizbereich Dr. Wilfried Bernhardt Unterabteilungsleiter und Ressortbeauftragter für IT im Unterabteilungsleiter und Ressortbeauftragter
MehrElektronische Signatur für elektronische Geschäftsprozesse
Elektronische Signatur für elektronische Geschäftsprozesse Vorteile von elektronischen Geschäftsprozessen 1. Schnellerer Prozessablauf 2. Reduktion der Kosten bei räumlich verteilten Prozessen 3. Verzicht
Mehrexceet Secure Solutions AG Phone +49 211 43 69 89 0 Email info@exceet-secure-solutions.de Web www.exceet-secure-solutions.de
Technische Informationen zur Konfiguration der exceet Secure Solutions Produkte im Rahmen der Umstellung des signaturgesetzkonformen Zeitstempeldienst hin zu einem eidas konformen Vertrauensdienst 2016
Mehrdigipen Softwaremodul: digisign Revision 1.4 09.10.2015 Das Modul digisign erzeugt eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die den Vorgaben der Signaturrichtlinie EG-Richtlinie 1999/93/EG entspricht.
MehrDie eidas-verordnung und ihre (technische) Umsetzung
Die eidas-verordnung und ihre (technische) Umsetzung Jens Bender Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik EDV-Gerichtstag / 30.06.2015 eidas-verordnung Allgemeine Bestimmungen Elektronische
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener
MehrZeitstempel für digitale Dokumente. Ein neuer Dienst in der DFN-PKI
Zeitstempel für digitale Dokumente Ein neuer Dienst in der DFN-PKI DFN-Betriebstagung 26. Februar 2008 Gerti Foest (pki@dfn.de) Was ist ein Zeitstempel? Zeitstempel sind gemäß [ISO18014-1] digitale Daten,
MehrE-Zustellung wird Europäisch. regional national europäisch - global
E-Zustellung wird Europäisch regional national europäisch - global 0 CLS wer wir sind Seit Januar 2013 Geschäftsführung: Martin Füll & Walter Trezek Drei Geschäftsfelder bzw. Beratungsschwerpunkte Kommunikationslogistik
MehrTrustcenter der Deutschen Rentenversicherung
Trustcenter der Deutschen Rentenversicherung Vertrauensdiensteanbieter Deutsche Rentenversicherung Westfalen nach eidas-vo PKI Disclosure Statement des Zertifikatsdienstes DRV QC 11 MA CA Version 01.00.00
MehrSwisscom der erste Dienstanbieter für qualifizierte Signaturen in der Schweiz
Swisscom der erste Dienstanbieter für qualifizierte Signaturen in der Schweiz Die qualifizierten elektronischen Signatur, Einsatzgebiete im Behördenverkehr Lorenz Neher Dipl. El. Ing. FH, CISSP, CISA Das
MehrDie grenzüberschreitende gegenseitige Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel im E-Government nach Umsetzung der eidas-verordnung
BMI - ITI4-20203/1#64 Stand: 25. April 2016 Die grenzüberschreitende gegenseitige Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel im E-Government nach Umsetzung der eidas-verordnung Umsetzungsbedarf
MehrElektronischer Personalausweis epa
Elektronischer Personalausweis epa Attribut-Authentisierung für das Web Prof. Dr. Norbert Pohlmann Institut für Internet-Sicherheit if(is) Fachhochschule Gelsenkirchen http://www.internet-sicherheit.de
MehrElektronische Signaturen. LANDRATSAMT BAUTZEN Innerer Service EDV
Elektronische Signaturen Rechtsrahmen Signaturgesetz (SigG) Signaturverordnung (SigV) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 125 ff. über die Formen von Rechtsgeschäften Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), 3a
MehrEINE EINZIGE ADRESSE ZUR ONLINE-ERLEDIGUNG VON VERWALTUNGSVORGÄNGEN. im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit. Unternehmensportal
EINE EINZIGE ADRESSE ZUR ONLINE-ERLEDIGUNG VON VERWALTUNGSVORGÄNGEN im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Unternehmensportal WARUM MYGUICHET? MyGuichet ist eine gesicherte interaktive Plattform, auf der
MehrPREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE. Preisliste Version 4.4 Berlin, Februar Copyright 2017, Bundesdruckerei GmbH
PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE Preisliste Version 4.4 Berlin, Februar 2017 Copyright 2017, Bundesdruckerei GmbH QUALIFIZIERTE SIGNATURKARTEN* D-TRUST Card 3.0 Folgekarte Austauschkarte Signaturkarte mit
MehrCertificate Transparency: Warum macht Google das?
