Alleen als Kultur- und Naturgut erhalten und entwickeln sowie Alleenschutz ressortübergreifend organisieren

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Anton Hofreiter, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/13576 Alleen als Kultur- und Naturgut erhalten und entwickeln sowie Alleenschutz ressortübergreifend organisieren Vorbemerkung der Fragesteller AlleensindkulturellesErbeundLebensraum.SieprägendasLandschaftsbild entscheidendundtragendamitzuridentifikationvielermenschenmitihrer jeweiligenheimatregionbei.sowerdensieauchvielfachalseinetouristische Attraktionwahrgenommen.ZudemistjederAlleebaumLebensraumfüreine VielzahlvonOrganismenundfungiertdamitalsTrittsteinfürdieVerbreitung zahlreicherarteninderlandschaft.diebaumreihengebenräumlicheorientierung für Menschen und Tiere. WegenihrervielfältigenBedeutungsindAlleensowieeinseitigeBaumreihen pergesetzvorbeeinträchtigung,zerstörungundvernichtunggeschützt. GleichwohlerlebenwirZerstörung,BeschädigungoderVeränderung.Seit JahrzehntenistinallenBundesländerneinekontinuierlicheBestandsminderungzubeobachten.DarankonntenbisherwederdereigentlichvorgeschriebenegesetzlicheSchutzderAlleennochdieGründungderDeutschenAlleenstraßedurchdenADACe.V.unddieSchutzgemeinschaftDeutscherWald ebensowenigetwasentscheidendesändernwieauchvereinzelteinitiativen der Bundesländer zur Schaffung von Alleenkonzeptionen. FormalfälltderNaturschutzindieKompetenzderLänder.Dennochhatsich diebundesregierungsowohlinihrerbiodiversitätsstrategiealsauchinihrer NachhaltigkeitsstrategiederErhaltungderbiologischenVielfaltverpflichtet. IndiesemSinnehatdieBundesregierungaucheineVerantwortungfürAlleen indereneigenschaftalslebensräumeundtrittsteinbiotope.darüberhinaus bestehtaucheineverwaltungstechnischeverantwortungdesbundesfürdie AlleenanBundesfernstraßen.ZwarüberlässtderBunddieVerwaltungvon BundesautobahnenundBundesstraßendenBundesländern.Diesewerdenals AuftragsverwaltungfürdenBundtätig.DennochbleibtdieBundesregierung TrägerderStraßenbaulastundsomitverantwortlichfürdieQualitätderStraßenverwaltung. ObwohldieMehrzahlderAlleeninDeutschlandvor80,100odermehrJahren angelegtwurdenundalssolcheteildesstraßenraumessind,kollidierenhier zunehmendzweirechtsbereiche,denninzwischennutzendiesenstraßenraum DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 28. Mai 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode auchdieörtlichenmedienträgerwiewasserverbände,telekommunikationsunternehmenoderenergie-undgasversorger.insbesonderewenneinenachpflanzungvonalleebäumenerforderlichwird,siehtsichderstraßenbaulastträgerzuschutzmaßnahmendermedienleitungenveranlasst,diedienachpflanzungverteuernundmitunterscheiternlassen.klareregelungenzu Gunsten von Alleen könnten hier zum Alleenerhalt beitragen. Vorbemerkung der Bundesregierung AlleenundeinseitigeBaumreihensindTeildesnatürlichenundkulturellenErbeseinerRegion,fürdiederStraßenbauinbesondererWeiseVerantwortung trägt;siebelebendaslandschaftsbildunderfüllenvielfältigeaufgabenim Landschaftshaushalt.DarüberhinaushatStraßenbepflanzungpositiveAuswirkungenaufdieStraßenraumgestaltung,dieoptischeFührungunddieStabilisierungdesStraßenkörpers.Siesinddaherzuerhalten,zupflegenundzuentwickeln. AlleenundeinseitigeBaumreihenkönnenvondenLändernalsGeschützter LandschaftsbestandteilnachBundesnaturschutzgesetzerklärtwerden.Darüber