Arbeitsmarkt in Zahlen

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1 Arbeitsmarkt in Zahlen Berichtsmonat Juli 2007 Bremen 12,8 (15,0) Schleswig-Holstein 8,4 (9,6) Hamburg 9,0 (11,1) Niedersachsen 8,7 (10,2) Mecklenburg-Vorpommern 15,8 (18,2) Berlin 15,7 (17,5) Arbeitslosenquoten im Juli 2007 Arbeitslose in % aller zivilen Erwerbspersonen Deutschland 8,9 (10,5) Westdeutschland 7,3 (8,9) Ostdeutschland 14,7 (16,7) Sachsen-Anhalt 15,6 (17,8) Brandenburg 14,8 (16,3) Vorjahreswerte in Klammern Nordrhein-Westfalen 9,6 (11,5) Hessen 7,6 (9,2) Thüringen 12,6 (14,9) Sachsen 14,2 (16,0) Rheinland-Pfalz 6,5 (7,8) Arbeitslosenquoten Saarland 8,6 (9,9) Baden-Württemberg 4,8 (6,1) Bayern 4,9 (6,3) bis <= 5,0 Prozent <= 8,0 Prozent <= 11,0 Prozent <= 14,0 Prozent <= 20,0 Prozent Report für Kreise und kreisfreie Städte Ennepe-Ruhr-Kreis (05954)

2 2 Ennepe Ruhr Kreis Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Juli 2007 Ennepe-Ruhr-Kreis Die Arbeitslosenzahlen im Überblick Von Arbeitslosigkeit waren im Berichtsmonat insgesamt Menschen betroffen, davon 4504 im Rechtskreis SGB III und 9723 im Rechtskreis SGB II. Die Arbeitslosenquote, berechnet auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen, belief sich im Berichtsmonat auf 8,4%. Arbeitslosigkeit SGB III SGB II Insgesamt Arbeitslose Bestand Anteile nach Rechtskreisen in % 32% 68% 100% Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivile Erwerbspersonen abhängige zivile Erwerbspersonen 2,7% 2,9% 5,7% 6,3% 8,4% 9,3% Gegenüber dem Vormonat gab es folgende Veränderungen: der Bundesagentur für Arbeit Stand: Juli 2007/dz-am Veränderungen gegenüber Vormonat Arbeitslose Bestand Anteile nach Rechtskreisen in % Punkten Arbeitslosenquote (Vormonat) bezogen auf alle zivile Erwerbspersonen abhängige zivile Erwerbspersonen SGB III SGB II Insgesamt ,4 0,4 x 2,6% 5,5% 8,2% 2,9% 6,1% 9,0% der Bundesagentur für Arbeit Stand: Juli 2007/dz-am Grundsätzlich ist eine Differenzierung der Arbeitslosen nach Alter, Nationalität und Geschlecht für die Rechtskreise SGB III und SGB II möglich. Darüber hinausgehende detaillierte Auswertungen zu Strukturen liegen für diejenigen Kreise vor, die vollständige Daten zur Arbeitslosigkeit über das IT-Fachverfahren gemeldet haben. Differenzierung der Arbeitslosigkeit nach Alter und Geschlecht SGB III Arbeitslose SGB II Insgesamt Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Bestand unter 25 Jahren bis unter 55 Jahren bis unter 65 Jahren Insgesamt Anteile in % unter 25 Jahren 13,4% 17,7% 9,8% 10,4% 10,0% 10,8% 11,3% 12,2% 10,5% 25 bis unter 55 Jahren 68,7% 64,4% 72,3% 76,8% 77,0% 76,6% 74,2% 73,3% 75,1% 55 bis unter 65 Jahren 17,9% 17,9% 17,9% 12,8% 13,0% 12,6% 14,4% 14,5% 14,4% Insgesamt 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% Arbeitslosenquoten 1) unter 25 Jahren 3,5%.. 5,9%.. 9,5%.. Insgesamt 2,9% 2,6% 3,3% 6,3% 6,2% 6,4% 9,3% 8,8% 9,7% der Bundesagentur für Arbeit Stand: Juli 2007/dz-am 1 ) Die Arbeitslosenquoten beziehen sich auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen. Die Differenzierung nach Rechtskreisen basiert auf anteiligen Quoten der Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen, d.h. die Basis ist jeweils gleich und in der Summe ergibt sich die Arbeitslosenquote insgesamt. Kreisreport Ennepe-Ruhr-Kreis

3 3 Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Juli 2007 Ennepe-Ruhr-Kreis Merkmal Eckwerte des Arbeitsmarktes Berichtsmonat Jul 07 Jun 07 Mai 07 Apr 07 Veränderung gegenüber Vorjahresmonat (Arbeitslosenquoten: Vorjahreswerte) Juli Juni Mai abs. in % in % in % Arbeitslose Bestand ,5-19,9-20,1 darunter 49,2% Männer ,7-20,7-21,4 50,8% Frauen ,2-18,9-18,5 11,3% Jüngere unter 25 Jahren ,2-32,3-35,4 2,5% dar.: Jugendliche unter 20 Jahren ,0-50,8-51,7 27,3% 50 Jahre und älter ,0-21,6-20,1 14,4% dar.: 55 Jahre und älter ,1-26,4-25,6 15,9% Ausländer ,8-18,4-19,3 Arbeitslosenquoten 1) bezogen auf - alle zivilen Erwerbspersonen 8,4 8,2 8,2 8,4 10,1-10,3 10,3 -abhängige zivile Erwerbspersonen 9,3 9,0 9,0 9,2 11,1-11,3 11,3 Männer 8,8 8,6 8,6 8,8 10,6-10,9 10,9 Frauen 9,7 9,4 9,4 9,7 11,7-11,7 11,7 Jüngere unter 25 Jahren 9,5 8,1 7,4 7,7 12,6-12,0 11,6 dar.: Jugendliche unter 20 Jahren 6,6 4,7 4,6 5,2 10,7-10,4 10,2 Ausländer 20,3 19,6 19,7 20,4 23,8-24,6 25,0 Leistungsempfänger Arbeitslosengeld 1) ,4 Empfänger Arbeitslosengeld II 2) ,6 7,6 5,8 Empfänger Sozialgeld 2) ,7 15,2 11,7 Bedarfsgemeinschaften 2) ,6 0,6-4,0 Gemeldete Stellen Zugang im Monat ,5-9,1 10,6 dar.: ungefördert ,5-9,1 10,6 Zugang seit Jahresbeginn ,8 15,6 22,1 dar.: ungefördert ,8 15,5 22,0 Bestand ,9 19,4 49,9 dar.: ungefördert ,7 19,1 49,4 sofort zu besetzen ,7 20,3 49,1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte(Arb Dez 06 Sep 06 Jun 06 Mrz 06 Insgesamt Männer Frauen der Bundesagentur für Arbeit Stand: Juli 2007/dz-am 1) Daten fallen mit zeimonatiger Verspätung an 2) Daten wurden vollständig über den Übermittlungsstandard XSozial-BA geliefert. Kreisreport Ennepe-Ruhr-Kreis

