Entsorgung von giftigem Lagerstättenwasser bei der Förderung von Erdgas und Erdöl

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Nicole Maisch, Dorothea Steiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9232 Entsorgung von giftigem Lagerstättenwasser bei der Förderung von Erdgas und Erdöl Vorbemerkung der Fragesteller ErdgasundErdölwerdeninDeutschlandausmehrerenTausendMetertief liegendengesteinsschichtengefördert.dabeihandeltessichvorallemum SandsteinundCarbongestein.DerzeiterwägenmehrereErdgasunternehmen indeutschland,dieförderungaufschiefergesteinundkohleflöze,vorallem inniedersachsenundnordrhein-westfalen,auszuweiten.auchinbaden- Württemberg,Bayern,Sachsen,Sachsen-AnhaltundThüringenhabensichdie UnternehmenbereitsAufsuchungslizenzengesichert.Unabhängigdavon,aus welcherarttiefengesteindaserdgasgefördertwird,gelangtdabeisogenannteslagerstättenwassermitandieoberfläche,welchesanschließendentsorgt werdenmuss.dieseslagerstättenwasserhatverschiedenefürdieentsorgung bedenklicheeigenschaften:jenachmuttergesteinverfügtdaslagerstättenwasserübereinensehrhohensalzgehalt.weiteristeshäufigmitschwermetallenundradioaktivenstoffenbelastet.wurdebeiderbohrungdiehydraulic FracturinggenannteMethodezurStimulationangewendet,vermischtsichdas LagerstättenwasserzusätzlichmitsogenanntenFrack-Fluiden,beiwelchenes sichu.a.umbiozideundteilstoxischeundkarzinogenechemikalienhandelt. DasGemischausLagerstättenwasserundzurückströmendenFrack-Fluiden bildendensogenanntenflowback.diemengedesflowbacksunterscheidet sichjenachmuttergesteinzumteilerheblich.auchdieanteilevonlagerstättenwasserundfrack-fluidensindstetsunterschiedlich.grundsätzlichist dieentsorgungdesflowbacksproblematisch.zunächstmussdasabwasser überteilsgroßeentfernungentransportiertwerden.diesgeschiehtinniedersachsenzumteildurchleitungen,vondenen,aufgrundvonleckagen,erst kürzlicheinigeaußerbetriebgenommenwerdenmussten.dieaufgetretenen LeckagenführtenzueinerKontaminationvonBodenundGrundwassermit krebserregendembenzolunddemumweltgiftquecksilber.dertransportper LkwistauchnichtohneRisiko.BeimBefüllenundEntladenkamesschon mehrfachzuunfällen.zumtransportsindteilsmehrerelkwprotagnotwendig.inderbisherigenpraxiswurdendieabwässerinsogenanntendisposalbohrungenentsorgt.derflowbackwirddabeinacheinerweitgehendungeklärtenreinigungsprozedurwiederunterirdischverpresst.überdielangzeitauswirkungendieserverpressungistjedochwenigbekannt.dieverpressung DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 30.April 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode stehtdarüberhinausimverdacht,seismischeerschütterungenauszulösen. WeiterergebensichangesichtsdergiftigenundteilsradioaktivenSubstanzen imflowbackerheblichesicherheitsrisiken.einemöglicheundgroßflächige AusweitungderErdgasförderungausunkonventionellenLagerstätten,lassen diese ungelöste Entsorgungsproblematik umso dringender erscheinen. 1.NachwelchenrechtlichenVorschriftenerfolgtdieunterirdischeVerpressungdesFlowbacksinsogenanntenDisposalbohrungen,undwelche BehördensindfürdieVergabedieserGenehmigungeninDeutschlandzuständig? EinschlägigsinddieRegelungendesBundesberggesetzes,desWasserhaushaltsgesetzes,derTiefbohrverordnungenderLänderundderLänderwassergesetze. NachderimGrundgesetzfestgelegtenKompetenzverteilungzwischenBund undländernistdasjeweiligelandfürdiegenehmigungderartigervorhaben ausschließlich zuständig. 2.WievieleDisposalbohrungenexistierengegenwärtiginDeutschland,in denenflowbackausderförderungvonerdgasunderdölverpresstwird oderwurde (bitteeinzelnnachbundesländernaufschlüsseln;bitteebenfallsausweisen,obessichdabeiumeineverpressungimtiefengestein oder in einer ausgeförderten Erdöl- oder Erdgaslagerstätte handelt)? AufgrundderLänderzuständigkeitfürdieGenehmigungundÜberwachung derartigervorhabenverfügtdiebundesregierunghierzuüberkeineeigenen Daten. 