auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/4330
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/4330 Entwicklung der Einbürgerungszahlen Vorbemerkung der Fragesteller AufderInnenministerkonferenz (IMK)vom17.November2006habendie InnenministerderLänderundderBundesministerdesInnernhinsichtlichder BedingungenfürdieEinbürgerungvonMigrantinnenundMigrantenerheblicheVerschärfungenbeschlossen.EineVerschärfungderEinbürgerungskriterienwiegtumsoschwerer,dadasseitdem1.Januar2000geltendeneueStaatsbürgerschaftsrechtdieavisiertendeutlichenVerbesserungenimRahmender ReformdesStaatsbürgerschaftsrechtsnichterfüllt.MitdieserReformwaren diehoffnungeneinervielzahlvonmenschenaufeineerleichterteeinbürgerungverbunden,diejedochimzugederunterschriftenkampagnederhessischen CDU gegen den sog. Doppelpass 1998/99 getrübt wurden. NunwerdenbundeseinheitlicheStandardseingeführt,dieEinbürgerungenzusätzlicherschweren.Betroffensindvorallemjene,dieineinzelnenRegionen bisherunterliberalerenbedingungenalsimbundesdurchschnittdendeutschen Passerhaltenkonnten.DieEinbürgerungsverfahrendereinzelnenBundesländer unterscheidensichaufgrunddergeltendenrechtslagezumteilerheblich.der unterschiedlicheumgangindenbundesländernlässtsichinsbesondereanden absolutenzahlenwieauchinbezugaufdieeinbürgerungsquote (Anteilder Einbürgerungen an der ausländischen Gesamtbevölkerung) erkennen. Vorbemerkung der Bundesregierung DieInnenministerund-senatorenderLänderhabensichaufderSitzungder IMKam4./5.Mai2006aufbestimmtebundeseinheitlicheEinbürgerungsstandardsgeeinigt.ZurUmsetzungdiesesBeschlusseshateineländeroffeneArbeitsgruppeeinenGesetzesvorschlagentwickelt,dervonderIMKam16./17.November2006zustimmendzurKenntnisgenommenwordenist.DieIMKhatauf ihrerletztensitzungaußerdembayerngebeten,gemeinsammitdenländern Baden-Württemberg,Hamburg,Hessen,Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen undrheinland-pfalzeinenentsprechendengesetzesvorschlagindenbundesrat einzubringen.derbayerischestaatsministerdesinnernhatdemzufolgemit DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom5.März2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode SchreibenvonAnfangFebruar2007anseineLänderkollegeneineBundesratsinitiativefüreinerstesGesetzzurÄnderungdesStaatsangehörigkeitsgesetzes gestartet.dasbundesministeriumdesinnernwirdsicherstmalsmitdementwurfdesbundesratesimrahmendesgesetzgebungsverfahrensbefassenund dazustellungnehmen.fürdiebundregierungstehtdabeidaszieldereinheitlichenanwendbarkeitdereinbürgerungsregelungenbeieinhaltungeinesbestimmten Integrationsniveaus im Vordergrund. 1.WievielePersonensindindenJahren1995,1996,1997,1998,1999differenziert nach a)der Staatsangehörigkeit, b)dem Alter, c)dem Geschlecht, d) der Rechtsgrundlage der Einbürgerung, e) der Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet nach Jahren, f)dem Bundesland eingebürgert worden? Erstabdem1.Januar2000erfolgendurchdasStatistischeBundesamtaufgrund derneuenregelungdes 36desStaatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)bundeseinheitlichdifferenzierteAuswertungenzurBundesstatistik Einbürgerungen. VordieserZeitgabeslediglichZusammenstellungenausdenverschiedensten