Vorwort. Köln, 15. Oktober 2008

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1 Geschäftsbericht 2007/2008 Berichtszeitraum bis

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3 Vorwort Köln, 15. Oktober 2008 Mit Vorlage des Geschäftsberichtes für den Berichtszeitraum vom 01. Juli 2007 bis 30. Juni 2008 zum Verbandstag 2008 geht eine äußerst erfolgreiche Ära zu Ende: Am 12. November 2008 endet die Amtszeit des derzeitigen Vorstandes. StB Helmut Schmitz, der im Oktober 1992 zum Nachfolger des 16 Jahre vor ihm amtierenden Präsidenten StB Karl Josef Bauer gewählt wurde, verzichtet nach gleichfalls 16 Amtsjahren auf eine weitere Kandidatur. War die Ära Bauer von einer Konsolidierung des Verbandes nach Vollendung des Einheitsberufes im Jahre 1975 geprägt, erlebte der Verband unter Helmut Schmitz eine bemerkenswert positive Entwicklung, die zunächst in den rasant gestiegenen Mitgliederzahlen deutlich wird. Bei seinem Amtsantritt im Herbst 1992 überschritt der Verband gerade die Mitgliederzahl von Zum Schluss des Berichtszeitraumes konnte Helmut Schmitz das 3.000ste Mitglied im Verband begrüßen. Bereits im vergangenen Jahr konnte berichtet werden, dass Köln nicht mehr der kleinste DStV-Verband in Nordrhein- Westfalen ist; die zweite Position konnte im Berichtszeitraum gefestigt werden. Manche Partei wäre stolz, wenn sie einen solchen Mitgliederzuwachs verzeichnen könnte, lobte der nordrheinwestfälische Finanzminister Dr. Helmut Linssen auf dem diesjährigen Neujahrsempfang des Verbandes am 12. Januar Ursache der gestiegenen Mitgliederzahlen ist eine enorme Erweiterung des Dienstleistungsangebotes des Verbandes in der Ära Schmitz. Dies reicht von der Herausgabe der monatlich erscheinenden berater depesche über die Einrichtung einer Steuerrechtsabteilung bis zu den quartalsmäßig herausgegebenen VerbandsNachrichten. Der von Vorstand, Präsidium und Geschäftsleitung vorgelegte Geschäftsbericht 2007/2008 ist wiederum ein Dokument erfolgreicher Arbeit im Interesse des Verbandes, seiner Mitglieder, aber auch des gesamten Berufsstandes! 03

4 Inhalt n Vorwort 03 n Inhalt 04 n Nachruf 07 - Zum Gedenken Steuerberater-Verband e.v. Köln n Berufspolitische Entwicklungen Steuerberatungsänderungsgesetz 08 - Fachberater 10 - Rechtsdienstleistungsgesetz am 01. Juli 2008 in Kraft getreten 11 n Deutscher Steuerberaterverband 32 - DStV - Berufspolitische Interessenvertretung des Berufstandes in Berlin 32 - Der Steuerberater-Verband Köln im DStV 34 - Mitgliederstand und Organisationsgrad im DStV 35 - Mitgliederbewegung im Zehnjahresvergleich 36 - Delegiertenversammlung des DStV 38 - Resolutionen der DStV-Mitgliederversammlung vom 6. Juni Veranstaltungen und Sitzungen des Deutschen Steuerberaterverbandes 40 - Sonstige Ausschüsse des Deutschen Steuerberaterverbandes 40 - Seminare des Deutschen Steuerberaterinstituts im Bereich Köln 41 n Steuerpolitische Entwicklung 13 - Änderung von Steuer- und Abgabengesetzen 13 n Fortbildung 42 - Fortbildungsveranstaltungen des Verbandes 42 n Verbandspolitik Jahre Steuerberater-Verband Köln 14 - Mobilisierungskampagne - Teil Öffentlichkeitsarbeit 16 n Mitgliederbewegung stes Mitglied gewonnen 22 - Mitgliederbewegung im Berichtsjahr 2007/ Mitgliederbewegung seit Mitgliederstruktur 26 - Gesellschafts- und Sozietätsstruktur 28 - Gesamtstruktur 30 - Entwicklung in Kammer und Verband 31 n Die Gremien des Verbandes 44 - Besetzung der Gremien 44 - Ausschüsse, Arbeitskreise und DATEV 45 n Aus der Arbeit der Gremien 46 - Vorstand, Präsidium und Geschäftsführung 46 n Mitarbeit in anderen Organisationen 47 - Wirken für den Verband 47 n Die Bezirke des Verbandes 51 - Aufgaben der Bezirke 52 - Mitgliederentwicklung 54 04

5 Inhalt - Mitgliederbewegung in den Bezirken 56 - Bezirksvorstände 60 - Finanzämter und Verbandsvertreter 61 - Vorträge, Treffen, Veranstaltungen 62 n Aus der Verbandsarbeit 66 - StBdirekt sowie - und insbesondere EDV-Newsletter 66 - VerbandsNachrichten 68 - berater depesche 70 - Steuerrechtsabteilung / Gutachtendienst 71 - Bibliothek und Literaturservice 72 - Kanzleiveräußerungen und - kooperationen: Praxenbörse der Verbände im Internet ( 74 n Die Akademie im Internet 88 - Online-Angebot der Akademie 88 n Das Seminarangebot 90 - Praktiker-Seminare 90 - Ganz- und Halbtagsseminare 92 - Sonstige Seminare 95 n Mitarbeiterschulung 96 - Mitarbeiter-Seminare 96 n Diskussionsforum 98 - Urteilsbesprechung mit BFH-Richtern 98 n Berufsprüfungen 99 - Vorbereitungslehrgänge auf Berufsprüfungen 99 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Rechnungswesen 77 n Das Dozententeam Die Dozenten der Akademie Grundlagen der Verbandsfinanzierung 78 - Jahresergebnis Gewinn- und Verlustrechnung 80 - Vermögensübersicht 81 n Veranstaltungsübersicht - Fortbildungsangebote im Jahre n Die Gremien der Akademie 106 Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht n Bericht zum Geschäftsjahr Allgemeine Bemerkungen 84 - Die Struktur des Fortbildungsangebots 85 - Qualitätssicherung 86 - Studienangebot 87 Ausblick Verband Berufspolitik Steuerpolitik

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7 Nachruf Zum Gedenken Der im Jahre 2007/2008 verstorbenen Mitglieder unseres Verbandes gedenken wir in treuer Verbundenheit und Freundschaft: StB Albert Maassen, Aachen StB Heinz Hensch, Kreuzau StB Winfried Harperath, Gummersbach StB Peter Klaßmann, Troisdorf StBv Hans-Rainer Waltermann, Köln StB Martin Verseck, Bonn StBin Gerda Lange, Seeshaupt StB Bernd Kesseler, Köln StB Werner Fingas, Engelskirchen StBin Viktoria Heuser, Köln StB Herbert Schenk, Euskirchen StB Hans Höschler, Köln

8 Berufspolitische Entwicklung 8. Steuerberatungsänderungsgesetz Schon seit dem Jahr 2004 hatte das Bundesfinanzministerium an einem Gesetzesentwurf zum 8. Steuerberatungsänderungsgesetz gearbeitet. Am 12. April 2008 ist dann ein Gesetzeswerk in Kraft getreten, welches die Rahmenbedingungen für die Berufstätigkeit der Steuerberater verbessert und neue Möglichkeiten eröffnet. Erfreulicherweise ist es dabei gelungen, die Befugniserweiterungen für die geprüften Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte, welche der Referentenentwurf noch vorsah, letztlich doch noch zu verhindern. Die nachfolgend aufgeführten Änderungen haben für die Berufspraxis besondere Bedeutung: Bedürfnis nach intensiverer Zusammenarbeit mit der Berufsgruppe der Unternehmensberater vorhanden ist. Pflicht zur Fortbildung In 57 Nr. 2 a StBerG ist die Fortbildungspflicht ausdrücklich festgelegt worden; die Vorschrift enthält allerdings keine Sanktionen. Damit ist eine Harmonisierung mit den Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern erreicht worden, deren Berufsordnungen bereits die explizite Regelung einer Fortbildungsverpflichtung enthielt. Bürogemeinschaften und Kooperationen Syndikus-Steuerberater Aufgrund der Neufassung des 56 Abs. 1 Satz 1 StBerG ist es Steuerberatern möglich, sich mit anderen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Rechtsanwälten und Patentanwälten im Rahmen einer Sozietät oder in Form einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenzuschließen. Ausdrücklich erlaubt sind auch Bürogemeinschaften mit Lohnsteuerhilfevereinen, 56 Abs. 2 StBerG. Nach 56 Abs. 5 StBerG ist es dem Steuerberater außerdem künftig möglich, Kooperationen mit allen in 1 Abs. 2 PartGG genannten Freiberuflern einzugehen. Das Verbot der Sternsozietät ist entfallen, die Ausübung der Tätigkeit in mehreren Sozietäten ist nun möglich. Mit der Neuregelung hat der Gesetzgeber auch im Blick gehabt, dass aufgrund der gewachsenen Bedeutung einer betriebswirtschaftlichen Beratung ein Die lang erwartete Einführung des Syndikus-Steuerberaters eröffnet Steuerberatern die Möglichkeit, als Angestellte für gewerbliche Arbeitgeber tätig zu sein und daneben eigene Mandate zu betreuen. Eine Bestellung zum Steuerberater ist damit zum Beispiel im Rahmen der Tätigkeit in der Steuerabteilung eines Unternehmens möglich. Die Syndikustätigkeit der Steuerberater ist allerdings auf den Katalog des 33 StBerG beschränkt. Überdies ist es dem Syndikussteuerberater zum Zwecke der Vermeidung von Interessenskollisionen untersagt, in seiner Eigenschaft als Steuerberater für den Arbeitgeber tätig zu werden. Klar ist, dass Syndikussteuerberater im Fall einer selbständigen Tätigkeit eine eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unterhalten müssen und Pflichtmitglied im Versorgungswerk werden. 08

9 Berufspolitische Entwicklung Abtretbarkeit von Gebührenforderungen Neu ist die Möglichkeit für Steuerberater, Gebührenforderungen an die in 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StBerG genannten Personen, also vor allen Dingen an andere Steuerberater und Rechtsanwälte, abzutreten. Eine Zustimmung des Mandanten ist hier nicht notwendig. Die Schweigepflicht ist selbstverständlich zu beachten, 64 Abs. 2 StBerG. Voraussetzung für eine Abtretung an eine sog. Verrechnungsstelle, bei der eine Zugehörigkeit zu den in 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StBerG aufgezählten Personen nicht vorliegt, ist die Titulierung der Forderung oder das Vorliegen einer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Mandanten. verhindern, dass die Handakten schon vor dem Ablauf der Verjährungsfrist vernichtet werden. GmbH & Co KG als zusätzliche Rechtsform Mit dem Gesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, dass eine Steuerberatungsgesellschaft persönlich haftender Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft sein kann. Diese Stellung war bislang natürlichen Personen vorbehalten. Notwendige Voraussetzung für eine GmbH & Co. KG als Steuerberatungsgesellschaft ist allerdings, dass die Komplimentär-GmbH eine Steuerberatungsgesellschaft ist und dass die Voraussetzungen der Kapitalbindung gemäß 50a StBerG erfüllt sind. Gewerbliche Betätigung von Steuerberatern Soweit sich gewerbliche Tätigkeiten mit den Berufspflichten des Steuerberaters vereinbaren lassen, ist in Ausnahmefällen die Übernahme von gewerblichen Tätigkeiten durch Steuerberater möglich. Hierüber entscheidet die zuständige Steuerberaterkammer; sie hat zu prüfen, ob die Verletzung von Berufspflichten, insbesondere der Pflicht zur unabhängigen Berufsausübung, zu besorgen ist, vgl. 57 Abs.4 Nr.1 StBerG. Verlängerte Aufbewahrungsfristen von Handakten Übertragung der Steuerberaterprüfung Ab der Steuerberaterprüfung 2009 werden die Durchführung der Steuerberaterprüfung sowie das Zulassungsverfahren zur Prüfung auf die Steuerberaterkammern übertragen, 37b Abs. 1 StBerG. Der Finanzverwaltung obliegt allerdings weiterhin die rechtliche Abnahme der Prüfung. Dort bleiben auch der Prüfungsausschuss sowie dessen Besetzung angeschlossen. Prüfungstermine sind zwischen den Ländern abzustimmen, die Bundeseinheitlichkeit und Staatlichkeit der Steuerberaterprüfung bleibt damit gesichert. Neu ist, dass die Steuerberater ihre Handakten nun zehn Jahre aufzuheben haben. Hintergrund war die Anhebung der Verjährungsfrist von sieben auf zehn Jahre in 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB. Der Gesetzgeber will 09

10 Berufspolitische Entwicklung Fachberater Neben dem 8. Steuerberatungsänderungsgesetz waren die Auseinandersetzungen um den Fachberater zwischen dem Deutschen Steuerberaterverband und der Bundessteuerberaterkammer das beherrschende berufspolitische Thema der letzten Jahre. Darüber hinaus ist eindeutig kenntlich zu machen, wer die Fachberaterbezeichnung verliehen hat, d.h. es muss der vollständige Firmen- oder Vereinsname angegeben werden. So gilt z.b. für den DStV, dass der Vereinsname um die Bezeichnung e.v. ergänzt werden muss. Während der DStV Ende 2006 die Fachberaterbezeichnungen für vereinbare Tätigkeiten eingeführt hat, konterte die BStBK im Frühjahr 2007 mit der Einführung von Fachberaterbezeichnungen für Vorbehaltsaufgaben. Die entsprechende Fachberaterordnung wurde als Abschnitt 18 in die Berufsordnung aufgenommen und ist zum 1. August 2007 in Kraft getreten. Während der DStV Fachberaterbezeichnungen für die vereinbaren Tätigkeiten Rating, Sanierung und Insolvenz, Internationale Rechnungslegung, Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung, Unternehmensnachfolge, Controlling und Finanzwirtschaft und Mediation verleiht, gibt es inzwischen auch Anbieter auf dem Markt, die branchenbezogene Fachberatertitel vergeben. Schienen die Gegensätze zwischen DStV und BStBK in der Frage einer zulässigen Fachberaterbezeichnung zunächst unüberwindlich, konnte erfreulicherweise im Frühjahr dieses Jahres ein Kompromiss gefunden werden, dem die Bundeskammerversammlung mit großer Mehrheit zustimmte und der letztendlich auch nicht vom Bundesfinanzministerium beanstandet wurde. Aufgrund der Einigung ist das Führen einer vom DStV verliehenen Fachberaterbezeichnung zulässig, wenn sie nicht direkt als Zusatz zur Berufsbezeichnung einzuordnen ist. Dies ist der Fall, wenn die Fachberaterbezeichnung räumlich von der Berufsbezeichnung Steuerberater abgesetzt wird bei Geschäftspapieren z.b. in der Seiten- oder Fußleiste. Bei mehreren Berufsangehörigen muss deutlich gemacht werden, welcher Person die Fachberaterbezeichnung zuzuordnen ist. Die berufsrechtliche Prüfung hat ergeben, dass auch dieses zulässig ist, wenn der zwischen BStBK und DStV grundsätzlich gefundene Kompromiss zur Führung der Fachberaterbezeichnung eingehalten wird. Die Akademie des Verbandes hat nach der Einigung der Berufsorganisationen einen Lehrgang für den Fachberater zur Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) entwickelt. Dieser Lehrgang ist im Juni 2008 vom DStV akkreditiert worden. Der Lehrgang wird erstmals im kommenden Frühjahr angeboten. 10

11 Berufspolitische Entwicklung Rechtsdienstleistungsgesetz am 01. Juli 2008 in Kraft getreten Mit dem 01. Juli 2008 ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft getreten, nachdem es bereits am 11. Oktober 2007 vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet worden war und der Bundesrat am 9. November 2007 zugestimmt hat. Die mit dem RDG erwartete Weitung des Marktes auf dem Feld der Rechtsberatung ist zwar erfolgt, sie ist allerdings geringer ausgefallen, als allgemein erhofft. Denn letztlich wurde durch das neue Gesetz vor allen Dingen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, welche im Laufe der letzten Jahre ergangen war und den Rechtsberatungsmarkt bereits prägte. Dennoch kann das Rechtsberatungsgesetz mit seinen Neuregelungen durchaus als Wegbereiter für eine nicht nur graduelle Erweiterung des Tätigkeitsbereichs der Angehörigen der steuerberatenden Berufe verstanden werden. Das Gesetz schafft darüber hinaus für alle Beteiligten endlich Klarheit und bietet die zur Aufnahme neuer Tätigkeiten notwendige Rechtssicherheit. Anwendungsbereich Der Anwendungsbereich des RDG beschränkt sich nur auf den außergerichtlichen Bereich und reglementiert nur noch die Fälle echter Rechtsanwendung. Keine Geltung beansprucht das Gesetz für die Prozessvertretung vor Gericht. Hier gelten nach wie vor die einzelnen Verfahrensordnungen (ZPO, FGG, ArbGG, VwGO, SGG, FGO), die allerdings aneinander angeglichen und um Regelungen zur Vertretungsbefugnis ergänzt wurden. Die Freigabe erfolgte hier allerdings bei weitem nicht im gleichen Umfang wie bei der außergerichtlichen Rechtsdienstleistung; denn im Kern bleibt der Gesetzgeber dabei, dass die entgeltliche professionelle Vertretung vor Gericht weiterhin durch die Rechtsanwaltschaft erfolgt. Dabei bleiben die Angehörigen der steuerberatenden Berufe selbstverständlich in steuerrechtlichen Angelegenheiten ebenfalls vertretungsbefugt. Das Vorliegen einer Rechtsdienstleistung Das neue RDG betrifft ausschließlich Fälle der echten Rechtsanwendung und sieht eine Rechtsdienstleistung nur dann als vorliegend an, wenn eine Tätigkeit in einer konkreten fremden Angelegenheit angenommen werden kann, welche die rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert, vgl. 2 Abs. 1 RDG. Dabei ist nicht entscheidend, ob die rechtliche Prüfung besonders schwierig oder umfassend ist. Ausschlaggebend ist allein, ob eine rechtliche Prüfung erforderlich ist oder aber eine bloße Rechtsanwendung vorliegt. Die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte, die bloße Unterstützung bei einem Vertragsschluss oder eine Kündigung mittels vorformulierten Erklärungen stellt damit keine Rechtsdienstleistung dar. Insoweit ist stets eine besondere rechtliche Beratung zu fordern. Von vornherein nimmt das Gesetz außerdem die Mediation und die sonstige Streitschlichtung/Streitbeilegung von seinem Anwendungsbereich aus, vgl. 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG. 11

12 Berufspolitische Entwicklung Die erlaubte Nebenleistung Nach 5 Abs. 1 RDG ist allen Berufsgruppen die Erbringung von Rechtsdienstleistungen als sog. Nebenleistung erlaubt, sofern diese zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Die Beschränkung dieser Befugnis im Sinne einer Annexberatung auf bestimmte Berufe wurde vom Gesetzgeber aufgegeben. Anders als im bisherigen Rechtsberatungsgesetz wird auch nicht mehr verlangt, dass die Haupttätigkeit ohne die Rechtsdienstleistung nicht sachgemäß erledigt werden kann. Das RDG lässt genügen, dass die Nebentätigkeit eine zum Berufsoder Tätigkeitsbild gehörende Nebenleistung darstellt und zwischen Haupt- und Nebenleistung ein sachlicher Zusammenhang besteht. Eine Nebenleistung ist infolgedessen anzunehmen, wenn sie nicht den Schwerpunkt der Tätigkeit bildet und im Vergleich zur Haupttätigkeit als untergeordnet zu charakterisieren ist. den Angehörigen der steuerberatenden Berufe neue Tätigkeitsfelder über das RDG weit offen stehen. Die Auswirkungen in der Praxis werden sich alsbald zeigen; gegebenenfalls wird die Rechtsprechung gefordert sein, konkrete Festlegungen zu Fragen der erlaubten Nebenleistung zu treffen, um die gesetzliche Regelung zu konkretisieren. Einzelne Fälle stets zulässiger Nebenleistungen hebt das RDG sogar in 5 Abs. 2 RDG hervor, um von vornherein Rechtsklarheit zu schaffen und die neuen Tätigkeitsbereiche vorzuzeichnen. Zu nennen sind namentlich die Testamentsvollstreckung die der Erblasser künftig auch Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern übertragen kann sowie die Fördermittelberatung, die im Bereich der Unternehmensberatung eine bedeutsame Rolle spielt. Die genauen Voraussetzungen zur Abgrenzung der Rechtsdienstleistung als Haupt- oder Nebentätigkeit finden sich in 5 Abs. 1 Satz 2 RDG. Ausschlaggebend sind danach Inhalt, Umfang und sachlicher Zusammenhang mit der Haupttätigkeit sowie die Rechtskenntnisse, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind. Konkret angewandt auf Angehörige der steuerberatenden Berufe bedeutet dies eine klare Ausweitung der Befugnis zur Rechtsberatung. Gegenstand der Steuerberaterprüfung ist neben dem steuerlichen Spezialwissen auch das Handelsrecht sowie Grundzüge des bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaften. Die berufsimmanente permanente Befassung mit Rechtsfragen steuert ein Übriges dazu bei, dass Der künftige Rechtsberatungsmarkt Letztlich obliegt die Umsetzung der neuen Möglichkeiten, die das neue RDG seit dem 01. Juli 2008 vor allem für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe bereithält, dem einzelnen Berufsanghörigen; es sind bei diesem Kreativität und Mut gefragt, den nun ein gutes Stück offen stehenden Rechtsberatungsmarkt zu besetzen und sich dauerhaft im Markt zu etablieren. Die Voraussetzungen hierfür sind gut! 12

13 Steuerpolitische Entwicklung Änderung von Steuer- und Abgabengesetzen Der Berichtszeitraum ( ) war wie üblich von einer regen gesetzgeberischen Tätigkeit geprägt. Änderungen von Steuer- und Abgabengesetzen oder sonst vom Berufsstand unbedingt zu beachtenden Gesetzen gab es insbesondere durch folgende Gesetze: n n Unternehmensteuerreformgesetz 2008 UntStRefG 2008 v , BGBl. I 2007, 1912 Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse, insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v , BGBl. I 2007, 2246 Beim Blick auf diese neun Gesetze oder Verordnungen in der berater depesche ist über sämtliche Entwicklungen frühzeitig berichtet worden sticht hervor, dass es relativ umfangreiche berufsrechtliche Neuregelungen gegeben hat. Das Berufsrecht sowohl der Steuerberater als auch dasjenige der prüfenden Berufe ist Gegenstand zielgerichteter Neuregelungen worden. Darüber hinaus hat die Neuregelung des Rechtsdienstleistungsbereichs gravierende Auswirkungen für den Berufsstand, der sicherlich als Profiteur dieser Gesetzesänderungen bezeichnet werden darf. Insoweit kann auf die oben stehenden Ausführungen zu berufspolitischen Entwicklungen verwiesen werden. n n n n Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v , BGBl. I 07, 2332 Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BAREfG) v , BGBl I 07, 2178 Verordnung zur Durchführung von 89 Abs. 2 AO (Steuerauskunftsverordnung) v , BStBl. I 07, 820 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts v , BGBl I 07, 2840 Wie immer sind die zahlreichen Erlasse des BMF hier nicht im Einzelnen aufgeführt worden. Diese sind jedoch in der Praxis von besonderer Bedeutung, da die Finanzverwaltung hierdurch gebunden wird und da sie häufig sehr umfangreiche Bestimmungen enthalten. Erwähnt seien beispielhaft: BMF-Schr. v , IV C 8-S 2222/07/003, IV C 5-S 2345/08/001 zur einkommensteuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) im privaten Bereich (Riester-Rente); das BMF-Schr. v , IV C 8-S 2222/07/03, IV C 5-S 2333/07/0003 betr. die betriebliche Altersvorsorge; der Anwendungserlass zur AO v , IV A 4-S 0062/07/0001; die Lohnsteuerrichtlinien n n n Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung v , BGBl I 07, 2838 Jahressteuergesetz 2008 JStG 2008 v , BGBl. I 2007, 3150 Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes v , BGBl. I 08, 666 Noch (immer) nicht in Kraft getreten ist die seit langem geplante Erbschaftsteuerreform. Es ist mit einem Inkrafttreten kurz vor dem Jahresende 2008 zu rechnen. Sollte es dazu jedoch nicht kommen, entfiele ab dem 01. Januar 2009 die Berechtigung, Erbschaftsteuer zu erheben. Im Hinblick auf das geplante Jahressteuergesetz 2009 besteht kein Zweifel, dass es noch in diesem Jahr verabschiedet werden wird. 13

