5-Punkte-Programm für mehr Investitionen in unsere Verkehrs- und Dateninfrastruktur
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- Richard Schenck
- vor 5 Jahren
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1 1 Fraktionsvorstand Beschluss Punkte-Programm für mehr Investitionen in unsere Verkehrs- und Dateninfrastruktur Eines der besten und leistungsfähigsten Verkehrsnetze der Welt und eine zukunftsfähige digitale Infrastruktur: Das ist unser Anspruch. Daher gilt bei den Verkehrswegen: Erhalten, erneuern, aus- und neubauen. Der Bundesverkehrswegeplan und seine Ausbaugesetze legen den Rahmen für alle Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte bis 2030 fest. Er sieht vor, dass etwa 70 % der geplanten rund 270 Milliarden in den Bestand investiert wird. Wir wollen neben dem Aus- und Neubau der Hauptachsen und Knoten insbesondere die Erreichbarkeiten und Anbindungsqualitäten der ländlichen Regionen in Deutschland verbessern. Bei der digitalen Infrastruktur hat der Bund ab 2015 erstmals mit einem eigenen Breitbandförderprogramm den Netzausbau unterstützt. Seitdem wird in der ganzen Republik der Breitbandausbau mit rund 4,4 Milliarden gefördert. Das schreiben wir weiter fort mit dem klaren Ziel: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus. Nur wer belastbare, schlanke Verfahren, eine gute Verwaltung und planbare Investitionsmittel hat, kann zuverlässig Infrastrukturprojekte umsetzen. Wir wollen in dieser Wahlperiode unserer Infrastruktur einen weiteren kräftigen Schub verleihen mit einem 5-Punkte-Programm für mehr Investitionen in unsere Verkehrs- und Dateninfrastruktur: 1. Wir reduzieren die bürokratischen Vorgaben für unsere Infrastrukturprojekte Mit dem Investitionshochlauf für die Verkehrsinfrastruktur standen in den letzten Jahren erhebliche zusätzliche Mittel zur Verfügung: Bis 2018 erhöhten sich die Bundesmittel auf rund 14,1 Milliarden ein Plus von fast 40 % gegenüber 2014! Damit haben wir die Voraussetzungen geschaffen, unsere Verkehrsinfrastruktur bedarfsgerecht auszubauen und zu erneuern. Diese Rekordmittel wollen wir in dieser Wahlperiode mindestens verstetigen. Mit dem Brückensanierungsprogramm werden zudem systematisch die aufgrund der gestiegenen Verkehrsbelastungen zu ertüchtigenden Brücken modernisiert oder ersetzt. Seite 1 von 5
2 Damit unser Fernstraßennetz trotz stetigem Verkehrswachstum sicher, leistungsfähig und komfortabel bleibt, werden wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren mit einem Planungsbeschleunigungsgesetz vereinfachen, Doppelarbeiten im Genehmigungsverlauf künftig vermeiden und Prozesse stärker digitalisieren. Bei der Prüfung von Umweltbelangen wollen wir die Rechtssicherheit verbessern. Dazu ist auf EU-Ebene die bewährte deutsche Präklusionsregel auch im Umweltbereich wieder zu ermöglichen. Das Verbandsklagerecht soll auf seine Reichweite überprüft werden, um Missbrauch rein zur Verzögerung auszuschließen. Dort, wo wichtige Verkehrsverbindungen betroffen sind, wurde bereits ein beschleunigtes Planungsverfahren durch die Konzentration des Klageweges auf eine Instanz gesetzlich festgelegt. Wir wollen bei weiteren ausgewählten Projekten auch des Neu- und Ausbaus mit überragender Verkehrsbedeutung und öffentlichem Interesse die Verwaltungsgerichtsverfahren auf eine Instanz verkürzen. Mit der in Gründung befindlichen Infrastrukturgesellschaft für unsere Bundesautobahnen vollziehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um zu erheblichen Effizienzsteigerungen bei Erhaltung sowie Neu- und Ausbau zu kommen. Dabei wollen wir den maßgeblichen Einfluss des Bundes bei der Steuerung und Kontrolle der bundeseigenen Infrastrukturgesellschaft sicherstellen. Bisher waren die Aufgaben geteilt, die Finanzverantwortung lag beim Bund, die Realisierungsverantwortung bei den Ländern. Besonders wichtig ist uns dabei, die vorhandenen Kompetenzen der Fachkräfte in den Ländern weiterhin für die anspruchsvollen Aufgaben auf der Auftraggeberseite zu halten und den Reformprozess unter laufendem Betrieb reibungslos zu gestalten. Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) ist ein entscheidender und erfolgreicher Leistungsträger für den Neu- und Ausbau der Bundesfernstraßen. Ihre Kompetenzen im Projektmanagement müssen erhalten bleiben. Mit den Gesellschaftern der DEGES, d.h. dem Bund und 12 Ländern, ist deshalb so schnell wie möglich ein zukunftsfähiges Konzept im Zusammenhang mit der Reform der Auftragsverwaltungen zu erarbeiten. Beim Ausbau der digitalen Infrastruktur haben wir die ersten Monate der neuen Legislatur genutzt. Wir haben das Förderverfahren des Bundes an den neuen Rahmen angepasst und entschlackt. Breitbandausbau ist und bleibt aber weiterhin ein großes Infrastrukturprojekt. Das ist ein Lang- und kein Kurzstreckenlauf. Es muss ordentlich und nachhaltig geplant werden, die Baumaßnahmen brauchen Zeit und Steuergelder werden erst gezahlt, wenn auch etwas geleistet wurde. Im Vergleich zu den Zeitabläufen bei anderen Infrastrukturprojekten sind wir hier gut unterwegs. Seite 2 von 5
3 Wir schließen ab 2019 alle Schulen und Krankenhäuser zügig an das Glasfasernetz an Wir werden in den nächsten drei Jahren alle Schulen und Krankenhäuser mit Glasfaseranschlüssen ausstatten. Dort wo Förderverfahren für Bereiche mit schlechter Breitbandversorgung bereits liefen, haben wir schon jetzt die Schulen unbürokratisch und kurzfristig mit einbezogen. Das hat bislang bei Schulen gut funktioniert. Jetzt starten wir mit der Förderung der Glasfaseranschlüsse für die verbleibenden unterversorgten rund Schulen und Krankenhäuser, die Förderung der Gewerbegebiete schließt sich an. Dann profitieren erstmals Standorte in Städten und Ballungszentren vom Glasfaserausbau des Bundes. Für eine zügige Abwicklung brauchen wir unbürokratische Verfahren. 3. Wir schaffen die Voraussetzungen für die Förderung des landesweiten Gigabitnetzausbaus Parallel muss der nächste große Schritt auf dem Weg zu Gigabitnetzen mit bis zu 1000 Mbit/s in ganz Deutschland vorbereitet werden. Nach den weißen Flecken werden wir die Förderung auf die sog. grauen Flecken ausdehnen. Das ist überall dort, wo heute schon 30 Mbit/s zur Verfügung stehen und der privatwirtschaftliche Ausbau der Telekommunikationsanbieter mittelfristig keine Gigabitnetze schaffen wird. Für diesen Kraftakt müssen wir die Förderbedingungen mit der EU-Kommission neu verhandeln. Das ist bis Mitte 2019 abzuschließen, damit wir unser Ziel 2025 Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus erreichen. Wir entwickeln digitale Experimentierfelder in der Landwirtschaft und in den ländlichen Regionen. Wir bringen regionale Modellvorhaben und digitale Testfelder voran. Wir schaffen attraktive Experimentierfeld für die Landwirtschaft im Sinne Von der Ackerfurche in die Clowd, lösen Schnittstellen- und Standardproblematiken sowie Datenschutz- und Vernetzungsfragen gerade in den ländlichen Regionen. Digitale Angebote entstehen somit entlang der Bedarfe der Menschen in den ländlichen Räumen. 4. Wir brauchen bis 2021 eine solide und dauerhafte finanzielle Basis für den Glasfaserausbau Für eine solide und dauerhafte Finanzierung ist die Einrichtung des Fonds Digitale Infrastruktur ein erster richtiger Schritt. Denn damit wird Seite 3 von 5