4 4 Die Entwicklung des Arbeitsmarktes Juli 2007 Ennepe-Ruhr-Kreis Eckwerte des Arbeitsmarktes nach Rechtskreisen davon Merkmal Insgesamt SGB III SGB II Arbeitslose Bestand darunter 49,2% Männer ,8% Frauen ,3% Jüngere unter 25 Jahren ,5% dar.: Jugendliche unter 20 Jahren ,3% 50 Jahre und älter ,4% dar.: 55 Jahre und älter ,9% Ausländer Arbeitslosenquoten 1) bezogen auf - alle zivilen Erwerbspersonen 8,4 2,7 5,7 -abhängige zivile Erwerbspersonen 9,3 2,9 6,3 Männer 8,8 2,6 6,2 Frauen 9,7 3,3 6,4 Jüngere unter 25 Jahren 9,5 3,5 5,9 dar.: Jugendliche unter 20 Jahren 6,6 1,1 5,6 Ausländer 20,3 3,7 16,6 Leistungsempfänger Arbeitslosengeld x Empfänger Arbeitslosengeld II 2) x Empfänger Sozialgeld 2) x Bedarfsgemeinschaften 2) x der Bundesagentur für Arbeit Stand: Juli 2007/dz-am 1) Die Daten zur Arbeitslosigkeit speisen sich ab September 2005 aus dem IT-Fachverfahren der BA, aus als plausibel bewerteten Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger und - sofern keine plausiblen Daten geliefert wurden, aus ergänzenden Schätzungen der BA. 2) Daten wurden vollständig über den Übermittlungsstandard XSozial-BA geliefert. Kreisreport Ennepe-Ruhr-Kreis

5 5 Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Juli 2007 Ennepe-Ruhr-Kreis Nach Personengruppen entwickelte sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich: Arbeitslosigkeit ausgewählterpersonengruppen - Veränderung gegenüber Vorjahr in % - Arbeitslose -16,5 Männer -16,7 Frauen -16,2 Jüngere unter 25 Jahren -24,2 Jugendliche unter 20 Jahren -33,0 50 Jahre und älter -19,0 55 Jahre und älter -25,1 Ausländer -12,8 der Bundesagentur für Arbeit Stand: Juli 2007/dz-am Das Gewicht der ausgewählten Personengruppen am Arbeitslosenbestand ist unterschiedlich groß. Häufig von Interesse ist der Anteil der älteren Arbeitslosen. So waren im Berichtsmonat 27% der Arbeitslosen 50 Jahre oder älter. Arbeitslosigkeit von ausgewählten Personengruppen - Anteil an allen Arbeitslosen in % - Männer 49,2% Frauen 50,8% Jüngere unter 25 Jahren 11,3% Jugendliche unter 20 Jahren 2,5% 50 Jahre und älter 27,3% 55 Jahre und älter 14,4% Ausländer 15,9% Kreisreport der Bundesagentur für Arbeit Stand: Juli 2007/dz-am Ennepe-Ruhr-Kreis

6 6 Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Juli 2007 Ennepe-Ruhr-Kreis Für die Betreuung von Arbeitslosen sind unterschiedliche Träger zuständig. Arbeitslose, die Arbeitslosengeld erhalten und nicht hilfebedürftig sind sowie Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, werden dem Rechtskreis SGB III zugeordnet. Zum Rechtskreis SGB II gehören die Arbeitslosen, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen. Die Arbeitslosen teilen sich auf die Rechtskreise folgendermaßen auf: davon (Spalte 1) Insgesamt SGB III SGB II Merkmal absolut davon in % absolut Anteil in % absolut Anteil in % Bestand Insgesamt , , ,3 Männer , , ,6 Frauen , , ,1 Jüngere unter 25 Jahre , , ,5 Ältere ab , , ,6 Ausländer , , ,0 der Bundesagentur für Arbeit Stand: Juli 2007/dz-am Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivile Erwerbspersonen abhängige zivile Erwerbspersonen Insgesamt SGB III SGB II 8,4 % 2,7 % 5,7 % 9,3 % 2,9 % 6,3 % der Bundesagentur für Arbeit Stand: Juli 2007/dz-am Arbeitslosigkeit ausgewählter Personengruppen - Strukturen in den Rechtskreisen SGB III und SGB II in %- 0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0 Männer 29,4 70,6 Frauen 33,9 66,1 Jüngere unter 25 Jahre 37,5 62,5 Ältere ab 50 39,4 60,6 Ausländer 18,0 82,0 Kreisreport der Bundesagentur für Arbeit Stand: Juli 2007/dz-am Ennepe-Ruhr-Kreis