3.WelcheMengenFlowbacksindindenvergangenenzehnJahrenbeider Erdöl-undErdgasförderunginDeutschlandangefallen (bittenachjahr, Bundesland und Unternehmen aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4.WelcherAnteildavon (inprozentundinabsolutenzahlen)wurdenper Disposalbohrung entsorgt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5.WelcheanderenEntsorgungsmethodenfürdenFlowbackwurdenindiesemZeitraumgenutzt (bittenachmenge,methodeundjahraufschlüsseln)? 6.ÜberwelcheKenntnisseverfügtdieBundesregierungübergesundheitsund/oderumweltschädigendeStoffeimFlowback,undwiewirddieKonzentration solcher Stoffe im Flowback kontrolliert? FlowbackbestehtauseinerMischungvoneingesetztemFrackfluidundLagerstättenwasser.DieBestandteiledesFrackfluidswerdenimRahmendesGenehmigungsverfahrensderzuständigenBehördeoffengelegt.Abhängigvonden standortbezogenengegebenheitenenthaltenlagerstättenwässerverschiedene natürlichvorkommendesubstanzen.dabeihandeltessichhauptsächlichum

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9516 ausdemgesteingelöstesalzeundumverschiedeneorganischestoffe,darunter auchpotenziellgesundheitsgefährdendestoffe.diegenehmigungundüberwachungderhandhabedesflowbackistaufgabederzuständigenbehörden der Bundesländer. 7.IstnachKenntnisderBundesregierungfürdieunterirdischeVerpressung desflowbacksindisposalbohrungeneinewasserrechtlicheerlaubnis notwendig? Wennnein,warumnicht,angesichtsderTatsache,dassdabeiGrundwasserleiter durchbohrt werden? Nach 8desWasserhaushaltsgesetzes (WHG)bedarfdieBenutzungeines GewässersgrundsätzlichderwasserrechtlichenErlaubnis.WasunterBenutzungeinesGewässerszuverstehenist,regelt 9WHG.Nach 9Absatz1 Nummer4WHGstelltdasEinbringenundEinleitenvonStoffenineinGewässereineGewässerbenutzungdar.DasEinbringenundEinleitenmusszielgerichtetimSinnedieserVorschriftsein.DieVerpressungdesFlowbackinDisposalbohrungendürfteinderRegelnichtzielgerichtetimHinblickaufdas Grundwassererfolgen,womitdieserGenehmigungstatbestandausscheidet.Als Benutzungengeltennach 9Absatz2Nummer2WHGallerdingsauchalle Maßnahmen,diegeeignetsind,dauerndoderineinemnichtunerheblichem AusmaßnachteiligeVeränderungenderWasserbeschaffenheitherbeizuführen. Obdieser (Auffang-)TatbestandbeieinerBohrungvorliegt,beiderderGrundwasserleiterlediglichdurchstoßenwird,hängtvomEinzelfallab.DiesenEinzelfallmüssendiezuständigenBehördenvorOrtprüfen.Insbesonderedürfte entscheidendsein,wiegroßdiewahrscheinlichkeiteinernichtnurunerheblichennachteiligenveränderungdesgrundwassersdurchdiebohrungist.das wiederumhängtvondentechnischengegebenheitenbeiderbohrung,insbesondereauchvondeneingesetztenstoffen,ab.diebundesregierungkanndie Frage daher nicht allgemein beantworten. 8.WelcheRisikenbestehenbeiderVerpressungdesFlowbacksinandere Horizonte,undwelcheKenntnisseliegenübermöglichechemische Reaktionen dabei vor? BeidenmöglichenchemischenReaktionenindenVersenkhorizontenhandeltes sichumüblicheionenaustauschreaktionenundmineralumbildungen.auswirkungenkönnensichdadurchaufdiedurchlässigkeitundaufdasaufnahmevermögendergesteineergeben.weiterenachteiligechemischereaktionensind der Bundesregierung nicht bekannt. 9.WirdbeidensogenanntenDisposalbohrungenderFlowbacknurinTiefengesteinsschichtenverpresstoderauchinausgefördertenErdöl-und Erdgaslagerstätten? NachKenntnisderBundesregierungerfolgtdieVersenkungderwässrigenAnteiledesFlowbackinGesteinsformationendestieferenUntergrundesundauch in ausgeförderte Lagerstätten. 