hinaussehendieländerinihrenausführungsgesetzenzumbundesnaturschutzgesetzweiteremöglichkeitendesschutzesvonalleenvor.bestehende AlleenundBaumreihensindauchnachdemGrünpflegemerkblattzuerhalten und zu pflegen. BundesstraßendienendemüberregionalenVerkehrundwerdendenKapazitätenentsprechendgeplant,gebautundunterhalten.DabeistehtdieVerkehrssicherheitanobersterStelle;AspektedesUmweltschutzesundderLandeskultur sind dabei zu berücksichtigen. SoweitBäumeanbestehendenBundesstraßeneinSicherheitsrisikodarstellen können,sindmaßnahmenzurverringerungvonunfällenmitaufprallauf BäumeundderUnfallfolgenzuergreifen.Dazuzählenzahlreichemögliche MaßnahmenwiezumBeispielSchutzplankenoderGeschwindigkeitsbegrenzungen.NurwennandereMaßnahmennichtdengewünschtenErfolgbringen würden,istdasentfernenvonbäumeninerwägungzuziehen.sollenbäume imbestandausgründenderverkehrssicherheitentferntwerden,sinddieempfehlungenzumschutzvorunfällenmitaufprallaufbäume (ESAB)einzuhalten. 1.InwieweithatsichdieBundesregierungimLaufederletztenfünfJahremit denbundesländerndaraufverständigt,dassdieländereinkatasterfür AlleenundeinseitigeBaumreihenentlangvonBundesfernstraßennach einheitlichen Kriterien anlegen und pflegen? Wenn nicht, warum? 2.BeabsichtigtdieBundesregierungdenAufbaueinesKatastersfürAlleen und einseitige Baumreihen an Bundesfernstraßen? DieFragen1und2werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieBundesregierungplantkeinenAufbaueinesKatastersfürAlleenundeinseitige Baumreihen an Bundesstraßen. 3.WiebewertetdieBundesregierungdenNutzeneinerErfassungaller ursprünglichanheutigenbundesfernstraßenangelegtenalleenanhandder Straßenbücher,diefüralleStraßendieAngabenzumAufbauinklusiveder

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13677 BäumeundMeilensteineenthalten,sowohlfürdieAnlagedesAlleenkatasters als auch für die Regionalplanung? DieErhaltungoderSicherungderAlleenanBundesfernstraßenerfolgtnach heutigenundzukünftigenanforderungenandiestraßen;aspektederverkehrssicherheitunddesnaturschutzundderlandschaftspflegesinddabeizuberücksichtigen.diehistorischeverbreitungderalleenkanndabeieinanhaltspunkt sein, ist aber nicht ausschlaggebend. 4.WievieleKilometerAlleenanFernstraßendesBundesgibtesnachKenntnisderBundesregierungaktuell,aufgeschlüsseltnachBundesländernund Bundesstraßen? 5.WievieleKilometereinseitigeBaumreihenanFernstraßendesBundesgibt esnachkenntnisderbundesregierungaktuell,aufgeschlüsseltnach Bundesländern und Bundesstraßen? DieFragen4und5werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieBundesregierungführtkeinesystematischenErhebungenüberdenBestand deralleenundeinseitigenbaumreihendurch (vgl.antwortzufragen1und2). AuchdiemeistenBundesländerführenkeinesystematischenErfassungenüber denbestandvonalleenundeinseitigenbaumreihendurch.nachaussageder fürdenbundtätigenländerkönnenaberderzeitfolgendeangabengemacht werden;eineaufschlüsselungnacheinzelnenbundesstraßenistnichtmöglich. Alleeneinseitige Baumreihen Baden-Württemberg keine Daten verfügbar Bayern (Erhebung 1997)115 km240km Berlin0 km 0 km Brandenburg (Stand 2009) (Neupflanzungen ) 711 km +18 km 294km +18,3km Bremen0 km 0 km Hamburg0 km 0 km Hessen75 km Mecklenburg-Vorpommern * (Stand 2007) ca. 710 km Niedersachsen (Stand 2011)91 km3486km Nordrhein-Westfalen keine Daten verfügbar (Kataster im Aufbau) Rheinland-Pfalz keine Daten verfügbar Saarland18 kmca.40km Sachsen67 km169km Sachsen-Anhalt94 km31,1km Schleswig-Holstein keine Daten verfügbar Thüringen (Stand 2007)155 kmunbekannt Die Zahlen beziehen sich in der Regel auf Bundesstraßen außerorts. *Stand2007:680km;Veränderungen :9721Bäumegefällt,14191Bäumegepflanzt;entspricht einer geschätzten Länge 33,6 km 6.WieerklärtdieBundesregierung,dassdieUnterhaltungskostenfürAlleen undeinseitigebaumreihenausdemtitelbetriebsdienstbundesstraßen