7 7 - Förderstatistik - Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente - für Personen im Rechtskreis SGB III und SGB II Ennepe-Ruhr-Kreis Die Daten über den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente werden hier mit Förderinformationen für die zugelassenen kommunalen Träger (zkt) dargestellt. Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. Am aktuellen Rand werden die Daten aufgrund von Erfahrungswerten hochgerechnet. Dies gilt jedoch nicht für die Daten der zkt, was ebenso den Vorjahresvergleich von aktuellen Ergebnissen einschränkt, wie die unterschiedliche Vollständigkeit der von den einzelnen zkt übermittelten Daten. Daten aus der sind Sozialdaten ( 35 SGB I) und unterliegen dem Sozialdatenschutz gem. 16 BStatG. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte kleiner 3 mit * anonymisiert. Bestand Zugang / Eintritte / Bewilligungen Berichtsmonat: Juli 2007 Juli 2007 Juni 2007 im Berichtsmonat seit Jahresbeginn Veränderung Veränderung Veränderung (Sp. 1) gg. (Sp. 2) gg. (Sp. 3) gg. Juli 2007 Veränderung Juli 2007 Veränderung (vorläufig und (vorläufig und April 2007 Vorjahresmonat in % monat in % monat in % Vorjahres- Vorjahres- (Sp. 7) gg. (Sp. 9) gg. hochgerechnet) hochgerechnet) (vorläufig und (vorläufig und Vorjahresmonat in % hochgerechnet) raum in Vorjahreszeit- Instrumente hochgerechnet) % Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche x x 182,2 605 x x Vermittlungsgutschein - ausgezahlt nach 6 Wochen 1) x x x x x x 74 x 324 x Beauftragung Dritter mit der Vermittlung 1) x x 27,2 49 x 444 x Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen x x 318,2 63 x 156 x Unterstützung der Beratung und Vermittlung 1) x x x x x x 355 x x weitere Leistungen ( 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB II) 1) 3) x x 735,3 64 x 348 x Qualifizierung x x 79,4 305 x x Berufliche Weiterbildung x x 52,7 58 x 520 x berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 1) x x -30,2 6 x 24 x Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen x x 105,8 241 x x Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen Reha 1). * * x x.. x 8 x Berufsberatung und Förderung der Berufsausbildung 1) (ohne BAB) x x 35,7 93 x x Vertiefte Berufsorientierung 1) 3)... x x x. x. x Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 1) x x 11,9 27 x 311 x Berufsausbildung Benachteiligter 1) x x 61,3 57 x 753 x Arbeitgeberzuschüsse Reha (i.d.r. Ausbildungszuschüsse gem. 236 SGB III) 1) x x -25,0 3 x 4 x Sozialpädagogische Begleitung 1) * * * x x x. x. x Einstiegsqualifizierung 1) x x 7,6 * x 31 x besondere Maßnahmen zur Ausbildung behinderter Menschen 1) x x 88,9 5 x 34 x Berufsausbildungsbeihilfe w.e. beruflichen Ausbildung (BAB) 1) 4) x x x x x x x Beschäftigungsbegleitende Leistungen x x 26,0 146 x x Förderung abhängiger Beschäftigung x x 238,7 119 x 998 x Personal-Service-Agenturen 1)... x x x. x. x Eingliederungszuschüsse x x 202,2 65 x 481 x Eingliederungszuschüsse für schwerbehinderte Menschen 1) * * * x x -94,4. x. x Einstellungszuschüsse bei Neugründungen x x -60,0 * x 12 x Einstellungszuschüsse bei Vertretung x x 50,0. x 3 x Entgeltsicherung für Ältere... x x x. x. x Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter... x x x. x. x Eingliederungshilfen für jüngere Arbeitnehmer x x 3.242,9 25 x 269 x Mobilitätshilfen 1) x x x x x x 27 x 233 x Einstiegsgeld - Variante: Beschäftigung... x x x. x. x Förderung der Selbständigkeit x x -22,0 27 x 266 x Gründungszuschuss 1) x x x 23 x 241 x Überbrückungsgeld.. 14 x x -93,9. x. x Existenzgründungszuschüsse x x -42,4. x. x Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit x x x 4 x 25 x Beschäftigung schaffende Maßnahmen x x 6,1 263 x x Arbeitsgelegenheiten nach 16 Abs. 3 SGB II x x 7,1 263 x x darunter: Variante Mehraufwand x x 6,5 258 x x Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen * *. x x x. x * x Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen... x x x. x. x Trad. Strukturanpassungsmaßnahmen (Restabwicklung)... x x x. x. x Sonstiges x x 1.304,1 160 x 997 x Freie Förderung nach 10 SGB III 1) x x 28,6. x 46 x Sonstige weitere Leistungen nach 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II x x 1.814,3 160 x 951 x nachrichtlich: Europäischer Sozialfonds (ESF-BA-Programm) 1)... x x x. x. x Summe der Instrumente mit Einmalleistungen 2) und ohne BAB x x 60, x x Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen 2) und ohne BAB x x 60, x x Kurzarbeiter x x x x x x x Nichtarbeitslose Leistungsempfänger ( 428 SGB III) x x -6,6 x x x x 1) Die Hochrechnung am aktuellen Rand ist derzeit aufgrund fehlender Erfahrungwerte oder technisch nicht möglich. Bundesagentur für Arbeit - Erstellungsdatum: Juli 2007 Informationen für die Maßnahmen Vermittlungsgutschein, Personal-Service-Agentur, Entgeltsicherung für Ältere liegen derzeit nur von den zugelassenen kommunalen Trägern vor. 2) Die Einmalleistungen umfassen: Vermittlungsgutschein, Unterstützung der Beratung und Vermittlung, Mobilitätshilfen und teilweise sonstige weitere Leistungen nach 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II 4) Aufgrund einer neuen Auswertungslogik (Zuordnung des Zeitraums zum Stichtag und dreimonatige Wartezeit) sind die Zahlen nicht mit dem Vorjahr vergleichbar.

8 8 - Förderstatistik - Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente - für Personen im Rechtskreis SGB II Ennepe-Ruhr-Kreis Die Hochrechnung am aktuellen Rand ist derzeit technisch nicht möglich; endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest - Vorjahresvergleiche sind entsprechend verzerrt und nicht sinnvoll. Daten aus der sind Sozialdaten ( 35 SGB I) und unterliegen dem Sozialdatenschutz gem. 16 BStatG. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte kleiner 3 mit * anonymisiert. Berichtsmonat: Juli 2007 Instrumente Juli 2007 Juni 2007 (vorläufig, nicht (vorläufig, nicht hochgerechnet) 1) hochgerechnet) 1) April 2007 Zugang / Eintritte / Bewilligungen im Berichtsmonat seit Jahresbeginn Juli 2007 Veränderung Juli 2007 (Sp. 7) gg. Vorjahresmonat in % (vorläufig, nicht hochgerechnet) 1) (vorläufig, nicht hochgerechnet) 1) Veränderung (Sp. 9) gg. Vorjahreszeitraum in % Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche x x 164,9 184 x x Vermittlungsgutschein - ausgezahlt nach 6 Wochen x x x x x x 74 x 324 x Beauftragung Dritter mit der Vermittlung x x 11,4 44 x 345 x Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen... x x x. x. x Unterstützung der Beratung und Vermittlung x x x x x x * x 50 x weitere Leistungen ( 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB II) 3) x x 735,3 64 x 348 x Qualifizierung x x 104,8 132 x x Berufliche Weiterbildung x x 62,0 10 x 169 x berufliche Weiterbildung behinderter Menschen x x 300,0. x 3 x Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen x x 120,4 122 x x Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen Reha... x x x. x. x Berufsberatung und Förderung der Berufsausbildung (ohne BAB) x x 172,9 59 x 634 x Vertiefte Berufsorientierung 3)... x x x. x. x Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen x x -10,3 3 x 28 x Berufsausbildung Benachteiligter x x 266,0 56 x 584 x Arbeitgeberzuschüsse Reha (i.d.r. Ausbildungszuschüsse gem. 236 SGB III)... x x x. x. x Sozialpädagogische Begleitung... x x x. x. x Einstiegsqualifizierung x x -14,3. x * x besondere Maßnahmen zur Ausbildung behinderter Menschen x x 287,0. x 21 x Beschäftigungsbegleitende Leistungen x x 500,0 61 x 579 x Förderung abhängiger Beschäftigung x x 466,7 57 x 554 x Personal-Service-Agenturen... x x x. x. x Eingliederungszuschüsse x x 254,9 28 x 256 x Eingliederungszuschüsse für schwerbehinderte Menschen * * * x x.. x. x Einstellungszuschüsse bei Neugründungen... x x x. x. x Einstellungszuschüsse bei Vertretung... x x x. x. x Entgeltsicherung für Ältere... x x x. x. x Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter... x x x. x. x Eingliederungshilfen für jüngere Arbeitnehmer x x 3.242,9 25 x 269 x Mobilitätshilfen x x x x x x 4 x 29 x Einstiegsgeld - Variante: Beschäftigung... x x x. x. x Förderung der Selbständigkeit x x x 4 x 25 x Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit x x x 4 x 25 x Beschäftigung schaffende Maßnahmen x x 6,1 263 x x Arbeitsgelegenheiten nach 16 Abs. 3 SGB II x x 7,1 263 x x darunter: Variante Mehraufwand x x 6,5 258 x x Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen... x x x. x. x Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen... x x x. x. x Trad. Strukturanpassungsmaßnahmen (Restabwicklung)... x x x. x. x Sonstiges x x 1.814,3 160 x 951 x Sonstige weitere Leistungen nach 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II x x 1.814,3 160 x 951 x Summe der Instrumente mit Einmalleistungen 2) und ohne BAB x x 114,7 859 x x Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen 2) und ohne BAB x x 114,7 779 x x Informationen für die Maßnahmen Vermittlungsgutschein, Personal-Service-Agentur, Entgeltsicherung für Ältere liegen derzeit nur von den zugelassenen kommunalen Trägern vor. Bundesagentur für Arbeit - Erstellungsdatum: Juli ) Die Einmalleistungen umfassen: Vermittlungsgutschein, Unterstützung der Beratung und Vermittlung, Mobilitätshilfen und teilweise sonstige weitere Leistungen nach 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II Bestand Veränderung (Sp. 1) gg. Vorjahresmonat in % Veränderung (Sp. 2) gg. Vorjahresmonat in % Veränderung (Sp. 3) gg. Vorjahresmonat in %

