Schnelles Internet für alle Flächendeckende Breitband-Grundversorgung sicherstellen und Impulse für eine dynamische Entwicklung setzen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Martin Dörmann, Garrelt Duin, Doris Barnett, Klaus Barthel, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Hubertus Heil (Peine), Rolf Hempelmann, Gustav Herzog, Ute Kumpf, Manfred Nink, Thomas Oppermann, Wolfgang Tiefensee, Andrea Wicklein, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Schnelles Internet für alle Flächendeckende Breitband-Grundversorgung sicherstellen und Impulse für eine dynamische Entwicklung setzen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: A.Bedeutung,StandundPerspektivenderBreitbandversorgunginDeutschland FlächendeckendeBreitbandversorgungalsVoraussetzungfürTeilhabeund eine gute wirtschaftliche Entwicklung EinemodernedigitaleInfrastrukturistunverzichtbarfürunseredemokratischeGesellschaftundeinepositiveökonomischeEntwicklunginDeutschland.DerflächendeckendeBreitbandausbauistdeshalbeinederzentralengesellschafts-undwirtschaftspolitischenHerausforderungenindennächsten Jahren.ErschafftdieVoraussetzungenfürdieTeilhabeallerBevölkerungsgruppenundRegionenamFortschrittundandenMöglichkeitenderInformationsgesellschaft.DemZiel,schnellesInternetfürallezuermöglichen,insbesondereauchinländlichenRäumen,kommtdeshalbhohePrioritätzu nicht zuletzt zur Vermeidung bzw. Überwindung einer digitalen Spaltung. SchnelleZugangsmöglichkeitenzumInternetsindsowohlfürdieindividuellePersönlichkeitsentfaltungalsauchfürdiewirtschaftlicheundgesellschaftlicheEntwicklungunseresLandesvongrundlegenderBedeutung.Eine leistungsfähigebreitbandinfrastrukturisteinevoraussetzungfürdieteilhabeandenkommunikationsprozessendermodernengesellschaft.schon heutelassensichbreitbandigeinternetzugängenichtmehrwegdenken.angefangenvonderschuleüberdieausbildungbisindenberufwirddie VerfügbarkeitbreitbandigerZugängeinzwischeninnahezuallengesellschaftlichenBereichenvorausgesetzt.DamitwirddieSicherstellungeines breitbandigenzugangsbestandteilderkommunikativenundmedialendaseinsvorsorge.dieseristeinezwingendevoraussetzungdafür,diechancengleichheitderbürgerinnenundbürgerzuwahrenunddergefahreinersozialen Spaltung zu begegnen. SieistzugleichfürdieStärkungunddieWettbewerbsfähigkeitdesWirtschaftsstandortesDeutschlandvonentscheidenderBedeutung.NachUntersuchungentragenInvestitionenindieTelekommunikationsinfrastrukturzu einemdrittelzumproduktivitätswachstuminderoecd (Organisationfür wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) bei.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Aktueller Versorgungsgrad mit breitbandigen Anschlüssen DieQualitätderBreitbandversorgunginDeutschlandistdifferenziertzubetrachten.AufdereinenSeiteweistDeutschlandimVergleichzuanderen großenflächenländerndiehöchstebreitbanddurchdringung (tatsächliche Nutzung)imFestnetzaufundverzeichnetpositive (wennauchabnehmende) Wachstumsraten.AndererseitssindiminternationalenVergleichgroßer IndustrienationeneherunterdurchschnittlicheInvestitionenproKopfzuverzeichnen.AuchwennderinfrastrukturelleAbdeckungsgradüberdemeuropäischenDurchschnittliegt,sindnochzahlreicheKommunenineherländlichen Bereichen nicht oder nur unzureichend versorgt. AllerdingsliegenleiderimmernochkeinehartenZahlenüberdietatsächliche Breitbandversorgungvor.DerhierfürgeschaffeneBreitbandatlasderBundesregierungbildetaufgrundderMethodikderDatenerfassungdiereale