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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/6013 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Vorbemerkung der Fragesteller SeitderEinführungderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderung sinddiezahlenderleistungsberechtigtenstarkangestiegen.insbesonderedie Personen,dieeinedauerhaftevolleErwerbsminderungsrentebeziehen,sindimmeröfteraufdieFürsorgeleistungangewiesen.Dabeiverfälschendieoffiziellen ZahlendasErgebnis.DennspätestensmitErreichenderRegelaltersgrenzenvon derzeit65jahrenwirdeineerwerbsminderungsrenteineinealtersrenteumgewandelt.diehöhederrenteändertsichdabeiinderregelnicht.werüber 65JahrealtistundeinezugeringerRentehat,bekommtdanndieGrundsicherungimAlter stattdergrundsicherungbeierwerbsminderung.damitsinkt dieoffiziellezahlderbezieherinnenundbezieherdergrundsicherungbeierwerbsminderung.umdasarmutsrisikoaufgrundeinererwerbsminderungumfänglichdazustellen,müssendiepersonenüber65jahre,dieursprünglicheine Erwerbsminderungsrentebezogen,statistischunterdemPunkt Erwerbsminderung erfasst werden. Vorbemerkung der Bundesregierung InderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungnachdemVierten KapiteldesZwölftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBXII)sindhilfebedürftige Personenleistungsberechtigt,dieentwedervolljährigunddauerhaftvollerwerbsgemindertsindodereinderRegelaltersgrenzeindergesetzlichenRentenversicherungnachdemSechstenBuchSozialgesetzbuch (SGBVI)entsprechendesLebensaltererreichtbeziehungsweiseüberschrittenhaben.Beider GrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderunghandeltessichdeshalb nichtumgetrennteleistungssystemefürdauerhaftvollerwerbsgemindertepersoneneinerseitsundfürpersonenabeinemderregelaltersgrenzeentsprechenden Lebensalter andererseits. DieUnterscheidungzwischenvollerbzw.dauerhaftervollerErwerbsminderung underreicheneinesderregelaltersgrenzeentsprechendenlebensaltersistein GrundsatzdesSozialrechtsundgiltnebendemSGBXIIauchfürdasSGBVI DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom22.Juni 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode unddiegrundsicherungfürarbeitsuchendenachdemzweitenbuchsozialgesetzbuch (SGBII).AufdieRegelaltersgrenzewirddeshalbabgestellt,weil dasentsprechendelebensalterinallgemeinerbetrachtungmitdemendeder Erwerbsphasegleichgesetztwird.Dieswiederumbedeutet,dassabdementsprechendenLebensalterdieAusübungeinerErwerbstätigkeitnichtmehrerwartet wird.deshalbistessozialrechtlichnichtvonbedeutung,obabdiesemlebensaltereineindividuelleundobjektivemöglichkeitfürdieausübungeinererwerbstätigkeitvorhandenistodernicht.imsgbviwirdmiterreichender RegelaltersgrenzedieErwerbsminderungsrentedurchdieAltersrenteersetzt undindergrundsicherungimalterundbeierwerbsminderungwirddie LeistungsberechtigungwegendauerhaftervollerErwerbsminderungzueiner Leistungsberechtigung wegen Alters. FüreinestatistischeErfassungdesKriteriums Erwerbsminderung beipersonen,dieeinderregelaltersgrenzeentsprechendeslebensaltererreichtoder überschrittenhaben,gibtesdeshalbwederimsgbxiinochimsgbviein Erfordernis. DieZahlderLeistungsberechtigteninderGrundsicherungimAlterundbei ErwerbsminderungistseitderenEinführungimJahr2003biszumJahr2009 (letzterverfügbarerdatenstand)um74prozentoder325000personenangestiegen.allerdingsistdieseranstiegüberdiejahrehinwegnichtgleichmäßig erfolgt.indenjahren2003bis2007erhöhtesichdiezahlderleistungsberechtigtenum293771personenoder67prozent.dabeiistderjährlicheprozentuale AnstiegseitdemJahr2004rückläufig.ErstmalsistesimJahr2009sogarzu einemleichtenrückgangderzahlderleistungsberechtigten (um3818personen) gekommen. DieseEntwicklungistnichtungewöhnlichfüreinneueingeführtesSozialleistungssystem:AnträgeaufeineneueLeistungwerdennichtunmittelbarmit Inkrafttretengestellt,bearbeitetundbewilligt.Diesführteanfänglichbeiden SozialhilfeträgernzueinemteilweisenichtunerheblichenRückstandbeider Antragsbearbeitung.FernerhateinTeilderLeistungsberechtigtenzuvorbereits HilfezumLebensunterhaltnachdem (heutigen)drittenkapitelsgbxiibezogenundwurdevondenträgerndersozialhilfeerstallmählichaufleistungen nachdemviertenkapitelumgestellt.imergebnisistfürdiejahre2003bis2005 von statistischen Untererfassungen auszugehen. DieZahlderdauerhaftvollerwerbsgemindertenLeistungsberechtigtenistseit 2003schnellerangestiegenalsdieder65-Jährigenundälteren.Dadurcherhöhte sichderanteildervollerwerbsgemindertenleistungsberechtigtenvon41,3 ProzentamJahresende2003auf47,7ProzentamJahresende2009.Zudieser AnteilserhöhungkanninderVergangenheitauchbeigetragenhaben,dassnicht allesgb-xii-trägerdauerhaftvollerwerbsgeminderteleistungsberechtigte mitvollendungdes65.lebensjahresstatistisch umgestellt haben.erklärbar wäredies,weilsichdadurchwederfürdieleistungsberechtigtennochfürdie LeistungsträgereinematerielleundüberdiekorrektestatistischeErfassunghinausgehende Wirkung einer solchen Umstellung ergibt. 1.WievielePersonenbezogenindenjeweiligenJahrenvon2003bis2010 LeistungenimRahmenderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderung (bittegetrenntundseparatfüralterunderwerbsminderung sowiejeweilsgetrenntfürmännerundfrauenjeweilsimbundesgebietund den Bundesländern angeben)? DieentsprechendenDatenfürdieJahre2003bis2009 (letzterverfügbarerdatenstand) sind im Tabellenanhang (Tabelle enthalten.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WievielePersonen,dieindenjeweiligenJahrenvon2003bis2010LeistungenderGrundsicherungimAlterbezogen,bezogenunmittelbarvorder AltersrenteeineRentewegenvollerErwerbsminderung (bitteund getrenntnachgeschlecht,jeweilsfürdasgesamtebundesgebietunddieeinzelnen Bundesländern)? DieBundesstatistikfürdasVierteKapitelSGBXIIerfasst,wievieleLeistungsberechtigteinderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungim DezemberdesjeweiligenBerichtsjahresEinkommen unteranderemdifferenziertnachrentendergesetzlichenrentenversicherungundandereneinkommensarten bezogenhaben.weitergehendedifferenzierungenenthältdiestatistikjedochnicht.indenstatistikenderdeutschenrentenversicherungliegen demgegenüberkeineangabendarübervor,wievielerentenbeziehergleichzeitig LeistungenderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungbeziehen. DeshalbsindkeineRückschlüssemöglichaufdieZahlvonLeistungsberechtigtenderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderung,dievordemBezug einer Altersrente eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen haben. 3.WievielePersonen,diedas65.Lebensjahrvollendethabenundeineineine AltersrenteumgewandelteErwerbsminderungsrentebeziehen,beziehen gleichzeitigleistungennachdemviertenkapiteldeszwölftenbuches Sozialgesetzbuch SGBXII (GrundsicherungimAlter bittegetrenntnach Geschlecht für das Bundesgebiet und die Bundesländer angeben)? WievielePersonendiedas65.Lebensjahrvollendethaben,bezieheneinein eine Altersrente umgewandelte Erwerbsminderungsrente? EinAnspruchaufErwerbsminderungsrenteausdergesetzlichenRentenversicherungbestehtlängstensbiszumErreichenderRegelaltersgrenzevonderzeit 65Jahren;nachErreichendieserAltersgrenzewirddieErwerbsminderungsrente durch die Altersrente ersetzt. AngabenzurderRentenänderungen,differenziertnachRentenartenvor