Vorbemerkung der Fragesteller AuseinemveröffentlichtenSchreibendesVorsitzendenderVertreterversammlungderKassenzahnärztlichenBundesvereinigung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11625 Vorstandsgehälter und Übergangsentschädigungen in der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Vorbemerkung der Fragesteller AuseinemveröffentlichtenSchreibendesVorsitzendenderVertreterversammlungderKassenzahnärztlichenBundesvereinigung (KZBV),Dr.Karl- FriedrichRommel ( GesprächeseitensdesBundesministeriumsfürGesundheit (BMG)mit Dr.Karl-FriedrichRommelunddemstellvertretendenVorsitzendendesVorstandesderKZBVDr.WolfgangEßerüberÜbergangszahlungenandieVorsitzendenderKZBVgegebenhat.AusdiesemSchreibengehthervor,dassdie VorsitzendenderKZBVamEndeihrerAmtszeit30MonatsbezügealsÜbergangsgelderhaltensollen.DasBMGerklärtsichdanacheinverstanden,dass dieseübergangsentschädigungteilweiseoderganzinrentenansprücheüberführtwerdensollen.indemschreibenwirddargelegt,dass dasbmg sich aucheineröffentlichendiskussionüberdieaufwendungenfürvorstandsmitgliedergegenüber sehe, diesichu.a.inständigenparlamentarischen Anfragenniedergeschlagenhabe.ErgebnisdieserSituationseiz.B.das öffentlichbekanntgewordeneverfahrenhinsichtlichderdienstvergütung fürdenvorsitzendenderkassenärztlichenbundesvereinigung (KBV), Dr.AndreasKöhler,gewesen.DasBMGhabeselbstkeinerleiInteressean einerwiederholungderartigerverfahren,könnesichdemöffentlichendruck aber auch nicht entziehen. Vorbemerkung der Bundesregierung EsentsprichtdemGrundverständnisvonAufsichtinderSozialversicherung,in denfällen,indenenbedenkengegenregelungeninvorstandsverträgenbestehen,vordereinleitungeventuelleraufsichtsrechtlichermaßnahmenzunächstzuversuchen,möglichstzueinergemeinsamenlösunghinsichtlichder problematischenpunktezukommen.diesfolgtzumeinenausdemdersozialversicherungzugrundeliegendenselbstverwaltungsgrundsatz,wonachdie DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom11.Dezember 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode SelbstverwaltungsorganegrundsätzlichineigenerVerantwortungundZuständigkeitentscheiden,sodasseinaufsichtsrechtlichesEinschreitennurbeieindeutigenRechtsverletzungenmöglichist.ZumandernträgtdiesdemVerfassungsgrundsatzderKooperationöffentlicherVerwaltungenRechnung.Dasvom BMGgewählteVerfahrenentsprichtdaherauchdervondenAufsichtsbehörden des Bundes und der Länder geübten Praxis. 1.WievieleGesprächehabenzwischendemBMGundderKZBVüberdie HonorierungderVorstandsmitgliedernachderNeufassungderVorstandsdienstverträgestattgefunden,undwerhatandenGesprächenjeweilsteilgenommen? Eshatam30.August2012einGesprächmitderKZBVstattgefunden,andem fürdiekzbvdervorsitzendedervertreterversammlung,dr.karl-friedrich Rommel,derstellvertretendeVorstandsvorsitzendeDr.WolfgangEßerundder JustiziarDr.ThomasMuschallikteilgenommenhaben.FürdasBMGhabenan demgesprächderfürdenbereichkrankenversicherungzuständigeunterabteilungsleiter und Vertreter des Aufsichtsreferates teilgenommen. 