Eckpunkte für ein Ausschreibungsdesign für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

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1 BürgerEnergie Buxtehude eg Beerenbarg Buxtehude BMWi Per Robert Neumann Vorstand Telefon: / Mobil: 0176 / Mail: robert.neumann@buergerenergie-buxtehude.de Buxtehude, 30. Juli 2014 Eckpunkte für ein Ausschreibungsdesign für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehmen wir zu dem o. g. Eckpunktepapier Stellung. Die BürgerEnergie Buxtehude hat sich bereits im Rahmen der Veröffentlichung eines IZES Gutachtens im Mai 2014 kritisch zum Thema Ausschreibungen aus der Sicht kleiner Anbieter geäußert. Ergänzend zu diesem kritischen Tenor wollen wir hiermit einen konstruktiven Beitrag leisten. Thema Ausschreibungsgegenstand Frage des BMWi: Werden der vorgeschlagene Ausschreibungsgegenstand und die vorgeschlagene Projekthöchstgrenze als sinnvoll angesehen? BEB: Der Ausschreibungsgegenstand ist generell nachvollziehbar. Grundsätzlich empfehlen wir, die Pilotphase ergebnisoffen zu gestalten, damit nach dreijähriger Erfahrung ( ) auch die Möglichkeit besteht, nicht dauerhaft und ausschließlich Ausschreibungen durchzuführen. Die Verschiebung der Projektgrenze 25 MW halten wir für zu hoch, weil dann zu wenige Projektanträge zum Zuge kommen. Wir empfehlen weiterhin die Grenze von 10 MW. Eine Kosteneffizienz ist nach unserer Einschätzung bereits ab einer Größenordnung von 3-4 MW gegeben. Frage des BMWi: Welche Flächenverfügbarkeit erwarten Sie bei den drei vorgeschlagenen Handlungsalternativen, und welche Flächenkulisse sehen Sie als sinnvoll an? BürgerEnergie Buxtehude eg Sitz Buxtehude, Amtsgericht Tostedt GnR , USt-ID: DE Kto.: GLS Bank, BIC GENODEM1GLS, IBAN DE Tel , Fax , info@buergerenergie-buxtehude.de, www: Vorsitzender des Aufsichtsrates: Thomas Lange, Vorstand: Robert Neumann, Jürgen Voss, Christopher Haines

2 BEB: wir empfehlen, die Flächenbeschränkung aufzugeben und die Förderung lediglich an einen wirksamen Bebauungsplan unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit zu knüpfen. Frage des BMWi: Wie kann eine regionale Verteilung der Projekte sichergestellt werden, und welche Verteilung ist dabei anzustreben? BEB: regionale Ausschreibung sind in der ersten Runde wenig zu empfehlen, da keine Erfahrung vorliegt und nicht zu viele Parameter angefasst werden sollten. In einer zweiten Runde sollte eine Nord-Süd Verteilung im Hinblick auf den höheren Ertrag im Süden bedacht werden. Thema Ausschreibungsverfahren Frage des BMWi: Wird das vorgeschlagene Ausschreibungsverfahren als sinnvoll angesehen, auch vor dem Hintergrund der Flächenverfügbarkeit und Wettbewerbssituation? BEB: Das Pay-as-bid Verfahren ist aus unserer Sicht in Ordnung. Zwei Ausschreibungen im Jahr ebenfalls, aber nicht kleinteiliger. Frage des BMWi: Wie sollte der Höchstpreis bestimmt werden? BEB: Ein Höchstpreis ist generell kritisch zu sehen. Eine grundsätzliche Orientierung bietet die zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültige EEG-Vergütung. Dies sollte reichen. Gerade in der ersten Phase sollte der Markt den Preis im Verfahren entscheiden, um ein realistisches Bild zu erhalten. In anderen Ländern waren Preise über die EEG-Vergütung zu beobachten. Dies sollte man durch einen Höchstpreis in der Anfangsphase nicht unterbinden. Frage des BMWi: Welche Aspekte des Ausschreibungsverfahrens sind aus Ihrer Sicht für den Erfolg der Ausschreibungen wesentlich? BEB: Aus Sicht kleiner Anbieter: s. u. Qualifikationsanforderungen und Pönale. Thema Qualifikationsanforderungen und Pönale Frage des BMWi: Sind die vorgeschlagenen Teilnahmebedingungen und Qualifikationsanforderungen sinnvoll? Seite 2/5

