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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Petra Pau, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7953 Auswirkungen der neuen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug Vorbemerkung der Fragesteller NachInkrafttretendesEU-RichtlinienumsetzungsgesetzesimAugust2007ist entsprechendder 28Abs.1Satz5und30Abs.1Satz1Nr.2desAufenthaltsgesetzes (AufenthG)derNachzugvonEhegattenundLebenspartnern und-partnerinnenausdemauslandgrundsätzlichvomnachweiseinfacher deutschersprachkenntnissedesniveausa1desgemeinsameneuropäischen Referenzrahmens (GER) abhängig. DieBundesregierungbehauptet,dieseBeschränkungdesEhegattennachzugs dienederbesserenintegrationderbetroffenenundseieingeeignetesmittel gegenzwangsverheiratungen.kritischwirdgegendieneuregelungeingewandt,dasssieunverhältnismäßigindasrechtauffamilienzusammenleben eingreifeunddamitgegendieinartikel6desgrundgesetzesenthaltene SchutzverpflichtungdesStaatesgegenüberEheundFamilieverstoße.Zudem wirkedieneuregelungsozialselektiv,dasieinsbesonderedennachzugvon sozialund/oderökonomischbenachteiligtenund/odermenschenausbildungsbenachteiligtenschichtenbe-odergarverhindere.schließlichgeltedie RegelungnichtfüralleHerkunftsländerundseideshalbdiskriminierend,sie zieleinsbesondereaufdenehegattennachzugausdertürkeiab (vgl.insgesamt:antwortderbundesregierungaufdiekleineanfragederfraktion DIELINKE.,Bundestagsdrucksache16/7288).VertreterdertürkischenRegierungsprachennichtzuletztdeswegenvoneinemVerstoßgegendieMenschenrechte ( ImRahmenihrerTürkeireiseimNovember2007versuchtedieIntegrationsbeauftragtederBundesregierung,StaatsministerinDr.MariaBöhmer,dieBeschränkungdesEhegattennachzugsalsHilfefürdieBetroffenendarzustellen: Wirwollendamit [ErwerbeinfacherDeutschkenntnissealsEinreisebedingung]denMenschen,dieneuzuunskommen,dasEinlebeninDeutschlanderleichtern (PressemitteilungderBundesregierungvom23.November2007). Offiziellwirddeshalbversucht,denEindruckzuerwecken,dasgeforderte SprachniveauA1 dererwerbvon200bis300wörternindeutschersprache reicheaus (BundeskanzlerinDr.AngelaMerkelundStaatsministerinDr.Maria Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Februar 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode BöhmeraufderPressekonferenzzumIntegrationsgipfelvom12.Juli2007: DerwegenseinesSelektionscharaktersvonKritikernundKritikerinnender neuenregelungbefürchteterückgangdesehegattennachzugesscheintbereitseinzutreten.imdrittenquartaldesjahres2007wareinrückgangdererteiltenvisazumehegattennachzugfeststellbar,obwohldiegesetzlicheneuregelungerstseitdem28.august2007inkraftist (vgl.antwortzufrage2 aufbundestagsdrucksache16/7288):nurnoch8603visazumehegattennachzugwurdenimdrittenquartalerteilt,gegenüber9267imzweitenquartalundgegenüberdurchschnittlichnochknapp10000visaproquartalim Jahr WievieleVisazumEhegattennachzugwurdenim4.QuartaldesJahres 2007erteilt (bittedifferenzierennachden15ländern,indenendiemeistenvisazumehegattennachzugerteiltwurden,undjeweilsdievergleichszahlen des 1., 2. und 3. Quartals benennen)? ImviertenQuartaldesJahres2007habenalledeutschenAuslandsvertretungen insgesamt5147visazumehegattennachzugerteilt.die15aufkommensstärksten Auslandsvertretungen sind in Anlage 1 aufgeführt. 