Ludwig-Maximilians-Universität München Fachstudienberatung Volkswirtschaftslehre Studium der Volkswirtschaftlehre

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1 Ludwig-Maximilians-Universität München Fachstudienberatung Volkswirtschaftslehre Studium der Volkswirtschaftlehre (Stand: 10/05) A. Allgemeine Hinweise 1. Studienplatz a. Diplom und B.A.: zulassungsbeschränkt (Bewerbung bis / bei der Studentenkanzlei) b. M. A. nicht zulassungsbeschränkt (Einreichen der Unterlagen beim ISC Wirtschaftswissenschaften bis /01.06., bei fachlicher Zulassung dann freie Einschreibung ; Termine: Studentenkanzlei) Grundsätzlich gelten die Einschreibe-/Zulassungsbedingungen an der LMU (Ansprechpartner: Studentenkanzlei, für ausländische Studierende vgl. Hinweise auf Blatt 7). 2. Nach abgeschlossenem Master ist keine Einschreibung mehr in das Diplom möglich. 3. Doppelstudium Generell nicht möglich 4. Wechsel des Studienganges Grundstudium und Diplomvorprüfung für Diplom- und Bachelorstudiengang sind identisch. Die bestandene Diplomvorprüfung berechtigt alternativ zum Hauptstudium in beiden Studiengängen. Bei einem Wechsel zwischen den volkswirtschaftlichen Studiengängen ist ein formgerechter Fachwechsel erforderlich (zuständig: Studentenkanzlei). Die Übertragung von im verlassenen Studiengang erworbenen Leistungspunkten ist möglich (vgl. Blatt 6). Eine Beratung im ISC Wirtschaftswissenschaften zum Vermeiden etwaiger Probleme ist vor einem Wechsel sinnvoll und wird dringend angeraten! - Blatt 1 - B. Studiengänge Alle Studenten im Dipl.- und im B.A.-Studiengang müssen sich bereits im ersten an der LMU verbrachten Semester zur Prüfung melden: Erstsemester und Studienwechsler im Grundstudium beim Diplomvorprüfungsamt, Studenten mit abgeschlossenem Vordiplom beim Prüfungsamt für Volkswirtschaftslehre. Die Anmeldetermine werden bei der Einschreibung mitgeteilt bzw. durch Anschlag (bzw. im Internet) bekannt gegeben. Der Diplomstudiengang bereitet bei einer Regelstudiendauer von 8 Semestern für den Übergang in alle volkswirtschaftlichen, aber nicht zuletzt auch betriebswirtschaftlich orientierten Berufsfelder, einschließlich der wissenschaftlichen Forschung, vor. Das Studium ist in zwei Studienabschnitte gegliedert: Grundstudium (3 Semester) und Hauptstudium (5 Semester). Der Bachelorstudiengang soll einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss ermöglichen und durch eine kürzere Studiendauer von 6 Semestern, eine gewisse Betonung der englischen Sprachkenntnisse in Lehre und Eigenarbeit der Studierenden sowie als international anerkannter Abschluss die Chancen auf dem internationalen Arbeitsmarkt verbessern und ggf. die Aufnahme eines Masterstudiums an einer in- oder ausländischen Hochschule ermöglichen. Das Studium ist ebenfalls in zwei Studienabschnitte gegliedert: Grundstudium (3 Semester) und Hauptstudium (3 Semester). Der neue postgraduale Masterstudiengang ermöglicht einen weiteren, auf einem B.A. mit Prädikat aufbauenden, berufsqualifizierenden Abschluss. Er vermittelt vertiefte volkswirtschaftliche Fachkenntnisse, die zwei Master Classes des Doktorandenstudiums einschließen, unter Verzicht auf betriebswirtschaftliche und andere außerdisziplinäre Fächer. Die Förderung aktiver und passiver englischer Sprachkenntnisse soll in Verbindung mit dem international anerkannten Abschluss insbesondere die Ausübung grenzüberschreitend orientierter Berufstätigkeit und/oder einer Forschungstätigkeit im Bereich der Volkswirtschaftslehre ermöglichen. Für die Zulassung zum M.A. ist die Bestätigung vom Prüfungsamt für Volkswirtschaftslehre über einen vorliegenden B.A. Abschluss (oder die Bestätigung einer adäquaten Leistung, ggf. der Nachweis über die Erfüllung etwaiger Auflagen) mit ausreichender Note erforderlich. Zum Hauptstudium erfolgt eine Anmeldung im Prüfungsamt für Volkswirtschaftslehre. Die zentralen Termine werden durch Aushang zu Anfang des Semesters bekanntgegeben.

