Statistik zur Riester-Förderung Auswertungsstichtag Beitragsjahre Übersicht. Ergebnisse für die Beitragsjahre 2014 bis 2017

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1 Statistik zur Riester-Förderung Auswertungsstichtag Beitragsjahre In den folgenden Tabellen werden die Ergebnisse der statistischen Auswertung zur Förderung des Aufbaus einer zusätzlichen, kapitalgedeckten Altersvorsorge dargestellt. Die jeweiligen Werte werden für Personen mit Verträgen mit Riester-Förderung differenziert nach verschiedenen Merkmalen ausgewiesen. Im Fokus steht das ; die Daten für die Beitragsjahre 2016 und 2017 sind vorläufig. Zudem werden die aktualisierten Ergebnisse für das ausgewiesen. Zeitreihen zur Entwicklung der geförderten Personen und zum Fördervolumen ergänzen die Darstellung. Übersicht Methodische Hinweise Ergebnisse für die Beitragsjahre 2014 bis Zentrale Ergebnisse zur Riester-Förderung 2. Geförderte Personen nach der Höhe der maßgebenden Jahreseinnahmen 3. Zulageempfänger nach der Anzahl der beantragten Kinderzulagen 4. Altersstruktur der geförderten Personen 5. Zulageempfänger nach dem Anteil der realisierten Zulage 6. Zulageempfänger nach der Förderberechtigung 7. Gesamtbeiträge nach Anbietertypen 8. Anzahl und durchschnittliche Förderung nach Form der Förderung 9. Durchschnittliche individuelle Förderquoten nach Förderart und Region 10. Volumen der Förderung nach Form der Förderung 11. Geförderte Personen nach dem Bundesland und der Förderart Zeitreihen 12. Entwicklung der geförderten Personen nach der Förderart - Beitragsjahre 2002 bis Entwicklung des Fördervolumens nach Form der Förderung - Beitragsjahre 2002 bis 2017

2 Methodische Hinweise: Die Statistik zur Riester-Förderung basiert auf den Prozessdaten der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zur Zulagengewährung und Überprüfung des Sonderausgabenabzugs. (Rechtsgrundlagen der Statistik: Gesetz über Steuerstatistiken (StStatG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG), Einkommensteuergesetz (EStG), alle Gesetze jeweils in der geltenden Fassung.) Ab dem Beitragsjahr 2011 wurde die Statistik der ZfA um die steuerliche Förderung aus den Meldungen der Finanzämter erweitert (vgl. Änderung des 2a Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 StStatG durch Artikel 16 Nummer 2 Buchstabe a und b des Amtshilferichtlinie- Umsetzungsgesetz vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809)). Bis zum Beitragsjahr 2010 hatte das Statistische Bundesamt die Statistik zur (steuerlichen) Riester-Förderung erstellt (vgl. zuletzt Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Staatliche Förderung der Riesterrente 2010). Grundgesamtheit der Statistik stellen alle Personen mit mindestens einem Vertrag mit Riester-Förderung zum Auswertungsstichtag dar, für die im ausgewerteten Beitragsjahr eine Zulage oder/und eine zusätzliche Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug geleistet wurden. Diese Personen werden als geförderte Personen bezeichnet. Ungeförderte Riester-Verträge bzw. Personen mit ausschließlich ungeförderten Riester-Verträgen können nicht erfasst werden. In der Statistik zur Riester-Förderung werden daher folgende Förderarten unterschieden: Personen mit ausschließlicher Zulagengewährung, Personen mit ausschließlicher Steuerentlastung und Personen mit Zulagen und Steuerentlastung. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Ergänzt, entfällt oder verändert sich eine Förderung für ein Beitragsjahr, z.b. aufgrund einer Meldung oder eines Überprüfungsverfahrens, wird der zum Auswertungsstichtag vorliegende und ggf. korrigierte Wert für ein Beitragsjahr auch rückwirkend erfasst. Die Förderung erfolgt durch Zulagen (Grundzulage, Berufseinsteiger-Bonus und Kinderzulage) und durch die zusätzliche steuerliche Förderung (Sonderausgabenabzug). Personen mit Verträgen mit Riester-Förderung werden in der statistischen Auswertung nach diesen vier Formen der Förderung unterschieden, wobei eine Mehrfachnennung möglich ist. Der "Berufseinsteiger-Bonus" bezeichnet den einmaligen Erhöhungsbetrag der Grundzulage für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Schwerpunkt der Statistik zum ist das. Die Ergebnisse zu den Zulagen sind hierfür nahezu vollständig (Ende der Antragsfrist: 31. Dezember 2017) und die Standardüberprüfungsverfahren für dieses Berichtsjahr abgeschlossen. Jedoch sind die Ergebnisse zur zusätzlichen Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug wegen des Zeitraumes der Festsetzungsverjährung von 4 Jahren teilweise noch vorläufig. Darüber hinaus führen weitere Überprüfungsverfahren zwischen dem 15. Mai 2017 und dem 15. Mai 2018 bezüglich der Zulageberechtigung (insbesondere der Kinderzulage) teilweise dazu, dass sich die Ergebnisse auch für frühere Beitragsjahre noch verändern. Daher werden in dieser Statistik nachrichtlich auch aktualisierte Ergebnisse für das ausgewiesen, die von den Ergebnissen zum früheren Auswertungsstichtag 15. Mai 2017 für das abweichen können. Die Abweichungen in weiter zurückliegenden Beitragsjahren (2013 und früher) werden als gering eingestuft. Die Ergebnisse für die Beitragsjahre 2016 und 2017 sind zum vorläufig. Die Werte werden sich noch maßgeblich verändern und sind daher nur als zusätzliche Information in Tabelle 1 und in den Zeitreihen dargestellt. So sind zum aktuellen die Personen mit geförderten Zulagekonten für das Beitragsjahr 2016 nur teilweise erfasst (Ende der Antragsfrist: 31. Dezember 2018, Überprüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen) und Personen mit steuerlicher Förderung erheblich untererfasst (Meldung noch nicht vollständig). Für das Beitragsjahr 2017 sind zum aktuellen die Personen mit geförderten Zulagekonten nur teilweise erfasst (Ende der Antragsfrist: 31. Dezember 2019, Überprüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen) und Personen mit steuerlicher Förderung erheblich untererfasst (nur Meldung einiger Finanzämter).