GeschäftsberichtendereinzelnenBundesländer,dienurzwischenAnspruchsundErmessenseinbürgerungunterschiedenundnichtderneugeordnetenBundesstatistikentsprechen.EswerdendeshalbhiernurDifferenzierungennach vorhandenenvergleichbarenrechtsgrundlagenundnacheinzelnenbundesländernaufgeführt.auchwurdendiegesamtzahlenderfrüherenjahrezurbesserenvergleichbarkeitmitdendatenabdemjahr2000soumgerechnet,dass diese die damals noch formal eingebürgerten Aussiedler nicht mehr enthalten. Einbürgerungen insgesamt nach Rechtsgrundlagen JahrEinbürgerungen insgesamt 85 AuslG a. F. 86 Abs. 1 AuslG a. F. Davon: 86 Abs. 2 AuslG a. F. Andere (z.b. RuStAG)
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/4543 Einbürgerungen insgesamt nach Bundesländern Bundesland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Insgesamt WievielePersonensindindenJahren2000,2001,2002,2003,2004,2005, 2006 differenziert nach a)der Staatsangehörigkeit, b)dem Alter, c)dem Geschlecht, d) der Rechtsgrundlage der Einbürgerung, e) der Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet nach Jahren, f)dem Bundesland eingebürgert worden? DieDatenangabenab2000beziehensichnuraufdasaktuellverfügbarestatistischeZahlenmaterialbis2005.DerBundesregierungliegennochkeinestatistischaufbereitetenDatenzudenEinbürgerungszahlenfürdasJahr2006vor. SowohlGesamtergebnissealsauchdifferenzierteAuswertungenzumJahr2006 sind voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2007 zu erwarten. DieAuswertungenzudenHerkunftsländernderEingebürgertenabdemJahr 2000sindausGründenderDarstellbarkeitaufdiezehnhäufigstenHauptherkunftsstaatenbeschränktworden.WeitergehendedifferenziertereAngaben, z.b.nachdengründenfürdiehinnahmevonmehrstaatigkeitbeidereinbür-
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode gerung,gehörennichtzudenerhebungsmerkmalendes 36Abs.2StAGund werden deshalb nicht statistisch erfasst. EingebürgertePersonennachausgewähltenfrüherenStaatsangehörigkeiten ( TOP 10 der Hauptherkunftsländer ) 2000: Türkei82861Iran14410 Jugoslawien9776Libanon5673 Marokko5008Afghanistan4773 Sri Lanka4597Russische Föderation4583 Vietnam4489 Bosnien u. Herzegowina : Türkei76573Iran12020 Jugoslawien12000Afghanistan 5111 Russische Föderation4972Libanon4486 Marokko4425Kroatien3931 Bosnien u. Herzegowina3791Sri Lanka : Türkei64631Iran13026 Jugoslawien8375Afghanistan Marokko3800Russische Föderation Ukraine3656Libanon Kroatien2974Sri Lanka : Türkei56244Iran9440 Serbien-Montenegro5504Afghanistan4948 Marokko 4118Ukraine3889 Kasachstan3010Irak2999 Polen2990Israel : Türkei44465Polen7499 Iran6362Russische Föderation4381 Afghanistan4077Ukraine3844 Marokko3820Irak3564 Serbien-Montenegro3539Israel : Türkei32661Serbien-Montenegro8824 Polen6896Russische Föderation5055 Iran4482Irak4136 Marokko3684Ukraine3363 Afghanistan3133Kasachstan2975
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/4543 Einbürgerungen nach Altersklassen Ab2005erfolgtaufgrundeinergeändertenAltersklassengruppierungeine differenzierte Darstellung der Daten. Altersklasse unter 6 Jahre bis unter 16 J bis unter 18 J bis unter 23 J bis unter 35 J bis unter 45 J bis unter 60 J und mehr Jahre Insgesamt Altersklasse2005 unter 5 Jahre bis unter 10 J bis unter 15 J bis unter 20 J bis unter 25 J bis unter 35 J bis unter 45 J bis unter 55 J bis unter 65 J bis unter 75 J bis unter 85 J bis unter 95 J und mehr Jahre 0 Insgesamt117241