Certificate Transparency: Warum macht Google das? Diana Topko 26.04.2016 HAW Seminar Übersicht Was ist CT? 2 Was ist Certificate Transparency? Certificate Transparency ist ein offenes, von Google vorangetriebenes
MehrDer neue Personalausweis Meine wichtigste Karte / Meine Service-Karte. Heinz Thielmann RC Nürnberg-Sebald 25.März 2011
Der neue Personalausweis Meine wichtigste Karte / Meine Service-Karte Heinz Thielmann RC Nürnberg-Sebald 25.März 2011 Neuer Personalausweis 3. Generation seit 1949 Neuer Personalausweis Die wichtigsten
MehrDeutscher Industrie- und Handelskammertag
09.11.2016 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 3 und das Forums elektronische Vertrauensdienste (F-e-V) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Entwurf eines Gesetzes
MehrDeutsche Fassung. Sicherheitsanforderungen für vertrauenswürdige Systeme zur Verwaltung von Zertifikaten für elektronische Signaturen und Zeitstempel
TECHNISCHE SPEZIFIKATION TECHNICAL SPECIFICATION SPÉCIFICATION TECHNIQUE CEN/TS 419261 März 2015 ICS 03.120.20; 35.040; 35.240.30 Deutsche Fassung Sicherheitsanforderungen für vertrauenswürdige Systeme
Mehreidas neue Chancen und Herausforderungen für vertrauenswürdige elektronische Geschäftsprozesse Fakten und Handlungsempfehlungen für Entscheider
eidas neue Chancen und Herausforderungen für vertrauenswürdige elektronische Geschäftsprozesse Fakten und Handlungsempfehlungen für Entscheider Inhalt Status quo elektronischer Geschäftsprozesse...3 Sinn
MehrAktueller Überblick über die Standardisierungsaktivitäten der EU auf dem Gebiet der Elektronischen Signaturen
Aktueller Überblick über die Standardisierungsaktivitäten der EU auf dem Gebiet der Elektronischen Signaturen Arno Fiedler Nimbus Technologieberatung GmbH Geschäftsführer Grundlagen zur Signaturstandardisierung
MehrGedanken zur IT-Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
Gedanken zur IT-Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie Art. 8 DLRL Elektronische Verfahrensabwicklung (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder
Mehrvom 16. Dezember 2008
172.023.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2008 Nr. 349 ausgegeben am 19. Dezember 2008 Verordnung vom 16. Dezember 2008 über die Zustellung behördlicher Dokumente (Zustellverordnung; ZustV)
MehrMerkblatt: HSM. Version 1.01. Systemvoraussetzungen, Setup und Trouble Shooting. pdfsupport@pdf-tools.com
Merkblatt: HSM Version 1.01 Systemvoraussetzungen, Setup und Trouble Shooting Kontakt: pdfsupport@pdf-tools.com Besitzer: PDF Tools AG Kasernenstrasse 1 8184 Bachenbülach Schweiz www.pdf-tools.com Copyright
MehrDer Aufschwung der Vertrauensdienste!?
Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eidas) Der Aufschwung der Vertrauensdienste!? Die EU-Verordnung 910/2014 1 über elektronische
MehrTeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.v. Der IT-Sicherheitsverband. Selbsterklärung. zur Teilnahme an der TeleTrusT European Bridge CA
TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.v. Der IT-Sicherheitsverband. Selbsterklärung zur Teilnahme an der TeleTrusT European Bridge CA Informationen zum Dokument Version 2.5 17.07.2014 TeleTrusT Bundesverband
MehrVerordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens
Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (Übermittlungsverordnung Verwaltungsverfahren, ÜbVV) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 11b
MehrEUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 16. Juli 2014 (OR. en) 2012/0146 (COD) PE-CONS 60/14 TELECOM 68 MI 235 DATAPROTECT 38 EJUSTICE 26 COC 652 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE
MehrElektronische Signaturen & Zeitstempel
Elektronische Signaturen & Zeitstempel eine Einführung bei der conhit 2010 - Satellitenveranstaltung GMDS/BVMI Workshop 6 Judith Balfanz Copyright 2000-2010, AuthentiDate International AG Agenda Warum
MehrDas E-Government-Gesetz des Bundes
Das E-Government-Gesetz des Bundes Tübingen, 22. Oktober 2013 MRn Dr. Tanja Laier, RefL n O2 Bundesministerium der Innern 1 E-Government-Gesetz in fünf Schritten 1. Warum E-Government-Gesetz? 2. Ziele
MehrInformationen zur Teilnahme am Public Key Service (PKS -SigG) ===!"
Bitte unbedingt vor Auftragsstellung lesen. Informationen zur Teilnahme am Public Key Service 22.04.2015 T-Systems International GmbH 1. Inhalt 1 Die elektronische Signatur 5 1.1 Was ist eine elektronische
MehrSign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur
Sign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur mag. iur. Maria Winkler Forum SuisseID vom 26.08.2014 Themen Gesetzliche Formvorschriften und die Bedeutung der
MehrE R K L Ä R U N G zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen
Stand: 17.04.2015 Anlage zum Antrag Kleinstunternehmen (KU-RL M-V) E R K L Ä R U N G zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen Antragsteller: lfd. Nr. Name, Firma: (ggf. Stempel) : Antrag vom: Gesellschafter
MehrReferentenentwurf. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Bearbeitungsstand: 18.10.2016 13:02 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments
MehrDas skandinavische Modell docoforum, / Wien
Das skandinavische Modell docoforum, 14. 4. 2016 / Wien Entwicklungsszenarien für das Output Management Was wäre wenn und was muss passieren, damit wenn wäre. Kurz zu CLS / Communication Logistics Specialists
MehrEinsatz der Digitalen Signatur in PDF-Dateien. GxP-Seminare 2002 von IDS Scheer
Einsatz der Digitalen Signatur in PDF-Dateien GxP-Seminare 2002 von IDS Scheer 18. /19. 06. 2002, Köln Jan Hillmer FORMATIX ADOBE Certified Expert Warum PDF? Dateiformat, das die Anordnung von Objekten
MehrDigitale Vorgangsbearbeitung
Digitale Vorgangsbearbeitung Nutzen und Potenziale aus der Integration von < im Internet> und Forum II: im Internet Effizienter Staat Berlin, 26.04.2010 Harald Schumacher Geschäftsführer
MehrDie eidas-verordnung und ihre Umsetzung
Die eidas-verordnung und ihre Umsetzung Dr. Astrid Schumacher Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 24. Deutscher EDV-Gerichtstag Saarbrücken 24.09.2015 eidas-verordnung Verordnung über elektronische
MehrEin gemeinsamer erechnung-standard für Europa? - Das Zusammenwirken europäischer Vorgaben und nationaler Standards