9 9 - Förderstatistik - Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente - für Personen im Rechtskreis SGB III Ennepe-Ruhr-Kreis Am aktuellen Rand werden die Daten aufgrund von Erfahrungswerten hochgerechnet; endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. Daten aus der sind Sozialdaten ( 35 SGB I) und unterliegen dem Sozialdatenschutz gem. 16 BStatG. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte kleiner 3 mit * anonymisiert. Berichtsmonat: Juli 2007 Instrumente Juli 2007 Juni 2007 (vorläufig und hochgerechnet) (vorläufig und hochgerechnet) April Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche , ,0 606, , ,2 Vermittlungsgutschein - ausgezahlt nach 6 Wochen 1) x x x x x x. x. x Beauftragung Dritter mit der Vermittlung 1) ,3 525,0 318,8 5-93,4 99-5,7 Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen x x x 63 x 156 x Unterstützung der Beratung und Vermittlung 1) x x x x x x , ,5 Qualifizierung ,1 27,2 26, , ,9 Berufliche Weiterbildung ,0 28,1 43, , ,4 berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 1) ,4-32,4-38, , ,3 Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen ,6 46,3 26, , ,9 Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen Reha 1). * * x... x 8 60,0 Berufsberatung und Förderung der Berufsausbildung 1) (ohne BAB) ,3 12,2 9,8 34 3, ,2 Vertiefte Berufsorientierung 1) 3)... x x x. x. x Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 1) ,2 18,3 14, , ,1 Berufsausbildung Benachteiligter 1) ,5. -0,6 * -80, ,8 Arbeitgeberzuschüsse Reha (i.d.r. Ausbildungszuschüsse gem. 236 SGB III) 1) ,3-16,7-25,0 3 x 4. Sozialpädagogische Begleitung 1) * * * x x x. x. x Einstiegsqualifizierung 1) ,0 9,1 10,2 * -50, ,3 besondere Maßnahmen zur Ausbildung behinderter Menschen 1) ,9 30,9 28,9 5-37,5 13-7,1 Berufsausbildungsbeihilfe w.e. beruflichen Ausbildung (BAB) 1) 4) x x x x x x x Beschäftigungsbegleitende Leistungen ,7-18,4-19, , ,3 Förderung abhängiger Beschäftigung ,2 50,0 28, , ,8 Personal-Service-Agenturen 1)... x x x. x. x Eingliederungszuschüsse ,6 149,1 123, , ,9 Eingliederungszuschüsse für schwerbehinderte Menschen 1)... x x x. x. x Einstellungszuschüsse bei Neugründungen ,0 33,3-60,0 * 100,0 12. Einstellungszuschüsse bei Vertretung ,0 150,0 200,0. x 3 200,0 Entgeltsicherung für Ältere... x x x. x. x Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter... x x x. x. x Eingliederungshilfen für jüngere Arbeitnehmer... x x x. x. x Mobilitätshilfen 1) x x x x x x 23-4, ,1 Förderung der Selbständigkeit ,1-25,9-25, , ,6 Gründungszuschuss 1) x x x 23 x 241 x Überbrückungsgeld.. 14 x x -93,9. x. x Existenzgründungszuschüsse ,6-45,4-42,4. x. x Beschäftigung schaffende Maßnahmen * *. x x x. x * x Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen * *. x x x. x * x Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen... x x x. x. x Trad. Strukturanpassungsmaßnahmen (Restabwicklung)... x x x. x. x Sonstiges ,9-50,0 28,6. x 46. Freie Förderung nach 10 SGB III 1) ,9-50,0 28,6. x 46. nachrichtlich: Europäischer Sozialfonds (ESF-BA-Programm) 1)... x x x. x. x Summe der Instrumente mit Einmalleistungen 2) und ohne BAB ,8 5,9 3, , ,9 Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen 2) und ohne BAB ,8 5,9 3, , ,0 Kurzarbeiter x x x x x x x Nichtarbeitslose Leistungsempfänger ( 428 SGB III) x x -6,6 x x x x 1) Die Hochrechnung am aktuellen Rand ist derzeit aufgrund fehlender Erfahrungwerte oder technisch nicht möglich. Bundesagentur für Arbeit - Erstellungsdatum: Juli 2007 Informationen für die Maßnahmen Vermittlungsgutschein, Personal-Service-Agentur, Entgeltsicherung für Ältere liegen derzeit nur von den zugelassenen kommunalen Trägern vor. 2) Die Einmalleistungen umfassen: Vermittlungsgutschein, Unterstützung der Beratung und Vermittlung und Mobilitätshilfen. 4) Aufgrund einer neuen Auswertungslogik (Zuordnung des Zeitraums zum Stichtag und dreimonatige Wartezeit) sind die Zahlen nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. Bestand Veränderung (Sp. 1) gg. Vorjahresmonat in % Veränderung (Sp. 2) gg. Vorjahresmonat in % Veränderung (Sp. 3) gg. Vorjahresmonat in % Zugang / Eintritte / Bewilligungen im Berichtsmonat Juli 2007 Veränderung Juli 2007 (Sp. 7) gg. (vorläufig und hochgerechnet) Vorjahresmonat in % (vorläufig und hochgerechnet) seit Jahresbeginn Veränderung (Sp. 9) gg. Vorjahreszeitraum in %

