GEMEINDEVERSAMMLUNG OBERRIEDEN 20. März 2018

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1 Vorsitz Protokoll Anwesend Ort Zeit Martin Arnold, Gemeindepräsident Priska Altherr, Gemeindeschreiberin 209 Stimmberechtigte (inkl. Vorsitzender) Multifunktionsgebäude Langweg Uhr Uhr Traktandenliste Die folgenden zur Behandlung gelangenden Geschäfte wurden rechtzeitig und ordnungsgemäss in den amtlichen Publikationsorganen bekanntgegeben: Antrag des Gemeinderates betreffend Einbürgerung von Michael Schoch, geb. 11. August 1967, Staatsangehöriger von Deutschland, seiner Ehefrau Inge Johanna Brigitte Van Halst, geb. 9. Juni 1969, Staatsangehörige von Belgien und den Kindern Anouk Ilse Martin Schoch, geb. 4. Oktober 2003 und Julie Tanja Filip Schoch, geb. 30. Januar 2006, beide Staatsangehörige von Belgien, wohnhaft Holzgasse 9 Antrag des Gemeinderates betreffend Einbürgerung von Michael Liebrenz, geb. 31. Dezember 1978, seine Ehefrau Ana Buadze, geb. 10. Juni 1977 und den Kindern Elena Liebrenz, geb. 11. Mai 2006 und Alexander Liebrenz, geb. 7. August 2008, alle Staatsangehörige von Deutschland, wohnhaft Speerstrasse 4, Oberrieden Antrag des Gemeinderates betreffend Einbürgerung von Julian Clinton Hope, geb. 13. Juli 1976, Staatsangehöriger des Vereinigten Königreiches, wohnhaft Tischenloostrasse 10, Oberrieden 4 Antrag des Gemeinderates betreffend Einbürgerung von Sarah Viktoria Küpper, geb. 21. Februar 1991, Staatsangehörige von Deutschland, wohnhaft Seestrasse 80, Oberrieden 5 Antrag des Gemeinderates betreffend Kommunale Nutzungsplanung, Privater Gestaltungsplan Winkelhalden, Genehmigung Gemeindepräsident Martin Arnold begrüsst die in der Aula des Multifunktionsgebäudes Langweg heute erschienenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger herzlich zur heutigen Gemeindeversammlung. Im Speziellen heisst er alle anwesenden Behördenmitglieder und auch die Vertreter der Presse willkommen. Der Gemeindepräsident hofft, dass die heutigen Geschäfte wie gewohnt zügig und sachlich abgewickelt werden können. Tel Fax Oberrieden Seite 41 Titel_GV_ docx Gemeindekanzlei@oberrieden.ch Alte Landstrasse 32 PA

2 Wahl Stimmenzähler Für die heutige Gemeindeversammlung unterbreitet Gemeindepräsident Martin Arnold der Versammlung die folgenden, aus Mitgliedern des Wahlbüros bestehenden Vorschläge für die Wahl der Stimmenzähler: - Andreas Haas, Säntisstrasse 35 - Christian Rüegsegger, Wiesengrundstrasse 34 Diese Stimmenzähler werden in offener Abstimmung einstimmig gewählt. Formelle Feststellungen Gemeindepräsident Martin Arnold stellt fest: Die Publikationen, der Versand der bestellten Weisungsbüchlein und die Einladungen in der Lokalpresse sind rechtzeitig und fristgemäss erfolgt. Die Akten sind während der gesetzlichen Frist auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme aufgelegen und das Stimmregister ist im Saal. Die nicht stimmberechtigten Personen werden aufgefordert, auf den bereitgestellten Stühlen an der bergseitigen Wand Platz zu nehmen. Es verlässt niemand mehr den eingenommenen Platz. Gemeindeschreiberin Priska Altherr führt das Protokoll. Sie ist nicht stimmberechtigt (Wohnsitz in Hausen am Albis) Aus der Versammlung werden keine Einwendungen gegen die Ankündigung und die Aktenauflage erhoben. Nachdem auch die Abschiede der Rechnungsprüfungskommission im Weisungsbüchlein abgedruckt sind, verzichtet die Gemeindeversammlung stillschweigend auf das Vorlesen dieser Stellungnahmen. Mitteilungen Bis die Anzahl der Anwesenden ausgezählt ist, benützt der Vorsitzende die Gelegenheit, die Stimmberechtigten auf die folgenden Angelegenheiten hinzuweisen: Donschtig-Jass in Oberrieden Wie Sie bestimmt bereits der Presse entnommen haben, ist Oberrieden als möglicher Austragungsort für die beliebte Fernsehsendung «Donschtig-Jass» ausgewählt worden. Sollte alles so laufen, wie sich die Organisatoren dies wünschen, wird also am 26. Juli die Sendung aus Oberrieden ausgestrahlt. Gesucht sind nun noch die besten Jasser (Differenzler) der Gemeinde und natürlich viele Helfer für die Durchführung des Anlasses. Interessierte Personen sind eingeladen, sich unter zu informieren. Am 22. März wird ein Informations- und Trainingsanlass im Zürcherhaus stattfinden. Am 13. April findet dann hier in der Aula das Ausscheidungsturnier für die besten Jasser der Gemeinde statt. Am 19. Juli geht es dann hoffentlich unterstützt von einer grossen Fan- Gemeinde ins Wallis, nach Zermatt oder Saas-Fee. Gewinnen die Jasser aus Tel Fax Oberrieden Seite 42 Titel_GV_ docx Gemeindekanzlei@oberrieden.ch Alte Landstrasse 32 PA