14 Verbandspolitik 60 Jahre Steuerberater-Verband Köln Fast 400 Verbandsmitglieder und Gäste waren der Einladung zu einem Festakt anlässlich des 60-jährigen Jubiläums des Verbandes gefolgt. Am 12. November 1947 wurde der Verband von 102 Mitgliedern gegründet. Dieses Ereignisses wurde unter dem Motto Jung, dynamisch, zukunftsorientiert am 14. November 2007 gedacht. Präsident Schmitz ging in seiner Begrüßungsansprache auf die Anfänge des Verbandes ein, als weniger berufspolitische Fragen, sondern vielmehr Fragen des täglichen Überlebens im Mittelpunkt standen; war es doch Aufgabe des Verbandes, für die Zuteilung von Papier, Heiz- und Büromaterial sowie Telefonen zu sorgen. Die berufspolitischen Auseinandersetzungen begannen mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland und führten schließlich zum Einheitsberuf im Jahre Anlässlich des Festaktes hatte Präsident Schmitz die Freude, noch zwei Gründungsmitglieder unter anhaltendem Beifall der Festversammlung begrüßen zu können: StB Paul Krakau und StB Alex Kreckel. Die Glückwünsche des DStV zum 60-jährigen Bestehen des Verbandes übermittelte DStV-Präsident StB/vBP Jürgen Pinne, für die Finanzgerichtsbarkeit gratulierte FG- Präsident Dr. Jürgen Schmidt-Troje, die Glückwünsche der Finanzverwaltung übermittelte OFD-Präsident Ulrich Müting, die Glückwünsche für die Kammerorganisation überbrachte Kammerpräsident StB/WP Dieter Prinz. Im Mittelpunkt des Festaktes stand ein wissenschaftliches Symposium zur Unternehmensteuer. Unter der Leitung des Vorsitzenden der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft, Prof. Dr. Roman Seer, Universität Bochum, diskutierten Prof. Dr. Norbert Herzig, Universität Köln, MinDirig. Dr. Steffen Neumann, Abteilungsleiter im FM NW, Prof. Dr. Christoph Spengel, Universität Mannheim und Direktor des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, Michael Wendt, Richter am Bundesfinanzhof, sowie das Mitglied des Vorstandes unseres Verbandes, Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Köln, zum Thema Unternehmensteuerreform 2008 geglückte Reform oder misslungenes Flickwerk?. Die Diskussion kam zu dem Ergebnis, dass die mit der Unternehmensteuerreform zunächst gesetzten Ziele wie Rechtsformneutralität und Finanzierungsneutralität verfehlt worden sind; allgemein wurde die Verstetigung der Gewerbesteuer beklagt, grundsätzlich wird die Unternehmensteuerreform aber zu akzeptieren sein, auch wenn es in dem einen oder anderen Punkt noch verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Ein weiterer Höhepunkt des Festaktes war der Vortrag zu Risiken und Nebenwirkungen der Gesundheit von Dr. Manfred Lütz, Chefarzt des Alexiander Krankenhauses in Köln-Porz, der weit über die Grenzen Kölns mit seinen Büchern und seiner kritischen Einstellung zum modernen Gesundheits- und Wellnesswahn wie er es ausdrückt bekannt geworden ist. Die sehr repräsentative Veranstaltung schloss mit einem gemeinsamen Empfang. 14

15 Verbandspolitik Mobilisierungskampagne - Teil 2 Im Sommer 2006 verabschiedeten der Deutsche Steuerberaterverband und seine 15 Landesverbände die Mobilisierungskampagne mit dem Slogan Gut beraten, um einerseits den Mitgliedern noch einmal den Mehrwert der Mitgliedschaft deutlich zu machen, andererseits den Berufsangehörigen, die noch nicht Mitglied im Verband sind, die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit einer Mitgliedschaft zu verdeutlichen. Grundlage der Kampagne war eine Broschüre, in der die sechs Beratermarken vorgestellt und erläutert wurden. GUT BERATEN Wir bleiben in der Offensive, damit Steuerberater gut beraten sind Die Mobilisierungskampagne war von großem Erfolg gekrönt und führte schließlich zur Gewinnung des 3.000sten Mitgliedes im Verband. Nachdem die erste Auflage der Broschüre Anfang des Jahres vergriffen war, wurde sie vollständig überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Seit Mai 2008 liegt sie im Umfang erweitert, stilistisch verbessert und in neuer Aufmachung vor und wird weiterhin als das tragende Werbemittel bei der Mitgliedergewinnung eingesetzt. 15

16 Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit Anfang November 2007 führte der Verband zum zweiten Mal ein Pressefrühstück durch. Sechs Journalisten aus dem Verbandsbereich, überwiegend von der Tagespresse, waren der Einladung in die Geschäftsstelle gefolgt. Präsident Schmitz nahm die Gelegenheit wahr, um auf die Ungereimtheiten in der Steuergesetzgebung hinzuweisen. Das Pressefrühstück fand in der regionalen Presse entsprechende Beachtung. Der Neujahrsempfang 2008, an dem der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Hartmut Schauerte, der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Horst Vinken, als Gäste teilnahmen und der nordrhein-westfälische Finanzminister, Dr. Helmut Linssen, die Festansprache hielt, war gleichfalls Thema der Berichterstattung in unserem Verbandsbereich. Ein Interview, das ein Journalist des Deutschen Handwerksverlages mit Präsident Schmitz zum Thema Kalte Progression führte, wurde deutschlandweit in den Handwerkszeitungen und -magazinen abgedruckt. 16

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22 Mitgliederbewegung 3.000stes Mitglied gewonnen Die erfolgreiche Gewinnung neuer Mitglieder konnte auch im zurückliegenden Berichtszeitraum fortgesetzt werden. Im Jahre 2006 konnte berichtet werden, dass der Verband vom dritten auf den zweiten Rang der nordrhein-westfälischen Steuerberaterverbände im Deutschen Steuerberaterverband vorgerückt ist und damit im Mitgliederranking der DStV-Mitgliedsverbände auf den fünften Platz von 15 Landesverbänden. Bezogen auf das Geschäftsjahr 2007 stieg die Zahl der ordentlichen Mitglieder von am auf zum Im gleichen Zeitraum traten 172 Mitglieder dem Verband neu bei. Es war mit Ausnahme des Jahres 1998 der stärkste Mitgliederbeitritt in einem Jahr in den letzten 20 Jahren. In Anbetracht der Ausgangslage zum wurde für das Geschäftsjahr 2008 das Ziel vorgegeben, die Zahl von Mitgliedern zu erreichen. Beide Kampagnen waren insofern recht erfolgreich, als zum Ende des Berichtszeitraums das 3.000ste Mitglied im Verband aufgenommen werden konnte. Im Geschäftsjahr 2007 sind zwar 172 Mitglieder dem Verband neu beigetreten, andererseits zeigt der tatsächliche Zuwachs von 65 Mitgliedern wie stark die Fluktuation in der Mitgliederschaft inzwischen geworden ist: Während bis Ende der 90er Jahre im Jahr ausgeschiedene Mitglieder zu verzeichnen waren, ist diese Zahl inzwischen jährlich auf deutlich über 100 angestiegen. Ausgeschiedene Mitglieder bedeutet auch den Wechsel von der normalen in die außerordentliche Mitgliedschaft. Dieses Phänomen ist inzwischen gravierend. Hatten bis Ende der 90er Jahre zwischen 50 und 70 Verbandsmitglieder den Status eines außerordentlichen Mitgliedes, so hat sich die Zahl der AO-Mitglieder per 30. Juni 2008 auf 159 erhöht. Allein im Berichtszeitraum stieg diese Zahl um 21 an. So wurden parallel zwei Kampagnen gestartet: Steuerberater Ich gehöre dazu und Steuerberater Mitglieder werben Mitglieder. Die erste Kampagne betraf neu eintretende Mitglieder; sie nehmen an einer während der Mitgliederversammlung 2008 durchzuführenden Verlosung teil; der erste Preis ist die kostenfreie Teilnahme an den Rügener Steuerfachtagen Auch die parallel laufende Kampagne Mitglieder werben Mitglieder ist mit einer Auslosung anlässlich der Mitgliederversammlung 2008 verbunden; auch hier ist der erste Preis die kostenfreie Teilnahme an den Rügener Steuerfachtagen Zahl der Beitritte in den letzten zehn Jahren Jahr Beitritte Insgesamt

23 Mitgliederbewegung Ein Austritt aus dem Verband wegen erklärter Unzufriedenheit kommt praktisch nicht vor. Jeder Austritt wird hinterfragt; normalerweise sind die Ursachen Ortswechsel, Aufgabe des Berufes oder Zusammenschlüsse unter Kollegen. Welcher Wertschätzung sich der Verband in der Kollegenschaft erfreut, kann der vorstehenden Tabelle, die die reinen Beitrittszahlen seit 1997 aufzeigt, entnommen werden: Zwischen 1997 und 2007 sind Berufsangehörige dem Verband neu beigetreten. Bezogen auf den heutigen Mitgliederstand von sind damit 57 % der Mitglieder dem Verband in den letzten zehn Jahren beigetreten. Mitgliederbewegung im Berichtsjahr 2007/2008 Mitgliederstand am Neuzugänge Kündigungen 25 Tod 13 Nachträgliche Kündigungen 11 Kündigungen zum früheren Zeitpunkt 2 Umschreibungen (auf AO oder auf Gesellschaften) 51 Ausschlüsse Mitgliederstand am Außerordentliche Mitglieder Mitgliederstand am Außerordentliche Mitglieder 159 Gesamtmitgliederstand Mittelfristige Entwicklung der Altersstruktur von 2003 bis über ,4 % 59 2,1 % 56 2,0 % 51 1,8 % 38 1,4 % 32 1,2 % ,1 % 138 4,9 % 134 4,8 % 126 4,6 % 137 5,1 % 127 4,8 % ,8 % 158 5,6 % 147 5,2 % 137 5,0 % 154 5,8 % 142 5,4 % ,7 % 243 8,6 % 220 7,9 % 226 8,2 % 230 8,6 % 212 8,1 % ,8 % ,6 % ,0 % ,1 % ,3 % ,1 % ,1 % ,7 % ,0 % ,1 % ,5 % ,2 % ,2 % ,5 % ,0 % ,1 % ,3 % ,7 % unter ,9 % 27 1,0 % 31 1,1 % 31 1,1 % 27 1,0 % 12 0,5 % gesamt % % % % % % (Natürliche Personen (ohne Gesellschaften) mit Berücksichtigung der AO-Mitglieder) 23

24 Mitgliederbewegung Mitgliederbewegung seit 1988 Mitgliederbewegung in absoluten Zahlen Kammermitglieder im StB und StBV Verbandsmitglieder Nettozuwachs Ohne Berücksichtigung der AO-Mitglieder 24

25 Mitgliederbewegung Mitgliederbewegung in relativen Zahlen Kammermitglieder im StB und StBV Verbandsmitglieder Organisationsgrad % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % Ohne Berücksichtigung der AO-Mitglieder 25

26 Mitgliederbewegung Mitgliederstruktur Nach 3 der Satzung können dem Verband alle Angehörigen der steuerberatenden und prüfenden Berufe sowie rechtsberatenden Berufe mit Zusatzqualifikation, wobei diese nicht definiert ist, beitreten. Zwar geht die Satzung des Verbandes von dem Idealbild des selbstständig tätigen Steuerberaters in eigener Praxis aus; in der praktischen Verbandsarbeit spielt dieses Idealbild jedoch nur eine untergeordnete Rolle: Bei den Aktivitäten des Verbandes und seinem Dienstleistungsangebot wird nicht unterschieden, ob ein Mitglied selbstständig oder als Angestellter nach 58 StBerG tätig ist. Darüber hinaus können auch Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften die Mitgliedschaft im Verband erwerben. außerordentliche Mitglieder einem Anteil von ca. 16,5 % entspricht. Dieser relative Anteil ist im Verband seit einigen Jahren konstant, so dass die allgemeine Behauptung, dass immer mehr Berufsangehörige nur im Angestelltenverhältnis tätig seien, aufgrund der Mitgliederstruktur des Verbandes nicht nachvollzogen werden kann. Eine weitere besondere Form der Mitgliedschaft bei natürlichen Personen ist die außerordentliche Mitgliedschaft, die in 4 der Satzung geregelt ist. Voraussetzungen für die außerordentliche Mitgliedschaft sind langjährige Mitgliedschaft im Verband sowie das Einstellen der Praxistätigkeit. Auszug aus 3 der Satzung: 3 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Mitglied kann jeder Angehörige der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe werden, soweit die Voraussetzungen des StBerG und der WPO hinsichtlich der Berufsausübung erfüllt sind; eine Mitgliedschaft kann auch von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe beantragt werden, sofern sie eine Zusatzqualifikation nachweisen. Die Mitgliedschaft können auch Gesellschaften nach 49 StBerG, nach 27, 130 WPO sowie nach 1 PartGG erwerben. Sie haben kein passives Wahlrecht. Die Mitgliedsrechte werden durch die im Handelsregister eingetragenen Gesellschafter bzw. Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder ausgeübt, soweit sie Angehörige der steuerberatenden, wirtschaftsprüfenden oder rechtsberatenden Berufe im Sinne von Ziff. 1 sind. 458 Mitglieder waren im Berichtszeitraum im Angestelltenverhältnis nach 58 StBerG tätig, was bezogen auf die Mitgliederzahl der natürlichen Personen ohne Auszug aus 4 der Satzung: 4 Außerordentliche Mitglieder Mitglieder, die das 60. Lebensjahr überschritten und ihre Praxis aufgegeben haben und dem Verband mindestens 25 Jahre angehören, können auf Antrag den Status eines außerordentlichen Mitgliedes erhalten. Bei Antragstellung über 65 Jahre reduziert sich die Dauer der Mindestmitgliedschaft auf 15 Jahre. Bei Rückgabe der Zulassung reduziert sich die Mindestmitgliedschaft auf zehn Jahre. Über den formlos zu stellenden Antrag entscheidet das Präsidium. Die außerordentliche Mitgliedschaft hat für die betreffenden Verbandsmitglieder den Vorteil, dass sie trotz des Ausscheidens aus dem Berufsleben die Rechte und Vorteile eines Verbandsmitgliedes in Anspruch nehmen können, das gilt insbesondere für die wirtschaftlichen Vorteile BeraterRat Bonus. 26

27 Mitgliederbewegung Gesamtmitgliederzahl davon angestellt davon Gesellschaften ; mit Berücksichtigung der AO-Mitglieder und Wirtschaftsprüfer, aber auch Berufsangehörige, die Pflichtmitglieder von Steuerberaterkammern in anderen Bezirken sind. So sind der ersten Gruppe 48 Verbandsmitglieder, der zweiten Gruppe 68 Mitglieder zuzuordnen. 159 Mitglieder nehmen derzeit den Status eines außerordentlichen Mitgliedes in Anspruch. Wie bereits ausgeführt, liegen dieser Zahl zwei Entwicklungen zugrunde: zum einen besteht der Verband fast 60 Jahre, so dass entsprechend viele langjährige Mitglieder dem Verband angehören, zum anderen spiegelt sich in dieser Zahl auch der deutliche Mitgliederanstieg wider. Zahl der Mitglieder aus anderen Steuerberaterkammerbezirken: Düsseldorf 32 Hessen 1 Rheinland-Pfalz 30 Westfalen-Lippe 5 Mitgliederstruktur nach Berufsgruppen per , natürliche Personen: Steuerberater Steuerbevollmächtigte 80 Steuerberater vereidigte Buchprüfer 176 Steuerberater Rechtsanwälte 48 vereidigte Buchprüfer Rechtsanwälte 2 Steuerberater Wirtschaftsprüfer 238 Rechtsanwälte 47 Wirtschaftsprüfer 1 Mitglieder insgesamt: Mit Berücksichtigung der AO-Mitglieder Bei der Beurteilung der Mitgliederzahlen ist zu berücksichtigen, dass dem Verband nicht nur durch die Steuerberaterkammer Köln zugelassene Pflichtmitglieder angehören, sondern auch Mitglieder, die anderen Berufskammern zuzuordnen sind, z.b. Rechtsanwälte Ca. 32 % der Mitglieder sind weiblichen Geschlechts, was in etwa dem Bundesdurchschnitt entspricht. Betrachtet man die Altersgruppe der unter 40jährigen, verschiebt sich der Anteil der weiblichen Verbandsmitglieder deutlich, der relative Anteil der weiblichen Verbandsmitglieder beträgt fast 45 %. Alter männl. weibl. gesamt Anteil über ,4 % ,1 % ,8 % ,7 % ,8 % ,1 % ,2 % unter ,9 % % Die Zahlen beziehen sich ausschließlich auf natürliche Mitglieder (ohne 94 Gesellschaften) Stand:

28 Mitgliederbewegung Gesellschafts- und Sozietätsstruktur Sozietätsstruktur (per ) Nach 3 der Satzung können natürliche Personen und Gesellschaften nach 49 StBerG, nach 27, 130 WPO sowie nach 1 PartGG die Mitgliedschaft im Verband erwerben. Für Sozietäten gibt es im Verband keinen besonderen Mitgliedstatus. Die Sozietät wird aber als Objekt der Beitragsordnung behandelt: Für den Fall, dass die Sozietät für ihre Mitglieder die Beitragsverpflichtung insgesamt übernimmt, gibt es Beitragsnachlässe für das zweite und die folgenden Mitglieder der Sozietät. Jedes Mitglied einer Sozietät wird als Einzelmitglied im Verband geführt. Das bedeutet, dass die Vorteile der Mitgliedschaft nur die verbandsangehörigen Mitglieder der Sozietät sowie die nicht berufsangehörigen Mitarbeiter der Sozietät in Anspruch nehmen können. Berufsangehörige, d.h. auch Rechtsanwälte, müssen persönlich Mitglied im Verband sein. Sozietäten Anzahl Gesamtzahl Insgesamt gibt es im Verband 478 Mitglieder, die sich in 203 Sozietäten zusammengeschlossen haben, davon der weitaus überwiegende Teil, fast 75 %, in zweigliedrigen Sozietäten. Auch diese Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen: Im Berichtszeitraum 2006/2007 hatten sich 470 Mitglieder in 197 Sozietäten zusammengeschlossen. Sechs Sozietäten haben fünf Partner und mehr. Diese Zahl ist gegenüber dem letzten Berichtszeitraum unverändert. Sozietätsstruktur der letzten zehn Jahre zum Sozietäten Sozietätsmitglieder

29 Mitgliederbewegung Gesellschaftsstruktur (per ) Nach 3 Abs. 2 der Satzung können Mitglieder des Verbandes Gesellschaften nach 49 StBerG, nach 27, 130 WPO sowie nach 1 PartGG sein. Die Gesellschaften werden bei der Ausübung ihrer Mitgliedsrechte durch die in öffentlichen Registern eingetragenen Gesellschafter bzw. Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder vertreten, soweit diese Angehörige der steuerberatenden, wirtschaftsprüfenden oder rechtsberatenden Berufe sind. 26% 4% 63% 4% 1% Die Zahl der Gesellschaften hat sich im Berichtszeitraum von 88 auf 94 erhöht. Die Untergliederung der Rechtsform der Gesellschaften ergibt sich aus nachfolgendem Diagramm: 59 GmbH 26 Partnerschaftsgesellschaften 4 OHG 4 KG 1 AG Gesellschaftsstruktur der letzten zehn Jahre zum GmbH PG OHG KG AG Gesamt

30 Mitgliederbewegung Gesamtstruktur Das typische Verbandsmitglied ist nach wie vor der selbstständig in Einzelpraxis tätige Berufsangehörige. Von Mitgliedern, die aktiv im Beruf stehen, sind 448 angestellte Steuerberater nach 58 StBerG und 478 in einer Sozietät tätig, d.h. das Mitglieder in einer Einzelpraxis tätig sind, was einem Anteil von 67 % entspricht. Rechnet man auch die kleine, zweispännige Sozietät hinzu, so sind hiervon weitere 304 Mitglieder betroffen, so dass diese Gruppe 78 % der Verbandsmitglieder ausmacht. Aufgrund statistischer Unterlagen der DATEV wird seit Jahren über den Trend berichtet, dass die Zahl der in Einzelkanzleien selbstständig tätigen Steuerberater spürbar zurückgehen und dass die Zahl der Gesellschaften sowie die nach 58 StBerG im Angestelltenverhältnis tätigen Steuerberater deutlich ansteigen würde. Dieser Trend scheint sich im Steuerberater-Verband Köln nur sehr langsam zu entwickeln; wie der Vergleich der Mitgliederstruktur mit den letzten Jahren zeigt Einzel-StB Angestellte StB Sozietätspartner GmbH-Gesellschaften andere Gesellschaften 30

31 Mitgliederbewegung Entwicklung in Kammer und Verband Entwicklung in Kammer und Verband, jeweils zum Jahr Kammermitglieder Verbandsmitglieder in % % % % % % % % % % % % % % % % % Verband und Kammer in Relation, jeweils zum Ohne Berücksichtigung der AO-Mitglieder 31

32 Deutscher Steuerberaterverband DStV Berufspolitische Interessenvertretung des Berufsstandes in Berlin an Anhörungen. Die Interessenvertretung durch die Teilnahme an Anhörungen in den Ministerien, vor allem im Bundesfinanzministerium sowie im Deutschen Bundestag, ist von enormer Bedeutung, da hier noch eine Einflussnahme auf die Gesetzgebung im Sinne von Realitäts- und Praxisbezogenheit möglich ist. Ein wesentliches Aufgabengebiet des DStV ist aber auch die Kontaktpflege zu anderen Organisationen der Deutschen Wirtschaft im mittelständischen Bereich. Handel, Handwerk, Gewerbe und Freie Berufe sind die Säulen des Deutschen Mittelstandes. Nur durch die Gewinnung von Verbündeten ist es möglich, die Einflussnahme gegen praxisferne Gesetze und überbordende Bürokratie zu bündeln und zu verstärken, um die Angehörigen der Ministerialbürokratie und der gesetzgebenden Körperschaften von der zwingenden Notwendigkeit praxisgerechter Regelungen überzeugen zu können. Der Deutsche Steuerberaterverband ist die Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs in Deutschland auf freiwilliger Basis und nimmt die Interessenvertretung der Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe auf Bundesebene wahr. Dem DStV obliegt die Koordination der berufspolitischen Forderungen und Interessen seiner Mitglieder zu bundeseinheitlichen Positionen. Zu den Aktivitäten des DStV gehört die Mitwirkung an berufsrelevanten, insbesondere steuerrechtlichen Gesetzgebungsverfahren durch Eingaben, Stellungnahmen und Teilnahme Der DStV nimmt die Interessen des Berufsstandes aber nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene wahr. Es ist heutzutage eine Binsenweisheit, dass viele Entscheidungen durch Europa vorgegeben werden. Die Interessenvertretung in Brüssel hat heute mindestens die gleiche Bedeutung, wie die Interessenvertretung in Berlin. Der DStV hat sich dieser Aufgabe durch die Eröffnung eines Büros mit erfahrener personeller Besetzung in Brüssel gestellt. Die Mitglieder des Verbandes können damit sicher sein, dass ihre Interessen nicht nur in Berlin, sondern auch in Brüssel vertreten werden. 32