10 10 Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Juli 2007 Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II Die vorliegenden Informationen der statistischen Berichterstattung zum Rechtskreis SGB II geben die hochgerechneten Strukturdaten aus A2LL und XSozial auf Bundesebene wieder. In den folgenden Fällen liegen vollständige statistische Daten über Bedarfsgemeinschaften und ihre Mitglieder vor: - Für 358 Kreise, die das EDV-Verfahren A2LL für alle SGB II-Fälle genutzt haben. - Für 63 Kreise (zugelassene kommunale Träger), deren SGB II-Fälle mit dem XSozial-Standard übermittelt wurden. - Für 7 Kreise, deren vollständige Strukturen aus A2LL und XSozial gewonnen werden konnten. Die Strukturergebnisse dieser 428 vollständig erfassten Kreise wurden auf die in einem gesonderten Verfahren ermittelten Eckdaten der SGB II- (Bedarfsgemeinschaften, erwerbsfähige Hilfebedürftige, nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige und Personen insgesamt) auf Länderebene hochgerechnet und zu Gesamtergebnissen (Bundesgebiet insgesamt, Westdeutschland und Ostdeutschland) zusammengefasst. In den 428 Fällen vollständiger Erfassung werden die Strukturdaten auf Kreisebene ausgewiesen, bei Unvollständigkeit der Kreisdaten (keine Vollerfassung durch A2LL bzw. XSozial) können auf Kreisebene nur die (fortgeschriebenen) Eckdaten berichtet werden. Die Eckdaten auf Bundesebene basieren auf 429 vollständigen Kreisen. Die aus dem Verfahren A2LL gewonnen Detail-/Strukturdaten beziehen sich auf die bis zum 14. Juli 2007 im DV-Verfahren erfassten Leistungsfälle (Bedarfsgemeinschaften mit bewilligten Ansprüchen). Berücksichtigt wurden dabei ausschließlich Leistungsfälle, die zum Stichtag 16. Juli 2007 bewilligt (angeordnet) waren und am Stichtag keinen Ausschlussgrund/Beendigungsgrund hatten. Anmerkung: Aufgrund der Gebietsreform in Sachsen-Anhalt zum 1. Juli 2007 hat sich die Anzahl der Kreise von 439 auf 429 reduziert. Für Ennepe-Ruhr-Kreis wurden die Daten vollständig über den Übermittlungsstandard XSozial-BA geliefert. Merkmal insgesamt Männer Frauen Bedarfsgemeinschaften davon mit 1 Person mit 2 Personen mit 3 Personen mit 4 Personen 972 mit 5 und mehr Personen 609 davon mit 1 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit 2 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit 3 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 700 mit 4 und mehr erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 201 davon mit 1 Kind mit 2 Kindern mit 3 Kindern 396 mit 4 und mehr Kindern 125 Personen pro Bedarfsgemeinschaft 1,9 Personen in Bedarfsgemeinschaften insgesamt darunter unter 25 Jahre Jahre bis unter 65 Jahre Erwerbsfähige Hilfebedürftige insgesamt davon unter 25 Jahre bis unter 50 Jahre bis unter 55 Jahre Jahre und älter darunter Deutsche Ausländer darunter Alleinerziehende (neue Datenlage siehe Glossar) davon unter 25 Jahre Jahre und älter Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige davon unter 15 Jahre über 15 Jahre darunter Deutsche Ausländer der Bundesagentur für Arbeit ~) Daten aus der sind Sozialdaten ( 35 SGB I ) und unterliegen dem Sozialdatenschutz gem. 16 BStatG. Aus diesem Grunde werden Zahlenwerte kleiner als 3 anonymisiert.

11 11 Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Juli 2007 Leistungen für Arbeitsuchende nach SGB II - Grundsicherung Die Berechnungen basieren auf den statistischen Daten aus dem Verfahren A2LL sowie XSozial-BA-SGB II. Für 338 Kreise, die das EDV-Verfahren A2LL für alle SGB II-Fälle genutzt haben, liegen vollständige statistische Daten über Bedarfsgemeinschaften und Leistungsansprüche vor. In diesem Fall ist die Tabelle vollständig gefüllt. Bei 20 weiteren Kreisen in geteilter Trägerschaft liegen Daten über Leistungsansprüche nur teilweise vor (ohne kommunale Leistungen), hier sind die Tabellen entsprechend nur teilweise gefüllt. Für 71 Kreise konnten die Eckdaten aus XSozial aus der Kombination von A2LL und XSozial verwendet werden und für 70 dieser Kreise konnten auch die Strukturen zu Bedarfsgemeinschaften sowie deren Mitgliedern ermittelt werden. Bei Unvollständigkeit der Kreisdaten (keine Vollerfassung durch A2LL bzw. XSozial) können nur die Eckdaten berichtet werden. Die aus dem Verfahren A2LL gewonnenen Detail-/Strukturdaten beziehen sich auf die bis zum 14. Juli 2007 im DV-Verfahren erfassten Leistungsfälle (Bedarfsgemeinschaften mit bewilligten Ansprüchen). Gezählt wurden dabei ausschließlich Leistungsfälle, die zum Stichtag 16. Juli 2007 bewilligt (angeordnet) waren und am Stichtag keinen Ausschlussgrund/Beendigungsgrund hatten. Aufgrund der unterschiedlichen zeitlichen und inhaltlichen Abgrenzung besteht keine vollständige Deckungsgleichheit der aus A2LL ermittelten Leistungsdaten mit den Haushaltsdaten. Ein direkter Vergleich mit den kalendermonatlich ermittelten Haushaltsdaten ist nur eingeschränkt möglich.anmerkung: Aufgrund der Gebietsreform in Sachsen-Anhalt zum 1. Juli 2007 hat sich die Anzahl der Kreise von 439 auf 429 reduziert. Für Ennepe-Ruhr-Kreis wurden die Daten vollständig über den Übermittlungsstandard XSozial-BA geliefert. Durchschnittliche mtl. Leistungen Durchschnitt LfU Durchschn. Leistung Zahl der BG Durchschnittliche Leistung je BG (ermittelt aus Anzahl aller BG's) ALGII SG LfU SV soko BG mit einer Person BG mit zwei Personen BG mit drei Personen BG mit vier Personen BG mit fünf und mehr Personen Höhe der monatlichen Leistungen nach SGB II in Euro je Bedarfsgemeinschaft Merkmal Durchschnittliche Leistung je BG (ermittelt aus Anzahl aller BG's) Durchschnittliche Leistung je BG - nur für Zeilen 02, 03, 05, 07 (ermittelt aus Anzahl der BG's mit Anspruch auf diese Leistung) Anzahl der BG bzw.in Zeile 02, 03, 05, 07 Anzahl der BG mit Anspruch auf die Leistung Leistung insgesamt in Euro Arbeitslosengeld II (ohne Leistungen für 01 Unterkunft) x - x nur Regelleistung 02 x x x x nur Zuschlag nach Alg gem. 24 SGB II 03 x x x Sozialgeld (ohne Leistungen für Unterkunft) 04 x - x nur Regelleistung 05 x x x x Leistungen für Unterkunft und Heizung 06 x - x nur laufende Leistung 07 x x x x LfU nach Größe der Bedarfsgemeinschaften1) 08 BG mit einer Person BG mit zwei Personen BG mit drei Personen BG mit vier Personen BG mit fünf und mehr Personen Sozialversicherungsbeiträge 14 x - x Sonstige Leistungen 15 x - x Leistungen je Bedarfsgemeinschaft insgesamt 16 x x 1) ohne einmaligen Kosten für Wohnungsbeschaffung sowie die Übernahme von Mietschulden der Bundesagentur für Arbeit Kreisreport "vorläufige Daten" Ennepe-Ruhr-Kreis