undnachrentenänderung,liegenindenstatistikenderdeutschenrentenversicherunglediglichimrahmenderrentenzugangsstatistikenvor.dasheißt, RentenänderungenwerdenjährlichnurfürdasJahrerfasst,indemdieRentenänderungdurchgeführtwurde.IndenStatistikenzumRentenbestandliegen entsprechendeangabenhingegennichtvor.geänderterentenwerdenhierder RentenartnachderRentenänderungzugeordnet.WievielePersonen,diedas 65.Lebensjahrvollendethaben,eineAltersrentebeziehen,dereineErwerbsminderungsrente vorausgegangen ist, kann hieraus nicht ermittelt werden. DarüberhinausliegenindenStatistikenderDeutschenRentenversicherung keineangabendarübervor,wievielerentenbeziehergleichzeitigleistungen dergrundsicherungimalterundbeierwerbsminderungbeziehen.imübrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. HinsichtlichdersozialrechtlichenAuswirkungendesErreichenseinesder RegelaltersgrenzeentsprechendenLebensalterswirdaufdieVorbemerkungder Bundesregierung verwiesen. 4.WievielePersonen,dieindenjeweiligenJahrenvon2003bis2010die GrundsicherungimAlterbezogenhaben,hattenunmittelbarvorBezug dergrundsicherungimalterdiegrundsicherungbeivollerdauerhafter Erwerbsminderungbezogen (bitteundnachgeschlechtgetrennt, jeweils für das Bundesgebiet und die Bundesländer)? EntsprechendeDatenwerdeninderBundesstatistikfürdasVierteKapitel SGBXII nicht erfasst.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode HinsichtlichdersozialrechtlichenAuswirkungendesErreichenseinesderRegelaltersgrenzeentsprechendenLebensaltersunddiestatistischeErfassungder persönlichenleistungsvoraussetzungenindergrundsicherungimalterundbei ErwerbsminderungwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungverwiesen. 5.WievielePersonenbezogenindenJahrenvon2003bis2010zumStichtag 31.DezemberdesjeweiligenJahresLeistungenderGrundsicherungim Alterundwarennachdem31.Dezember1938bzw.nachdem31.Dezember 1939geboren (bitteundnachgeschlechtgetrennt,jeweilsfürdas Bundesgebiet und die Bundesländer)? DasAltervonLeistungsberechtigteninderGrundsicherungimAlterundbei ErwerbsminderungwirdinderBundesstatistiknurinAltersstufenerfasst,die jeweilsfünfjahrgängeumfassen (zumbeispiel:65bisunter70jahre,70bisunter 75Jahre).DeshalbisteineDifferenzierungderZahlderLeistungsberechtigtendanach,obsienachdem31.Dezember1938bzw.nachdem31.Dezember1939geborensind,nichtmöglich.DeraktuellverfügbareDatenstandistJahresende2009. DieimAnhangenthaltenenTabellenzuFrage5 (Tabelle2)enthaltendeshalbfür diejahre2003bis2009diealtersgruppen65bisunter70jahresowie70bis unter 75 Jahre. Zur Interpretation der Daten: AmJahresende2003warenalleLeistungsberechtigtenab65Jahre ( Personen)vordem1.Januar1939geboren,denneinLeistungsanspruch wegenvollendungdes65.lebensjahresimjahr2003setztvoraus,dassdas 65.LebensjahrspätestensimDezember2003vollendetwordenist,leistungsberechtigtwarenfolglichdieGeburtsjahrgänge1938undfrüher,diesesind für die Fragestellung nicht relevant. AmJahresende2004warwegenVollendungdes65.Lebensjahreszusätzlich dergeburtsjahrgang1939leistungsberechtigt,folglichwarnurdieserzusätzlichleistungsberechtigtejahrgangnachdem31.dezember1938geboren. DieZahldernachdem31.Dezember1938geborenenPersonenkannjedoch nichtausderdifferenzzwischenderzahlderleistungsberechtigtenamjahresende2004undamjahresende2003ermitteltwerden,daimjahr2004 auchfürpersonendergeburtsjahrgängebis1938leistungsanträgebewilligt wurdenundfürpersonenausdembestandzumjahresende2003imverlauf des Jahres 2004 die Leistungsberechtigung weggefallen ist. AmJahresende2005warwegenVollendungdes65.Lebensjahreszusätzlich dergeburtsjahrgang1940leistungsberechtigt,folglichwarnurdieserzusätzlichleistungsberechtigtejahrgangnachdem31.dezember1939geboren. WiebereitsfürdasJahresende2004dargestellt,kanndieZahldernachdem 