2.WelcheerstenkonkretenErfahrungenhatdieBundesregierunghinsichtlich derpraktischenumsetzungundanwendungderneuregelungnach 28 und30aufenthg,undwelcheproblemesindbzw.welcheränderungsbedarf ist in welchen Ländern bzw. allgemein bereits ersichtlich geworden? DieUmsetzungdesneuenSprachnachweiseszumEhegattennachzugistbisher erfolgreichverlaufen.vereinzeltauftretendenengpässenbeimangebotvon SprachkursenwirktdasGoethe-InstitutdurchdenAusbauseinerKapazitäten entgegen. 3.WievieleSprachnachweisewurdendendeutschenAuslandsvertretungen imjahr2007imrahmenvonvisumverfahrenzumehegattennachzugvorgelegt,undwievielediesernachweisewurdenanerkannt (bittenach StandortenderdeutschenAuslandsvertretungeninBezugaufdie15herkunftsstärksten Länder differenzieren)? DasAuswärtigeAmthatdieAuslandsvertretungenindenzehnLändern,indenenimerstenHalbjahr2007diemeistenVisazumEhegattennachzugerteilt wurden,gebeten,nachinkrafttretendesrichtlinienumsetzungsgesetzeseine gesonderte Statistik über Visumanträge zum Ehegattennachzug zu führen. DieseStatistik,diesichaufdas4.Quartal2007bezieht,findetsichinAnlage2. EinegesonderteErhebungderZahldernichtanerkanntenSprachnachweise findet nicht statt. a)wievielevisumanträgeimrahmendesehegattennachzugswurdenim Jahr2007abgelehnt,weildasgeforderteSprachniveauA1nichtnachgewiesenwerdenkonnte (bittenachstandortenderdeutschenauslandsvertretungeninbezugaufdie15herkunftsstärkstenländerdifferenzieren)? Auf Anlage 2 wird verwiesen. b)welcheerkenntnissehatdiebundesregierungüberdiezahlderjenigen, dietrotzeheschließungmangelsdeutschkenntnissen (noch)keinen VisumantragzumEhegattennachzuggestellthabenoderderenVisum-

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/8175 verfahrenfürsechsmonateausgesetztwurde,umdensprachnachweis nachliefernzukönnen (vgl.bundestagsdrucksache16/7288,antwort zufrage4b;bittenachstandortenderdeutschenauslandsvertretungen in Bezug auf die 15 herkunftsstärksten Länder differenzieren)? Eine statistische Erhebung dieser Fälle findet nicht statt. c)inwievielenfällenwurdenvisawegenoffenkundigvorhandener SprachkenntnisseohnegesonderteSprachnachweiseerteilt (bittenach StandortenderdeutschenAuslandsvertretungeninBezugaufdie 15herkunftsstärksten Länder differenzieren)? Anlage2gibtdieAnzahlvonVisumanträgenaufEhegattennachzugwieder,bei deneneinfachedeutschkenntnissedesantragstellersoffenkundigwaren.ob imeinzelfallauchdieübrigenerteilungsvoraussetzungenvorliegen,wirdstatistisch nicht erfasst. d)wievielefeststellungeneinfacherdeutschkenntnissedurchörtlichzuständigedeutscheauslandsvertretungengabesimjahr2007,undin wievielendieserfällewurdedaserfordertesprachniveaupositivfestgestellt bzw. abgelehnt (bitte nach Ländern differenzieren)? Eine statistische Erhebung findet nicht statt. e)wievielefiktionsbescheinigungenwurdenbislangerteilt,umbereitsin DeutschlandlebendenEheleuten,denennochkeineAufenthaltserlaubniserteiltwurde,denSpracherwerbund-nachweiszurErfüllungder Erteilungsvoraussetzungenzuermöglichen (vgl.bundestagsdrucksache 16/7288, Antwort zu Frage 4c)? Eine statistische Erhebung findet nicht statt. 