Investitionen für die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern (ohne Medizin)

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1 GESCHÄFTSSTELLE Drs. 4524/00 Köln, Empfehlungen zum 30. Rahmenplan für den Hochschulbau Investitionen für die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern (ohne Medizin)

2 - MV 16 - I.1 Hochschulregion Rostock Universität Rostock Das Land meldet ein Vorhaben im Rahmen des vereinfachten Verfahrens neu zur Aufnahme in den Rahmenplan an: - Nr. 102, Medienerschließung und Außenanlagen Ulmenstr. 69, Geisteswissenschaftliches Zentrum (7,9 Mio. DM, ) Der Wissenschaftsrat empfiehlt das Vorhaben zur Aufnahme in den Rahmenplan (Kategorie I). Ein grundsätzlich in den Rahmenplan aufgenommenes Vorhaben wird vom Land im Rahmen des vereinfachten Verfahrens zur Höherstufung angemeldet: - Nr. 101, Neubau von Laboren Justus-von-Liebig-Weg, FB Bauingenieurwesen, Landespflege, Umweltschutz (7,2 Mio. DM, ) Der Wissenschaftsrat empfiehlt das Vorhaben zur grundsätzlichen Aufnahme in den Rahmenplan (Kategorie II). Das Land meldet ein Vorhaben neu zur grundsätzlichen Aufnahme in den Rahmenplan an: - Nr. 103, Herrichtung und Erweiterung des Gebäudekomplexes Justus-von- Liebig-Weg 2, FB Bauingenieurwesen (28,4 Mio. DM, m 2, ) Die Ausbildung im universitären Studiengang Bauingenieurwesen findet zur Zeit noch in der Außenstelle Wismar statt, wo Büro- und Laborflächen sowie Hörsäle der dortigen Hochschule vorübergehend genutzt werden können. Die räumliche Trennung erschwert die universitäre Ausbildung und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen der Ingenieurwissenschaftlichen, der Mathematisch- 16

3 - MV 17 - Naturwissenschaftlichen und der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät, speziell mit dem Fachbereich Landeskultur und Umweltschutz. Die Universität verfolgt deshalb das Ziel, den Fachbereich Bauingenieurwesen schnellstmöglich als integralen universitären Bestandteil am Standort Rostock unterzubringen. Der Wissenschaftsrat hielt das in Verbindung mit dem 28. Rahmenplan entwickelte Konzept zum Aufbau eines universitären Bauingenieurwesens in Rostock nicht für überzeugend und bat eine Unterarbeitsgruppe des Ausschusses für Hochschulausbau um eine Stellungnahme zu den Plänen des Landes, am Standort Rostock einen Fachbereich Bauingenieurwesen aufzubauen. Die Unterarbeitsgruppe gelangte zu dem Ergebnis, daß das Bauingenieurwesen an der Universität Rostock eine ausreichende kritische Masse besitze, um eine breite und bundesweit anerkannte Ausbildung zu leisten. Da die derzeitige Unterbringung des Bauingenieurwesens in Wismar eine ausreichende räumliche Ausstattung nach Auffassung der Unterarbeitsgruppe nicht gewährleistete, beruhte die positive Grundbewertung der Arbeitsgruppe auf der Voraussetzung, daß das gesamte Bauingenieurwesen der Universität sobald wie möglich von Wismar nach Rostock überführt wird und dort eine räumliche Konzentration erfährt. Ein solcher Umzug sollte frühestmöglich begonnen und bis zum Jahr 2003 abgeschlossen werden. Dabei sollten die Baumaßnahmen zur Konzentration des Bauingenieurwesens in Rostock über die vom Land geplanten Ansätze mit m 2 HNF hinaus Raumreserven für Drittmittelforschung vorsehen, die zeitlich befristet vergeben werden sollten. In diesem Zusammenhang wurde eine Verbesserung der Grundausstattung zur Einwerbung von Drittmitteln erwartet, die allerdings nicht auf Kosten der anderen ingenieurwissenschaftlichen Fächer der Universitäten geschehen sollte. Der vorgesehene Standort Justus-von-Liebig-Weg 2 wurde in den 50er bis 70er Jahren unter Zugrundelegung der damaligen Anforderungen des Forschungs- und Lehrbetriebs geplant und errichtet und ist bisher nicht instandgesetzt worden. Die Universität Rostock hat als Grundlage den ortsneutralen Raumbedarf des Fachbereichs Bauingenieurwesen erarbeitet. - Der Wissenschaftsrat sieht wegen des verspäteten Baubeginns von einem Votum ab (Kategorie P). Planungskosten in Höhe von 1,0 Mio. DM werden freigegeben (Kategorie I). Voraussetzung für eine Höherstufung 17

