Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung

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1 Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualitätsbericht 213 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Langfassung für das Berichtsjahr 212 Qualitätsbericht 215 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin für das Berichtsjahr 214 Teil 2 - Daten zum Qualitätsbericht (und Ergänzungen) Stand:

2 Qualitätsbericht 215 Teil 2 Inhaltsverzeichnis 1. Arztstruktur (Stand: ) Kommissionen Themen von A bis Z Fortbildungsverpflichtung / Qualitätsmanagement / Qualitätszirkel Akupunktur Ambulante Operationen Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren Arthroskopie Balneophototherapie Blutreinigungsverfahren/Dialyse DMP Herzschrittmacher-Kontrolle Histopathologie Hautkrebs-Screening HIV-Infektionen/Aids-Erkrankungen Hörgeräteversorgung Hörgeräteversorgung - Kinder Interventionelle Radiologie Intravitreale Medikamenteneingabe Invasive Kardiologie Kapselendoskopie - Dünndarm Koloskopie Laboratoriumsuntersuchungen Langzeit-EKG-Untersuchungen Magnetresonanz-Tomographie (Kernspintomographie) Magnetresonanz-Angiographie Mammographie (kurativ) Mammographie-Screening Medizinische Rehabilitation Molekulargenetik Neuropsychologische Therapie Onkologie Otoakustische Emissionen Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Phototherapeutische Keratektomie Psychotherapie Schlafbezogene Atmungsstörungen Schmerztherapie Sozialpsychiatrie Soziotherapie Stoßwellenlithotripsie bei Harnsteinen Strahlendiagnostik/-therapie Konventionelle Röntgendiagnostik Computertomographie Osteodensitometrie Strahlentherapie Nuklearmedizin Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger Ultraschalldiagnostik Vakuumbiopsie der Brust Zytologische Untersuchung von Abstrichen der Zervix uteri auf Grundlage des EBM Besondere regionale Vereinbarungen Seite 2

3 Qualitätsbericht 215 Teil 2 1. Arztstruktur (Stand ) Summe an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte und Psychotherapeuten Anzahl Ärzte/PPT Anzahl Ermächtigte Anzahl Gesamt Allgemeinärzte Praktische Ärzte / Ärzte Anästhesisten Augenärzte Chirurgen Facharzt für Chirurgie Allgemeine Chirurgie SP 2 2 Gefäßchirurgie 1 1 Gefäßchirurgie SP Kinderchirurgie Kinderchirurgie SP 1 1 Plastische Chirurgie, Plastische und ästhetische Chirurgie Thoraxchirurgie 1 1 Thorax- und Kardiovaskularchirurgie Unfallchirurgie SP Visceralchirurgie SP Frauenärzte Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin 1 1 Gynäkologische Onkologie 8 8 Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin 1 1 HNO-Ärzte Audiologie Phoniatrie 1 1 Phoniatrie und Pädaudiologie Hautärzte Humangenetiker Internisten hausärztlich tätige Internisten Geriatrie 1 1 Tropenmedizin ZB 1 1 fachärztlich tätige Internisten Angiologie SP Diabetologie ZB 5 5 Endokrinologie SP und Diabetologie ZB Seite 3

4 Qualitätsbericht 215 Teil 2 Summe an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte und Psychotherapeuten Endokrinologie SP Facharzt für Innere Medizin und SP Gastroenterologie 5 5 Gastroenterologie SP Hämatologie 1 1 Facharzt für Innere Medizin und SP Hämatologie und Onkologie 1 1 Hämatologie und internistische Onkologie SP Infektiologie ZB Kardiologie SP Lungen- und Bronchialheilkunde SP 1 1 Nephrologie SP Facharzt für Innere Medizin und SP Nephrologie 2 2 Pneumologie Facharzt für Innere Medizin und SP Pneumologie 8 8 Facharzt für Innere Medizin und SP Rheumatologie 1 1 Rheumatologie SP Kinderärzte (Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin) Infektiologie Kinderendokrinologie und -diabetologie ZB Kindergastroenterologie ZB Kinderhämatologie ZB Kinderhämatologie und -onkologie ZB 5 5 Kinderkardiologie ZB Kinderlungen- und -bronchialheilkunde ZB Kindernephrologie ZB Kinderneuropsychiatrie Kinderpneumologie ZB Kinderrheumatologie ZB 5 5 Neonatologie SP 9 9 Neuropädiatrie SP Kinder- und Jugendpsychiater / Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeuten Anzahl Ärzte/PPT Anzahl Ermächtigte Laborärzte 67 6 Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie 5 5 Anzahl Gesamt Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen Seite 4

5 Qualitätsbericht 215 Teil 2 Summe an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte und Psychotherapeuten Anzahl Ärzte/PPT Anzahl Ermächtigte Anzahl Gesamt Nervenärzte / Neurologen / Psychiater / Psychiater und Psychotherapeuten forensische Psychiatrie Kinderneuropsychiatrie Neurochirurgen Nuklearmediziner Orthopäden Rheumatologie Orthopäden und Unfallchirurgen Pathologen Neuropathologen 1 1 Physikalische und Rehabilitative Mediziner Psychotherapeuten (ärztlich) Psychosomatik und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin Psychotherapeuten (psychologisch) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Radiologen / Diagnostische Radiologen Kinderradiologie Neuroradiologie Strahlentherapie 1 1 Strahlentherapeuten Transfusionsmediziner Urologen übrige Arztgruppen Summe Seite 5

