Bilanz der Bleiberechtsregelungen zum 30. Juni 2012 und politischer Handlungsbedarf

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Dr. Petra Sitte, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10394 Bilanz der Bleiberechtsregelungen zum 30. Juni 2012 und politischer Handlungsbedarf Vorbemerkung der Fragesteller TrotzunterschiedlichsterBleiberechtsregelungenderletztenJahrefürlangjährigGeduldetemitzumTeilsehrspeziellerAusrichtungaufSchülerinnen undschülerodergeduldetemithohenfachlichenqualifikationenfürdenarbeitsmarktbleibtdiezahlderindeutschlandgeduldetenpersonenmit87649 zum31.märz2012weiterhoch (AntwortderBundesregierungaufdie SchriftlicheFrage10derAbgeordnetenUllaJelpkeaufBundestagsdrucksache17/9615).AktuellwerdendeshalbimBundesratzweiGesetzentwürfe derländerschleswig-holsteinundniedersachsenberaten.beidewollenauf unterschiedlicheweiseeinedynamische,d.h.nichtmehrstichtagsgebundene Bleiberechtsregelungschaffen,dieandieDauerdesbisherigenAufenthalts undaneinereihesogenannterintegrationsleistungenanknüpft.diesist jedochgrundsätzlichproblematisch,dadasgeltenderechteineintegration vonpersonenmitnochungeklärtemaufenthaltsstatusgeradezuverhindert (Arbeitsverbotebzw.EinschränkungendesArbeitsmarktzugangs,keinZugangzuIntegrationskursen,isolierendeWohnheimunterbringungundEinschränkungenderBewegungsfreiheit,gekürzteSozialleistungen,dieeine TeilhabeamsozialenundkulturellenLebennichtvorsehenusw.).Nebendem SpracherwerbundderüberwiegendenodervollständigenSicherungdes LebensunterhaltesverlangtderniedersächsischeGesetzentwurfz.B.auchden NachweisbürgerschaftlichenEngagementsalsKriteriumfüreinegelungene Integration vieledeutschewürdenangesichtssolchervoraussetzungenihr Bleiberecht verlieren.diefraktiondielinke.fordertdeshalbseitlangem einegroßzügigehumanitärebleiberechtsregelung (vgl.zuletztbundestagsdrucksache 17/7459). DerVereinPROASYLe.V.bezeichneteineinerPressemitteilungvom 31.Mai2012insbesonderedieForderungnacheinervollständigenLebensunterhaltssicherungals unrealistisch.derniedersächsischeflüchtlingsrat gingineinerstellungnahmedavonaus,dassdervonderniedersächsischen LandesregierungvorgelegteGesetzentwurf nichtmehrals10prozent der BetroffenendenÜbergangineinenregulärenAufenthaltermöglichenkönne. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom8.August2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Nurdie QualifiziertestenunterdenGeduldeten kämeninfrage.diebisherigekritikandenunterschiedlichenbleiberechtsregelungen,füreinengroßen TeilderBetroffenenzuhoheHürdenaufzustellen,scheintsichsomitfortzusetzen. AuchimRahmenderInnenministerkonferenz (IMK)am31.Mai/1.Juni2012 ingöhren-lebbinwurdedasthemableiberechterörtert.ineinerprotokollnotizließendieländerbaden-württemberg,brandenburg,bremen,hamburg,nordrhein-westfalenundrheinland-pfalzvermerken,sieerwartetendie VorlageeinesentsprechendenGesetzentwurfsdurchdieBundesregierung.Die KonferenzderIntegrationsministerhattebereitsam31.Mai2012einenneuen AnlauffüreinestichtagsunabhängigeBleiberechtsregelunggefordertund dazu einen Bericht vorgelegt, der Eckpunkte einer Neuregelung enthält. DieBeauftragtederBundesregierungfürMigration,FlüchtlingeundIntegration,StaatsministerinDr.MariaBöhmer,hattesicham16.März2012mit