10.InwelcherTiefewirdderFlowbackfürgewöhnlichdurchDisposalbohrungen verpresst? GrundsätzlichistdieTiefenlagederFormationen,indiederFlowbackversenkt wird,vondenstandortbezogenengeologischengegebenheitenabhängig.die Prüfung obliegt der zuständigen Länderbehörde.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WelchenUnterschiedmachtesausgenehmigungsrechtlicherSichtfürdie EntsorgungdesFlowbacks,obdiesernurausLagerstättenwasserbesteht, oder auch Frack-Fluide enthält? DieEntsorgungdesFlowbackdarfnuringeeignetenHorizontenerfolgen.Die Prüfung obliegt der zuständigen Länderbehörde. 12.IsteineRückholungvonbereitsohneGenehmigunginDisposalbohrungenverpresstenFrack-Fluiden (sozumbeispielgeschehennahedemort Völkersen/Niedersachsen) möglich und/oder erforderlich? Eine solche Prüfung fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Länderbehörde. 13.WerdendieKomponentendesLagerstättenwassersvondenenderFrack- FluideausdemFlowbackgetrennt,bevoreszueinerVerpressungineiner Disposalbohrungkommt,undwennja,welchetechnischenVerfahren kommen dabei zur Anwendung? NachInformationderBundesregierungwerdenausdemunmittelbarnacheinem FraczurückgefördertenFlowbacküberAbscheiderFeststoffebzw.nichtflüs- sigebestandteileabgetrenntundseparatentsorgt.einetrennungderfrac- Fluide,dieimLaufederGasförderungmitdemLagerstättenwassermitgefördert werden, ist nicht möglich. 14.WirdderFlowbackvorderVerpressunggereinigt,undwennja,welche Stoffe werden bei dieser Reinigung konkret aus dem Flowback entfernt? 15.Wennja,welcheBehördensindfürdieÜberwachungdiesesVorgangs zuständig, und wie wird eine konsequente Überwachung sichergestellt? DieFragen14und15werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. NachInformationderBundesregierungwirdderFlowbackinderRegelnicht vorderversenkunggereinigt.allerdingswerdendiefestenundflüssigenbestandteilevoneinandergetrennt.festebestandteilesinddiezurückgeförderten Stützkörper (Propants)undGesteinsmaterialausderLagerstätte (Sand);flüssigeBestandteilesinddasFrac-FluidunddasLagerstättenwasser.ImÜbrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 16.ExistierenvollständigeAufzeichnungenüberdieeinzelnenVerfahrensschritte (Reinigung,Transport,Entsorgung),undwennja,wiewerden diese einzelnen Schritte dokumentiert? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 17.FallenbeiderReinigungdesFlowbacksauchradioaktiveRückständean, und wenn ja, wie werden diese entsorgt? StoffemitnatürlicherRadioaktivitätsindindenLagerstättenvorhanden.Sie fallenüberwiegendbeiderreinigungvonsteigrohrenan,wosichkrustenaus ausgefälltensalzenbilden.weiterhinkönnendieschlämmeausdenabscheidernindergastrocknungradioaktivestoffeenthalten.vorschriftenfürdiese natürlichvorkommendenradioaktivenstoffeenthaltendie 97ff.i.V.m.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9516 AnlageXIITeilAderStrahlenschutzverordnung.DieFlüssigkeitenweisenin derregelnurgeringeradionuklidkonzentrationenauf;diesgiltauchfürden Flowback,sodassnachdenbishervorliegendenErkenntnissenbeidessenEntsorgungnachdengeltendenstrahlenschutzrechtlichenVorschriftenkeinebesonderen Strahlenschutzanforderungen bestehen. 18.KannderFlowbackauchinkommunalenKläranlagengereinigtwerden, und wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 19.WelchealternativenMöglichkeitenundtechnischenVerfahrenzurEntsorgungdesFlowbackssindderBundesregierungnebenderVerpressung in Disposalbohrungen bekannt, und wie bewertet sie diese Verfahren? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 20.WelcheUnfällehatesindenvergangenenzehnJahrengegeben,beidenen FlowbackindieUmweltgelangte (bittenachort/menge/datum/unternehmenaufschlüsseln),undwelcheumweltschädenwurdendadurchverursacht? 