12 12 Die Entwicklung des Arbeitsmarktes in den letzten 13 Monaten Ausgewählte Merkmale insgesamt (Rechtskreis SGB III und SGB II) Jul 2007 Jun 2007 Mai 2007 Apr 2007 Mrz 2007 Feb 2007 Jan 2007 Dez 2006 Nov 2006 Okt 2006 Sep 2006 Aug 2006 Jul 2006 Arbeitslose Bestand Insgesamt Quote (alle ziv. Erw.Pers.) 8,4 8,2 8,2 8,4 8,5 8,7 8,9 8,7 8,8 9,1 9,5 9,7 10,1 Quote (abh. ziv. Erw.Pers.) 9,3 9,0 9,0 9,2 9,3 9,6 9,8 9,6 9,7 10,0 10,4 10,7 11,1 Männer Quote (abh. ziv. Erw.Pers.) 8,8 8,6 8,6 8,8 9,0 9,2 9,4 9,1 9,2 9,5 9,9 10,2 10,6 Frauen Quote (abh. ziv. Erw.P.) 9,7 9,4 9,4 9,7 9,7 10,0 10,2 10,0 10,2 10,6 11,0 11,2 11,7 Ausländer unter 20 Jahre unter 25 Jahre Jahre und älter Gemeldete Stellen 1 ) Zugang Abgang Bestand nur für Teilzeit Leistungsempfänger Rechtskreis SGB III insgesamt 2 ) Alg I Uhg/AlgW Rechtskreis SGB II vorläufige Werte: 3 ) Bedarfsgemeinschaften insg Empfänger Alg II insgesamt Empfänger Sozialgeld insg endgültige Werte: 4 ) Bedarfsgemeinschaften insg Empfänger Alg II insgesamt Empfänger Sozialgeld insg Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Dez 2006 Sep 2006 Jun 2006 Mrz 2006 Dez 2005 Sep 2005 Jun 2005 Mrz 2005 Dez 2004 Sep 2004 Jun 2004 Mrz 2004 Insgesamt Männer Frauen Bundesagentur für Arbeit - Datenstand: Juli 2007 DZ/AM 1 ) In Kreisen zugelassener kommunaler Träger (zkt) kann die Zahl der gemeldeten Stellen geringer ausfallen als in Kreisen mit Arbeitsgemeinschaft(en), weil die bei dem zkt gemeldeten geförderten Stellen 2 ) Daten liegen immer erst mit zwei-monatiger Verzögerung vor ( ). (nicht enthalten sind. 3 ) vorläufige Daten; für den aktuellen Monat gilt: Daten wurden vollständig über den Übermittlungsstandard XSozial-BA geliefert. 4 ) endgültige Werte: Daten mit einer Wartezeit von 3 Monaten. Kreisreport Ennepe-Ruhr-Kreis

13 13 Die Entwicklung des Arbeitsmarktes in den letzten 13 Monaten Ausgewählte Merkmale nach dem Rechtskreis SGB II Jul 2007 Jun 2007 Mai 2007 Apr 2007 Mrz 2007 Feb 2007 Jan 2007 Dez 2006 Nov 2006 Okt 2006 Sep 2006 Aug 2006 Jul 2006 Arbeitslose Bestand Insgesamt Quote (alle ziv. Erw.Pers.) 1 ) 5,7 5,5 5,4 5,4 5,4 5,4 5,5 5,4 5,6 5,8 5,9 6,1 6,4 Quote (abh. ziv. Erw.Pers.) 1 ) 6,3 6,1 6,0 6,0 5,9 6,0 6,0 6,0 6,2 6,3 6,5 6,7 7,0 Männer Quote (abh. ziv. Erw.Pers.) 1 ) 6,2 6,1 5,9 5,9 5,9 6,0 6,0 5,9 6,1 6,3 6,4 6,6 6,8 Frauen Quote (abh. ziv. Erw.P.) 1 ) 6,4 6,2 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,2 6,4 6,5 6,7 7,2 Ausländer unter 20 Jahre unter 25 Jahre Jahre und älter Leistungsempfänger Rechtskreis SGB II vorläufige Werte: 2 ) Bedarfsgemeinschaften insg Empfänger Alg II insgesamt Empfänger Sozialgeld insg endgültige Werte: 3 ) Bedarfsgemeinschaften insg Empfänger Alg II insgesamt Empfänger Sozialgeld insg Bundesagentur für Arbeit - Datenstand: Juli 2007 DZ/AM 1 ) Die Arbeitslosenquoten beziehen sich auf abhängige zivile Erwerbspersonen. Die Differenzierung nach Rechtskreisen basiert auf anteiligen Quoten der Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen d. h. die Basis ist jeweils gleich und in der Summe ergibt sich die Arbeitslosenquote insgesamt. 2 ) vorläufige Daten; für den aktuellen Monat gilt: Daten wurden vollständig über den Übermittlungsstandard XSozial-BA geliefert. 3 ) endgültige Werte mit einer Wartezeit von 3 Monaten. Kreisreport Ennepe-Ruhr-Kreis