4.WelchestatistischenDatengenauerhebtdasAuswärtigeAmtseitdem 28.August2007 (vgl.bundestagsdrucksache16/7259,antwortzu Frage9),undwielautendieseDatenfürdasJahr2007bzw.fürdasvierte Quartal 2007? Seitdem28.August2007werdenquartalsweisefolgendeAngabenderAuslandsvertretungenindenzehnLändernmitdenmeistenAnträgenaufEhegattennachzug erhoben: a) Zahl der beantragten/bearbeiteten Visa zum Ehegattennachzug; b)zahldervisumanträgezumehegattennachzug,beidenenaufgrunddergesetzlichenausnahmetatbeständedes 30Abs.1Satz2und3AufenthGbei Erteilung kein Sprachnachweis erforderlich war; c)zahldervisumanträge,beidenenbeiantragsannahmehinreichende DeutschkenntnisseoffenkundigvorlagenunddaherkeinweitererSprachnachweis erforderlich war; d)zahldervisumanträge,die (auch)wegenmangelndersprachkenntnisse bzw. Nichtbeibringung eines Sprachnachweises abgelehnt wurden. DieerhobenenDatenzudenBuchstabenabiscsindausAnlage3ersichtlich. HinsichtlichdergemäßBuchstabederhobenenDatenwirdaufdieAntwortder BundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktionDIELINKE.aufBundestagsdrucksache16/5546vom31.Mai2007 (dortantwortzufrage1)verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5.PlantdieBundesregierungDeutsch-SprachkursezumErwerbdesSprachniveausA1fürMenschen,diemitinDeutschlandLebendenverheiratet sind,imauslandkostenfreianzubieten vergleichbardervomfranzösischenparlamentimoktober2007beschlossenenregelung (vgl.bundestagsdrucksache16/7288,antwortzufrage6),undwennnein,warum nicht? NachallgemeinenausländerrechtlichenGrundsätzenhatderAntragsteller selbstdiekostenzutragen,dieimzusammenhangmitseinemantragentstehen. 6.WiehatsichdieZahlderTeilnehmerinnenundTeilnehmeranDeutsch- SprachkursenandenGoethe-InstitutenimAuslandseitAugust2007quantitativentwickelt (bittedifferenzierennachdenzehnstärkstenherkunftsländern nachziehender Ehegatten)? NachAngabendesGoethe-InstitutsliegenhierzuaussagekräftigeZahlenaufgrundunterschiedlicherErfassungszeiträumeundKursangebote (unddamit verbunden zum Teil unterschiedlicher Zielgruppen) nicht vor. a)wievielesprachtestsüberdasniveaua1gabesseitaugust2007, undwiewarendieerfolgsquoten (bittedifferenzierennachdenzehn stärksten Herkunftsländern nachziehender Ehegatten)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. b)wiehabensichdiekostenfürdiekursteilnahmebzw.fürdiesprachtests seit August 2007 entwickelt? AufdieAntwortderBundesregierungzuFrage7derKleinenAnfrageder FraktionDIELINKE.aufBundestagsdrucksache16/7288vom27.November 2007 wird verwiesen. c)wiehabensichdieöffentlichenausgabenfürsolchesprachkurse und-testsdergoethe-instituteimauslandseitaugust2007entwickelt? DieöffentlichenAusgabenfürsolcheSprachkurseund-testsderGoethe- Institute im Ausland haben sich seit August 2007 nicht erhöht. 7.InwieweitsindderBundesregierungÄußerungenvonVerantwortlichenfür Prüfungsaufgabenbspw.beimGoethe-InstitutinMünchenbekannt,wonach300WörterinkeinemFallefürdenSprachtestStufeA1GERausreichen,dabedachtwerdenmuss,dassWörternochdekliniert,konjugiert usw.werdenmüssen,umganzesätzeverstehenoderbildenzukönnen*, undwieverhältsichdiebundesregierungangesichtsderausführungen vonbundeskanzlerindr.angelamerkelundstaatsministerindr.maria BöhmerzudiesemThemazudemVorwurf,vielePolitikerinnenundPolitikerwolltendieSprachanforderungenbewusstherunterspielen (siehevorbemerkung, bitte begründen)? DerAutorderimInternetzitiertenAussageistnamentlichnichtgenanntund nichtbekannt.derbundesregierungisteinesolcheäußerungauchausdem Goethe-Institutnichtbekannt.FürdasBestehendesSprachtestsspieltdie * 300-woerter-sind-nicht-ausreichend-fuer-den-sprachtest-beim-ehegattennachzug/