2.WiehochsinddiemonatlichenBezügederVorstandsvorsitzendender KZBVjeweils (GratifikationenundSachbezüge z.b.privatedienstwagen bitte auflisten)? AlledreiVorständeerhaltennachdemam8.November2012neugefassten VorstandsdienstvertrageinjährlichesFestgehaltvon250635Euro (=20886,25 Euro monatlich). ZusätzlichkönnenalleVorständeeinevariableJahressondervergütungvonbis zu20prozentdesfestgehaltserhalten,diedervorsitzendedervertreterversammlunggemeinsammitseinenbeidenstellvertreternfürdasabgelaufene GeschäftsjahrunterBerücksichtigungderLeistungendesVorstandsmitglieds, u.a.besondererarbeitsbelastungenundreisetätigkeitenimabgelaufenen GeschäftsjahrnachbilligemErmessenbestimmt.HierbeiwirdeinAnteilvon 10 Prozent des Festgehalts als Sondervergütung garantiert. FürdieAmtsausübungstelltdieKZBVjeweilseinenangemessenenDienstwagen zur Verfügung. 3.WiehochwärendieBeträgefürdie30-monatigenÜbergangsentschädigungen jeweils, wenn sie ausgezahlt würden? WelcherTeilwirdausgezahlt,undwelcherTeilineineAltersvorsorgeinvestiert? Wie hoch sind die daraus zu erwartenden Altersbezüge jeweils? AusgehendvonderderzeitigenHöhederFestgehälterlägederGesamtbetrag bei 30-monatiger Übergangsgeldzahlung bei jeweils ,50 Euro. MitdenneugefasstenVorstandsverträgenwurdefestgelegt,dassÜbergangsgelderjeweilsnurnochfürdenZeitraumvonzwölfMonatengezahltwerden.Dies entspricht dem Betrag des Festgehaltes für ein Jahr. DerDifferenzbetragzueinem30-monatigenBezugvonÜbergangsgeldwird fürdenaufbaueineraltersversorgungeingesetzt.hiermitwirdeinversorgungsanspruchinhöhevon8,2prozentdesfestgehaltesbeimvorstandsvorsitzendenundjeweils8,75prozentbeidenbeidenvorstandsmitgliedernbegründet.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ Arbeiten die Vorsitzenden weiterhin in einer eigenen Praxis? EinVorstandsmitgliedistnachAuskunftderKZBVnichtmehrzahnärztlich tätig.zweivorstandsmitgliedersindjeweilsaufdergrundlageeinergesellschaftbürgerlichenrechtsteilzeitingemeinschaftspraxenzahnärztlichtätig. DieTätigkeitindenGemeinschaftspraxenvariiertinAbhängigkeitvonden jeweiligenanforderungenderamtsausübungimvorstandderkzbv,liegt durchschnittlich aber unter ca. 13 Wochenstunden. 5.WelcheGründegibtesausSichtderBundesregierung,eineÜbergangsentschädigung zu gewähren, a)obwohlesgarkeinenübergangnachderletztenamtszeitgegebenhat, da die Vorsitzenden weiterhin im Amt geblieben sind, b)wenneskeinenüberganggibt,weildievorsitzendenwiederjederzeit zurück an den Arbeitsplatz in der eigenen Praxis gehen können, c) wenn ein reibungsloser Übergang in den Ruhestand stattfindet? IndenVorstandsverträgenderKZBVistnichtvorgesehen,dasseineÜbergangsentschädigung auch bei einem Verbleib im Amt gewährt wird. DieZahlungeinerÜbergangsentschädigungverfolgtdasZiel,demgewählten VorstandsmitgliednachdemAusscheidenausdemAmtdenÜbergangineine ausschließlichvertrags(zahn)ärztlichetätigkeitzuerleichternundmittelbardie PraxisalsElementderAltersicherungzuerhalten.ErfolgtwegenErreichensder AltersgrenzekeineRückkehrindieeigenePraxis,solldieÜbergangsentschädigung auch entstandene Verluste beim Verkauf der Praxis ausgleichen. 6.Istesrichtig,dassdasBMGbezüglichderKumulierungderÜbergangsentschädigungvon18MonatseinkommenausdererstenAmtszeitaufinsgesamt 30 Monatsbezüge der Vorstandsvorsitzenden Bedenken hatte? WelcheBedenkenwarendas,undwarumsinddieBedenkenfallengelassen worden? Diesistzutreffend.MitderinderAntwortzuFrage5dargestelltenZwecksetzungderÜbergangsentschädigungwäreeineGewährungfürdieDauervon 30Monatennichtzuvereinbarengewesen.DieZahlungvonÜbergangsentschädigungenfürzwölfMonateistangesichtsdieserZwecksetzungnoch vertretbar. 