33 Deutscher Steuerberaterverband Dem DStV, der 1975 in Bonn gegründet wurde und dem der Steuerberater-Verband Köln seitdem als Mitglied angehört, gehören zwölf Landes- und die drei nordrhein-westfälischen Regionalverbände der steuerberatenden Berufe an. Zwei Landesverbände erstrecken sich durch Fusion auf jeweils zwei Bundesländer: Berlin/ Brandenburg und Niedersachsen/Sachsen-Anhalt. Die Regionalverbände in Nordrhein-Westfalen betreffen die Bezirke Düsseldorf, Westfalen-Lippe und Köln. Die übrigen Mitgliedsverbände des DStV sind Landesverbände entsprechend ihren Bundesländern. Formell hat der DStV zwar nur 15 Mitglieder in Form juristischer Personen; legt man aber die Zahl der Mitglieder in den Mitgliedsverbänden zugrunde, gehören dem DStV über Berufsangehörige an, was einem Organisationsgrad von ca. 44 % entspricht. Lässt man den Sonderfall Baden-Württemberg mit nur Mitgliedern bei über Kammerangehörigen außer Acht, so würde sich der Organisationsgrad im DStV auf 49,2 % erhöhen. Diese Zahlen sind umso bemerkenswerter, als im Bundesdurchschnitt über 30 % der Berufsangehörigen im Angestelltenverhältnis tätig sind, davon wiederum der überwiegende Teil in Großkanzleien. Hiervon sind vor allem die Ballungsräume der deutschen Wirtschaft betroffen. Das Idealbild des Mitglieds eines Landesverbandes des DStV ist aber nach wie vor der selbstständig tätige Steuerberater in der kleinen oder mittleren Kanzlei. Ein wesentliches Ziel der DStV-Arbeit ist es, die Mitgliedsverbände möglichst rechtzeitig über sich abzeichnende Entwicklungen zu informieren. Das gilt sowohl für die berufspolitische als auch steuerpolitische Entwicklung. Der Kontakt zum DStV besteht für das einzelne Mitglied aber nicht nur indirekt über die Mitgliedsorganisation: Mit dem Medium StBdirekt im Internet wurde eine Informations- und Diskussionsplattform geschaffen, über die sich jedes Mitglied eines Landesverbandes an der Diskussion zu aktuellen Fragestellungen auf DStV- Ebene beteiligen kann. 33

34 Deutscher Steuerberaterverband Der Steuerberater-Verband Köln im DStV Die Steuergesetzgebung ist grundsätzlich Bundesangelegenheit, die Steuerverwaltung, d.h. die Anwendung der Steuergesetze, geschieht auf Landesebene. Damit sind auch die Kompetenzen zwischen dem Deutschen Steuerberaterverband und seinen Mitgliedsverbänden klar abgegrenzt: Die Interessenvertretung im Rahmen der Steuergesetzgebung erfolgt über den DStV beim Bundesfinanzministerium und den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages. Die Aufgabe der Landes- bzw. Regionalverbände liegt im Wesentlichen darin, den Mitgliedern und Berufsangehörigen den Umgang mit der Finanzverwaltung zu erleichtern und ein vernünftiges Klima in Bezug auf die Steuerbeitreibung zu organisieren. Trotz dieser vordergründig klaren Kompetenzverteilung haben aber auch die Landes- und Regionalverbände gewisse Einflussmöglichkeiten, um auf den Steuergesetzgeber einzuwirken. Zunächst ist jeder Mitgliedsverband des DStV auch im Vorstand des DStV vertreten. Damit wird entscheidender Einfluss auf die Willensbildung im DStV ausgeübt. Die Spitze des DStV ist über diese Konstruktion ständig über die Wünsche der Basis informiert. Da fast alle Steuergesetze des Bundes im Bundesrat zustimmungspflichtig sind, kommt den Bundesländern in der Steuergesetzgebung eine wichtige Rolle zu. Die Mitgliedsverbände des DStV haben damit über die Landesfinanzministerien auch eine gewisse Einflussmöglichkeit auf die Steuergesetzgebung des Bundes. Der Steuerberater-Verband Köln ist in den Gremien des DStV sehr gut positioniert: n n Präsident Schmitz ist nicht nur Vizepräsident des DStV, sondern auch des Deutschen Steuerberaterinstituts; er übt in beiden Organisationen das Amt des Schatzmeisters aus. StB/WP Prof. Dr. Lehwald, Mitglied des Vorstandes des Verbandes, ist Vorsitzender des Steuerrechtsausschusses des DStV. Dieses Gremium erarbeitet die entscheidenden Grundlagen für die Stellungnahmen des DStV zur Steuerpolitik. Durch diese personelle Konstellation ist der Steuerberater-Verband Köln in allen wesentlichen Entscheidungsgremien des DStV, Präsidium, Vorstand und Steuerrechtsausschuss, vertreten. Die Mitglieder der Geschäftsleitung, HGF Hofstede und GF Dr. Bachem, nehmen an den regelmäßig stattfindenden DStV-Geschäftsführersitzungen teil, in denen es in der Regel um wichtige Organisationsfragen geht. Darüber hinaus bestehen in weiteren Gremien und Arbeitsstäben persönliche Kontakte zwischen den Repräsentanten des DStV und des Steuerberater-Verbandes Köln. 34

35 Deutscher Steuerberaterverband Mitgliederstand und Organisationsgrad im DStV Die folgende Tabelle zeigt den Mitgliederstand und Organisationsgrad in den Mitgliedsverbänden des Deutschen Steuerberaterverbandes im Verhältnis zu den Kammern bzw. insgesamt zugelassenen Berufsangehörigen. Dabei weist der Steuerberater-Verband Köln einen deutlich überdurchschnittlichen Organisationsgrad auf. Die in der Tabelle angegebenen Zahlen verzerren aber insofern etwas, als dem Kölner Verband inzwischen 68 Mitglieder angehören, für die keine Pflichtmitgliedschaft bei der Steuerberaterkammer Köln besteht. Bereinigt man die Tabelle um diese Zahl, beträgt der Organisationsgrad 52,1 % und läge damit noch deutlich über dem Durchschnitt. Doppelmitgliedschaften wurden in der Statistik nicht berücksichtigt. Mitgliederstand und Organisationsgrad am ) Verband Kammer 2) Organisationsgrad 3) Baden-Württemberg ,36 % Bayern ,88 % Berlin/Brandenburg ,70 % Bremen/Bremerhaven ,21 % Düsseldorf ,04 % Hamburg ,42 % Hessen ,10 % Köln ,39 % Mecklenburg-Vorpommern ,80 % Niedersachsen/Sachsen-Anhalt ,89 % Rheinland-Pfalz ,13 % Sachsen ,42 % Schleswig-Holstein ,43 % Thüringen ,82 % Westfalen-Lippe ,97 % Insgesamt ,98 % 1) Ohne Saarland und ohne Doppelmitglieder 2) StB und StBv 3) Anteil der im Verband organisierten Kammermitglieder 35

36 Deutscher Steuerberaterverband Mitgliederbewegung im Zehnjahresvergleich Die folgende Tabelle dokumentiert deutlich die erfolgreiche Mitgliedergewinnung des Steuerberater-Verbandes Köln in den letzten zehn Jahren. Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. konnte auch im Berichtszeitraum seine Stellung als weitaus mitgliederstärkster Verband im DStV ausbauen. In den letzten zehn Jahren wuchs der LSWB um Mitglieder. In der Relation des Zuwachses liegen die Verbände in den neuen Bundesländern im Zehnjahresvergleich nach wie vor an der Spitze: Thüringen wuchs um 58,1 %, Mecklenburg-Vorpommern um 53,3 % und Sachsen um 44,4 %. Der außergewöhnliche relative Anstieg der Verbände in den neuen Bundesländern ist auf die recht niedrigen Ausgangszahlen im Jahre 1998 zurückzuführen. Seit einem Jahrzehnt folgt der Steuerberater-Verband Köln aber dem LSWB an zweiter Stelle: mit 655 Mitgliedern ist außer Bayern kein DStV-Verband so stark gewachsen wie Köln. Der hessische Kollegialverband nimmt mit einem Zuwachs von 580 Mitgliedern in den letzten zehn Jahren den dritten Platz ein, alle anderen DStV-Verbände können in den letzten zehn Jahren nicht einmal einen Zuwachs von 500 Mitgliedern verzeichnen. Danach folgt aber schon der Kölner Verband mit 31,2 %; kein weiterer DStV-Verband der alten Bundesländer kann einen Zuwachs von über 30 % in den letzten zehn Jahren aufweisen. Nimmt man alle DStV- Verbände zusammen, so stieg deren Mitgliederzahl von auf , d.h. 19,4 %. Auch hier wird das überdurchschnittliche Wachstum des Kölner Verbandes sehr deutlich. 36

37 Deutscher Steuerberaterverband Mitglieder Mitglieder Zuwachs Absolut Zuwachs in % Baden-Württemberg ,2 % Bayern ,0 % Berlin/Brandenburg ,4 % Bremen/Bremerhaven ,7 % Düsseldorf ,0 % Hamburg ,1 % Hessen ,6 % Köln ,2 % Mecklenb.-Vorpommern ,3 % Niedersachsen/Sachsen-Anhalt ,5 % Rheinland-Pfalz ,1 % Sachsen ,4 % Schleswig-Holstein ,7 % Thüringen ,1 % Westfalen-Lippe /. 14./. Insgesamt ,4 % In der Statistik sind bereits Doppelmitgliedschaften und Mitgliedschaften in anderen Kammern herausgerechnet. 37

38 Deutscher Steuerberaterverband Delegiertenversammlung des DStV Am 6. Juni 2008 fanden die diesjährigen Delegiertenversammlungen des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) und des Deutschen Steuerberaterinstituts (DStI) statt. Ausrichter war der Landesverband Baden-Württemberg, der nach Stuttgart eingeladen hatte. Der Delegation des Kölner Verbandes gehörten neben den fünf Delegierten, Vizepräsidentin StBin Sabine Thieler sowie die Vizepräsidenten StB/WP Harald Elster (Delegationsleiter), StB/vBP Hans-Josef Frentzen, StB Wolfgang Mödder und StB/vBP Richard Deußen, auch StB/ WP Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald als Vorsitzender des DStV-Steuerrechtsausschusses an. Begleitet wurde die Delegation von den Mitgliedern der Geschäftsleitung HGF Hofstede und GF Dr. Bachem. Präsident Schmitz nahm als Schatzmeister und Vizepräsident des DStV und des DStI an den Versammlungen teil. Zu den Regularien der Delegiertenversammlung gehören die Berichte des Präsidenten, der Vizepräsidenten, der Vorsitzenden des Ausschusses für Steuerrecht sowie des Rechts- und Berufsrechtsausschusses und des Hauptgeschäftsführers. In den Mittelpunkt seines Berichtes stellte DStV-Präsident StB/vBP Jürgen Pinne die nach den Neuwahlen zum Präsidium der Bundessteuerberaterkammer im Herbst 2007 festzustellende positive Entwicklung im Verhältnis zwischen den großen Berufsorganisationen. Ein deutlicher Beweis für die entspannte Zusammenarbeit mit dem Ziel einer gemeinsamen Berufsvertretung sei die Lösung der Fachberaterfrage. Die Vizepräsidenten berichteten über die von ihnen betreuten Tätigkeitsfelder: n StB Volker Humeny, Düsseldorf, über StBdirekt, n St B / W P P r o f. D r. H a n s - M i c h a e l Ko r t h, H a n n o v e r, ü b e r neue gesellschaftsrechtliche Entwicklungen, n StB/WP/RB Hans W. Haubruck, Münster, über Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement, n StB/WP/RB Dr. Peter Küffner, München, über das Verbändeforum EDV, n StB Dr. Bernd Sielaff, Erfurt, über Qualitätssicherung und Zertifizierung in den Verbänden. StB/WP Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Köln, berichtete als Vorsitzender des Steuerrechtsausschusses über die Aktivitäten dieses Ausschusses im Geschäftsjahr 2007 ebenso wie StB Sigurd Butenschön, Berlin, als Vorsitzender des Rechts- und Berufsrechtsausschusses über dessen Arbeit. Über die Internationalen Entwicklungen in der C.F.E. (Confédération Fiscale Européenne), im EFAA (European Federation of Accountants and Auditors for Small and Medium Enterprises) berichtete der für Auslandsfragen zuständige DStV-Vizepräsident StB/WP/RB Dr. Fritz Vogt, Koblenz. Mit zwei Resolutionen wandte sich die DStV-Mitgliederversammlung an den Gesetzgeber, um wichtigen Forderungen des Berufsstandes Nachdruck zu verleihen. Die Resolutionen befassten sich mit den Themen: n n Bürgerrechte erhalten Berufsrechte der Steuerberater stärken! Kalte Progression abschaffen! 38

39 Deutscher Steuerberaterverband Resolutionen der DStV-Mitgliederversammlung vom 6. Juni 2008 Bürgerrechte erhalten - Berufsrechte der Steuerberater stärken! Freie Berufsausübung ist und bleibt Vertrauenssache. Vor allem die steuerberatenden Berufe wirken in einem sensiblen Umfeld und sind regelmäßig in persönliche Verhältnisse einbezogen. Aus gutem Grund obliegen den Berufsträgern umfangreiche Pflichten; sie sind im Gegenzug aber auch Träger besonderer Rechte. Die Garantie der damit verbundenen gesetzlichen Regelungen ist gleichwohl kein Selbstzweck. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat dem Beratungsbedürfnis des Mandanten und der freien Berufsausübung gleichermaßen Verfassungsrang eingeräumt und somit eine Sonderstellung der Freien Berufe bestätigt. Die in diesem Sinne verstandene ungehinderte Ausübung des Freien Berufes ist jedoch in Gefahr. Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung wurden ab dem zwar die Rechte der Freien Berufe im Strafverfahren erstmals umfassend geregelt. Gleichzeitig hat sich der Gesetzgeber aber mit 160a Strafprozessordnung für eine Zwei-Klassen-Gesellschaft entschieden: So werden etwa Steuerberater und Rechtsanwälte - im Gegensatz zu Strafverteidigern oder Abgeordneten - gegen staatliche Ermittlungsmaßnahmen nur noch relativen Schutz genießen. Die Kriterien einer Abwägung nach der Verhältnismäßigkeit sind obendrein noch unscharf geregelt. Rechtsunsicherheit, Abgrenzungsschwierigkeiten und Widersprüche sind die Folge. Hingegen wird schon mit der Möglichkeit einer Observation des Berufsträgers in Kauf genommen, dass der Mandant eine uneingeschränkte Offenbarung scheut. Folglich ist eine umfassende Beratung in allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten nicht mehr garantiert. Der Steuerberater kann somit seiner Aufgabe als Organ der Steuerrechtspflege nicht in dem Maße nachkommen, wie es das Grundgesetz vorsieht. Die Delegierten der DStV-Mitgliederversammlung fordern den Gesetzgeber daher zu einer Korrektur und zur Stärkung der Berufsrechte der Steuerberater auf, indem n dem Berufsstand das Zeugnisverweigerungsrecht absolut statt nur relativ zugestanden wird und n illegal beim Steuerberater erlangte Informationen einem strengen Verwertungsverbot unterliegen. Kalte Progression abschaffen Das Zusammenwirken von Inflation und progressivem Steuertarif hat in Deutschland zur Folge, dass sich der steuerliche Zugriff auf Einkommen über den tatsächlichen Zuwachs von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit hinaus von Jahr zu Jahr verschärft. Noch vor 50 Jahren traf der Spitzensteuersatz nur denjenigen, dessen zu versteuerndes Einkommen etwa das Zwanzigfache des Durchschnittseinkommens betrug. Die mangelnde Berücksichtigung der Wirkung der Inflation bei den zwischenzeitlichen sporadischen Anpassungen hat in den vergangenen 50 Jahren dazu geführt, dass der Spitzensteuersatz mittlerweile bereits bei Steuerpflichtigen anzuwenden ist, deren zu versteuerndes Einkommen nicht einmal das Doppelte des Durchschnittseinkommens beträgt. Der Staat darf nicht dauerhaft zum milliardenschweren Inflationsgewinner werden! Daher fordern die Delegierten der DStV-Mitgliederversammlung, den progressionsbedingt verschärften steuerlichen Zugriff auf echte Steigerungen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu beschränken und die Verschärfung des steuerlichen Zugriffs auf inflationsbedingte Scheinzuwächse wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu vermeiden, indem n der steuerliche Grundfreibetrag unter Vorwegnahme der voraussichtlichen Inflation jährlich nach oben hin angepasst wird, n der Steuertarif und die persönlichen Freibeträge indexiert werden, n der Progressionsverlauf kontinuierlich - unter Beseitigung des sogenannten Mittelstandsbauchs - bis zum Erreichen der ursprünglichen Proportionen abgeflacht wird. 39

40 Deutscher Steuerberaterverband Veranstaltungen und Sitzungen des Deutschen Steuerberaterverbandes Sonstige Ausschüsse des Deutschen Steuerberaterverbandes Deutscher Steuerberatertag Salzburg Ordentliche Mitgliederversammlung 06. Juni 2008 Stuttgart Präsidiumssitzungen Kiel Brüssel Salzburg Berlin München Stuttgart Steuerrechtsausschuss Berlin Berlin Rechts- und Berufsrechtsausschuss 07./ Berlin Arbeitsstab Versicherungsfragen Berlin Berlin Vorstandssitzungen Kiel Brüssel Köln Berlin Stuttgart Geschäftsführersitzungen 27./ Hamburg 40

41 Deutscher Steuerberaterverband Seminare des Deutschen Steuerberaterinstituts im Bereich Köln Datum Thema ab 08/2007 Köln, Fachberater für Internationale Rechnungslegung (DStV e. V.) Köln, Seminar: Prüfungswesen I-III (Mitarbeiter-Update-Seminar) Köln, Seminar: Vertragsgestaltungen Köln, Seminar: Prüfungswesen II Köln, Seminar: Prüfungswesen I Köln, Seminar: Prüfungswesen (Mitarbeiterkurs I-II) Köln, Seminar: Prüfungswesen (Mitarbeiterkurs I-II) Köln, Seminar: Prüfungswesen (Mitarbeiterkurs I-III) 41

42 Fortbildung Fortbildungsveranstaltungen des Verbandes Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende Aktuelle ertragsteuerliche Fragestellungen zur Jahresmitte 2008 Referenten: Prof. Dr. Gerd Brüggemann StB/Dipl.-Fw. Hans Günter Christoffel Referenten: Dipl.-Fw. Konrad Czisz Dipl.-Fw. Herbert Korsmeier Termine Bezirke Termine Bezirke Aachen Bonn Oberberg Rhein.-Berg.-Kreis Selfkant Köln Aachen Köln Oberberg Euskirchen Siegburg Rhein.-Berg-Kreis Düren-Jülich Rhein-Erft-Kreis Siegburg Euskirchen Risikomanagement-Seminar Aktuelle Entwicklungen im Haftungsrecht für Steuerberater 2007 Referent: RA Stephan Kohlhaas, Vermögenschaden-Haftpflichtabt. Gerling Allgemeine Versicherungs-AG Termin Ort Schulungszentrum der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven 42

43 Fortbildung Ganztagsseminar Gedächtnistraining für Steuerberater Referent: Roland Geisselhart, Personal- und Unternehmensberater Termin Ort Schulungszentrum der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven Kollegenforum Aktuelle Verfahrensprobleme der Außenprüfung Referent: Max Rau, Leitender Regierungsdirektor Termin Ort Schulungszentrum der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven Rügener Steuerfachtage 19. Juni 2008 Ertrag- und erbschaftsteuerliche Beratungsfelder im Jahre Juni 2008 Ausgewählte Beratungsschwerpunkte bei der Besteuerung von Personenunternehmen Referent: StB Dipl.-Fw. Hans Günter Christoffel, Bornheim Referent: StB Dr. Martin Strahl, Köln 20. Juni 2008 Aktuelle Überlegungen zur Rechtsformwahl Referent: Prof. Dr. Bert Kaminski, Greifswald 43

44 Die Gremien des Verbandes Besetzung der Gremien Präsidium Präsident: StB Helmut Schmitz, Aachen Vizepräsidenten: StB/WP Harald Elster, Reichshof-Odenspiel StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder, Kerpen StBin Dipl.-Fw. Sabine Thieler, Köln Schatzmeister und Vizepräsident: StB/vBP Hans-Josef Frentzen, Erkelenz Vorstand StB Manfred Bergs, Düren StB Karl-Heinz Bonjean, Pulheim StB Egbert Dahley, Aachen StB/vBP Richard Deußen, Heinsberg StB/WP/RB Dipl.-Vw./Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Fritz Eggesiecker, Erftstadt StBin Margret Esser, Siegburg StB/vBP Dipl.-Fw./Dipl.-Vw. Michael Fickus, Köln StBin Elisabeth Giesen, Pulheim StB/vBP Dipl.-Vw. Ernst-Dieter Grafe, Troisdorf StB/WP Hans Josef Grund, Bonn StBin/vBPin Walburga Hansen, Erkelenz StBin Dipl.-Fw. Ursula Irmer, Aachen StB/WP Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Köln StBin Dipl.-Fw. Petra Nolden, Bonn StB Dipl.-Kfm. Harald Patt, Bonn StB Dipl.-Kfm. Ralph Wilhelm Pesch, Köln StB Dipl.-Kfm. Dieter Sauerwein, Brühl StBin Birgit Striegan, Bergisch Gladbach StBin Maria Therese Watrin, Zülpich Ehrenpräsident StB Karl J. Bauer, Badenweiler Ehrenmitglieder StB Peter Aachen, Köln StB Dipl.-Kfm. Artur Banten, Erkelenz StB Josef Klug, Overath StB Karl-Heinz Ollig, Köln StB/vBP Dipl.-Fw. Helmut Schneider, Köln StB Dipl.-Kfm. Peter Thie, Köln StB Helmuth Vianden, Alfter Geschäftsführung Hauptgeschäftsführer: RA Manfred Hofstede, Rheinbach Geschäftsführer: RA/FAStR Dr. Wilfried Bachem, Bonn Steuerrechtsreferent: StB/RA Josef Eich, Leverkusen Geschäftsstelle Mitgliederreferat: Ramona Zweiffel, Bad Münstereifel Organisation und Rechnungswesen: Anneliese Gäbler, Bornheim Bibliothek: Ute Hanses, Köln Öffentlichkeitsarbeit René Péruche, Bonn 44