3 1. Zentrale Ergebnisse zur Riester-Förderung Personen / Volumen Beitragsjahr (vorläufig) Personen (Anzahl) 2017 (vorläufig) geförderte Personen davon nach Förderart: - nur Zulagen nur Steuerentlastung Zulagen und Steuerentlastung davon nach Geschlecht: - Männer Frauen davon nach Gebiet: - alte Bundesländer (ohne Berlin) neue Bundesländer (inkl. Berlin) Ausland/unbekannt darunter Form der Förderungen (Mehrfachnennung): mit Grundzulage Männer Frauen mit Berufseinsteiger-Bonus Männer Frauen mit Kinderzulage Männer Frauen mit Steuerentlastung Männer Frauen Volumen in Mio. EUR Gesamtförderung 3.716, , ,1 - davon nach Form der Förderungen: Zulagen 2.668, , , ,9 - Grundzulage 1.325, , , ,6 - Berufseinsteiger-Bonus 30,0 26,4 21,6 16,6 - Kinderzulage 1.313, , , ,7 Steuerentlastung 1.047, , ,5 - nachrichtlich: - Eigenbeiträge bzw. Tilgungen 8.083, , , ,8 - Gesamtbeiträge (Zulagen und Eigenbeiträge bzw. Tilgungen) , , , ,6 Tabelle 1 enthält zentrale Ergebnisse zu den geförderten Personen zum, differenziert nach Förderart, Geschlecht, Gebiet und Form der Förderungen. Darüber hinaus werden die Fördervolumina differenziert nach Form der Förderungen und die Eigen- bzw. Gesamtbeiträge je Beitragsjahr dargestellt. Für das Jahr 2014 wurden die Ergebnisse zum Auswertungsstichtag 15.Mai 2018 aktualisiert. Für das Beitragsjahr 2015 sind Personen mit geförderten Zulagekonten nahezu vollständig erfasst, da das Ende der Antragsfrist am 31. Dezember 2017 lag. Personen mit steuerlichen Förderungen sind nicht vollständig erfasst, da wegen des Zeitraums der Festsetzungsverjährung von 4 Jahren noch nicht alle Meldungen vorliegen. Für die Jahre 2016 und 2017 sind Personen mit geförderten Zulagekonten nur teilweise erfasst, da das Ende der Antragsfrist am 31. Dezember 2018 bzw. 31. Dezember also nach dem Auswertungsstichtag - liegt. Personen mit steuerlichen Förderungen sind für diese Jahre untererfasst (2016) bzw. erheblich untererfasst (2017). Der Begriff "Steuerentlastung" beschreibt die zusätzliche Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug.

