1b) Betrag der Thesaurierung/ausschüttungsgleichen Erträge je Anteil 1,8440 1,8419 1,8419
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- Edwina Heidrich
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1 Fondsname: UniEuroKapital ISIN: LU Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. Nr. InvStG 5 Abs. Nr.... InvStG Privatanleger Kapitalgesellshaft b Betrag der Thesaurierung/ausshüttungsgleihen Erträge,8440,849,849 In der Thesaurierung enthaltene: Erträge, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen (i.s.d. 3 Nr. 40 EStG 0,0000-0,0000 dd Erträge, die der Steuerbefreiung i.s.d. 8b I KStG unterliegen - 0, ii jj Einkünfte, die aufgrund von DBA steuerfrei sind (insbesondere ausländishe Mieterträge und Gewinne aus An- und Verkauf ausländisher Grundstüke ausländishe Einkünfte, auf die tatsählih ausländishe Quellensteuer einbehalten wurde oder als einbehalten gilt, sofern die ausländ. Quellensteuer niht als Werbungskosten behandelt wurde kk ausländishe Einkünfte, auf die ausländishe Quellensteuer als
2 einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer d aa Bemessungsgrundlage für 30%ige Zinsabshlagsteuer (ZASt,8440,849,849 d bb Bemessungsgrundlage für 20%ige Kapitalertragsteuer (KESt e aa Anzurehnende / zu erstattende ZASt.i.H.v. 30% 0,5532 0,5532 0,5532 e bb Anzurehnende / zu erstattende KESt i.h.v. 20% f aa anrehenbare oder abzugsfähige ausländishe Quellensteuer f bb nah 34 Abs. 3 EStG abzugsfähige ausländishe Quellensteuer f fiktive ausländishe Quellensteuer g Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (bei Immobilien h Körpershaftsteuerminderungsbetrag nah 37 Abs. 3 KStG Fondsname: UniEuroKapital ISIN: LU Abs. Nr.... InvStG Privatanleger Kapitalgesellshaft b Betrag der Thesaurierung/ausshüttungsgleihen Erträge 2,0377 2,0377 2,0377
3 In der Thesaurierung enthaltene: Erträge, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen (i.s.d. 3 Nr. 40 EStG 0,0000-0,0000 dd Erträge, die der Steuerbefreiung i.s.d. 8b I KStG unterliegen - 0, ii jj kk Einkünfte, die aufgrund von DBA steuerfrei sind (insbesondere ausländishe Mieterträge und Gewinne aus An- und Verkauf ausländisher Grundstüke ausländishe Einkünfte, auf die tatsählih ausländishe Quellensteuer einbehalten wurde oder als einbehalten gilt, sofern die ausländ. Quellensteuer niht als Werbungskosten behandelt wurde in jj enthaltene ausländishe Einkünfte, auf die ausländishe Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer 0,320 0,320 0,320 0,320 0,320 0,320 d aa Bemessungsgrundlage für 30%ige Zinsabshlagsteuer (ZASt 2,0377 2,0377 2,0377 d bb Bemessungsgrundlage für 20%ige Kapitalertragsteuer (KESt e aa Anzurehnende / zu erstattende ZASt.i.H.v. 30% e bb Anzurehnende / zu erstattende KESt i.h.v. 20% f aa anrehenbare ausländishe Quellensteuer nah 34 I EStG oder DBA 0,058 0,058 0,058 f bb nah 34 Abs. 3 EStG abzugsfähige ausländishe Quellensteuer f in f aa enthaltene fiktive ausländishe Quellensteuer 0,058 0,058 0,058 g Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (bei Immobilien
4 h Körpershaftsteuerminderungsbetrag nah 37 Abs. 3 KStG - 0, Fondsname: UniEuroKapital ISIN: LU Abs. Nr.... InvStG Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. Nr. und 2 InvStG Privatanlegergesellshafvermögen Kapital- b Betrag der Thesaurierung/ausshüttungsgleihen Erträge 2,259 2,259 2,259 In der Thesaurierung enthaltene: Erträge, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen (i.s.d. 3 Nr. 40 EStG 0,0000-0,0000 dd Erträge, die der Steuerbefreiung i.s.d. 8b I KStG unterliegen - 0, Einkünfte, die aufgrund von DBA steuerfrei sind (insbesondere ausländishe Mieterträge und Gewinne ii 0,0000 aus An- und Verkauf ausländisher Grundstüke 0,0000 0,0000 ausländishe Einkünfte, auf die tatsählih ausländishe Quellensteuer einbehalten wurde oder