Situationnichtwirklichab.Erberuhtauffreiwilligen,nichtüberprüftenAngabenderUnternehmenunddrücktnurtheoretischverfügbareBandbreiten aus.dieimeinzelfalltatsächlicherreichtenbandbreitenkönnendavonerheblichnachuntenabweichen,etwainabhängigkeitvonderkonkreten Nutzerzahl innerhalb einer Funkzelle (Problem des shared medium ). AufgrunddervorliegendenRückmeldungenausFachkreisen,Ländernund Kommunenistdavonauszugehen,dassderVersorgungsgraddeutlichunter denzahlenliegt,diederbreitbandatlasausweist.deshalbistesproblematisch,dassdiebundesregierungregelmäßigdiesezahlenunkritischals Grundlage ihrer Bewertung heranzieht. DiesgiltauchfürdieVersorgungderHaushaltemitmindestens1Mbit/s,die lautbreitbandatlasbei98,5prozentliegensoll,tatsächlichaberumeinige Prozentpunktegeringerausfallendürfte.VordiesemHintergrundistesunerlässlich,dasDatenmaterialkonsequentzuverbessernundzügigzueiner realistischeneinschätzungzukommen.nurdiesekanngrundlagefüreine seriösezielplanungsein.zudemistdiebundesregierungbisheutenichtin derlage,zahlenfürdiezurerreichungihrerzielenotwendigeninvestitionskosten zu benennen. Feststehtbereitsunstreitig,dassdieBundesregierungihrZieleinerflächendeckendenBreitbandversorgungmit1Mbit/sbisEnde2010verfehlthat. UnterheutigenRahmenbedingungenistzudemzweifelhaft,obdasZielder BreitbandstrategiederBundesregierung,eineVersorgungvon75Prozentder Haushaltemitmindestens50Mbit/sbis2014sicherzustellen,tatsächlich erreicht wird. Erst recht sind weitergehende Ziele gefährdet. EntsprechendhochistdieNotwendigkeit,denBreitbandausbaukonsequenteralsbishervoranzutreibenunddieRahmenbedingungenfürBreitbandinvestitionen deutlich zu verbessern. GrundversorgungundAusbaudesmobilenBreitbandesmitLTE-Technologie EinwichtigerZwischenschrittwardie2010nochinfolgederBeschlüsseder großenkoalitionzwischencdu,csuundspderfolgteversteigerungdes bislanggrößtenfrequenzpaketesindeutschlandanmobilfunkunternehmen imzusammenhangmitdernutzungder DigitalenDividende.Siebietet großechancen sowohlfürdenleistungsstarkenausbaueinesmodernen MobilfunknetzesalsauchfüreineflächendeckendeBreitbandversorgung, einschließlichderländlichenregionen.eswurdenausbauverpflichtungen festgelegt,nachdenenschrittweiseinunterschiedlichenstufenjeweilsmindestens90prozentderbevölkerungangeschlossenwerdenmüssen,beginnendmitkleinenkommunenund weißenflecken.deutschlandistdamit europaweit Vorreiter.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5902 DerAufbauderLTE-Technologie (LTE =LongTermEvolution)hatbereits begonnenundkannvoraussichtlichinabsehbarerzeiteineweitgehend flächendeckendegrundversorgungmitbandbreitenvonetwa2bis10mbit/s zumitdemfestnetzvergleichbarenpreisensicherstellen.diesreichtfürdie derzeitmehrheitlichgenutzteninternetanwendungeninderregelaus.technischsindmitlte (inzunächstbegrenztemumfang)bandbreitenvonbiszu 50 Mbit/s möglich. DennochverbleibendeeinzelneLückenkönntenüberSatellitangeschlossen werden,durchdieinzwischenauchbandbreitenbiszu10mbit/simmarkt angebotenwerden.eskommtjetztdaraufan,insbesonderedenlte-ausbau zügigvoranzutreiben,damitbisspätestensende2012eineflächendeckende Grundversorgung umgesetzt werden kann. DurchdieFrequenzversteigerungerzieltederBundEinnahmeninHöhevon insgesamt4,4mrd.euro.aufdenbereichderdigitalendividendeentfielen hiervonrund3,5mrd.euro.einteildiesererlösekannfaktisch (wennauch haushaltsrechtlichformalnichtzweckgebunden)fürdiefinanzierungvon Frequenzumstellungskostenverwendetwerden.EinTeilsolltezudemdem