einereigenenpressemitteilungfürdenvorschlagausniedersachsenausgesprochenundumunterstützunggeworben.siewarandendebattender Integrationsministerkonferenznichtbeteiligt.IhrEintretenfürdenniedersächsischenVorschlagistschondeshalbbemerkenswert,weildieHauptintention dieserregelungmehrzuseinscheint,abschiebungshindernissezubeseitigen, undweniger,einbleiberechtzuermöglichen.dennamanfangdesverfahrensstehtdieklärungderidentitätundpassbeschaffung (d.h.diebeseitigung vontatsächlichenabschiebungshindernissen).bevordannspätereine (zunächstnureinjährige)aufenthaltserlaubniserteiltwerdenkann,müssendie BetroffenennochalsGeduldeteinnerhalbeinesZweijahreszeitraumsnichtnur dasdeutschsprachniveaua1ineinemintegrationskurserlerntundnachgewiesenhaben (hieranscheiternetwa50prozentallerintegrationskursabsolvierenden),sondernzugleichbereitsmindestenseinjahrlangdievolle LebensunterhaltssicherungfürsichundetwaigeFamilienangehörigeerbracht haben (unddiesmusszudemnochfürdiezukunftgewährleistetsein).mithin istdiewahrscheinlichkeitnichtgering,dassdiebetroffenenzwardievoraussetzungenfürihre (spätere)abschiebungschaffen,dannaberandenhohen Hürden für ein dauerhaftes Bleiberecht scheitern. 1.WievielePersonenhabenbiszum30.Juni2012 (bzw.zumletztenverfügbarenstand;diesgiltauchfürdiefolgendenfragen)nachangabender BundesländereineVerlängerungihrerAufenthaltserlaubnisaufProbeim RahmendesIMK-Beschlussesvom4.Dezember2009bzw.nachder Altfallregelung des 104adesAufenthaltsgesetzes (AufenthG)beantragt (bitte nach Bundesländern differenzieren)? AufdieAntwortderBundesregierungvom22.August2011zudenFragen1bis3 derkleinenanfragederfraktiondielinke. (Bundestagsdrucksache17/6816, S.2ff.)wirdverwiesen.AktuellereAngabenderLänderliegenderBundesregierungnichtvor.ImEinvernehmenmitdenLändernhatdasBundesministeriumdesInnerndieLänderab2011nichtmehrumFührungeinergesonderten StatistikzurVerlängerungvonAufenthaltserlaubnissenaufProbegebeten. 2.WievieledieserAnträgewarennachAngabenderBundesländerzum Stand30.Juni2012nochnichtentschieden,wievielehattensicherledigt, undwievielewarenzudiesemdatumabgelehnt (bittenachbundesländerndifferenzieren),undwelchegenauerenerkenntnissegibteszuden Gründen der Ablehnung in welchem Umfang? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WievielePersonenhattennachAngabenderBundesländerzum30.Juni 2012 a)eineaufenthaltserlaubnisinfolgedesimk-beschlussesvonende2009 nach 23Absatz1AufenthGwegennachgewieseneroderglaubhaft gemachter Halbtagsbeschäftigung, b)eineaufenthaltserlaubnisinfolgedesimk-beschlussesvonende2009 nach 23Absatz1AufenthGwegen (voraussichtlich)erfolgreicher Schul- oder Berufsausbildung, c)eineaufenthaltserlaubnisinfolgedesimk-beschlussesvonende2009 aufprobe nach 23Absatz1AufenthGwegennachgewiesenerBemühungen um eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung, d)eineaufenthaltserlaubnisnach 104aAbsatz5AufenthGaufgrund überwiegender eigenständiger Lebensunterhaltssicherung, e)eineaufenthaltserlaubnisnach 104aAbsatz6AufenthGimRahmen einerhärtefallregelungfürauszubildende,familienbzw.alleinerziehende mit Kindern u. a. (bitte, soweit möglich, differenzieren), f)eineaufenthaltserlaubnisaussonstigemgrunde/aufsonstigerrechtsgrundlage erhalten (bittejeweilsnachbundesländerndifferenzieren,bezüglichnordrhein-westfalensbittedifferenzierteangabenentsprechendderdortigen Ausführungsregelung machen)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4.WievieleinDeutschlandlebendePersonenverfügtennachAngabendes Ausländerzentralregisters (AZR)zumStand30.Juni2012übereineAufenthaltserlaubnisnach 104aoder 104bAufenthG,z.T.i.V.m. 23 Absatz1AufenthG (bitte auchimfolgenden nachbundesländerndifferenzieren)? a)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 23 Absatz1i.V.m. 104aAufenthGerhalten,weilderLebensunterhalt vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war? b)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 23 Absatz 1 AufenthG auf Probe erhalten? c)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 23 Absatz1i.V.m. 104aAbsatz2Satz1AufenthGalsbeiderEinreise noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten? d)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 23 Absatz1i.V.m. 104aAbsatz2Satz2AufenthGalsunbegleitete Minderjährige erhalten? e)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 104b i.v.m. 23Absatz1AufenthGalsMinderjährigeunterderBedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Bundeslandzu a)zu b)zu c)zu d)zu e) Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland gesamt WievieleMenschenbefandensichnachAngabendesAZRzumStichtag 30.Juni2012inDeutschland,derenAufenthaltlediglichgeduldetodergestattetwurde (bittedifferenzieren),undwievielevonihnenlebtenlänger alssechsjahreindeutschland (bittenachbundesländerndifferenzieren undjeweilsdiezahlbzw.denanteilderlängeralssechsjahrehierlebenden an der Gesamtzahl in Prozent angeben)? Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden. BundeslandDuldungen gesamt * Zuzüglich Personen mit unbekannter Aufenthaltsdauer. davon mit Aufenthalt länger als 6 Jahre* in Prozent Baden-Württemberg ,79 Bayern ,03 Berlin ,93 Brandenburg ,08 Bremen ,64 Hamburg ,29 Hessen ,16 Mecklenburg-Vorpommern ,90 Niedersachsen ,70 Nordrhein-Westfalen ,78 Rheinland-Pfalz ,47 Saarland ,45 Sachsen ,26 Sachsen-Anhalt ,50 Schleswig-Holstein ,24 Thüringen ,31 Deutschland gesamt ,83

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10451 BundeslandGestattungen gesamt * Zuzüglich 608 Personen mit unbekannter Aufenthaltsdauer. davon mit Aufenthalt länger als 6 Jahre* in Prozent Baden-Württemberg ,68 Bayern ,26 Berlin ,36 Brandenburg ,56 Bremen706486,80 Hamburg ,11 Hessen ,55 Mecklenburg-Vorpommern ,38 Niedersachsen ,20 Nordrhein-Westfalen ,94 Rheinland-Pfalz ,21 Saarland365 10,27 Sachsen ,44 Sachsen-Anhalt ,88 Schleswig-Holstein ,33 Thüringen ,22 Deutschland gesamt ,13 6.WelchegenauerenAngabenlassensichzumAlterderGeduldetenbzw.der GeduldetenmitübersechsjährigemAufenthaltinDeutschland (bittedifferenzieren)zumstand30.juni2012machen (bittemindestensdiealtersgrenzen6,12,16,18,21,26,30,40,50,60und65jahreberücksichtigen), undüberwelchestaatsangehörigkeitenverfügtendiesepersonen (bitte nachbundesländernunddenzehnwichtigstenstaatsangehörigkeiten differenzieren)? DieDifferenzierungnachLändernkanndererstenTabellederAntwortzuFrage 5, die übrigen Angaben den folgenden Tabellen entnommen werden. Altersgruppen in JahrenDuldungen gesamt davon mit Aufenthalt länger als 6 Jahre* 0 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter und älter Gesamt * Zuzüglich Personen mit unbekannter Aufenthaltsdauer.