45 Die Gremien des Verbandes Ausschüsse, Arbeitskreise und DATEV Ausschuss Soziales und Finanzen : StB Manfred Bergs, Düren (Vorsitzender) StB/vBP Hans-Josef Frentzen, Erkelenz StBin Birgit Striegan, Bergisch Gladbach Ausschuss Steuerrecht : RA/FAStR Dr. Wilfried Bachem, Bonn StB/WP/RB Dipl.-Vw./Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Fritz Eggesiecker, Erftstadt StB/WP Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Köln Arbeitskreis Prüfende Berufe: Vorsitzender: StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Bonn Stellvertretende Vorsitzende: StB/WP Dipl.-Kfm. Georg Dolfen, Aachen StB/WP Harald Elster, Reichshof-Odenspiel StB/vBP Jürgen Klinkenberg, Geilenkirchen-Tripsrath StBin/WPin Dipl.-Kffr. Ines Rammoser, Köln Verbandsmitglieder in der DATEV-Vertreterversammlung StB Dipl.-Fw. Hans-Joachim Arns, Köln StB/vBP Richard Deußen, Heinsberg StBin/WPin Dipl.-Kffr. Monika Frings, Aachen StB/vBP Dipl.-Vw. Ernst-Dieter Grafe, Troisdorf StB Wolfgang Happe, Inden StBin Dipl.-Fw. Ursula Irmer, Aachen StB Ute Jalas, Köln StB/WP Dipl.-Kfm. Andre Kau, Erftstadt-Liblar StB/WP Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Peter Knief, Köln StB/WP Dipl.-Kfm. Dr. Jörg Kruse, Köln StB/WP Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Köln StB Dipl.-Bw. Wolfgang Oepen, Düren StB/WP Dieter Prinz, Düren StB Dipl.-Fw. Michael Quabeck, Bonn StB/vBP Siegfried Wolny, Eschweiler DATEV-Arbeitsstab StB/vBP StB/vBP StB/WP Richard Deußen, Heinsberg Dipl.-Vw. Ernst-Dieter Grafe, Troisdorf Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Köln 45

46 Aus der Arbeit der Gremien Vorstand, Präsidium und Geschäftsführung Gremiensitzungen des Verbandes Mitgliederversammlung Vorstandssitzungen Präsidiumssitzungen Bezirksvorständekonferenz Präsidialsitzung Kammer und Verband Gespräche mit der Finanzverwaltung: Datum Thema Einführung des neuen Vorstehers FA Köln-West Einführung des neuen Vorstehers FA Wipperfürth Klimagespräch FA Jülich Einführung des neuen Vorstehers FA f. Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen Einführung des neuen Vorstehers FA Geilenkirchen Einführung des neuen Vorstehers FA Jülich 46

47 Mitarbeit in anderen Organisationen Wirken für den Verband Nach einer von dem Wirtschaftsmagazin Capital in Auftrag gegebenen Umfrage über das Wirken der Verbände wurden neben einem umfassenden Dienstleistungsangebot ein hohes Ansehen und ein bekannter Name als wichtigste Erfolgsfaktoren einer zielgerichteten Verbandsarbeit gesehen. Die Pflege von Kontakten zu anderen Organisationen und das Knüpfen eines breiten Netzwerkes von Kontakten sowohl zu Berufsorganisationen, als auch wirtschaftsnahen mittelständischen Organisationen wird vom Verband seit jeher als eine wichtige Aufgabe, um den Bekanntheitsgrad zu erhöhen, gesehen. Seit 1975, der Gründung des Deutschen Steuerberaterverbandes, ist der Steuerberater-Verband Köln Mitglied dieser Dachorganisation des steuerberatenden Berufs ohne Pflichtmitgliedschaft. Darüber hinaus ist der Verband in den letzten Jahren zahlreichen steuerwissenschaftlichen und steuerpolitischen Organisationen und Vereinigungen beigetreten. Ziel dieser Mitgliedschaften ist es, frühzeitig Informationen über neue Entwicklungen zu erfahren und Kontakte zu knüpfen, um auch außerhalb offizieller Gremien- und Diskussionsrunden für die Vorstellungen des Verbandes werben und für die Durchsetzung dieser Vorstellungen auch Verbündete gewinnen zu können. Neben dem steuerpolitischen und steuerwissenschaftlichen Schwerpunkt sucht der Verband aber auch Kontakt zur Politik, insbesondere den Landtagsfraktionen sowie zu Organisationen der Wirtschaft. So ist der Steuerberater-Verband Köln derzeit Mitglied in folgenden Organisationen: n Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein, Berlin n Centrale für GmbH, Köln n Deutscher Finanzgerichtstag e. V., Stuttgart n Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.v., Bonn n Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e. V., Köln n Deutscher Syndicus-Steuerberatertag e.v., Berlin n Deutsche Vereinigung für internationales Steuerrecht Landesgruppe der International Fiscal Association (IFA), Berlin n Deutscher Steuerberaterverband, Berlin n Deutsches Steuerberaterinstitut, Berlin n Fachinstitut der Steuerberater e. V., Köln n Kölner Steuerforum n Institut Finanzen und Steuern, Bonn n Umsatzsteuerforum e.v. (vormals: Vereinigung zur wissenschaftlichen Pflege des Umsatzsteuerrechts e.v.), München n Unternehmerstart Köln e.v., Köln n Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf n Wirtschaftspolitischer Club, Bonn n Wirtschaftsvereinigung Großhandel, Außenhandel und Einzelhandel e.v. WIGADI, Köln 47

48 Mitarbeit in anderen Organisationen Folgende Verbandsmitglieder sind für den Verband in anderen Organisationen tätig: StB/vBP Richard Deußen, Heinsberg Vorsitzender des Verbändeforums EDV des Deutschen Steuerberaterverbandes Stellvertretender Vorsitzender des Vertreterrates der DATEV StB/WP Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Köln Repräsentant des StB-V Köln im Fachinstitut der Steuerberater StB/WP Dieter Prinz, Düren Mitglied des Präsidiums der BStBK Mitglied des Beirates der DATEV StB/WP Harald Elster, Reichshof-Odenspiel Repräsentant des StB-V Köln im Fachinstitut der Steuerberater StB/vBP Hans-Josef Frentzen, Erkelenz Stellv. Vors. des Vorstandes des Versorgungswerkes der Steuerberater im Lande NRW Rechnungsprüfer im Verband Freier Berufe NW StB/vBP Ernst-Dieter Grafe, Troisdorf Mitglied des Vorstandes des Landesverbandes der Freien Berufe NRW Mitglied des Vorstandes des Versorgungswerkes der Steuerberater im Lande NRW StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Bonn Repräsentant des StB-V Köln im Fachinstitut der Steuerberater StB Helmut Schmitz, Aachen Vizepräsident des Deutschen Steuerberaterverbandes Vizepräsident des Deutschen Steuerberaterinstituts Mitglied des Kölner Steuerforums RA Dr. Michael Streck, Köln Mitglied des Beirates der DATEV Mitglied des Präsidiums und Vorstandes des Deutschen Anwaltvereins Mitglied des Steuerrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins StBin Dipl.- Fw. Sabine Thieler, Köln Mitglied des Vorstandes des Unternehmerstart e.v. Köln StB/RA Andreas Jahn, Bonn Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein 48

49 Mitarbeit in anderen Organisationen Teilnahme an Terminen anderer Organisationen: Datum Thema Deutsche Krankenversicherung AG: Gemeinschaftsausschuss, Köln Institut Finanzen und Steuern HDI-Gerling: Unternehmertreffen DATEV-Jahrespressekonferenz, Nürnberg Landesverband der Freien Berufe Sachsen: Mitgliederversammlung Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe: Kammertag Gründer- und Nachfolgetag, Köln Handwerkskammer: Meistertag Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft: Jahrestagung 2007, Stuttgart Bundessteuerberaterkammer: Versammlung, Hannover Verband Freier Berufe: Spitzengespräch Europa, Düsseldorf Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg: Herbsttagung IFA Kongress, Kyoto Kölner Steuerforum: Veranstaltergespräch, Köln Deutscher Anwaltverein, ARGE Steuerrecht: Mitgliederversammlung, Berlin 02./ Deutscher Steueranwaltstag, Berlin Steuerberaterkammer Köln: Kammertag Fachinstitut der Steuerberater: Nikolaussitzung Deutscher Arbeitgebertag, Berlin Unternehmerstart Köln e. V.: Kölner Tag der Unternehmensnachfolge, Köln Deutscher Finanzgerichtstag e. V., Köln UmsatzsteuerForum: Verabschiedung Prof. Dr. Reiß, Nürnberg Bundesfinanzhof: BFH-Pressekonferenz, München Bundesverband der Freien Berufe: Neujahrsempfang, Berlin Rechtsanwaltskammer Köln: Kammerversammlung Kölner Steuerforum: Veranstaltergespräch, Köln 49

50 Mitarbeit in anderen Organisationen Datum Thema Steuerberaterverband Bremen: 60 Jahre Steuerberaterverband Bremen 12./ Münchner Steuerfachtage Deutscher Finanzgerichtstag e. V.: Mitgliederversammlung DGVM: 11. Verbändekongress, Düsseldorf Kölner Steuerforum: Veranstaltergespräch, 12. Kölner Steuerforum Erbschaftsteuer Steuerberaterverband Hessen: Verbandstag Verband der Freien Berufe NRW: AK Europa, Düsseldorf Deutscher Steuerberaterkongress, Berlin Deutsche Krankenversicherung AG: Gemeinschaftsausschuss Steuerberater, Köln NRW-Golf-Meisterschaften, Pulheim Fachinstitut der Deutschen Wirtschaft: 5. Berg. Gladbacher Gespräche UmsatzsteuerForum, Bonn Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe: Kammertag, Münster IFA-Deutsche Sektion, Jahresmitgliederversammlung, Frankfurt Steuerberaterkammer Köln: Kammerversammlung Bundesverband der Freien Berufe: Mitgliederversammlung, Berlin Steuerberaterverband Düsseldorf: Verbandstag 50

51 Die Bezirke des Verbandes 51

52 Die Bezirke des Verbandes Aufgaben der Bezirke Nach 12 der Satzung ist der Verband in Bezirke untergliedert, die für den Bezirk eines oder mehrerer Finanzämter gebildet werden. Seit 1982 bestehen zehn Bezirke. Im Jahre 2006 wurde eine Umstrukturierung durchgeführt, von der die Bezirke Köln, Düren-Jülich und Rhein-Erft-Kreis betroffen waren. 12 Abschnitt 1: Organisation des Verbandes - Gliederung des Verbandes Der Verband ist in Bezirke untergliedert. Die Bezirke werden für den Bezirk eines einzelnen oder mehrerer benachbarter Finanzämter auf Beschluss des Vorstandes gebildet. Die Bezirke sind keine Organe des Verbandes und nicht rechtsfähig. Zur Zeit bestehen folgende Bezirke: Aachen, Bonn, Düren-Jülich, Euskirchen-Schleiden, Köln, Oberberg, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Selfkant und Siegburg. Jedes Mitglied des Verbandes gehört einem Bezirk an, der sich nach dem Ort der beruflichen Niederlassung richtet. Das Mitglied ist aufgrund entsprechender Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle einem anderen Bezirk zuzuordnen. An der Spitze jedes Bezirks steht ein Bezirksvorstand, dem der Bezirksvorsitzende und zwei Stellvertreter angehören. Die Vorsitzenden der Bezirke sind geborene Mitglieder des Verbandsvorstandes gemäß 10 Abschn. 1 Ziff. 1 der Satzung. Die Aufgaben der Bezirke ergeben sich aus 12 Abschn. 2 der Verbandssatzung. 12 Abschnitt 2: Organisation des Verbandes - Gliederung des Verbandes Die Bezirke haben den Verband bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. Die Bezirke haben insbesondere den Zweck, die Mitglieder des Verbandes bei aktuellen Problemen vor Ort zu unterstützen. Die Bezirke haben die Aufgabe, die Interessen der Mitglieder gegenüber der örtlichen Finanzverwaltung, kommunalen Einrichtungen etc. zu vertreten. Bezirksversammlungen sollen mindestens dreimal jährlich durchgeführt werden. Die Bezirke werden im Rahmen des Haushaltsplanes vom Verband finanziell unterstützt. Die Bezirksvorsitzenden haben im Vorstand über die Arbeit in den Bezirken zu berichten. Sie haben insbesondere über die Durchführung von Bezirksversammlungen Auskunft zu erteilen. Bereits aus dieser satzungsmäßigen Aufgabenstellung ergibt sich die Bedeutung der Bezirke als Verbindungsglied zwischen dem Vorstand des Verbandes und den Kollegen vor Ort. Die Bezirksarbeit beruht einerseits auf dem Grundgedanken der Kollegialität, andererseits auf der Interessenvertretung gegenüber den im Bezirk gelegenen Finanzämtern. Jedes Mitglied im Verband wird dem Bezirk zugeordnet, in dem es seine berufliche Niederlassung hat. Auf Antrag kann ein Mitglied auch einem anderen Bezirk zugeordnet werden. Hiervon wird in der Praxis aber wenig Gebrauch gemacht, wie z.b. an der zum 01. Juli 2006 vollzogenen Umstrukturierung deutlich wurde. 52

53 Die Bezirke des Verbandes Die Vertretung gegenüber den im Bezirk gelegenen Finanzämtern hat eine historische Grundlage. In der Anfangszeit des Verbandes war die Tätigkeit der Berufsangehörigen auf die Finanzamtsbezirke beschränkt. Die Abhängigkeit der Berufsangehörigen von der Finanzverwaltung war sehr groß, so dass die Interessenvertretung gegenüber den Finanzämtern in den Anfängen des Verbandes eine besondere Bedeutung hatte. Auch wenn heute die meisten Verbandsmitglieder Mandate über viele Finanzämter verteilt betreuen, können doch in der Regel Schwerpunkte festgestellt werden. So haben die Bezirke auch noch heute die wichtige Aufgabe der Kontaktpflege mit den im Bezirk gelegenen Finanzämtern, um einen möglichst reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten. Dabei ist die Fristsetzung nach wie vor ein sehr wichtiges Thema. Um dieser Aufgabe nachzukommen, ist jedem Finanzamt ein Vertreter des Verbandes zugeordnet. Die Vertreter des Verbandes sind Vorstandsmitglieder, die im Bereich des entsprechenden Finanzamtsbezirks ihre berufliche Niederlassung haben. Bezirksgrenzen Finanzamt Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsführung Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Hauptzollamt 53

54 Die Bezirke des Verbandes Mitgliederentwicklung Die erfreuliche Gesamtentwicklung der Mitgliederzahlen im Verband wird auch in den Bezirken deutlich. Jedem Bezirk gelang es, im Berichtszeitraum seine Mitgliederzahl zu steigern. Die Bezirke per Bezirke Mitglieder Aachen 380 Bonn 396 Düren-Jülich 151 Euskirchen-Schleiden 108 Köln 856 Oberberg 166 Rhein.-Berg.-Kreis 318 Rhein-Erft-Kreis 236 Selfkant 162 Siegburg Einschließlich AO-Mitglieder und Gesellschaften 54

55 Die Bezirke des Verbandes Mitgliederzahlen von Verband und Kammer in den zehn Bezirken des Verbandes per Bezirke Verbandsmitglieder Kammermitglieder Organisationsgrad Aachen % Bonn % Düren-Jülich % Euskirchen-Schleiden % Köln % Oberberg % Rhein.-Berg.-Kreis % Rhein-Erft-Kreis % Selfkant % Siegburg % % Einschließlich AO-Mitglieder und Gesellschaften 55

56 Mitgliederbewegung in den Bezirken Die Mitgliederbewegung im Berichtszeitraum Bezirke Zuwachs in % Aachen ,9 % Bonn ,8 % Düren-Jülich ,4 % Euskirchen-Schleiden ,9 % Köln ,6 % Oberberg ,6 % Rhein.-Berg.-Kreis ,0 % Rhein-Erft-Kreis ,3 % Selfkant ,2 % Siegburg ,9 % ,7 % Einschließlich AO-Mitglieder und Gesellschaften Aachen Bonn Düren-Jülich Eusk.-Schleiden Köln Oberberg Rhein.-Berg.-Kreis Rhein.-Erft-Kreis Selfkant Siegburg

57 Mitgliederbewegung in den Bezirken Altersstruktur in den Bezirken Aachen Bonn Düren-Jülich Eusk.-Schleiden Köln über ,4 % 10 2,6 % 2 1,4 % 3 2,8 % 25 3,1 % ,2 % 19 4,9 % 6 4,1 % 4 3,7 % 45 5,5 % ,9 % 26 6,7 % 9 6,2 % 2 1,9 % 48 5,9 % ,7 % 31 8,0 % 9 6,2 % 8 7,5 % 65 8,0 % ,5 % ,3 % 41 28,1 % 30 28,0 % ,1 % ,5 % ,8 % 51 35,0 % 41 38,3 % ,7 % ,8 % 58 15,0 % 28 19,2 % 19 17,7 % ,2 % unter ,1 % 2 0,5 % 0 0,0 % 0 0,0 % 11 1,3 % Gesamt Oberberg Rhein.-Berg.- Kreis Rhein-Erft- Kreis Selfkant Siegburg über ,1 % 5 1,6 % 6 2,6 % 7 4,3 % 2 0,8 % ,8 % 17 5,4 % 13 5,6 % 7 4,3 % 8 3,3 % ,2 % 24 7,7 % 12 5,1 % 10 6,2 % 10 4,2 % ,9 % 36 11,5 % 25 10,7 % 14 8,7 % 20 8,4 % ,6 % 89 28,4 % 69 29,6 % 51 31,7 % 86 36,0 % ,1 % 88 28,1 % 65 27,9 % 49 30,4 % 70 29,3 % ,0 % 52 16,6 % 42 18,0 % 22 13,7 % 40 16,7 % unter ,2 % 2 0,6% 1 0,4 % 1 0,6 % 3 1,2% Gesamt Ohne Gesellschaften 57

58 Mitgliederbewegung in den Bezirken Übersicht der Geschlechterstruktur der Mitglieder in den Bezirken am Bezirke Mitglieder gesamt davon männlich in % davon weiblich in % Aachen % % Bonn % % Düren-Jülich % % Euskirchen-Schleiden % % Köln % % Oberberg % % Rhein.-Berg.-Kreis % % Rhein-Erft-Kreis % % Selfkant % % Siegburg % % gesamt % % Einschließlich AO-Mitglieder, ohne Berücksichtigung von Gesellschaften. Übersicht nach Berufsgruppen in den Bezirken am Bezirke StB StB/vBP StB/WP StBv Gesellschaften Sonstige 1) Gesamt Aachen Bonn Düren-Jülich Euskirchen-Schleiden Köln Oberberg Rhein.-Berg.-Kreis Rhein-Erft-Kreis Selfkant Siegburg gesamt Einschließlich AO-Mitglieder 1) Sonstige = Mitglieder mit mehreren Berufsbezeichnungen 58

59 Mitgliederbewegung in den Bezirken Die Mitgliederbewegung im Zehnjahresvergleich Bezirke Zuwachs in % Aachen ,20 % Bonn ,58 % Düren-Jülich ,00 % Euskirchen-Schleiden ,00 % Köln ,49 % Oberberg ,68 % Rhein.-Berg.-Kreis ,86 % Rhein-Erft-Kreis ,00 % Selfkant ,29 % Siegburg ,55 % Einschließlich AO-Mitglieder und Gesellschaften Aachen Bonn Düren-Jülich Eusk.-Schleiden Köln Oberberg Rhein.-Berg.-Kreis Rhein.-Erft-Kreis Selfkant Siegburg

60 Die Bezirke des Verbandes Bezirksvorstände Aachen Vorsitzender: StB Egbert Dahley, Aachen Stellvertreter/in: StBin Hilde Frühauf, Aachen StB Dipl.-Bw. Peter Alexander Groeger, Aachen Bonn Vorsitzender: StB Dipl.-Kfm. Harald Patt, Bonn Stellvertreter/in: StBin Stefanie Claire Blome, Bonn StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Bonn Düren-Jülich Vorsitzender: StB Manfred Bergs, Düren Stellvertreterinnen: StBin Dipl.-Kffr. Brigitte Müller, Düren StBin Dipl.-Fw. Margret Müller, Hürtgenwald Euskirchen-Schleiden Vorsitzende: StBin Maria Therese Watrin, Zülpich Stellvertreter/in: StBin Katharina Heinen, Mechernich StB Dipl.-Fw. Herbert Ludes, Euskirchen Köln Vorsitzender: StB Dipl.-Kfm. Ralph Wilhelm Pesch, Köln Stellvertreter: StB Karl-Heinz Bonjean, Köln StB Jürgen Klein, Köln Oberberg Vorsitzender: StB/WP Harald Elster, Reichshof-Odenspiel Stellvertreter: StB Dipl.-Fw. Hans Schöneberg, Gummersbach Rhein.-Berg.-Kreis Vorsitzende: StBin Birgit Striegan, Berg. Gladbach Stellvertreter: StB Dipl.-Fw. Ulrich Hermanns, Berg. Gladbach StB/WP Dipl.-Vw. Thomas Schiffarth, Berg. Gladbach Rhein-Erft-Kreis Vorsitzender: StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder, Kerpen Stellvertreter/in: StBin Elisabeth Giesen, Pulheim StB Eric Neumann, Kerpen Selfkant Vorsitzender: StB/vBP Hans-Josef Frentzen, Erkelenz Stellvertreter/in: StB/vBP Richard Deußen, Heinsberg StBin/vBPin Walburga Hansen, Erkelenz Siegburg Vorsitzende: StBin Margret Esser, Siegburg Stellvertreter/in: StB Dipl.-Fw. Clemens Feugmann, Königswinter StBin Dipl.-Bw. Barbara Welsch, Sankt Augustin 60

61 Die Bezirke des Verbandes Finanzämter und Verbandsvertreter Nach 12 Abschn. 2 Ziff. 1 Satz 3 der Satzung haben die Bezirke die Aufgabe, die Interessen der Mitglieder gegenüber der örtlichen Finanzverwaltung zu vertreten. Zur Erfüllung dieser satzungsmäßigen Vorschrift wählt der Vorstand für jedes Finanzamt einen offiziellen Vertreter des Verbandes mit der Aufgabe, auf Wunsch der einen oder anderen Seite zu vermitteln. Bezirke Aachen Bonn Düren-Jülich Euskirchen- Schleiden Köln Oberberg Rhein.-Berg.- Kreis Rhein.-Erft- Kreis Selfkant Siegburg Stand: Zugeordnete Finanzämter FA Aachen-Innenstadt FA Aachen-Außenstadt FA Aachen-Kreis FA für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Aachen FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfungen Aachen Hauptzollamt Aachen FA Bonn-Innenstadt FA Bonn-Außenstadt FA für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfungen Bonn FA Düren FA Euskirchen FA Schleiden FA Brühl FA Köln-Altstadt FA Köln-Mitte FA Köln-Nord FA Köln-Ost FA Köln-Porz FA Köln-Süd FA Köln-West FA für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfungen Köln Hauptzollamt Köln Hauptzollamt Köln-Liegenschaften Maarweg FA Gummersbach FA Wipperfürth FA Bergisch Gladbach FA Leverkusen FA Bergheim FA Jülich FA Erkelenz FA Geilenkirchen FA Sankt Augustin FA Siegburg Verbandsvertreter StB Egbert Dahley StB Helmut Schmitz StBin Dipl.-Fw. Ursula Irmer StBin Dipl.-Fw. Ursula Irmer StB Egbert Dahley StB Egbert Dahley StB/WP Hans Josef Grund StB Dipl.-Kfm. Harald Patt StB Dipl.-Kfm. Harald Patt StB/WP Hans Josef Grund StB Manfred Bergs StBin Maria Therese Watrin StBin Maria Therese Watrin StB Dipl.-Kfm. Dieter Sauerwein StB/vBP Dipl.-Fw./Dipl.-Vw. Michael Fickus StB Dipl.-Kfm. Ralph Wilhelm Pesch StBin Dipl.-Fw. Sabine Thieler StB Karl-Heinz Bonjean StB Karl-Heinz Bonjean StB Dipl.-Kfm. Dieter Sauerwein StB/WP Dipl.-Kfm./Dipl.-Vw. Prof. Dr. Fritz Eggesiecker StB/vBP Dipl.-Fw./Dipl.-Vw. Michael Fickus StB/WP Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Klaus Jürgen Lehwald StB Dipl.-Kfm. Dieter Sauerwein StB Karl-Heinz Bonjean StB/WP Harald Elster StB/WP Harald Elster StBin Birgit Striegan StBin Birgit Striegan StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder StB/vBP Hans-Josef Frentzen StB/vBP Richard Deußen StBin Margret Esser StB/vBP Dipl.-Vw. Ernst-Dieter Grafe 61