2 C. Studienberatung 1. Fragen zum Hauptstudium Diplom, B.A., M.A. (Prüfungsordnung / Anerkennungen: Informations- und Servicecenter Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen Dr. Andreas Neuhoff Ludwigstr. 28/0 Vgb., Zi. 19 a Tel. 089/ Andreas.Neuhoff@pa.vwl.uni-muenchen.de Sprechstunde: Dienstag und Donnerstag, Uhr und nach Vereinbarung Geschäftszimmer Ludwigstr. 28/0 Vgb., Zi. 020 Tel. 089/ Sprechstunde: Mittwoch, und Donnerstag, Uhr - Blatt 2-3. Fragen zum Vordiplom Diplom-Vorprüfungsamt Dipl.-Kffr. Beatrix Ertsey Ludwigstr. 28/0 Vgb., Zi. 013 Tel. 089/ oder 089/ (Sekr.) Sprechstunde Dienstag, Uhr (Die Anerkennung von Leistungen für die Vordiploms-Prüfungsfächer VWL I, VWL II und VWL III kann durch Herrn Dr. Neuhoff erfolgen.) 4. Fragen zum Nebenfach VWL Dr. Silke Englmaier Schackstraße 4/IV, Zi. 405 Telefon: 089/ silke.englmaier@vwl.uni-muenchen.de Sprechstunde: Dienstag, Uhr 2. Fragen zum Studiengang (Inhalte, Schwerpunkte, Anforderungen) Dr. Silke Englmaier Schackstraße 4/IV, Zi. 405 Telefon: 089/ silke.englmaier@vwl.uni-muenchen.de Sprechstunde: Dienstag, Uhr unter unter 5. Fragen zum Auslandsstudium (Erasmusprogramm für an der LMU in VWL immatrikulierte Studierende) Jan Philipp Bender Ludwigstraße 28 (Rgb), Zi 05 Tel. 089/ jan.p.bender@lrz.uni-muenchen.de Sprechstunde: Nach Vereinbarung 6. Fragen der Zulassung (Studienplatz) Studentenkanzlei, für Ausländer Auslandsamt Studentenkanzlei: Auslandsamt:

3 D. Studienprogramm Grundstudium Diplom- und Bachelorstudiengang haben ein identisches Grundstudiumsprogramm! Propädeutika (Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler, Einführung in die Technik des betrieblichen Rechnungswesens jeweils 60 Minuten Klausur) Prüfungsfächer: VWL: VWL I (Mikro), VWL II (Makro), VWL III (Grundlagen und Methoden der VWL), Empirische Ökonomie BWL: Produktion und Organisation, Unternehmensführung und Marketing, Investition und Finanzierung, Internes und Externes Rechnungswesen, Wirtschaftsinformatik Recht: Öffentliches Recht und Privatrecht sowie Grundlagen des Gesellschaftsrechts Sonstige: Statistik (Statistik 1 und Statistik 2 à 60 Minuten) Klausurdauer 120 Minuten(Fettdruck) / 60 Minuten; ca. 64 SWS E. Studienprogramm Hauptstudium 1. VWL-Diplom (vgl. insbes. 14, 19 PO) aus studienbegleitenden Prüfungen: 28 LP VWL (12 in PflichtVA) PflichtVA: Mikro, Makro, Emp.Ök. (à 4 LP), 12 LP FW (8 in PflichtVA, PflichtVA: Staatliche Allokationspolitik, Steuern (à 4 LP) 4 in WahlpflichtVA) WahlpflichtVA: Stabilisierungspolitik oder Sozialstaat 8 LP ABWL 8 LP PWF (vgl. 14 Abs. 2 PO) 8 LP WV (frei wählbare Vorlesungen in Prüfungsfächern gem. 14 Abs. 1) = insgesamt: 64 LP (davon max. 24 aus Anerkennungen) aus Schwerpunktseminaren: 2 x 10 LP (eines aus dem Bereich VWL, eines wahlweise aus dem Bereich VWL oder FW oder einem der an der Volkswirtschaftlichen Fakultät vertretenen Pflichtwahlfächer) Diplomarbeit 16 LP Insgesamt 100 LP (ca. 88 SWS *) ) (zu den Abkürzungen bitte PO vergleichen) - Blatt 3-2. VWL-B.A. (vgl. insbes. 