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode finanziertwerden,dessenmitteldenländernnacheinemlängenschlüssel zugewiesenwerden,ohnedassdabeiberücksichtigtwird,dassderdauerhafteerhaltvonalleenundeinseitigenbaumreiheneinendeutlichgrößerenpersonellen,materiellenundfinanziellenaufwanderfordert,alsderfür StraßenohneBaumbestand (fürpflegeundverkehrssicherung17bis 40EuroproJahrundBaumnachAngabederBundesregierungausdem Jahr2007 vgl.antwortderbundesregierungaufdiekleineanfrageder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache16/6132; für1kmalleemiteinempflanzabstandvon10minderreihedurchschnittlicheplanungskosteninhöhevonca.7000eurosowieherstellungskosteneinschließlichdreijährigerentwicklungspflegeinhöhevon ca.80000euronachangabendeslandesbetriebesstraßenwesenbrandenburg)? 7.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlag,denBundesländernfür dieauftragsverwaltungderbundesfernstraßendiemittelnacheinemdifferenziertenlängenschlüsselfürbundesfernstraßenmitundohnebaumbestandunterdervoraussetzungzuzuweisen,dassdiealleenundeinseitigen Baumreihen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst sind? DieFragen6und7werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieBundesregierungsiehtkeinErfordernis,denBundesländernMittelfürdie UnterhaltungskostenfürAlleenundeinseitigenBaumreihennacheinemdifferenziertenLängenschlüsselmitundohneBaumbestandfürdenBetriebsdienst der Bundesfernstraßen zur Verfügung zu stellen. Esistnichtzweckdienlich,allelandestypischenMerkmaleundinsbesondere regionalenbesonderheitendesstraßenkörpersexplizitindieberechnungder MittelausstattungderBetriebsdiensttiteleinfließenzulassen.Darüberhinaus sinddieausgabenfürdiepflegeundunterhaltungvonalleenundeinseitigen Baumreihen,dieausdenTitelndesBetriebsdiensteszubestreitensind,gegenüberdemGesamtausgabenderBetriebsdiensttitel z.b.imjahr2012über 1,1Mrd.Euro marginal.dieherstellkostenwerdenausdentitelnfürden Neubaubzw.dieErweiterungunddenUm-undAusbauderBundesfernstraßen finanziert.dieplanungskostensindvomgrundsatzherdenverwaltungsausgabenzuzuordnen,dievondenbundesländerngetragenwerden.desweiteren könnenbeibedarfdiebetrieblichenunterhaltungsmittelimrahmender DeckungsfähigkeitinnerhalbdesBundesfernstraßenhaushaltesverstärktwerden. 8.InwieweiterkenntdieBundesregierungeinHemmnisfürdenErhaltvon Alleendadurch,dassbeiNachpflanzungeninderReihe (undhäufigauch beiversetztemstandort)einkonfliktmitdenmedienträgerndadurchentsteht,dassdiemedienträgerbestimmteabständeundschutzmaßnahmen ihrermedienleitungenzulastendesstraßenbaulastträgersfordern,obwohldiemedieninallerregelvielejahrenachderanlagederalleein den Straßenraum gelegt worden sind? 9.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierungausderForderungnacheinerÄnderungderRechtslageinBezugauf diebeseitigungdieseshemmnissesundlösungdeskonflikteszugunsten des Straßenbaulastträgers und damit der Allee? 10.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierungausderForderungnachderfürMedienträgerverpflichtendenInstallation von Schutzrohren für Medienleitungen?

