Umsetzung der Ergebnisse des Hartz-IV-Vermittlungsausschusses, insbesondere der angenommenen Protokollerklärungen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/6759 Umsetzung der Ergebnisse des Hartz-IV-Vermittlungsausschusses, insbesondere der angenommenen Protokollerklärungen Vorbemerkung der Fragesteller ImErgebnisderzweitenFortsetzungseiner10.Sitzungam22.Februar2011 sowieseiner11.sitzungam23.februar2011bestätigtedervermittlungsausschussvonbundesratundbundestagdeneinigungsvorschlagzumsiebtengesetzzuränderungdeszweitenbuchessozialgesetzbuchsowiedeneinigungsvorschlagzumgesetzzurermittlungvonregelbedarfenundzuränderungdes Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. IntegraleBestandteilederEinigungsvorschlägesindmehrereProtokollerklärungen,indenendieBundesregierungZusagenzurVerbesserungderkommunalen Finanzsituation,zuMindestlohnregelungensowiezuÜberprüfungenbeim Hartz-IV-RegelsatzsowiederBundesbeteiligungandenKostenfürUnterkunft undheizungsowiedentatsächlichenbelastungenhinsichtlichderbildungsundteilhabeleistungenfürkinder,jugendlicheundjungeerwachsenegab.mit dermehrheitlichenzustimmungdesvermittlungsausschusseszudeneinigungsvorschlägenistzugleichdiegesetzgeberischeverpflichtungzueiner wortgetreuen Umsetzung dieser Protokollerklärungen verbunden. DieindenProtokollerklärungengetroffenenFestlegungenundZusagenberührenzudemdieInteressenvielerBürgerinnenundBürger.Eineverzögerte,nur teilweiseodergänzlichenichtumsetzungderprotokollerklärungenwäregeeignet,dasvertrauenindasfunktionierenpolitischerinstitutionenweiterzuerschüttern.diebereitsbestehendepolitik-undregierungsverdrossenheitwürde weiter befördert. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 18.August 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.HatdieBundesregierungdenRegelsatzfürdieRegelbedarfsstufe3mitdem Ziel,MenschenmitBehinderungabdem25.LebensjahrdenvollenRegelsatz zu ermöglichen, überprüft? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht, und für wann ist die Überprüfung geplant? ZurBeantwortungderFragewirdaufdieausführlicheAntwortvonStaatssekretärGerdHoofevom15.Juli2011zurSchriftlichenFragederAbgeordnetenKatja KippingvomJuli2011 (Bundestagsdrucksache17/6658,S.33bis35)verwiesen. 2.IstderBundesregierungdasdiesbezüglicheSchreibendesBeauftragtender BundesregierungfürdieBelangebehinderterMenschen,HubertHüppe,an diemitgliederderarbeitsgruppedesvermittlungsausschussesvom19.januar 2011bekannt,undwiebewertetdieBundesregierungimEinzelnendiedem Schreiben angehangenen Argumente des Bundesbehindertenbeauftragten? DasgenannteSchreibendesBeauftragtenderBundesregierungfürdieBelange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, ist der Bundesregierung bekannt. DieRegelbedarfsstufe3giltfürLeistungsberechtigte,diewedereineneigenen HaushaltnochmiteinemPartnereinengemeinsamenHaushaltführen,weilsie imhaushaltandererpersonenleben.diessindnebenbehindertenmenschen insbesondere auch ältere Personen, die im Haushalt eines Kindes leben. UnterBeachtungdersozialhilferechtlichenGrundsätzefürAusgabenauf HaushaltsebeneundvonPlausibilitätsüberlegungenkommtman gemessenam BedarfvonAlleinlebenden (Regelbedarfsstufe1) fürzusätzlicheerwachsene PersonenimHaushaltaufeinenAnteilswertvonrund80Prozent,derbereitsseit langem in der Sozialhilfe verwendet