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/8175 grammatikalischekorrektheitderantwortennureineuntergeordneterolle.es sind Alltagssituationen in einfachster sprachlicher Form zu bewältigen. 8.IstdieBundesregierungbereitzuzugestehen,dassdieGrundsatzentscheidungdesBundesverfassungsgerichtszumEhegattennachzug (BVerfG 2BvR1226/83,vom12.Mai1987),aufdendieBundesregierungbeiihrer BeantwortungderKleinenAnfragederFraktionDIELINKE.aufBundestagsdrucksache16/6914Bezuggenommenhat (vgl.bundestagsdrucksache16/7288,antwortzufrage7c),nichtnurdenvonderbundesregierung herangezogenenleitsatzenthält,wonacheskeinengrundrechtlichenanspruchausländischerehegattenaufnachzuggebe,sondernauchdenleitsatz,dassdiepflichtdesstaates,eheundfamiliezuschützenundzufördern,auchfürnichtdeutschegilt,unddassbehördenundgerichtebei NachzugsentscheidungenfamiliäreundehelicheBindungenineinerWeise berücksichtigenmüssen,diedergroßenbedeutungentspricht,welchedas GrundgesetzdemSchutzvonEheundFamiliebeimisst unddassvordiesemhintergrunddiedamalseingeführtedreijährigewartezeitalsverfassungswidrig beurteilt wurde (wenn nein, bitte begründen)? DieBundesregierungberücksichtigtbeiihremHandelnsorgfältigdenBeschlussdesBundesverfassungsgerichtsvom12.Mai1987 (BVerfGE76,1). DerzitierteBeschlussdesBundesverfassungsgerichtshatdieRegelungenüber den Familiennachzug im Aufenthaltsgesetz in besonderer Weise geprägt. a)stimmtdiebundesregierungderauffassungzu,dassderweitegestaltungsspielraum,dendasbundesverfassungsgerichtimjahr1987dem Staat aufdemgebietdesfremdenrechts zubilligte,angesichtsder gesellschaftlichenundrechtlichenentwicklungseit1987,dieinsgesamtvondemanerkenntnisderübereinelangezeitgeleugneteneinwanderungssituationundeinerstärkungderrechtsansprüchevon MigrantinnenundMigrantengegenüberdemStaatgeprägtist,heute anders bewertet werden müsste (bitte begründen)? b)siehtdiebundesregierungdievorgabedesbundesverfassungsgerichts indemgenanntengrundsatzurteilgewahrt,wonachbeieinschränkungendesehegattennachzugsbesondersberücksichtigtwerdenmüsse, dassausnahmslosjungeehengetroffenwürden,diedurchwartefristen erheblichbelastetodergargefährdetwürden undwelcheüberlegungenhatsiediesbezüglichbeiderneuregelungdesehegattennachzugs angestellt,etwainkonstellationen,indenendieeheleuteaufgrunddes AnalphabetismusdernachzugswilligenPersonoderaufgrundsozialer, ökonomischeroderandererhürdenbeimspracherwerbweitüberein Jahr voneinander getrennt leben müssen (bitte begründen)? c)inwieweitistfürdiebundesregierungeinedurchdieanforderungvon SprachnachweisenbeimEhegattennachzugbedingte undseieskurze TrennungvonEheleuteninderKonstellationzumutbarundverfassungsgemäß,dassdieGeburteinesKindesbevorstehtodergeradeein Kindgeborenwurde,angesichtsdesUmstandes,dassgeradeindieser ZeitdasBabybeiderElternundeinergefestigtenundstabilenUmgebung am dringendsten bedarf? Antwort zu den Fragen 8a bis 8c AufdieAntwortderBundesregierungzudenFragen18,19und21derKleinen AnfragederFraktionDIELINKE.aufBundestagsdrucksache16/7288vom 27. November 2007 wird verwiesen.