62 Aus der Bezirksarbeit Vorträge, Treffen, Veranstaltungen Nach 12 Abschn. 2 der Satzung des Verbandes sollen im Jahr möglichst drei Bezirksveranstaltungen durchgeführt werden. Bezirksveranstaltungen werden zum einen zentral über die Geschäftsstelle des Verbandes angeboten und organisiert, zum anderen veranstalten die Bezirke aber auch selbst in eigener Verantwortlichkeit zahlreiche Vorträge, Treffen, gesellschaftliche Veranstaltungen etc. So wurden außerhalb der zentralen Bezirksveranstaltungen folgende Treffen durchgeführt: Bezirk Aachen Datum Thema Bezirksveranstaltung: AOK Rheinland: Aktuelle sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen Bezirksveranstaltung: Besuch des Finanzgerichtes Köln Verband Köln, Vortrag: Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende Bezirksveranstaltung: Sparkasse Aachen: Abgeltungsteuer 2009 im Überblick Verband Köln, Vortrag: Aktuelle ertragsteuerliche Fragestellungen zur Jahresmitte 2008 Bezirk Bonn Datum Thema Steuerberaterstammtisch Bezirksveranstaltung: FA Bonn-Innenstadt/FA Bonn-Außenstadt: Klimagespräch Sonntags-Brunch Verband Köln, Vortrag: Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende Steuerberaterstammtisch Steuerberaterstammtisch Bezirksveranstaltung: Besuch des Finanzgerichtes Köln Bezirksveranstaltung: FA Bonn-Innenstadt: IT-Veranstaltung im FA Bonn-Innenstadt 62

63 Aus der Bezirksarbeit Bezirk Düren-Jülich Datum Thema Verband Köln, Vortrag: Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende Bezirk Euskirchen-Schleiden Datum Thema Verband Köln, Vortrag: Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende Verband Köln, Vortrag: Aktuelle ertragsteuerliche Fragestellungen zur Jahresmitte 2008 Bezirk Köln Datum Thema Bezirksveranstaltung: Besuch des Finanzgerichtes Köln Bezirksveranstaltung: Besuch des Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln Verband Köln, Vortrag: Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende Gedankenaustausch junger Kolleginnen und Kollegen Bezirksveranstaltung: Finanzamt Aktuell Blick hinter die Kulissen des FA-Köln- Nord Verband Köln, Vortrag: Aktuelle ertragsteuerliche Fragestellungen zur Jahresmitte Bezirksveranstaltung: Finanzamt Aktuell Blick hinter die Kulissen des FA Köln-West 63

64 Aus der Bezirksarbeit Bezirk Oberberg Datum Thema Verband Köln, Vortrag: Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende Verband Köln, Vortrag: Aktuelle ertragsteuerliche Fragestellungen zur Jahresmitte Bezirksveranstaltung: Kreissparkasse Köln: HDI-Gerling: Die Krise am US-Hypothekenmarkt/ Aktuelle Entwicklungen im Versicherungs- und Haftungsrecht Bezirk Rhein.-Berg.-Kreis Datum Thema Verband Köln, Vortrag: Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende Verband Köln, Vortrag: Aktuelle ertragsteuerliche Fragestellungen zur Jahresmitte 2008 Bezirk Rhein-Erft-Kreis Datum Thema Bezirksveranstaltung: Die elektronische Abgabe von Steuererklärungen Chancen und Risiken Aktuelles zur elektronischen Betriebsprüfung Digitale Datenanalyse mit DATEV-ACL und WIN-IDEA Steuerberaterstammtisch Verband Köln, Vortrag: Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende Bezirksveranstaltung: Deutsche Bank AG: Zeitwertkonten Umsetzung in mittelständischen Unternehmen Bezirksveranstaltung: DATEV eg: Buchführung mit Zukunft ein Geschäftsfeld aktiv gestalten 64

65 Aus der Bezirksarbeit Bezirk Selfkant Datum Thema Bezirksveranstaltung: Kreissparkasse Heinsberg: Abgeltungsteuer Verband Köln, Vortrag: Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende Bezirksveranstaltung/FA Erkelenz/ELSTER-Beauftragter/Fa. Bitzer/OFD Rheinland: Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen/Rechtliche Fragen Schwerpunkt Abgabenordnung/ ELSTER-Demonstration/Datensicherheit/Elektronische Kommunikation Ausblick Bezirk Siegburg Datum Thema Bezirksveranstaltung: FA Bonn-Innenstadt/FA Bonn-Außenstadt: Klimagespräch Verband Köln, Vortrag: Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende Steuerberaterstammtisch Bezirksveranstaltung: Creditreform Bonn: n Einleitung und kurzer Aufriss des Leistungsspektrums von Creditreform/EUHG: n Neue Rahmenbedingungen für die Publizität von KG und GmbH & Co KG/Typische Mandantenfragen zur Beauskunftung seitens Creditreform/Inkasso für Steuerberater aufgrund des 8. Steuerberatungsänderungsgesetzes Verband Köln, Vortrag: Aktuelle ertragsteuerliche Fragestellungen zur Jahresmitte

66 Aus der Verbandsarbeit StBdirekt sowie - und insbesondere EDV-Newsletter Die positive Entwicklung von StBdirekt hat sich auch im Jahr 2007 fortgesetzt. So ist die Zahl der Mitglieder, die sich zu diesem Informationssystem angemeldet haben, bundesweit auf rund gestiegen. Hieraus ergibt sich bundesweit eine Anmeldequote (Verhältnis der Anmeldungen zur Mitgliederzahl) von über 50 %. In unserem Verbandsbereich liegt die Zahl der vergebenen Passworte zurzeit bei Dies spiegelt jedoch nicht den hiesigen Nutzungsgrad von StBdirekt wider, der bei ca. 90 % liegen dürfte; denn in unserem Verbandsbereich erhalten alle Mitglieder, deren -Adresse bekannt ist, seit Beginn des Jahres 2004 den Wochenüberblick aus StBdirekt per -Newsletter. Er wird zurzeit an ca unterschiedliche -Adressen versendet. Ein Login in die Datenbank mit Nutzername und Passwort erübrigt sich, da sich das gewünschte Dokument unmittelbar nach einem Klick auf einen Link innerhalb des -Newsletters öffnet. Ein Missbrauch durch Weiterleiten der an Nichtmitglieder ist nicht möglich, da diese Newsletter personalisiert sind. Im Berichtszeitraum wurden auch Steuerberatungsgesellschaften in den Verteiler aufgenommen. Außerdem wurde die Personalisierung des Newsletters auf die Vortragsveranstaltungen des Verbandes sowie auf Bezirksveranstaltungen ausgedehnt. Zur Vermeidung eventueller Empfangsprobleme, von denen gelegentlich zu hören ist, kann angeraten werden, die -Adressen von Verband und Akademie (insbesondere newsletter@stbverband-koeln. de sowie newsletter@akademie-stuw.de) im - Verwaltungsprogramm zur Liste der sicheren Absender hinzuzufügen. Unter MS-Outlook geschieht dies über die Funktionen Aktionen und Junk- , dann in Verbindung mit Absender zu Liste sicherer Absender hinzufügen (wenn der Cursor auf einer von Verband oder Akademie eingegangenen steht) oder über Junk- -Optionen in Verbindung mit der Reiterkarte Sichere Absender, die ein manuelles Hinzufügen diverser Adressen ermöglicht. 66

67 Aus der Verbandsarbeit Die Klickraten ebenso wie die sonstigen, insbesondere telefonisch geäußerten Reaktionen der Mitglieder, bestätigen nach wie vor deren außerordentliches Interesse. Es ist weiterhin erkennbar, dass über 90 % der -Empfänger den Newsletter nicht nur einmalig, sondern mehr als z.b. fünf Mal genutzt haben. Dabei dominieren auf der Interessen- bzw. Beliebtheitsskala die Volltextverfügungen des BMF knapp vor den fachlichen Hinweisen. Die Volltextentscheidungen des FG Köln werden häufiger angeklickt als die Volltextentscheidungen des BFH. Dies ist damit erklärlich, dass in aller Regel gerade solche Entscheidungen des FG Köln veröffentlicht werden, in welchen die Revisionseinlegung zum BFH zu erwarten ist. Somit erhält man über eine Kenntnis solcher Entscheidungen sehr frühzeitig die Information, in welchen eigenen Fällen ein Zwangsruhen des Verfahrens bei der Finanzverwaltung beantragt werden kann. mal. Das Verbändeforum EDV erhielt in StBdirekt eine eigene Rubrik, die sich in Allgemeine Informationen, Excel-Tools, Powerpoint-Tools und Newsletter gliedert. Inzwischen sind ca. 50 Dateien dort eingestellt. Außerordentlich hoher Beliebtheit erfreut sich der Newsletter des auf DStV-Ebene angesiedelten Verbändeforums EDV unter Vorsitz des Vorstandsmitglieds StB/vBP Richard Deußen. Diese Newsletter werden einmal monatlich gesondert versendet. Die dort angesprochenen Themen haben die höchsten Klickraten überhaupt. So wurde etwa die Information zum Excel- Kassenbuch (StBdirekt Nr. 7471) mal angeklickt und die Information zu Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung (StBdirekt Nr. 7471) Generell dürfte der große Anklang des -Newsletters darauf zurückzuführen sein, dass die Mitglieder auf eine für sie und für den Verband sehr effektive und kostengünstige Weise alle dem Verband bekannten aktuellen Fach- und gelegentlich Verbandsinformationen erhalten. Bei entsprechender technischer Einrichtung in den Kanzleien (marktübliche -Programme) erhält man die Information durch einen einfachen Klick auf die Überschrift. Wer nicht interessiert ist, wird die gesamte Mail schlicht wegklicken. 67

68 Aus der Verbandsarbeit VerbandsNachrichten Die VerbandsNachrichten sind das offizielle Organ des Steuerberater-Verbandes e.v. Köln mit einem Mindesttextumfang von ca. 32 bis 36 Seiten. Sie erscheinen unter dieser Bezeichnung seit 1999, im Übrigen unter Einbeziehung der früheren Verbandsmitteilungen seit 1995, also im 13. und 14. Jahrgang. Sie haben derzeit eine Auflage von ca Exemplaren und erscheinen vier Mal pro Jahr. Die VerbandsNachrichten haben in erster Hinsicht das Ziel, über die Arbeit des Verbandes, vertreten durch seine Organe oder deren Beauftragte sowie vertreten durch die Geschäftsstelle, über Ereignisse aus dem Verbandsleben, über die Arbeit des Arbeitskreises Prüfende Berufe und über die Arbeit des Dachverbandes, des Deutschen Steuerberaterverbandes, sowie über sonstige Berufspolitik zu informieren. Des Weiteren geht es insbesondere um Personalia und um die Finanzverwaltung. Sie sollen kein fachliches Mitteilungsorgan im Sinne einer weiteren Steuerrechtszeitschrift sein. Dennoch wird auch über Aktuelles aus dem Steuerrecht sowie über Sonstiges berichtet, das für die Mitglieder von besonderem Interesse sein könnte. Durch den seit Beginn des Jahres 2004 eingerichteten -Newsletter werden rund zwei Drittel aller Mitglieder mit einer Geschwindigkeit und Aktualität informiert, mit der ein Druckmedium nicht konkurrieren kann. Die VerbandsNachrichten konzentrieren sich daher vor allem auf die wiederholende, ggf. vertiefende Darstellung der Highlights des jeweils zurückliegenden Quartals. Neben den Verbandsmitgliedern befinden sich im Verteiler die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses sowie Wirtschaftsausschusses des Landtages NRW; die Leitungsebene des FinMin NRW sowie der Leiter der Abteilung V Steuern, Angelegenheiten der steuerberatenden Berufe, die Gruppenleiter dieser Abteilung sowie sämtliche Referatsleiter; die Leitung der OFD Rheinland sowie sämtliche Referatsleiter, die Finanzamtsvorsteher, ihre Stellvertreter und Sachgebietsleiter der 37 Köln zugeordneten Finanzämter; die Leitung des Deutschen Steuerberaterverbandes und die Präsidien seiner Mitgliedsverbände; der Verband Freier Berufe NRW und seine Mitgliedsverbände; die drei IHK s sowie die beiden Handwerkskammern im Verbandsbereich; die Organisationen des Handels, Handwerks und Gewerbes sowie sonstigen berufsständischen Organisationen wie etwa die Steuerberaterkammer Köln, soweit sie vorstehend noch nicht benannt worden sind. 68

69 Aus der Verbandsarbeit Nicht zuletzt durch mehr Bilder und Grafiken konnten die VerbandsNachrichten äußerlich noch ansprechender gegenüber früheren Berichtszeiträumen und damit noch interessanter für Werbeträger gestaltet werden. Als Medium für kostenpflichtige Anzeigen sind die VerbandsNachrichten ein wesentlicher Stützpfeiler des Wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Die Erhöhung des Druckkostenaufwandes für die Verbands- Nachrichten ist zum einen auf die weiter gestiegene Auflage sowie zum anderen - und insoweit vorrangig - darauf zurückzuführen, dass vermehrt farbige Anzeigen geschaltet werden. Redaktions- und Anzeigenannahmeschluss der VerbandsNachrichten ist grundsätzlich jeweils der erste Freitag eines neuen Quartals. Chefredakteur ist der Geschäftsführer des Verbandes, RA/FAStR Dr. Wilfried Bachem. Redaktionelle Beiträge wurden Des weiteren vom Hauptgeschäftsführer des Verbandes, RA Manfred Hofstede, sowie von RA/StB Josef Eich und von René Péruche, Pressereferent und freier Journalist, geliefert. Die VerbandsNachrichten sind auch im Internet in der Datenbank StBdirekt einsehbar. Das ist insoweit von besonderem Interesse, als die Volltextsuchfunktion in StBdirekt sich auch auf diese im Pdf-Format eingestellten Inhalte erstreckt. Ein Stichwortverzeichnis ist daher entbehrlich. Das bedeutet des Weiteren, dass eine Suche unter StBdirekt zu Treffern führen kann, die sich in den VerbandsNachrichten befinden. 69

70 Aus der Verbandsarbeit berater depesche Die berater depesche wurde Anfang 1999 als neues kostenpflichtiges Informationsmedium des Verbandes eingeführt. Sie fasst wichtige Tendenzen und Entscheidungen (Urteile, Erlasse, Gesetze) möglichst knapp zusammen und hebt bereits dabei das für den Berater Wichtigste hervor. Diese sehr anspruchsvolle Leistung ermöglicht es, trotz grundsätzlicher Beschränkung auf vier Seiten sehr viele Themen zu behandeln. Abschließend werden grundsätzlich immer praxisrelevante Beratungshinweise gegeben. Für dieses Medium waren im Berichtszeitraum die Mitarbeiter der Steuerrechsabteilung, RA/StB Josef Eich, und der Geschäftsführer des Verbandes, RA/FAStR Dr. Wilfried Bachem, verantwortlich. Nach dem Ausscheiden von RA/StB Eich ist StB Dipl.-Fw. Klaus Wittkowski in die Verantwortung einbezogen worden. Sämtliche Ausgaben sind so konzipiert, dass zunächst über aktuelle Gesetz- oder Erlassentwürfe berichtet wird, um den Berater frühzeitig über wichtige mögliche Entwicklungen und Tendenzen zu informieren. Wichtige, soeben verabschiedete Gesetze oder Verordnungen werden in aller Kürze prägnant zusammengefasst. Sodann wird interessante Rechtsprechung des BFH oder eines FG oder gelegentlich des EuGH oder BGH behandelt. Der Vergleich mit später oder zeitgleich erscheinenden Publikationen sowie die Reaktionen der bisherigen Abonnenten lassen erkennen, dass die berater depesche im frühzeitigen Ansprechen praxisrelevanter Brennpunkte eine sehr hohe Trefferquote aufweist. Häufig berichtet sie wesentlich schneller. Hier erweist es sich als großer Vorteil, dass der Verband die im Volltext erscheinenden Entscheidungen des BFH mit einer Art Schlagzeile versehen ins Internet einstellt. Seit Mitte vergangenen bzw. seit Beginn dieses Jahres wird die berater depesche auch im Bereich der Steuerberaterverbände Sachsen und Thüringen bezogen und ist auch dort jeweils auf großen Anklang gestoßen. Sie wird dort im Design des sächsischen bzw. thüringischen Kollegialverbandes gedruckt, was ohne größeren technischen Aufwand möglich ist. Gerade im vergangenen Berichtszeitraum erschien eine hohe Anzahl von Beilagen: anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Nov. 07); Die Veranlagung 2007 wesentliche Gesetzesänderungen (Jan. 08); Wesentliche Gesetzesänderungen für das Jahr 2008 (Febr.); Änderungen bei der Gewerbesteuer aufgrund der Unternehmensteuerreform 2008 (März); Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge (April); Eckpunkte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG-Entwurf) (Mai); Umwandlungen nach dem neuen UmwStG kurzer Überblick (Juni). Im Verbandsbereich Köln wurde die berater depesche zur Jahresmitte 2008 von 425 Kolleginnen und Kollegen bezogen (Vorjahr: 437, in 05/06 447, in 04/05 455, in 03/04 445, in 02/03 437, in 01/02 410). Aus Gründen der Planungssicherheit kann die Schrift nur im Jahresabonnement zum Preis von 75,00 Euro zzgl. 7 % MWSt. (112,00 Euro zzgl. MWSt für Nichtmitglieder) mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende des individuell unterschiedlichen Jahreslaufs bezogen werden. Über die Homepage des Verbandes ( kann ein Probeexemplar im Pdf-Format kostenlos heruntergeladen werden.. 70

71 Aus der Verbandsarbeit Steuerrechtsabteilung / Gutachtendienst Der Verband verfügt seit 1998 über eine Steuerrechtsabteilung, die vor allem durch den Geschäftsführer des Verbandes, RA/FAStR Dr. Wilfried Bachem, repräsentiert wird, sowie (bis zu seinem Ausscheiden zum ) durch StB/RA Josef Eich, der vornehmlich für die berater depesche verantwortlich zeichnete. Sie leistet den Mitgliedern des Verbandes Hilfestellung bei Fragen aller Art zu steuerrechtlichen Themen sowie zu Problemen rund um Beruf und Kanzlei. Auf steuerrechtlichem Gebiet dominieren naturgemäß Fragen zum Einkommensteuer- sowie Verfahrensrecht. In der Regel erfolgen die Anfragen telefonisch, gelegentlich schriftlich oder per . Die Probleme müssen regelmäßig durch eine qualifizierte Recherche gelöst werden. Die hierbei notwendige Inanspruchnahme der Bibliothek des Verbandes ist im Bericht über den Literaturservice nicht mitgezählt worden. In besonders schwierigen oder besonders umfangreichen Fällen, oder wenn es ausdrücklich vom Mitglied gewünscht wird, erfolgt eine Weiterleitung der Anfrage an den kostenpflichtigen Gutachtendienst des Verbandes. In früheren Jahren wurde eine bestimmte RA-/StB-Kanzlei mit diesen Fragen beauftragt. Seit einigen Jahren hat sich eine neue Lösung bewährt. Entweder wird ein freiberuflicher, selbstständiger Dozent beauftragt, wobei selbstverständlich absoluter Konkurrenzschutz zugesagt wird; oder der Verband erstellt das Gutachten und rechnet selbst ab. In jedem Falle wird grundsätzlich zunächst ein Kostenvoranschlag unterbreitet, sofern mit der Bearbeitung des Falles die erste kostenpflichtige Arbeitsstunde à 150,00 zzgl. MwSt überschritten wird. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Gutachtendienstes ist, dass der Steuerrechtsabteilung eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung von ein bis maximal zwei Seiten vorgelegt wird, die mit einer (oder mehreren) abschließenden Fragen endet. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Fragestellung für ein Gutachten geeignet und nicht die generelle Beauftragung eines Freiberuflers als solchen erforderlich ist. 71

72 Aus der Verbandsarbeit Bibliothek und Literaturservice Die Bibliothek des Verbandes verfügt zurzeit über mehr als ca unterschiedliche Bücher (Jahrbücher und sonstige mehrbändige Werke nur einfach gezählt), meist in jeweils aktueller Auflage. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von ca. 180 Büchern, wobei zu berücksichtigen ist, dass Vorauflagen grundsätzlich ausgesondert werden. Vergleicht man den Bestand über einen mehrjährigen Zeitraum (z.b. ca Bücher lt. Geschäftsbericht 2001/2002 und Bücher in 2002/2003), dann ergibt sich ein durchschnittlicher Zuwachs von ca. 160 Büchern pro Jahr. Hinzu zu zählen sind darüber hinaus rund 40 der üblichen, periodisch erscheinenden Zeitschriften und Jahrbücher, die einen erheblichen Platzbedarf auslösen. Verantwortlich für die Bibliothek ist der Geschäftsführer des Verbandes, RA/FAStR Dr. Wilfried Bachem. Der Inhalt der Bibliothek ist zu ca. 80 % steuer(recht) licher Natur; dabei wiederum dominiert naturgemäß Literatur zum Einkommensteuerrecht und zum Verfahrensrecht. Im Übrigen handelt es sich um einen zivilrechtlichen Teil sowie um Volks- und Betriebswirtschaft und anderes. Kommentare sind zusammengefasst. Datum Fachzeitschriften und Periodika ab 2005 AOStB Der AO-Steuerberater ab 1956 BB Betriebs-Berater ab 2007 BBKM BeraterBrief Kanzlei-Management ab 1987 BFH/NV Sammlung aller nichtamtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH ab 2001 BFH-PR Entscheidungen des Bundesfinanzhofs für die Praxis ab 1951 BGBI Bundesgesetzblatt, Teil I ab 1951 BStBI Bundessteuerblatt, Teil I, II, und III ab 1949 DB Der Betrieb ab 1987 DStG Blickpunkt Deutsche Steuergewerkschaft ab 1962 DStR Deutsches Steuerrecht ab 1997 DStRE Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst ab 1977 DStZ Deutsche Steuerzeitung ab 1984 StEd Steuereildienst mit Abrufservice ab 1953 EFG Entscheidungen der Finanzgerichte ab 1978 FB Der Freie Beruf ab 1946 FR Finanz-Rundschau ab 1971 GmbHR GmbH-Rundschau ab 1998 GmbH-StB Der GmbH-Steuerberater ab 2004 GStB Gestaltende Steuerberatung ab 1962 HFR Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung ab 2002 IDW IDW-Fachnachrichten ab 2002 idw Informationsdient des Instituts der deutschen Wirtschaft ab 1946 IHKplus Mitteilungen der Industrie - und Handelskammer zu Köln ab 1949 INF Die Information über Steuer und Wirtschaft ab 2000 IStR Internationales Steuerrecht 72