4 2. Geförderte Personen nach der Höhe der maßgebenden Jahreseinnahmen maßgebende Jahreseinnahmen von Männer und Frauen Männer Frauen unter EUR ,1% ,2% ,7% bis unter EUR ,1% ,1% ,1% bis unter EUR ,7% ,7% ,2% bis unter EUR ,0% ,8% ,1% bis unter EUR ,8% ,2% ,4% EUR und mehr ,4% ,1% ,6% ,0% ,0% ,0% maßgebende Jahreseinnahmen von Männer und Frauen Männer Frauen unter EUR ,9% ,0% ,6% bis unter EUR ,9% ,0% ,9% bis unter EUR ,1% ,7% ,1% bis unter EUR ,9% ,9% ,7% bis unter EUR ,3% ,6% ,9% EUR und mehr ,0% ,7% ,8% ,0% ,0% ,0% In Tabelle 2 werden die geförderten Personen nach der Höhe der maßgebenden Jahreseinnahmen dargestellt. Die mittelbar Zulageberechtigten werden bei dieser Auswertung nicht berücksichtigt, weil deren Einkommen für die Riester- Förderung nicht relevant ist. Die maßgebenden Jahreseinnahmen (vgl. 86 EStG) der geförderten Personen werden in Euro-Klassen zusammengefasst und nach Anzahl bzw. nach dem prozentualen Anteil zugeordnet. Eine Darstellung des Partner- bzw. Haushaltseinkommens ist nicht möglich.

5 3. Zulageempfänger nach der Anzahl der beantragten Kinderzulagen beantragte Kinderzulagen Männer und Frauen Männer Frauen ohne ,4% ,6% ,1% mit ,6% ,4% ,9% davon: eine ,6% ,6% ,4% zwei ,9% ,3% ,3% drei ,1% ,9% ,8% vier und mehr ,1% ,6% ,4% ,0% ,0% ,0% beantragte Männer und Frauen Männer Frauen Kinderzulagen ohne ,6% ,7% ,3% mit ,4% ,3% ,7% davon: eine ,4% ,5% ,3% zwei ,8% ,3% ,2% drei ,1% ,9% ,8% vier und mehr ,1% ,6% ,4% ,0% ,0% ,0% Tabelle 3 enthält Personen (Anzahl und Anteil) mit beantragten Kinderzulagen. Ausgewiesen werden nur Personen, die Zulagen erhalten haben (einschl. Personen, die durch Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug und Zulagen gefördert wurden); Personen, die nur den Sonderausgabenabzug geltend gemacht haben, werden hier nicht berücksichtigt.

6 4. Altersstruktur der geförderten Personen Geburtsjahrgang Männer und Frauen Männer Frauen vor ,2% ,3% ,1% 1951 bis ,3% ,9% ,8% 1956 bis ,5% ,1% ,1% 1961 bis ,0% ,8% ,2% 1966 bis ,4% ,3% ,3% 1971 bis ,0% ,8% ,9% 1976 bis ,7% ,9% ,4% 1981 bis ,1% ,9% ,3% 1986 bis ,3% ,0% ,8% ab ,5% ,1% ,3% ,0% ,0% ,0% Geburtsjahrgang Männer und Frauen Männer Frauen vor ,4% ,6% ,3% 1951 bis ,7% ,4% ,2% 1956 bis ,8% ,3% ,4% 1961 bis ,3% ,0% ,6% 1966 bis ,7% ,4% ,7% 1971 bis ,0% ,8% ,0% 1976 bis ,5% ,8% ,1% 1981 bis ,8% ,8% ,8% 1986 bis ,0% ,8% ,3% ab ,7% ,2% ,5% ,0% ,0% ,0% In Tabelle 4 werden die Anzahl und der prozentuale Anteil der geförderten Personen nach Geburtsjahrgängen (in Klassen) dargestellt.