3 unserem Dorf, findet dann eine Woche später der Grossanlass hier in Oberrieden statt. Es ist mit 1'500 bis 2'500 Besuchenden zu rechnen Wahlen am 15. April In diesen Tagen haben Sie die Wahlunterlagen für die Gesamterneuerungswahlen am 15. Juli erhalten. Für die Sozialbehörde und den Gemeinderat stehen mehr Kandidierende zur Verfügung, als Sitze zu vergeben sind. Damit Sie die Kandidierenden kennenlernen können, findet am 26. März die Wählerversammlung des Gemeindevereins statt. Es wäre erfreulich wenn möglichst viele Interessierte den Weg in die Aula finden würden. Die Verabschiedung der ausscheidenden Behördenmitglieder findet dann im Rahmen der Juni-Gemeindeversammlung statt. Für die Wahlen am 15. April erhoffe ich mir natürlich eine möglichst hohe Stimmbeteiligung. Neues Gemeindegesetz Auswirkung auf die Durchführung der Gemeindeversammlung Anfragen an die Gemeindeversammlung können nach dem neuen Gemeindegesetz für jede Versammlung gestellt werden. Die Fragen werden an die Anfragenden eine Woche vor der Versammlung beantwortet. Diese haben dann an der Versammlung die Möglichkeit, zu den Antworten Stellung zu nehmen. Wie bisher kann aber über Anfragen kein Beschluss gefasst werden. Besichtigung neu renoviertes Lehrschwimmbecken Unser Lehrschwimmbecken erstrahlt seit der Renovation in neuem Glanz. Seit dem 26. Februar ist es wieder in Betrieb für die Schule und alle weiteren Nutzer. Damit auch Sie sich ein Bild von der gelungenen Arbeit machen können, findet am 7. April ein Tag des offenen Lehrschwimmbeckens statt. Es würde die Verantwortlichen der Baukommission und der Schule natürlich freuen, wenn von der Besichtigungsmöglichkeit rege gebrauch gemacht wird. Und vergessen Sie nicht, die Badehose einzupacken Apéro nach der Gemeindeversammlung Auch nach der heutigen Gemeindeversammlung wird den Anwesenden ein einfacher Apéro offeriert. Ich hoffe, dass möglichst viele von ihnen nach der Versammlung zu diesem kurzen Umtrunk bleiben werden Formalitäten An der Gemeindeversammlung vom 26. März 1992 wurde beschlossen, dass jeweils auf das Verlesen der Anträge verzichtet wird. Das gleiche gilt auch für den Abschied der RPK, der ja ebenfalls im Weisungsbüchlein abgedruckt ist. Ohne gegenteiligen Tel Fax Oberrieden Seite 43 Titel_GV_ docx Alte Landstrasse 32 PA

4 Antrag aus der heutigen Versammlung wird auch heute so verfahren. Aus der Gemeindeversammlung erfolgen keine Wortmeldungen. Die Traktandenliste wird stillschweigend genehmigt. An der heutigen Gemeindeversammlung sind insgesamt 209 Stimmberechtigte anwesend (6.2 % der Stimmberechtigten). Der Gemeindepräsident eröffnet in der Folge die Versammlung. Tel Fax Oberrieden Seite 44 Titel_GV_ docx Gemeindekanzlei@oberrieden.ch Alte Landstrasse 32 PA