73 Aus der Verbandsarbeit Datum Fachzeitschriften und Periodika ab 2007 KSI Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung ab 1978 KÖSDI Kölner Steuerdialog Arbeitskreis für Steuerrecht GmbH LEXinform DATEV-Steuerrechtsdatenbank online ab 1998 NZG Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht ab 1991 SteuerStud Steuer und Studium ab 1952 StB Der Steuerberater ab 1958 Stbg Die Steuerberatung ab 1949 StbJb Steuerberater-Jahrbuch ab 2006 steuer-journal.de Fachmagazin für Steuerberater ab 1977 StBp Die steuerliche Betriebsprüfung ab 1922 StuW Steuer und Wirtschaft ab 1993 Steuern und Gewerbe ab 1983 StZ Der Steuerzahler ab 1954 UR Umsatzsteuer-Rundschau ab 2002 UVR Umsatzsteuer- und Verkehrssteuerrecht ab 1955 WPg Die Wirtschaftsprüfung ab 1989 WPK-Magazin Wirtschaftsprüferkammermitteilungen ab 1994 ZEV Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge ab 1998 ZInsO Zeitschrift für Insolvenzrecht Die Bibliothek steht zu den Geschäftszeiten des Verbandes ( Uhr; im Einzelfall auf Anfrage auch etwas früher oder später) zur Nutzung zur Verfügung. Der Verband freut sich über eine wachsende Zahl von Besuchern im Bibliotheksraum zur eigenen Recherche und Fortbildung. In Verbindung mit der ausgehängten Bibliotheksgliederung und dem in einer Excel-Datei gespeicherten Literaturverzeichnis sollte sich jeder fremde Benutzer zurecht finden können. Im Durchschnitt wird die Bibliothek etwa von einem Mitglied pro Wochentag zur eigenen Recherche aufgesucht. Das Literaturverzeichnis, das zugleich als Inventarverzeichnis zu sehen ist, ist auch im Internet in einem Excel-Format downloadbar unter dort im regionalen Teil der Datenbank StBdirekt ( Sonstiges aus dem Verbandsbereich / Bibliotheksbestand ). Im Rahmen des Literaturservices bleibt die Zahl der zur Verfügung gestellten Fotokopien auf unverändert hohem Niveau. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie wieder leicht zugenommen. Wir haben Kopien gezählt (Vorjahr: 3.128), die sich auf den Zeitraum bis wie folgt verteilen: Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Gesamt:

74 Aus der Verbandsarbeit Kanzleiveräußerungen und -kooperationen: Praxenbörse der Verbände im Internet ( Die im Jahre 2003 eingerichtete Praxenbörse der Steuerberaterverbände ist bundesweit über die jeweiligen Homepages sämtlicher DStV-Mitgliedsverbände zu erreichen. Ihr Ziel ist es, veräußerungswillige und kaufoder kooperationsinteressierte Berufsangehörige über das Internet zusammenzubringen. Insoweit sind die Ziele deckungsgleich mit den Zielen entsprechender Kleinanzeigen in Chiffreform in einer Verbandszeitschrift. Geht auf eine Chiffreanzeige in den Verbands- Nachrichten eine Interessensbekundung ein, wird diese formlos auf dem Postwege an den Chiffreinserenten weitergeleitet. Ob derjenige, der auf eine Chiffreanzeige schreibt, Resonanz erhält, liegt ausschließlich in den Händen des Inserenten. Ebenso wird bei elektronischen Anzeigen und Antworten hierauf verfahren. Die Adresse des Inserenten wird prinzipiell nicht weitergeleitet. 74

75 Aus der Verbandsarbeit Diese Praxenbörse findet einen stark steigenden Zuspruch. Zum einen dürfte hieran deutlich werden, dass auch im Hinblick auf Steuerberaterpraxen ein Generationenwechsel stattfindet. Zum anderen zeigt sich erneut die gewachsene Bedeutung des modernen, inzwischen selbstverständlich gewordenen Mediums Internet. Sucht man zurzeit (Oktober 2008) nach Praxenangeboten unter der PLZ 5, so werden bezogen auf einen rund einjährigen Zeitraum nur 14 offene Angebote angezeigt (im Vorjahr 5, im Jahr davor 4). Sucht man nach Praxengesuchen unter der PLZ 5, findet man rund 110 bezogen auf einen bis Januar 2004 zurückreichenden Zeitraum, also ca. 22 pro Jahr (zum Vergleich: ca. 34 Gesuche zwischen Juli 2006 bis Juni 2007 und 40 Gesuche von Juli 2005 bis Juni 2006). Die stark zurückgehende Zahl an Sucheinträgen dürfte darauf zurückzuführen sein, dass die extrem geringe Resonanz publik geworden ist: wer eine Praxis anbietet, wird angesprochen und spricht in aller Regel nicht selbst den per Inserat Suchenden an. Das spiegeln auch erneut die nachfolgenden Zahlen wider. Im Berichtszeitraum ( ) gingen ca. 120 auf ein Verkaufsangebot gerichtete Interessensbekundungen ein (im Vorjahr 95 und davor 90). Dies verdeutlicht einen nach wie vor ganz erheblichen Nachfrageüberhang. Praxenangebote werden nach Ablauf eines Jahres automatisch gesperrt, Praxengesuche werden mehrere Jahre aufrechterhalten. Die konkrete Handhabung der Internetpraxenbörse entspricht grundsätzlich derjenigen von Chiffreanzeigen in Zeitungen. Es findet keine direkte Kontaktaufnahme zwischen Inserent und Interessent statt. Ausschliesslich der Steuerberater-Verband vermittelt zwischen den Personen. Für Verbandsmitglieder ist dies kostenfrei. Nimmt ein Berufsangehöriger einen Eintrag in der Praxenbörse vor, erhält der Verband (verantwortlich ist ihr Geschäftsführer, RA/FAStR Dr. Wilfried Bachem) per eine standardisierte Information darüber, dass überhaupt ein Eintrag in der Praxenbörse stattgefunden hat. Sodann gehen standardisierte, eindeutig als solche erkennbare Interessensbekundungen ein, die sich auf eine eindeutig bestimmte Chiffre-Nummer beziehen. Diese namentliche Interessensbekundung wird (wie bei einer Chiffreanzeige in einer Zeitung) standardisiert an den Inserenten weitergeleitet. Der Interessent wird insoweit erfolgt ein gegenüber Zeitungsanzeigen weitergehender Service über die Weiterleitung an sich informiert, ohne den Inserenten zu benennen (und hierüber wiederum wird der Inserent mit Hilfe einer sogenannten Blind Copy informiert). Der Verband überlässt sodann (ebenso wie bei Zeitungsanzeigen) alles Weitere den beteiligten Personen. Neben der Vermittlung des Kontaktes kann der Verband natürlich des Weiteren in gewissem Rahmen (insbesondere durch Zurverfügungstellung von Vertragsvordrucken) im Rahmen des Services der Steuerrechtsabteilung auch bei der Durchführung der geplanten Maßnahmen beratend und unterstützend mitwirken. 75

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77 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Rechnungswesen

78 Verbandshaushalt Grundlagen der Verbandsfinanzierung Der Verband hat zwei Einkunftsquellen, zum einen die Mitgliedsbeiträge, zum anderen wirtschaftliche Aktivitäten, die für die Nutzer kostenpflichtig sind. Zur Erfüllung des Vereinszwecks und seiner zahlreichen Aufgaben und Verpflichtungen benötigt der Verband zuverlässige Einkünfte. Da die Aufgaben wachsen, die Ansprüche steigen und gleichzeitig eine allgemeine Teuerung aufgefangen werden muss, bedarf es nicht nur konstanter, sondern stetig steigender Einkünfte. Eine Steigerung der Einkünfte aus Mitgliedsbeiträgen ist durch Steigerung der Mitgliederzahlen oder Erhöhung des Beitrages möglich; letzterer Maßnahme sind aber enge Grenzen gesetzt. Der Wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (WGB) hat sich in den letzten Jahren zu einem Schwerpunkt des Dienstleistungsangebots des Verbandes entwickelt. Der WGB ist unter den Mitgliedern nicht umlagefinanziert; der WGB erzielt seine Einnahmen durch die kostenpflichtige Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen. Aufgrund der Tatsache, dass die ideelle Verbandsarbeit steuerbegünstigt ist, während der WGB der normalen Unternehmensbesteuerung unterliegt, wird bei der Geschäftsführung streng darauf geachtet, dass die beiden Bereiche eindeutig getrennt werden. Die klare Trennung zwischen ideeller Verbandsarbeit vom WGB dokumentiert sich bereits in der eindeutigen Zuordnung von Personal und Material. Die Mitgliederversammlung 2007 hat den Regelbeitrag ab dem Geschäftsjahr 2008 auf 275,00 festgelegt. Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass beide Bereiche notwendig sind, um die Aufgabenstellungen kostendeckend zu erfüllen. 78

79 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Jahresergebnis bis Betriebseinnahmen Geschäftsjahr in EUR Vorträge ,00 Rügener Steuerfachtage ,91 berater depesche ,26 Werbung/Anzeigen VN ,00 Sonstige Einnahmen , ,88 Betriebsausgaben Vorträge ,00 Rügener Steuerfachtage ,94 berater depesche ,52 Werbung/Anzeigen/Anforderungen VN 3.211,62 Sonstige Ausgaben ,20 Kostenerstattung Verband , ,50 Jahresergebnis 524,38 79

80 Verbandshaushalt Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung vom bis Einnahmen in EUR EUR im Geschäftsjahr Mitgliedsbeiträge ,92 Kostenerstattungen und sonstige Einnahmen ,62 Gesamterträge ,54 Sonstige Erträge Zinsen 5.910,70 Gesamterträge ,24 Ausgaben Personalkosten ,51 Gremienkosten ,12 Geschäftskosten ,24 Bezirke und Vortragsveranstaltungen ,88 Fachliteratur/Bibliotheksdienst ,90 VerbandsNachrichten ,02 Mitgliederversammlung/Verbandstag ,42 Öffentlichkeitsarbeit 1) ,84 Werbung 2) ,15 Beiträge zu Berufsorganisationen ,76 Sonstige Kosten 1.082, ,43 Jahresergebnis ,19 Jahresergebnis WGB 524, ,81 1) Diese Position enthält besondere Aufwendungen für - die Mobilisierungskampagne, - die DStV-Unterschriftenaktion gegen die Befugniserweiterung für vereidigte Buchprüfer, - das 60-jährige Verbandsjubiläum Für diese Ereignisse waren keine Rückstellungen gebildet worden. 2) Den Werbemaßnahmen stand ein entsprechender Mitgliederzuwachs gegenüber 80

81 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Vermögensübersicht Vermögensübersicht zum , AKTIVA Anlagevermögen in EUR EUR im Geschäftsjahr Sachanlagen (andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung) 2.636,00 Finanzanlagen (Beteiligungen) ,59 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - Anzahlungen 672,00 - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ,00 - Warenbestand ,25 - USt , ,32 Kassenbestand, Postbank, Guthaben bei Kreditinstituten ,79 Rechnungsabgrenzungsposten 4.261,03 Summe ,73 Vermögensübersicht zum , PASSIVA Verbandsvermögen in EUR EUR im Geschäftsjahr Stand ,79 Jahresergebnis , ,98 Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 1.150,00 Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ,89 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ,86 Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 Summe ,73 81

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83 Berichtszeitraum: Geschäftsjahr bis

84 Bericht zum Geschäftsjahr 2007 Allgemeine Bemerkungen Wurde die Fortbildungsverpflichtung der Angehörigen der steuerberatenden Berufe bisher aus den allgemeinen Pflichten zur gewissenhaften Berufsausübung nach 57 Abs. 1 StBerG abgeleitet, so ist es nunmehr eindeutig und direkt durch das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz geregelt: Seit dem 12. April 2008 ist 57 Abs. 2a StBerG gültig: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, sich fortzubilden. Der Gesetzgeber hat damit nicht nur das Ziel verfolgt, die Berufsordnungen der wirtschaftsnahen beratenden Berufe, das Steuerberatungsgesetz, die Wirtschaftsprüferordnung und die Bundesrechtsanwaltsordnung, zu vereinheitlichen, vielmehr hat der Gesetzgeber auch für den steuerberatenden Beruf eine klare, verbindliche Regelung einführen wollen. Die Auseinandersetzungen der Organisationen des Berufsstandes um die schließlich gefundene Formulierung sind Vergangenheit. Letztendlich sind sich der Gesetzgeber, aber auch alle verantwortlichen Berufsträger darin einig, dass die permanente Fortbildung Grundlage einer verantwortungsbewussten Beratung ist. Die Verantwortung zielt dabei in zwei Richtungen: Zum einen besteht eine solche gegenüber dem Mandanten. Der Steuerberater ist ihm gegenüber verpflichtet, die günstigste steuerliche Lösung zu erkennen und anzubieten. Eine sich immer mehr verschärfende Rechtsprechung bürdet dem Steuerberater eine hohe Verantwortung gegenüber dem Mandanten auf. Zum anderen besteht die Verantwortung aber auch gegenüber der Kollegenschaft. Nur ein risikobewusstes Verhalten vermeidet Beratungsfehler und damit einhergehende Schadensersatzansprüche. Unabhängig bei welcher Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Versicherungsschutz besteht, belastet jeder einzelne Schaden die Gemeinschaft der Versicherten. Erhöhte Schadensverläufe führen generell zu Prämienanpassungen, bei bestehenden Gruppenversicherungen führen sie zum Ausfall von Prämienrückvergütungen. Ziel des Fortbildungsprogramms der Akademie ist es, die Berufsangehörigen und ihre Mitarbeiter über die aktuellen Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung, aber auch der Verwaltungsauffassungen auf allen Gebieten der Beratungspraxis zu informieren und geeignete Wege zu Problemlösungen unter Berücksichtigung der Mandanteninteressen aufzuzeigen. Dieses beschränkt sich aber nicht nur auf die allgemeine Beratung sowie Deklarationsberatung, sondern auch auf die Hilfe im Rechtsmittelverfahren. 84

85 Bericht zum Geschäftsjahr 2007 Die Struktur des Fortbildungsangebots Satzungsmäßiger Zweck der Akademie ist n n n n n die Fortbildung der Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, die Weiterbildung der Mitarbeiter in den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen, Qualifikationsmaßnahmen für Mitarbeiter in den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen, die Vorbereitung des Berufsnachwuchses auf die Steuerberaterprüfung, die Unterstützung der Ausbildung der Mitarbeiter in den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Durch die verschiedenen Typen von Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten verfolgt die Akademie die vorstehend aufgeführten Satzungsziele. Um den Berufsangehörigen und ihren Mitarbeitern eine rechtzeitige Planung zu ermöglichen, entwickelt die Akademie ihr Fortbildungsprogramm im Rahmen eines Jahresprogramms, das in der Regel Anfang Dezember des laufenden Jahres für das kommende Geschäftsjahr allen Berufsangehörigen übermittelt wird. Die Fortbildung der Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, d.h. die aktuelle Unterrichtung über die durch Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung bedingten Änderungen, ist ein wesentlicher Schwerpunkt der Aktivitäten der Akademie. Da die Anwendung der Vorschriften nicht nur Angelegenheit der Berufsangehörigen selbst, sondern auch ihrer Mitarbeiter ist, richtet sich das Fortbildungsprogramm der Akademie nicht nur an die Berufsangehörigen, sondern in weiten Bereichen auch an die Mitarbeiter. Auch Qualitätssicherungsmaßnahmen betreffen nicht nur Praxisinhaber, Berufsträger und die Organisation der Praxis, sondern auch das Verhalten der Mitarbeiter. Die Qualifikation zum/zur Steuerfachwirt/in ist heute allgemein anerkannt. Das Angebot der Akademie umfasst entsprechende Vorbereitungsmöglichkeiten, um die Prüfung erfolgreich abzuschließen. Durch das Einführen besonderer Qualitätssicherungsmaßnahmen konnte die Bestehensquote deutlich gesteigert werden. Den satzungsmäßigen Auftrag, den Berufsnachwuchs zu fördern, erfüllt die Akademie durch das Angebot entsprechender Vorbereitungslehrgänge auf die Steuerberaterprüfung. In verschiedenen Teilabschnitten mit ständiger Erfolgskontrolle werden die angehenden Berufsangehörigen auf die Prüfungen vorbereitet. Auch hier liegt die Bestehensquote deutlich über dem Durchschnitt. Dem Auftrag zur Unterstützung der Ausbildung der Mitarbeiter in den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen kommt die Akademie durch das Angebot eines Vorbereitungslehrganges auf die Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten nach. 85

86 Bericht zum Geschäftsjahr 2007 Qualitätssicherung Als die Diskussion um eine nachgewiesene Qualitätssicherung, d.h. durch Außenstehende durchgeführte Zertifizierungen, in den 90er Jahren aufkam, ging man davon aus, dass entweder der Gesetzgeber dieses Thema schnell regeln würde, oder dass die Haftpflichtversicherungen durch entsprechende Ergänzungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende Regeln setzen würden. Weder der Gesetzgeber noch die Versicherungswirtschaft haben aber die damaligen Überlegungen aufgegriffen, trotzdem ist nach herrschender Auffassung die Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen Voraussetzung für eine gewissenhafte Berufsausübung. Über das dreistufige Qualitätssicherungssicherungsprogramm des Deutschen Steuerberaterverbandes ist ausführlich berichtet worden: 1. Stufe: Risikomanagement 2. Stufe: DStV-Qualitätssiegel 3. Stufe: ISO 9000:2001 ein merklicher Trend in Richtung einer nachgewiesenen Qualitätssicherung. Die Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht bietet hier mit ihrem Fortbildungsangebot die Grundlagen der ersten Stufe. Ein besonderer Vorteil ist darin zu sehen, dass der Vertragspartner des Verbandes im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die HDI- Gerling Firmen- und Privat AG, als Nachfolgerin der Gerling Allgemeine Versicherung AG, die Bemühungen der Kollegenschaft um Fortbildung mit Prämiennachlässen honoriert. Dieses gilt nicht nur im Rahmen der ersten Stufe des DStV-Qualitätssicherungsprogramms, sondern in allen Stufen. Über das in Anspruch genommene Fortbildungsprogramm stellt die Akademie in jedem Jahr einen Fortbildungspass aus. Unterjährig erhalten die Teilnehmer am Praktiker-Seminar darüber hinaus einen gesonderten Fortbildungspass. Auch wenn die ursprünglich erwarteten Zahlen der Berufsangehörigen mit nachgewiesener Qualitätssicherung bei weitem nicht erreicht wurden, besteht doch 86

87 Jahresprogramm Studienangebot Das Fortbildungsangebot der Akademie wird in der Regel für ein Jahr vorausgeplant. Das Studienverzeichnis wird rechtzeitig vor Beginn des neuen Jahres in Katalogform veröffentlicht. Aus dem Katalog ergeben sich Titel, Dozent, Termine und Veranstaltungsorte. Der Katalog hat den Zweck, den Berufsangehörigen eine langfristige Planung zu ermöglichen, damit sie sich auf die Veranstaltungen entsprechend einstellen können. erhalten die Berufsangehörigen eine Einladung mit einer Erläuterung, welche Ziele mit dem Seminar verfolgt werden, und einer ausführlichen Gliederung, damit jeder potenzielle Teilnehmer die Möglichkeit hat, selbst abzuschätzen, welche Themen behandelt werden. Neben dem üblichen Printmedium und dem Post- bzw. Faxversand, ist es auch möglich, das Internet zu nutzen. Unter kann die Homepage der Akademie aufgerufen werden. Sowohl das gesamte Jahresprogramm, als auch die Vierteljahresübersicht werden in das Internet eingestellt. Zeitgleich mit der Bewerbung der einzelnen Veranstaltungen können die Detailinformationen wie Gliederung, Kosten, Dozenten etc. auch dem Internet entnommen werden. Das Internet kann auf zweifache Weise genutzt werden: Das Anmeldungsrevers kann ausgedruckt und ausgefüllt per Fax/Post an die Geschäftsstelle der Akademie übersandt werden. Bei Nutzung des Internets bietet sich aber in besonderer Weise die Online-Anmeldung an, da sie für alle Beteiligten, d.h. den Anmeldenden und die Geschäftsstelle der Akademie der einfachste Weg der Bearbeitung ist: Neben diesem Jahresverzeichnis werden vierteljährlich Übersichten über anstehende Termine der Akademie veröffentlicht. In diesen Übersichten werden auch die Seminare aufgeführt, die aus aktuellem Anlass in das Studienverzeichnis neben das Jahresprogramm eingeschoben werden. Rechtzeitig vor jeder Veranstaltung Der Anmeldende braucht seine Daten nur einmal eingeben und kann bei weiteren Anmeldungen auf diese zurückgreifen. Die Akademie kann die Daten sofort in ihre Organisations- und Buchungssysteme übernehmen. In der Praxis ist festzustellen, dass von der Online-Anmeldung trotz nachhaltiger Werbung für dieses Medium bisher noch wenig Gebrauch gemacht wird. Die Standardanmeldung erfolgt heute per Telefax. 87

88 Die Akademie im Internet Online-Angebot der Akademie Die Internetseiten der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht ( enthalten das komplette Seminarangebot der Akademie. Im Berichtszeitraum ( ) verzeichneten sie Besucher, davon erstmalige und wiederholte Besuche. Die Gesamtzahl der Seitenansichten liegt bei über Die Seiten wurden mehr als 1,36 Millionen mal getroffen (vgl. hierzu den Bericht über die Verbandsseiten). Aufgrund einer Serverumstellung sind Vergleiche mit den Vorjahren nicht uneingeschränkt zuverlässig. Dass das Online-Angebot der Akademie sehr intensiv und stetig zunehmend genutzt wird, ergibt sich unter anderem sehr deutlich aus dem Vergleich der Zahl der getroffenen Seiten: Diese lagen in den beiden Vorjahren noch bei lediglich und Mittlerweile erfolgen mehr als 40 % aller Anmeldungen zu Ganz- und Halbtagsseminaren über den personalisierten Seminarinfo-Newsletter der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht. Es genügt dort ein Klick auf den Anmelden -Button am Ende des Newsletters, der nach Setzen eines Cookies automatisch in den geschützten Mitgliederbereich der Akademie führt, wo die persönlichen Anmeldedaten hinterlegt sind. Wer keinen Cookie setzen möchte, muss Benutzername und Passwort eingeben. Aufgrund der Personalisierung des Newsletters können die in ihm enthaltenen Links nicht missbräuchlich an andere PC s weitergeleitet werden. Aufgrund der Einfachheit und Sicherheit dieses Systems kann seine Nutzung uneingeschränkt empfohlen werden. 88

89 Die Akademie im Internet Nach der Online-Anmeldung erhält der Teilnehmer per eine verbindliche Anmeldebestätigung, bei der die Beachtung der Teilnahmebedingungen vorausgesetzt wird. Das weitere Verfahren wird dann so fortgeführt, wie es sich in der Vergangenheit bewährt hat. Auf dem traditionellen Postweg wird eine Rechnung versendet, die zugleich als erneute, deklaratorische Bestätigung verstanden werden kann. Nur in den äußerst seltenen Fällen, in denen z.b. ein Anmeldender ihm nicht zustehende Vergünstigungen für Neumitglieder in Anspruch nehmen wollte, weicht die Rechnung von der -Bestätigung ab. Die zugeteilten Benutzernamen (gemäß unserer ursprünglichen Zuweisung die Mitglieds-Nr.) sowie Passwörter können ebenso wie zahlreiche Personenstammdaten im Mitgliederbereich, der mit demjenigen des Verbandes identisch ist, geändert werden. Des Weiteren können (sei es für Seminare der Akademie, Vortragsveranstaltungen des Verbandes oder für Bezirksveranstaltungen) unter Seminarteilnehmer verwalten neue Teilnehmer angelegt und hinzugefügt werden. Unter dem Link bisherige Seminaranmeldungen erhalten die Teilnehmer im Übrigen eine Übersicht über ihre bisherigen Seminaranmeldungen. Die Akademieseiten haben einen außergewöhnlich hohen Bekanntheitsgrad. Sie werden zu 90 % unmittelbar, das heißt durch unmittelbare Eingabe der Domain und nur im Übrigen über Suchmaschinen gefunden. Bei Google wiederum werden in mehr als 20 % aller Fälle Suchbegriffe wie akademie stuw, akademie für steuer- und wirtschaftsrecht, und ähnliche Begriffe eingegeben, die auf eine Kenntnis des guten Namens der Akademie schließen lassen. Per saldo ist daher der Name der Akademie mehr als 95 % aller Besucher der Internetseiten bekannt. 89