7 5. Zulageempfänger nach dem Anteil der realisierten Zulage Anteil der realisierten Zulage Männer und Frauen Männer Frauen 100% ,3% ,6% ,4% 90 % bis unter 100 % ,9% ,8% ,2% 75 % bis unter 90 % ,9% ,9% ,1% 50 % bis unter 75 % ,6% ,0% ,5% unter 50 % ,4% ,7% ,8% ,0% ,0% ,0% Anteil der realisierten Zulage Männer und Frauen Männer Frauen 100% ,3% ,4% ,7% 90 % bis unter 100 % ,0% ,9% ,3% 75 % bis unter 90 % ,0% ,0% ,2% 50 % bis unter 75 % ,7% ,1% ,5% unter 50 % ,1% ,6% ,4% ,0% ,0% ,0% In Tabelle 5 werden die Anzahl und der prozentuale Anteil der Zulageempfänger nach dem Anteil der realisierten Zulage dargestellt. Personen, die nur den Sonderausgabenabzug geltend gemacht haben, werden hier nicht berücksichtigt. Eine volle Zulageförderung (100%) erhält eine förderberechtigte Person, wenn der hierfür erforderliche Mindesteigenbeitrag geleistet wird. Dieser Betrag errechnet sich in der Regel aus 4 % der maßgeblichen Jahreseinnahmen abzüglich der vollen Zulage.

8 6. Zulageempfänger nach der Förderberechtigung Personengruppe Männer und Frauen Männer Frauen Beamte ,1% ,4% ,9% Versorgungsempfänger (DU) ,1% ,1% ,1% Gesetzlich Rentenversicherte ,4% ,8% ,4% EM-Rentner ,0% ,8% ,1% Landwirte ,4% ,5% ,2% Personengruppe unbekannt ,3% ,8% ,5% mittelbar Berechtigte ,7% ,6% ,8% ,0% ,0% ,0% Personengruppe Männer und Frauen Männer Frauen Beamte ,1% ,3% ,8% Versorgungsempfänger (DU) ,1% ,1% ,1% Gesetzlich Rentenversicherte ,8% ,9% ,1% EM-Rentner ,9% ,8% ,0% Landwirte ,4% ,5% ,2% Personengruppe unbekannt ,9% ,8% ,7% mittelbar Berechtigte ,9% ,6% ,1% ,0% ,0% ,0% In Tabelle 6 werden die Anzahl und der prozentuale Anteil der Zulageempfänger nach der Förderberechtigung dargestellt. Der hohe Anteil der Frauen bei "Personengruppe unbekannt" ergibt sich überwiegend aus gesetzlich Rentenversicherten, deren Zulageberechtigung (z.b. als Kindererziehende) noch geprüft wird. Abkürzungen: Versorgungsempfänger (DU) = Empfänger einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit, EM-Rentner = Bezieher einer Erwerbsminderungsrente

9 7. Gesamtbeiträge nach Anbietertypen Anbietertyp Volumen in Mio. EUR Anteil Gesamtbeiträge Eigenbeiträge/Tilgungen Zulagen durchschnittlicher Gesamtbeitrag je Vertrag in EUR Volumen in Mio. EUR Anteil Volumen in Mio. EUR Bausparkasse 1.722,5 15,4% 1.234, ,2 16,3% 342,2 12,5% Kapitalanlagegesellschaft 1.842,6 16,5% 969, ,8 16,5% 447,8 16,4% übrige Kreditinstitute 759,3 6,8% 853,15 553,1 6,5% 206,1 7,6% Pensionsfonds 5,9 0,1% 1.308,26 4,9 0,1% 1,0 0,0% Pensionskasse 235,4 2,1% 1.336,56 208,7 2,5% 26,7 1,0% Versicherung 6.421,8 57,4% 905, ,3 56,2% 1.667,5 61,1% Wohnungsbaugenossenschaft Zusatzversorgungskasse 201,8 1,8% 982,53 163,9 1,9% 37,9 1,4% ,3 100,0% 959, ,2 100,0% 2.729,1 100,0% Anteil Anbietertyp Volumen in Mio. EUR Gesamtbeiträge Eigenbeiträge/Tilgungen Zulagen Anteil durchschnittlicher Gesamtbeitrag je Vertrag in EUR Volumen in Mio. EUR Anteil Volumen in Mio. EUR Bausparkasse 1.471,1 13,7% 1.165, ,8 14,6% 293,3 11,0% Kapitalanlagegesellschaft 1.781,6 16,6% 943, ,2 16,6% 440,3 16,5% übrige Kreditinstitute 734,3 6,8% 831,41 532,1 6,6% 202,2 7,6% Pensionsfonds 6,1 0,1% 1.302,43 5,1 0,1% 1,0 0,0% Pensionskasse 231,9 2,2% 1.314,22 205,1 2,5% 26,8 1,0% Versicherung 6.325,0 58,8% 879, ,1 57,6% 1.665,9 62,4% Wohnungsbaugenossenschaft Zusatzversorgungskasse 202,4 1,9% 954,79 163,1 2,0% 39,4 1,5% ,4 100,0% 925, ,5 100,0% 2.668,9 100,0% Anteil In Tabelle 7 werden das Volumen der Gesamtbeiträge (Summe aus Eigenbeiträgen bzw. Tilgungen und Zulagen) sowie der durchschnittliche Gesamtbeitrag je Vertrag nach Anbietertyp dargestellt.