14 14 Die Entwicklung des Arbeitsmarktes in den letzten 13 Monaten Ausgewählte Merkmale nach dem Rechtskreis SGB III Jul 2007 Jun 2007 Mai 2007 Apr 2007 Mrz 2007 Feb 2007 Jan 2007 Dez 2006 Nov 2006 Okt 2006 Sep 2006 Aug 2006 Jul 2006 Arbeitslose Bestand Insgesamt Quote (alle ziv. Erw.Pers.) 1 ) 2,7 2,6 2,7 2,9 3,1 3,3 3,4 3,3 3,2 3,3 3,6 3,6 3,8 Quote (abh. ziv. Erw.Pers.) 1 ) 2,9 2,9 3,0 3,2 3,4 3,6 3,7 3,6 3,5 3,7 3,9 4,0 4,1 Männer Quote (abh. ziv. Erw.Pers.) 1 ) 2,6 2,5 2,7 2,9 3,1 3,3 3,4 3,2 3,1 3,2 3,5 3,6 3,8 Frauen Quote (abh. ziv. Erw.P.) 1 ) 3,3 3,2 3,4 3,6 3,7 4,0 4,1 4,0 3,9 4,2 4,4 4,4 4,5 Ausländer unter 20 Jahre unter 25 Jahre Jahre und älter Leistungsempfänger Rechtskreis SGB III insgesamt 2 ) Alg I Uhg/AlgW Bundesagentur für Arbeit - Datenstand: Juli 2007 DZ/AM 1 ) Die Arbeitslosenquoten beziehen sich auf abhängige zivile Erwerbspersonen. Die Differenzierung nach Rechtskreisen basiert auf anteiligen Quoten der Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen d. h. die Basis ist jeweils gleich und in der Summe ergibt sich die Arbeitslosenquote insgesamt. 2 ) Daten liegen immer erst mit zwei-monatiger Verzögerung vor ( ). Kreisreport Ennepe-Ruhr-Kreis

15 15 Glossar Glossar für die statistische Berichterstattung Wichtige Hinweise zur Interpretation der Arbeitsmarktdaten Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) ändern sich die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik in Deutschland. Bis Ende 2004 basierten die en allein auf den Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit. Nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind die Agenturen nur noch für einen Teil der Arbeitslosen zuständig. Als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II treten mit den Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen und den zugelassenen kommunalen Trägern (optierende Kommunen) weitere Akteure auf den Arbeitsmarkt. Zur Sicherung der Vergleichbarkeit und Qualität der wurde die Bundesagentur für Arbeit im SGB II beauftragt, die bisherige Arbeitsmarktstatistik unter Einschluss der Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter zu führen. Dabei wird die Definition der Arbeitslosigkeit aus dem SGB III beibehalten. Durch die Kombination von Informationen aus dem SGB II und dem SGB III-Bereich über Arbeitslose, erwerbsfähige Hilfebedürftige, Bedarfsgemeinschaften, Leistungsbezug und Förderung wird eine integrierte geschaffen, die für die einzelnen Regionen ein Gesamtbild von Arbeitslosigkeit und sozialer Sicherung zeigen kann. Die Realisierung eines umfassenden Berichtsprogramms in sehr kurzer Zeit war und ist eine große Herausforderung. So mussten die SGB II- Besonderheiten in die bestehenden verfahren integriert und insbesondere eine Differenzierung nach Rechtskreis (SGB III bzw. SGB II) und Trägerschaft (Arbeitsagenturen, Arbeitgemeinschaften, getrennte Trägerschaft und zugelassene kommunala Träger) ermöglicht werden. Für die SGB II-Leistungen wurde ein neues IT-Fachverfahren geschaffen (A2LL), das vor allem von Arbeitsgemeinschaften und bei getrennter Trägerschaft genutzt wird. Im Laufe des Jahres 2007 soll eine Schnittstelle zum regulären verfahren installiert werden und dann detaillierte Daten liefern. Mit den zugelassenen kommunalen Trägern wurden Datenstandards (X-Sozial) vereinbart, um deren Daten in die Struktur des BA-- Data-Warehouse einbinden zu können. Dieses neue Verfahren und die Datenlieferungsprozesse sind noch nicht abschließend installiert, um durchgängig vollständige und differenzierte Daten bereitstellen zu können. Über Lage und Entwicklung am Arbeitsmarkt kann trotzdem berichtet werden. Die Darstellung konzentriert sich auf die wesentlichen Bestandsgrößen, insbesondere auf Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenquote, Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II sowie Teilnehmer an wichtigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Die en sind zum Teil vorläufig und enthalten auch Schätzwerte, die dann später durch endgültige Daten ersetzt werden. 58-Jährige und Ältere, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente gehen ( 65 Abs. 4 SGB II) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, und im Vertrauen auf 428 SGB III ihre Arbeitsbereitschaft beendet haben, haben gem. 65 Abs. 4 SGB II einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, obwohl sie nicht arbeitsbereit sind und nicht alle Möglichkeiten nutzen und nutzen wollen, ihre Hilfebedürftigkeit durch die Aufnahme von Arbeit zu beenden. Abgeschlossene Berufsausbildung Berufsabschluss, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitsgelegenheiten Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach 16 Abs. 3 SGB II ist eine Form der Eingliederungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Diese Integrationsmaßnahmen sind auf die individuellen Erfordernisse der Hilfebedürftigen abzustimmen. Arbeitsgelegenheiten müssen im öffentlichen Interesse liegen sowie zusätzlich und wettbewerbsneutral sein. Sie können als Mehraufwandsvariante (sozialversicherungsfrei) oder als Entgeltvariante (sozialversicherungspflichtig) durchgeführt werden. Entgeltvariante: Es handelt sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bei Unternehmen oder sonstigen Arbeitgebern, bei denen der Hilfebedürftige das übliche Arbeitsentgelt an Stelle des Alg II erhält. Zusatzjobs (Mehraufwandsvariante): Im Rahmen von zumutbaren, nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen (im sog. Sozialrechtsverhältnis) können von Maßnahmeträgern Zusatzjobs geschaffen werden. Die Zusatzjobs begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Während der Teilnahme erhält der erwerbsfähige Hilfebedürftige zuzüglich zum Alg II eine angemessene Mehraufwandsentschädigung. Kreisreport Seite 1