als jj einbehalten gilt, sofern die ausländ. Quellensteuer niht als Werbungskosten behandelt wurde 0,0003 0,0003 0,0003 in jj enthaltene ausländishe Einkünfte, auf die ausländishe Quellensteuer als einbehalten gilt kk (fiktive Quellensteuer 0,0003 0,0003 0,0003 ll Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a - 2,3025 2,3025 d aa Bemessungsgrundlage für 30%ige Zinsabshlagsteuer (ZASt 2,259 2,259 2,259 d bbbemessungsgrundlage für 20%ige Kapitalertragsteuer (KESt e aa Anzurehnende / zu erstattende ZASt.i.H.v. 30% e bb Anzurehnende / zu erstattende KESt i.h.v. 20% f aa anrehenbare ausländishe Quellensteuer nah 34 I EStG oder DBA f bb nah 34 Abs. 3 EStG abzugsfähige ausländishe Quellensteuer f in f aa enthaltene fiktive ausländishe Quellensteuer g Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (bei Immobilien h Körpershaftsteuerminderungsbetrag nah 37 Abs. 3 KStG - 0,0000 -
5 Name des Investmentvermögens: UniEuroKapital ISIN: LU Abs. S. Nr. InvStG Privat- vermögen a Betrag der Ausshüttung 2,400 2,400 2,400 davon ausshüttungsgleihe Erträge der Vorjahre hiervon aus Geshäftsjahren, die vor dem endeten davon niht steuerbare Kapitalrükzahlungen/ Substanzausshüttungen 2 Teilthesaurierungsbetrag/ ausshüttungsgleiher Ertrag b Betrag der ausgeshütteten Erträge 2,400 2,400 2,400 Im Betrag der ausgeshütteten/ ausshüttungsgleihen Erträge enthalten bb dd steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. Satz in der am 3. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, Erträge i.s.d. 3 Nr. 40 EStG - - 0,0000 Erträge i.s.d. 8b Abs. KStG - 0, Veräußerungsgewinne i.s.d. 3 Nr. 40 EStG - - 0,0000
6 5 Abs. S. Nr. InvStG Privatvermögen ee Veräußerungsgewinne i.s.d. 8b Abs. 2 KStG - 0, ff Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. Satz 2 in der am 3. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die ggerträge niht Kapitalerträge i.s.d. 20 EStG sind steuerfreie Gewinne aus der Veräußerung inländisher und ausländisher Grundstüke außerhalb der 0- hhjahresfrist ( 2 Abs. 3 0, Einkünfte i.s.d. 4 Abs., die aufgrund von DBA steuerfrei sind (insbesondere ausländishe Mieterträge und Gewinne aus der Veräußerung ausländisher Grundstüke ii ausländishe Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2, auf die tatsählih ausländishe Quellensteuer einbehalten wurde, sofern die ausländ. Quellensteuern niht nah Abs. 4 als Werbungskosten abgezogen wurden jj 0,000 0,000 0,000 ausländishe Einkünfte i.s.d. des 4 Abs. 2, die nah einem DBA zur Anrehnung einer als gezahlt kkgeltenden (fiktiven Steuer auf die Einkommensteuer oder Körpershaftsteuer berehtigen 0,2 0,2 0,2 Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a (Zinsshranke - 2,0902 2,0902 ll zur Anrehnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berehtigender Teil der Ausshüttung i.s.d. 7 d Abs. bis 3 2,400 2,400 2,400 Betrag der anzurehnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer i.s.d. 7 Abs. bis 3 0,5350 0,5350 0,5350
7 5 Abs. S. Nr. InvStG e f f aa f bb f Betrag der ausländishen Steuer, der auf die in den ausgeshütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2 entfällt, und Privatvermögen nah 4 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit 34 Abs. EStG oder einem DBA anrehenbar ist, wenn kein Abzug nah 4 Abs. 4 vorgenommen wurde (ohne fiktive Quellensteuer nah 4 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit 34 Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nah 4 Abs. 4 vorgenommen wurde nah einem DBA als gezahlt gilt und nah 4 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit diesem Abkommen fiktiv anrehenbar ist 0,022 0,022 0,022 Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nah 3 Abs. 3 Satz g Körpershaftsteuerminderungsbetrag nah 37 Abs. 3 KStG h - 0, Name des Investmentvermögens: UniEuroKapital ISIN: LU
