BEE-Werkstatt Energiemarkt Bericht Workshop Alternative Bürgerenergieprojekte
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- Catrin Bachmeier
- vor 5 Jahren
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1 Bericht Workshop Alternative Bürgerenergieprojekte Berlin, 05. Dezember 2016
2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung... 2 Diskussionsnotizen... 3 Arbeitsspeicher... 4 Teilnehmer... 5 Fotoprotokoll Zusammenfassung (Dieser Textblock wird auf der BEE-Homepage als Bericht veröffentlicht) Die aktuellen politischen Entscheidungen haben die Rahmenbedingungen für Bürgerprojekte verändert. Neue Risiken sind entstanden, Chancen tun sich auf gerade in der Zusammenarbeit mit Stadtwerken und anderen ganzheitlich aufgestellten Energiewirtschaftsunternehmen. In dem Workshop wurden anhand der Impulsvorträge von Andreas Bunker (GASAG Contracting), Harald Schottenloher (bettervet GmbH), Marcel Keiffenheim (Greenpeace Energy) und Silke Bartolomäus (NATURSTROM) verschiedene Projektideen sowie Ansätze zu deren Unterstützung vorgestellt und diskutiert. Contracting-Projekte sind häufig erfolgreich, wenn Genossenschaften sie initiieren, den Zugang sowie spezifisches Know-how einbringen und dies mit der Exerptise sowie Finanzsstärke breiter aufgestellter Unternehmen kombinieren. Das neue Ausschreibungsregime führt zu neuen Risiken bei der Projektentwicklung von Bürgerwindparks und größeren PV-Anlagen, zu deren Kompensation der Gesetzgeber Privilegien eröffnet hat. Zusätzlich kann mit Partnern das Ausfallrisiko gestreut werden. Politisch wichtig ist und bleibt Umgehungstatbestände zu vermeiden. Mieterstromprojekte bieten Genossenschaften die Möglichkeit, auch ohne Wohneigentum an den Vorteilen der Energiewende zu partizipieren. Hierfür sind die bisher angedachten gesetzlichen Weichenstellungen kritisch zu prüfen. Kontakt: Robert Brandt (Leiter Systemtransformation, , robert.brandt@bee-ev.de) Marco Gütle (Projektmanager, , marco.guetle@buendnis-buergerenergie.de) Ergänzende Unterlagen: Präsentation Andreas Bünker (GASAG Contracting) Präsentation Harald Schottenloher (bettervet GmbH) Präsentation Georg Dukiewicz (EnerGeno Heilbronn-Franken eg), gehalten von René Groß (DGRV) Präsentation Marcel Keiffenheim (Greenpeace Energy) Präsentation Silke Bartolomäus (NATURSTROM) 2
3 2. Diskussionsnotizen Grundsätzliches: Bürgerenergieprojekte machen den Unterschied dadurch, dass nicht nur mit finanziert sondern auch mit entschieden werden kann. Contracting: Warum suchen Unternehmen wie GASAG Contracting bewusst Bürgerenergiegenossenschaften um gemeinsam Contarcting-Projekte zu realiseren? Bürgergenossenschaften initiieren häufig Projekte, bieten den einfacheren Zugang zu Projekten und spezifischeres Know-How von der Immobilie und dem Betreiber. Der Unternehmenspartner kann bisher nicht vorhandenens Know-how, Standardisierungen und zusätzliche Finanzierung einbringen. Mit Serienprojekten kann eine höhere Effizienz bei der Projektplanung erreicht werden. Contractingprojekte werden häufig aus einer wirtschaftlichen Überlegung im Sinne einer Absicherung gegenüber Energiepreissteigerungen initiiert. Aber auch soziale und ökologische Aspekte (Elektrifizierung bisher unerschlossener Regionen in der dritten Welt oder konkrete CO2-Reduktionsziele) können motivierende Treiber für bürgergenossenschaftliches Engagement sein. Crowdinvesting bietet sich als eine Alternative an, Eigenkapital in Projekte einzubringen. Crowdinvesting wird klar als Hoch-Risiko-Produkt gekennzeichnet, weswegen eine breite Streuung der Anteile und eine kleinteilige herangehensweise empfohlen wird. Mit dem Crowdinvesting kann aber die Bekanntheit eines Projektes und die Akzeptanz unterstützt werden. Die Veränderung des Kleinanlegerschutzgesetzes könnte gravierende Folgen