16 16 Glossar Glossar für die statistische Berichterstattung Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, wenn sie - nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten - eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und - sich bei einer Agentur für Arbeit / ARGE / Kommune arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslose Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Nicht als arbeitslos gelten ferner insbesondere Personen, die - mehr als zeitlich geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche), - nicht arbeiten dürfen oder können, - ihre Verfügbarkeit einschränken, - das 65. Lebensjahr vollendet haben, - sich als Nichtleistungsempfänger länger als drei Monate nicht mehr bei der zuständigen Agentur für Arbeit / ARGE / Kommune gemeldet haben, - arbeitsunfähig erkrankt sind, - Schüler, Studenten und Schulabgänger, die nur eine Ausbildungsstelle suchen sowie - arbeitserlaubnispflichtige Ausländer und deren Familienangehörigen sowie Asylbewerber ohne Leistungsbezug, wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist. Arbeitslosengeld II (ALGII) Arbeitslosengeld II (Alg II) bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Rahmen der Grundsicherung. Die Geldleistungen dienen der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und setzen sich zusammen aus: - Regelleistung ( 20 SGB II) - für Alg II und Sozialgeld gelten einheitliche, pauschalierte Regelsätze. - ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt ( 21 SGB II) - Leistungen für Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II) - befristeter Zuschlag ( 24 SGB II) Das SGB II sieht als Regelfall die Gründung von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) durch die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II vor ( 44b). Die ARGEn können durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verträge begründet werden und sollen in ihrer Ausgestaltung die Besonderheiten der lokalen Bedingungen und die Besonderheiten der Träger berücksichtigen. ARGE (Arbeitsgemeinschaft) Bedarfsgemeinschaft Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, außerdem zählen dazu: a) weitere erwerbsfähige Hilfebedürftige, b) die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils, c) als Partner des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen -- der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, -- der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, -- eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, d) die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als derjenige der Haushaltsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt leben. So zählen z.b. Großeltern und Enkelkinder sowie sonstige Verwandte und Verschwägerte nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt (Ausnahme minder-jährige Kinder). Zweckgemeinschaften (wie z.b. Studenten-WGs) fallen nicht unter die Definition der Bedarfsgemeinschaft. Kreisreport Seite 2

17 17 Glossar Glossar für die statistische Berichterstattung Befristeter Zuschlag nach Alg-Bezug Beim Übergang vom Alg zum Alg II wird unter den Voraussetzungen des 24 SGB II für zwei Jahre ein Zuschuss gezahlt. Er beträgt 2/3 der (positiven) Differenz zwischen dem zuletzt bezogenen Alg und dem hierbei ggf. erhaltenen Wohngeld einerseits und dem nunmehr an die Bedarfsgemeinschaft zu zahlenden Alg II/Sozialgeld - unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Beschäftigung Die Beschäftigtenstatistik beruht auf Meldungen der Arbeitgeber zu ihren sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Aufgrund von Abgabefristen und des zeitverzögerten Meldeflusses sind stabile Ergebnisse erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten zu erzielen. Um dem Bedürfnis nach zeitnahen Informationen gerecht zu werden, wird der Beschäftigtenstand bereits mit zwei und drei Monaten Wartezeit ermittelt und auf einen vorläufigen 6-Monatswert hochgerechnet. Die vorläufigen 2- und 3-Monatswerte werden später durch den endgültigen 6-Monatswert ersetzt. Bezugsgrößen Bezieher Alg mit Aufstockung Alg I Berichtsmonat (BM) Die Bezugsgrößen für die Berechnung der Arbeitslosenquoten werden einmal jährlich aktualisiert. Dies geschieht üblicherweise ab Berichtsmonat April oder Mai; Rückrechnungen werden nicht vorgenommen. Personen mit Leistungsbezug nach SGB III (Arbeitslosengeld) mit ergänzenden Leistungen nach SGB II. Berichtsmonat ist der Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Bestandsmessungen zum jeweiligen Berichtsmonat beziehen sich jeweils auf die am Stichtag für den Berichtsmonat gezählten Daten. Bewegungsdaten (Zugang, Abgang) beziehen sich auf die jeweiligen Bewegungen vom Tag nach dem Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonat bis zum Stichtag im Berichtsmonat. Einstiegsgeld Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann gem. 16 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 i.v.m. 29 SGB II erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld als Zuschuss zum Alg II für längstens 24 Monate erbracht werden. Die Leistung können erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten, wenn trotz des erzielten Einkommens aus Beschäftigung weiterhin Hilfebedürftigkeit besteht. Der persönliche Ansprechpartner entscheidet, ob das Einstiegsgeld notwendig ist, um zur Aufnahme einer Arbeit zu motivieren und in welcher Höhe es geleistet wird. Auf das Einstiegsgeld besteht kein Rechtsanspruch. Basis für die über arbeitsmarktpolitische Instrumente sind zum einen die IT-Fachverfahren der BA, zum anderen die Datenlieferungen kommunaler Träger auf Basis des Datenstandards XSozial. Bei den en über arbeitsmarktpolitische Instrumente, die im SGB II Rechtskreis eingesetzt werden können, ist folgendes zu beachten: a. Mit zugelassenen kommunalen Trägern (zkt) wurden Datenlieferungen und Datenstandards vereinbart. Der Datentransfer hat sich als grundsätzlich machbar erwiesen, viele Kommunen haben Daten geliefert. Ab Januar 2006 liegen von dem überwiegenden Teil der zkt auswertbare Datenlieferungen vor, so dass sie in die statistische Berichterstattung einbezogen werden konnten. Für einzelne zkt liegen jedoch keine oder offensichtlich unvollständige Datenlieferungen vor. Fehlende Datenlieferungen kommunaler Träger können nicht aufgeschätzt werden. Förderung b. Teilnehmer, die Maßnahmen in 2004 begonnen hatten (sei es bei einer Agentur oder im Rahmen der Hilfe zur Arbeit bei einer Kommune) und nun Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben oder hätten, wurden nicht auf den neuen Träger bzw. den Rechtskreis SGB II umgestellt oder in das neue IT-Fachverfahren eingegeben. c. Eintritte in Maßnahmen werden sowohl in den IT-Fachverfahren der BA als auch in XSozial zeitverzögert erfasst bzw. gemeldet. Die zeitverzögerte Erfassung wird innerhalb der statistischen Aufbereitung der Daten aus BA-Verfahren durch ein Hochrechnungsverfahren auf Basis von Erfahrungswerten ausgeglichen. Endgültige statistische Ergebnisse werden nach einer Wartezeit von 3 Monaten festgestellt. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte ist es bis auf weiteres nicht möglich die Daten der zkt in das Hochrechnungsverfahren einzubeziehen. Aus diesem Grund sind Vergleiche vorläufiger nicht hochgerechneter Ergebnisse für zkt mit endgültigen Vormonats- oder Vorjahresergebnisse methodisch nicht sinnvoll und werden nicht durchgeführt. d. Die regionale Zuordnung der Förderdaten erfolgt grundsätzlich nach den Wohnortdaten des Teilnehmers. In Einzelfällen ist es möglich, dass auch Förderdaten aus BA-Verfahren aufgrund der Wohnortinformation zu dem Gebiet eines zkt zugeordnet werden. Die Ergebnisse der statistischen Berichterstattung für eine Region ergeben sich immer aus der Addition der Informationen aus BA-Verfahren mit denen aus XSozial. Kreisreport Seite 3

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