Bergwerkseigentum an Braunkohlelagerstätten in Ostdeutschland
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- Christin Koch
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Cornelia Behm, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/12005 Bergwerkseigentum an Braunkohlelagerstätten in Ostdeutschland Vorbemerkung der Fragesteller DieVerordnungüberdieVerleihungvonBergwerkseigentumvom15.August 1990derehemaligenDDRerteiltedemMinisterratodereinervonihrzubestimmendenStelledieErmächtigung,derTreuhandanstaltaufAntragfürein bestimmtesfeldundfürbestimmtebodenschätzebergwerkseigentumzuverleihen.alszuständigestellefürdieverleihungvonbergwerkseigentumwurde die staatliche Vorratskommission bestimmt. DieTreuhandanstaltsollteihrerseitsberechtigtsein,dassogeschaffeneBergwerkseigentumgegenEntgeltweiterzuübertragen.DiestaatlicheVorratskommissionverliehgestütztaufdieseRechtsgrundlagederTreuhandanstaltu.a.die BergwerkseigentumstitelanverschiedenenBraunkohlelagerstätteninOstdeutschland.DieaufdieseWeisegeschaffenenBerechtigungenwurdendurch deneinigungsvertragalsbergwerkseigentum altenrechts imsinnedes 151 desbundesberggesetzes (BbergG)aufrechterhalten,wennsichderBerechtigte seingewinnungsrechtfristgerechtbestätigenließ.diesschließtu.a.dieerhebungeinerförderabgabedurchdieländeraus.dieregelunggiltjedochnicht zwangsläufigauchfürbergwerkseigentum,welchesvombundvergebenwurde bzw. sich noch in dessen Besitz befindet. AusdiesenRegelungenimZugederdeutschenEinheitergebensichbisheute verschiedenerechtlichekonsequenzen.zumeinenistbisheuteunklar,welches BergwerkseigentuminOstdeutschlandsichnochimmerimBesitzdesBundes befindet.weiterergebensichvielefragenzudenkonkretenmodalitäten,unter welchendietreuhandanstaltdasbergwerkseigentumzumbraunkohleabbau nach der Deutschen Einheit verkauft hat. 1.WelchesBergwerkseigentumzumBraunkohleabbauwurdeimRahmender DeutschenEinheitvonderstaatlichenVorratskommissionandieTreuhandanstalt übergeben (bitte jedes Bergwerkseigentum einzeln auflisten)? AufderGrundlagederVerordnungüberdieVerleihungvonBergwerkseigentum vom15.august1990desministerratesderddr (GBl.INr.53S.1071)wurde DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom29.Januar2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dertreuhandanstaltfür859bergwerksfelderbergwerkseigentumverliehen. DarunterbefandsichdasinAnlage1aufgelisteteBergwerkseigentuman 59 Bergwerksfeldern für den Bodenschatz Braunkohle. 2.WelchesBergwerkseigentumzumBraunkohleabbauwurdeimZugeder DeutschenEinheitvonderTreuhandanstaltanDritteverkauft (bittewann genau und an wen auflisten)? DieTreuhandanstalthatmitnotariellemKaufvertragvom18./19.Dezember 1993unteranderemsechsBergwerkseigentumeaufBraunkohleimmitteldeutschenRevierandieMIBRAGB.V.mitSitzinAmsterdamveräußert.Im LausitzerRevierhatsiemitnotariellemKaufvertragvom13.September1994 (LausitzerBraunkohleAG LAUBAG)unteranderemfünfBergwerkseigentumeaufBraunkohleveräußert.ErwerberwarindiesemFalleinKonsortiumbestehendausRheinbraunAGinKöln,PreussenElektraAGinHannover,BayernwerkAGinMünchen,RWEEnergieAGinEssen,BadenwerkAGinKarlsruhe, BerlinerKraftundLichtAGinBerlin (BEWAG),EnergieVersorgungSchwabenAGinStuttgart,HamburgischeElektrizitäts-WerkeAGinHamburgund VereinigteElektrizitätswerkeWestfalenAG (VEW)inDortmundmitjeweils unterschiedlichen Bruchteilen. 