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Einbürgerungen nach Geschlecht Geschlecht männlich weiblich Insgesamt Einbürgerungen nach Rechtsgrundlagen Ab2005erfolgteinedifferenzierteDarstellungderDatennachdendurchdas ZuwanderungsgesetzgeändertenRechtsgrundlagen (u.a.überführungeinzelnergesetzestatbeständeindasstaatsangehörigkeitsgesetzwegenwegfallsdes Ausländergesetzes). Rechtsgrundlage Abs. 1 AuslG Abs. 2 AuslG AuslG a. F Abs. 1 AuslG a. F Abs. 2 AuslG a. F StAG StAG StAG StAG Abs. 2 StAG Abs. 2 StAG b StAG StAnGRegG Abs. 1 StAnGRegG Abs. 2 StAnGRegG StAnGRegG Abs. 1 StAnGRegG Artikel 116 Abs. 2 Satz 1 GG HAG Artikel 2 Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit Insgesamt
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/4543 Rechtsgrundlage StAG StAG Abs. 1 StAG Abs. 2 StAG Abs. 3 StAG77 40b StAG96 40c StAG StAG StAG73 16 Abs. 2 StAG217 9 StAnGRegG26 11 StAnGRegG/ 12 Abs. 1 StAnGRegG 25 Artikel 116 Abs. 2 Satz 1 GG HAG/ Artikel 2 Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit 224 Insgesamt EinbürgerungennachAufenthaltsdauerimBundesgebiet (nurwohnsitzim Bundesgebiet) Ab2005erfolgtaufgrundeinergeändertenAufenthaltsdauergruppierungeine differenzierte Darstellung der Daten. Aufenthaltsdauer unter 8 Jahre bis unter 15 J bis unter 20 J und mehr Jahre Aufenthaltsdauer2005 unter 9 Jahre bis unter 15 J bis unter 20 J und mehr Jahre26535
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Einbürgerungen nach Bundesländern Bundesland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Einbürgerungen vom Ausland Insgesamt
9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/ BeiwievielenPersonenistseitInkrafttretendesneuenStaatsangehörigkeitsgesetzesam1.Januar2000dieEinbürgerungunterHinnahmedes FortbestandesderbisherigenStaatsangehörigkeit (Mehrstaatigkeit)erfolgt, undumwelchestaatsangehörigkeitenhandeltessich (bitteabsolutundprozentual getrennt nach Jahren und Bundesländern auflisten)? SeitInkrafttretenderReformdesStaatsangehörigkeitsrechtsam1.Januar2000 wurdeninderbundesrepublikdeutschlandinsgesamt401903personenunter Fortbestehender bisherigenstaatsangehörigkeit (HinnahmevonMehrstaatigkeit) eingebürgert. Diese verteilten sich nach Jahren und Bundesländern wie folgt: Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach Bundesländern Bundesland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Einbürgerungen vom Ausland Insgesamt BeiwelchenStaatenwirdaufdasPrinzipderVermeidungvonMehrstaatigkeitverzichtet,weildieEntlassungregelmäßigverweigertundderoderdie ausländischestaatsangehörigederzuständigenbehördeeinenentlassungsantrag zur Weiterleitung an den ausländischen Staat übergeben hat? NachKenntnisderBundesregierung,diedenLändernmitgeteiltwordenist, nehmenderzeitdiestaatenafghanistan,algerien,eritrea,iran,kuba,libanon,marokko,syrienundtunesienfaktischkeineentlassungenvor.staatsangehörigedieserstaatenmüssendaherunterhinnahmeihrerbisherigenstaatsangehörigkeit gemäß 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StAG eingebürgert werden.