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode d)inwieweitistdiegrundrechtlicheverpflichtungstaatlicherbehörden zumschutzundzurförderungvoneheundfamiliedurchdiereformdeskindschaftsrechtsimjahr1997,mitdemeinrechtdeskindesaufdenumgangmitbeidenelternteilenverankertwurde,beider ZumutbarkeitausländerrechtlicherEhegattennachzugsbeschränkungenzuberücksichtigten undwelchekonkretenschlussfolgerungen ergebensichhierausfürdiesituation,dasseinneugeboreneskindin einerentscheidendenlebensphasevoneinemelternteilzumindest zeitweiliggetrenntaufwachsenmuss,weilsprachanforderungenim RahmenderEhegattennachzugsregelungeneinerEinreiseunddamit dem Zusammenleben der Familie entgegenstehen? GrundrechtlicheVorgabenimBereichdesFamiliennachzugssinddurchdas Aufenthaltsgesetzeinfachgesetzlichumgesetztworden.ImÜbrigenwirdauf dieantwortzufrage18derkleinenanfragederfraktiondielinke.auf Bundestagsdrucksache 16/7288 vom 27. November 2007 verwiesen. 9.AufwelchegenauenInformationenoderempirischenUntersuchungen odererhebungenstütztesichstaatsministerindr.mariaböhmer,alssie gegenüberdemtürkischenministerpräsidentenreceptayyiperdogan sagte,dasstürkischemännerindeutschlandihrenehefrauenverbieten würden,andeutschkursenteilzunehmen (FAZvom24.November2007), undinwelchemumfangfindetdiesindeutschlandnachauffassungder Bundesregierung statt, und auf welche Quellen stützt sie sich dabei? DieStaatsministerinstütztihreAussageaufEinzelfälle,dieandenArbeitsstab derbeauftragtenfürmigration,flüchtlingeundintegrationherangetragen wurden. 10.WasmeinteStaatsministerinDr.MariaBöhmer,alssiederKritikandiskriminierendenAspektenderNeuregelungbzw.möglichenVerstößengegendieMenschenrechte (SchutzdesPrivat-undFamilienlebens)laut PressemitteilungderBundesregierungvom23.November2007entgegnete: Bildung ist ein Bürgerrecht, keine Menschenrechtsverletzung? a)meintesie,diekritikanderneuregelungdesehegattennachzugsbehaupte,spracherwerbbzw.bildungseieinemenschenrechtsverletzung, und wenn ja, bitte begründen? b)istdieaussagederstaatsministerinüberhauptaufrechtzuerhaltenangesichtsdesvonderkritikvorgebrachtenarguments,indeutschland lassesichdiedeutschespracheleichterundschnellererlernenalsim Ausland? c)hältdiestaatsministerinbzw.diebundesregierungdasehe-undfamilienzusammenlebennichtebenfallsfüreinbürger-bzw.menschenrecht? d)wasnutztesnachzugswilligenlebens-bzw.ehepartnernund-partnerinnen,diemangelsdeutschkenntnissen indenfällenvonanalphabetismusbeispielsweiseaufunabsehbarezeit nichtmitihrenlebensundehepartnernbzw.-partnerinnenindeutschlandzusammenleben können,dassdiestaatsministerinsiedaraufhinweist,dassbildungein Bürgerrecht ist? Antwort zu den Fragen 10a bis 10d DieStaatsministerinhatmitderzitiertenÄußerungaufdieChancenabgehoben,dieBildungfüreinselbstbestimmtesLebenbietet.KritikanderNeuregelung des Ehegattennachzugs sollte dies berücksichtigen.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ WieistdieÄußerungderStaatsministerinDr.MariaBöhmer,dielaut PressemitteilungderBundesregierungvom23.November2007aufgrund ihrererfahrungenindertürkeierklärte: DiejungenMenschenfreuen sichaufdeutschland,undesmachtihnenganzoffensichtlichspaß,die Sprachezulernen,zuvereinbarenmitderverzweifeltenLagederjenigen,diesichzwarauchaufdasZusammenlebenmitihrenEhe-oderLebenspartnernoder-partnerinneninDeutschlandfreuen,denenabereine EinreisemangelsSprachkenntnissen (zeitweiligoderdauerhaft)verwehrt wird? DieFragestelltdieÄußerungenderStaatministerinineinenunzulässigenund fehlerhaftenkontext.diestaatsministerinhatdie durchgehendzustimmenden EindrückeausihrenGesprächenmitjungenMännernundFrauenwiedergegeben,dieinAnkaraaneinemKursdesGoethe-InstitutszumErlernenvon Grundkenntnissen der deutschen Sprache teilnahmen. 