für dieses Geschäftsmodell haben. Entsprechend sollte die Politik beraten werden. Bürgerwind: Mit dem neuen Ausschreibungsregime haben sich die Risiken für EE- Bürgerenergieprojekte erhöht: o Der Planungsaufwand hat zugenommen. o Mehrkosten müssen berücksichtigt werden. o Es besteht das Risiko Pönale zahlen zu müssen, Risikokapital ist einzusammeln, da man erst später sicher weiß, ob sich ein Projekt realisiert; das Risiko kann bei Bürgerenergiegenossenschaften häufig nicht gestreut werden. o Projekte von Bürgergenossenschaften bieten häufig keine Strategische Optionen, z.b. ein Projekt erst später zu realisieren o Der Wettbewerbsdruck drückt bei der Preiskalkulation und erhöht das Risiko einer Fehlkalkulation. 3
4 Hingegen hat der Gesetzgeber auch Sonderregelungen für Bürgerenergiegenossenschaften eingebaut: o Befreiung von einer BImsch-Genehmigung bis zu einem späteren Zeitpunkt o Durch die Best-Price-Garantie können Bürgerenergieprojekte mit einem niedrigeren Preis starten, ohne zu riskien, bei einem zu vorsichtigen Geboten Gewinnchancen zu vertun. Dies gibt ihnen auch eine Art Early-Bird-Vorteil. Sie müssen nicht den Markt erst beobachten und sich vorsichtig herantasten, sondern können gleich bei den ersten Runden einsteigen. Wie bei der PV zu beobachten, könnten die Zuschläge in den nächsten Runden sinken. o Der Gesetzgeber befürchtet aber Umgehungstatbestände: Projekte werden zunächst als Bürgerenergiegenossenschaft entwickelt, um sich die Vorteile zu sichern, und später dann verkauft. Dadurch wird der Ruf der Bürgerenergie grundsätzlich beschädigt. Partner bieten die Möglichkeit an, in gemeinsamen Projekten das Risiko zu streuen. Hier werden sogenannte Fonds-Lösungen diskutiert, in denen mehrere Projekte zusammen sich das Ausfall-Risiko teilen können. Das genossenshaftliche Engagement wird gebraucht, um echte Bürgerenergie weiter zu bringen. Mieterstrom: Mieterstrom-Projekte bieten die Chance partnerschaftliche und regionale Projekte direkt mit den Verbrauchern zu initiieren und so auch den Bevölkerungsschichten ohne Wohneigentum Partizipationsmöglichkeiten an der Energiewende bieten zu können. Mit dem Summenzählermodell konnten verschiedene Projekte wirtschaftlich realisiert werden. Enge Renditen machen das Mieterstrommodelle nur bei Standardisierung wirtschaftlich; hier bietet sich erneut ein Feld sinnvoller Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Bürgergenossenschaften. Die Weichenstellungen im Rahmen der Umsetzung der Verordnungsermächtigung sind vorsichtig zu wählen, da die Beteiligung der initiierenden Dritten (zwischen dem Erzeuger und Verbraucher) konterkariert werden könnte. Ebenfalls droht ein zusätzlicher Bürokratieaufwand, mit den bisher bekannten Vorschlägen, der gerade mittelständischen Unternehmen und kleinen Genossenschaften das Geschäft unmöglich machen könnte. Dies ist im Diskurs von den politischen Lobbyverbänden zu adressieren! 3. Arbeitsspeicher Ausarbeitung einer Fondslösung zum Risiko-Pooling von Bürgerenergieprojekten. Durchführung eines BEG-Life-Hacks (gemeinsame Entwicklung eines Konzeptes anhand eines konkreten Projektes mit Einbindung von Contracting und EE-Lösungen). 4
5 4. Teilnehmer Nr. Name Organisation 1 Bartolomäus, Silke NATURSTROM 2 Bolintineanu, Corina BEE 3 Brandt, Robert BEE 4 Brendahl, Dieter 5 Bünker, Andreas GASAG Contracting 6 Grashof, Katharina IZES 7 Groß, René DGRV 8 Gütle, Marco BBEn 9 Günter, Erhard fegh 10 Keiffenheim, Marcel Greenpeace Energy 11 Lepinski, Anne BWE 12 Pfeiffer, Carsten BEE 13 Schottenloher, Harald bettervet GmbH 14 Spanheimer, Robert Regionalstrom Franken 15 Strohmayer, Bernhard BEE 16 Weber, Achim Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.v. 5
6 5. Fotoprotokoll Fotos der Flipcharts 6
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