6 Qualitätsbericht 215 Teil 2 2. Kommissionen Aktivität und Zusammensetzung Bereiche AKTIVITÄT DER KOMMISSIONSMITGLIEDER Vertreter KV Berlin Vertreter KK / MDK /... Anzahl Mitglieder (Ärzte/PPT) Anzahl stellv. Mitglieder (Ärzte/PPT) Anzahl Vertreter (ärztliche/sachverständige) Anzahl Sitzungen in 214 Aids Akupunktur Ambulantes Operieren und Arthroskopie 1 5 Diabetes 8 1 Diagnostik u. Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen Dialyse ärztliche Vertreter des MDK 7 Histopathologie Hautkrebs-Screening 5 1 Hörgeräteversorgung Kardiologie Kernspintomographie externer Sachverständiger 1) 21 Koloskopie Krankenheime Labor Onkologie ärztlicher Vertreter des MDK 6 Photodynamische Therapie Phototherapeutische Keratektomie Qualitätsmanagement Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Radiologie Rehabilitation Rheumatologie 4 1 sachverständiger V. der KK 4 Schmerztherapie 5 6 Sonographie Substitution 3 1 ärztlicher Vertreter des MDK 1 sachverständiger V. der KK Zytologie 5 1 ärztlicher Vertreter des MDK 6 1 1) kein KK-/MDK-Vertreter (extern) Seite 6

7 Qualitätsbericht 215 Teil 2 Zusammensetzung der Kommissionen (Stand: ) Bereiche Aids Akupunktur Ambulantes Operieren und Arthroskopie Diabetes Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen Dialyse Histopathologie / Hautkrebs-Screening Hörgeräteversorgung Kardiologie Kernspintomographie Koloskopie Krankenheime Labor Onkologie Photodynamische Therapie Phototherapeutische Keratektomie Qualitätsmanagement Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Radiologie Rehabilitation Rheumatologie Schmerztherapie Sonographie Substitution Zytologie Mitglieder 4 ärztliche Mitglieder 4 stellv. ärztliche Mitglieder 6 ärztliche Mitglieder 9 stellv. ärztliche Mitglieder 11 ärztliche Mitglieder 8 ärztliche Mitglieder 5 ärztliche Mitglieder 5 stellv. ärztliche Mitglieder 4 ärztliche Mitglieder 2 stellv. ärztliche Mitglieder 4 ärztliche Vertreter des MDK 5 ärztliche Mitglieder 3 ärztliche Mitglieder 3 stellv. ärztliche Mitglieder 4 ärztliche Mitglieder 14 stellv. ärztliche Mitglieder 6 ärztliche Mitglieder 6 stellv. ärztliche Mitglieder 5 ärztliche Mitglieder 3 stellv. ärztliche Mitglieder 3 ärztliche Mitglieder 2 stellv. ärztliche Mitglieder 5 ärztliche Mitglieder 5 stellv. ärztliche Mitglieder 8 ärztliche Mitglieder 6 stellv. ärztliche Mitglieder 1 ärztlicher Vertreter des MDK 3 ärztliche Mitglieder 2 stellv. ärztliche Mitglieder 2 ärztliche Mitglieder 1 stellv. ärztliche Mitglieder 5 ärztliche Mitglieder 2 stellv. ärztliche Mitglieder 1 ärztlicher Vertreter des MDK 5 ärztliche Mitglieder 5 stellv. ärztliche Mitglieder 9 ärztliche Mitglieder 4 stellv. ärztliche Mitglieder 4 ärztliche Mitglieder 6 stellv. ärztliche Mitglieder 4 ärztliche Mitglieder 1 stellv. ärztliches Mitglied 1 sachverständiger Vertreter der KK 5 ärztliche Mitglieder 5 stellv. ärztliche Mitglieder 15 ärztliche Mitglieder 56 stellv. ärztliche Mitglieder 6 ärztliche Mitglieder 2 sachverständige Vertreter der KK 1 ärztlicher Vertreter des MDK 5 ärztliche Mitglieder 1 ärztlicher Vertreter des MDK Seite 7

8 Qualitätsbericht 215 Teil 2 3. Themen von A bis Z 3.1 Fortbildungsverpflichtung / Qualitätsmanagement / Qualitätszirkel Fortbildungsverpflichtung Regelung der KBV zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, Rechtsgrundlage: 95d SGB V, Gültigkeit: seit Nachweispflicht für 2. Nachweiszeitraum ( ) 1) Anzahl Nachweispflichtiger Anzahl Nicht-Erfüller 65 Nachweispflicht im Jahr 214 ( ) 1) Anzahl Nachweispflichtiger Anzahl Nicht-Erfüller 84 Anzahl ausgesprochener Entziehungen (Zulassungen/Ermächtigungen) 1) Stand: Qualitätsmanagement Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung), Rechtsgrundlage: 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert am , Inkrafttreten: Ergebnisse der Stichprobenziehung 214 Anzahl Prozent geprüfte Ärzte/Psychotherapeuten 189 2,5 - davon noch nicht mit der Planungsphase begonnen 2 1, - davon Planungsphase begonnen 16 8,5 - davon Umsetzungsphase begonnen 34 18, - davon Überprüfungsphase begonnen 11 5,8 - davon fortlaufende Weiterentwicklungsphase begonnen ,6 - davon formal inkorrekt, Rücklaufquote/ Bewertungen 185 1) 97,9 1) 4 Non-Responder, davon 2 aufgrund von Praxisaufgabe und Krankheit Seite 8

9 Qualitätsbericht 215 Teil 2 Qualitätsmanagement-Fortbildungen 214 QM-Fortbildungsveranstaltungen Anzahl Anzahl Fortbildungen Teilnehmer Arbeitsschutz in der Arztpraxis (Workshop) 1 18 Aufbaukurs Praxismanager/in 1 5 Ausbildung zur/zum Qualitätsmanagementbeauftragten 1 17 Datenschutz in der Arztpraxis (Aufbaukurs) 1 16 Datenschutz in der Arztpraxis (Workshop) 1 18 Erfahrungsaustausch und Weiterentwicklung von QM 1 1 Fit am Empfang Der erste Eindruck zählt 1 23 Hygiene und Aufbereitung in der Arztpraxis 4 83 Intensivkurs Praxismanager/in 1 21 Konfliktmanagement und Stressbewältigung 1 17 Praxisabläufe unter der Lupe 1 17 Professioneller Umgang mit Beschwerden 1 9 Rahmenbedingungen bei der Aufbereitung von MP 1 18 QEP-Einführungsseminar 3 47 QEP-Intensivkurs 1 15 QM-bezogene Qualitätszirkel (QEP ) Gesamt Qualitätszirkel Qualitätszirkelarbeit im Jahr 214 Anzahl QZ unter Berücksichtigung der Kriterien 1) 64 QZ-Teilnehmer gesamt (Anzahl Personen) 671 Anzahl der Qualitätszirkel gesamt 72 - davon Anzahl hausärztliche QZ 12 - davon Anzahl fachärztliche QZ 21 - davon Anzahl psychotherapeutische QZ 24 - davon Anzahl fachgebietsübergreifende QZ 15 - davon Anzahl sektorenübergreifende QZ 7 - davon Anzahl berufsgruppenübergreifende QZ 3 - davon Anzahl QM-fokussierte QZ 3 Seite 9