4 gewährleistet, dass die Finanzmittel, die dem Fonds zugewiesen wurden, unabhängig von den jeweiligen Haushaltsjahren zur Verfügung stehen. Das schafft Planungssicherheit. Außerdem werden mit dem Haushalt 2018 diesem Fonds für den Glasfaserausbau in einem ersten Schritt 1,68 Milliarden zur Verfügung gestellt. Um eine solide und dauerhafte finanzielle Basis für den Glasfaserausbau zu erreichen, ist aber schon jetzt absehbar, dass weitere Schritte folgen müssen. Denn gerade die Kommunen in den ländlichen Regionen und die Telekommunikationsbranche müssen sich auf den weiteren Verlauf des geförderten Ausbaus einstellen können. Bei der zukünftigen Finanzierung des Fonds wird bisher jedoch ausschließlich auf die möglichen Erlöse aus der 2019 anstehenden Frequenzversteigerung verwiesen. Gleichzeitig zeigen erste Prognosen, dass der Fördermittelbedarf beim vereinbarten konsequenten Infrastrukturwechsel zur Glasfaser bereits im Jahr 2019 deutlich ansteigen wird. Nicht umsonst geht der Koalitionsvertrag für die gesamte Legislaturperiode, also bis 2021, von einem öffentlichen Finanzierungsbedarf von Milliarden aus. Mit den im Sondervermögen aktuell vorgesehenen 1,68 Milliarden können wir 2019 die Förderung der Glasfaseranschlüsse für Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete anschieben und in den noch laufenden Verfahren den Umstieg auf Glasfaser ermöglichen. Aber der Glasfaserausbau in den noch bestehenden weißen Flecken (< als 30 Mbit/s) oder gar die Förderung der sog. grauen Flecken (> als 30 Mbit/s, aber absehbar ohne Gigabitnetze) lässt sich damit nicht bestreiten. Wir nehmen den Koalitionsvertrag ernst und fordern, dass in den Jahren 2019, 2020 und 2021 ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden (jährlich bis zu 3 Milliarden ), so dass es im Bundesförderprogramm zu keinem Aussetzen der Förderung kommt. Wichtig ist uns das Signal: Der Fonds zur Digitalen Infrastruktur wird das maßgebliche Instrument zur Förderung des Glasfaserausbaus in Deutschland und der digitalen Ausstattung der Schulen im Rahmen des Digitalpaktes Schule sein. Die hierfür in den kommenden Jahren vorgesehene Summe wird der Maßstab dafür sein, wie ernst es der Bund mit dieser Zukunftsinfrastruktur meint. Gleichzeitig wollen wir Anreize für private Investitionen schaffen. Planungssicherheit bedeutet auch, dass wir die Ausfinanzierung der bereits begonnen Projekte über den Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sicherstellen. Seite 4 von 5
5 Wir verbessern die bestehenden Mobilfunknetze und werden bei zukünftigen Frequenzvergaben strenge Ausbauauflagen durchsetzen Wir unterstützen die Initiative von Bundesminister Andreas Scheuer, im Rahmen eines Mobilfunkgipfels Länder, kommunale Spitzenverbände und Mobilfunknetzbetreiber an einen Tisch zu holen. Wir müssen jede Maßnahme ergreifen, die konkret zur Verbesserung der Versorgung in den bestehenden Netzen beiträgt. Funklöcher sind für Bürger und Wirtschaft nicht akzeptabel. Gleichzeitig zeigt die Situation in den bestehenden Mobilfunknetzen, dass der Ausbau der neuen Mobilfunktechnologie 5G ohne strenge Ausbauauflagen zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen würde. Wir unterstützen daher den Beschluss des Beirates der Bundesnetzagentur vom 25. Juni Der verpflichtende Mobilfunknetzausbau für die Wohnbevölkerung muss jetzt durch einen verpflichtenden Ausbau entlang der Verkehrswege gerade im ländlichen Raum ergänzt werden. Denn wenn sich ansonsten zukünftige Innovationen, wie automatisierte und vernetzte Fahrfunktionen, auf der Landes- und Kreisstraße abschalten, schaffen wir das Funkloch der Zukunft. Berlin, den 7. September 2018 Seite 5 von 5
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