10 8. Anzahl und durchschnittliche Förderung nach der Form der Förderung Personen mit Anzahl Anzahl und durchschnittliche Förderung je Person nach Form der Förderung in EUR durchschnittliche Förderung in EUR Anzahl Männer durchschnittliche Förderung in EUR Anzahl Frauen durchschnittliche Förderung in EUR Grundzulage , , ,44 Berufseinsteiger- Bonus , , ,20 Kinderzulage , , ,46 Zulagen , , ,54 Steuerentlastung , , , , , ,10 Personen mit Anzahl Anzahl und durchschnittliche Förderung je Person nach Form der Förderung in EUR Männer Frauen durchschnittliche durchschnittliche durchschnittliche Förderung in EUR Anzahl Förderung in EUR Anzahl Förderung in EUR Grundzulage , , ,97 Berufseinsteiger- Bonus , , ,93 Kinderzulage , , ,63 Zulagen , , ,20 Steuerentlastung , , , , , ,34 In Tabelle 8 werden die Anzahl und die durchschnittliche Förderung je Person nach der Form der Förderungen dargestellt. Die durchschnittliche Förderung wird als arithmetisches Mittel der individuellen Förderbeträge berechnet. Der Begriff "Steuerentlastung" beschreibt die zusätzliche Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug. Als "Kinderzulage" wird die Zulage bezeichnet, die für alle Kinder berechnet und ausgezahlt wurde.

11 9. Durchschnittliche individuelle Förderquoten nach Förderart und Region Art der Quote/Region Durchschnittliche individuelle Förderquoten in % Männer Frauen arithm. Mittel Median arithm. Mittel Median arithm. Mittel Median Zulagequote 32,3 20,8 20,3 11,9 41,4 34,1 alte Bundesländer (ohne Berlin) 32,1 20,3 19,7 11,2 41,8 34,4 neue Bundesländer (inkl. Berlin) 33,0 23,1 23,1 15,8 40,0 33,5 Steuerquote 16,7 16,3 18,3 18,0 15,1 14,4 alte Bundesländer (ohne Berlin) 16,9 16,7 18,7 18,5 15,2 14,6 neue Bundesländer (inkl. Berlin) 15,4 14,6 16,3 15,5 14,4 13,6 Gesamtförderquote 38,7 32,8 28,6 26,8 46,5 39,6 alte Bundesländer (ohne Berlin) 39,0 33,1 28,4 26,9 47,2 40,3 neue Bundesländer (inkl. Berlin) 38,3 32,0 29,9 26,4 44,3 38,0 Art der Quote/Region Durchschnittliche individuelle Förderquoten in % Männer Frauen arithm. Mittel Median arithm. Mittel Median arithm. Mittel Median Zulagequote 33,0 21,6 21,1 12,5 42,2 35,5 alte Bundesländer (ohne Berlin) 32,8 20,9 20,4 11,6 42,6 35,8 neue Bundesländer (inkl. Berlin) 33,7 24,1 23,9 16,5 40,7 34,4 Steuerquote 16,7 16,1 18,2 17,8 15,1 14,3 alte Bundesländer (ohne Berlin) 16,9 16,5 18,6 18,3 15,2 14,5 neue Bundesländer (inkl. Berlin) 15,2 14,3 16,1 15,2 14,2 13,3 Gesamtförderquote 39,2 32,9 29,1 27,0 47,1 40,1 alte Bundesländer (ohne Berlin) 39,5 33,2 28,9 27,2 47,8 40,9 neue Bundesländer (inkl. Berlin) 38,7 32,1 30,4 26,6 44,8 38,4 Tabelle 9 enthält durchschnittliche Förderquoten, berechnet als arithmetisches Mittel bzw. Median der individuellen Förderquoten pro Person. Die Zulagequote pro Person entspricht der Summe der erhaltenen Zulagen im Verhältnis zur Summe der Gesamtbeiträge (Eigenbeiträge bzw. Tilgungen zzgl. aller Zulagen). Die Steuerquote pro Person entspricht der Summe der Steuerentlastungen durch Sonderausgabenabzug im Verhältnis zur Summe der Gesamtbeiträge. Die Gesamtförderquote pro Person entspricht der Summe der Zulagen und Steuerentlastungen durch Sonderausgabenabzug im Verhältnis zur Summe der Gesamtbeiträge. Das arithmetische Mittel ist der Quotient aus der Summe der Werte und der Anzahl. Der Median ist der Wert, der an der mittleren (zentralen) Stelle einer nach Größe geordneten Reihe steht (jeweils 50 % der Werte liegen über bzw. unter dem Median). Hinweis: Die Zulagequote und Steuerquote können nicht zur Gesamtförderquote addiert werden, u.a. weil die Grundgesamtheiten (Fälle mit Zulage, Fälle mit Steuerentlastung) unterschiedlich sind; zu den Fallzahlen vgl. Tabellen 1 und 8.