8 5 Abs. S. Nr. InvStG Privat- vermögen a Betrag der Ausshüttung,784,784,784 davon ausshüttungsgleihe Erträge der Vorjahre davon niht steuerbare Kapitalrükzahlungen/ Substanzausshüttungen 2 Teilthesaurierungsbetrag/ ausshüttungsgleiher Ertrag 0,0566 0,0566 0,0566 davon niht abzugsfähige Werbungskosten i.s.d. 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 0,0537 0,0537 0,0537 b Betrag der ausgeshütteten Erträge,784,784,784 Im Betrag der ausgeshütteten/ ausshüttungsgleihen Erträge enthalten bb dd ee ff steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. Satz in der am 3. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, Erträge i.s.d. 3 Nr. 40 EStG - - 0,0000 Erträge i.s.d. 8b Abs. KStG - 0, Veräußerungsgewinne i.s.d. 3 Nr. 40 EStG - - 0,0000 Veräußerungsgewinne i.s.d. 8b Abs. 2 KStG - 0, Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. Satz 2 in der am 3. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die
9 5 Abs. S. Nr. InvStG Privatvermögen ggerträge niht Kapitalerträge i.s.d. 20 EStG sind steuerfreie Gewinne aus der Veräußerung inländisher und ausländisher Grundstüke außerhalb der 0- hhjahresfrist ( 2 Abs. 3 0, Einkünfte i.s.d. 4 Abs., die aufgrund von DBA steuerfrei sind (insbesondere ausländishe Mieterträge und Gewinne aus der Veräußerung ausländisher Grundstüke ii ausländishe Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2, auf die tatsählih ausländishe Quellensteuer einbehalten wurde, sofern die ausländ. Quellensteuern niht nah Abs. 4 als Werbungskosten abgezogen wurden jj ausländishe Einkünfte i.s.d. des 4 Abs. 2, die nah einem DBA zur Anrehnung einer als gezahlt kkgeltenden (fiktiven Steuer auf die Einkommensteuer oder Körpershaftsteuer berehtigen 0,0902 0,0902 0,0902 Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a (Zinsshranke -,7728,7728 ll zur Anrehnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berehtigender Teil der Ausshüttung i.s.d. 7 d Abs. bis 3,7750,7750,7750 Betrag der anzurehnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer i.s.d. 7 Abs. bis 3 e 0,4438 0,4438 0,4438 Betrag der ausländishen Steuer, der auf die in den ausgeshütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte i.s.d. f 4 Abs. 2 entfällt, und nah 4 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit 34 Abs. EStG oder einem DBA anrehenbar ist, wenn kein f aa Abzug nah 4 Abs. 4 vorgenommen wurde (ohne fiktive Quellensteuer
10 5 Abs. S. Nr. InvStG Privatvermögen f nah 4 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit 34 Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nah 4 Abs. bb4 vorgenommen wurde f nah einem DBA als gezahlt gilt und nah 4 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit diesem Abkommen fiktiv anrehenbar ist 0,072 0,072 0,072 Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nah 3 Abs. 3 Satz g Name des Investmentvermögens: UniEuroKapital ISIN: LU Abs. S. Nr. InvStG Privat- vermögen a Betrag der Ausshüttung,5900,5900,5900 davon ausshüttungsgleihe Erträge der Vorjahre davon niht steuerbare Kapitalrükzahlungen/ Substanzausshüttungen 2 Teilthesaurierungsbetrag/ ausshüttungsgleiher Ertrag 0,0680 0,0680 0,0680 davon niht abzugsfähige Werbungskosten i.s.d. 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 0,0493 0,0493 0,0493
11 5 Abs. S. Nr. InvStG Privat- vermögen b Betrag der ausgeshütteten Erträge,5900,5900,5900 Im Betrag der ausgeshütteten/ ausshüttungsgleihen Erträge enthalten bb dd ee ff gg hh steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. Satz in der am 3. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, Erträge i.s.d. 3 Nr. 40 EStG - - 0,0000 Erträge i.s.d. 8b Abs. KStG - 0, Veräußerungsgewinne i.s.d. 3 Nr. 40 EStG - - 0,0000 Veräußerungsgewinne i.s.d. 8b Abs. 2 KStG - 0, Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. Satz 2 in der am 3. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge niht Kapitalerträge i.s.d. 20 EStG sind steuerfreie Gewinne aus der Veräußerung inländisher und ausländisher Grundstüke außerhalb der 0- Jahresfrist ( 2 Abs. 3 0,