weiteren Breitbandausbau zu Gute kommen. IndiesemZusammenhangistdaraufhinzuweisen,dasszwischendemBund unddenländernabsprachenzurfragederumstellungskosteninfolgeder Frequenzumstellunggetroffenwordensind.DerBundsagtezu,dieseKosten inangemessenerformzutragen.vonderbundesregierungerwartetdiefraktionderspd,dassdiestockendenverhandlungenmitdenländernzueinem baldigenabschlussgebrachtwerden.diedurchdieumstellungvondrahtlosenproduktionsmitteln (z.b.mikrofonen)aufneuefrequenzbereichebetroffenenkommunen,länderoderkulturelleeinrichtungendürfenfinanziell nicht überfordert werden und brauchen nun schnell Planungssicherheit. HandlungsbedarffürdenweiterenAusbauhochleistungsfähigerBreitbandnetze DerzügigeAusbaumobilerBreitbandanwendungenistrichtigundnotwendig,zumaldieNachfragenachMobilitätweiterwachsenwird.Gleichzeitig mussaberauchderweitereausbaudesfestnetzes insbesonderederglasfaserausbau vorangetriebenwerden,dadieserhöherebandbreitenermöglicht und auch insofern der Bedarf wächst. DieEntwicklungundNutzungvonDiensten,diehoheBandbreitenbenötigen,etwaHD-TV,wirdweitervoranschreiten,auchdasBedürfnisnach schnellerenupload-raten.diesschafftinnovationspotentialeundwachstum.wirtschaftspolitischistdahernichtnureinebreitbandgrundversorgung, sonderneinstetigerausbaudesglasfasernetzesanzustreben,dahiermitsehr hohebandbreitenverfügbargemachtwerden.durchdenglasfaserausbau könnenzudemauchdieanbindungunddamitdieverfügbarenbandbreiten desmobilfunksverbessertwerden.dieswirdallerdingsangesichtsderhohen Kosten eines solchen Ausbaus nicht sofort, sondern schrittweise erfolgen. DerAusbaueineshochleistungsfähigenGlasfasernetzesinganzDeutschland erforderthoheinvestitioneninzweistelligermilliardenhöhe,abhängigvon derausbauart (FttC,FttB,FttH).Kostentreibersindhierbeiinsbesondere TiefbauarbeitenfürdieVerlegungvonLeerrohren,dierund80Prozentder Kostenausmachenkönnen.SchätzungengehenvonnotwendigenInvestitionenvon40bis50Mrd.Eurobisüber100Mrd.Euro (fürftth,alsoanschluss jederwohnung)aus.diesesummenkönnenwedervoneinemunternehmen alleinnoch angesichtsderhaushaltslagen vomstaataufgebrachtwerden. VielmehrmüssendieRahmenbedingungensogesetztwerden,dassineinem funktionierendenwettbewerbsumfeldvieleunternehmeninvestierenunddie Verwirklichung des Glasfaserausbaus schrittweise umgesetzt werden kann.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerHandlungsbedarffürPolitikundUnternehmenistdaherweiterhingroß. DieBundesregierungunternimmtbisherzuwenig,umdieZieleihrerBreitbandstrategiewirklichkonsequentumzusetzen.SiemussdiesezudemangesichtsdeswachsendenErwartungs-undHandlungsdrucksweiterkonkretisieren und weiterentwickeln. MöglichkeitenundGrenzendesWettbewerbs,einerUniversaldienstverpflichtungundstaatlicherFördermaßnahmenbeiderVerwirklichungvon Breitbandausbauzielen GrundsätzlichsinddieTelekommunikationsunternehmenundderStaatgemeinsaminderVerantwortung,eineangemesseneflächendeckendeBreitbandversorgungsicherzustellen.EinfairerWettbewerb,derdiePotentiale möglichstvielerunternehmenaktiviert,isteineentscheidendevoraussetzungzurverwirklichungeinesumfassendenundanspruchsvollenausbaus einermodernendigitaleninfrastruktur.geradeangesichtsderhohendynamikundderkomplexentechnischenanforderungenindiesembereichkann undmusswettbewerbeinenentscheidendenbeitragzudennotwendigeninvestitionenundinnovationenleisten.derstaatistseinerseitsinderpflicht, dierechtlichenundregulatorischerahmenbedingungensozusetzen,dass