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode StaatsangehörigkeitDuldungen gesamt davon mit Aufenthalt länger als 6 Jahre* Serbien Irak Ungeklärt Türkei Kosovo Libanon Syrien, Arabische Republik Indien Russische Föderation China * Zuzüglich Personen mit unbekannter Aufenthaltsdauer. Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 7.WievieleausreisepflichtigePersonenbefandensichnachAngabendes AZRzumStichtag30.Juni2012ohneDuldunginDeutschland,undwie vielevonihnenlebtenlängeralssechsjahreindeutschland (bittenach BundesländerndifferenzierenundjeweilsdieZahlbzw.denAnteilderlängeralssechsJahrehierLebendenanderGesamtzahlinProzentangeben)? BundeslandAusreisepflichtige ohneduldung gesamt davon mit Aufenthalt länger als 6 Jahre* in Prozent Baden-Württemberg ,3 Bayern ,1 Berlin ,1 Brandenburg ,5 Bremen ,4 Hamburg ,0 Hessen ,6 Mecklenburg-Vorpommern ,3 Niedersachsen ,8 Nordrhein-Westfalen ,1 Rheinland-Pfalz ,2 Saarland ,6 Sachsen ,6 Sachsen-Anhalt ,7 Schleswig-Holstein ,1 Thüringen ,0 Auswertung ,3

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelchegenauerenAngabenlassensichzumAlterdieserausreisepflichtigenPersonenohneDuldungbzw.dieserPersonenmitübersechsjährigem AufenthaltinDeutschland (bittedifferenzieren)zumstand30.juni2012 machen (bittemindestensdiealtersgrenzen6,12,16,18,21,26,30,40, 50,60und65Jahreberücksichtigen),undüberwelcheStaatsangehörigkeitenverfügtendiesePersonen (bittenachbundesländernunddenzehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? DieDifferenzierungnachLändernkannderTabellederAntwortzuFrage7,die übrigen Angaben den folgenden Tabellen entnommen werden: Altersgruppen in JahrenAusreisepflichtige davon mit Aufenthalt ohne Duldung gesamt von mehr als 6 Jahren* ohne Altersangaben 10 0 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter und älter Gesamt * Zuzüglich Personen mit unbekannter Aufenthaltsdauer. StaatsangehörigkeitenAusreisepflichtige davon mit Aufenthalt ohne Duldung gesamt von mehr als 6 Jahren* Türkei Serbien Rumänien Kosovo Polen Irak Russische Föderation Vietnam Bosnien und Herzegowina Mazedonien * Zuzüglich 709 Personen mit unbekannter Aufenthaltsdauer.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WievielePersonenlebtennachAngabendesAZRzum30.Juni2012mit eineraufenthaltserlaubnisnachartikel23absatz1satz1aufenthgin Deutschland (bittenachbundesländernunddenzehnwichtigstenstaatsangehörigkeiten differenzieren)? DieAngabenzuAufenthaltserlaubnissennach 23Absatz1AufenthGkönnen den folgenden Tabellen entnommen werden. BundeslandAnzahl Baden-Württemberg5656 Bayern2158 Berlin5039 Brandenburg339 Bremen828 Hamburg2490 Hessen4700 Mecklenburg-Vorpommern158 Niedersachsen4364 Nordrhein-Westfalen16052 Rheinland-Pfalz1773 Saarland726 Sachsen383 Sachsen-Anhalt490 Schleswig-Holstein600 Thüringen383 Deutschland gesamt46139 StaatsangehörigkeitAnzahl Serbien7750 Kosovo7654 Türkei4338 Bosnien und Herzegowina3336 Libanon3151 Afghanistan2240 Ungeklärt1687 Syrien1533 Iran1210 Irak909