10 Qualitätsbericht 215 Teil 2 Anzahl aktive Tutoren/lehrende Vertragsärzte 3 Anzahl aktive Moderatoren 64 Anzahl der 214 von der KV neu ausgebildeten Moderatoren 1) von der KV anerkannter Moderator, 5-2 Teilnehmer, i.d.r. mindestens 4 Sitzungen im Jahr, Dokumentation der Sitzungen, frei von Sponsoring, durch LÄK bzw. KV anerkannte Fortbildungsmaßnahme Moderatoren Aus- und Fortbildung Moderatorenausbildung durch Tutoren Moderatorenfortbildung durch Tutoren 1 eqz Nutzung der Dramaturgien des Handbuchs QZ der KBV Differentialdiagnostik EbM/Leitlinien Evidenzbasierte Patienteninformationen Evidenzbasierte Verfahrensanweisungen Experteninterview Frühe Hilfen Gruppenleitung Häusliche Gewalt Hygienemanagement in Praxen/QZ Journal Club Moderatorenausbildung Multimedikation Patientenfallkonferenz Patientensicherheit Pharmakotherapie/Arzneimittelmonografie QEP im QZ Qualitätsindikatoren in QZ und Praxen QZ-Gründung Rückmeldesysteme Zertifizierung nach QEP Nein Ja Ja Ja Nein Nein Ja Nein Nein Nein Nein Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Ja Nein Seite 1

11 Qualitätsbericht 215 Teil Akupunktur Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten (Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG KOOPERATION / FALLKONFERENZ / DOPPELBEFUNGUNG REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜFUNG / RINGVERSUCHE PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL mindestens viermalige Teilnahme an Fallkonferenzen beziehungsweise an Qualitätszirkeln zum Thema chronische Schmerzen ELEKTRONISCHE DOKUMENTATION EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRÜFUNG jährliche Prüfung von fünf Prozent der abrechnenden Ärzte; zwölf Fälle und bis zu 18 Ausnahmefälle hinsichtlich Dokumentation des Therapieplans sowie der Eingangs- und Verlaufserhebung RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION jährliche statistische Auswertung und Ergebnisanalyse; Kriterien werden durch die Partner des Bundesmantelvertrags festgelegt BERATUNG gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung Stand Anzahl beschiedene Anträge 55 - davon Anzahl 55 1) - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Kolloquien ( 7 Abs. 5) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen ( 7 Abs. 4) - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Anzahl Rückgabe / Beendigung von wegen Mängeln in aus sonstigen der Dokumentationsprüfung Gründen gemäß 6 Abs ) Seite 11

12 Qualitätsbericht 215 Teil 2 Dokumentationsprüfungen 6 Prüfprozess Anzahl abrechnende Ärzte (3/214) 537 Anzahl insgesamt geprüfter Ärzte gemäß 6 Abs. 2 Ärzte bei denen Ärzte bei denen normale Fälle und ausschließlich normale Ausnahmefälle geprüft Fälle geprüft wurden wurden davon bestanden davon nicht bestanden Anzahl insgesamt Wiederholungsprüfungen gemäß Abs. 6 - davon ohne Beanstandungen davon mit Beanstandungen 1 Anzahl Kolloquien insgesamt gemäß 6 Abs. 6 - davon bestanden davon nicht bestanden - - Dokumentationsprüfungen 6 Mängelanalyse Anzahl geprüfter Dokumentationen normale Fälle Ausnahmefälle Anzahl unvollständige oder nicht normale Fälle Ausnahmefälle nachvollziehbare Dokumentationen 1 - davon unvollständig i. S. v. 5 Abs. 1 Nr. 3 bis davon nicht nachvollziehbar / nicht nachvollziehbar begründet - - davon unvollständig i. S. v. 5 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und nicht nachvollziehbar / nicht - nachvollziehbar begründet Fortbildungsverpflichtung 5 Abs. 2 Anzahl Ärzte, die Unterlagen zur Fortbildungsverpflichtung gemäß 471 2) 5 Abs. 2 vorgelegt haben 1) davon 18 erneute Bescheide im Rahmen von Statuswechsel 2) Stand: Seite 12

13 Qualitätsbericht 215 Teil Ambulantes Operieren Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zum ambulanten Operieren (Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu organisatorischen, baulichen, apparate-technischen und hygienischen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG für Leistungsbereiche Koloskopie und invasive Kardiologie analog Vereinbarungen nach 135 Abs. 2 SGB V; weitere Regelungen möglich KOOPERATION / FALLKONFERENZ / DOPPELBEFUNDUNG wenn Operateur und behandelnder / nachbehandelnder Arzt nicht identisch sind, muss eine Kooperation erfolgen REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜFUNG / RINGVERSUCHE PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL ELEKTRONISCHE DOKUMENTATION EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRÜFUNG Stichprobenprüfungen ggf. auf Grundlage regionaler Vereinbarungen; Umfang dann nach der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (mindestens vier Prozent der abrechnenden Ärzte, jeweils zwölf Fälle) RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION gegebenenfalls bei Dokumentationsprüfungen aufgrund regionaler Vereinbarungen jährliche Auswertung an Gemeinsamen Bundesausschuss BERATUNG ggf. bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung auf Grundlage regionaler Vereinbarungen Stand ) Anzahl beschiedene Anträge davon Anzahl 263 2) - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Praxisbegehungen ( 7 Abs. 4) 14 3) - davon ohne Beanstandungen 13 - davon mit Beanstandungen Anzahl der Widerrufe von Anzahl Kolloquien ( 7 Abs. 5) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Rückgabe / Beendigung von 248 2) 1) davon Ärzte mit Genehmigung gemäß 115 SGB V 2) davon 137 erneute Bescheide im Rahmen von Status- und Standortwechsel 3) davon 1 Operationsstandort zurückgezogen Seite 13