5 B Bürgerrechtsgesuch, Ausländer Einbürgerungsgesuch von Michael Schoch, geb. 11. August 1967, Staatsangehöriger von Deutschland und seine Ehefrau Inge Johanna Brigitte Van Halst, geb. 9. Juni 1969, Staatsangehörige von Belgien sowie dessen Kinder Anouk Ilse Martin Schoch, geb. 4. Oktober 2003 und Julie Tanja Filip Schoch, geb. 30. Januar 2006, beide Staatsangehörige von Belgien, wohnhaft Holzgasse 9, Oberrieden Einbürgerung Gemeindepräsident Martin Arnold teilt mit, dass die Bürgerrechtsbewerber die Zustimmung zur Lesung der Personendaten schriftlich erteilt haben. Der Gemeindepräsident orientiert in der Folge die Versammlung in Kürze über den Lebenslauf der Bürgerrechtsbewerber. Die eingeholten Erkundigungen seitens des Gemeinderates sowie das am 3. Oktober 2017 durch den Einbürgerungsausschuss durchgeführte Gespräch mit den Bürgerrechtsbewerbern gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Gemeinderat beantragt deshalb der Gemeindeversammlung die Einbürgerung von Familie Schoch. Zum vorstehenden Einbürgerungsgesuch erfolgen keine Wortmeldungen. Abstimmung In offener Abstimmung werden dem vorliegenden Antrag auf Einbürgerung von Michael Schoch, geb. 11. August 1967, Staatsangehöriger von Deutschland und seine Ehefrau Inge Johanna Brigitte Van Halst, geb. 9. Juni 1969, Staatsangehörige von Belgien sowie dessen Kinder Anouk Ilse Martin Schoch, geb. 4. Oktober 2003 und Julie Tanja Filip Schoch, geb. 30. Januar 2006, beide Staatsangehörige von Belgien, in Globo mit den übrigen Einbürgerungsgesuchen diskussionslos einstimmig zugestimmt. Beschluss 1. Unter dem Vorbehalt der Erteilung des Landrechtes des Kantons Zürich sowie der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung werden Michael Schoch, geb. 11. August 1967, Staatsangehöriger von Deutschland und seine Ehefrau Inge Johanna Brigitte Van Halst, geb. 9. Juni 1969, Staatsangehörige von Belgien sowie dessen Kinder Anouk Ilse Martin Schoch, geb. 4. Oktober 2003 und Julie Tanja Filip Schoch, geb. 30. Januar 2006, beide Staatsangehörige von Belgien, wohnhaft Holzgasse 9 in das Bürgerrecht der Gemeinde Oberrieden aufgenommen. 2. Für diese Einbürgerung wird gestützt auf die seit geltende Regelung eine pauschale Verwaltungsgebühr von 500 Franken verrechnet. 3. Gegen diesen Beschluss kann im Sinne von 29 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet in schriftlicher Form beim Bezirksrat Horgen Einsprache erhoben werden. Tel Fax Oberrieden Seite docx Gemeindekanzlei@oberrieden.ch Alte Landstrasse 32 PA-rl

6 4. Mitteilung durch Protokollauszug an: a) Michael Schoch und Inge Van Halst, Holzgasse 9, Oberrieden, unter Beilage der Rechnung b) Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, Wilhelmstrasse 10, Postfach, 8005 Zürich, unter Beilage der Akten und der Rechtskraftbescheinigung c) Terminator d) Akten GEMEINDEVERSAMMLUNG OBERRIEDEN Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin Martin Arnold Priska Altherr Versandt: Tel Fax Oberrieden Seite docx Alte Landstrasse 32 PA-rl