10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5.FürwelcheStaatsangehörigenvonMitgliedstaatenderEuropäischenUnion bestehtgegenseitigkeitbezüglichderhinnahmevonmehrstaatigkeitbei der Einbürgerung? BeiderEinbürgerungbestehtGegenseitigkeitimSinnedes 12Abs.2StAG beistaatsangehörigenvonnachfolgenden17mitgliedstaatendereuropäischen Union:Belgien,Finnland,Frankreich,Griechenland,Großbritannien,Irland, Italien,Malta,Niederlande (nurfürbestimmtepersonengruppen),polen, Portugal,Rumänien,Schweden,SlowakischeRepublik,Slowenien (nurfür bestimmte Personengruppen), Ungarn, Zypern. 6.WelcheKenntnisseliegenderBundesregierungdarübervor,wievieleEinbürgerungsanträge2006nachdemEinbürgerungsgesprächimRahmendes LeitfadensinBaden-Württembergabgelehntwurden (bitteentsprechend der Monate in Prozent und absoluten Zahlen angeben)? NachMitteilungdesInnenministeriumsBaden-Württembergkonnteninderzur VerfügungstehendenZeitfürdaszweiteHalbjahr2006keineAngabengemachtwerden.ImZeitraumvom1.Januarbiszum31.Juli2006wurdenin 28FällenEinbürgerungsanträgenachDurchführungdesGesprächsabgelehnt, wobeidergesprächsverlaufnichtimmerdereinzigegrundfürdieablehnung war.imgenanntenzeitraumwurdenmit1048einbürgerungsbewerbern GesprächemitHilfedesLeitfadensgeführt,in3859FällenwurdekeineVeranlassungfüreinentsprechendesGesprächgesehen.DieQuotederAblehnungen betrugimverhältniszuallenindieserzeitanhängigenentscheidungsreifen 4907Fällen0,6Prozent;bezogenaufdieFälle,indenenderGesprächsleitfaden überhaupt angewandt wurde, lag die Quote bei 2,7 Prozent. 7.InwieweitteiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassderaufder 182.SitzungderStändigenKonferenzderInnenministerund-senatorender Ländervom17.November2006angeregteGesetzesvorschlagzurUmsetzungvonbundeseinheitlichenEinbürgerungsstandardsdurchseinebeträchtlichenVerschärfungenderEinbürgerungsvoraussetzungenzueiner weiterensenkungdereinbürgerungszahlenführenwird,undinwieweitist genaudasdaszieleinerdiesbezüglichenänderungdesstaatsangehörigkeitsgesetzes? ZuInhaltundZieldesGesetzentwurfsdesBundesrateswirddieBundesregierungerstimLaufedesGesetzgebungsverfahrensStellungnehmen.ImÜbrigen gibtdiebundesregierungaufdiesergrundlagekeineprognosezurzukünftigen Entwicklung der Einbürgerungszahlen ab. 8.AufwelcherDatengrundlageberuhtdieAussagederStaatsministerinbeim BundeskanzleramtundBeauftragtenderBundesregierungfürMigration, FlüchtlingeundIntegration,Prof.Dr.MariaBöhmer,vom11.Januar2007, wonachdiegroßemehrheitderjenigen,dieaufgrundderreformdesstaatsangehörigkeitsrechtsihredeutschestaatsangehörigkeitverlorenhaben, inzwischenwiedereinengesichertenstatusfürihrenaufenthaltin Deutschland hätten (Presseerklärung vom 11. Januar 2007)? DieAussagederBeauftragtenderBundesregierungfürMigration,Flüchtlinge undintegrationbasiertaufeinerumfragederinnenministerienundsenatsverwaltungenderländerunterihreneinbürgerungs-undausländerbehördenvom Juni2006.DieUmfragebetrafPersonen,diedurchdenWiedererwerbder türkischenstaatsangehörigkeitnachdem1.januar2000ihredeutschestaatsangehörigkeitverlorenhatten.rund91prozentdieserbetroffenenpersonen
