Videosysteme und videobasierende Detektionssysteme

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1 Videosysteme und videobasierende Detektionssysteme Version Ausgabedatum Dokumenten- Verteilerstatus Arbeitsgruppe Anzahl Status Seiten öffentlich PLaNT Planungshandbuch der ASFINAG AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT Rotenturmstraße 5 9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) , Telefax + 43 (0)

2 Dokumentenhistorie Version Ausgabe- Dokumenten- Verteiler- Verantwortlicher Änderungsgrund Datum Status Status öffentlich Bernhard Schalko Überarbeitung Änderungsberechtigte Name Firma / Abt eilung Telefon - Numme r Fax - Nummer E - Mail Bernhard Schalko ASFINAG MSG/ TD +43 (0) (0) bernhard.schalko@asfinag.at Druckdatum: Seite 2 von 9

3 Inhaltsverzeichnis Präambel DEFINITIONEN PROJEKT (Bereitstellung von Freiland Videobildern) GEHEIMHALTUNGSVERPFLICHTUNG / DATENSICHERHEITSERKLÄRUNG ENTGELT NUTZUNGSRECHT VERPFLICHTUNG NACH BEENDIGUNG VERLETZUNG UND SCHADENERSATZ Anlage 1: Richtlinie zur Nutzung von Freiland-Videos der ASFINAG Einleitung Geltungsbereich Nutzer Nutzungszweck Nutzungseinschränkung Gültigkeit... 9 Druckdatum: Seite 3 von 9

4 1 1.1 Präambel (1) Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft ( im Folgenden kurz ASFINAG ), Rotenturmstraße 5-9, 1011 Wien, deren Aktien zur Gänze im Eigentum der Republik Österreich stehen, wurde das Fruchtgenußrecht an den Bundesstraßen in Österreich übertragen. Damit verbunden ist für ASFINAG die Pflicht, Bundesstraßen zu planen, zu bauen, zu erhalten und zu finanzieren, sowie das Recht zur Einhebung von Maut an diesen Bundesstraßen. Diese Tätigkeiten führt ASFINAG u.a. selbst oder durch ihre Tochtergesellschaften durch. (2) Die/ der <Information einfügen> ( EMPFÄNGER ) beabsichtigt, mit ASFINAG das in Punkt 3. näher beschriebene PROJEKT durchzuführen. In diesem Zusammenhang werden dem EMPFÄNGER VERTRAULICHE INFORMATIONEN (wie unten definiert) zur Verfügung gestellt werden und unterwirft sich dieser aus diesem Grund gegenständlicher Geheimhaltungsverpflichtung. 1.2 DEFINITIONEN VERTRAULICHE INFORMATIONEN sind alle Informationen im Zusammenhang mit dem PROJEKT (wie unten in Punkt 3. beschrieben), die von ASFINAG, deren Tochtergesellschaften, deren jeweilige Mitarbeiter oder deren Bevollmächtigten an den EMPFÄNGER weitergegeben werden. Das Eigentumsrecht an diesen VERTRAULICHEN INFORMATIONEN ändert sich jedenfalls durch die Weitergabe nicht. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung beinhaltet auch mündliche Erklärungen an den EMPFÄNGER. 1.3 PROJEKT (Bereitstellung von Freiland Videobildern) Die ASFINAG wird dem EMPFÄNGER Livevideos zur Verfügung stellen. Diese Zurverfügungstellung setzt die Errichtung einer Bedienstation auf Kosten des EMPFÄNGERS voraus. Dem EMPFÄNGER kann ausschließlich über diese Bedienstation die Möglichkeit eröffnet werden, das aktuelle Verkehrsgeschehen zu beobachten. Der EMPFÄNGER ist ausschließlich berechtigt, die Livevideos zum Zwecke der Beobachtung des aktuellen Verkehrsgeschehens zu nutzen (siehe Anlage 1 Richtlinie zur Nutzung des Asfinag Videosystems ). Klarstellend wird festgehalten, dass es dem EMPFÄNGER ausdrücklich untersagt wird, Videos zu speichern oder auf sonstige Art aufzuzeichnen, diese zu anderen Zwecken zu verwenden bzw. an Dritte weiterzugeben. 1.4 GEHEIMHALTUNGSVERPFLICHTUNG / DATENSICHERHEITSERKLÄRUNG Druckdatum: Seite 4 von 9