7 B Bürgerrechtsgesuch, Ausländer Einbürgerungsgesuch von Michael Liebrenz, geb. 31. Dezember 1978, seiner Ehefrau Ana Buadze, geb. 10. Juni 1977, und den Kindern Elena Liebrenz, geb. 11. Mai 2006 und Alexander Liebrenz, geb. 7. August 2008, alle Staatsangehörige von Deutschland, wohnhaft Speerstrasse 4, Oberrieden Einbürgerung Gemeindepräsident Martin Arnold teilt mit, dass die Bürgerrechtsbewerber die Zustimmung zur Lesung der Personendaten schriftlich erteilt haben. Der Gemeindepräsident orientiert in der Folge die Versammlung in Kürze über den Lebenslauf der Bürgerrechtsbewerber. Die eingeholten Erkundigungen seitens des Gemeinderates sowie das am 24. Oktober 2017 durch den Einbürgerungsausschuss durchgeführte Gespräch mit den Bürgerrechtsbewerbern gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Gemeinderat beantragt deshalb der Gemeindeversammlung die Einbürgerung von Familie Liebrenz. Zum vorstehenden Einbürgerungsgesuch erfolgen keine Wortmeldungen. Abstimmung In offener Abstimmung werden dem vorliegenden Antrag auf Einbürgerung von Michael Liebrenz, geb. 31. Dezember 1978, seiner Ehefrau Ana Buadze, geb. 10. Juni 1977, und den Kindern Elena Liebrenz, geb. 11. Mai 2006 und Alexander Liebrenz, geb. 7. August 2008, alle Staatsangehörige von Deutschland, in Globo mit den übrigen Einbürgerungsgesuchen diskussionslos einstimmig zugestimmt. Beschluss 1. Unter dem Vorbehalt der Erteilung des Landrechtes des Kantons Zürich sowie der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung werden Michael Liebrenz, geb. 31. Dezember 1978, seiner Ehefrau Ana Buadze, geb. 10. Juni 1977, und den Kindern Elena Liebrenz, geb. 11. Mai 2006 und Alexander Liebrenz, geb. 7. August 2008, alle Staatsangehörige von Deutschland, wohnhaft Speerstrasse 4 in das Bürgerrecht der Gemeinde Oberrieden aufgenommen. 2. Für diese Einbürgerung wird gestützt auf die seit geltende Regelung eine pauschale Verwaltungsgebühr von 500 Franken verrechnet. 3. Gegen diesen Beschluss kann im Sinne von 29 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet in schriftlicher Form beim Bezirksrat Horgen Einsprache erhoben werden. 4. Mitteilung durch Protokollauszug an: a) Michael Liebrenz und Ana Buadze, Speerstrasse 4, Oberrieden, unter Beilage der Rechnung Tel Fax Oberrieden Seite docx Gemeindekanzlei@oberrieden.ch Alte Landstrasse 32 PA-rl

8 b) Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, Wilhelmstrasse 10, Postfach, 8005 Zürich, unter Beilage der Akten und der Rechtskraftbescheinigung c) Terminator d) Akten GEMEINDEVERSAMMLUNG OBERRIEDEN Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin Martin Arnold Priska Altherr Versandt: Tel Fax Oberrieden Seite docx Alte Landstrasse 32 PA-rl

9 B Bürgerrechtsgesuch, Ausländer Einbürgerungsgesuch von Julian Hope, geb. 13. Juli 1976, Staatsangehöriger des Vereinigten Königreiches / Grossbritannien, wohnhaft Tischenloostrasse 10, Oberrieden Einbürgerung Gemeindepräsident Martin Arnold teilt mit, dass der Bürgerrechtsbewerber die Zustimmung zur Lesung der Personendaten schriftlich erteilt hat. Der Gemeindepräsident orientiert in der Folge die Versammlung in Kürze über den Lebenslauf des Bürgerrechtsbewerbers. Die eingeholten Erkundigungen seitens des Gemeinderates sowie das am 12. Dezember 2017 durch den Einbürgerungsausschuss durchgeführte Gespräch mit dem Bürgerrechtsbewerber gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Gemeinderat beantragt deshalb der Gemeindeversammlung die Einbürgerung von Julian Hope. Zum vorstehenden Einbürgerungsgesuch erfolgen keine Wortmeldungen. Abstimmung In offener Abstimmung wird dem vorliegenden Antrag auf Einbürgerung von Julian Hope, Staatsangehöriger des Vereinigten Königreiches / Grossbritannien, in Globo mit den übrigen Einbürgerungsgesuchen diskussionslos einstimmig zugestimmt. Beschluss 1. Unter dem Vorbehalt der Erteilung des Landrechtes des Kantons Zürich sowie der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung wird Julian Hope, geb. 13. Juli 1976, Staatsangehöriger des Vereinigten Königreiches / Grossbritannien, wohnhaft Tischenloostrasse 10 in das Bürgerrecht der Gemeinde Oberrieden aufgenommen. 2. Für diese Einbürgerung wird gestützt auf die seit geltende Regelung eine pauschale Verwaltungsgebühr von 500 Franken verrechnet. 3. Gegen diesen Beschluss kann im Sinne von 29 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet in schriftlicher Form beim Bezirksrat Horgen Einsprache erhoben werden. 4. Mitteilung durch Protokollauszug an: a) Julian Hope, Tischenloostrasse 10, Oberrieden, unter Beilage der Rechnung b) Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, Wilhelmstrasse 10, Postfach, 8005 Zürich, unter Beilage der Akten und der Rechtskraftbescheinigung c) Terminator d) Akten GEMEINDEVERSAMMLUNG OBERRIEDEN Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin Martin Arnold Priska Altherr Versandt: Tel Fax Oberrieden Seite docx Gemeindekanzlei@oberrieden.ch Alte Landstrasse 32 PA-rl

