Genehmigungs- bzw. Anzeigeformular für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen für nichtmedizinische Zwecke gemäß 3 bzw. 4 Röntgenverordnung (RöV)
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- Kai Holst
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1 An das. Regierungspräsidium Karlsruhe Ref Karlsruhe Genehmigungs- bzw. Anzeigeformular für den Betrieb von Röntgerichtungen für nichtmedizinische Zwecke gemäß 3 bzw. 4 Röntgenverordnung (RöV) Genehmigung zum Betrieb von Röntgerichtungen gemäß 3 RöV (erforderlich, wenn die technische Röntgerichtung oder keine Bauartzulassung besitzt in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung, ausgenommen Basis-, Hoch- und Vollschutzgeräte sowie Schulröntgerichtungen, eingesetzt wird ( 4 Abs. 4 Nr. 1 RöV)) Anzeige zum Betrieb von Röntgerichtungen gemäß 4 RöV (erforderlich, wenn die technische Röntgerichtung eine Bauartzulassung besitzt) Stand: März 2016
2 Antragsteller (Strahlenschutzverantwortlicher / Genehmigungsinhaber): Name (z.b. der Firma): Anschrift: 1.1 Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen gemäß 13 Abs. 1 RöV wahrnimmt (Vertretungsberechtigter): (bei juristischen Personen oder teilrechtsfähigen Personengesellschaften der durch Gesetz, Satzung oder Vertrag zur Vertretung Berechtigte (z.b. Vorstand (AG), Geschäftsführer (GmbH))) Familienname des Vertretungsberechtigten:
3 Angaben über den/die Strahlenschutzbeauftragten ( 13 Abs. 5 RöV): (Bei dem Vorhandensein oder der Bestellung von mehr als einem Strahlenschutzbeauftragten, die im Rahmen der beantragten Genehmigung Aufgaben wahrnehmen sollen, sind die nachfolgenden Angaben für alle Strahlenschutzbeauftragten zu machen. Gegebenenfalls ist diese Seite entsprechend oft zu kopieren.) Strahlenschutzbeauftragter 1: Familienname: Strahlenschutzbeauftragter 2: Familienname:
4 Angaben zur Röntgerichtung (diese Seite bei mehreren Röntgerichtungen entsprechend oft kopieren) 3.1 Beschreibung der Röntgerichtung Betriebsübliche Bezeichnung: Art 1) : Verwendungszweck: 1) z. B.: Feinstruktur, Grobstruktur, Röntgenfluoreszenz, Mikrosonde, Gepäckdurchleuchtung, Schulröntgerichtung, Vollschutzgerät, Hochschutzgerät 3.2 Betriebsort der Röntgerichtung Betrieb nur in einem allseitig umschlossenen Raum (Röntgenraum) (Adresse, Gebäude, Stockwerk, Raum) Betrieb außerhalb eines Röntgenraums ( 20 Abs. 3 RöV) Begründung: 3.3 Strahlenschutzprüfung eines Sachverständigen (Vor erstmaliger Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen einer Röntgerichtung ist durch einen Sachverständigen (siehe Merkblatt) eine Strahlenschutzprüfung der Röntgerichtung durchzuführen.) Prüfung wurde bereits durchgeführt (Prüfung liegt weniger als 5 Jahre zurück) Datum der Prüfung: Prüfberichtsnummer: Name des Sachverständigen: Prüfung ist beantragt 3.4 Wesentliche Änderungen seit der letzten Sachverständigenprüfung: (erforderlich nur bei schon betriebenen Röntgerichtungen; siehe Merkblatt) Wurde die Röntgerichtung wesentlich geändert? ja; Beschreibung der Änderung: Wurde die Art des Betriebes wesentlich geändert? ja; Beschreibung der Änderung:
5 Ist die Röntgerichtung ein Ersatz für ein Altgerät? ja; für: Letzter SVP: Strahlernr.: 4. Die folgenden weiteren erforderlichen Unterlagen für den Antrag wurden beigefügt: aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für (Dieses Führungszeugnis ist bei dem für die Wohnung zuständigen Einwohnermeldeamt mit der Angabe der Firmenzugehörigkeit zu beantragen. Das Führungszeugnis ist vom Bundeszentralregister direkt an das Regierungspräsidium Karlsruhe zu schicken.) - den Strahlenschutzverantwortlichen bzw. die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen gemäß 13 Abs. 1 RöV wahrnimmt (Vertretungsberechtigter) und - den/die Strahlenschutzbeauftragten Kopie der Fachkundebescheinigung der zuständigen Stelle gemäß 18a RöV einschließlich der Nachweise der erforderlichen Aktualisierungen für - den/die Strahlenschutzbeauftragten bzw. den Strahlenschutzverantwortlichen bzw. die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen gemäß 13 Abs. 1 RöV wahrnimmt (Vertretungsberechtigter), falls ein Strahlenschutzbeauftragter nicht erforderlich ist Kopie des Bestellungsschreibens zum Strahlenschutzbeauftragen gemäß 13 RöV Prüfprotokoll des Sachverständigen Bescheinigung des Sachverständigen (nur bei Anzeige gemäß 4 RöV) Abdruck des Zulassungsscheins nach 10 RöV mit Bestätigung der Qualitätskontrolle (nur bei Anzeige gemäß 4 RöV) Pläne, Zeichnungen der baulichen und technischen Strahlenschutzeinrichtungen (z. B. Grundrissskizze des Röntgenraums, Lageplan) Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers bzw. des Vertretungsberechtigten (Strahlenschutzverantwortlicher)
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