Zukünftige Honorierung der Versorgung von Patienten und Patientinnen mit HIV und AIDS

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Volker Beck (Köln), Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 16/11122 Zukünftige Honorierung der Versorgung von Patienten und Patientinnen mit HIV und AIDS Vorbemerkung der Fragesteller ImZugederUmstellungderArzthonorareaufdenEBM2008bzw.den EURO-EBMabAnfang2009wurdenbestehendeVerträgeüberzusätzliche PauschalenzurBehandlungvonHIV-InfiziertenundAIDS-ErkranktenzwischenKrankenkassenunddenregionalenKassenärztlichenVereinigungengekündigt.InsbesondereausBerlinwirddieBefürchtunggeäußert,dasshierdurchdiesinnvollenundnotwendigenHIV-SchwerpunktpraxeninFragegestellt werden. Beider25-Jahr-FeierderDeutschenAidshilfesichertenBundeskanzlerin Dr.AngelaMerkelunddieBundesministerinfürGesundheit,UllaSchmidt, zu,dasshiv-bzw.aids-patientinnenund-patientenkeineeinschränkung beiderbehandlungzubefürchtenhätten.lautpresseberichtenhatdiebundesministerinfürgesundheit,ullaschmidt,trotzfehlenderbundeszuständigkeit,zugesagt,dassdiealtenregelungenweitergältenbisneuepauschalen verhandeltseien.mankönnesiebeimwortnehmen (siehewww.kma-online.de/ nachrichten/politik/id_15321_view.html). Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungunterstütztdiegemeinsameSelbstverwaltungvonÄrzten undkrankenkassenaufbundesebeneinihrenbemühungen,dieambulante VersorgungvonHIV/AIDS-PatienteninSchwerpunktpraxenkünftigdurch bundeseinheitlicheregelungenmitwirkungabdem1.april2009besonders zufördern.hierzuzählenauchkurzfristigeübergangsregelungen,fallsdiese erforderlichsind,umbiszueineminkrafttretenderbundeseinheitlichenregelungenversorgungsproblemeindenschwerpunktpraxenzurversorgungvon HIV/AIDS-Patienten zu vermeiden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom9.Dezember 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.AufwelcherkonkretenRegelungskompetenzdesBundesgründetdieZusagederBundesregierung,diealtenVereinbarungenwürdenbiszumAbschlussneuerVereinbarungenfortgelten,undaufwelcheWeisewilldie Bundesregierung diese Zusage umsetzen? DieZusagevonVertreternderBundesregierung,dasseskeineEinschränkungenbeiderambulantenVersorgungvonHIV-undAIDS-Patientengeben werde,gründetsichaufentsprechendezusagenderselbstverwaltungderärzte undkrankenkassenaufbundesebenegegenüberdembundesministeriumfür Gesundheit.DierechtlichenGrundlagenfürdieaufsichtsrechtlicheBegleitung derregelungenzurvergütungdervertragsärztlichenleistungenfürhiv-und AidspatientendurchdasBundesministeriumfürGesundheitfindensichinsbesondere im 87 Abs. 6 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). DieKassenärztlicheBundesvereinigungundderSpitzenverbandBundder Krankenkassenhabensichinder315.SitzungdesArbeitsausschussesdesBewertungsausschussesam4.November2008daraufverständigt,aufGrundlage dernochinabstimmungbefindlichenqualitätssicherungsvereinbarungnach 135Abs.2SGBVüberdiespezielleVersorgungvonHIV/AIDS-Patienten mitwirkungab1.april2009einenneuenabschnittmitentsprechendengebührenpositionenindeneinheitlichenbewertungsmaßstab (EBM)aufzunehmen.Zum1.Januar2009seieineRegelungnichtumsetzbar,dazunächstnoch FragenderQualitätssicherunggeklärtwerdenmüssten.GegenüberdemVertreterdesBundesministeriumsfürGesundheitwurdeaufNachfrageindieser Sitzungzugesichert,dassinFolgedesInkrafttretensderRegelungerstzum 1.April2009keineProblemebezüglichdervertragsärztlichenVersorgungder Versichertenzubefürchtenseien.UmeineausreichendeVersorgungderVersichertenauchindieserÜbergangszeitsicherzustellen,kündigtendieTrägerorganisationendesBewertungsausschussesindieserSitzungan,einegemeinsame EmpfehlungandieLandesverbändederKrankenkassenunddieVerbändeder