wurde. ImErgebnisdesVermittlungsverfahrenswurdeeineVorschriftindasGesetz aufgenommen ( 10desRegelbedarfsermittlungsgesetzes),nachderfürdie nächsteregelbedarfsermittlungkonzeptionelleundstatistischeweiterentwicklungenzuerarbeitensind.diesergesetzlicheauftragbeziehtsichauchaufdie ErmittlungvonRegelbedarfenfürErwachsene,dieinMehrpersonenhaushalten leben.dazuzählenaucherwachsenebehindertemenschen,dieimhaushaltder Eltern leben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 3.StelltdieVerordnungüberzwingendeArbeitsbedingungenfürSicherheitsleistungendesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales (BMAS)die vollständigeumsetzungdesbetreffendenteilsderprotokollerklärungzu den Mindestlohnregelungen dar? Wenn ja, a) seit wann, und für welchen Zeitraum, b) in welcher Form und Höhe, und c)welchebereichedersicherheitsdienstleistungensindvonderregelung umfasst? DieProtokollerklärungistvollständigumgesetzt.DasBundesministeriumfür ArbeitundSozialeshatam5.Mai2011mitderVerordnungüberzwingende ArbeitsbedingungenfürSicherheitsdienstleistungendenindenProtokollerklärungengenanntenTarifvertragzurRegelungderMindestlöhnefürSicherheitsdienstleistungenvom11.Februar2011füralleArbeitgebersowieArbeitnehme-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6831 rinnenundarbeitnehmerinseinemgeltungsbereichverbindlichgemacht.die Verordnung gilt vom 1. Juni 2011 bis zum 31. Dezember Die Höhe der Mindestlöhne ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Sicherheitsdienstleistungen (Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Juni 2011 bis 31. Dezember 2013 Bundesanzeiger Nr. 72 vom 11. Mai 2011 Seite 1692 Geltungsbereichab 1. Juni 2011 ab 1. März 2012 ab 1.Januar2013 Baden-Württemberg8,60 Euro8,75 Euro8,90 Euro Bayern8,14 Euro8,28 Euro8,42 Euro Nordrhein-Westfalen7,95 Euro8,09 Euro8,23 Euro Hessen7,50 Euro7,63 Euro7,76 Euro Niedersachsen7,26 Euro7,38 Euro7,50 Euro Bremen7,16 Euro7,33 Euro7,50 Euro Hamburg7,12 Euro7,31 Euro7,50 Euro Sachsen,Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Rheinland- Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein 6,53 Euro7,00 Euro7,50 Euro DieVerordnungerstrecktdenTarifvertragzurRegelungderMindestlöhnefür Sicherheitsdienstleistungenvom11.Februar2011aufallein-undausländischen ArbeitgebersowieArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer,dieunterseinenGeltungsbereichfallen.DerTarifvertraggiltfüralleBetriebeundselbstständigen Betriebsabteilungen,dieSicherheitsdienstleistungenfürDrittedurchführen.In diebranchedersicherheitsdienstleistungennachdemarbeitnehmer-entsendegesetzfallenallebetriebe,dieüberwiegenddienstleistungendesbewachungsundsicherheitsgewerbesoderkontroll-undordnungsdiensteerbringen,die demschutzvonrechtsgüternallerart,insbesonderevonleben,gesundheit oder Eigentum dienen. 4.WannrechnetdieBundesregierungmiteinerEntscheidungindenVerhandlungenzumneuenAntragaufeineAllgemeinverbindlichkeitserklärungzum Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche? DieVoraussetzungenfürdenErlasseinerRechtsverordnungwerdenentsprechendderProtokollerklärungimVerordnungsverfahrengeprüft.WanndasVerordnungsverfahren abgeschlossen sein wird, kann derzeit nicht gesagt werden. 5.WelcheMaßnahmenhatdieBundesregierunggetroffen,umdenMindestlohninderBrancheSicherheitsdienstleistungenauftarifvertraglicher GrundlagenachdemArbeitnehmer-Entsendegesetz AEntGzuetablieren? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.SeitwannsinddieinderProtokollerklärungvereinbartenKontroll-und SanktionsvorschriftenimBereichdesGesetzeszurRegelungderArbeitnehmerüberlassung (AÜG)durchdenZollinKraftgetreten,undgibtesbereits erste Erkenntnisse über die Auswirkungen? DieKontroll-undSanktionsvorschriftensindam30.Juli2011aufgrunddesam 29.Juli2011verkündetenGesetzeszurÄnderungdesArbeitnehmerüberlassungsgesetzesunddesSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesinKraftgetreten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 7.WannrechnetdieBundesregierungmitdemErlassderRechtsverordnung überdielohnuntergrenzezurarbeitnehmerüberlassung,undwelchekonkretenschrittehatdiebundesregierungdiesbezüglichunternommen,um hier Regelungen herbeizuführen? VoraussetzungfürdenErlasseinerRechtsverordnungnach 3adesArbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)isteingemeinsamerVorschlagvonTarifvertragsparteienausderArbeitnehmerüberlassung,bundesweittariflichmiteinander vereinbartemindeststundenentgeltealslohnuntergrenzefestzusetzen.derbundesregierung liegt ein entsprechender Vorschlag vor, der derzeit geprüft wird. 8.WelcheMaßnahmenhatdieBundesregierungeingeleitet,umdenTermin 1.Mai2011inderUmsetzungderProtokollerklärungzurZeitarbeiteinzuhalten? DieKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDPhabenmitfachlicherUnterstützungderBundesregierungimAnschlussandasVermittlungsverfahrenso rechtzeitigänderungsanträgezumerstengesetzzuränderungdesarbeitnehmerüberlassungsgesetzeseingebracht,dassdiegesetzlichenvoraussetzungen zumerlasseinerlohnuntergrenzenverordnungvordem1.mai2011inkrafttretenkonnten.diefestsetzungeinerlohnuntergrenzenach 3aAÜGsetzteinen VorschlagvonTarifvertragsparteienausderArbeitnehmerüberlassungvoraus. Ein entsprechender Vorschlag lag zum 1. Mai 2011 nicht vor. 9.WelcheHinderungsgründegabesinderUmsetzungderinderProtokollerklärung zur Zeitarbeit festgelegten acht Unterpunkte? a) Welche Punkte konnten aus welchen Gründen nicht umgesetzt werden? b)wennkeineumsetzungerfolgt,greiftdanndasgebotequalpayfürdie Leiharbeit, und wenn nein, warum nicht? DasPlenarprotokoll17/94vom25.Februar2011 (S.10789)enthältunterder Protokollerklärung Vermittlungsausschuss Zeitarbeit neunspiegelstriche. DiesePunktewurdendurchdieRegelungenimErstenGesetzzurÄnderungdes Arbeitnehmerüberlassungsgesetzesvom28.April2011sowieimGesetzzur ÄnderungdesArbeitnehmerüberlassungsgesetzesunddesSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesvom20.Juli2011umgesetzt.DaszuletztgenannteGesetz enthältdieübertragungderkontroll-undsanktionsvorschriftenausdemarbeitnehmer-entsendegesetz in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. DerEqual-Pay-Grundsatzgreift wiebisherauch sofernkeinabweichender TarifvertraginderZeitarbeitaufdasArbeitsverhältnisAnwendungfindet.Mit deminkrafttreteneinerlohnuntergrenzenach 3aAÜGgilteineuntereGrenze fürabweichungstarifverträge.unterschreitensiedasinderlohnuntergrenze festgesetzte Mindeststundenentgelt, gilt der Equal-Pay-Grundsatz.