Ein gemeinsamer erechnung-standard für Europa? - Das Zusammenwirken europäischer Vorgaben und nationaler Standards Anna Dopatka 12. November 2015 8. XÖV-Konferenz Bremen TOPs Hintergrund: die Richtlinie
MehrQualifizierte Signaturkarten
Seite 1/5 Qualifizierte Signaturkarten» Standardsignaturkarten Qualifizierte D-TRUST Card 2048 Bit*, SHA-256 Signaturkarte mit qualifiziertem Zertifikat zum Signieren von elektronischen Daten und fortgeschrittenem
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen TC TrustCenter GmbH Sonninstraße 24-28 20097 Hamburg für den Zeitstempeldienst Time Stamping Authority (TSA)
MehrAgenda. Sichere elektronische Zustellung Definition, Funktionsprinzip. E-Government Anwendungen Nutzen, Kosten
Elektronische Zustellung in der Wirtschaft Ein Projekt des Vereins AUSTRIAPRO der WKÖ In Zusammenarbeit mit dem Verein e-zustellung Austria conect - informunity 12.6.2007 Mag. Alexander Leiningen-Westerburg
MehrNeuer Personalausweis (npa) für beschleunigte digitale Geschäftsprozesse:
Neuer Personalausweis (npa) für beschleunigte digitale Geschäftsprozesse: Die schnelle elektronische Signatur mit ad hoc-zertifikaten 23. September 2011 I Enrico Entschew Agenda Einleitung Vorstellung
MehrUnterzeichnen einer ausgefüllten Erklärung
Unterzeichnen einer ausgefüllten Erklärung... 1 Die PDF-Datei wird auf der Website 'Unterzeichnen' wiedergegeben... 1 PDF-Unterschrift... 1 Versenden... 3 Es wird vorgeschlagen, die PDF-Datei auf der Seite
MehrVerordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung
Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV) vom 23. September 2011 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55a Absatz 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches 1 und die
MehrWorkflow für den Erstattungskodex. Dipl. Ing. Dr. Gerd Bauer
Workflow für den Erstattungskodex Dipl. Ing. Dr. Gerd Bauer Allgemeiner Hintergrund Der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherung ist die Dachorganisation aller österreichischen Sozialversicherungsträger.
MehrStrategie für eid und andere Vertrauensdienste im E-Government (eid-strategie)
Strategie für eid und andere Vertrauensdienste im E-Government (eid-strategie) (Steuerungsprojekt Nr. 2 des NEGS-Schwerpunkteprogramms) (Version 1.0 - Beschlussfassung 12. Sitzung IT-Planungsrat am 02.10.2013)
MehrDie europäische NIS-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf Österreich. E-Day 2016
Die europäische NIS-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf Österreich E-Day 2016 franz.vock@bka.gv.a Status EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit NIS-RL 2 Ziel: EU-weit ein hohes Level an Netzwerk-
MehrUnterstützte elektronische Signaturkarten
Unterstützte elektronische karten Karten-Leser-Ansteuerung (MCard-Client) Version 1.11.0 vom 08.03.2010 Die Karten-Leser-Ansteuerung (MCard) ist seit der Governikus-Version 3.1.0.0 gekapselt. Sie wird
MehrSicherheit und Beweiswerterhaltung bei der Langzeitarchivierung mit SECDOCS
Sicherheit und Beweiswerterhaltung bei der Langzeitarchivierung mit SECDOCS 11. Kommunales IuK Forum 2011 Stade, 26.08.2011 Peter Falk (peter.falk@ts.fujitsu.com) LoB ÖA, Business Development Schlüsselfragen
MehrElektronische Identität im grenzüberschreitenden europäischen Kontext
Elektronische Identität im grenzüberschreitenden europäischen Kontext Bernd Zwattendorfer E-Government Konferenz 2011 Salzburg Zentrum für sichere Informationstechnologie - Austria Inhalt Motivation EU
MehrQualifizierte Signaturkarten
Seite 1/5 Qualifizierte Signaturkarten» Standardsignaturkarten Qualifizierte D-TRUST Card 2048 Bit*, SHA-256 Signaturkarte mit qualifiziertem Zertifikat zum Signieren von elektronischen Daten und fortgeschrittenem
MehrUnterschrift unterwegs