14 Qualitätsbericht 215 Teil 2 Stichprobenprüfungen 136 Abs. 2 SGB V Prüfumfang Anzahl abrechnender Ärzte (Mittelwert) 95 1) Anzahl geprüfter Ärzte 4 Routineprüfungen gemäß 4 Abs Kriterienbezogene Prüfung gemäß 4 Abs. 3 2 Begründungen: - falls die Anzahl der einer Stichprobenprüfung gemäß 4 Abs. 2 (Routineprüfungen) unterzogenen Ärzte unter 4 % der abrechnenden Ärzte lag falls die Anzahl der zwölf zu prüfenden Dokumentationen unterschritten wurde - sonstige Kommentare Prüfergebnisse zur Anzahl geprüfter Ärzte gemäß 6, unterschieden nach: Prüfungen gemäß 4 Abs. 2: Prüfungen gemäß 4 Abs. 3: Prüfungen gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 c): - keine Beanstandungen geringe Beanstandungen erhebliche Beanstandungen - - schwerwiegende Beanstandungen - Gesamtanzahl Ärzte, denen eine schriftliche Empfehlung / Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln erteilt wurde gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 2 Nr. 3a und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, die zu einem Beratungsgespräch eingeladen / aufgefordert wurden gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3a und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, bei denen eine Nichtvergütung oder Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen erfolgte (auch: veranlasst wurde) gemäß 5 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3b und Nr. 4b Kolloquien gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c und Nr. 4c - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl der Genehmigungswiderrufe gemäß 5 Abs. 3 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 4 und Nr. 4c 2. Hs. und Nr. 4e sowie 8 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Anzahl der mit Auflagen versehenen gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 6 und Nr. 4c 2. Hs. Anzahl Ärzte, bei denen eine Praxisbegehung stattgefunden hat gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3d und Nr. 4d, 7 Abs. 9 sowie 8 - davon ohne Mängel - - davon mit Mängeln - 1) Im Jahr 214 wurden die Stichprobenprüfungen gemäß 136 Abs. 2 SGB V für die in den Prüfquartalen 1-4/213 abrechnenden Ärzte durchgeführt. Da in diesem Zeitraum insgesamt 95 Ärzte (Mittelwert) Leistungen im Rahmen des ambulanten Operierens abgerechnet haben, wurden 4, Prozent der abrechnenden Ärzte geprüft. Seite 14

15 Qualitätsbericht 215 Teil Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung, Anlage I Nr. 1: Ambulante Durchführung der Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren, Rechtsgrundlage: 135 Abs. 1 SGB V, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert zum AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM obligat, außer Nephrologen und Kinderärzte mit der Zusatzbezeichnung Kindernephrologie; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG KOOPERATION / FALLKONFERENZ / DOPPELBEFUNDUNG REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜFUNG / RINGVERSUCHE PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL ELEKTRONISCHE DOKUMENTATION EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRÜFUNG Indikationsstellung für jeden Einzelfall zu dokumentieren und durch den Arzt pseudonymisiert zur Prüfung an beratende Kommission der Kassenärztlichen Vereinigung RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION ergänzende ärztliche Beurteilung BERATUNG Stand Anzahl beschiedene Anträge 5 - davon Anzahl 5 - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl der Widerrufe von Anzahl Rückgabe / Beendigung von 1 Seite 15

16 Qualitätsbericht 215 Teil 2 LDL-Apherese bei familiärer Hypercholesterinämie in homozygoter Ausprägung Anzahl Erstanträge 1 - davon angenommen - davon abgelehnt 1 Anzahl Folgeanträge 24 - davon angenommen 24 - davon abgelehnt LDL-Apherese bei schwerer Hypercholesterinämie, bei denen grundsätzlich mit einer über zwölf Monate dokumentierten maximalen diätetischen und medikamentösen Therapie das LDL-Cholesterin nicht ausreichend gesenkt werden kann Anzahl Erstanträge 4 - davon angenommen 3 - davon abgelehnt 1 Anzahl Folgeanträge 23 - davon angenommen 23 - davon abgelehnt LDL-Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung Anzahl Erstanträge 18 - davon angenommen 6 - davon abgelehnt 12 Anzahl Folgeanträge 48 - davon angenommen 48 - davon abgelehnt Immunapherese bei aktiver rheumatoider Arthritis Anzahl Erstanträge - davon angenommen - - davon abgelehnt - Anzahl Folgeanträge - davon angenommen - - davon abgelehnt - Seite 16

17 Qualitätsbericht 215 Teil Arthroskopie Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung arthroskopischer Leistungen (Arthroskopie-Vereinbarung), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert (rein redaktionelle Änderungen) zum Richtlinie über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen (Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie), Rechtsgrundlage: 136 SGB V, Gültigkeit: seit AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG KOOPERATION / FALLKONFERENZ / DOPPELBEFUNDUNG REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜFUNG / RINGVERSUCHE PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung und bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL ELEKTRONISCHE DOKUMENTATION EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRÜFUNG Stichprobenprüfungen nach der Richtlinie über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen; abweichend von der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung sind für die Dauer von zwei Jahren nach Inkrafttreten mindestens zehn Prozent der abrechnenden Ärzte zu überprüfen, im Umfang von zwölf Fällen RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION jährliche Auswertung der Dokumentationsprüfung an gba BERATUNG gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung Stand Anzahl beschiedene Anträge 4 - davon Anzahl 4 1) - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Kolloquien ( 8) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen ( 6 Abs. 3) - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Anzahl Rückgabe / Beendigung von 35 1) 1) davon 28 erneute Bescheide im Rahmen von Standort- und Statuswechsel Seite 17