31.Dezember1939geborenenPersonennichtdurchDifferenzbildungermittelt werden. AbdemJahresende2005wareninjedemJahrwegenVollendungdes65.LebensjahreseinzusätzlicherJahrgangunddamitPersonen,dienachdem 31.Dezember1939geborensind,leistungsberechtigt.Auchhiergilt,dassdie ErmittlungderZahlderPersonendieserJahrgängenichtdurchDifferenzbildung ermittelt werden kann. 6.WievielePersonen,dieindenjeweiligenJahrenvon2003bis2010LeistungenderGrundsicherungimAlterbezogen,hattenbeierstmaligerBeantragung das 65. Lebensjahr bereits vollendet? InderBundesstatistikfürdasVierteKapitelSGBXIIwirddasAlterbeidererstmaligenAntragstellungnichterfasst,dieerfragtenDatenliegendeshalbnichtvor.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ Wiehochwarder (undgetrenntnachregelleistung, KostenderUnterkunftundMehrbedarfe)derLeistungsberechtigten (undeinzelnfüralleinstehende,zweipersonenhaushalte,haushaltemit KindernundHaushaltemitdreiodermehrPersonen)inderGrundsicherung imalterundbeierwerbsminderung (bitteundgetrenntfür GrundsicherungwegenAlterundErwerbsminderung)indenjeweiligenJahrenseit2003bis2010 (bitteundgetrenntnachgeschlecht,jeweils für das Bundesgebiet und die Bundesländer angeben)? 8.WiehochwarendietatsächlichenunddieanerkanntenKostenfürUnterkunftundHeizungbeiderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderung (undeinzelnfüralleinstehende,zweipersonenhaushalte, HaushaltemitKindernundHaushaltemitdreiodermehrPersonen)inden jeweiligenjahrenseit2003bis2010 (bittejeweilsfürdasbundesgebietund die Bundesländer angeben)? DieFragen7und8werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. InderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderunggibtesimUnterschiedzurHilfezumLebensunterhalt (DrittesKapitelSGBXII)keineHaushaltsgemeinschaftenundimUnterschiedzumSGBIIauchkeineBedarfsgemeinschaften.LeistungsberechtigtsindnurvolljährigePersonen.Insofern wirdaufdieantwortderbundesregierungzufrage25und31derkleinenanfragederfraktiondielinke.betreffend GrundsicherungunddamitverbundenesozialeAspekteinDeutschland aufbundestagsdrucksache17/5861verwiesen. IndieHöhederdurchschnittlicheneunddertatsächlichenanerkanntenKostenfürUnterkunftundHeizunggehendamitnebenEinpersonenhaushaltenbeziehungsweiseHaushaltenvonAlleinerziehenden (leistungsberechtigtnachdemviertenkapitelistnurdiealleinerziehendeperson),fürdie Regelbedarfsstufe1gilt,auchdieUnterkunftskostenweitererLeistungsberechtigterein.DiessindzumeinendieineinemPaarhaushaltlebendeErwachsene, wobeieinkommenundvermögenvoneinemimgemeinsamenhaushaltlebendenpartnerberücksichtigtwird (esgiltregelbedarfsstufe2).zumanderensind esweitereerwachsenepersonenineinemhaushalt,dienichtineinerpaarkonstellationleben (esgiltregelbedarfsstufe3).dieleistungsberechtigungindieser KonstellationberuhtaufderNichtanwendbarkeitderUnterhaltsvermutung,also derannahme,dassandereerwachsenemitgliedereineshaushaltsnachihrer wirtschaftlichenleistungsfähigkeitzumlebensunterhalteinerhilfebedürftigen Person beitragen. IndiesbeträgefürdieesowiefürdietatsächlichanerkanntenAufwendungenfürUnterkunftundHeizunggehendeshalbnebenden BedarfenbeziehungsweiseAufwendungenvonEinpersonenhaushalten (entsprichtdembedarfbeziehungsweisedenaufwendungenvonhaushalten)auch dieanteiligenbedarfebeziehungsweiseaufwendungenvonleistungsberechtigtenpersonenein,diekeinenhaushaltalleinführen.diesbedeutetinsbesondere fürdieausgewiesenensbeträgederefürunterkunft undheizungsowiedietatsächlichenanerkanntenaufwendungenfürunterkunftundheizungfolgendes:sieenthaltenauchdieanteiligen,alsoaufeinzelneleistungsberechtigtepersoneninmehrpersonenkonstellationenentfallendenanteileandenaufwendungenfürunterkunftundheizungdesgesamten Haushalts, in dem diese leben. AmJahresende2009lagderimBundesdurchschnittbei658 im Monat. DifferenzierteDatenfürdieJahre2003bis2009fürdieverschiedenenBedarfe bundesweitundnachländernsindimtabellenanhang (Tabellen3und4)enthalten.