10 B Bürgerrechtsgesuch, Ausländer Einbürgerungsgesuch von Sarah Viktoria Küpper, geb. 21. Februar 1991, Staatsangehörige von Deutschland, wohnhaft Seestrasse 80, Oberrieden Einbürgerung Gemeindepräsident Martin Arnold teilt mit, dass die Bürgerrechtsbewerberin die Zustimmung zur Lesung der Personendaten schriftlich erteilt hat. Der Gemeindepräsident orientiert in der Folge die Versammlung in Kürze über den Lebenslauf der Bürgerrechtsbewerberin. Die eingeholten Erkundigungen seitens des Gemeinderates sowie das am 12. Dezember 2017 durch den Einbürgerungsausschuss durchgeführte Gespräch mit der Bürgerrechtsbewerberin gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Gemeinderat beantragt deshalb der Gemeindeversammlung die Einbürgerung von Sarah Viktoria Küpper. Zum vorstehenden Einbürgerungsgesuch erfolgen keine Wortmeldungen. Abstimmung In offener Abstimmung wird dem vorliegenden Antrag auf Einbürgerung von Sarah Viktoria Küpper, Staatsangehörige von Deutschland, in Globo mit den übrigen Einbürgerungsgesuchen diskussionslos einstimmig zugestimmt. Beschluss 1. Unter dem Vorbehalt der Erteilung des Landrechtes des Kantons Zürich sowie der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung wird Sarah Viktoria Küpper, geb. 21. Februar 1991, Staatsangehörige von Deutschland, wohnhaft Seestrasse 80 in das Bürgerrecht der Gemeinde Oberrieden aufgenommen. 2. Für diese Einbürgerung wird gestützt auf die seit geltende Regelung eine pauschale Verwaltungsgebühr von 500 Franken verrechnet. 3. Gegen diesen Beschluss kann im Sinne von 29 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet in schriftlicher Form beim Bezirksrat Horgen Einsprache erhoben werden. 4. Mitteilung durch Protokollauszug an: a) Sarah Viktoria Küpper, Seestrasse 80, Oberrieden, unter Beilage der Rechnung b) Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, Wilhelmstrasse 10, Postfach, 8005 Zürich, unter Beilage der Akten und der Rechtskraftbescheinigung c) Terminator d) Akten GEMEINDEVERSAMMLUNG OBERRIEDEN Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin Martin Arnold Priska Altherr Versandt: Tel Fax Oberrieden Seite docx Alte Landstrasse 32 PA-rl