12.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzungderStaatsministerinDr.Maria Böhmerbzw.derMitarbeiterderVisastellederDeutschenBotschaftin Ankarabzw.Istanbul,dielautPressemitteilungderBundesregierungvom 23.November2007sagte(n),dassdasdeutscheZuwanderungsgesetzmittelfristigdazuführenwerde,dassElterninderTürkeiihreTöchterlänger indieschuleschickenwürden undinwieweitsiehtsieinsoferneinebenachteiligungvonmädcheninländern,dievonderneuregelungnichtbetroffen sind? IsteineweitereErhöhungdesgefordertenSprachniveausalsEinreisevoraussetzunggeplant,umdenSchulbesuchvonMädcheninderTürkei weiter zu fördern und zu verlängern? DieStaatsministerinhatdamitdieEinschätzungderBundesregierungwiedergegeben.ImÜbrigengehtdieFragestellungvonderfalschen undimwiderspruchzureinleitendzitiertenäußerungderstaatsministerinstehenden Voraussetzungaus,einlängererSchulbesuchvonMädcheninderTürkeiseinicht diemittelbarefolge,sonderneinzielderdurchdasnovelliertezuwanderungsgesetz geforderten Sprachkenntnisse. 13.WasentgegneteStaatsministerinDr.MariaBöhmerdemtürkischen StaatsministerSaidYizicioglu,derlautPresseberichtenihrgegenüber verlangthabensoll,wenndeutschlanddietürkischeminderheitbesser integrierenwolle,solltendietürkeninderbundesrepublikdeutschland daskommunalewahlrechterhalten (vgl.z.b.afpvom23.november 2007)? DieStaatsministerinhatdaraufverwiesen,dasseinegelungeneIntegrationsich amstärkstenimerwerbderdeutschenstaatsangehörigkeitausdrückt,dienicht nurdaskommunale,sonderndasallgemeinewahlrechtaufallenstaatlichen Ebenenverleiht.SiehatdiesmitdemAppellverbunden,dieinDeutschland lebendentürkischenstaatsangehörigensolltensichverstärktumihreeinbürgerung bemühen.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 14.PlantdietürkischeRegierungnachKenntnisderBundesregierungdie EinführungvonTürkisch-SprachtestsfürDeutsche,dieinderTürkeimit ihrentürkischenlebens-bzw.ehepartnerinnenoder-partnernzusammenlebenwollen,undhatsichministerpräsidentreceptayyiperdogan wegendereinschränkungendesehegattennachzugsinzwischenanbundeskanzlerindr.angelamerkelgewandt,undwennja,mitwelchem Inhalt,undwiehatdieBundeskanzlerinreagiert (vgl.afpvom 23.November 2007)? DieBundesregierunghatkeineKenntnisvonPlänendertürkischenRegierung zureinführungsolchertürkisch-sprachtests.einschreibendestürkischen MinisterpräsidentenErdogananBundeskanzlerinDr.AngelaMerkelmit diesem Inhalt liegt der Bundesregierung nicht vor. 15.IstbereitseineAbnahmevonZwangsverheiratungeninderTürkeiinfolgedergeändertenNachzugsbestimmungenDeutschlandszuerkennen/ nachzuweisen,undwennja,aufwelcheerkenntnissestütztsichdie Bundesregierungdabei,undwennnein,welcheSchritteunternimmtdie Bundesregierung,umdieAuswirkungendiesesvonihrangegebenenGesetzeszwecks zu evaluieren? InderTürkeigibtesnachKenntnisderBundesregierungbislangkeinerepräsentativen Untersuchungen oder Datenerhebungen zu Zwangsverheiratungen. 16.InwieweitistderBundesregierungderFalleinerinderBundesrepublik DeutschlandgeborenenFrauFundaIleriausDuisburgbekannt,deren EhegatteausderTürkeidieFamilienzusammenführunginderBundesrepublikDeutschlandverweigertwurde,daihmdiegefordertenDeutschkenntnissefehlen,sodassdiesezumVollzugderEheindieTürkeiausreisenmusste (HürriyetAvrupavom6.Januar2008,S.13),undinwieweit sind der Bundesregierung weitere derartige Fälle bekannt? DendeutschenAuslandsvertretungeninderTürkeiisteinentsprechenderAntrag auf Ehegattennachzug nicht bekannt. 