dienotwendigenumfassendenprivateninvestitionenermöglichtbzw.angeregt werden. MarktlösungenstoßenunterUmständendortanGrenzen,woWettbewerb erstgarnichtentsteht,weilunternehmendasinvestitionsrisikoscheuen.der AusbaueinermodernendigitalenInfrastrukturistsehrkostenintensiv,insbesonderedort,wosiemitGrabungsarbeitenverbundenistwiebeimKabeloderGlasfaserausbau.IneherländlichenRegionenmitrelativgeringererBevölkerungszahlrechnensichBreitbandinvestitioneninderRegelschlechter alsinballungsgebieten.dieshatdazugeführt,dassinballungsräumenbereitsweitgehendhohebandbreitenvonmehrerenanbieternverwirklicht sind, während es immer noch viele unterversorgte ländliche Regionen gibt. EineflächendeckendeBreitbandgrundversorgungunddamitderZugangzu schnellem Internet für alle in ganz Deutschland ist jedoch unverzichtbar. NachdemneueneuropäischenRechtsrahmensinddieMitgliedstaatennun verpflichtet,einenfunktionaleninternetzugangalsuniversaldienstumzusetzen.einekonkretebandbreiteistnichtzwingendvorgesehen.siekannaber vondenmitgliedsländernunterberücksichtigungdernationalengegebenheitenfestgelegtunduntereinhaltungbestimmtervorgabenumgesetztwerden.somüsstesiesichandenvoneinermehrheitdernutzergenutzten Bandbreitenorientierenundtechnologieneutralausgestaltetwerden.Zudem müssenwettbewerbsverzerrungensoweitwiemöglichvermiedenwerden. Europarechtlichunzulässigwärees,denUniversaldienstfürweitergehende Ausbauzielezunutzen,dieunabhängigvondengenanntenVoraussetzungen formuliert werden. UnterBeachtungdieserVorgabensollteeinekonkreteBandbreitealsInternet-Universaldienstrechtlichverankertwerden.Diesstelltsicher,dasseine angemessenebreitbandgrundversorgungauchdannverwirklichtwird,falls undsoweitwettbewerblichelösungennichtgreifen.hierfüristindeutschlandeinstufenmodellvorgesehen.solltederfestgelegteuniversaldienst (insbesondereauskostengründen)nichtdurchwettbewerblichelösungen oderimbedarfsfalledurcheinevorgeseheneausschreibungverwirklicht werden,kannundsolltediefinanzierungübereineunternehmensumlageerfolgen.dierechtlichenrahmenbedingungenhierfürsindbereitsimtelekommunikationsgesetz (TKG) geschaffen (vgl. 78 ff. TKG). DierechtlichverpflichtendeGewährleistungeinerangemessenenBreitbandgrundversorgungüberdenUniversaldienstnachdenVorschriftenimTKG

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/5902 stehteinerdarüberhinausgehendendynamischenentwicklungdesmarktes nichtentgegen auchnichtimhinblickaufdievielzahlmöglichertechnologien.imgegenteil:sieschafftrechts-undplanungssicherheitundkonzentriertdieressourcenzunächstaufeinegleichmäßigegrundversorgung.nebeneinersogesichertengrundversorgungkannderstaat unterbeachtung deseuropäischenbeihilferechts SteuermittelzurFörderungdesInfrastrukturausbauszurVerfügungstellen.DiesistausstrategischenGründenauch sinnvoll.hierfürstehenbereitsprogrammeundhaushaltsmittel (EU,Bund, Länder)zurVerfügung,dieaufgestocktwerdensollten.Angesichtsknapper FinanzenaufallenEbenenunddenfinanziellenHerausforderungenbeianderenpolitischenZielenwerdendiezurVerfügungstehendenMitteljedoch nichtsobemessenwerdenkönnen,dasskurzfristigzweistelligemilliardenbeträgefüreinenflächendeckendenglasfaserausbauzurverfügungstehen. Deshalbistanzustreben,staatlicheFinanzmittelergänzendundsoeinzusetzen,dasseinemöglichstoptimaleHebelwirkungimHinblickaufAnreizefür private Investitionen erzielt wird. B.KonzeptionelleAusrichtungeinerumfassendenundzukunftsorientierten Breitbandstrategie