12 10. Volumen der Förderung nach der Form der Förderung Form der Förderung alte Bundesländer (ohne Berlin) neue Bundesländer (inkl. Berlin) Volumen der Förderung in Mio. EUR Männer Frauen alte Bundesländer (ohne Berlin) neue Bundesländer (inkl. Berlin) alte Bundesländer (ohne Berlin) neue Bundesländer (inkl. Berlin) Grundzulage 1.333, ,3 251,3 553,1 451,9 100,2 780,7 628,4 151,1 Berufseinsteiger- Bonus 26,4 23,7 2,7 13,0 11,8 1,2 13,4 11,9 1,5 Kinderzulage 1.369, ,8 236,8 249,1 214,3 34, ,9 915,5 202,8 Zulagen 2.729, ,8 490,8 815,2 677,9 135, , ,9 355,4 Steuerentlastung 1.100,9 931,2 155,2 639,3 545,8 84,5 461,7 385,4 70, , ,0 646, , ,7 220, , ,3 426,1 Form der Förderung Volumen der Förderung in Mio. EUR Männer Frauen alte neue alte neue alte neue Bundesländer Bundesländer Bundesländer Bundesländer Bundesländer Bundesländer (ohne Berlin) (inkl. Berlin) (ohne Berlin) (inkl. Berlin) (ohne Berlin) (inkl. Berlin) Grundzulage 1.325, ,5 255,2 552,8 449,1 102,5 772,3 618,4 152,7 Berufseinsteiger- Bonus 30,0 26,8 3,2 15,0 13,5 1,4 15,1 13,3 1,8 Kinderzulage 1.313, ,9 229,7 242,4 208,1 33, ,5 873,8 196,2 Zulagen 2.668, ,2 488,1 810,1 670,8 137, , ,4 350,7 Steuerentlastung 1.047,1 884,6 147,8 611,8 521,9 81,0 435,2 362,7 66, , ,8 635, , ,7 218, , ,1 417,6 In Tabelle 10 wird das Volumen der Förderung nach der Form der Förderung differenziert nach Regionen dargestellt. Die Spalte "" enthält zusätzlich auch die Werte für Ausland/unbekannt. Der Begriff "Steuerentlastung" beschreibt die zusätzliche Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug.