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WievieleAnspruchsberechtigteaufLeistungenderGrundsicherungim AlterundbeiErwerbsminderungerhielteninderBundesrepublikDeutschlandundindeneinzelnenBundesländernindeneinzelnenJahrenvon2003 bis2010keineodergeringereleistungenalsihnenzustehen (verdeckt Arme) (bitteabsolutundquotenichtinanspruchnahme,jeweilsfürdas Bundesgebiet und die Bundesländer angeben)? EswirdaufdieAntwortderBundesregierungzuFrage34derKleinenAnfrage derfraktiondielinke.betreffend Grundsicherungunddamitverbundene sozialeaspekteindeutschland aufbundestagsdrucksache17/5861verwiesen. 10.WiebewertetdieBundesregierungdieAussagenbezüglichderverdeckten ArmutimBereichdesSGBXIIbeiBecker/Hauser2010: Kindergrundsicherung,KindergeldundKinderzuschlag.EinevergleichendeAnalyse aktueller Reformvorschläge, S. 138? EswirdaufdieAntwortderBundesregierungzudergleichlautendenFrage35 derkleinenanfragederfraktiondielinke.betreffend Grundsicherung unddamitverbundenesozialeaspekteindeutschland aufbundestagsdrucksache 17/5861 verwiesen. 11.WasbeabsichtigtdieBundesregierungzutun,umdasGrundrechtaufein ExistenzminimumundgesellschaftlicheTeilhabeabzusichern,alsoauch dieverdecktearmutimbereichdessgbxii (hier:grundsicherungim Alter und bei Erwerbsminderung) zu bekämpfen? EswirdaufdieAntwortderBundesregierungzudergleichlautendenFrage36 derkleinenanfragederfraktiondielinke.betreffend Grundsicherung unddamitverbundenesozialeaspekteindeutschland aufbundestagsdrucksache 17/5861 verwiesen. 12.GedenktdieBundesregierungfürden4.Armuts-undReichtumsbericht undfürdieeinkommens-undverbrauchsstichprobe2012validedatenzur verdecktenarmutimbereichdessgbxii,alsoauchfürdiegrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu erheben? Wenn ja, wer wurde damit beauftragt? EswirdaufdieAntwortderBundesregierungzudergleichlautendenFrage37 derkleinenanfragederfraktiondielinke.betreffend Grundsicherung unddamitverbundenesozialeaspekteindeutschland aufbundestagsdrucksache 17/5861 verwiesen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/6275 Tabellenanhang Tabelle 1: zu Frage 1 Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII von 2003 bis 2009, jeweils Dezember Tabelle 2: zu Frage 5 Tabelle 3: zu Fragen 7 und 8 Tabelle 4: zu Fragen 7 und 8 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland von 2003 bis 2009, jeweils Dezember, nach, Altersgruppen, Berichtszeitpunkt und Geschlecht Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland nach und sbeträgen für die Bedarfe Dezember 2003 Dezember 2004 Dezember 2005 Dezember 2006 Dezember 2007 Dezember 2008 Dezember 2009 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland nach und Durch- schnittsbetrag für den Mehrbedarf nach GSiG Dezember 2003 Dezember 2004 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland nach und sbeträgen für die Mehrbedarfe nach SGB XII Dezember 2005 Dezember 2006 Dezember 2007 Dezember 2008 Dezember 2009