7.GibtesausSichtderBundesregierungeinerechtlicheBegründungdafür, dasseineüberführunginversorgungsansprüchewenigerzubeanstanden ist, als eine Einmalzahlung im Rahmen der Vergütung (bitte erläutern)? 8.WenneskeinerechtlichbindendeBegründunggibt,warumistesausSicht derbundesregierunglegitimer,übergangsentschädigungeninrentenansprüche umzuwandeln, als sie auszuzahlen? DieFragen7und8werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. WieinderVorbemerkungderBundesregierungausgeführt,isteinaufsichtsrechtlichesEinschreitennurbeieindeutigenRechtsverletzungendurcheine Selbstverwaltungskörperschaftmöglich.EinederartigeeindeutigeVerletzung desindiesemzusammenhangmaßgeblichengrundsatzesderwirtschaftlichkeitundsparsamkeitistnachderrechtsprechungdesbundessozialgerichtsnur

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode danngegeben,wennderaufwandeinerkörperschaftfürdievergütungihres FührungspersonalsdenjenigenvergleichbarerKörperschaftendeutlichüberschreitet.WieausdenjährlichenVeröffentlichungenderVorstandsvergütungen derkrankenkassen,derkassenärztlichenundkassenzahnärztlichenvereinigungenimbundesanzeigerhervorgeht,würdediegewährungeinerübergangsentschädigungfürdiedauervon30monatendenrahmendessen,wasandere KörperschaftenalsÜbergangsentschädigunggewähren,deutlichüberschreiten undkonntedeshalbvombmgnichtmitgetragenwerden.diegewährungeiner AltersversorgunginderinderAntwortzuFrage3beschriebenenGrößenordnungentsprichtdagegenderAltersversorgung,dieandereKörperschaftengewähren,undhättedahermitaufsichtsrechtlichenMittelnnichtuntersagtwerden können. 9.WiegenauistdasVerfahrenbeiderÜberführungderÜbergangsentschädigungen in einen Rentenanspruch geplant? Istsichergestellt,dassdieKZBValleininHöhederÜbergangsentschädigungbelastetwird,oderkönnendurchmangelndeRückdeckungenoder andere Risiken höhere Belastungen entstehen? NachAuskunftderKZBVistdieinderAntwortzuFrage3angesprochene HöhederAltersversorgungvoneinemBeratungsunternehmenfürAltersversorgungdurchversicherungsmathematischeUmwandlungderursprünglichals ÜbergangsentschädigungvorgesehenenBeträgeermitteltworden.ImÜbrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 10. Wurden bereits Gespräche mit konkreten Finanzdienstleistern geführt? Wenn ja, mit welchen? EntsprechendeGesprächehatesnachAngabenderKZBVgegeben.DerName des von der KZBV beauftragte Unternehmens ist dem BMG nicht bekannt. 11.ErfolgtdurcheineUmwandlungderÜbergangsentschädigungeninRentenansprücheeineandereVersteuerung,alswenndasGeldausgezahlt würde? GehenSteuergelderdurcheineUmwandlunginRentenansprücheverloren? Wenn ja, in welcher Höhe? DieVerwaltungderEinkommen-/LohnsteuerobliegtnachunsererFinanzverfassungdemjeweilszuständigenFinanzamt.DeshalbkannandieserStellenur allgemeindiegeltenderechtslagedargestelltundkeineauskunftzudeneinzelfällen gegeben werden. ZumsteuerpflichtigenArbeitslohnkönnengrundsätzlichauchAusgabengehören,dieeinArbeitgeberzurAlterssicherungdesArbeitnehmersleistet.Die ArbeitslohnqualitätvonsolchenZukunftssicherungsleistungenhängtdavonab, obsichdervorgang wirtschaftlichbetrachtet