18 Qualitätsbericht 215 Teil 2 Stichprobenprüfungen 136 Abs. 2 SGB V Prüfumfang Anzahl abrechnender Ärzte (Mittelwert) 15 1) Anzahl geprüfter Ärzte 21 Routineprüfungen gemäß 4 Abs. 2 2 Kriterienbezogene Prüfung gemäß 4 Abs ) Begründungen: - falls die Anzahl der einer Stichprobenprüfung gemäß 4 Abs. 2 (Routineprüfungen) unterzogenen Ärzte unter 4 % der abrechnenden Ärzte lag falls die Anzahl der zwölf zu prüfenden Dokumentationen unterschritten wurde - sonstige Kommentare Prüfergebnisse zur Anzahl geprüfter Ärzte gemäß 6, unterschieden nach: Prüfungen gemäß 4 Abs. 2: Prüfungen gemäß 4 Abs. 3: Prüfungen gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 c): - keine Beanstandungen geringe Beanstandungen erhebliche Beanstandungen schwerwiegende Beanstandungen - Gesamtanzahl Ärzte, denen eine schriftliche Empfehlung / Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln erteilt wurde gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 Nr. 3a und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, die zu einem Beratungsgespräch eingeladen / aufgefordert wurden gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3a und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, bei denen eine Nichtvergütung oder Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen erfolgte (auch: veranlasst wurde) gemäß 5 Abs. 2 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3b und Nr. 4b Kolloquien gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c und Nr. 4c - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl der Genehmigungswiderrufe gemäß 5 Abs. 3 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 4 und Nr. 4c 2. Hs. und Nr. 4e sowie 8 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Anzahl der mit Auflagen versehenen gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 6 und Nr. 4c 2. Hs. Anzahl Ärzte, bei denen eine Praxisbegehung stattgefunden hat gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3d und Nr. 4d, 7 Abs. 9 sowie 8 - davon ohne Mängel - - davon mit Mängeln - 1) Im Jahr 214 wurden die Stichprobenprüfungen gemäß 136 Abs. 2 SGB V für die in den Prüfquartalen 1-4/213 abrechnenden Ärzte durchgeführt. Da in diesem Zeitraum insgesamt 15 Ärzte (Mittelwert) Leistungen im Rahmen der Arthroskopie abgerechnet haben, wurden 13,3 Prozent der abrechnenden Ärzte geprüft. 2) 1 Prüfung noch nicht abgeschlossen Seite 18

19 Qualitätsbericht 215 Teil Balneophototherapie Qualitätssicherungsvereinbarung zur Balneophototherapie, Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen; organisatorische Vorgaben EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG KOOPERATION / FALLKONFERENZ / DOPPELBEFUNDUNG REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜFUNG / RINGVERSUCHE zum Nachweis der regelmäßigen Wartung der Bestrahlungsgeräte und der Bestrahlungsstärke der Leuchtmittel jährliche Stichprobenprüfungen von mindestens 2 Prozent der abrechnenden Ärzte PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL ELEKTRONISCHE DOKUMENTATION EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRÜFUNG Dokumentationsprüfung auf Verlangen der Kassenärztlichen Vereinigung RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION BERATUNG Stand Anzahl beschiedene Anträge 3 - davon Anzahl 3 1) - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen ( 9 Abs. 5) - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Anzahl Rückgabe / Beendigung von 4 Wartungsnachweise 8 Anzahl abrechnender Ärzte (3/214) 17 Anzahl geprüfter Ärzte ( 8 Abs. 2) 24 - davon Nachweise erbracht 24 - davon Nachweise innerhalb 3 Monaten nicht erbracht Seite 19

20 Qualitätsbericht 215 Teil 2 Anzahl nochmaliger Aufforderungen - ( 8 Abs. 3) - davon Nachweise erbracht - - davon Nachweise innerhalb 1 Monat - nicht erbracht : 1) davon 2 erneute 3.7 Blutreinigungsverfahren / Dialyse Vereinbarung zur Ausführung und Abrechnung von Blutreinigungsverfahren (Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert zum Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten, Rechtsgrundlage: Anlage 9.1 BMV-Ä, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert zum Richtlinie zur Sicherung der Qualität von Dialyse-Behandlungen (Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse), Rechtsgrundlage: 136 und 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert zum AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen; organisatorische Vorgaben EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM obligat, außer Nephrologen und gegebenenfalls Kinderärzte; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG in der Zentrumsdialyse wird durch Vergabe von Versorgungsaufträgen sichergestellt, dass bestimmte Arzt / Patientenschlüssel gewährleistet sind (Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr): bei mehr als 3 Patienten mindestens ein zweiter Arzt, der die fachlichen Befähigungen nach 4 erfüllt; bei mehr als 1 Patienten und je weiteren 5 Patienten zusätzlich ein weiterer Arzt, welcher ab der dritten Arztstelle auch ein Facharzt für Innere Medizin sein kann, auch wenn er nicht über die Schwerpunktbezeichnung Nephrologie verfügt KOOPERATION / FALLKONFERENZ / DOPPELBEFUNDUNG bei Dialyse von Erwachsenen ist Kooperation mit einem Transplantationszentrum nachzuweisen, bei Dialyse von Kindern ist die pädiatrische und psychosoziale Betreuung und die Kooperation mit einem Transplantationszentrum für Kinder nachzuweisen REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜFUNG / RINGVERSUCHE quartalsweise Auswertung der Vollerhebung mit gegebenenfalls Veranlassung einer Stichprobenprüfung, bei Beanstandungen Auflagen, gegebenenfalls Genehmigungsentzug PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung und im Rahmen der Überprüfungsverfahren FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL ELEKTRONISCHE DOKUMENTATION behandlungsfallbezogene Vollerhebung; ab dem erfolgt die Erhebung aller Daten in Bezug auf den Patienten pseudonymisiert, mit der Möglichkeit einer längsschnittlichen Analyse Seite 2