12 5 Abs. S. Nr. InvStG ii Einkünfte i.s.d. 4 Abs., die aufgrund von DBA steuerfrei sind (insbesondere ausländishe Mieterträge und Gewinne aus der Veräußerung ausländisher Grundstüke ausländishe Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2, auf die tatsählih ausländishe Quellensteuer einbehalten wurde, sofern die ausländ. Quellensteuern niht nah Abs. 4 als Werbungskosten abgezogen wurden jj ausländishe Einkünfte i.s.d. des 4 Abs. 2, die nah einem DBA zur Anrehnung einer als gezahlt kkgeltenden (fiktiven Steuer auf die Einkommensteuer oder Körpershaftsteuer berehtigen ll Privatvermögen 0,87 0,87 0,87 Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a (Zinsshranke -,6563,6563 zur Anrehnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berehtigender Teil der Ausshüttung i.s.d. 7 d Abs. bis 3,6580,6580,6580 Betrag der anzurehnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer i.s.d. 7 Abs. bis 3 e 0,445 0,445 0,445 Betrag der ausländishen Steuer, der auf die in den ausgeshütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte i.s.d. f 4 Abs. 2 entfällt, und f nah 4 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit 34 Abs. EStG oder einem DBA anrehenbar ist, wenn kein aa Abzug nah 4 Abs. 4 vorgenommen wurde (ohne fiktive Quellensteuer f bb nah 4 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit 34 Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nah 4 Abs. 4 vorgenommen wurde nah einem DBA als gezahlt gilt und nah 4 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit diesem Abkommen fiktiv 0,0226 0,0226 0,0226
13 5 Abs. S. Nr. InvStG Privatvermögen f anrehenbar ist Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nah 3 Abs. 3 Satz g UniEuroKapital (ISIN: LU für den Zeitraum vom bis (alle Angaben je Anteil und in Sonstiger betriebliher Anleger Privatanleger Kapitalgesellshaft Nahrihtlih: Die Ausshüttung bezieht sih auf folgende Barausshüttung: - Ausshüttung vom (Ex-Tag; (Zahltag: ; (Beshlusstag: ,2600,2600, Abs. Satz Nr. i.v.m. Nr. 2 InvStG a Betrag der Ausshüttung,2600,2600,2600 aa In der Ausshüttung enthaltene ausshüttungsgleihe Erträge der Vorjahre bb In der Ausshüttung enthaltene Substanzbeträge b Betrag der ausgeshütteten Erträge,2600,2600,2600 b Ausshüttungsgleihe Erträge 0,0752 0,0752 0,0752
14 Sonstiger Privatanlegegesellshaft Kapital- betriebliher Anleger In den ausgeshütteten/ausshüttungsgleihen Erträgen enthaltene aa Erträge gem. 8b Abs. KStG bzw. 3 Nr. 40 EStG; 00 % - 0,0000 0,0000 bb Veräußerungsgewinne gem. 8b Abs. 2 KStG bzw. 3 Nr. 40 EStG; 00 % - 0,0000 0,0000 Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a InvStG (Zinsshranke -,976,976 dd steuerfreie (Alt- Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. Satz InvStG in der am 3. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. S. 2 InvStG in der am 3. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit ee die Erträge niht Kapitalerträge im Sinne des 20 EStG sind (steuerfreie Veräußerungsgewinne von 0,0000 Bezugsrehten auf Freianteile - - steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien i.s.d. 2 Abs. 3 InvStG in der ab. Januar 2009 ff anzuwendenden Fassung 0, gg Einkünfte i.s.d. 4 Abs. InvStG (DBA-befreite ausländishe Einkünfte hh in gg enthaltene Einkünfte, die niht dem Progressionsvorbehalt unterliegen ii Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nah Absatz 4 vorgenommen wurde 0, , , in ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. KStG oder 3 Nr. 40 EStG jj anzuwenden ist; 00 % - 0,0000 0,0000 kk in ii enthaltene Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2 InvStG, die zur Anrehnung einer als gezahlt geltenden 0,0265 Steuer auf die Einkommensteuer oder Körpershaftsteuer berehtigen 2 0, , in kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. KStG oder 3 Nr. 40 EStG ll anzuwenden ist; 00 % - 0,0000 0,0000 d den zur Anrehnung von Kapitalertragsteuer berehtigende Teil der Ausshüttung aa,3352 i.s.d. 7 Abs. und 2 InvStG 3,3352 3, bb i.s.d. 7 Abs. 3 InvStG