sodarstellt,alsobderarbeitgeberdemarbeitnehmermittelzurverfügunggestelltundderarbeitnehmer siezumzweckseinerzukunftssicherungverwendethat.davonistauszugehen, wenndemarbeitnehmergegendieversorgungseinrichtung,andiederarbeitgeberdiebeiträgegeleistethat,einunentziehbarerrechtsanspruchaufdie Leistungzusteht.ErlangtderArbeitnehmereineneigenenRechtsanspruch gegendenversicherer,sofließtimzeitpunktderbeitragszahlungdesarbeitgebersarbeitslohnzu.derlohnzuflussliegtdabeiindengegenwärtigenbei-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11858 trägendesarbeitgebers,mitdenendieserdenversicherungsschutzdesarbeitnehmersfinanziert.obdiebeiträgezusätzlichzumohnehingeschuldeten ArbeitslohnerbrachtwerdenoderauseinerEntgeltumwandlungstammen,ist hierunmaßgeblich.unterbestimmtenvoraussetzungenundbiszubestimmten GrenzenwerdenArbeitgeberbeiträgeauchsteuerlichdurchSteuerfreiheit (siehe u.a. 3Nummer63desEinkommensteuergesetzes EStG)undeinenSonderausgabenabzug (siehe 10 EStG) gefördert. BeieinerVersorgungszusagedesArbeitgebersführtdagegenerstdieZahlung der (Alters-)VersorgungsleistungenzumZuflussvonArbeitslohn.Inder Aktivphase istmangelszuflusseskeinzusätzlicherarbeitslohnzuversteuern. WerdenVersorgungsleistungendurchEntgeltumwandlungfinanziert,liegtin HöhedesTeilsdesArbeitslohns,aufdenzugunstender (Alters-)Versorgungsleistungen verzichtet wird, kein steuerpflichtiger Zufluss vor. 12.ZählenÜbergangsgeldernachAuffassungderBundesregierungzuden nach 79Absatz4Satz6desFünftenBuchesSozialgesetzbuchveröffentlichungspflichtigenAngaben,zumaldarinausdrücklichnebenden VorstandsvergütungenauchNebenleistungensowiediewesentlichenVersorgungsregelungen genannt werden? Inderjährlichzum1.MärzzuveröffentlichendenÜbersichtsindu.a.dieÜbergangsregelungennachAblaufderDienstzeitdarzustellen.Hierzugehörenauch Ansprüche auf Übergangsentschädigungen. 13.WerdenÜbergangsgelderregelmäßigvondenKassenärztlichenundKassenzahnärztlichen Vereinigungen angezeigt? DemBMGliegenkeineInformationenüberdasAnzeigeverhaltenderKassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vor. 14.Istesrichtig,dassseitensdesBMGBedenkengeäußertwurden,dassdas VorgehenbeidenVorstandsbezügenderKZBVzuparlamentarischenAnfragenführenundsodieÖffentlichkeiterreichenkönne,wiedemSchreiben von Dr. Karl-Friedrich Rommel entnommen werden kann? Welche Bedenken sind damit gemeint? DurchwelcheMaßnahmensollteeinesolcheöffentlicheDebatteverhindert werden? VereinbarungeninVorstandsdienstverträgenvonKrankenkassen,KassenärztlichenundKassenzahnärztlichenVereinigungen,diedenRahmendessen,was vergleichbarekörperschaftengewähren,deutlichüberschreiten,sindwegen VerstoßesgegendenGrundsatzderWirtschaftlichkeitundSparsamkeitrechtswidrig.ZuRechtsindderartigeVereinbarungenaucheinerintensivenKritikder Öffentlichkeitausgesetzt.ZielderGesprächemitderKZBVwaresdaher,die vertraglichenvereinbarungenandieentsprechendenregelungenbeivergleichbarenkörperschaftenanzupassen,damitdergrundsatzderwirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten wird. 15.WirddasBMGdenBeschlussderKZBVzudenÜbergangsentschädigungen akzeptieren? DievonderKZBVangepasstenVorstandsdienstverträgewerdenderzeitim BMG geprüft.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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