Unterschrift unterwegs Kurzpräsentation zum Fachkongress 2015 Folie 1 Ausgangslage Privatrecht: 126 a BGB: (1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt
MehrBundesdruckerei Bürgerkoffer
Bundesdruckerei Bürgerkoffer Mobile Bürgerdienste für die Kommunen KRZ, Lemgo J. Malin, S. Heiß, Bundesdruckerei Mobile Bürgerdienste für die Kommunen Bundesdruckerei Bürgerkoffer Der Bürgerkoffer der
MehrEuropäische Perspektiven der Gesundheitstelematik. Falk Schubert Bundesministerium für Gesundheit Referat GT3
Europäische Perspektiven der Gesundheitstelematik Falk Schubert Bundesministerium für Gesundheit Referat GT3 Überblick Mitglieds -staaten I. Gesetzliche Regelungen II. Politisches Netzwerk Europäische
MehrBegrüßung. Informationstag "Elektronische Signatur" Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI Berlin,
Informationstag "Elektronische Signatur" Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI Berlin, 14.09.2012 Begrüßung Prof. Dr. (TU NN) Norbert Pohlmann Vorstandsvorsitzender TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit
MehrDigitale Signatur. Digitale Signatur? 2000 David Rosenthal, Rosenthal - von Orelli, Basel, Switzerland
Digitale Signatur Vorlesung Informatik und Telekommunikationsrecht Universität Basel, WS 99/00 V1.0 von lic. iur. David Rosenthal Digitale Signatur? Nein! PenOp = digitalisierte Unterschrift 2 Digitale
MehrDigitale Identitäten im Spannungsfeld von Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Datenschutz und Benutzerfreundlichkeit
Digitale Identitäten im Spannungsfeld von Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Datenschutz und Benutzerfreundlichkeit Dr. Detlef Hühnlein, ecsec GmbH >> 1 Agenda Digitale Identität im Spannungsfeld Populäre
MehrWE MANAGE INFORMATION
WE MANAGE INFORMATION Herzlich Willkommen! www.alos.ch WE MANAGE INFORMATION Rechtskonforme elektronische Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen MLaw, Philip Oehen Rechtsanwalt & Notar Gartenstrasse 4 6300
MehrDie elektronische Unterschrift: Ihr Universalwerkzeug der Zukunft.
s-sparkasse Die elektronische Unterschrift: Ihr Universalwerkzeug der Zukunft. Dokumenten-Signatur, EGVP, Online-Mahnverfahren, Elektronische Rechnungsstellung, Online- Ausschreibungen, ELSTER etc. Sparkassen-Finanzgruppe
MehrBundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (Auszug)
Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (Auszug) 1. Abschnitt Gegenstand und Begriffsbestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt den rechtlichen
MehrFAQ Allgemein Inhaltsverzeichnis
FAQ Allgemein Inhaltsverzeichnis 1.Welche Art von Zertifikat ist zur Nutzung der OSCI-Postfächer der ZKS notwendig?...1 2.Was ist der Unterschied zwischen einem fortgeschrittenen und einem qualifizierten
MehrÜberblick. 1. Aufgabenprofil des Landesamtes für innere Verwaltung. 2. Rechtliche Rahmenbedingungen der evergabe. 3. Wie funktioniert die evergabe?
Überblick 1. Aufgabenprofil des Landesamtes für innere Verwaltung 2. Rechtliche Rahmenbedingungen der evergabe 3. Wie funktioniert die evergabe? 4. Ausblick Torsten Eichler 11.05.2016 1 Landesamt für innere
MehrInformationstag "Elektronische Signatur" Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI Berlin, 14.09.2012
Informationstag "Elektronische Signatur" Sicherheit und Effizienz in elektronischen Geschäftsprozessen im Kontext elektronischer Signaturen und Langzeitarchivierung Udo Keuter, Unfallkasse Post und Telekom
MehrZertifizierung in der Schweiz
Zertifizierung in der Schweiz Jean Paul Kölbl CEO IT-Secure.com AG 13.09.2002 Copyright (c) 1999-2002, IT-Secure.com AG 1 Vorstellung Solution Provider für IT-Sicherheit und Applikations-Integration Technologie
Mehr