11 B Kommunale Nutzungsplanung, Privater Gestaltungsplan Winkelhalden Genehmigung Bezüglich der detaillierten Einzelheiten kann hier auf das Weisungsheft (Seiten 6 42) verwiesen werden. Ressortvorsteher Hochbau und Werke Hans Peter Kunz erläutert der Versammlung anhand einer PowerPoint Präsentation die wichtigsten Voraussetzungen und Auswirkungen eines privaten Gestaltungsplans. Dabei geht Hans Peter Kunz auf folgende allgemeine Themengebiete und auf projektbezogene Auswirkungen ein: Was ist ein Gestaltungsplan, Perimeter des Gestaltungsplans Winkelhalden, Bestandteile des Gestaltungsplans, Vergleich zwischen Gestaltungsplan und Regelbauweise, Hinweise zur planerischen Umsetzung (Parkierung, Freiräume), öffentliche Auflage und Anhörung, Anträge der Baukommission und des Gemeinderates. Hans Peter Kunz beantragt in der Folge dem privaten Gestaltungsplan Winkelhalden zuzustimmen. Martin Arnold weist vor der Eröffnung der Diskussion darauf hin, dass wie auf Seite 11 der Weisung im Hinweis vermerkt, keine Änderungsanträge für diese Vorlage gestellt werden können. Er übergibt der RPK das Wort. Diese wünscht keine Wortmeldung. Der Gemeindepräsident gibt das Wort frei für die Versammlung. In der anschliessenden Diskussion stellt zu Beginn Jan Küpfer einen Ordnungsantrag einem nichtstimmberechtigten Teilnehmer das Wort zu erteilen. Diesem wurde mit 128 Ja und vereinzelten Nein Stimmen stattgegeben. Jim Kosters führt seine Argumente aus: Die Überbauung störe den Dorfcharakter von Oberrieden. Genau wegen diesem dörflichen Charakter sei er vor 5 Jahren nach Oberrieden gezogen. Diese passe schlicht nicht ins Dorfbild. Das geplante Bauvorhaben sei viel zu gross und mit einer Länge von ca. 100m sei dieses so gross wie ein Fussballfeld. Die Überbauung gefährde die Sicherheit der Fussgänger vor allem der Schülerinnen und Schüler. Zudem sei das zusätzliche Verkehrsaufkommen in dieser Quartierstrasse zu gefährlich. Die geplante Überbauung sei nicht gut für Oberrieden, deshalb sei der Gestaltungsplan abzulehnen. Ruedi Bleuler, Rolf Gloor, Bruno Jucker, Reto Wildeisen, Markus Gegauf und Albert Wettstein alles langjährige Einwohner von Oberrieden stehen der künftigen Siedlung positiv gegenüber. Es sei ein zukunftsweisendes und durchdachtes Projekt, ermögliche mit einem Dorfplatz und einer Beiz Gemeinschaftsleben und bringe für das Dorf einen Mehrwert. Für die ältere Generation entstehe eine Möglichkeit ihr Einfamilienhaus zu verlassen und es für jüngere Familien freizugeben. Urs Bucher, direkter Anwohner, habe sich mit dem Gestaltungsplan intensiv befasst. Ein fast 100m langer Bau passe nicht ins Quartier und sei überdimensioniert. Die Kinder haben ihren Schulweg durch dieses Quartier und würden durch den Verkehr gefährdet. Er fügt hinzu, dass eine solche Entscheidung besser an der Urne entschieden werden müsste. Benjamin Anderegg ist Nachbar und ist der Meinung, dass das Bauvorhaben für das Quartier nicht geeignet sei, da es zu gross geplant sei. Ebenfalls wäre das Verkehrsaufkommen im Quartier sehr störend. Christine Betscher stellt die Frage was passiere, wenn zu wenig Interesse für die Wohnungen bestehe, gebe es dann Wohnungen im Stockwerkeigentum? Beat Stünzi nimmt dazu Tel Fax Oberrieden Seite docx gemeindekanzlei@oberrieden.ch Alte Landstrasse 32 PA