15 Sonstiger Privatanlegegesellshaft Kapital- betriebliher Anleger i.s.d. 7 Abs. Satz 5 InvStG, soweit in Doppelbuhstabe aa enthalten e (weggefallen ausländishe Steuern, die auf die in den ausgeshütteten/ausshüttungsgleihen Erträgen enthaltenen f Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG entfallen und aa die gem. 4 Abs. 2 InvStG i.v.m. 32d Absatz 5 oder 34 Absatz des EStG anrehenbar ist (ohne die unter ee ausgewiesene fiktive Quellensteuer bb die in aa enthalten ist und auf Erträge entfällt, auf die 8b Abs. und 2 KStG bzw. 3 Nr. 40 EStG anwendbar ist (ohne die unter ff ausgewiesene fiktive Quellensteuer - 0,0000 0,0000 abziehbare ausländishe Steuern ( 34 Abs. 3 EStG auf Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2 InvStG dd die in enthalten ist und auf Erträge entfällt, auf die 8b Abs. und 2 KStG bzw. 3 Nr. 40 EStG anwendbar ist - 0,0000 0,0000 ee 0,0058 fiktive ausländishe Quellensteuer auf Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2 InvStG 2 0, , die in ee enthalten ist und auf Erträge entfällt, auf die 8b Abs. und 2 KStG bzw. 3 Nr. 40 EStG ff anwendbar ist - 0,0000 0,0000 g Betrag der Absetzung für Abnutzung/Substanzverringerung nah 3 Abs. 3 S. InvStG die im Geshäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des h Geshäftsjahres oder früherer Geshäftsjahre Nahrihtlih: im Betrag der ausgeshütteten und ausshüttungsgleihen Erträge enthaltene gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geshäftsjahres oder früherer Geshäftsjahre i den Betrag der nah 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nihtabziehbaren Werbungskosten (in den 0,0678 0,0678 0,0678 ausshüttungsgleihen Erträgen enthalten Die Ausshüttung mit den entsprehenden ausgeshütteten und ausshüttungsgleihen Erträgen gilt zu dem jeweils relevanten Ausshüttungszeitpunkt als zugeflossen. 2 Bei Anrehnung/Abzug der ausl. Quellensteuer ist auf Privatanlegerebene 32d Abs. 5 EStG, auf Ebene des sonstigen betrieblihen Anlegers 34 EStG bzw. auf Ebene der Kapitalgesellshaft 26 KStG zu beahten. 3 Gemäß 2 Abs. i.v.m. 7 Abs. -3 InvStG sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszushlag auf die ausgeshütteten Erträge sowie
16 2 auf die ausshüttungsgleihen Erträge vom ausgeshütteten Betrag einzubehalten.
Barausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000
Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 Ex-Tag der Ausschüttung: 24.07.2015 Valuta: 31.07.2015 Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 17.07.2015 Name des Investmentvermögens: LUX-PROTECT FUND BOND INVEST
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Mehr2) Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge 4,4385 4,4385 4,4385. cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a (Zinsschranke) - 1,9219 1,9219
Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 Steuerlicher Zufluss: 30.06.2015 Name des Investmentfonds: LUX-PORTFOLIO BALANCED ISIN: LU0091958230 5 Abs. 1 S. 1 Nr. InvStG Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen
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Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 Steuerlicher Zufluss: 31.03.2015 Name des Investmentvermögens: LUX-PROTECT FUND BOND INVEST -A-CAP ISIN: LU0568374184 Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen
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