21.WelcherechtlichenVorschriftenexistierenfürdenTransportdesLagerstättenwassersund/oderdesFlowbacksdurchRohrleitungen,undwie genau sehen diese aus? FürdenTransportvonFlüssigkeiteninRohrleitungengeltenindenBetrieben unterbergaufsichtdievorschriftendertiefbohrverordnungenderländerin VerbindungmitdenRegelungenderTechnischenRegelnfürRohrfernleitungen (TRFL). FürdenTransportinTankkraftwagenaufderStraßegiltdasGesetzüberdie Beförderung gefährlicher Güter und die entsprechende Verordnung. 22.WiebewertetdieBundesregierungdienachMedienberichtenwiederholt inniedersachsenaufgetretenenleckagenandenrohrleitungenzum TransportvonFlowback/Lagerstättenwasser,undwelcheKonsequenzen zieht sie daraus? NachKenntnisderBundesregierungtratendieangesprochenenLeckagenan LeitungenausKunststofffürdenTransportvonLagerstättenwasserauf.Dabei kamesbeiintegererrohrwandzueinerdiffusionvonbestandteilendeslagerstättenwassersdurchdierohrwandnachaußen.dieseundichtigkeitenvon oberirdischenlagerstättenwasserleitungensindsomitvermutlichaufdie EigenschaftenderverwendetenMaterialienundihreReaktionenmitdem Lagerstättenwasserzurückzuführen.EinenZusammenhangdieserUndichtigkeitenmitderAnwendungvonFracking-Technologiengibtesnicht.NiedersachsenhatunterEinbindungunabhängigerSachverständigereinumfangreichesUntersuchungsprogrammzurEignungvonKunststoffrohrleitungenfür den Transport von Lagerstättenwasser veranlasst.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 23.WelchekonkretenMaßnahmenplantdieBundesregierung,umeine sichereundumweltverträglicheentsorgungdesflowbacksbeieiner flächendeckendenerschließungderunkonventionellenerdgasfelderin Nordrhein-Westfalensicherzustellen,angesichtsderTatsache,dassgeradebeiderSchiefergasförderunggroßeMengenanmitChemikalien versetztemwasserzumaufsprengendesgesteins (Fracking)eingesetzt werdenundauchderflowbackausdemschiefergesteinvergleichsweise hoch ist? Derzeitistunbekannt,ob,inwelchemUmfangundmitwelcherTechnologiein DeutschlandErdgasausShale-Gas-Lagerstättenwirtschaftlichgewinnbarist. JedochmüssenausSichtderBundesregierungimRahmenvonZulassungsentscheidungenbeiderErdgasförderungausunkonventionellenLagerstättendie Umweltauswirkungengrundsätzlichberücksichtigtwerden.DasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)hatdeshalbEnde2010dieBundesanstaltfürGeowissenschaftenundRohstoffemiteinemForschungsprojekt zurerfassungundbewertungdespotenzialsvonnichtkonventionellenkohlenwasserstoffenindeutschland (ErdölundErdgasausTonsteinen Potentialefür Deutschland)beauftragt.ErsteErgebnissewerdeninKürzevorgelegtwerden. DasUmweltbundesamthatimAuftragdesBundesministeriumsfürUmwelt, NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU)eineStudieüberUmweltauswirkungenbeiFrackingausgeschrieben.ErgebnissewerdenimJuli2012vorliegen. Vor diesem Hintergrund wird der gesetzliche Änderungsbedarf geprüft. 24.MitwelchenMengenanLagerstättenwasseristbeiderFörderungvon ErdgasausKohleflözenangesichtsderTatsachezurechnen,dassdas Wasservollständigabgepumptwerdensoll,damitdasGasaustreten kann,undwiesollendieseimvorwiegendländlichenraumdesmünsterlandes entsorgt werden? DieGas-undWassergehaltevonKohleflözensindsehrstarkvonderZusammensetzungderKohlen,ihremInkohlungsgradundihrerVersenkungstiefeabhängig.EineAbschätzungderWasserförderungistsomitnurprojektspezifisch möglich.entsprechendedatenliegenderbundesregierungallerdingsnichtvor. 