90 Das Seminarangebot Praktiker-Seminare Mit dieser Seminarreihe kommt die Akademie den Interessen der Kollegenschaft im Fortbildungsbereich weitestgehend entgegen, was die Teilnehmerzahlen von über Zuhörern an neun Veranstaltungsorten deutlich werden lässt. Die Praktiker-Seminare werden einmal im Monat mit Ausnahme der Ferienmonate insgesamt zehnmal im Laufe eines Jahres an neun Veranstaltungsorten durchgeführt. Um den Wiedererkennungswert zu festigen, versucht die Akademie das Seminar stets an gleich wiederkehrenden Wochentagen am gleichen Ort durchzuführen. Aachen, Bonn, Düren, Heinsberg, Köln sowie Siegburg sind die Veranstaltungsorte, wobei in Köln vier verschiedene Örtlichkeiten angeboten werden. Während das übliche Programm der Akademie sich an das Geschäftsjahr/Kalenderjahr anlehnt, entspricht die Laufzeit der Praktiker-Seminare dem Schuljahr in Nordhein-Westfalen: die Praktiker-Seminare beginnen nach den Sommerferien des laufenden Jahres und enden vor den Sommerferien des Folgejahres. ohne längere Anfahrtszeiten in der Nähe des Praxisortes über neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung zu Schwerpunktthemen zu informieren. Es geht also nicht um die wahllose Information auf allen Rechtsgebieten, sondern um die aktuelle Information über ein Schwerpunktthema. Die Praktiker-Seminare umfassen vier Unterrichtsstunden zuzüglich einer halbstündigen Pause, in der die Möglichkeit besteht, kollegialen Informationsaustausch zu pflegen. In der ersten Hälfte der Seminarzeit werden die das Schwerpunktthema betreffenden Entwicklungen aufgezeigt. Die zweite Hälfte des Seminars dient der allgemeinen Information, der Fragestellung und der Diskussion. Trotz der relativen Kürze des Seminars wird jeweils ein umfassendes Skript zum Seminarthema ausgegeben. Am Ende des Seminarzyklus erhalten die Seminarteilnehmer die Texte aller Skripte auf einer CD mit Volltextsuche. Ziel des Praktiker-Seminares ist es, den Berufsangehörigen die Gelegenheit zu geben, sich einmal im Monat Alle Seminare werden durch die Geschäftsstelle des Verbandes voll betreut. 90

91 Jahresprogramm Studienangebot Veranstaltungsorte der Seminare sind: Köln I: Köln II: Köln III: Köln IV: Aachen: Bonn: Düren: Heinsberg: Siegburg: Holiday Inn Am Stadtwald, Dürener Str. 287, Köln Kardinal-Schulte-Haus, Overather Str , Bergisch Gladbach Senats Hotel, Unter Goldschmied 9-17, Köln Schulungszentrum der Akademie, Von-der-Wettern-Str. 17, Köln Eurogress, Monheimsallee 48, Aachen Maritim Hotel, Godesberger Allee, Bonn Düren s Post Hotel, Josef-Schregel-Str. 36, Düren Stadthalle Heinsberg, Apfelstr. 60, Heinsberg Kranz Parkhotel, Mühlenstr , Siegburg Das Praktiker-Seminar befasste sich im Geschäftsjahr 2007 mit folgenden Themen: Datum Thema Dozent/en Januar Erbschaft- und schenkungsteuerliche Fallstricke Prof. Dr. Brüggemann Februar Umsatzsteuer im Jahr 2007 Dipl.-Fw. Weimann März Aktuelles aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung StB Dipl.-Fw. Worms April Verfahrensrechtliche Beratungsschwerpunkte VorsRiFG Krömker Mai Rechtsformspezifisches Bilanzsteuerrecht im Brennpunkt der steuerlichen Beratung Dipl.-Fw. Kupfer Dipl.-Fw. Kleine-Rosenstein Juni Aktuelle einkommensteuerliche Fragestellungen StB Dipl.-Fw. Christoffel September Unternehmensteuerreform Dipl.-Fw. Lüer Dipl.-Fw. Meurer Oktober November Beratungsrelevante Einzelfragen der Unternehmensteuerreform Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelung StB Dipl.-Fw. Christoffel VorsRiFG Müller Dezember Körperschaftsteuerliche Zweifelsfragen Dipl.-Fw. Stimpel 91

92 Das Seminarangebot Ganz- und Halbtagsseminare Während die Praktiker-Seminare das Ziel haben, über aktuelle Entwicklungen zu informieren, um ein Problembewusstsein zu entwickeln, haben die Ganz- und Halbtagsseminare den Zweck, die angebotenen Themen vertiefend darzustellen, um umfangreiche Kenntnisse zu vermitteln. Dabei geht es nicht um theoretische Erwägungen, sondern um das konkrete Bedürfnis in der Beratungspraxis. Zielgruppe der ganz- und halbtägigen Seminarveranstaltungen sind die Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, aber auch die leitenden Mitarbeiter und Sachbearbeiter, die in den Steuerberaterkanzleien mit den im Seminar behandelten steuerlichen Schwerpunkten befasst sind. Die Frage, ob ein Thema im Rahmen eines Halb- oder Ganztagsseminars angeboten wird, hängt vom Umfang des zu vermittelnden Stoffes ab. 92

93 Das Seminarangebot Im Geschäftsjahr 2007 wurden im Rahmen der Ganztagsseminare folgende Themen angeboten: Datum Thema Dozent/en Neue Aspekte zur Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit VorsRiFG Müller Umsatzsteuer auf dem Prüfstand Dipl.-Fw. Sikorski Steuergestaltende Nachfolgeregelungen aus ertrag-und erbschaftsteuerlicher Sicht Beratungsrelevantes Gesellschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung der GmbH-Novelle StB Dipl.-Fw. Christoffel RA Fahlbusch Verfahrensrechtliche Neuerungen im Beratungsalltag VorsRiFG Krömker Aktuelles und Beratungsrelevantes zur Krisensituation bei Kapitalgesellschaften StB Dipl.-Fw. Posdziech Unternehmensteuerreform StB Dipl.-Fw. Christoffel Private Veräußerungsvorgänge nach der Unternehmensteuerreform VorsRiFG Müller Vereinsbesteuerung im Fokus von Gesetzgeber und Rechtsprechung ORR Buchna Rechtsformwahl im Lichte der Unternehmensteuerreform StB Dipl.-Fw. Posdziech Aktuelle Bilanzierungsfragen unter Berücksichtigung der Neuregelungen zur Plausibilitätsbeurteilung StB/WP Prof. Dr. Lehwald Finanzgerichtsprozesse erfolgreich führen VorsRiFG Krömker RiFG Seibel Beratungsrelevantes zur Veränderung im Gesellschafterbestand von Personengesellschaften Die GmbH-Reform unter besonderer Berücksichtigung der Beratungspraxis des Steuerberaters RD Lang RA Fahlbusch Was der Steuerberater unter Berücksichtigung des Rechtsdienstleistungsgesetzes vom Zivilrecht wissen muss RA Fahlbusch Beratungsakzente 2007 Prof. Dr. Brüggemann ORR Bücker 93

94 Das Seminarangebot Im Geschäftsjahr 2007 wurden im Rahmen von Halbtagsseminaren folgende Themen angeboten: Datum Thema Dozent/en Steuerrechtsupdate 2007 StB/Dipl.-Fw. Christoffel Arbeitnehmer-Veranlagung 2006 ORR Brücker Steuerliche Fragen rund um s Grundstück -Einkommensteuer - Umsatzsteuer - Grunderwerbsteuer -Erbschaftsteuer Geldwerte Vorteile - Rund um die Bewertung von Sachbezügen bei Arbeitnehmern und Geschäftsfreunden Prof. Dr. Brüggemann Dipl.-Fw. Niemann Körperschaftsteuererklärung 2006 Dipl.-Fw. Stimpel Fahrzeuge im Steuerrecht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsänderungen - Einkommensteuer - Körperschaftsteuer - Lohnsteuer - Umsatzsteuer Dipl.-Fw. Kleine-Rosenstein Praxisprobleme bei Bilanzerstellung zum RD Lang Einzelfragen zur Neuregelung des Umwandlungsteuerrechts Dipl.-Fw. Stimpel Kinder im Ertragsteuerrecht - Einzelfragen zum neuen Elterngeld Aktuelles zur Betriebsaufspaltung unter besonderer Berücksichtigung der Unternehmensteuerreform Dipl.-Fw. Hillmoth RiFG Dr. Levedag Überblick über die Unternehmensteuerreform StB/Dipl.-Fw. Christoffel Auswirkungen der Unternehmensteuerreform auf die steuerliche Vertragsgestaltung RiFG Dr. Levedag Aktuelle Fragen zur Besteuerung der Land- und Forstwirte RA Hartmann Neues zur Rechtsformalternative GmbH & Co. KG Zivil- und Steuerrecht Beratungsempfehlungen zu ausgewählten Fragen der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 RiFG Dr. Levedag Dipl.-Fw. Janzen 94

95 Das Seminarangebot Sonstige Seminare Spezialseminare Zielgruppe von Spezialseminaren sind die Berufsangehörigen, die neben ihrer allgemeinen Beratungspraxis aufgrund ihrer besonders zugeschnittenen Klientel spezielle steuerrechtliche Kenntnisse benötigen. Schwerpunktseminare Schwerpunktseminare der Akademie sind ein besonderer Seminartyp, der sich von den üblichen Seminaren dadurch unterscheidet, dass das gleiche Thema in Aachen, Bonn und Köln angeboten wird. Schwerpunktseminare behandeln stets Themen, die für die tägliche Praxis von großer Wichtigkeit sind und entsprechenden Zuspruch haben. Zielgruppe sind dader Land- und Forstwirte an. Als Dozent steht der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS), RA Hans-Josef Hartmann, Sankt Augustin, zur Verfügung. So bietet die Akademie in jedem Jahr ein Spezialseminar zum Thema Aktuelle Fragen zur Besteuerung der Termin im Jahre 2007 war der 20. November. bei nicht nur die Berufsangehörigen, sondern auch die Mitarbeiter. Die Schwerpunktseminare geben praxisbezogene Hilfestellung bei der Bearbeitung einschlägiger Steuerfälle im lohn- und einkommensteuerrechtlichen Bereich. So wurden im Geschäftsjahr 2007 zwei Schwerpunktseminare angeboten: Datum Thema/Ort Dozent/en Januar 2007 Lohnsteuer 2007 im Praxisalltag in Köln und Aachen Dipl.-Fw. Hillmoth März 2007 Die Einkommensteuererklärung 2006 in Köln und Aachen Prof. Dr. Brüggemann 95

96 Mitarbeiterschulung Mitarbeiter-Seminare Das Niveau der Qualität in einer Steuerberatungskanzlei ist nicht nur von der Sachkunde des Praxisinhabers bzw. der Berufsträger in einer Praxis abhängig, sondern im Wesentlichen auch vom Ausbildungsniveau der Mitarbeiter. Eine auf Qualität ausgerichtete Kanzlei muss das Ziel haben, die Mitarbeiter ständig weiterzubilden, damit auch diese stets auf dem Laufenden sind. Diese Fortbildung entlastet nicht nur die Berufsträger in den Kanzleien, sondern auch spürbar das Schadensrisiko. Dies gilt insbesondere für die Mitarbeiter, die in die Beratung und Betreuung der Mandanten mit eingebunden sind und auf den Gebieten des Steuerrechts und Rechnungswesens tätig sind. Die Weiterbildung der Mitarbeiter in den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen ist ein Gesellschaftszweck der Akademie, der mit Nachdruck verfolgt wird. Grundlage der Mitarbeiterschulung sind die Mitarbeiter- Seminare, die ähnlich strukturiert sind, wie die Praktiker- Seminare für Berufsangehörige: auch hier werden zehn feste Termine unter Berücksichtigung der Ferienmonate angeboten. Der Zyklus des Mitarbeiter-Seminars ist jedoch im Gegensatz zum Praktiker-Seminar nicht das Schuljahr in Nordrhein-Westfalen, sondern das Kalenderjahr. Im Geschäftsjahr 2007 fanden die Mitarbeiter-Seminare an folgenden Orten statt: Aachen 1: Aachen 2: Eurogress Aachen, Monheimsallee 48, Aachen AGIT Technologiezentrum am Europaplatz, Dennewartstr , Aachen Köln I: TechnologiePark Köln, KonferenzZentrum Raum Plenum 1, Josef-Lammerting-Allee Köln II: Bonn: Schulungszentrum der Akademie, Von-der-Wettern-Str. 17, Köln (Porz-Gremberghoven) Stadthalle Bad Godesberg, Koblenzer Straße 80, Bonn Auch bei den Mitarbeitern geht es um die Vermittlung aktueller Entwicklungen, um Problembewusstsein zu wecken. Zur Vertiefung und Erweiterung von Rechts- kenntnissen bieten sich die Ganz- und Halbtagsseminare an. 96

97 Mitarbeiterschulung Das Mitarbeiter-Seminar befasste sich im Geschäftsjahr 2007 mit folgenden Themen: Datum Thema Dozent/en Januar Aktuelles zur Umsatzsteuer am Jahresanfang 2007 Dipl.-Fw. Kleine-Rosenstein Februar März Einkommensteuer (Rechtsänderungen, aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen) Lohnsteuer in der Beratungspraxis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Dipl.-Fw. Czisz Dipl.-Fw. Hillmoth April Bilanzsteuerrecht Dipl.-Fw. Kampschulte Mai Ausgewählte Fragen zum Ertragsteuerrecht Prof. Dr. Schnitter Juni Aktuelles Verfahrensrecht im Beratungsalltag Prof. Dr. Dudek September Aktuelles Umsatzsteuerrecht Dipl-Fw. Weimann Oktober November Unternehmensteuerrecht (Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften und deren Gesellschafter) Aktuelles zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und zur Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG Dipl.-Fw. Stimpel Dipl.-Fw. Arnold Dezember Ertragsteuerliche Handlungsspielräume Dipl.-Fw. Hermann 97

98 Diskussionsforum Urteilsbesprechung mit BFH-Richtern Bei dieser Veranstaltungsreihe, die im Jahre 2001 eingeführt wurde, handelt es sich generell nicht um eine Belehrung durch Bundesrichter zu einem bestimmten Thema: Ziel ist es vielmehr, mit den vortragenden Bundesrichtern die Urteile zu erörtern. So wurde für diese Seminarreihe der Oberbegriff Diskussionsforum eingeführt. Durch die Diskussion erhalten die Teilnehmer Informationen aus erster Hand, welche Fragen und Probleme bei Entscheidungen des BFH ausgeklammert bzw. nicht angesprochen wurden und welche Alternativen sich stellen. Das Diskussionsforum bietet somit eine kaum verzichtbare Hilfestellung bei der Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden. Das Diskussionsforum gliedert sich in fünf Nachmittagstermine, in denen praxisrelevante BFH-Urteile von den Richtern am BFH Jürgen Brandt, Mitglied des IX. Senates, und Dr. Klaus Buciek, Mitglied des I. Senates, vorgestellt werden. Der Herbsttermin bleibt dem Thema Umsatzsteuer vorbehalten; dieser Termin wird vom Vizepräsidenten des BFH, Dr. Wilfried Wagner, Vorsitzender des V. Senates, des Umsatzsteuersenates, geleitet. Die formal zweizügige Finanzgerichtsbarkeit wird durch die üblicherweise ausgesprochene Verweigerung der Zulassung der Revision in der Praxis jedoch nur einzügig. Hier hilft nur das Instrument der Nichtzulassungsbeschwerde, das Kenntnisse vorangegangener BFH-Entscheidungen zum Sachverhalt erfordert, insbesondere die Lücken in der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Durch die Diskussion mit den Berufsangehörigen haben die Bundesrichter im Gegenzug aber auch die Möglichkeit, die Auffassung der Praxis zu bestimmten Fragen näher kennen zu lernen und diese in ihre Überlegungen bei künftigen Entscheidungen mit einzubeziehen. Im Geschäftsjahr 2007 wurden die zu besprechenden Urteile frühzeitig den Teilnehmern bekannt gegeben, damit sie sich auf die Diskussion vorbereiten konnten. Darüber hinaus war es auch erstmals möglich, einzelne Termine zu besuchen fanden folgende Termine, die im Schulungszentrum durchgeführt wurden, statt: Freitag, 09. März 2007 Freitag, 15. Juni 2007 Freitag, 14. September 2007 Freitag, 09. November 2007 (Umsatzsteuer) Freitag, 07. Dezember

99 Berufsprüfungen Vorbereitungslehrgänge auf Berufsprüfungen Der Gesellschaftsvertrag der Akademie sieht als Zweck unter anderem n n n die Ausbildung des Berufsnachwuchses, die Qualifikation von ausgebildeten Mitarbeitern, die Unterstützung der Ausbildung der Mitarbeiter in den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen vor. Insofern bietet die Akademie Vorbereitungslehrgänge auf die Berufsprüfungen für n Steuerberater, n Steuerfachwirte, n Steuerfachangestellte, an. Steuerberaterexamen Seit 1996 führt die Akademie Vorbereitungslehrgänge auf die Steuerberaterprüfung durch. Im Geschäftsjahr 2007 endete der Vorbereitungslehrgang auf die Steuerberaterprüfung 2007/2008, gleichzeitig begann im August der 12. Vorbereitungslehrgang auf die Steuerberaterprüfung 2008/2009. Im Mittelpunkt der Vorbereitungslehrgänge steht die Vermittlung der Klausurentechnik. So werden im Laufe des Lehrgangs acht Klausuren in Heimarbeit und fünf Klausuren unter prüfungsmäßigen Bedingungen geschrieben. Zu allen Klausuren werden Musterlösungen ausgegeben; alle Klausuren werden korrigiert zurückgegeben. Darüber hinaus findet im Rahmen der Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung ein zweiwöchiger Klausurenlehrgang statt, in dem unter examensähnlichen Bedingungen weitere 14 Klausuren geschrieben werden. Die Besonderheit dieses Klausurenkurses liegt darin, dass die Klausuren nicht nur korrigiert und benotet zurückgegeben werden, sondern dass sie am gleichen Tage, an dem sie geschrieben worden sind, vom Klausurenersteller ausführlich besprochen werden. Damit hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, direkt und unmittelbar aus dem Erleben des Klausurenschreibens das Ergebnis nachvollziehen zu können. Neben dem Grundlehrgang und Klausurenkurs wurde im September 2007 ein dreiwöchiger Intensivkurs angeboten. Nach Ablegung der schriftlichen Prüfung haben die Prüfungsaspiranten die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Vorbereitungslehrganges auf die mündliche Prüfung vorzubereiten. Dieser Lehrgang beginnt jeweils im November und endet Ende Januar. Die von der Akademie angebotenen Prüfungsvorbereitungen führen nachweislich zu einer statistisch verbesserten Examensquote: Die Bestehensquote der Teilnehmer, die sich bei der Akademie vorbereitet haben, liegt jeweils mindestens 10 %, in manchen Jahren sogar 25 % über dem Durchschnitt. 99

100 Berufsprüfungen Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in Die Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in ist die anerkannte Qualifikationsprüfung für Mitarbeiter in den steuerberatenden Berufen. Die Qualifikationsprüfung führt nach 36 Abs. 2 Ziff. 1 zweite Alternative StBerG für Fachangestellte zu einer Verkürzung der berufspraktischen Zeit von zehn auf sieben Jahre als Voraussetzung für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung. Die Prüfungen werden von der Steuerberaterkammer abgenommen. Sie bestehen aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Die Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen in dieser Prüfung sehr hoch sind. Das gilt insbesondere für den schriftlichen Teil, der regelmäßig zu einem Ausschluss der Teilnehmer von der weiteren Prüfung von mehr als 50 % führt. Die Akademie bietet seit Jahren entsprechende Vorbereitungslehrgänge auf diese Fortbildungsprüfung an. Auch hier steht die Vermittlung der Klausurentechnik im Mittelpunkt, da aufgrund der Fortbildungsvoraussetzungen für die Prüfung zahlreiche Teilnehmer nur geringe Erfahrungen auf diesem Gebiet haben. Der Zeitrahmen des Vorbereitungslehrgangs ist an den Prüfungsvorgaben ausgerichtet: Die schriftliche Prüfung findet in der Regel im Dezember statt, die mündliche Prüfung in den Monaten März und April. So endete der 15-monatige Abschnitt des Vorbereitungslehrganges auf die schriftliche Prüfung im November Da die Klausurentechnik auch hier entscheidende Grundlage ist, werden während der Vorbereitungszeit auf die schriftliche Prüfung 18 Klausuren unter examensmäßigen Bedingungen geschrieben. Darüber hinaus werden weitere Klausuren als Hausaufgabe erteilt. Die im Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung 2006/2007 erstmals angebotenen qualitätssichernden Maßnahmen führten bereits zu einem messbaren Erfolg, was sich aus der Bestehensquote ablesen lässt. Grundlage der qualitätssichernden Maßnahme ist ein Eingangstest zur Feststellung des Ausgangsniveaus sowie eine ständige Erfolgskontrolle, der sich die Teilnehmer unterziehen müssen. Die Nichteinhaltung der gesetzten Standards kann zu einer Empfehlung des Abbruchs des Vorbereitungslehrganges führen. Damit werden zwar die Anforderungen an die Teilnehmer deutlich erhöht; gleichzeitig wird damit aber der Prüfungserfolg nachdrücklich verbessert. Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten Aufgrund des Satzungszwecks Unterstützung der Ausbildung der Mitarbeiter in den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen bietet die Akademie auch jährlich einen Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten an. Der Lehrgang dauert drei Monate und bereitet auf die Sommerprüfung vor. In 75 Unterrichtsstunden wird der gesamte prüfungsrelevante Stoff behandelt. Der Lehrgang endet mit drei Probeklausuren, die besprochen und korrigiert zurückgegeben werden. 100

101 Das Dozententeam Die Dozenten der Akademie Das Dozententeam der Akademie setzt sich im Wesentlichen aus erfahrenen Lehrern der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen, aus Lehrern der wissenschaftlichen Hochschulen, aus Spitzenbeamten der Finanzverwaltung, die entsprechende Erfahrungen aus einer Lehrtätigkeit haben, aus Richtern der verschiedenen Stufen der Finanzgerichtsbarkeit, aber auch aus erfahrenen Praktikern, die als Dozenten in anderen Bildungseinrichtungen tätig sind, zusammen. Die unterschiedliche Herkunft der Dozenten hat den Vorteil, den Teilnehmern am Fortbildungsprogramm auch unterschiedliche Anschauungen für Probleme und ihre Lösung zu vermitteln. Wichtiges Kriterium für die Dozententätigkeit ist der Praxisbezug. Die Teilnehmer der Veranstaltungen der Akademie erwarten keine rechtstheoretischen Erörterungen, sondern konkreten Rat und konkrete Hilfe, um die in den Praxen auftretenden steuerlichen Fragestellungen im Interesse der Mandanten, aber auch unter Vermeidung von Risiken zu lösen. Bei den Veranstaltungen der Akademie wird der Praxisbezug auch dadurch dokumentiert, dass grundsätzlich ein umfangreiches Skript ausgegeben wird. Diese Arbeitsunterlagen dienen in der Regel nicht nur dazu, dem vorgetragenen Stoff folgen zu können; sie sind in der Praxis auch zum Nacharbeiten gedacht und als Nachschlagewerk geeignet. Insofern sind die Skripte der Akademie von ihrem Inhalt her grundsätzlich umfangreicher, als tatsächlich vom Dozenten an Stoff vorgetragen wird. Verantwortlich für das Studienprogramm der Akademie zeichnen StB/WP Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald und Dipl.-Fw. Klaus Wittkowski, wobei Letzterer für die Themengestaltung und den Einsatz der Dozenten verantwortlich ist. 101