13 11. Geförderte Personen nach dem Bundesland und der Förderart Bundesland Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland Berlin Brandenburg Personen nach Förderart Geschlecht Zulagen und nur Steuerentlastung nur Zulagen Steuerentlastung Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Mecklenburg- Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Bundesgebiet Unbekannt und Ausland Bundesland Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland Berlin Brandenburg Mecklenburg- Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Bundesgebiet Unbekannt und Ausland Personen nach Förderart Geschlecht Zulagen und nur Steuerentlastung nur Zulagen Steuerentlastung Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen In Tabelle 11 wird die Anzahl der geförderten Personen nach der Förderart und nach dem Wohnort (Bundesland) dargestellt. Der Begriff "Steuerentlastung" beschreibt die zusätzliche Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug.

14 12. Entwicklung der geförderten Personen nach der Förderart Beitragsjahr nur Zulagen Personen nach Förderart Zulagen und Steuerentlastung nur Steuerentlastung nachrichtlich: mit Zulagen Tabelle 12 enthält eine Zeitreihe zu der Anzahl der geförderten Personen nach der Förderart für die Beitragsjahre von 2002 bis Die Beitragsjahre bis 2013 sind endgültig. Den Beitragsjahren 2014 bis 2017 liegen die aktuellen Auswertungsergebnisse zum 15. Mai 2018 zugrunde. Da zum jeweiligen Auswertungsstichtag nur die letzten 4 Beitragsjahre ausgewertet werden, wurde das zum letztmalig aktualisiert. Im Vergleich zur Statistik des Statistischen Bundesamtes ist die Anzahl an Fällen mit reiner Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug bis zum Beitragsjahr 2010 untererfasst. Für das sind die Zulageberechtigten nahezu vollständig erfasst, aber Fälle mit Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug wegen des Zeitraums der Festsetzungsverjährung von 4 Jahren vorläufig. Für das Beitragsjahr 2016 sind die Zahlen als vorläufig zu betrachten, da das Ende der Antragsfrist am 31. Dezember nach dem Auswertungsstichtag - liegt; auch die Fälle mit Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug sind untererfasst. Für das Beitragsjahr 2017 sind die Zahlen als vorläufig zu betrachten, da das Ende der Antragsfrist am 31. Dezember 2019 liegt und die Fälle mit Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug erheblich untererfasst sind, da erst vereinzelte Meldungen eingegangen sind. Der Begriff "Steuerentlastung" beschreibt die zusätzliche Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug.

15 13. Entwicklung des Fördervolumens nach der Form der Förderung Beitragsjahr Fördervolumen in Mio. EUR nach der Form der Förderung Grundzulage und Berufseinsteiger- Bonus Kinderzulage Steuerenlastung nachrichtlich: Zulagevolumen ,0 70,1 72,3 38,5 142, ,3 83,2 88,6 53,5 171, ,2 177,8 194,2 108,3 371, ,1 240,3 260,0 140,8 500, ,3 529,0 546,9 293, , ,9 720,2 683,0 424, , , , ,2 652, , , , ,7 744, , , , ,9 813, , , , ,5 848, , , , ,9 925, , , , ,3 978, , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,9 Tabelle 13 enthält eine Zeitreihe zu dem Fördervolumen nach der Form der Förderung für die Beitragsjahre von 2002 bis Die Beitragsjahre bis 2013 sind endgültig. Den Beitragsjahren 2014 bis 2017 liegen die aktuellen Auswertungsergebnisse zum 15. Mai 2018 zugrunde. Da zum jeweiligen Auswertungsstichtag nur die letzten 4 Beitragsjahre ausgewertet werden, wurde das zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2018 letztmalig aktualisiert. Das Volumen der Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug wird bis zum Beitragsjahr 2010 aus der Statistik des Statistischen Bundesamtes abgeleitet, ab 2011 ist ein Nachweis aus der ZfA-Statisitik möglich. Für das sind die Zulageberechtigten nahezu vollständig erfasst, aber Fälle mit Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug wegen des Zeitraums der Festsetzungsverjährung von 4 Jahren vorläufig. Für das Beitragsjahr 2016 sind die Zahlen als vorläufig zu betrachten, da das Ende der Antragsfrist am 31. Dezember nach dem Auswertungsstichtag - liegt; auch die Fälle mit Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug sind untererfasst. Für das Beitragsjahr 2017 sind die Zahlen als vorläufig zu betrachten, da das Ende der Antragsfrist am 31. Dezember 2019 liegt und die Fälle mit Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug erheblich untererfasst sind, da erst vereinzelte Meldungen eingegangen sind. Der Begriff "Steuerentlastung" beschreibt die zusätzliche Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug.

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