11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/4543 hattenzumzeitpunktderumfragebereitswiedereinenaufenthaltstitelerhalten (siehe auch Antwort zu Frage 9 und 10). 9.InwieweithatdieBundesregierungKenntnisdarüber,wievielePersonen alsehemaligedeutschegemäß 38desAufenthaltsgesetzes () einenaufenthaltstitelerhaltenhaben,dereinezeitnaheerneuteeinbürgerung ermöglicht,soferndiesonstigeneinbürgerungsvoraussetzungen (z.b.ausreichendedeutschesprachkenntnisse,keineerheblichenstraftatenund erneuteaufgabederanderenstaatsangehörigkeit)vorliegen (bitteentsprechendausländischerstaatsangehörigkeit,aufenthaltstitelundgeschlecht nach Bundesländern auflisten)? EhemaligedeutscheStaatsangehörigehabennach 38desAufenthaltsgesetzes ()einenanspruchaufeinenaufenthaltstitel.anhanddieserspeziellenrechtsgrundlagekanndieanzahlderinhaberdiesesaufenthaltstitelsmittelsdesausländerzentralregistersermitteltwerden.ehemaligedeutschekönnenjedochauchnachanderenrechtsgrundlagenausdemaufenthaltsgesetz (z.b.familiennachzug)oderauseuroparechtlichenbestimmungen (z.b.beschlussnr.1/80desassoziationsratesewg/türkei ARB1/80)einenAufenthaltstitelerhalten.WievieleehemaligeDeutscheeinAufenthaltsrechtaufgrund andererrechtsgrundlagenbesitzen,dasauchzureinbürgerungberechtigt,lässt sich dem Ausländerzentralregister dagegen nicht entnehmen. ImAusländerzentralregisterwerdenAufenthaltstitelfürehemaligeDeutsche nach 38Abs.1Nr.1 ()sowie 38Abs.1 Nr.2Abs.2und5 ()gespeichert.zum31.dezember2006 wareninsgesamt10052ausländermitdiesenaufenthaltstitelnerfasst.details könnendennachfolgendentabellenentnommenwerden (Hinweis:unter übrige sindetwa50staatsangehörigkeitenmitgesamtsummenzwischen 1und 12 zusammengefasst). Summe + Deutschland gesamt Abs. 2 und 5 m wgesamt m wgesamt mwgesamt Gesamt Türkei USA Staatenlos Kanada Australien Kroatien Kasachstan Rumänien Russ. Föd Ungeklärt übrige
12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Baden-WürttembergBayern Abs. 2 und 5 Abs. 2 und 5 mwgesamtm wgesamt m wgesamt m wgesamt Gesamt Türkei USA Staatenlos Kanada Australien Kroatien Kasachstan Rumänien Russ. Föd Ungeklärt übrige BerlinBremen Abs. 2 und 5 Abs. 2 und 5 mwgesamtm wgesamt m wgesamt m wgesamt Gesamt Türkei USA Staatenlos Kanada 1 1 Australien 2 2 Kroatien112 Kasachstan Rumänien Russ. Föd. Ungeklärt übrige
13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/4543 HamburgHessen Abs. 2 und 5 Abs. 2 und 5 mwgesamtm wgesamt m wgesamt m wgesamt Gesamt Türkei USA Staatenlos Kanada Australien 1 1 Kroatien Kasachstan Rumänien Russ. Föd Ungeklärt übrige NiedersachsenNordrhein-Westfalen Abs. 2 und 5 Abs. 2 und 5 mwgesamtm wgesamt m wgesamt m wgesamt Gesamt Türkei USA Staatenlos Kanada Australien Kroatien Kasachstan 2 2 Rumänien Russ. Föd Ungeklärt übrige