12 Stellung. Schon heute haben 56 Personen ihr Interesse bekundet und Stockwerkeigentum sei nicht vorgesehen. Zudem würden in der geplanten Organisationsform einer Aktiengesellschaft Statuten bestehen, die eine solche Lösung ausschliessen. Er bemerkt, dass beim geplanten Projekt mit einem Gestaltungsplan das Verkehrsaufkommen sicherlich geringfügiger ausfällt als bei einer Regelbauweise. Albert Ulrich, langjähriger Anwohner, fügt hinzu, dass die Initianten des Bauprojekts nicht profitorientiert seien. Als Präsident der GAWO stellt er fest, dass die Überalterung von Oberrieden weiter zunehme und er eine lange Warteliste habe. Mit diesem Projekt werde der Bedarf langfristig gedeckt. Er gibt der Versammlung die Empfehlung dem Projekt zuzustimmen. Aus der Versammlung erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Im Schlusswort weist der Gemeindepräsident darauf hin, dass der Gemeinderat den privaten Gestaltungsplan Winkelhalden genehmigt habe, weil dieser ausgereift sei. Ihm liege ein Architekturwettbewerb zugrunde, er sei gut gestaltet und dessen Einordnung nähme in genügendem Mass Rücksicht auf die bestehenden geschützten Bauten an der Winkelhaldenstrasse. Zudem verdiene der Zweck des Gestaltungsplans die Unterstützung der Öffentlichkeit. Martin Arnold empfiehlt den anwesenden Stimmberechtigten die Annahme der Vorlage. Abstimmung In offener Abstimmung wird dem vorliegenden Antrag betreffend Genehmigung des privaten Gestaltungsplans Winkelhalden mit 162 Ja und 21 Nein Stimmen zugestimmt. Urs Bucher stellt den Antrag, über das Geschäft an der Urne abstimmen zu lassen. In offener Abstimmung erreicht der Antrag 32 Ja Stimmen und somit nicht die nötige Zahl von einem Drittel (70) der anwesenden Stimmberechtigten (209). Beschluss 1. Gestützt auf die des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und in Anwendung von Art. 14 Ziff. 4 der Gemeindeordnung wird dem nachstehenden privaten Gestaltungsplan Winkelhalden zugestimmt. Er wird im Sinne von 85 PBG mit öffentlich-rechtlicher Wirkung als allgemein verbindlich erklärt. 2. Dem Mitwirkungsbericht zu den berücksichtigten und nicht berücksichtigten Einwendungen aus dem öffentlichen Planauflageverfahren wird zugestimmt. 3. Der Baudirektion des Kantons Zürich wird gestützt auf 89 PBG beantragt, den privaten Gestaltungsplan Winkelhalden zu genehmigen. 4. Der Gemeinderat wird ermächtigt, allfällige aus dem Genehmigungs- oder Rekursverfahren zwingend notwendige Änderungen in eigener Kompetenz vorzunehmen. Solche Beschlüsse sind zu veröffentlichen. 5. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Tel Fax Oberrieden Seite docx gemeindekanzlei@oberrieden.ch Alte Landstrasse 32 PA

13 6. Mitteilung durch Protokollauszug an: a) Grundeigentümer Beat Stünzi, Winkelhaldenstrasse 6, 8942 Oberrieden b) Grundeigentümer Winkelhalden AG, Winkelhaldenstrasse 6, 8942 Oberrieden c) Projektverfasser Landis AG, Huebwiesenstrasse 34, 8954 Geroldswil d) Rechnungsprüfungskommission, Präsident Jan Grunow e) Baukommission f) Bauamt g) Hans Peter Kunz, Ressortvorsteher Hochbau und Werke h) Akten GEMEINDEVERSAMMLUNG OBERRIEDEN Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin Martin Arnold Priska Altherr versandt: Tel Fax Oberrieden Seite docx Alte Landstrasse 32 PA

14 Gemeindepräsident Martin Arnold weist auf die folgenden Rekursbestimmungen hin: Stimmrechtsrekurs: Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden. Ein solcher Rekurs kann nur eine Person erheben, welche an der Versammlung teilgenommen hat und eine solche Verletzung schon an der Versammlung gerügt hat. An der heutigen Versammlung werden keine solchen Verstösse angemeldet. Gemeinderekurs: Gegen die gefassten Beschlüsse kann gestützt auf 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Protokollberichtigung: Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage erhoben werden. Das Protokoll liegt spätestens 6 Tage nach der Versammlung im Gemeindehaus, Gemeindekanzlei, 1. Stock, zur Einsicht auf und wird gleichzeitig im Internet aufgeschaltet. Rekurse und Beschwerden sind beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen, einzureichen. Die Eingaben haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen. Mit den besten Wünschen für eine guten Heimkehr schliesst Gemeindepräsident Martin Arnold die Gemeindeversammlung um Uhr. Die Versammlungsteilnehmenden werden zum anschliessenden Apéro eingeladen. Für die Richtigkeit, der Protokollführer: Gemeindeschreiberin Priska Altherr Tel Fax Oberrieden Seite 54 End_GV-20_März_18.docx Gemeindekanzlei@oberrieden.ch Alte Landstrasse 32 td-rl

15 Abnahme des Protokolls durch die Vorsteherschaft Die Vorsteherschaft der Gemeindeversammlung vom hat das vorliegende Protokoll geprüft und in allen Teilen für richtig befunden. Es wird ohne Bemerkungen genehmigt Oberrieden, GEMEINDEVERSAMMLUNG OBERRIEDEN Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin Martin Arnold Priska Altherr Die Stimmenzähler: Datum: Andreas Haas Christian Rüegsegger Tel Fax Oberrieden Seite 55 End_GV-20_März_18.docx Alte Landstrasse 32 td-rl

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