29, 31 PO) aus studienbegleitenden Prüfungen: 22 LP VWL (12 in PflichtVA, PflichtVA: Mikro, Makro, Emp.Ök. (à 4 LP), 2 in WahlpflichtVA) WahlpflichtVA: Geschichte der volkswirtschaftlichen Analyse oder Wirtschafts- u. Sozialgeschichte **) (2 LP) 8 LP FW Staatliche Allokationspolitik und Steuern (à 4 LP) 8 LP PWF (vgl. 29 Abs. 2 PO; nur PWF an der Volkswirtschaftlichen Fakultät und Ökonometrie möglich) 8 LP WV (frei wählbare Vorlesungen in Prüfungsfächern gem. 31 Abs. 3 Satz 2) = insgesamt:46 LP (davon max. 14 aus Anerkennungen) Bachelorarbeit (im Rahmen eines Schwerpunktseminars im Prüfungsfach VWL zu erstellen) 10 LP Insgesamt 56 LP (mindestens 2 LP sollen in englischer Sprache erworben werden) (ca. 60 SWS) 3. VWL-M.A. (vgl. insbes. 39, 40 PO) aus studienbegleitenden Prüfungen: 8 LP VWL (nicht aus den PflichtVA des B.A.) 4 LP FW (nicht aus den PflichtVA des B.A.) 8 LP PWF (vgl. 39 Abs. 2 PO; nur PWF an der Volkswirtschaftlichen Fakultät und Ökonometrie möglich) 8 LP aus Advanced Master Classes (als Advanced Master Classes ausgewiesene Veranstaltungen aus dem Programm der Lehrveranstaltungen für Doktoranden, ggf. nach Absprache mit den Dozenten und dem Prüfungsausschuss) = insgesamt:28lp (davon max. 10 aus Anerkennungen) Masterarbeit 16 LP Insgesamt 44 LP (mindestens 2 LP sollen in englischer Sprache erworben werden) (ca. 34 SWS) *) SWS= Semesterwochenstunden **) Wirtschafts- und Sozialgeschichte Deutschlands oder Europäische Wirtschaftsgeschichte

4 F. Studienverlaufsplanung*) 1. Grundstudium (Diplom/Bachelor) 1. Grundstudiumssemester SWS Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler V / Ü 2 Einführung in die Technik des betrieblichen Rechnungswesens V / Ü 2 VWL I V + Ü 8 Statistik 1 V + Ü 4 Privatrecht V + Ü 3 Wirtschaftsinformatik V + Ü 4 2. Grundstudiums-Semester VWL II V + Ü 8 Unternehmensführung und Marketing V+Ü 4 Statistik 2 V+Ü 4 Grundlagen des Gesellschaftsrechts V 2 Öffentliches Recht V+Ü 3 3. Grundstudiums-Semester VWL III V+Ü 4 Empirische Ökonomie V+Ü 4 Investition und Finanzierung V+Ü 4 Internes und Externes Rechnungswesen V+Ü 4 Produktion und Organisation V+Ü 4 - Blatt 4-2a) Hauptstudium VWL-Diplom 1. Hauptstudiums-Semester SWS LP Mikroökonomie (Hauptstudium) V + Ü Makroökonomie (Hauptstudium) V + Ü Empirische Ökonomie (Hauptstudium) V + Ü Wahlveranstaltung V Hauptstudiums-Semester VWL -Veranstaltung V + Ü FW (Allokation) V + Ü Schwerpunktseminar SPS Hauptstudiums-Semester VWL -Veranstaltung V + Ü FW (Steuern) V + Ü Schwerpunktseminar SPS Hauptstudiums-Semester VWL -Veranstaltung V + Ü FW (Stabilisierungspol. oder Sozialstaat) V + Ü Wahlveranstaltung V + Ü Diplomarbeit DA Hauptstudiums-Semester VWL Veranstaltung V + Ü Wahlveranstaltung V 2 2 *) s. Studienordnung vom ; Abkürzungen: s. Prüfungsordnung bzw. Studienordnung