EsbedarfeinerVielzahlvonMaßnahmen,umzusätzlicheImpulsefürdenweiterenAusbauvonHochgeschwindigkeits-Breitbandnetzenzusetzen.Dabeigeht es insbesondere um wettbewerbs-undinvestitionsfreundlicherahmenbedingungenimtelekommunikationsgesetz und in der Regulierungspraxis, die Klärung von Open-Access- und anderen Kooperationsmodellen, Kostenreduzierungen durch Synergieeffekte, bessere Fördermöglichkeiten, eine gute Abstimmung zwischen, Bund, Ländern und Kommunen sowie umfassende Informationen. HierfürsollteauchdieanstehendeNovellierungdesTelekommunikationsgesetzesunterAusschöpfungdesneueneuroparechtlichenRahmensgenutztwerden. DiekonzeptionelleAusrichtungeinerwirksamenBreitbandstrategiesollteinsbesondere folgende Schwerpunkte umfassen: 1.BreitbandgrundversorgungsicherstellenundImpulsefüreinedynamische Entwicklung setzen Übergeordnete Ziele müssen sein, dieteilhabeallerbevölkerungsgruppenundregionenamfortschrittder InformationsgesellschaftdurcheineflächendeckendeBreitbandversorgung sicherzustellen,hierdurcheinegesellschaftlichedigitalespaltungzuverhindern und Wachstumspotentiale konsequent zu nutzen, eineflächendeckendegrundversorgungmitbandbreitensicherzustellen,die denvomüberwiegendenteildernutzerbenötigtenbandbreitenentsprechen und darüberhinausimpulsefüreinedynamischeentwicklungundeinenbundesweiten Ausbau von Glasfasernetzen zu setzen. HierbeiistgrundsätzlichaufwettbewerblicheLösungenzusetzen.Diesemüssen jedochflankiertwerdendurchregulatorischeundstaatlicherahmenbedingungen, die Synergiepotentiale nutzen und notwendige Investitionsanreize setzen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2. Festlegung eines Breitbanduniversaldienstes FürdenFall,dassdurchwettbewerblicheLösungeneineBreitbandgrundversorgungnichtzeitnaherfolgt,solltediesedurcheinegesetzlicheUniversaldienstverpflichtung sichergestellt werden. DurchdenneueneuropäischenRechtsrahmenvorgegebenistbereitsdieAufnahmeeinesreinfunktionalenInternetanschlussesalsUniversaldienstdurchden nationalengesetzgeber.darüberhinausgehendsolltezurrechtlichenabsicherungeinerangemessenenflächendeckendengrundversorgungaucheinekonkretebandbreiteeinesbreitbanduniversaldienstesfestgeschriebenwerden.entsprechenddeneuroparechtlichenvorgabenmussdiesernebendervoneiner NutzermehrheitverwendetenBandbreiteinsbesondereauchdieGesichtspunkte dertechnologieneutralität,dertechnischendurchführbarkeitundderminderung von Marktverzerrungen berücksichtigen. VordergesetzlichenFestlegungeinerkonkretenBandbreitemusszunächstermitteltwerden,welcheBandbreitenvoneinerNutzermehrheitverwendetwerden.DiessolltefürdenStichtag31.Dezember2010erfolgen.EineentsprechendeBandbreitesollteanschließendkonkretalsUniversaldienstverpflichtung festgeschriebenwerdenundabdem1.januar2013greifen.imbedarfsfalleist einefinanzierungdurcheineunternehmensabgabevorzusehen,dieaufdie Unternehmen der Branche entsprechend ihren Marktanteilen umzulegen ist. 3.PräziseBestandsaufnahmezurtatsächlichenBreitbandversorgungin Deutschland DieimBreitbandatlasdokumentiertenZahlenzurBreitbandversorgungin Deutschlandsindsoschnellundsopräzisewiemöglichzuüberprüfenundzu ergänzen.alszwischenschrittsollteübereingutachtenbzw.stichprobenuntersuchungengeklärtwerden,wierealistischdiebisherigenzahlensindundwie dieerhebungmethodischmitunterstützungderbundesnetzagentur,dertelekommunikationsunternehmen,derbundesländerundderkommunenverbessert werden kann. ErstaufGrundlagerealistischerZahlenkönnenundsolltenseriöseZielvorgaben formuliert werden. 