4 - MV 18 - des Vorhabens ist die Vorlage eines Umsetzungsplans, in dem die schrittweise Realisierung des Vorhabens erläutert wird. In diesem Zusammenhang wird das Land auch um Vorlage aktueller Studienanfänger- und Studierendenzahlen gebeten. Darüber hinaus sollte der aktuelle Stand der Besetzung mit Professuren dargelegt werden. Für ein vom Wissenschaftsrat zurückgestelltes Vorhaben meldet das Land die Höherstufung an: - Nr. 080, Neubau Hörsaal (16,8 Mio. DM, m 2, ) Das Vorhaben war zuletzt in den Empfehlungen zum 29. Rahmenplan ausführlich beschrieben worden. 1) Wegen der noch offenen Entscheidung im Hinblick auf den Ausbau der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftlehre an den Universitäten Greifswald und Rostock hatte der Wissenschaftsrat zunächst von einem Votum abgesehen (Kategorie P). 1) Der Aufbau der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Greifswald und Rostock war zuletzt in den Empfehlungen zum 29. Rahmenplan ausführlich diskutiert worden. Das Land war gebeten worden, bis zur Sitzung des Ausschusses für Hochschulbau im Oktober 1999 präzisierte Vorstellungen über die Entwicklung beider Fächer an beiden Standorten, die Auslastung der Studiengänge, den Stand der Berufungen und die regionalpolitische Bedeutung der Studiengänge für eine abschließende Empfehlung des Wissenschaftsrates aufzubereiten. Der Ausschuß hat daraufhin am 18. Oktober 1999 über das vom Land vorgelegte Standortkonzept mit folgendem Ergebnis beraten: Der vom Land vorgesehene Kooperationsvertrag zwischen beiden Standorten, der eine Intensivierung der Zusammenarbeit und der Abstimmung in Fragen der inhaltlichen Schwerpunktsetzung bis hin zu Berufungen sicherstellen soll, sei ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem im April 1999 diskutierten Beratungsstand. Der Ausschuß hielt jedoch die vertraglich vorgesehenen Regelungen im einzelnen für zu wenig verbindlich. Das Land wurde deshalb gebeten, erneut mit den beteiligten Fakultäten der Universitäten Rostock 1 Empfehlungen zum 29. Rahmenplan, Band 5, Seite MV 31f. 18

5 - MV 19 - und Greifswald zu beraten. Das Ziel dieser Gespräche solle darin liegen, den Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Regelungen deutlich zu verstärken. Der Ausschuß unterstützte das Land nachdrücklich in seiner Absicht, durch eine Reform des Hochschulgesetzes die derzeit noch getrennten Fakultäten längerfristig zu jeweils einer Fakultät zusammenzuführen. Dies sei nicht zwingend mit der Aufgabe eines bereits bestehenden Standortes verbunden, unterstreiche aber zusätzlich die Notwendigkeit, auf der Ebene des Kooperationsvertrages zu klaren und in ihrer Bindungswirkung eindeutigen Regelungen zu gelangen. Ferner bat der Ausschuß für Hochschulausbau das Land, bis zum Herbst des Jahres 2000 ein Struktur- und Entwicklungskonzept für die Universität Greifswald unter Berücksichtigung der an der Fachhochschule Stralsund angebotenen Lehr- und Forschungsleistungen auszuarbeiten. Die abschließende Entscheidung über eine Aufnahmeempfehlung für die im Rahmenplan für den Hochschulbau vorerst zurückgestellten Bauvorhaben, die die Rechtswissenschaften und die Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Rostock und Greifswald betreffen, sollte vom Wissenschaftsrat im Mai 2000 zu treffen sein. Die Beratung über die Tragfähigkeit des modifizierten Kooperationsvertrages müßte im Ausschuß für Hochschulausbau im April 2000 erfolgen. Das Land hat daraufhin mit den beteiligten Fakultäten erneut Gespräche aufgenommen und den im Oktober 1999 vorgelegten Vertragsentwurf überarbeitet. Völlig neu ist darin die Einführung des aus den Dekanen der drei Fakultäten und dem Prodekan der Greifswalder Fakultät bestehenden Kooperations- und Vermittlungsausschusses (KVA) von dessen Empfehlungen nur mit doppelter Mehrheit und besonderer Begründung abgewichen werden kann. Das Land behält sich darüber hinaus vor, nach Anhörung der Hochschulen und im Benehmen mit diesen hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtungen, und damit ggf. auch Fachbereiche/Fakultäten zu bilden. Eine entsprechende Regelung ist im Zuge der Novelle zum Landeshochschulgesetz in Vorbereitung. Sie würde dann greifen, wenn mit dem o.g. Vertrag und dem Kooperations- und Vermittlungsausschuß wider Erwarten das Ziel künftiger gemeinsamer Entwicklung nicht erreicht würde. Der Akademische Senat der Universität Greifswald hat am 19. Januar 2000, der Akademische Senat der Universität Rostock 1 Empfehlungen zum 29. Rahmenplan, Band 5, Seite MV

6 - MV 20 - am 2. Februar 2000 auf Vorlage der beteiligten Fakultäten den Kooperationsvertrag mit großer Mehrheit beschlossen. Darin vereinbaren die Fakultäten verbindliche Zusammenarbeit in der Struktur- und Entwicklungsplanung, bei Widmungen, bei Berufungen, in Studium, Lehre und Forschung. Der Vertrag wurde am 25. Februar 2000 im Beisein des Ministers in Schwerin unterzeichnet. - Der Wissenschaftsrat empfiehlt das Vorhaben grundsätzlich zur Aufnahme in den Rahmenplan (Kategorie II). Ein Teilbetrag von 7,4 Mio. DM wird freigegeben (Kategorie I). 20

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