5 2. VWL-B.A. 1. Hauptstudiums-Semester SWS LP Mikroökonomie (Hauptstudium) V + Ü Makroökonomie (Hauptstudium) V + Ü Empirische Ökonomie (Hauptstudium) V + Ü Geschichte der volkswirtschaftlichen Analyse oder Wirtschafts- u. Sozialgesch. V Hauptstudiums-Semester FW (Allokation) V + Ü Wahlveranstaltung V PWF V 2 4 Bachelorarbeit Hauptstudiums-Semester FW (Steuern) V + Ü Wahlveranstaltung V + Ü VWL-M.A. (vgl. insbes. 40, 42 PO) (bei Kursbelegung auf Ausschlussprinzip der B.A.-Pflichtkurse achten!) 1. Masterstudiums-Semester FW V + Ü Advanced Master Class V + Ü Masterthesis Masterstudiums-Semester Advanced Master Class V + Ü Blatt 5 - G. Leistungskategorien im Haupt-/Masterstudium Leistungspunkte können in Veranstaltungen verschiedener Leistungskategorien erworben werden. Leistungskategorie A entspricht 2 LP und besteht aus folgenden Leistungseinheiten: a. Klausurarbeit (60 Minuten) e. Bearbeitung einer Fallstudie b. Hausarbeit f. Bearbeitung von Übungsaufgaben c. Referat g. mündliche Prüfung (10 Minuten) d. Protokoll mit Kurzreferat h. Postererstellung Leistungskategorie B entspricht 4 LP und besteht aus folgenden Leistungseinheiten: a. Kombination von zwei Leistungseinheiten der Leistungskategorie A b. studienbegleitende Klausurarbeit von 120 Minuten Dauer c. Disputation über ein vorbereitetes Thema d. mündliche Prüfung von 20 Minuten Dauer. Üblicherweise werden in den volkswirtschaftlichen Studiengängen Leistungen der Kategorien A und B erworben werden. Vgl. auch Studienordnung, Anlage I, Studienpläne. Leistungskategorie C entspricht 6 LP und besteht aus folgenden Leistungseinheiten: a. Kombination von drei Leistungseinheiten der Leistungskategorie A b. Kombination von einer Leistungseinheit der Leistungskategorie A und einer Leistungseinheit der Leistungskategorie B c. mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer. Leistungskategorie D entspricht 10 LP durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Schwerpunktseminar bestehend aus folgenden, in Kombination zu erbringenden Teilleistungen: Hausarbeit mit Bearbeitungszeit von 6 Wochen mündliche Leistung, z. B. Referat zweistündige Klausurarbeit Zur näheren Beschreibung der Leistungskategorien vgl. 17 Studienordnung