3.HabendiejeweiligenUnternehmennachInformationenderBundesregierungfürdasBergwerkseigentumzumBraunkohleabbauandieTreuhandanstalteinenKaufpreisgezahlt,undwennja,wiehochwarderjeweiligeKaufpreis (bitte einzeln aufschlüsseln)? FürdasveräußerteBergwerkseigentumistdieKaufpreiszahlungwiefolgtgeregelt: BeiderLAUBAGerfolgtedieKaufpreiszahlunginjährlichen,mengenabhängigen Raten. DerKaufpreisistimZusammenhangmitdemEintrittvonVattenfallinden Kaufvertrag vollständig gezahlt worden. BeiderMIBRAGbestehtderGesamtkaufpreisauseinemFestbetragundeinem aufdergrundlagederjährlichenbraunkohlefördermengeberechnetenvariablen SpitzenbetragI,sowieeinemaufderGrundlagederjährlichenBrikettabsatzmengeberechnetenvariablenSpitzenbetragII.DieKaufpreiszahlungistbiszum Jahr 2020 fällig und ist ab diesem Zeitpunkt neu zu verhandeln. ZuderHöhederjeweiligenKaufpreisekönnenausvertraglichenunddatenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben gemacht werden. 4.WurdeimZugedesVerkaufsvonBergwerkseigentumaufBraunkohleabbau mitdenkäufernüberdieeinführungeinerförderabgabeverhandelt,und wennja,wurdeindenkaufverträgendiezahlungeinerförderabgabeanden Bund vereinbart? 5.Wennja,inwelcherHöhesolltenachdenjeweiligenKaufverträgeneineFörderabgabeaufBraunkohleinOstdeutschlanderhobenwerden,undwelche EinnahmenhattederBunddurchdieZahlungeinerFörderabgabeaufBraunkohleausdenostdeutschenBraunkohletagebauenseitderDeutschenEinheit am 3. Oktober 1990? AufgrundihresSachzusammenhangswerdendieFragen4und5gemeinsambeantwortet.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12229 BeidemVerkaufdesBergwerkseigentumsaufBraunkohleabbauhatdieTreuhandanstaltkeineVerhandlungenüberFörderabgabengeführt.Beidernachdem BundesberggesetzgeregeltenFörderabgabehandeltessichumeinereineverwaltungsrechtlicheRegelung,dienichtindieZuständigkeitderTreuhandanstaltfiel. 6.WelchesBergwerkseigentumzumBraunkohleabbauinOstdeutschlandbefindet sich noch heute im Besitz des Bundes (bitte einzeln auflisten)? DerBundistheutenochmittelbarimBesitzdesinAnlage2aufgeführtenBergwerkseigentumsaninsgesamt48BergwerksfeldernfürdenBodenschatzBraunkohle.BeidemBergwerkseigentumderbundeseigenenLausitzerundMitteldeutscheBergbau-VerwaltungsgesellschaftmbH (LMBV)handeltessichum sogenannteauslauftagebaue.derletztedieserauslauftagebauewurdeende 1999 stillgelegt. 7.WelchesBergwerkseigentumaufandereBodenschätzeinOstdeutschland befindetsichaußerdemnochimbesitzdesbundes,welchesaufdergrundlagedeseinigungsvertragesimrahmenderdeutscheneinheitin Altes Recht im Sinne der 149 bis 151 BbergG umgewandelt wurde? DerBundistmittelbarnochimBesitzdesinAnlage3aufgeführtenBergwerkseigentums. Dabeihandeltessichinsgesamtum115Bergwerksfelderüberwiegendfürdie BodenschätzeKieseundKiessande,Tone,Hartgesteine,Kalisalze,Speichergesteine und Zinn-, Eisen- und Kupfererze sowie um Fluss- und Schwerspat. VondiesenBergwerksfeldernbefindensichzehnimBesitzderGesellschaftzur VerwahrungundVerwertungvonstillgelegtenBergwerksbetriebenmbH (GVV).DieGVVisteine100-prozentigeTochterderLMBV,welchewiederum zu 100 Prozent in Bundesbesitz steht. NebendeminAnlage3aufgeführtenBergwerkseigentumbesitztdiebundeseigeneWismutGmbH,diedieHinterlassenschaftendesehemaligenUranerzbergbausinOstdeutschlandsaniert, alterechte anbergwerkseigentumauf UranfürinsgesamtsiebenLagerstätteninSachsenundThüringensowieein Gewinnungsrecht auf Kiessand in Thüringen. 8.FürwelchesBergwerkseigentumzumBraunkohleabbauinOstdeutschland wurdenanprivateunternehmenvorkaufsrechtevergeben,undumwelche(s) Unternehmen/Bergwerkseigentum handelt es sich dabei? ImZusammenhangmitderPrivatisierungundderVeräußerungvonBergwerkseigentumsindOptionenaufdenErwerbfürdasinAnlage4aufgelisteteBergwerkseigentuman19BergwerksfeldernfürdenBodenschatzBraunkohleeingeräumt worden. BeidenInhabernderOptionenhandeltessichumdieUnternehmenVattenfall und MIBRAG. 9.WasistdiekonkreteRechtsgrundlagefürdieVergabevonVorkaufsrechten fürbergwerkseigentum,undwassinddiekonkreteninhaltedervorkaufsrechte (Laufzeit, Preis etc.)? InbeideninderAntwortzuFrage2genanntenKaufverträgensindKaufoptionen,jedochkeineVorkaufsrechte,zumErwerbdesBergwerkseigentumsauf Braunkohleinnäherbezeichneten Zukunftsfeldern vereinbart.dieunbefriste-
