2. Schulstandort mit schulischer Tagesbetreuung
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- Emil Auttenberg
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1 Förderungsantrag für infrastrukturelle Maßnahmen zum Ausbau schulischer Tagesbetreuung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Bildung Heiliggeiststr Innsbruck Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) Antragsteller Gemeinde Straße PLZ/Ort Name Schulerhalter Ansprechperson Telefon 2. Schulstandort mit schulischer Tagesbetreuung Schulname Name Schulleiter/in Schulkennzahl Schuljahr Anzahl der Gruppen Seite 1 von 5
2 3. Hinweise Infrastrukturelle Maßnahmen können pro Gruppe mit einem Betrag von einmalig maximal Euro ,-- gefördert werden. Diese Förderung erfolgt für Maßnahmen ab dem Schuljahr 2014/15 bis letztmalig 2018/19 bzw. solange Mittel zur Verfügung stehen (werden Anschubfinanzierungsmittel des Bundes in einem Jahr von einem Land nicht zur Gänze ausgeschöpft, können diese von den Ländern unter Beibehaltung der Zweckbindung bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 in die nächsten Jahre übertragen werden. Am Ende der Laufzeit nicht verbrauchte Mittel sind an den Bund zurückzuzahlen.) Infrastrukturelle Maßnahmen umfassen die Einrichtung neuer Tagesbetreuungen sowie Qualitätsverbesserungen in der Infrastruktur für bereits bestehende schulische Tagesbetreuungen. Die Einrichtung neuer Standorte bzw. neuer Gruppen wird vorrangig gefördert. Gefördert werden insbesondere: o die Schaffung und Adaptierung von Gruppenräumen für eine adäquate Betreuung o die Schaffung und Adaptierung von Speisesälen und Küchen o die Schaffung und Adaptierung von Spielplätzen und ähnlichen Außenanlagen o die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für oben genannte Adaptierungen o die Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (bspw. Geschirr, Besteck, Spiele, Bücher, ) Nicht gefördert werden hingegen bspw.: o die Generalsanierung des gesamten Schulgebäudes, o die Sanierung des Turnsaals, o die Anschaffung von Verwaltungsinfrastruktur, o die Modernisierung der Schulbibliothek, o die Ausstattung aller Klassenräume mit Beamern oder die Bezahlung von Betriebskosten (bspw. Strom, Telefon, Heizung) weitere Informationen unter: Seite 2 von 5
3 4. Einsatz der Geldmittel besonders für: Schaffung bzw. Adaptierung von Speisesaal und Küche Schaffung bzw. Adaptierung von Gruppenräumen für eine adäquate Betreuung Schaffung bzw. Adaptierung von Spielplätzen und ähnlichen Außenanlagen Seite 3 von 5
4 Anschaffung von Einrichtung(sgegenständen) für oben genannte Adaptierungen Anschaffung von beweglichen Anlagevermögen (z.b. Geschirr, Besteck, Spiele, Bücher, ) Sonstiges Gesamtsumme Seite 4 von 5
5 Nur bei baulichen Maßnahmen auszufüllen Baubeginn voraussichtliche Baufertigstellung 5. Förderungsabwicklung Der (manuell oder elektronisch) vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antrag ist per Post oder per (gescanntes Dokument) an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bildung zu übermitteln. Die Förderung wird in einem zweistufigen Verfahren abgewickelt: 1.) Nach Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen, insbesondere der zweckgebundenen Verwendung, wird zunächst eine Förderzusage erteilt. 2.) Die Auszahlung selbst erfolgt nach Vorlage der bezahlten und überprüften im Rahmen der pro Jahr zur Verfügung stehenden Mittel. Der Schulerhalter verpflichtet sich, dem Land zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung der Förderrichtlinien alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die Kosten und den Zahlungsverkehr nachzuweisen sowie jederzeit Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftsunterlagen zu gewähren. Die Förderzusage für Infrastrukturmaßnahmen kann jederzeit unter Vorlage einer Projektbeschreibung und einer Kostenschätzung erfolgen, sollte aber jedenfalls vor Maßnahmensetzung eingereicht werden! 6. Erklärungen Der Schulerhalter bestätigt mit seiner rechtsgültigen Unterschrift am Antragsformular die Richtigkeit aller Angaben und verpflichtet sich gleichzeitig zur Bekanntgabe aller förderungsrelevanten Änderungen. Ort, Datum Siegel der Gemeinde bzw. Stempel des Vereins Unterschrift BürgermeisterIn bzw. Vertretungsbefugter Seite 5 von 5
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