21 Qualitätsbericht 215 Teil 2 EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRÜFUNG vierteljährliche Stichprobenprüfung bei auffälligen Werten, bei begründetem Verdacht und durch Zufallsauswahl RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION Auswertung der elektronischen Dokumentation extern durch Datenanalyst: vergleichende Quartalsberichte an Kassenärztliche Vereinigungen und jede Einrichtung; Jahresberichte an Gemeinsamen Bundesausschuss BERATUNG bei Auffälligkeiten in der Stichprobenprüfung und auf Wunsch der Einrichtung Stand ) Anzahl beschiedene Anträge 26 - davon Anzahl 26 2) - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen ( 7 Abs. 3) - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Anzahl Rückgabe / Beendigung von 2 Patienten Anzahl Patienten Tätigkeitsbericht der Qualitätssicherungskommissionen 7 Abs. 3 Satz 1 Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse, Berichtszeitraum Anzahl der Einrichtungen, die an der I/214 II/214 III/214 IV/214 datengestützten Qualitätssicherung teilnehmen gemäß 2 Abs Anzahl der Kommissionssitzungen 5 gemäß 7 Abs. 4 Zusammensetzung der Kommissionen (ärztlich, nichtärztlich KV-, KK-Vertreter, andere) 6 ärztliche Mitglieder der KV 2 ärztliche Vertreter des MDK Anzahl Stichprobenprüfungen gemäß 8 Abs davon ohne Beanstandungen 12 - davon mit Beanstandungen Maßnahmen, auch aufgrund der Stichprobenprüfungen nach 8 Abs. 1: Anzahl der Aufforderungen zur Beseitigung von Mängeln gemäß 1 Abs. 1 S. 1 Anzahl der durchgeführten Beratungsgespräche gemäß 1 Abs. 1 S. 2 1 Anzahl der, die mit Auflagen versehen wurden gemäß 1 Abs. 2 S. 2 Anzahl der widerrufenen gemäß 1 Abs. 2 S. 2 1) davon 6 KfH-Ärzte 2) davon 19 erneute im Rahmen von Institutsermächtigungen Seite 21

22 Qualitätsbericht 215 Teil DMP Asthma bronchiale Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen: Asthma bronchiale auf der Grundlage von 73a SGB V mit der AOK Nordost, dem BKK LV Mitte, der BIG direkt gesund, der Knappschaft, der SVLFG und dem vdek, Inkrafttreten: Vertragsdaten AOK, BIG, Knappschaft, BKK, IKK, VdEK, Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Vertrag (Verträge) der KV (mit Landesverbänden) Landesverband für die Landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Ärzte Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme am Programm, Stand darunter Teilnahme als koordinierender Arzt darunter Teilnahme als pneumologisch qualifizierter Facharzt (auch Kinderarzt mit 94 Zusatzweiterbildung) Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen: chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) auf der Grundlage von 73a SGB V mit der AOK Nordost, dem BKK LV Mitte, der BIG direkt gesund, der Knappschaft, der SVLFG und dem vdek, Inkrafttreten: Vertragsdaten AOK, BIG, Knappschaft, BKK, IKK, VdEK, Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Vertrag (Verträge) der KV (mit Landesverbänden) Landesverband für die Landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Ärzte Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme am Programm, Stand darunter Teilnahme als koordinierender Arzt darunter Teilnahme als pneumologisch qualifizierter Facharzt (auch Kinderarzt mit 63 Zusatzweiterbildung) Seite 22

23 Qualitätsbericht 215 Teil 2 Diabetes mellitus Typ 1 Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 auf der Grundlage von 73a SGB V mit der AOK Berlin, dem BKK LV Ost, der BIG direkt gesund, der Knappschaft, der Krankenkasse für den Gartenbau und dem vdek, Inkrafttreten: Vertragsdaten Vertrag (Verträge) der KV (mit Landesverbänden) Ärzte Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme am Programm, Stand darunter Teilnahme als diabetologisch qualifizierter Arzt - darunter Teilnahme als diabetologisch qualifizierter Pädiater - darunter Teilnahme als koordinierender Hausarzt (in Kooperation mit diabetologisch qualifiziertem Arzt) AOK, BIG, Knappschaft, BKK, IKK, VdEK, Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband für die Landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Diabetes mellitus Typ 2 Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 auf der Grundlage von 73a SGB V mit der AOK Berlin, dem BKK LV Ost, der BIG direkt gesund, der Knappschaft, der Krankenkasse für den Gartenbau und dem vdek, Inkrafttreten: Vertragsdaten AOK, BIG, Knappschaft, BKK, IKK, VdEK, Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Vertrag (Verträge) der KV (mit Landesverbänden) Landesverband für die Landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Ärzte Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme am Programm, Stand darunter Teilnahme als koordinierender Arzt darunter Teilnahme als diabetologisch qualifizierter Facharzt bzw. diabetologische 13 Schwerpunktpraxis Seite 23

24 Qualitätsbericht 215 Teil 2 Koronare Herzerkrankung Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von 73a SGB V mit der AOK Berlin, dem BKK LV Ost, der BIG direkt gesund, der Knappschaft, der Krankenkasse für den Gartenbau und dem vdek, Inkrafttreten: Vertragsdaten AOK, BIG, Knappschaft, BKK, IKK, VdEK, Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Vertrag (Verträge) der KV (mit Landesverbänden) Landesverband für die Landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Ärzte Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme am Programm, Stand darunter Teilnahme als koordinierender Arzt darunter Teilnahme als kardiologisch 111 qualifizierter Facharzt - darunter Teilnahme als kardiologisch qualifizierter Facharzt mit Berechtigung 19 Invasive Kardiologie (diagnostisch oder therapeutisch) Seite 24

25 Qualitätsbericht 215 Teil Herzschrittmacher-Kontrolle Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu apparativen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung auf Grundlage regionaler Vereinbarungen; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung oder wenn die entsprechende Qualifikation durch Nachweise außerhalb einer Weiterbildung erbracht wurden FREQUENZREGELUNG KOOPERATION / FALLKONFERENZ / DOPPELBEFUNDUNG REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜFUNG / RINGVERSUCHE PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung und bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung auf Grundlage regionaler Vereinbarungen FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL ELEKTRONISCHE DOKUMENTATION EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRÜFUNG Stichprobenprüfungen ggf. auf Grundlage regionaler Vereinbarungen; Umfang dann nach der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (mindestens vier Prozent der abrechnenden Ärzte, jeweils zwölf Fälle) RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION gegebenenfalls bei Dokumentationsprüfungen aufgrund regionaler Vereinbarungen; jährliche Auswertung an Gemeinsamen Bundesausschuss BERATUNG gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung auf Grundlage regionaler Vereinbarungen Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Überprüfung des Batteriezustandes 15 und zur Funktionsanalyse (Nr. B 2 der RL), Stand Anzahl beschiedene Anträge 16 - davon Anzahl 16 1) - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen ( 5 Abs. 4) - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Anzahl Rückgabe / Beendigung von 1) davon 8 Bescheide im Rahmen von Statuswechsel 13 1) Seite 25