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierungausderForderungnachderRegelungeinerfürAlleebaumpflanzungengünstigen,weilkonfliktfreien,MindesttiefefürdieVerlegungder Medienleitungen? 12.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierungausderForderung,beiNeuverlegungvonLeitungeninAlleen,flexibleLeitungenstattmitMuffenverbundeneLeitungenzuverwenden, umdiebildungvonzugschlingenunddruckstempelndurchdiebaumwurzeln und damit das Hineinwachsen in die Leitungen zu verhindern? 13.InwieweitgibtesseitensderBundesregierungÜberlegungenoderGesetzesinitiativen,umdieKonfliktevonBaumstandortenundunterirdischen Ver-undEntsorgungsanlageninAlleenaberauchimFallevonEinzelbäumen innerstädtisch zu lösen? DieFragen8bis13werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieVersorgungsunternehmenhabengemäß 8desBundesfernstraßengesetzes (FStrG)einunentgeltlichesNutzungsrecht (privat-rechtlichernatur)fürdie Straßengrundstücke (Telekom:öffentlich-rechtlicheNatur).Nach 72desTelekommunikationsgesetzesistbeieinerÄnderungdesVerkehrswegesdieTelekommunikationslinie,soweiterforderlich,abzuändernoderzubeseitigen;der NutzungsberechtigtehatdiegebotenenMaßnahmenanderTelekommunikationslinie auf seine Kosten zu bewirken. BeiEinbauvonMedienleitungeninBereichenmitvorhandenenBaumbeständenwirdnachMöglichkeiteinbestandsschonenderEinbauunterEinhaltung dergeltendenrichtlinienundunterberücksichtigungderspezifischenrahmenbedingungenvorortvorgenommen.dieskannauchdieverwendungvon SchutzrohrenoderimEinzelfallbeierhaltenswertenEinzelbaumbeständendie Durchführung von Unterpressungen bedeuten. BeiPflanzungenimBereichvonLeitungenistbeiAnwendungvongeeigneten Schutzmaßnahmen (WurzelschutzfolienoderPlatten)aucheinEinbauimNahbereichderLeitungstrassenmöglich.DurchrechtzeitigeBeteiligungderbetroffenenVersorgungsunternehmenimZugederPlanungenderPflanzungenkönnen Probleme vermieden werden. BeiinnerstädtischenEinzelbäumenkönnenGemeindeninBebauungsplänen gemäß 9Absatz1Nummer18desBaugesetzbuchs (BauGB)auchunterirdische Versorgungsleitungen festsetzen. Eine Änderung der aktuellen Rechtslage ist nicht geplant. 14.WelcheErfahrungenmitderRichtlinie EmpfehlungenzumSchutzvor UnfällenmitAufprallaufBäume (ESAB)derForschungsgesellschaft fürstraßen-undverkehrswesene.v.inbezugaufdieverminderungvon UnfälleninAlleenliegenderBundesregierungvor,undwelcheSchlussfolgerungen zieht sie daraus? 16.WelcheErfahrungenmitderRichtliniefürpassivenSchutzanStraßen durchfahrzeug-rückhaltesysteme (RPS)inBezugaufdieVerminderung vonunfälleninalleenliegenderbundesregierungvor,undwelche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? DieFragen14und16werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieAnzahlderBaumunfällemitPersonenschadenistzwischen2006und2011 deutlichvonrund15200unfällenprojahrum18prozentaufrund12500unfälleprojahrzurückgegangen.fürdengleichenzeitraumistdieanzahlder BaumunfällemitGetötetenvonrund1040UnfällenproJahrumrund 22Prozentaufrund820UnfällenproJahrzurückgegangen.Dennochistdas BundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklung (BMVBS)derAuffassung,dassdemUnfallgeschehenimZusammenhangmitAufprallaufBäume nach wie vor konsequent entgegengewirkt werden muss. ZurVerbesserungderVerkehrssicherheitwurdendahermehrereTechnische Regelwerkeerstellt,dabeiwurdenauchdieInteressendesNatur-undLandschaftsschutzes abgewogen. DiewesentlichenRegelwerkezurVerbesserungderVerkehrssicherheitsinddie EmpfehlungenzumSchutzvorUnfällenmitAufprallaufBäume ESAB aus demjahr2006 (enthältu.a.empfehlungenfürpflanzungenanbestehenden Straßen)unddie RichtlinienfürpassivenSchutzanStraßendurchFahrzeug- Rückhaltesysteme RPS2009 (regeltdieaufstellungvonschutzeinrichtungen vor Gefahrenstellen im Seitenraum). ZurVerbesserungderVerkehrssicherheitanbestehendenStraßensinddiezuständigenBehördengehalten,dasUnfallgeschehenimZusammenhangmit BäumensorgfältigzuüberwachenundbeiBedarfgeeigneteMaßnahmenzum Schutz der Verkehrsteilnehmer zu ergreifen. AufgrundunterschiedlicherbaulicherundverkehrlicherRahmenbedingungen könnendiefürdiejeweiligesituationvorortambestengeeignetenmaßnahmenvariieren.sosindanneuenstraßenundstraßen,dieum-oderausgebaut werden,ausreichendehindernisfreieseitenräumevorzusehenoderbeibedarf Schutzeinrichtungenzuerrichten.DiegleicheRegelunggiltfürdieNeupflanzungvonBäumenanStraßen:StellteinePflanzungeinepotenzielleGefahrfür Verkehrsteilnehmer dar, ist diese durch Schutzeinrichtungen abzusichern. DieseRegelungistindemEinführungsschreibensder Richtlinienfürpassiven SchutzanStraßendurchFahrzeug-Rückhaltesysteme RPS enthalten.diese sindseit2011eingeführt,d.h.dieauswirkungenderumsetzunggreifenim Wesentlichen erst in Zukunft). NebenderAufstellungvonSchutzeinrichtungenwerdenvondenLändernweitereMaßnahmen,wiezumBeispieldieVerringerungundÜberwachungderzulässigen Höchstgeschwindigkeit im betreffenden Streckenabschnitt eingesetzt. DieAuswahlvonfürdenjeweiligenEinzelfallgeeignetenMaßnahmenzum SchutzvorBaumunfällentreffendieörtlichzuständigenStraßenbau-undStraßenverkehrsbehörden der Länder. 15.WelcheErfahrungenmitderESABderForschungsgesellschaftfürStraßen-undVerkehrswesene.V.inBezugaufdenErhaltungs-undGesundheitszustandvonAlleenanBundesfernstraßenliegenderBundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 17.WelcheErfahrungenmitderRPSinBezugaufdenErhaltungs-und GesundheitszustandvonAlleenanBundesfernstraßenliegenderBundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? DieFragen15und17werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. WieinderBeantwortungderFragen14und16dargestellt,sinddieESABund RPSnichtaufdenErhaltungs-undGesundheitszustandvonAlleenausgerichtet.DerartigeBetrachtungenliegeninderZuständigkeitderLänder.Dem