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Tabelle 1: zu Frage 1 Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII, 2003 bis 2009, jeweils Dezember Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2003 Voll erwerbsgemindert 18 bis unter 65 Jahre 65 Jahre und älter Männlich Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2004 Voll erwerbsgemindert 18 bis unter 65 Jahre 65 Jahre und älter Männlich Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt... Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/6275 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2005 Voll erwerbs- 65 Jahre und Männlich Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt... Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Bremen konnte aus technischen Gründen nur die Zahlen für Empfänger, außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen liefern ohne weitere Aufgliederung. Daher wurden die fehlenden Zahlen anhand der Struktur der Bremer Zahlen zum für das Jahresende 2005 hochgerechnet. Abweichung in den Summen durch Rundungen bedingt. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2006 Voll erwerbs- 65 Jahre und Männlich Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen... Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland ohne Bremen Deutschland Aufgrund eines Softwareproblems können die Empfänger in Bremen im Berichtsjahr 2006 nicht detailliert nachgewiesen werden. Die von Bremen gelieferten Eckzahlen sind in dieser Tabelle enthalten.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2007 Voll erwerbs- 65 Jahre und Männlich Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2008 Voll erwerbs- 65 Jahre und Männlich Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2009 Voll erwerbsgemindert 18 bis unter 65 Jahre 65 Jahre und älter Männlich Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen... Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland

11 Tabelle 2: zu Frage 5 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland von 2003 bis 2009, jeweils Dezember, nach, Altersgruppen, Berichtszeitpunkt und Geschlecht Lfd. Nr Alter männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Baden-Württemberg 1 Zusammen bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Bayern 4 Zusammen bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Berlin 7 Zusammen bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Brandenburg 10 Zusammen bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Bremen 13 Zusammen bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Hamburg 16 Zusammen bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/6275

12 Tabelle 2: zu Frage 5 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland von 2003 bis 2009, jeweils Dezember, nach, Altersgruppen, Berichtszeitpunkt und Geschlecht männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich X X X X X X Lfd. Nr. Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

13 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland von 2003 bis 2009, jeweils Dezember, nach, Altersgruppen, Berichtszeitpunkt und Geschlecht Lfd. Nr Alter männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Hessen 19 Zusammen bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Mecklenburg-Vorpommern 22 Zusammen bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Niedersachsen 25 Zusammen bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Nordrhein-Westfalen 28 Zusammen bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Rheinland-Pfalz 31 Zusammen bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Saarland 34 Zusammen bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/6275

14 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland von 2003 bis 2009, jeweils Dezember, nach, Altersgruppen, Berichtszeitpunkt und Geschlecht männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Lfd. Nr. Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