26 Qualitätsbericht 215 Teil 2 Stichprobenprüfungen 136 Abs. 2 SGB V Prüfumfang Anzahl abrechnender Ärzte (Mittelwert) 75 1) Anzahl geprüfter Ärzte 4 Routineprüfungen gemäß 4 Abs. 2 4 Kriterienbezogene Prüfung gemäß 4 Abs. 3 Begründungen: - falls die Anzahl der einer Stichprobenprüfung gemäß 4 Abs. 2 (Routineprüfungen) unterzogenen Ärzte unter 4 % der abrechnenden Ärzte lag falls die Anzahl der zwölf zu prüfenden Dokumentationen unterschritten wurde - sonstige Kommentare Prüfergebnisse zur Anzahl geprüfter Ärzte gemäß 6, unterschieden nach: Prüfungen gemäß 4 Abs. 2: Prüfungen gemäß 4 Abs. 3: Prüfungen gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 c): - keine Beanstandungen geringe Beanstandungen erhebliche Beanstandungen schwerwiegende Beanstandungen - - Gesamtanzahl Ärzte, denen eine schriftliche Empfehlung / Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln erteilt wurde gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3a und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, die zu einem Beratungsgespräch eingeladen / aufgefordert wurden gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3a und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, bei denen eine Nichtvergütung oder Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen erfolgte (auch: veranlasst wurde) gemäß 5 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3b und Nr. 4b Kolloquien gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c und Nr. 4c - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl der Genehmigungswiderrufe gemäß 5 Abs. 3 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 4 und Nr. 4c 2. Hs. und Nr. 4e sowie 8 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Anzahl der mit Auflagen versehenen gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 6 und Nr. 4c 2. Hs. Anzahl Ärzte, bei denen eine Praxisbegehung stattgefunden hat gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3d und Nr. 4d, 7 Abs. 9 sowie 8 - davon ohne Mängel - - davon mit Mängeln - 1) Im Jahr 214 wurden die Stichprobenprüfungen gemäß 136 Abs. 2 SGB V für die in den Prüfquartalen 2/213 bis 1/214 abrechnenden Ärzte durchgeführt. Da in diesem Zeitraum insgesamt 75 Ärzte (Mittelwert) Leistungen im Rahmen der Herzschrittmacher-Kontrolle abgerechnet haben, wurden 5,3 Prozent der abrechnenden Ärzte geprüft. Seite 26

27 Qualitätsbericht 215 Teil Histopathologie Hautkrebs-Screening Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur histopathologischen Untersuchung im Rahmen des Hautkrebs-Screenings (Qualitätssicherungsvereinbarung Histopathologie Hautkrebs-Screening), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie / KFE-RL), Abschnitt D Nr. 2, Rechtsgrundlage: 25 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Abs. 4 SGB V, Gültigkeit: mit Änderungen zum , zuletzt geändert zum AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG jährliche Befundung von 1. dermatohistologischen Präparaten KOOPERATION / FALLKONFERENZ / DOPPELBEFUNDUNG bei nicht eindeutiger Diagnose wird eine zweite Meinung bei einem qualifizierten Arzt eingeholt; zweite Meinung und Konsens werden dokumentiert; standardisierter Befundbericht an den einsendenden Arzt REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜFUNG / RINGVERSUCHE PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL ELEKTRONISCHE DOKUMENTATION EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRÜFUNG jährliche Prüfung von mindestens vier Prozent der Ärzte mit Genehmigung zu zehn im Rahmen des Hautkrebs-Screenings befundeten histopathologischen Präparaten RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION jährliche statistische Auswertung und Ergebnisanalyse nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses BERATUNG gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung Stand Anzahl beschiedene Anträge 27 neu erneut gemäß 5 Abs. 5 erneut gemäß 8 Abs davon Anzahl davon Anzahl Ablehnungen - - Anzahl Kolloquium gemäß 9 Abs. 6 - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen gemäß 9 Abs. 5 - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Seite 27

28 Qualitätsbericht 215 Teil 2 Anzahl Widerrufe von Anzahl Rückgabe / Beendigung von Frequenzregelung 5 Abs. 1 und 2 Anzahl Ärzte mit... vorgelegten Nachweisen von Befundungen dermatohistologischer Präparate (Screening oder kurativ) in der vertragsärztlichen Versorgung - davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz von 1. erreicht haben Dokumentationsprüfungen 8 Prüfprozess wegen Nichterreichen Mindestzahl < 1. Befundungen dermatohistologischer Präparate wegen Mängeln in der Dokumentationsprüfung gemäß 8 Abs. 5 3 < Anzahl geprüfter Ärzte gemäß 8 Abs davon bestanden 2 - davon nicht bestanden Widerholungsprüfungen gemäß 8 Abs. 5a - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Kolloquium gemäß 8 Abs. 5b - davon bestanden - - davon nicht bestanden - 22 Dokumentationsprüfung 8 Mängelanalyse Anzahl geprüfter Dokumentationen und zugehöriger histopathologischer Präparate 2 - davon vollständig und nachvollziehbar 2 - davon vollständig aber nicht nachvollziehbar - davon nicht vollständig aber nachvollziehbar - davon weder vollständig noch nachvollziehbar - entfällt im Hautkrebs-Screening 1) Ärzte (hausärztlich tätige Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internisten, praktische Ärzte oder Ärzte ohne Gebietsbezeichnung) mit Genehmigung, Stand Anzahl beschiedene Anträge 12 - davon Anzahl 12 - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von 76 Ärzte (Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten) mit Genehmigung, 21 Stand Anzahl beschiedene Anträge 22 - davon Anzahl 22 - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von 27 1) gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinie, Abschnitt D Nr. 2 (s.o.) Seite 28