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/13677 BMVBSliegenauchkeineAngabendiesbezüglichvor.NachdemMerkblattfür denstraßenbetriebsdienst;teil:grünpflegeistdurchregelmäßigeundeffizientepflege-undunterhaltungsmaßnahmensowieerhaltungundverjüngung derbäumederbestanddergrünflächenunddamitauchdererhaltungs-und Gesundheitszustand der Alleen dauerhaft zu sichern. 18.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierungausderForderungnacheinerRichtliniemitEmpfehlungenfürden WinterdienstinAlleenanBundesfernstraßenunterbesondererBerücksichtigungvonAbstumpfungsmitteln,dieimGegensatzzumAuftausalz Natriumchlorideinedeutlichgeringereoderbesserkeineschädigende Wirkung auf Alleebäume entfalten? DerEinsatzvonabstumpfendenStreustoffenwirdallgemeinaufAußerortsstraßenausfolgendenGründenfürnichtsinnvollgehaltenunddeshalbauchfürAlleen nicht zur Anwendung empfohlen: AbstumpfendeStreustoffebesitzengenerellnureinesehrgeringeWirkung zurgriffigkeitserhöhungbeiglätteaufstraßenimaußerortsbereich.nach wenigenüberfahrtenvonfahrzeugenwerdensievonderfahrbahngeschleudert.aufschnellbefahrenenstraßenkönnenabstumpfendestreustoffedurchhochschleuderneinezusätzlichegefährdungderverkehrsteilnehmerdarstellen.feinkörnigestoffewiesandsindzurgriffigkeitserhöhung ungeeignet. FüreinegriffigkeitserhöhendeWirkungmüssensehrhoheMengenabstumpfendeStreustoffeausgebrachtwerden.DieempfohlenenMindestmengenbetragenvon150g/m 2 jestreueinsatz,besserwären300g/m 2.Splittsinktin aufstehendemwasseroderimeisnachuntenundüberfriert.dadurchwird seineabstumpfendewirkungaufgehoben.diesekannerstwiederhergestellt werden,wennaufdieeisschichtneuersplittausgebrachtwird.diestreuungenmüssenöfteralsbeitausalzwiederholtwerden.diemengensetzensich imbankettabundmüssennacheinemwinterodergegebenenfallsmehrfach ineinemwinterzurerhaltungderentwässerungsfunktionenfürdiestraße wiederentferntwerden.diesgeschiehtdurchmaschinelleskehrenund mechanischebankettschälungen.besondersdieschälungderbanketteist fürdiealleebäumemiteinemerheblichenverletzungsrisikoimoberenwurzelbereich verbunden. TausalzwirdinwesentlichgeringerenMengenausgebracht (Regelfall5bis 20g/m 2,inAusnahmefällenbis40g/m 2 prostreuvorgang).diedosierung liegtoftunterdervonbaumschützerngefordertenhöchstmengevon10g/m 2 prostreuvorgang.dieco 2 -BilanzfälltbezogenaufdieAnwendung (Herstellung,Transport,LagerungundAusbringung)fürdieabstumpfendenStreustoffeimVergleichzuTausalzwesentlichschlechteraus. DarüberhinausführenglatteStraßenzumeinendurchUnfällezuStaus,zum anderenkommtesbeistraßenmithoherverkehrsbelastungzuglättebedingtenreduzierungenderstraßenkapazitäten,ebenfallsmitderfolgevon Staus.InfolgederStausentstehendeutlichhöhereAbgasemissionen.Diese bedeutenzwaraufgrundderwinterlichenvegetationsruhekeineunmittelbaregefährdungderalleebäume,abereineallgemeinehöhereumweltbelastung mit Folgen für alle Lebewesen. 19.InwelchenMengenwurdennachKenntnisderBundesregierunginden letztenfünfjahrenindenbundesländernimrahmendeswinterdienstes auffernstraßendesbundesnatriumchloridoderanderesalzealstausalz