15 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland von 2003 bis 2009, jeweils Dezember, nach, Altersgruppen, Berichtszeitpunkt und Geschlecht Lfd. Nr Alter männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Sachsen 37 Zusammen bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Sachsen-Anhalt 40 Zusammen bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Schleswig-Holstein 43 Zusammen bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Thüringen 46 Zusammen bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Deutschland bis unter 70 Jahre bis unter 75 Jahre Berichtsjahr 2006 Altersgruppen ohne Bremen (Softwareprobleme). Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/6275

16 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland von 2003 bis 2009, jeweils Dezember, nach, Altersgruppen, Berichtszeitpunkt und Geschlecht männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Lfd. Nr. Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/6275 Tabelle 3: zu Fragen 7 und 8 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland nach und sbeträgen für die Bedarfe Dezember Abs.1Nr.1 GSiG Heizung 3Abs.1Nr.2 GSiG Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Jahre und älter 3Abs.1Nr.1 GSiG Heizung 3Abs.1Nr.2 GSiG Baden-Württemberg... Bayern... Berlin... Brandenburg... Bremen... Hamburg... Hessen... Mecklenburg-Vorpommern... Niedersachsen... Nordrhein-Westfalen... Rheinland-Pfalz... Saarland... Sachsen... Sachsen-Anhalt... Schleswig-Holstein... Thüringen... Deutschland bis unter 65 Jahren Baden-Württemberg... Bayern... Berlin... Brandenburg... Bremen... Hamburg... Hessen... Mecklenburg-Vorpommern... Niedersachsen... Nordrhein-Westfalen... Rheinland-Pfalz... Saarland... Sachsen... Sachsen-Anhalt... Schleswig-Holstein... Thüringen... Deutschland Abs.1Nr.1 GSiG Heizung 3Abs.1Nr.2 GSiG

18 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Tabelle 3: Fragen 7 und 8 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland nach und sbeträgen für die Bedarfe Dezember Abs.1Nr.1 GSiG Heizung 3Abs.1Nr.2 GSiG Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Jahre und älter 3Abs.1Nr.1 GSiG Heizung 3Abs.1Nr.2 GSiG Baden-Württemberg... Bayern... Berlin... Brandenburg... Bremen... Hamburg... Hessen... Mecklenburg-Vorpommern... Niedersachsen... Nordrhein-Westfalen... Rheinland-Pfalz... Saarland... Sachsen... Sachsen-Anhalt... Schleswig-Holstein... Thüringen... Deutschland... Baden-Württemberg... Bayern... Berlin... Brandenburg... Bremen... Hamburg... Hessen... Mecklenburg-Vorpommern... Niedersachsen... Nordrhein-Westfalen... Rheinland-Pfalz... Saarland... Sachsen... Sachsen-Anhalt... Schleswig-Holstein... Thüringen... Deutschland bis unter 65 Jahren 3Abs.1Nr.1 GSiG Heizung 3Abs.1Nr.2 GSiG

19 2) Bremen: Für Heizung keine durchschnittlliche Aufwendung (Softwareprobleme). Brandenburg... Bremen 2)... Hamburg... Hessen... Mecklenburg-Vorpommern... Niedersachsen... Nordrhein-Westfalen... Rheinland-Pfalz... Saarland... Sachsen... Sachsen-Anhalt... Schleswig-Holstein... Thüringen... Deutschland 2)... Bayern... Berlin... Baden-Württemberg X ) Bremen: Für Heizung keine durchschnittlliche Aufwendung (Softwareprobleme). 42 Nr. 1 SGB XII Heizung 42 Nr. 2 SGB XII 2) 18 bis unter 65 Jahren Berlin... Brandenburg... Bremen 2)... Hamburg... Hessen... Mecklenburg-Vorpommern... Niedersachsen... Nordrhein-Westfalen... Rheinland-Pfalz... Saarland... Sachsen... Sachsen-Anhalt... Schleswig-Holstein... Thüringen... Deutschland 2)... Baden-Württemberg... Bayern X Nr. 1 SGB XII Heizung 42 Nr. 2 SGB XII 2) 65 Jahre und älter 2) Bremen: Für Heizung keine durchschnittlliche Aufwendung (Softwareprobleme). Thüringen... Deutschland 2)... Saarland... Sachsen... Sachsen-Anhalt... Schleswig-Holstein... Niedersachsen... Nordrhein-Westfalen... Rheinland-Pfalz... Hessen... Mecklenburg-Vorpommern... Bremen 2)... Hamburg... Berlin... Brandenburg... Baden-Württemberg... Bayern X Nr. 1 SGB XII Heizung 42 Nr. 2 SGB XII 2) Tabelle 3: Fragen 7 und 8 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland nach und sbeträgen für die Bedarfe Dezember 2005 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/6275