ErsatzkassensowieandieKassenärztlichenVereinigungenzugeben,wonach dieggf.mitablaufdes31.dezember2008gekündigtensonderverträgezur VersorgungvonHIV/AIDS-PatientenaufderregionalenEbenebiszum 31.März2009weitergeführtwerdensollten.EineentsprechendeEmpfehlung istmitschreibenvom12.november2008andielandesverbändederkrankenkassen,dieverbändederersatzkassensowiediekassenärztlichenvereinigungengegangen.derspitzenverbandbundunddiekassenärztlichebundesvereinigungempfehlendieweiterführungderbisherigensonderverträgefür dieversorgungvonhiv/aids-patienten,damitversorgungsengpässezulasten der betroffenen Patientinnen und Patienten vermieden werden können. DasBundesministeriumfürGesundheitgehtdavonaus,dassdieZusagederzuständigenSelbstverwaltungderÄrzteundKrankenkassen,dassVersorgungsengpässebeiderBetreuungvonHIV-PatienteninjedemFallvermiedenwerden,eingehaltenwird.MitSchreibenvom17.November2008hatesdieTräger desbewertungsausschussesalsbundesmantelvertragspartnernach 82Abs.1 SGBVergänzenddarumgebeten,zurSicherungderbesonderenHIV/AIDS- VersorgungundzurErmöglichungdesAbschlussesvonAnschlussregelungen zudengekündigtensondervereinbarungenmitwirkungabdem1.januar2009 biszum31.märz2009,eineübergangsvereinbarungzurfortführungderbesonderenmaßnahmenzurhiv-/aids-versorgungabzuschließen,welchefür allekrankenkassenundkassenärztlichenvereinigungenverbindlichist,soweit für denselben Zeitraum keine regionalen Vereinbarungen vorliegen.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ MitwelchenKassenärztlichenVereinigungengabesVerträgederKrankenkassen über eine Aids-Pauschale? Welche Verträge wurden gekündigt, und wann? FürdieBeantwortunghatdasBundesministeriumfürGesundheitdieKassenärztlicheBundesvereinigungunddenSpitzenverbandBundderKrankenkassen umauskunftüberregionalevereinbarungenbzw.übergangsvereinbarungen zursondervergütungambulanterärztlicherleistungenfürdiebehandlungvon HIV/AIDS-Patientengebeten.DiemitStandvom5.Dezember2008vorliegenden Informationen ergeben sich aus der beiliegenden Übersicht (Anlage). 3.AufwelcheWeisewurdendiebesonderenAufwendungenderBehandlung vonpatientinnenundpatientenmithiv/aidsindenkassenärztlichen Vereinigungenhonoriert,indenenbislangkeineSondervereinbarungen mit den Krankenkassen bestanden? Siehe Antwort zu Frage 2. 4.InwelchenRegionenhabendieSelbstverwaltungspartnerinzwischen Übergangsregelungenverabredet,undinwelchenRegionenstehensolche Vereinbarungen noch aus? Wo gab es Sprüche des Schiedsamts? SieheAntwortzuFrage2.SoweitinderÜbersichtausgeführtwird,dassErsatzkassennichtzueinerÜbergangsvereinbarungbereitsind,istvorgesehen, mitdemverbandderangestellten-krankenkassenkurzfristigeingesprächzu führen. 5.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassderEBM2008dieBehandlungvonPatientinnenundPatientenmitHIV/AIDSnichtausreichend abbildet? Wennja,aufwelcheandereWeisesolltennachAnsichtderBundesregierungdiebesonderenAufwendungenderBehandlungvonPatientinnenund Patienten mit HIV/AIDS honoriert werden? DieEinigungderPartnerimBewertungsausschuss,mitWirkungab1.April 2009einenneuenAbschnittmitspeziellenGebührenpositionenzurVersorgung vonhiv/aids-patientenindenebmaufzunehmenundparallelhierzuauch einequalitätssicherungsvereinbarungnach 135Abs.2SGBVüberdiespezielleVersorgungvonHIV/AIDS-Patientenabzuschließen,wirdvonderBundesregierung begrüßt. 6.WelchenStandhabendieGesprächezwischendenSelbstverwaltungspartnernübereinebundesweiteVereinbarungzurBehandlungvonPatientinnen und Patienten mit HIV/AIDS? WannrechnetdieBundesregierungmitdemAbschlusseinersolchenVereinbarung? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdieinderAntwortzuFrage5genanntenRegelungendergemeinsamenSelbstverwaltungzum1.April2009in Kraft treten.