25.WiebewertetdieBundesregierungdieTatsache,dassnachAngabender EuropäischenChemikalienagenturECHAbisherbeikeinemderimRahmenderREACH-VerordnungregistriertenStoffe,diebeimFrackingprozessgenutztwerden,dieVerwendungalsAdditivbeiderAufsuchung odergewinnungvonerdgasausunkonventionellenlagerstättenals Expositionsszenarioangegebenist,dieseaberinderPraxisgenaudazu eingesetzt werden? EindeutigeSchlussfolgerungenlassensichausdenUntersuchungsergebnissen ohnegenauerekenntnisderkonkreteingesetztenstoffeundihrereinsatzmengenderzeitnichtziehen.dieergebnisselassenzunächstkeinerückschlüsse aufqualitätsmängelderregistrierungsunterlagenzu,siekönntenvielmehr daraufzurückzuführensein,dassdiebetreffendenstoffephase-in-stoffeim SinnederREACH-Verordnungsind,diewegenUnterschreitensderMengenschwellevon1000JahrestonnenproHerstelleroderEinführererstzueinem späterendatumzuregistrierensind,oderdasssieunterangabevonexpositionsszenarienregistriertwurden,dienachprüfungdernachgeschaltetenanwenderdieverwendungalsadditivinfracking-prozessenmitabdecken.von dervorlagederergebnissederverschiedenenlaufendenstudienzumthema Fracking,insbesonderezudemThema EingesetzteStoffeundRisikomanagementbeimFracking sindu.u.auchindiesemzusammenhangwichtigeweitere Hinweise zu erwarten.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelcheMaßnahmenwirddieBundesregierungergreifen,umzukünftig sicherzustellen,dassunterreach (Registrierung,BewertungundZulassungvonChemikalien REACH)registrierungspflichtigeStoffeim Frackingprozessnureingesetztwerden,wenndiesesExpositionsszenario indenentsprechendenregistrierungsdossiersausreichendbetrachtet wurde und in die Bewertung der Stoffe mit eingeflossen ist? 27.WelcheMaßnahmenergreiftdieBundesregierungderzeitundwirdsie ergreifen,umtrotzderfehlendenbetrachtungdesexpositionsszenarios VerwendungalsAdditivbeiderAufsuchungoderGewinnungvonErdgasausunkonventionellenLagerstätten imrahmenderreach-registrierungsdossierssicherzustellen,dassbeimeinsatzdereinzelnenstoffe imfrackingverfahrendievorgabenderreach-verordnunginvollem Umfang erfüllt werden? DieFragen26und27werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieBundesregierungwirdsichdafüreinsetzen,dassdieECHAauchnachder kommendenregistrierungsphaseimjahr2013einerechercheindendossiers zudeneinschlägigenexpositionsszenariendurchführt.diebundesregierung weistimübrigendaraufhin,dassdieüberwachungdereinhaltungdervorgabenderreach-verordnungnachderindeutschlandfürdieeinschlägigen Vorschriften geltenden Zuständigkeitsverteilung den Landesbehörden obliegt. 28.WelchekonkretenTatbeständemüssenvorliegen,damiteineWasserbehördeeineGenehmigungfürdieNiederbringungeinerBohrungunter Rückgriffauf 48desWasserhaushaltsgesetzes (WHG) (Besorgnisgrundsatz) versagen kann? EineErlaubnisnach 48Absatz1Satz1WHGdarfnurerteiltwerden,wenn einenachteiligeveränderungderwasserbeschaffenheitnichtzubesorgenist. DerSchutzdesGrundwassershateinensehrhohenStellenwert,andererseitsist nichtbereitsjedegeringfügigeundbelanglosebeeinträchtigungerfasst.da einerechtsverordnungnach 48Absatz1Satz2WHGbishernichterlassen wurde,istvondenzuständigenbehördenunderforderlichenfallsvondengerichtenjeweilsimeinzelfallzuentscheiden,obeinenachteiligeveränderung dergrundwasserbeschaffenheitnichtzubesorgenist.nachderrechtsprechung könnenzurbeurteilungdieserfrageverschiedeneerkenntnisquellenherangezogenwerden.zurkonkretisierungunbestimmterrechtsbegriffewerdenaussagensachverständigerkreisewiebeschlüssederlawavondenzuständigen Behörden herangezogen. 29.WannplantdieBundesregierungeineKonkretisierungderMaßstäbefür 48WHG,wievomUmweltbundesamtaufS.18seinerStellungnahme ausdemdezember2011vorgeschlagen,undwiewirdeinesolchekonkretisierung dieser Maßstäbe aussehen? Nach 48Absatz1Satz2desWasserhaushaltsgesetzeskanndurchRechtsverordnungfestgelegtwerden,unterwelchenVoraussetzungendieAnforderungendeswasserrechtlichenBesorgnisgrundsatzesinsbesondereimHinblickauf diebegrenzungdeseintragsvonschadstoffealserfülltgelten.dasbmu arbeitetzurzeitaneinementsprechendenvorschlagzuränderungderverordnungzumschutzdesgrundwassers.