4.Wettbewerbsorientierungundinnovations-undinvestitionsfreundlicheRegulierung VordringlichmussderStaatdievonihmzubeeinflussendenRahmenbedingungensosetzen,dassprivateInvestitionenmöglichstschnellundumfassenderfolgenunddasZieldesflächendeckendenBreitbandausbausmithohenBandbreiten in angemessener Zeit erreicht werden kann. Eineinnovations-undinvestitionsfreundlicheRegulierung,dieRechts-undPlanungssicherheitfüralleBeteiligtenschafft,kanneinenwichtigenBeitragdazu leisten,dassdienotwendigeninvestitionenauchtatsächlicherfolgen.diedurch dieeinschlägigeneuropäischenrahmenrichtliniengeschaffenenzusätzlichen Möglichkeiten müssen konsequent genutzt werden. Dazugehörtvordringlich,endlichdieBedingungenzuklären,unterdenenKooperationenvonunterschiedlichenTelekommunikationsunternehmenermöglichtwerden,insbesondereauchimRahmenvonverbindlichen Open-Access - Modellen,dievermeidenkönnten,dasseszueinemFlickenteppichinDeutschlandkommt.AngesichtsderhohenKostenistesnichtsinnvoll,eineteureGlasfaserstrukturdoppeltaufzubauen.EsmusseinWeggefundenwerden,derdie NachteilevonMonopolenvermeidetundmöglichstvieleUnternehmenander Umsetzung und den Kosten des Glasfaserausbaus beteiligt.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ Ergänzende finanzielle Förderung für unterversorgte Gebiete DiebereitsbestehendenFörderprogrammesolltensinnvollaufgestocktund müssennochzielgenaueralsbisherausgestaltetwerden.dabeiistdemnetzausbauinunterversorgtengebietenbesonderebedeutungbeizumessenundauch eine Förderung des Glasfaserausbaus vorzusehen. DurcheinneuesSonderfinanzierungsprogrammbeiderKfWBankengruppezur ZinsverbilligungkönntenzusätzlicheBreitbandinvestitionenvonKommunen bzw.kommunalenunternehmeninhöhevonrund1mrd.euroangestoßenwerden. 6.KonsequenteErmöglichungundNutzungvonSynergieeffektenbeimInfrastrukturausbau ZurKostensenkungisteinekonsequenteAusnutzungvonSynergieeffektennotwendig.EsmüssenhierbeizusätzlichegesetzlicheRegelungenerlassenwerden, umeinheitlicheundbessererahmenbedingungenzuschaffen,etwafürdieverlegungvonleerrohrenunddenanschlussvongebäuden.dabeiistderzugang zuallengeeigneteninfrastrukturenzuermöglichen,diefürdenaufbauvon Breitbandnetzennutzbarwären.EssolltenallesinnvollenSynergiepotentiale gehobenwerden,umdieverlege-undaufbaukostendertelekommunikationsunternehmenfürmodernebreitbandnetzeinnerhalbundaußerhalbderhäuser zu senken. 7.VerbesserungderInformationserhebungunddesInformationsangebotesfür investierende Unternehmen und Kommunen DieInformationserhebungunddieInformationsangebotedesBundesundder Ländermüssenweiterverbessertwerden.DazuzähltbeispielsweiseeineverpflichtendeBaustellendatenbank,ausderBauprojekte,diesichfürdieMitverlegungvonLeerrohreneignen,ersichtlichsind.DiesschafftzusätzlicheMöglichkeitenfürSynergieeffekte.InvestierendeUnternehmenundKommunensind insgesamtaufguteinformationenübervorhandeneundgeplanteinfrastrukturen sowie Fördermöglichkeiten angewiesen. 8.BessereAbstimmungundZusammenarbeitvonBund,LändernundKommunen BundundLändermüssenimHinblickaufdenInfrastrukturausbauabgestimmt vorgehenundhierbeidiekommunenunbedingtbeteiligen.auchinsoferngibt esnocherheblichedefizite,diebislangvonderbundesregierungnichtmitder notwendigen Konsequenz angegangen wurden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.denBreitbandausbauinDeutschlandkonsequenteralsbishervoranzutreiben, umimrahmenderkommunikativenundmedialendaseinsvorsorgezeitnah eineflächendeckendegrundversorgungsicherzustellenunddarüberhinaus einedynamischeentwicklungzuermöglichen,diedenzunehmendenbedarf anbandbreitenberücksichtigtundeinedigitalespaltungzwischenballungszentren und ländlichen Räumen vermeidet; 2.unterBerücksichtigungdieserZielsetzungihreBreitbandstrategiekonsequenteralsbisherumzusetzenundumfassendweiterzuentwickeln,wobei insbesondere folgende Ziele und Maßnahmen zu berücksichtigen sind: ErmittlungdertatsächlichenBreitbandversorgunginDeutschlandauf Grundlage geprüfter Zahlen;