4 Dezernat 3 Vergütung, Gebührenordnung und Morbiditätsorientierung Ergebnisse der Umfrage zu regionalen Vereinbarungen bzw. Übergangsvereinbarungen zur Sondervergütung ambulanter Leistungen für die Behandlung von HIV-/AIDS-Patienten Zu Frage 3: Zu Frage 4: Zu Frage 2: Zu Frage 2: Wie gestaltet sich die Wurden Übergangsregelungen Gab es Verträge der Kassenärztliche Vereinigung Welche Verträge wurden Vergütung, wenn verabredet oder stehen diese aus? Krankenkassen über eine AIDSgekündigt und wann? keine regionalen Sind diese durch einen Schiedsspruch zustande gekommen? Pauschale? Verträge bestehen? Schleswig-Holstein keine Regelung entfällt entfällt Hamburg Bremen Regelung mit AOK Rheinland/Hamburg, zugleich für die gekündigt mit Wirkung zum Knappschaft - Weitergeltung BKK LV NORD, im I. Quartal 2009 verbindlich See-Krankenkasse, mitgeteilt VdAK/AEV Vertrag im Ersatzkassenbereich gekündigt mit Wirkung zum Weitergeltung im I. Quartal 2009 verbindlich mitgeteilt. Keine weiteren Vereinbarungen bzw. Schiedssprüche. Ersatzkassen sind nicht zu einer Übergangsvereinbarung bereit, deshalb entfällt die Vergütung ab Regelungen. Eine Niedersachsen keine Regelung entfällt entfällt besondere Pauschale Pauschale i.h.v. 76,69 Euro je Fall gekündigt mit Wirkung zum Westfalen-Lippe für die Behandlung von und Quartal Patientinnen und Aids-Vereinbarung mit allen Kassen. Nein, die Vereinbarung wird Patienten mit HIV/AIDS Nordrhein Pauschale i.h.v. von 76,69 je Fall auch in 2009 weiter besteht bisher im EBM nein und Quartal. fortgeführt. nicht. Hessen Rheinland-Pfalz HIV-/AIDS-Vertrag mit allen rheinland-pfälzischen Kassenverbänden sowie mit der Knappschaft seit gekündigt mit Wirkung zum Sofern keine regionale Vereinbarung geschlossen wurde, gelten die EBM- Vertrag verlängert bis zum Kein Schiedsamt. Die Kassenverbände haben sich bis zum In-Kraft-Treten der geplanten Leistungen im Kapitel 30 EBM bereit erklärt, die HIV-/AIDS-Vereinbarung weiter laufen zu lassen. Anlage Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

5 Baden-Württemberg Bayerns Berlin Bezirksdirektion Stuttgart: Vereinbarung mit AOK, LKK, IKK und BKK, Vergütung außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung. Regionale AIDS-Vereinbarung vom mit den Ersatzkassen. Regionale AIDS-Vereinbarungen mit allen 4 Kassenverbänden. LKK, IKK, BKK mit Wirkung zum gekündigt. Vereinbarung mit AOK war befristet bis zum. gekündigt mit Wirkung zum gekündigt mit Wirkung zum Sofern keine regionale Vereinbarung geschlossen wurde gelten die EBM- VdAK, IKK, BKK, LKK haben eine Übergangsvereinbarung abgelehnt. Mit AOK sind Verhandlungen zur Übergangsvereinbarung noch nicht abgeschlossen. Thematik war nicht Gegenstand des Schiedsamtsverfahrens. Nein, vor dem Hintergrund der Einführung des Gesundheitsfonds zum ist mit den Ersatzkassen keine Übergangsregelung vereinbar. Keine Vereinbarung. Die Kassen versuchen einen Vertrag mit einzelnen Praxen, etwa 40-50% der Patienten und 75% der AIDS-Schwerpunktpraxen werden nicht davon erfasst werden. Regelungen. Eine Saarland keine Regelung entfällt besondere Pauschale entfällt Mecklenburg- Vorpommern keine Regelung entfällt für die Behandlung von entfällt Keine gesonderten Vereinbarungen zur Vergütung der Behandlung von Patienten mit HIV und AIDS. Lediglich mit der IKK Brandenburg Patientinnen und Patienten mit HIV/AIDS besteht bisher im EBM nicht. und Berlin konnte eine sog. Die "Homecare"- Brandenburg "Homecare"-Vereinbarung Vereinbarung wurde nicht geschlossen werden, welche den gekündigt und gilt daher auch nein besonderen Aufwand bei im Jahr 2009 weiter. Hausbesuchen eines Patienten u. a. mit AIDS honoriert. Als Zuschlag zur GOP werden nach dieser Vereinbarung 46,02 gezahlt. Sachsen-Anhalt keine Regelung entfällt entfällt Thüringen keine Regelung entfällt entfällt Sachsen Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/11345

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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