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WelcheSchrittehatdieBundesregierungbisherunternommenbzw.willsie zeitnahunternehmen,umzuüberprüfen,inwieweitdieverteilungswirkungenderbundesbeteiligungandenkostenderunterkunftundheizungen einerseitssowiedietatsächlichenbelastungenhinsichtlichderbildungsundteilhabeleistungenfürkinder,jugendlicheundjungeerwachseneandererseits übereinstimmen? BiszumJahr2013beträgtdieAnhebungderBundesbeteiligungandenKosten fürunterkunftundheizung,diediebelastungenderkommunendurchdie ÜbernahmederZweckausgabenderLeistungenfürBildungundTeilhabenach 28desZweitenBuchesSozialgesetzbuch (SGBII)und 6bdesBundeskindergeldgesetzesausgleichensoll,5,4Prozentpunkte.Ab2013wirdnach 46 Absatz7SGBIIdieserTeilderBundesbeteiligungjährlichdurchRechtsverordnungaufBasisderZweckausgabendesVorjahresfürdieLeistungenfürBildung undteilhabeneufestgelegt.damitisteinefinanzielleentlastung,dieauchauf künftige Ausgabenentwicklungen reagieren kann, dauerhaft sichergestellt. BundundLänderhabensichimRahmendesVermittlungsverfahrensineiner Protokollerklärungdaraufverständigt,rechtzeitigbiszurAnpassungderBundesbeteiligungnach 46Absatz6und7SGBIIfürdasJahr2014dieVerteilungswirkungenderBundesbeteiligungandenKostenfürUnterkunftund HeizungsowiedietatsächlichenBelastungenderKommunenhinsichtlichder Bildungs-undTeilhabeleistungenzuüberprüfen.Dabeiwirdauchzuklären sein,obgegebenenfallsverschiedenebeteiligungssätzenach 46Absatz6 SGBIIfürdieeinzelnenBundesländerfestzusetzensind.Voraussetzungfürdie EinführunglandesspezifischerBeteiligungssätzeist,dassdieAusgabender LänderfürZweckausgabenfürBildungs-undTeilhabeleistungen gemessenan ihrenausgabenfürdiekostenfürunterkunftundheizung deutlichauseinanderliegen. 11.IstdieBundesregierungderAnsicht,dassdieBehauptunginderBegründungdesGesetzentwurfszurStärkungderFinanzkraftderKommunen,wegenderÜbernahmederFinanzierungderGrundsicherungab2014stünden LändernundKommunendannausreichendFinanzmittelzurVerfügung, umdauerhaftauchdiekommunalenaufwendungenfürmittagessenund Schulsozialarbeitselbstzufinanzieren,derinderProtokollerklärungfestgelegtenÜberprüfungderVerteilungswirkungenwidersprichtundderen Ergebnisse vorgreift? InfolgedesVermittlungsverfahrenszumGesetzzurErmittlungvonRegelbedarfenundzurÄnderungdesZweitenundZwölftenBuchesSozialgesetzbuch werdenbefristetbiszumjahr mio.eurofürdasaußerschulische MittagessenvonSchülernundSchülerinneninHortbetreuungsowiefürSchulsozialarbeitbereitgestellt.EinePrüfungderVerlängerungdieserRegelungist nichtvorgesehenundnichterforderlich.esistsachederländerundkommunen,überdenumgangmitdendurchdiestufenweiseübernahmedergrundsicherungimalterundbeierwerbsminderungdurchdenbundentstehenden finanziellen Freiräume selbst zu entscheiden. HinsichtlichderVerteilungswirkungenwirdaufdieAntwortzuFrage10verwiesen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.WelcheMaßnahmenhatdaszuständigeBundesministeriumbereitseingeleitet,umdenin 10desRegelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG)angefordertenBerichtüberdieWeiterentwicklungderfürdieErmittlungvon Regelbedarfen anzuwendenden Methodik vorzubereiten? a)sindindemhaushalt2012mittelfürexternestudienundgutachtenzu dendreivorgesehenthemenkomplexen (AusschlussverdecktArmer, ErmittlungdesBedarfsvonKindernundJugendlichensowievonMehrpersonenhaushalten, 10Absatz2RBEG)vorgesehen,undgegebenenfalls in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? b)inwelcherformgedenktdasbmasderverpflichtungnachzukommen,dassderbericht untermitwirkungdesstatistischenbundesamtes und von Sachverständigen erstellt wird? c)welchekonkretensachverständigenplantdasbmasinwelcherform einzubeziehen? d)geltenfürdasbmasauchdie (Selbst-)Organisationenderbetroffenen BürgerinnenundBürgeralsSachverständige,dieindenProzesseinbezogen werden müssen? e)gedenktdasbmasindieberatungenzurerstellungdesberichtsauch diefachlichzuständigenmitgliederdesdeutschenbundestageseinzubeziehen? Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? DasBundesministeriumfürArbeitundSozialeshatunverzüglichnachVerabschiedungdesRegelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG)durchBundestagund BundesratzudenzuüberprüfendenThemenzweiForschungsprojektefürden Berichtnach 10RBEGkonzipiert (vgl.antwortderbundesregierungzuden Fragen12und13derKleinenAnfragederFraktionDIELINKE.aufBundestagsdrucksache 17/6722). EinProjektumfassteinemikroanalytischeUntersuchungzurAbgrenzung, StrukturundZusammensetzungvonReferenzgruppenfürdieBemessungvon RegelbedarfenaufBasisderEinkommens-undVerbrauchsstichprobe (EVS) 2008 (gemäß 10Absatz2Nummer1RBEG),umeinegemeinsameDiskussionsgrundlagezurFragederAbgrenzungdersogenanntenverdecktArmenaus der Referenzgruppe zu schaffen. DaszweiteForschungsprojektbefasstsichmitderÜberprüfungderbestehenden VerteilungsschlüsselzurErmittlungvonRegelbedarfenderStufen4bis6auf BasisderEVS2008sowiederÜberprüfungundEntwicklungneuerVerteilungsschlüsselderbisheranhandvonPlausibilitätsüberlegungenfestgelegtenRelationenderRegelbedarfsstufen2und3fürErwachsene (gemäß 10Absatz2 Nummer 2 und 3 RBEG). DiesebeidenProjektesindam11.Mai2011aufdemVergabeportaldesBundes inzweinationalenfreihändigenvergabenmitöffentlichemteilnahmewettbewerbausgeschriebenworden.dasbundesministeriumfürarbeitundsoziales plant,diezuschlägefürdieaufträgeanfangherbstdiesesjahreszuerteilen. DieErgebnissederForschungsvorhabenwerdenindenBerichtderBundesregierungeinfließen.DaessichumlaufendeVerfahrenhandelt,könnenkeine weitergehendenauskünfteerteiltwerden ( 12Absatz4, 13Absatz2VOL/A). DieHaushaltsmittelfürdieseForschungsvorhabenstehenfürdieHaushaltsjahre 2011bis2013imEinzelplan11,Kapitel1101,Titel54401 Forschung,Untersuchungen und Ähnliches zur Verfügung. DabeideForschungsprojektezueinemwesentlichenTeilaufdenDatenderEVS beruhenunddiehierfürbenötigenforschungsdatensätzederevs2008vom

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/6831 StatistischenBundesamtbereitgestelltwerden,wirddasStatistischeBundesamt automatischindasvorhabenmiteinbezogen.darüberhinausbestehtzwischen demstatistischenbundesamtunddembundesministeriumfürarbeitundsoziales auf Arbeitsebene ein kontinuierlicher Kontakt. 10RBEGbestimmt,dassdasBundesministeriumfürArbeitundSozialesdem DeutschenBundestagbiszum1.Juli2013einenunterMitwirkungdesStatistischenBundesamtessowievonSachverständigenzuerstellendenBerichtüber dieweiterentwicklungderfürdieermittlungvonregelbedarfenanzuwendendenmethodikvorzulegenhat.entsprechenddiesemauftragdesgesetzgebers werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages unterrichtet. EinezusätzlicheEinbeziehungvon (Selbst-)Organisationenderbetroffenen Bürgerinnen und Bürger ist nicht vorgesehen.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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