14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Rheinland-PfalzSaarland Abs. 2 und 5 Abs. 2 und 5 mwgesamtm wgesamt m wgesamt m wgesamt Gesamt Türkei USA Staatenlos Kanada 1 1 Australien 1 1 Kroatien11 Kasachstan Rumänien Russ. Föd. Ungeklärt übrige Schleswig-HolsteinBrandenburg Abs. 2 und 5 Abs. 2 und 5 mwgesamtm wgesamt m wgesamt m wgesamt Gesamt Türkei USA Staatenlos Kanada Australien 1 1 Kroatien Kasachstan Rumänien Russ. Föd.11 Ungeklärt übrige
15 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/4543 Mecklenburg-VorpommernSachsen Abs. 2 und 5 Abs. 2 und 5 mwgesamtm wgesamt m wgesamt m wgesamt Gesamt Türkei USA Staatenlos Kanada Australien Kroatien Kasachstan Rumänien Russ. Föd Ungeklärt 1 1 übrige Sachsen-AnhaltThüringen Abs. 2 und 5 Abs. 2 und 5 mwgesamtm wgesamt m wgesamt m wgesamt Gesamt Türkei USA Staatenlos Kanada Australien 1 1 Kroatien Kasachstan Rumänien Russ. Föd. Ungeklärt übrige
16 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 10.InwieweithatdieBundesregierungKenntnisdarüber,wievielePersonen miteinemaufenthaltstitelnach 38eineerneuteEinbürgerung beantragtbzw.erlangthaben (bitteentsprechendausländischerstaatsangehörigkeit und Geschlecht nach Bundesländern auflisten)? DieUmfrageunterdenLänderbehördenvomJuni2006zudeminderAntwort zufrage8genanntenpersonenkreishatteergeben,dassmehrals27prozentder betroffenenpersonenerneuteineneinbürgerungsantraggestelltundmehrals 11Prozentwiedereingebürgertwordensind.ObdieEinbürgerungsanträgeaufgrundeinesAufenthaltstitelsnach 38gestelltwordensind,ergibt sichausderumfragejedochnicht.aufenthaltstitel,diezureinbürgerungberechtigen,könnenauchaufeineranderenrechtsgrundlageberuhen (s.antwort zufrage9).dieumfragebezogsichauchnuraufehemaligedeutsche,die durchwiedererwerbdertürkischenstaatsangehörigkeitihredeutschestaatsangehörigkeitverlorenhaben.zudeneinbürgerungenehemaligerdeutschermit andererausländischerstaatsangehörigkeit,dieiminlandleben,liegenweder statistische Angaben noch Umfrageergebnisse vor. 11.InwieweithatdieBundesregierungKenntnissedarüber,inwiefernsichdie PraxisindenBundesländernbezogenaufdieinFrage9erfragtenehemaligenDeutschen,dieaufgrunddesWiedererwerbseinerausländischen StaatsangehörigkeitihredeutscheStaatsangehörigkeitverlorenhaben,im UmgangmitdensonstigenEinbürgerungsvoraussetzungen (z.b.sicherungdeslebensunterhalts)beispielsweisedurchdiefestlegungeiner Frist,innerhalbdererdieAusländerbehördeaufeinigeVorprüfungen (etwa Sprachkompetenz und Lebensunterhalt) verzichten, unterscheidet? DerBundesregierungliegenzudenVerwaltungsverfahrenindenLändern keine detaillierten Erkenntnisse vor. 12.InwieweitgibtesseitensderBundesregierungÜberlegungen,ggf.das deutschestaatsangehörigkeitsrechtsdem EuropäischenÜbereinkommen überdiestaatsangehörigkeit durcheinenovellierunganzupassenbzw. das EuropäischeÜbereinkommenüberdieStaatsangehörigkeit zu zeichnen? DasEuropäischeÜbereinkommenvom6.November1997überdieStaatsangehörigkeitistvonderBundesrepublikDeutschlandbereitsam4.Februar2002 gezeichnetworden.dasentsprechendevertragsgesetzistfürdeutschlandam 19. Mai 2004 (BGBl. II, S. 578) in Kraft getreten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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