29 Qualitätsbericht 215 Teil HIV-Infektionen / Aids-Erkrankungen Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektionen / Aids-Erkrankungen (Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG jährlich durchschnittlich 25 Fälle pro Quartal; unter Berücksichtigung regionaler Versorgungsdefizite kann die Mindestanzahl unterschritten werden KOOPERATION / FALLKONFERENZ / DOPPELBEFUNDUNG regelmäßige Teilnahme an Fallkonferenzen REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜFUNG / RINGVERSUCHE PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL Nachweis zum Erwerb von 3 Fortbildungspunkten im Themenkomplex HIV-Infektion und Aids-Erkrankung, die Hälfte davon mittels interaktiven Austausches, zum Beispiel Qualitätszirkeln; regelmäßige Schulungen der eigenen Praxismitarbeiter ELEKTRONISCHE DOKUMENTATION EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN-/ DOKUMENTATIONSPRÜFUNG jährliche Prüfung von mindestens zehn Prozent der Ärzte mit Genehmigung zu zehn Fällen eines Quartals unter Einbezug aller Dokumentationen des Kalenderjahres RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION BERATUNG bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung Anzahl Ärzte mit Genehmigung Stand Anzahl beschiedene Anträge neu 57 erneut gemäß 8 Abs. 4 erneut gemäß 1 Abs davon Anzahl 5 1) davon Anzahl Ablehnungen - - Kolloquium gemäß 11 Abs. 4 - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Kolloquium gemäß 11 Abs. 5 Nr. 2 - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Widerrufe von von, insgesamt Seite 29

30 Qualitätsbericht 215 Teil 2 - darunter wegen Mängeln in der Dokumentationsprüfung gemäß 8 Abs. 3 - darunter wegen mangelnder Fortbildung gemäß 1 Abs. 4 - darunter wegen Unterschreitung Mindestfallzahl gemäß 1 Abs. 4 Anzahl Rückgabe / Beendigung von Frequenzregelung 1 Abs. 1 Nr. 1 Anzahl Ärzte mit jährlich durchschnittlich... betreuten HIV- / Aids-Patienten pro Quartal - davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis betreuter Patienten außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs die Mindestfrequenz von 25 erreichen - davon Ärzte, die (mit Genehmigung der KV) auf Grund regionaler Besonderheiten weniger Patienten betreuen bzw. Kinder- und Jugendärzte, die von der Frequenzregelung ausgenommen sind Fortbildung 1 Abs. 1 Nr. 2 Anzahl Ärzte mit ausreichend nachgewiesener Fortbildung gemäß 1 Abs. 1 Nr. 2 Anzahl Ärzte mit ausreichend nachgewiesener Fortbildung gemäß 1 Abs. 4 Dokumentationsprüfung 8 Prüfprozess < Anzahl geprüfter Ärzte gemäß 8 Abs davon bestanden davon nicht bestanden Aufforderung zur Stellungnahme gemäß 8 Abs. 3 - davon Begründung ausreichend - - davon Begründung nicht ausreichend oder keine Stellungnahme abgegeben - Kolloquium gemäß 8 Abs. 3 - davon bestanden - - davon nicht bestanden Auflage - - davon nicht bestanden Widerruf - Dokumentationsprüfung 8 Mängelanalyse 1 entfällt 1 entfällt Anzahl geprüfter Dokumentationen insgesamt 6 - davon vollständig und keine Beanstandungen der Behandlungsqualität 6 - davon vollständig aber Beanstandungen der Behandlungsqualität - davon nicht vollständig, keine Beanstandungen der Behandlungsqualität - davon nicht vollständig und Beanstandungen der Behandlungsqualität Bei Beanstandungen der Behandlungsqualität -- darunter nicht leitliniengerechte antiretrovirale Medikation (Anlage 1, Punkt 1) - -- darunter mangelnde Prophylaxemaßnahmen (Anlage 1, Punkt 8) - -- darunter mangelnde Screening-Veranlassung (Anlage 1, Punkt 9) - 1) davon 1 erneute Genehmigung im Rahmen von Standortwechsel 5 Seite 3

31 Qualitätsbericht 215 Teil Hörgeräteversorgung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Hörgeräteversorgung (Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert: AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen; organisatorische Vorgaben EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG KOOPERATION / FALLKONFERENZ / DOPPELBEFUNDUNG strukturierter regelmäßiger Austausch beteiligter Berufsgruppen zur Versorgungsoptimierung REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜFUNG / RINGVERSUCHE Nachweis der mindestens einmal jährlich durch einen zugelassenen Wartungsdienst entsprechend der Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV) durchgeführten messtechnischen Kontrolle der eingesetzten Untersuchungsgeräte und Instrumentarien gemäß 11 MPBetreibV PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL Nachweis theoretischer Kenntnisse in der Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen sowie Kenntnisse über die jeweils aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen Befunde durch die Erlangung von sieben Fortbildungspunkten regelmäßig innerhalb von zwei Jahren; regelmäßige Schulungen der eigenen Praxismitarbeiter zur Audiologie und ihrer Grundlagen ELEKTRONISCHE DOKUMENTATION behandlungsfallbezogene Dokumentation von Qualitätsparametern und elektronische Übermittlung an die Kassenärztliche Vereinigung beziehungsweise eine von ihr beauftragte Stelle EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRÜFUNG Dokumentationsprüfungen nach dem Zufallsprinzip auf Verlangen der Kassenärztlichen Vereinigungen RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION jährliche Benchmarkberichte zum 3. Juni des dem Berichtsjahr folgenden Jahres an Qualitätssicherungskommission der Kassenärztlichen Vereinigung und Partner des Bundesmantelvertrags; Quartalsberichte an den Arzt BERATUNG Stand Anzahl beschiedene Anträge 2 - davon Anzahl 2 1) - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Kolloquien gemäß 9 Abs. 5 - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Seite 31

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