20 2) Berichtsjahr 2006 sbeträge ohne Bremen (Softwareprobleme). Brandenburg... Bremen 2)... Hamburg... Hessen... Mecklenburg-Vorpommern... Niedersachsen... Nordrhein-Westfalen... Rheinland-Pfalz... Saarland... Sachsen... Sachsen-Anhalt... Schleswig-Holstein... Thüringen... Deutschland 2)... Baden-Württemberg... Bayern... Berlin X X X X ) Berichtsjahr 2006 sbeträge ohne Bremen (Softwareprobleme). 42 Nr. 1 SGB XII Heizung 42 Nr. 2 SGB XII 18 bis unter 65 Jahren Deutschland 2)... Schleswig-Holstein... Thüringen... Niedersachsen... Nordrhein-Westfalen... Rheinland-Pfalz... Saarland... Sachsen... Sachsen-Anhalt... Baden-Württemberg... Bayern... Berlin... Brandenburg... Bremen 2)... Hamburg... Hessen... Mecklenburg-Vorpommern X X X X Nr. 1 SGB XII Heizung 42 Nr. 2 SGB XII 65 Jahre und älter 2) Berichtsjahr 2006 sbeträge ohne Bremen (Softwareprobleme). Thüringen... Deutschland 2)... Saarland... Sachsen... Sachsen-Anhalt... Schleswig-Holstein... Berlin... Brandenburg... Bremen 2)... Hamburg... Hessen... Mecklenburg-Vorpommern... Niedersachsen... Nordrhein-Westfalen... Rheinland-Pfalz... Baden-Württemberg... Bayern X X X X Nr. 1 SGB XII Heizung 42 Nr. 2 SGB XII Tabelle 3: zu Fragen 7 und 8 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland nach und sbeträgen für die Bedarfe Dezember 2006 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

21 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 21 Drucksache 17/6275 Tabelle 3: zu Fragen 7 und 8 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland nach und sbeträgen für die Bedarfe Dezember Nr.1SGBXII Heizung 42Nr.2SGBXII Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Jahre und älter 42Nr.1SGBXII Heizung 42Nr.2SGBXII Baden-Württemberg... Bayern... Berlin... Brandenburg... Bremen... Hamburg... Hessen... Mecklenburg-Vorpommern... Niedersachsen... Nordrhein-Westfalen... Rheinland-Pfalz... Saarland... Sachsen... Sachsen-Anhalt... Schleswig-Holstein... Thüringen... Deutschland... Baden-Württemberg... Bayern... Berlin... Brandenburg... Bremen... Hamburg... Hessen... Mecklenburg-Vorpommern... Niedersachsen... Nordrhein-Westfalen... Rheinland-Pfalz... Saarland... Sachsen... Sachsen-Anhalt... Schleswig-Holstein... Thüringen... Deutschland bis unter 65 Jahren 42Nr.1SGBXII Heizung 42Nr.2SGBXII

22 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Tabelle 3: zu Fragen 7 und 8 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland nach und sbeträgen für die Bedarfe Dezember Nr.1SGBXII Heizung 42Nr.2SGBXII Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Jahre und älter 42Nr.1SGBXII Heizung 42Nr.2SGBXII Baden-Württemberg... Bayern... Berlin... Brandenburg... Bremen... Hamburg... Hessen... Mecklenburg-Vorpommern... Niedersachsen... Nordrhein-Westfalen... Rheinland-Pfalz... Saarland... Sachsen... Sachsen-Anhalt... Schleswig-Holstein... Thüringen... Deutschland... Baden-Württemberg... Bayern... Berlin... Brandenburg... Bremen... Hamburg... Hessen... Mecklenburg-Vorpommern... Niedersachsen... Nordrhein-Westfalen... Rheinland-Pfalz... Saarland... Sachsen... Sachsen-Anhalt... Schleswig-Holstein... Thüringen... Deutschland bis unter 65 Jahren 42Nr.1SGBXII Heizung 42Nr.2SGBXII

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