3 BEB: Die materielle Voraussetzung, Bebauungsplan und vorläufige Netzanschlusszusage, sind grundsätzlich nachvollziehbar. Die finanziellen Voraussetzungen sind für uns zu hoch. Bei einer 3 MW Anlage müssten demnach Sicherheit hinterlegt werden, bei Zuschlag dann Das ist nicht zu leisten. Wir schlagen eine nicht rückzahlbare - Gebühr für die Teilnahme vor, z. B. 1 pro kw. Für kleinere Betreiber wäre bereits dieser Betrag ein deutliches Signal für eine verbindliche Teilnahme. Frage des BMWi: Welche Pönalen/Strafzahlungen führen aus Ihrer Sicht zu einer hohen Realisierungsrate der Projekte und sind noch für kleinere Akteure tragbar? BEB: Pönale für kleinere Anbieter sind nicht tragbar. Eine 3 MW Anlage nicht zu realisieren und dann auch noch Strafe zu zahlen ist völlig unvorstellbar! Man muss berücksichtigen, dass es viele Gründe geben kann, warum die Realisierung noch scheitert: Komponentenpreise ändern sich, Bankenkonditionen ändern sich, höherer EK-Bedarf, NRD der Genossen kommt nicht zustande. Alles sind Punkte, die zum Teilnahmezeitpunkt nicht abschließend geklärt werden können. Ggf. könnte man sich ein Stufenmodell vorstellen: Anlagen kleiner 4 MW ohne Pönale, zwischen 4 7 MW kleine Pönale, ab 8 MW größere Pönale. Frage des BMWi: Welche weiteren Modelle sind aus Ihrer Sicht geeignet, um eine Balance zwischen hoher Realisierungsrate und einer Minimierung der Bieterrisiken zu schaffen? BEB: S. vorne Frage des BMWi: Welche Höhe der Bid-Bonds und der Pönalen ist aus Ihrer Sicht angemessen? BEB: S. vorne. Frage des BMWi: Welche Auswirkungen auf die Finanzierungskosten von neuen Projekten erwarten Sie im vorgeschlagenen Modell? BEB: Höhere Risikopositionen führen in jedem Fall zu einer Verteuerung der Gestehungskosten, unabhängig vom Modell. Kleinere Anbieter werden ggf. versuchsweise teilnehmen. Wenn bei Scheitern hohe Kosten entstehen, werden diese kleinen Anbieter mit Sicherheit kein zweites Mal an einer Ausschreibung teilnehmen. Frage des BMWi: Sollte eine Rückgabe von Förderberechtigungen möglich sein und zu welchen Kosten? In welchen Fällen sollte eine Rückgabe möglich sein? Wie sind diese Fälle Seite 3/5

4 juristisch abgrenzbar? Welche Auswirkungen hätte eine solche Regelung auf die Realisierung der Projekte? BEB: Rückgabe aus wichtigem Grund muss möglich sein, keine zusätzlichen Kosten. Dafür ist es einfacher, am Anfang eine Gebühr für die Teilnahme zu verlangen, die nicht zurückgezahlt wird. S. vorne. Frage des BMWi: Sollte eine Rückgabe bei Fremdverschulden möglich sein? Was wären konkrete Kriterien für ein solches nicht vom Projektentwickler zu vertretendes Verschulden? BEB: S. vorne. Die Rückgabe muss möglich sein. Eine juristische Auseinandersetzung zum Thema Selbst- und Fremdverschulden kann sich keine Genossenschaft leisten. Thema Zuschlagserteilung und Übertragbarkeit der Förderberechtigung Frage des BMWi: Soll die Förderberechtigung projektbezogen oder personenbezogen ausgestaltet werden? BEB: Förderung projektbezogen. Eine personenbezogene Förderung lässt sich später schwieriger in eine mögliche regionale Verteilung einbetten. Frage des BMWi: Welche Vorteile und Risiken sehen Sie beim Handel von Förderberechtigungen? BEB: Vorteil ist, Pönale zu vermeiden, sollten diese nach dem endgültigen Modell fällig werden. Frage des BMWi: Welche Übertragbarkeiten sollten zulässig sein, um Bieterrisiken zu minimieren? BEB: Sollten Pönale fällig werden, ist ein Verkauf der Rechte unbedingt einzuräumen. Thema Akteursvielfalt Frage des BMWi: Welche Regelungen sind aus Ihrer Sicht geeignet, im Rahmen eines Ausschreibungssystems eine hohe Akteursvielfalt aufrecht zu erhalten? BEB: Die Vorschläge sind in Summe so nicht geeignet, die Akteursvielfalt in der jetzigen Form zu erhalten. Kritischster Punkt ist die Hinterlegung von Sicherheiten Seite 4/5

5 sowie die angedrohte Zahlung von Pönalen. Hier müssen die finanziellen Eingangshürden gesenkt werden. Vorschlag s. o. Allerdings müssen sich auch Energiegenossenschaften bewegen und ggf. in Kooperationen gemeinsam anbieten. Hier ist allerdings wieder das KAGB zu berücksichtigen (operative Tätigkeit). Wichtig ist darüber hinaus, dass die Teilnahme an der Ausschreibung in einem einfachen Prozess erfolgt (online Portal, einmalige Zugangsberechtigung absichern, formlose elektronische Anträge, notwendige Dokumente elektronisch hochladen, Gebühr separat überweisen, weitere Abwicklung per mit ggf. elektronischer Signatur) Frage des BMWi: Falls dies aus Ihrer Sicht entgegen des hier vorgestellten Vorschlags Sonderregelungen für kleine Projekte (z. B. Bürgerenergieprojekte) erforderlich macht: Wie könnten diese kleinen Projekte von Projekten großer professioneller Akteure rechtlich eindeutig abgegrenzt werden? BEB: wir empfehlen zu Beginn keinen eigenen Markt für kleinere Akteure, um die Idee der Ausschreibung nicht zu konterkarieren. Kleinere Projekte könnten aber wie oben genannt Anlagen < 4 MW sein. In dem Fall sind dann z. B. kleinere Gebühren und keine Pönale fällig. Wir hoffen, dass wir mit unseren Ausführungen einen Beitrag leisten konnten und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Robert Neumann Vorstand Seite 5/5

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