6 H. Anerkennungsfragen - Blatt 6-1. Anerkennung der Zulassungsvoraussetzungen zum Hauptstudium a) Anerkennung des Vordiploms (für Diplom und Bachelor) Zuständig: Diplom-Vorprüfungsamt (vgl. Blatt 2) grundsätzliche Anerkennung von Vordiplomen deutscher Universitäten (oder gleichstehender Hochschulen), ggf. mit Auflagen. Vordiplom aus Studiengang BWL/Wipäd der LMU ohne Auflagen Ausländische Universitäten: Prüfung des ordnungsgemäßen gleichartigen oder verwandten Fachstudiums sowie Gleichwertigkeit des Studiums und der Prüfungen (evtl. Nachweis der Gleichwertigkeit durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen); gegebenenfalls Anerkennung mit Auflagen Anerkennung einzelner Leistungen für die Zulassungsvoraussetzung ist möglich; dazu notwendig: Bestätigung der Hochschule, an der die Leistungen erbracht wurden, dass die entsprechende Prüfung (Vordiplom oder gleichwertiger Abschluss) nicht nicht bestanden wurde; fehlende Prüfungen müssen ggf. absolviert werden (= Anerkennung mit Auflagen) b) Anerkennung von Bachelor- oder vergleichbaren Abschlüssen (für Master) Zuständig: Prüfungsamt für Volkswirtschaftslehre (vgl. Blatt 2) dem VWL-B.A. der LMU gleichwertige Prüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule des In- oder Auslandes mit mindestens Gesamtnote gut -> Prüfung der Gleichwertigkeit durch das Prüfungsamt für Volkswirtschaftslehre für Abschlüsse von ausländischen Universitäten gilt: Prüfung des ordnungsgemäßen gleichartigen oder verwandten Fachstudiums sowie Gleichwertigkeit des Studiums und der Prüfungen (evtl. Nachweis der Gleichwertigkeit durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen); Umrechnung der Note und Überprüfung, ob ein Ergebnis mit mindestens der Note gut vorliegt; gegebenenfalls Anerkennung mit Auflagen. Anerkannt werden i. d. R. (nach entsprechender Prüfung) Diplome aus volkswirtschaftlichen Studiengängen und B.A.-Abschlüsse aus volkswirtschaft lichen Studiengängen. Die Anerkennung erfolgt ausschließlich durch Einzelfall- Prüfung und nur durch Bescheid durch den Prüfungsausschuss! Damit die Prüfung der Unterlagen rechtzeitig erfolgen kann, müssen sie für das Wintersemester bis zum 1. Juni, für das Sommersemester bis zum 1. Dezember beim Prüfungsamt eingereicht werden. Zur besseren Beurteilung Ihrer Kenntnisse wird die Vorlage eines GRE-Tests (Graduate Record Examinations, vgl. empfohlen. Auf jeden Fall wird Ihr Zeugnis benötigt (im Original und in deutscher oder englischer Sprache, gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung) Anerkennung einzelner Leistungen für die Zulassungsvoraussetzung ist nicht möglich 2. Anerkennung von Leistungen im Rahmen des Hauptstudiums Vgl. auch Merkblatt Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen, das beim Prüfungsamt für Volkswirtschaftslehre erhältlich ist GRUNDSÄTZLICH IST DIE ANERKENNUNG VON LEISTUNGEN, DIE BEREITS ALS ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG (IM RAHMEN DES VORDIPLOMS ODER ALS B.A.-ABSCHLUSS) ANERKANNT WURDEN, NICHT NOCHMALS MÖGLICH! Die Übertragung von LP bei Wechsel des Studienganges (innerhalb VWL) ist möglich (vgl. für Diplom 18 Abs. 9 und 10, für B.A. 32 Abs. 8 und für M.A. 39 Abs. 7 PO).