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode eingesetzt (bittenachbundesländern,jahren/saison,autobahn/bundesstraße und, soweit verfügbar, Art des Auftausalzes aufschlüsseln)? 20.InwelchenMengenwurdenachKenntnisderBundesregierunginden letztenfünfjahrenindenbundesländernderwinterdienstauffernstraßendesbundesmitalternativenabstumpfungsmittelnvorgenommen (bittenachbundesländern,jahren/saison,autobahn/bundesstraßeund, soweit verfügbar, Art des Abstumpfungsmittels aufschlüsseln)? DieFragen19und20werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DennachfolgendaufgeführtenTabellensinddiejährlichvondenLänderngemeldetenTaumittelverbräuchefürdieWinterhalbjahre2007/2008bis2011/ 2012zuentnehmen.DieendgültigenZahlenfürdenWinter2012/2013liegen dembmvbsnochnichtvor.aufgrundorganisatorischerrandbedingungenerfolgtevonbwfürdiewinterhalbjahre2007/2008bis2011/2012keinemeldung für Bundesstraßen.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierungausdemVorgehenderAgrarverwaltungeinigerBundesländerinBezugaufdieunbürokratischeAnerkennungvonAgrarflächen,diefürdie NeuanlageoderWiederherstellungvonAlleenbenötigtwerden,alsprämienberechtigteLandschaftselemente,undsiehtsiedarineinegrundsätzlichunterstützenswerteVorgehensweise,umdieBereitschaftderEigentümerundNutzerlandwirtschaftlicherFlächen,Anteiledavonfürdie Anpflanzung von Alleebäumen zur Verfügung zu stellen, zu verbessern? ImRahmenderEU-AgrarförderungwurdedieGewährungvonDirektzahlungenanlandwirtschaftlicheBetriebeundvonbestimmtenZahlungenzurEntwicklungderländlichenRäumeseitdemJahr2005u.a.darangeknüpft,dass bestimmtelandschaftselemente,diezudenlandwirtschaftlichenparzelleneinesantragstellersgehören,nichtbeseitigtwerdendürfen.zudiesengeschütztenlandschaftselementengehörengemäß 5derDirektzahlungen-VerpflichtungenverordnungauchBaumreihen,sofernsieausmindestensfünflinearangeordneten,nichtlandwirtschaftlichgenutztenBäumenentlangeinerStrecke von mindestens 50 Metern Länge bestehen. Baumreihen,diediesemBeseitigungsverbotunterliegen,werdenfüro.g.ZahlungenindieförderfähigeFlächeeingerechnet.Diesgiltauch,wenneinesolche BaumreiheaufeinerlandwirtschaftlichenFlächeneuangelegtoderwiederhergestelltwird.DamitwirdzumSchutzdieserwichtigenLandschaftselemente beigetragen.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 22.WelcheBedeutungmisstdieBundesregierungderNeuanlagebzw.WiederherstellungvonAlleenalsAusgleichsmaßnahmeimRahmenderEingriffs-Ausgleichs-RegelungnachdemBundesnaturschutzgesetzundBaugesetzbuch bei? BeiAufstellungvonBauleitplänenentscheidendieGemeindenüberdennaturschutzrechtlichenAusgleicheigenverantwortlichimRahmenderplanerischen Abwägung ( 1aAbsatz3BauGB).DasAbwägungsgebotdes 1Absatz7 BauGBistBestandteilderkommunalenPlanungshoheit (Artikel28Absatz2 des Grundgesetzes). DieNeuanlageeinerAlleeistalsAusgleichs-oderErsatzmaßnahmedenkbar; insbesonderezurkompensationfürdiebeseitigungeinerallee.allerdingsist zubeachten,dassalleenalsnutzungsgeprägtestraßennahelandschaftselementenureineeingeschränktekompensationswirkungfüreinzelnefunktionen desnaturhaushaltsunddaslandschaftsbildbesitzen.beieineranlageaneiner Straße eines anderen Straßenbaulastträgers ist dies vorher abzustimmen.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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