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Umsetzungeinerinnovations-undinvestitionsfreundlichenRegulierung, dieimpulsefürzusätzlicheinvestitionensetztundmehrplanungssicherheit schafft; Klärungvon Open-Access- undanderenkooperationsmodellen;ziel solltesein,aufderbasisgleichberechtigterbewertungzueinemmodell zukommen,indemallemarktteilnehmerzudiskriminierungsfreienkonditionendienetzevonwettbewerbernnutzenkönnen,ohnedassdienetzzugangsbedingungen (insbesonderepreise)reguliertwerdenmüssen;hier istdiebundesnetzagenturbesondersgefordert,dieüberausreichende Möglichkeitenverfügenmuss,umentsprechendeErgebnisseherbeizuführen; VerbesserungderplanungsrechtlichenRahmenbedingungen,insbesondere, um Synergiepotentiale bei öffentlichen Infrastrukturen zu nutzen; VerbesserungderInformationserhebungunddesInformationsangebotes füranbieterundkommunen,z.b.durcheineverpflichtendebaustellendateiundeinebesserehandhabbarkeitundvollständigereabbildung beim Infrastrukturatlas; EinbeziehungleitungsgebundenerBranchen (z.b.strom,gas,öloder Schiene)imRahmeneinesInfrastrukturgesetzes,umdortvorhandene Potentialezunutzen;VorrangsollenfreiwilligeZugangsvereinbarungen haben,einezugangsverpflichtungdurchdiebundesnetzagenturistjedoch zuermöglichen;auchaußerhalbvonhausverkabelungensindmitnutzungeninsbesonderedortzuprüfen,wounternehmeninfrastrukturenz.b. aufgrund besonderer Wegerechte nutzen können; Ausbau,bessereAbstimmungundhöhereZielgenauigkeitfinanzieller Förderprogramme; SchaffungeinesneuenProgramms PremiumförderungNetzausbau bei derkfwbankengruppefürkommunen,umbeilangfristigerlaufzeitmit HilfeeinerZinsverbilligungeinenAnreizzumbeschleunigtenAusbauder BreitbandnetzeundentsprechendeInvestitionendurchKommunenbzw. kommunaleunternehmenzusetzen;durchverbilligungsmittelausdem BundeshaushaltsollenzusätzlicheBreitbandausbauinvestitioneninHöhe vonrund1mrd.euroausgelöstwerden;ein KompetenzteamBreitbandausbau der KfW Bankengruppe soll Kommunen gezielt beraten; 3.unverzüglichdiehierfürerforderlichenMaßnahmenundGesetzesinitiativen zu ergreifen; 4.dieVoraussetzungenfürdieAufnahmeeinesbreitbandigenInternetanschlussesalsUniversaldienstimTKGzuschaffenundhierzueuroparechtskonform zuermitteln,welchebandbreitenvondermehrheitdernutzereinesbreitbandigeninternetzugangszumstichtag31.dezember2010verwendet wurden; einengesetzentwurfvorzulegen,umdiesofestgestelltebandbreitemit Wirkungzum1.Januar2013alsUniversaldienstfestzulegen;dieermittelte Bandbreite ist konkret in 78 TKG aufzunehmen; entsprechenddereu-richtlinie2009/136/egnebendervoneinernutzermehrheitverwendetenbandbreiteinsbesondereauchdiegesichtspunkte dertechnologieneutralität,dertechnischendurchführbarkeitundder Minderung von Marktverzerrungen zu berücksichtigen; imbedarfsfallfürdieumsetzungeinefinanzierungdurcheineuniversaldienstabgabevorzusehen,dieaufdieunternehmenderbrancheihren Marktanteilen entsprechend umzulegen ist;