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WievielePersonenlebtennachAngabendesAZRzum31.Juni2012mit eineraufenthaltserlaubnisnach 18aAufenthGinDeutschland (bitte nachbundesländernunddenzehnwichtigstenstaatsangehörigkeitendifferenzieren)? DieAngabenzuAufenthaltserlaubnissennach 18aAufenthGkönnendenfolgenden Tabellen entnommen werden. BundeslandAnzahl Baden-Württemberg34 Bayern31 Berlin3 Brandenburg0 Bremen1 Hamburg4 Hessen18 Mecklenburg-Vorpommern0 Niedersachsen9 Nordrhein-Westfalen24 Rheinland-Pfalz3 Saarland2 Sachsen2 Sachsen-Anhalt1 Schleswig-Holstein0 Thüringen0 Deutschland gesamt132 StaatsangehörigkeitAnzahl Irak29 Türkei11 China10 USA7 Vietnam5 Bosnien und Herzegowina4 Indien4 Iran4 Japan4 Kosovo4

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WievielePersonenlebtennachAngabendesAZRzum31.Juni2012mit eineraufenthaltserlaubnisnach 25aAbsatz1,2Satz1,2bzw.miteiner Duldungnach 60aAbsatz2bAufenthGinDeutschland (bittejeweils nachbundesländernunddenzehnwichtigstenstaatsangehörigkeitendifferenzieren)? Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden. Bundesland 25a Absatz 1 25a Absatz 2 Satz 1 25a Absatz 2 Satz 2 60a Absatz 2b Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Gesamtergebnis Staatsangehörigkeit 25a Absatz 1 25a Absatz 2 Satz 1 25a Absatz 2 Satz 2 60a Absatz 2b Türkei Syrien Kosovo Serbien Libanon Irak Ungeklärt Armenien Russische Föderation4237 Aserbaidschan35 5 Iran 7 Afghanistan4 Albanien3 Jordanien6

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungdieWirksamkeitderRegelungender 18aund25aAufenthG,auchinAnbetrachtderunveränderthohenGesamtzahl der lediglich geduldeten Personen im jugendlichen Alter? HinsichtlichderRegelungdes 18aAufenthGwirdaufdieAntwortderBundesregierungvom6.Februar2012zuFrage24bderKleinenAnfragederFraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/8547, S. 30) verwiesen. Zum30.Juni2012,alsoeinJahrnachEinführungderRegelung,istnachAngabendesAusländerzentralregisters (AZR)bereits1450PersoneneineAufenthaltserlaubnisnach 25aAufenthGerteiltworden (sieheimeinzelnenantwort zu Frage 11). Dies belegt den Erfolg der Neuregelung. 13.WelcheErkenntnisseoderungefährenEinschätzungenhatdieBundesregierungzuderFrage,inwelchemAusmaßBetroffenezumJahreswechsel2011/2012ihreAufenthaltserlaubnisaufProbebzw.ihreAufenthaltserlaubnisimRahmenderAltfall-bzw.IMK-Anschlussregelungwieder verlorenhabenbzw.inwieweitsieineineaufenthaltserlaubnisnachden allgemeinenregelndesaufenthaltsrechtswechselnkonnten (Aufenthaltsverfestigung)oderinwieweitPersonenausdiesemPersonenkreis ausgereist oder abgeschoben worden sein könnten? EntsprechendeAngabenlassensichdemAZRnichtentnehmen.DerBundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 14.WieerklärtdieBundesregierungdendeutlichenRückgangderimAZRerfasstenAufenthaltserlaubnissenach 23Absatz1AufenthGvom31.Dezember2010zum31.Dezember2011umetwa15000auf44382,und stimmtsiemitdereinschätzungderfragestellerinnenundfragesteller überein,dassessichbeivielendieser15000personenumsolchehandeln könnte,diezuvoreineaufenthaltserlaubnisimrahmenvonbleiberechtsregelungen (z.t. aufprobe )hatten,derenverlängerungnunnochgeprüft wird? WelcheErklärungenhatdieBundesregierunggegebenenfallsdafür,dass diezahlderimazrerfasstenpersonen,dieeinenantragaufeinenaufenthaltstitelgestellthaben,insgesamtvon75000ende2010auffast Ende 2011 gestiegen