17.InwieweitsindderBundesregierungFälleausdenNiederlandenbekannt, beideneneinefamilienzusammenführungindenniederlandenwegen mangelhaftersprachkenntnisseverweigertwurdeunddeshalbdieeheim Herkunftsland der Ehegattin bzw. des Ehegatten vollzogen wird? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 18.InwieweitistderBundesregierungbekannt,dasswegenderUnruhenund dergespanntenpolitischensituationinkenia,insbesondereinderhauptstadtnairobi,dasgoethe-institutbzw.diezweisprachschuleninmombasa (GermanInstituteundGermanEmbassyLanguageCourses)einregelmäßigesKursangeboteinschließlichDeutschkursenichtgewährleisten können,sodassdererwerbdersprachkenntnissefürdortangemeldete MenschenwegenderweitenundoftvergeblichenAnreisezuerheblichen zusätzlichenaufwand,verzögerungenundkostenführtunddadurchfür viele unmöglich wird? AmGoethe-InstitutinNairobibeginnendieKursederzeitmonatlich,am German Institute in Mombasa vierteljährlich.

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/ WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausderinFrage18 angesprochenensituation,umeinefamilienzusammenführungfürdie Betroffenen zu erleichtern? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Anlage1 Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Erteilte Visa zum Ehegattennachzug 2007 (15 stärkste Herkunftsländer) LandQuartalSumme *VN-SR-Resolution 1244/99 IIIIIIIV Türkei Kosovo* Russ. Förderation Thailand Marokko Indien China Bosnien und Herzegowina Serbien Tunesien Ehem. Jugoslawische Republik Mazedonien Kasachstan Ukraine Vietnam Iran Summe

11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/8175 Anlage2 Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Vorgelegte Sprachnachweise und Ablehnung von Visumanträgen aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse im 4. Quartal 2007 LänderAuslandsvertretungvorgelegte Sprachnachweise China Türkei Russische Föderation Indien * i. S. v. VN-SR-Resolution 1244/99 Ablehnung wg. mangelnder Sprachkenntnisse oder Nichtbeibringung Sprachnachweis Keine Notwendigkeit des Sprachnachweises wegenoffenkundigkeit Chengdu 5 01 Hongkong 2 02 Kanton21 57 Peking Shanghai Ankara Istanbul Izmir Jekaterinburg37 26 Kaliningrad21 26 Moskau Nowosibirsk St. Petersburg Chennai43 00 Kalkutta 4 00 Mumbai46 06 New Delhi19 14 ThailandBangkok13207 SerbienBelgrad Kosovo*Pristina MarokkoRabat Bosnien und Herzegowina Sarajewo59 08 TunesienTunis9522 Summe

12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Anlage3 Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Auslandsvertretung Zeitraum bis * Erfassung nur für das IV. Quartal Beantragte Visa zum Ehegattennachzug IV. Quartal bis kein Sprachnachweis notwendig gem. Ausnahmetatbestände IV. Quartal bis Offenkundigkeit IV. Quartal Ankara Bangkok Belgrad Chengdu Chennai Hongkong Istanbul Izmir Jekaterinburg Kaliningrad Kalkutta*1280 Kanton Moskau Mumbai New Dehli Nowosibirsk Peking Pristina Rabat Sarajewo Shanghai St. Petersburg Tunis Summe Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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