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/5902 vorabimrahmenderberatungendesaktuellengesetzentwurfszurnovellierungdestkgdieaufnahmeeinesfunktionaleninternetzugangsals Universaldienstzuunterstützen,undzwarzunächstnochohnefestgelegte Bandbreite,dadieseerstnochimHinblickaufdieeuroparechtlichvorgegebeneBedingungeinervonderMehrheitderNutzerverwendetenBandbreite zu ermitteln ist; 5.imRahmenderBeratungendesGesetzentwurfszurNovellierungdesTelekommunikationsgesetzesdieeuroparechtlichenMöglichkeitenimHinblick aufimpulsefürinvestitionenundsynergienstärkeralsbisherauszuschöpfen undinsbesonderedieaufnahmebzw.beibehaltungfolgenderregelungenzu unterstützen: zurverbesserungderplanungssicherheiteinführungvonregulierungsgrundsätzenbeiderverfolgungderregulierungszieleundvonregulierungskonzepten; VerlängerungderRegulierungsperiodenvonzweiaufdreiJahresowie EinführungeinerweiterenVerlängerungsmöglichkeitüberdreiJahrein 14 TKG; BerücksichtigungvonInvestitionsrisikenundRisikoteilungsmodellenim 15a TKG und im Rahmen der Entgeltregulierung im 31 TKG; ErweiterungdesNetzzugangsaufpassiveInfrastrukturenwieunbeschaltete Glasfaser, Leitungsrohre und Masten in 3 TKG; SchaffungderVoraussetzungvonverbindlichenOpen-Access-Modellen; indiesemzusammenhangistdiemöglichkeiteinerregionalenmarktbetrachtung zu prüfen; RechtlicheVerbesserungenfürdieInfrastrukturnutzungdurchÄnderungen im 77a TKG: ErmächtigungderBundesnetzagenturimBereichWegerechte,einegemeinsameNutzungbestimmterInfrastrukturenwiedieVerkabelungen im Gebäude (Inhouse-Verkabelung) anzuordnen; BefugnisderBundesnetzagenturzurEinholungvonInformationen überart,verfügbarkeitundgeografischelagevorhandenerinfrastrukturenvontelekommunikationsnetzbetreibernundunternehmenandererwirtschaftsbereichewiez.b.imenergiesektorsowieerstellung eines Verzeichnisses; 6.beiderAufstellungdesBundeshaushalts2012undfürdiemittelfristigeFinanzplanungausreichendeFinanzmittelfürflankierendeFörderprogramme vorzusehen; 7.diegegenüberdenLänderngemachtenZusagenzurÜbernahmeangemessenerEntschädigungskosteninfolgederFrequenzversteigerungimBereichder DigitalenDividende kurzfristigumzusetzenunddamitplanungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen; 8.zeitnahzueinemBreitbandgipfelzwischenBund,Ländernunddenkommunalen Spitzenverbänden einzuladen und dabei darauf hinzuwirken, dass einzielgerichtetesabgestimmtesvorgehenvonbund,ländernundkommunensichergestelltwird,welchesvonderbundesregierungzukoordinieren ist; bundes-undlandesrechtlich (kompetenzabhängig)folgendemaßnahmen auf den Weg gebracht werden:

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode erforderlichenfallserweiterungderwegerechtefürdieverlegungvon GlasfaseranschlussnetzenzugunstenderNetzbetreiberundanderer Infrastruktur ausbauende Unternehmen; VerpflichtungzurVerlegungvonLeerrohrverbundsystemenbeiallen Tiefbauarbeiten in öffentlichen Wegen; StärkungderinterkommunalenZusammenarbeit,z.B.durchEinrichtungvonVersorgungsgemeinschaftenundinterkommunalenZweckverbänden; 9.demDeutschenBundestagzum30.Juni2012einenBerichtzumBreitbandausbau in Deutschland vorzulegen, aus dem insbesondere hervorgeht, wie der tatsächliche Stand der Breitbandversorgung ist, welcheausbauzielediebundesregierunginwelchemzeitrahmenverfolgt, mitwelcheninvestitionskostenzurverwirklichungderausbauzielezu rechnen ist und mit welchen konkreten Maßnahmen die Ausbauziele unterlegt sind. Berlin, den 24. Mai 2011 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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