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tenoptionensindergebnisderprivatisierungsverhandlungen.ihreausübung hängtvomeintrittvereinbartervoraussetzungenab.mitausübungderoptionenisteingesonderterkaufvertragüberdenerwerbdesbetreffendenbergwerkseigentumsim Zukunftsfeld abzuschließen.dervereinbartekaufpreis beträgt 5ProzentdesMarktpreisesfürdiedortimLaufeeinesjedenFörderjahresabgebauteundverkauftebeziehungsweiseverbrauchteRohbraunkohle. IndemabzuschließendenKaufvertragistfernerdie VerpflichtungzumAbbau derrohbraunkohlealswesentlichebedingung,dieauchjedemrechtsnachfolgeraufzuerlegenist,undfürdenfalldernichterfüllungdieserabbauverpflichtung der Rückfall des Bergwerkseigentums aufzunehmen. NachbeidenVerträgenistdieTreuhandanstaltalsVerkäuferinberechtigt,bei nachweisbarermöglichkeit dasbergwerkseigentumfüreinodermehrere ZukunftsfelderdurchVerkauf/ÜberlassungenaneinenDrittenzuverwerten. Gelingt diese Verwertung nicht, lebt die Option der Erwerberin wieder auf. MitderLAUBAG (heutevattenfall)wurdeaußerdemeineoptionzumerwerb desbergwerkeigentumsgreifenhain (Braunkohle)alsAusgleichsfeldvereinbartsowieOptionenzumErwerbdesBergwerkseigentumaufdieüberlagernden Bodenschätze im jeweiligen Bergwerkseigentum auf Braunkohle. 10.VerfügtderBundnachgeltendemRechtüberdieKompetenz,dasimZuge derdeutscheneinheitihmübertragenebergwerkseigentuminostdeutschlandzulöschen,undwennja,welchekonkretenschrittemüsstederbund dafür unternehmen? 11.Wennja,welcheAuswirkungenhabenvergebeneVorkaufsrechteaufeine möglichelöschungdesbergwerkseigentumsaufbraunkohleabbaudurch den Bund? AufgrunddesSachzusammenhangswerdendieFragen10und11gemeinsam beantwortet. DieAufhebungdesBergwerkseigentumsbestimmtsichnach 20desBundesberggesetzes. EineAufhebungdesBergwerkseigentumshättezurFolge,dassdievonder TreuhandanstaltindenKaufverträgenvertraglichvereinbartenOptionenim FalleihrerAusübungnichtmehrerfülltwerdenkönnten.Hierauskanndem Grunde nach ein Schadenersatzanspruch der Optionsinhaber entstehen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12229 Anlage 1
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 2
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/12229 Anlage 3
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 4 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3566 17. Wahlperiode 28. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4650 17. Wahlperiode 07. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7751 17. Wahlperiode 17. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Harald Ebner, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7314 17. Wahlperiode 14. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kai Gehring, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5077 17. Wahlperiode 16. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/708 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Hagemann, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels,
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