102 Veranstaltungsübersicht Fortbildungsangebote im Jahre 2007 Veranstaltung Teilnehmerkreis Veranstaltungsort/e Zeitraum/Datum Praktiker-Seminare 2006/ /2008 Zur aktuellen Information und Fortbildung der Berufsangehörigen Aachen, Bonn, Düren, Heinsberg, Siegburg und viermal in Köln 10 Termine in 10 Monaten Januar bis Juni September bis Dezember Mitarbeiter-Seminare 2007 Zur aktuellen Information und Fortbildung der Mitarbeiter der steuerberatenden Berufe. Dieses Seminar richtet sich an die Mitarbeiter der Kollegenschaft und hat zum Ziel, die Mitarbeiter permanent auf allen in der Praxis häufig vorkommenden Rechtsgebieten weiterzubilden zweimal in Aachen einmal in Bonn zweimal in Köln Januar bis Dezember 10 Termine in 10 Monaten Vorbereitungslehrgänge auf die Steuerberaterprüfungen Prüfungskurs mündliche Prüfung 2006/2007 Jahreslehrgang Prüfung 2007/2008 Klausurenkurs schriftliche Prüfung 2007/2008 Intensivkurs schriftliche Prüfung 2007/2008 Prüfungskurs mündliche Prüfung 2007/2008 Jahreslehrgang Prüfung 2008/2009 Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfungen zum/zur Steuerfachwirt/in Prüfungskurs mündliche Prüfung 2006/2007 Jahreslehrgang 2007/2008 Jahreslehrgang 2008/2009 Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten Prüfung I/2007 Prüfung I/2008 Berufsbegleitende Lehrgänge für Mitarbeiter, die sich auf die Steuerberaterprüfungen vorbereiten wollen Zusätzlich zum Jahreslehrgang (inkl. Klausurenkurs) können Prüfungskurse zur Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung gebucht werden Berufsbegleitende Lehrgänge für Mitarbeiter, die sich auf die Steuerfachwirtprüfungen vorbereiten wollen Zusätzlich zum Jahreslehrgang kann ein Prüfungskurs zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung gebucht werden Berufsbegleitende Lehrgänge für Auszubildende, die sich auf die Steuerfachangestelltenprüfungen vorbereiten wollen Schulungsräume der Akademie Schulungsräume der Akademie Schulungsräume der Akademie Schulungsräume der Akademie Schulungsräume der Akademie Schulungsräume der Akademie Schulungsräume der Akademie Schulungsräume der Akademie Schulungsräume der Akademie Schulungsräume der Akademie Schulungsräume der Akademie

103 Veranstaltungsübersicht Veranstaltung Teilnehmerkreis Veranstaltungsort/e Zeitraum/Datum Steuerrechtsupdate 2007 Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Lohnsteuer 2007 im Praxisalltag Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - jeweils halbtägige Seminarveranstaltung Aachen Köln Arbeitnehmer-Veranlagung 2006 Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Neue Aspekte zur Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - ganztägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Steuerliche Fragen rund um s Grundstück - Einkommensteuer - Umsatzsteuer - Grunderwerbsteuer - Erbschaftsteuer Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Umsatzsteuer auf dem Prüfstand Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - ganztägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Urteilsbesprechung mit Bundesrichtern Richtet sich an Berufsangehörige - jeweils halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie (1. Termin) (2. Termin) (3. Termin) (4. Termin) (5. Termin) Einkommensteuererklärung 2007 Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - jeweils halbtägige Seminarveranstaltung Köln Aachen Geldwerte Vorteile - rund um die Bewertung von Sachbezügen bei Arbeitnehmern und Geschäftsfreunden Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Steuergestaltende Nachfolgeregelungen aus ertrag-und erbschaftsteuerlicher Sicht Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - ganztägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Körperschaftsteuererklärung 2006 Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Fahrzeuge im Steuerrecht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsänderungen - Einkommensteuer - Körperschaftsteuer - Lohnsteuer - Umsatzsteuer Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie

104 Veranstaltungsübersicht Veranstaltung Teilnehmerkreis Veranstaltungsort/e Zeitraum/Datum Praxisprobleme bei der Bilanzerstellung zum Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Beratungsrelevantes Gesellschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung der GmbH- Novelle Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - ganztägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Verfahrensrechtliche Neuerungen im Beratungsalltag Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - ganztägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Einzelfragen zur Neuregelung des Umwandlungsteuerrechts Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Kinder im Ertragsteuerrecht - Einzelfragen zum neuen Elterngeld Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Aktuelles und Beratungsrelevantes zur Krisensituation bei Kapitalgesellschaften Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - ganztägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Aktuelles zur Betriebsaufspaltung unter besonderer Berücksichtigung der Unternehmensteuerreform Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Überblick über die Unternehmensteuerreform Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Besteuerung der Personengesellschaften Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - jeweils halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie (1. Termin) (2. Termin) (3. Termin) (4. Termin) Unternehmensteuerreform Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - ganztägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Private Veräußerungsvorgänge nach der Unternehmensteuerreform Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - ganztägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Vereinsbesteuerung im Fokus von Gesetzgeber und Rechtsprechung Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - ganztägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Rechtsformwahl im Lichte der Unternehmensteuerreform Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - ganztägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie

105 Veranstaltungsübersicht Veranstaltung Teilnehmerkreis Veranstaltungsort/e Zeitraum/Datum Aktuelle Bilanzierungsfragen unter Berücksichtigung der Neuregelungen zur Plausibilitätsbeurteilung Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - ganztägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Finanzgerichtsprozesse erfolgreich führen Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - ganztägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Beratungsrelevantes zur Veränderung im Gesellschafterbestand von Personengesellschaften Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - ganztägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Auswirkungen der Unternehmensteuerreform auf die steuerliche Vertragsgestaltung Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Die GmbH-Reform unter besonderer Berücksichtigung der Beratungspraxis des Steuerberaters Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - ganztägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Was der Steuerberater unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsdienstleistungsgesetzes vom Zivilrecht wissen muss Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - ganztägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Aktuelle Fragen zur Besteuerung der Land- und Forstwirte Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Neues zur Rechtsformalternative GmbH & Co. KG - Zivil- und Steuerrecht Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Beratungsakzente 2007 Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - ganztägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie Beratungsempfehlungen zu ausgewählten Fragen der Umsatzsteuerrichtlinien 2008 Richtet sich an Berufsangehörige und Mitarbeiter - halbtägige Seminarveranstaltung Schulungsräume der Akademie

106 Die Gremien der Akademie Die Gremien der Akademie Geschäftsführung Geschäftsführer: RA Manfred Hofstede, Rheinbach Geschäftsstellenleiter: RA/FAStR Dr. Wilfried Bachem, Bonn Studienleitung StB/WP Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Köln Dipl.-Fw. Klaus Wittkowski, Gelsenkirchen Geschäftsstelle Referat Controlling/Chefsekretariat: Susanne Kahrweg, Köln Referat Fortbildungsprogramm: Jutta C. Schmidt, Köln Referat Rechnungswesen: Kornelia Theisen, Niederkassel Sekretariat/Empfang: Sabine Hunfeld-Topalovic, Erftstadt Aufsichtsrat Vorsitzender: StB Helmut Schmitz, Aachen StB/WP Harald Elster, Reichshof-Odenspiel StB/vBP Hans-Josef Frentzen, Erkelenz StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder, Kerpen StBin Dipl.-Fw. Sabine Thieler, Köln Seminarbetreuung: Margit Jarkas, Köln Bettina Lehmann, Troisdorf-Spich Nathalie Reimer, Köln Technik: Stephan Löffler, Köln Simon Köster, Bonn Kuratorium Vorsitzende: StBin/vBPin Walburga Hansen, Erkelenz StB Karl-Heinz Bonjean, Köln StB/vBP Dipl.-Fw./Dipl.-Vw. Michael Fickus, Köln StB/WP Hans Josef Grund, Bonn StBin Dipl.-Fw. Petra Nolden, Bonn 106

107 Ausblick

108 Ausblick Verband Im Mittelpunkt der Verbandsarbeit in der zweiten Jahreshälfte 2008 werden der vom Oktober 2008 in Bonn im ehemaligen Bundeshaus stattfindende 31. Deutsche Steuerberatertag sowie der Verbandstag mit Mitgliederversammlung 2008, der am 12. November 2008 in Köln durchgeführt wird, stehen. Die diesjährige Mitgliederversammlung ist mit Neuwahlen verbunden, da die Amtszeit des im Jahre 2004 gewählten Vorstandes satzungsgemäß nach vier Jahren endet. Den Wahlen zum Vorstand in der Mitgliederversammlung gehen die Wahlen in den Bezirken voraus. Diese sind satzungsgemäß frühestens fünf Monate, spätestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung durchzuführen. Darüber hinaus wirkt sich die im Geschäftsjahr 2007 beschlossene Satzungsänderung auf die Wahlen aus: Die Zahl der Vorstandsmitglieder reduziert sich von derzeit 24 auf 21. Diese Reduzierung betrifft ausschließlich die von der Mitgliederversammlung des Verbandes zu wählenden Vorstandsmitglieder: Während bisher die Zahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder von einem Quorum abhing, je 200 Mitglieder war ein Vorstandsmitglied zu wählen, sind künftig nur noch elf Vorstandsmitglieder von der Mitgliederversammlung des Verbandes zu wählen. Neben Präsident Schmitz haben weitere fünf Mitglieder des Vorstandes angekündigt, nicht mehr für ein Vorstandsamt zu kandidieren. Die Wahlen der Bezirksvorstände haben auch Einfluss auf den Gesamtvorstand des Verbandes, da die Vorsitzenden der Bezirke satzungsgemäß geborene Vorstandsmitglieder des Verbandes sind. Diese Wahlen sind inzwischen durchgeführt und es zeichnen sich bereits einige Veränderungen ab. Die Mitgliederversammlung 2008 wird aber weitere tiefgreifende Änderungen mit sich bringen: Insofern wird sich der Vorstand in der Amtsperiode 2008/2012 spürbar verändern. Diese Veränderung betrifft zunächst aber nur die Zusammensetzung des Vorstandes. StB/WP Harald Elster hat bereits deutlich gemacht, dass er im Falle seiner Wahl die Kontinuität wahren will und an die erfolgreiche Verbandspolitik seines Vorgängers anknüpfen möchte. Der Verband ist hierfür personell und materiell bestens aufgestellt. Wie eingangs bereits ausgeführt, wird StB Helmut Schmitz nach 16jähriger Verantwortung als Präsident an der Spitze des Verbandes nicht für eine weitere Amtszeit kandidieren. Der bisherige Vizepräsident des Verbandes, StB/WP Harald Elster, aus dem Bezirk Oberberg, hat seine Kandidatur angekündigt. Als Zeichen der Kontinuität kann auch gewertet werden, dass HGF Hofstede, seit 1978 Geschäftsführer des Verbandes, seine Zusicherung gegeben hat, dem Verband noch für die Dauer einer Amtsperiode zur Verfügung zu stehen. Eine weitere wichtige Aufgabe bleibt die Mitgliedergewinnung. Es konnte zwar mit Stolz und Freude gemeldet werden, dass es gelungen ist, im Laufe des Jahres 108

109 Ausblick 2008 die Mitgliederzahl des Verbandes auf zu steigern. Andererseits muss festgestellt werden, dass die Mitgliederfluktuation in den zurückliegenden Jahren stark angestiegen ist. Es müssen in jedem Jahr ca. 100 Mitglieder neu gewonnen werden, um den Abgang bzw. den Wechsel in die außerordentliche Mitgliedschaft auszugleichen. Darüber hinaus stellt sich künftig die Frage, inwieweit die deutsche Wirtschaft - hier insbesondere der Mittelstand und damit der steuerberatende Beruf - von dem allgemein erwarteten, durch die weltweite Finanzkrise verursachten, wirtschaftlichen Rückgang betroffen sein werden. Der Mitgliederbindung ist künftig mit Sicherheit ähnlich intensiv nachzugehen, wie der Gewinnung von neuen Mitgliedern. Mittel zur Verfolgung beider Ziele sind ein leistungsfähiges Dienstleistungsangebot und eine effiziente verbands- und berufspolitische Vertretung. In der zweiten Jahreshälfte 2008 gilt es für den Verband, ein weiteres großes Ereignis zu begleiten: Der Verband und seine Akademie werden diese Tagung aber auch nutzen, um sich selbst den aus ganz Deutschland teilnehmenden Berufsangehörigen als Spitzenorganisationen des steuerberatenden Berufs im Kölner Bereich zu präsentieren. Mit Ende des Berichtszeitraums ergeben sich in der Geschäftsstelle des Verbandes einige personelle Änderungen: StB/RA Josef Eich, ehemaliger Gruppenleiter in der Oberfinanzdirektion Köln, scheidet nach zehnjähriger Tätigkeit aus den Diensten des Steuerberater-Verbandes Köln aus. StB/RA Josef Eich hat nachdrücklich beim Aufbau der Steuerrechtsabteilung des Verbandes unter Leitung von RA/FAStR Dr. Wilfried Bachem mitgewirkt. Er war der geistige Vater der berater depesche, einer monatlichen Informationsschrift, die in der Mitgliedschaft einen enormen Zuspruch gefunden hat. Der 31. Deutsche Steuerberatertag findet unter dem Motto Unternehmen Steuern vom Oktober 2008 in Bonn, im Bereich des Steuerberater-Verbandes Köln, statt. Nach Köln im Jahre 1990 und Aachen im Jahre 1997 wird zum dritten Mal ein Deutscher Steuerberatertag im Verbandsbereich Köln durchgeführt. Veranstaltungsort ist der ehemalige Plenarsaal im Deutschen Bundestag. Der Verband hat ein nachhaltiges Interesse an einer erfolgreichen Durchführung dieses für den gesamten Berufsstand bedeutsamen Kongresses. StB/RA Josef Eich wird sich nunmehr im Alter von 75 Jahren mehr seiner Familie und seinen Enkeln widmen. Sein Aufgabengebiet übernimmt der Studienleiter der Akademie, StB Dipl.-Fw. Klaus Wittkowski, der künftig insbesondere für die berater depesche verantwortlich zeichnet. Seit 1. Juli 2008 konnte auch die Position des Abteilungsleiters für die Bereiche Organisation, Kommunikation, Qualitätssicherung und Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb neu besetzt werden: 109

110 Ausblick RA Dr. Dominik Scheuerer, der acht Jahre Geschäftsführer des Kölner Anwaltvereins, der größten Mitgliedsorganisation im Deutschen Anwaltverein, war, trat zum 1. Juli 2008 in die Dienste des Verbandes. Vorstand und Präsidium erwarten neue Impulse in den Verantwortungsbereichen von Dr. Scheuerer. Berufspolitik Die Schlacht um das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz ist geschlagen: Die zunächst beabsichtigte Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen konnte noch einmal abgewehrt werden. Der Berufsstand sollte sich aber darauf einstellen, dass die Forderung nach einer Befugniserweiterung im Rahmen eines 9. Steuerberatungsänderungsgesetzes mit Sicherheit wieder aufleben wird. Insofern sollten rechtzeitig Überlegungen nach möglichen Lösungen erwogen werden. Die in der letzten Auseinandersetzung ins Spiel gebrachte Überlegung, geprüften Bilanzbuchhaltern eine erleichterte Steuerberaterprüfung anzubieten, sollte weiterhin aktuell bleiben, auch wenn es erhebliche Probleme bei der Anerkennung berufspraktischer Zeiten geben dürfte. Weitere berufspolitische Probleme dürften mit den Entwicklungen in der Finanzverwaltung, die unter die Begriffe Risikomanagement und Compliance fallen, einhergehen. Mit Macht drängt die Finanzverwaltung seit Jahren darauf, dass Steuererklärungen in elektronischer Form abgegeben werden. Mit eben solchem Nachdruck arbeitet die Finanzverwaltung daran, die eingereichten Erklärungen elektronisch bearbeiten zu können. Mittel hierzu sind die Verkennzifferung und umfassende Plausibilitätsprüfungen. Die Größenklasseneinteilung für Betriebsprüfungen wird bedeutungslos. Kriterium für die Durchführung von Außenprüfungen ist die Auffälligkeit im Rahmen der elektronischen Plausibilitätsprüfung. Hier dürfte sich die Frage stellen, inwieweit der Steuerberater selbst in der Lage ist, die Plausibilität der von seinem Mandanten vorgelegten Zahl abschließend beurteilen zu können. Gleichzeitig stellt sich die Frage der Mithaftung bzw. Mitbeteiligung, wenn bei der Plausibilitätsprüfung Beanstandungen festgestellt werden. Vor diesem Hintergrund muss die Forderung nach möglichst großer Transparenz gestellt werden, d.h. die Plausibilitätsprogramme, die der Finanzverwaltung zur Verfügung stehen, müssen auch dem Berufsstand zugänglich sein. In der Fachliteratur werden bereits die Folgen dieses Wandels erörtert: Entwickelt sich der steuerberatende Beruf zum Steuernotar mit weitreichender persönlicher Verantwortung für die Richtigkeit der der Finanzverwaltung übermittelten Daten oder bleibt der Steuerberater der Interessenwahrer seiner Mandanten, mit der Gefahr der Aussteuerung im automatisierten Verfahren. Diese Fragen werden die berufspolitische Diskussion in den nächsten Jahren sicherlich nachhaltig beeinflussen. 110

111 Ausblick Steuerpolitik Im Kapitel Steuerpolitische Entwicklungen wurden die Aktivitäten des Gesetzgebers im Berichtszeitraum von Juli 2007 bis Juni 2008 dargestellt. Im zweiten Halbjahr 2008 stehen aber noch gravierende Gesetzesänderungen an: n n Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) Das Jahressteuergesetz 2009 umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen in den verschiedensten Bereichen des Steuerrechts. Hier sind die wichtigsten Punkte aufgezählt: Verlagerung der Buchführung innerhalb der EU/EWR, Einführung eines optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer, Änderung bei der Verlustnutzung ( 15 a EStG), Änderungen bei der Abgeltungsteuer (Sondervorschriften für Anteilstausch, Aktien/Umtauschanleihen und Bezugsrechte, Quellensteueranrechnung), Einschränkung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeldzahlungen, Änderungen für beschränkt Steuerpflichtige, Änderungen in den Bereichen der ausländischen Familienstiftungen/Gemeinnützigkeit, Einschränkung der gewerbesteuerlichen erweiterten Grundstückskürzung, Verlängerung der Verfolgungsregelungsfrist für Steuerhinterziehung, Änderungen der Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung bei ausländischen Verlusten nach 3 a EStG, Einschränkung der Anwendung des Progressionsvorbehalts ( 32 b EStG) und Beschränkung des Vorsteuerabzugs für gemischt genutzte Fahrzeuge (BT-Drs. 545/08). Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) Zur Beschleunigung von Unternehmensgründungen n sieht das Gesetz eine Absenkung des Mindeststammkapitals der GmbH von bisher ,00 Euro auf ,00 Euro vor. Auf diese Weise sollen Gründungen besonders im Dienstleistungsgewerbe erleichtert werden. Vorgesehen ist außerdem die Einführung einer sog. Mini-GmbH, bei der es sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine Gesellschaft handelt, die ohne ein bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Hintergründe sollen einerseits die besonderen Bedürfnisse von Existenzgründern sein, anderseits soll ein Gegengewicht zur sich angeblich immer mehr ausbreitenden Ltd. geschaffen werden. Als Anlage zum GmbH-Gesetz führt das MoMiG einen Mustergesellschaftsvertrag ein und sieht zudem die Verkürzung von Eintragungszeiten beim Handelsregister vor (BT-Drs. 354/07). Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG) Mit diesem Regierungsentwurf soll das HGB-Bilanzrecht zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiterentwickelt werden, ohne aber die Eckpunkte des bisherigen HGB-Bilanzrechts aufzugeben. Die HGB-Bilanz soll Grundlage der Ausschüttungsbemessung unter steuerlicher Gewinnermittlung bleiben. Ziel ist es, mit dem Entwurf die Richtlinien 2006/43/EG und 2006/46/EG vollständig in nationales Recht umzusetzen. Einzelkaufleute, deren Umsatz ,00 Euro und deren Gewinn ,00 Euro im Geschäftsjahr nicht überschreitet, sollen von der Verpflichtung zur 111

112 Ausblick n Buchführung und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit werden. Auch ist die Anhebung der Schwellenwerte für Bilanzsummen und Umsatzerlöse von 20 % vorgesehen, wodurch eine größere Anzahl von Unternehmen in den Regelbereich gelangen, der für kleinere und mittelgroße Kapitalgesellschaften gilt. Hierdurch sollen Einsparmöglichkeiten für die Unternehmen geschaffen werden (BT-Drs. 344/08). Gesetz zur Reform des Erbschaftssteuer und Bewertungsrechts (Erbschaftssteuerreformgesetz ErbStRG) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge von Ehegatten, Kindern, Enkeln und sonstigen Personen der Steuerklasse I sowie der Steuerklassen II und III. Der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, welcher der Steuerklasse III auch weiterhin zugeordnet bleibe, soll einen persönlichen Freibetrag erhalten, der dem des Ehegatten aufgrund der durch Eheschließung begründeten Partnerschaft entspricht. Bei Unternehmen sollen 85 % des Betriebsvermögens verschont werden, wenn zehn Jahre eine bestimmte Lohnsumme nicht unterschritten wird und die Firma 15 Jahre lang im Eigentum der Familie bleibt. Diese 15-Jahre-Regelung ist jedoch umstritten und es ist durchaus damit zu rechnen, dass nicht nur an dieser Stelle des Entwurfs im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen vorgenommen werden (BT-Drs. 4/08). n n Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) Mit dem MoRaKG wird ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG) eingeführt. Durch das WKBG sollen Beteiligungsgesellschaften, die gezielt in Jungunternehmen investieren, steuerlich gefördert werden. So sollen solche Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften etwa von der Gewerbesteuer befreit werden. Hierzu müssen sie primär in Unternehmen investieren, die zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbes nicht älter als zehn Jahre sind und deren Eigenkapital nicht mehr als 20 Millionen Euro beträgt. Anerkennung und Aufsicht über Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften obliegen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) (BGBl. I 2008, S. 1672). Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz soll der Weg von der papierbasierten Steuerverwaltung hin zum Ausbau der elektronischen Übermittlung der Steuerdaten (ELSTER) bei der Steuererklärung der privaten Steuerzahler und der Unternehmen weiter beschritten werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sollen sämtliche Steuererklärungen von Unternehmen standardmäßig elektronisch übermittelt werden. Für den Fall unbilliger Härten sind Ausnahmen vorgesehen. Der bisher übliche Fragebogen in Papierform zur Auskunftserteilung über steuerrelevante, rechtliche 112

113 Ausblick und tatsächliche Verhältnisse anlässlich der Aufnahme der beruflichen und gewerblichen Tätigkeit soll ebenfalls durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Zukünftig sollen auch vorzulegende Belege und Unterlagen ohne zusätzlichen Aufwand für den Steuerpflichtigen auf elektronischem Weg verfügbar gemacht werden (BT-Drs. 547/08). Viele der vorstehenden Gesetze werden voraussichtlich erst in den Sitzungswochen des Monats November den Bundestag passieren. Die letzte Sitzung des Bundesrates findet in diesem Jahr am 19. Dezember statt scheint ein übliches Steuerberaterjahr zu werden: In der Woche zwischen Weihnachten und Silvester werden die Steuergesetze verkündet. 113

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