ist? DieBundesregierunghatkeinenAnhaltspunktdafür,dassderRückgangderim AZRerfasstenAufenthaltserlaubnissenach 23Absatz1AufenthGvorrangig aufnochnichtgeprüftenverlängerungsanträgenvoninhaberneineraufenthaltserlaubnis im Rahmen von Bleiberechtsregelungen beruht. DerAnstiegderimAZRerfasstenPersonen,dieeinenAntragaufeinenAufenthaltstitelgestellthaben,in2011gegenüber2010dürfteinZusammenhang mitdereinführungdeselektronischenaufenthaltstitelsam1.september2011 stehen.imgegensatzzumbisherigenaufenthaltstitelalsklebeetikettkannder elektronischeaufenthaltstitelnichtkurzfristignachderbeantragungausgestelltwerden,dadieserneueaufenthaltstitelzunächstvonderbundesdruckerei GmbHhergestelltwerdenmuss.DamitergibtsicheincircavierwöchigerZeitraumzwischenderBeantragungundderAushändigungdeselektronischen Aufenthaltstitels,dervermutlichvonseitenderAusländerbehördemitderEintragung AntragaufeinenAufenthaltstitelgestelltam imazrdokumentiert wird.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15.WelcheAuffassungvertrittdieBundesbeauftragtefürMigration,FlüchtlingeundIntegrationzudenvonihrenLänderkolleginnenund-kollegen ausderintegrationsministerkonferenzvorgelegtenvorschlägenfüreine dynamischebleiberechtsregelung,undwaskonkrettutsieimbereichdes Bleiberechts? WieKapitelXIII.1.2desam29.Juni2012vorgelegten9.Berichtsüberdie LagederAusländerinnenundAusländerinDeutschlandderBeauftragtender BundesregierungfürMigration,FlüchtlingeundIntegration,deralsbaldauch alsbundestagsdrucksacheerscheinenwird,entnommenwerdenkann,unterstütztdiebeauftragte ForderungennacheinerstichtagsunabhängigenBleiberechtsregelungbeinachhaltigerIntegration. Siehatdarüberhinausinihrem BerichtinsoweitaucheinigenochzuklärenderechtlicheFragenangesprochen (beispielsweiseabweichungsmöglichkeitenvon 10Absatz3Satz2und 11 Absatz1AufenthGoderdieModifizierungvon 11derVerordnungüberdas VerfahrenunddieZulassungvonimInlandlebendenAusländernzurAusübungeinerBeschäftigung BeschVerfV)undwaraufArbeitsebeneandenErörterungenderländeroffenenArbeitsgruppederIntegrationsministerkonferenz zu diesem Themenkomplex beteiligt. 16.WelcheAuffassungvertrittdieBundesregierungbzw.vertreteneinzelne RessortszudenderzeitimBundesratvorliegendenGesetzentwürfenfür eine dynamische Bleiberechtsregelung? FallsderBundesrataufgrundderderzeitdortvorliegendenEntwürfezum BleiberechteineGesetzesvorlageandenDeutschenBundestagbeschließt,wird diebundesregierung,wieinartikel76absatz3desgrundgesetzesvorgesehen,beiweiterleitungdervorlageandendeutschenbundestagihreauffassung hierzu darlegen. 17.PlantdieBundesregierung,indieserWahlperiodenocheineeigene GesetzesinitiativefüreinedynamischeBleiberechtsregelungvorzulegen? Wenn ja, mit welchen ungefähren Eckpunkten? Wenn nein, warum nicht? DerGesetzgeberhatindieserLegislaturperiodediebereitsbestehendenLegalisierungstatbeständedesAufenthaltsgesetzesumeinestichtagsunabhängige BleiberechtsregelungfürgutintegriertegeduldeteJugendlicheundHeranwachsendesowiegegebenenfallsihreElternundminderjährigenGeschwister ergänzt denneuen 25aAufenthG.DieBundesregierungplantderzeitnicht, demgesetzgebereinerneutestätigwerdenaufdemgebietdesbleiberechts vorzuschlagen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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