überkonkreteinhalteunddenzeitpunkt der Verabschiedung können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 30.ÜberwelcheKenntnisseverfügtdieBundesregierungüberdieseismischen Auswirkungen von Disposalbohrungen? 31.IstesinDeutschlandbereitszuseismischenEreignissengekommen,deren UrsacheDisposalbohrungenwaren,undwiewerdendieseismischenAuswirkungendergesamtenProzesskettederErdgasförderungvondenzuständigen Behörden überwacht? DieFragen30und31werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieseismischeÜberwachungdergesamtenProzesskettederErdgasförderung istteildergenehmigungdurchdiezuständigenländerbehörden.dieseüberwachungistvomjeweiligenstandortundderseismischengefährdungabhängig.detaillierteergebnisseentsprechenderüberwachungsaktivitätenliegenin den Länderbehörden vor. DiedeutschlandweiteÜberwachungderSeismizitäterfolgtdurchdieBundesanstaltfürGeowissenschaftenundRohstoffe (BGR)imRahmenihrerAufgabenalsnationalerseismologischerDienst.SeismischeEreignissewerden flächendeckendabeinermagnitude (ML)vonca.2,0erfasst.Zurzeitistder BGRkeinseismischesEreignisinDeutschlandbekannt,welchesnachweislich durchdieeinbringungvondisposal-flüssigkeitineinerbohrungausgelöst wurde. 32.WelchekonkretenUrsachenhattendieseismischenEreignisse,welche nachauskunftderbundesregierung (sieheantwortderbundesregierung zufrage3derkleinenanfrage AuswirkungendesvomLandgericht SaarbrückengesprochenenUrteilsvom25.November2011fürBergbaugeschädigte aufbundestagsdrucksache17/8532)durchdieerdgasförderunginniedersachsenverursachtwurden,undwelchestärkehattendiese seismischen Ereignisse? InderAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfrage (Bundestagsdrucksache17/8532)wurdenseit2005fürNiedersachseninsgesamtsiebenseismischeEreignisseinErdgasförderregionengenannt.Zugleichwurdeallerdings daraufverwiesen,dassmitdenvorliegendendatenbishernichtzweifelsfrei zwischentektonischenundinduziertenerdbebenunterschiedenwerdenkann. DieBestimmungderUrsachenderErdbebenistauchdeshalbGegenstandvon weiterenuntersuchungen.dabeiwirdauchuntersucht,oblokaleänderungdes SpannungsfeldsinfolgederEntleerungderErdgaslagerstättendieErdbebenausgelöst haben können. DieEreignisseinnerhalbderErdgasförderregionen (s.antwortderbundesregierungzufrage3aufdiekleineanfrageaufbundestagsdrucksache17/8532)hattenmagnitudenvonm L 2,1bis3,8.IndiesemJahrereignetesicheinweiteres Erdbeben in der Region Rotenburg/ Soltau mit der Magnitude M L = 2,9. 33.BeabsichtigtdieBundesregierungdieÜberwachungseismischerEreignisse,welcheinNorddeutschlanddurchdieErdgasförderungverursacht wurden, zu verbessern, und wenn nein, warum nicht? DiespezifischeÜberwachungderErdgasförderregionenistTeildesGenehmigungsverfahrens der zuständigen Länderbehörden. DieBGRbetreibtalsnationalerseismologischerDienstinZusammenarbeitmit geophysikalischenforschungs-undhochschuleinrichtungeneinnetzvon hochempfindlichenerdbebenstationeninganzdeutschland.diesesnetzliefert

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/9516 einenbeitragzumglobalenseismischenmonitoringdererdeunddientauch zurüberwachungnationalrelevanterseismizität.umeinesenkungderdetektionsschwelleinnorddeutschlandzuerreichen,wirdaktuelldasnationalenetz indiesemgebietvonderbgrverdichtet.nachinformationderbundesregierungwirddasbestehendestationsnetz,welchesvonderindustriezurüberwachungdererdbebentätigkeitimbereichumrotenburg/soltauinstalliert wurde, bis Ende 2012 in verbesserter Form neu aufgebaut.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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