7 - Blatt 7 - Besondere Hinweis für ausländische Studierende Allgemeine Hinweise (Studienplatz) Ausländische Bewerber aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen bei der Bewerbung um einen Studienplatz ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (DSH = Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang oder ein gleichwertiger Nachweis). Gute Englischkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden, sind aber unbedingt erforderlich. Ausländische Bewerber außerhalb der Europäischen Union (EU), brauchen eine für das Studium ausreichende Aufenthaltsgenehmigung. Dieses Visum muss bei der Deutschen Botschaft im Heimatland beantragt werden. Dies gilt nicht für Angehörige von Staaten, mit denen abweichende Regelungen vereinbart sind. Alle ausländischen Bewerber aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) müssen sich für ein Wintersemester bis zum 15. Juli, für ein Sommersemester bis zum 15. Januar zum Studium bei der Universität München anmelden, auch wenn keine Zulassungsbeschränkungen bestehen. Formulare gibt es bei jeder deutschen Auslandsvertretung und beim Akademischen Auslandsamt der Universität. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist diese Anmeldung zugleich die Bewerbung. EU-Staatsangehörige und Ausländer mit deutscher Hochschulreife (sog. Bildungsinländer) müssen sich für zulassungsbeschränkte Fächer wie Deutsche bei der ZVS oder der Universität bewerben. In nicht zulassungsbeschränkten Fächern gelten die Einschreibtermine wie für Deutsche; EU-Staatsangehörige müssen aber spätestens bei der Einschreibung die Deutschkenntnisse (DSH) nachweisen. EU-Staatsangehörige sollten sich zusätzlich an das Akademischen Auslandsamt wenden mit der Frage, ob ihr Reifezeugnis zum Studium des gewünschten Faches berechtigt. Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich an das Akademische Auslandsamt, damit Ihnen die erforderlichen Informationen und Formulare zugeschickt werden können. Dort werden Sie auch über die Anerkennung Ihres Reifezeugnisses, Ihrer bisherigen Studien, über die notwendigen Deutschprüfungen und über Austauschund Stipendienprogramme beraten. Wenden Sie sich bei Interesse für den Master-Studiengang rechtzeitig an das Prüfungsamt für Volkswirtschaft, um die Anerkennung Ihres Abschlusses als B.A. oder gleichwertigen Abschluss zu bekommen. Ergänzende Hinweise zum Studium (Master) Das Master-Studium ist kein Aufbaustudium im eigentlichen Sinn, sondern eine Vertiefung bzw. Weiterführung des volkswirtschaftlichen Bachelor- Studiums. Schon die sehr straffe Regelstudienzeit von 2 Semestern verbunden mit den hohen fachlichen Anforderungen erfordern sehr gute volkswirtschaftliche Vorkenntnisse. Neben den erforderlichen deutschen Sprachkenntnissen sind unbedingt gute bis sehr gute Englischkenntnisse notwendig, da ein Großteil der Fachliteratur in englischer Sprache ist. Lt. Prüfungsordnung (wenn auch nur als Soll- Regelung ) ist auch der Erwerb von Leistungspunkten in Veranstaltungen, die in englischer Sprache angeboten werden, vorgesehen. Eine rechtzeitige Orientierung an der LMU bzw. am Departement of Economics ist unbedingt erforderlich, da die straffe Regelstudienzeit nach Studienbeginn eigentlich keine Orientierungsphase mehr erlaubt. Eine Hilfe bei der Orientierung soll das neu eingeführte Betreuungsprogramm bieten (s. Informationen auf der Homepage, masterstudium/termine.htm). Ab dem Sommersemester 2003 gelten unabhängig von der Bewerbungsfrist beim Akademischen Auslandsamt folgende Fristen für den Eingang der Bewerbung im ISC Wirtschaftswissenschaften, Herr Dr. Neuhoff: Für das Wintersemester: 1. Juni des Jahres Für das Sommersemester: 1. Dezember des Vorjahres Informationen zum Masterstudium finden Sie aktuell unter Informationen über das Studium an der LMU finden Sie vor allem unter

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