5 (1) Der EMPFÄNGER verpflichtet sich hiermit, diese Geheimhaltungsverpflichtung einzuhalten und VERTRAULICHE INFORMATIONEN nicht an Dritte weiterzugeben, sofern die ASFINAG einer Weitergabe im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Der EMPFÄNGER verpflichtet sich insbesondere VERTRAULICHE INFORMATIONEN nicht auf irgendeine Art (schriftlich oder mündlich) durch irgendein Medium weiterzugeben. (2) Der EMPFÄNGER verpflichtet sich, VERTRAULICHE INFORMATIONEN nur in der oben bezeichneten Art und Weise zu verwenden (siehe Anlage 1 Richtlinie zur Nutzung des Asfinag Videosystems ). (3) VERTRAULICHE INFORMATIONEN dürfen in keiner Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ASFINAG kopiert oder vervielfältigt werden. Der EMPFÄNGER hat vielmehr sicherzustellen, dass eine Speicherung oder sonstige dauerhafte Aufzeichnung sowie Vervielfältigung durch seine Mitarbeiter nicht erfolgen kann. (4) Der EMPFÄNGER ist verpflichtet, seine Mitarbeiter oder jegliche andere Personen, die im Ausnahmefall VERTRAULICHE INFORMATIONEN vom EMPFÄNGER erhalten sollten, eine der vorliegenden ähnliche unterfertigen und Kopien dieser unterschriebenen en an die ASFINAG zu übermitteln. Weiters verpflichtet sich der EMPFÄNGER, ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, daß seine Mitarbeiter sowie jegliche andere Personen, die VERTRAULICHEN INFORMATIONEN im Ausnahmefall vom EMPFÄNGER erhalten sollten, ebenfalls die VERTRAULICHEN INFORMATIONEN geheim halten. 1.5 ENTGELT Errichtungskosten in EURO: (wird bei Abschluss der Vereinbarung eingesetzt) Pos. Menge EH Bezeichnung EP Gesamt Errichtungskosten gesamt Druckdatum: Seite 5 von 9

6 Jährliche Instandhaltungskosten in EURO (für die ersten drei Jahre): (wird bei Abschluss der Vereinbarung eingesetzt) Pos. Menge EH Bezeichnung EP Gesamt Instandhaltungskosten jährlich Jährliche Instandhaltungskosten in EURO (ab dem vierten Jahr): (wird bei Abschluss der Vereinbarung eingesetzt) Pos. Menge EH Bezeichnung EP Gesamt Instandhaltungskosten jährlich 1.6 NUTZUNGSRECHT Die ASFINAG ist jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen dem EMPFÄNGER das Nutzungsrecht an diesen Daten zu entziehen (Widerruf). Der Widerruf wird mit Empfang der schriftlichen Mitteilung beim EMPFÄNGER wirksam. 1.7 VERPFLICHTUNG NACH BEENDIGUNG Im Falle der Beendigung dieser Vereinbarung wird die ASFINAG spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach vorheriger Ankündigung, die Bedienstation entfernen und sämtliche Zugriffe sperren, sodass eine Beobachtung der aktuellen Verkehrslage nicht mehr möglich ist. 1.8 VERLETZUNG UND SCHADENERSATZ Im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der oben genannten Verpflichtungen wird der EMPFÄNGER schadenersatzpflichtig für alle Schäden, die aus der Verletzung dieser entstehen, wobei der EMPFÄNGER auch für dritte Person einzustehen hat, denen der EMPFÄNGER VERTRAULICHER INFORMATIONEN übergeben hat. Ferner ist in diesem Fall, die ASFINAG berechtigt, dem EMPFÄNGER die Nutzung dieser Daten mit sofortiger Wirkung zu untersagen (Widerruf). Druckdatum: Seite 6 von 9

7 Die Haftung der ASFINAG ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere trifft die ASFINAG keine Verantwortung dafür, dass dem Nutzer durchgehend Videos in einer ausreichenden Bildqualität zur Verfügung gestellt werden. Wien, am Name und rechtgültige Fertigung durch den EMPFÄNGER Druckdatum: Seite 7 von 9

8 2 Anlage 1: Richtlinie zur Nutzung von Freiland-Videos der ASFINAG 2.1 Einleitung Bei der Verwendung von Videos der ASFINAG sind insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nrn. 165/1999, 136/2001 und 13/2005 in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten, wobei von jedem Benutzer eine zu unterzeichnen ist. Weiters gilt für die Verwendung der Tunnelvideos das Straßentunnelsicherheitsgesetzes (STSG) in der jeweils gültigen Fassung. 2.2 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für die Nutzung von Kameras über sämtliche von der ASFINAG zur Verfügung gestellten Bedienstationen. Die Richtlinie gilt für die der eingeschränkten Nutzung zugrunde liegenden Kameras auf Autobahnen und Schnellstraßen. 2.3 Nutzer Name:... Anschrift:... Telefon:... Fax: Nutzungszweck Das Nutzungsrecht des Nutzungsberechtigten umfasst ausschließlich der Beobachtung des Straßenverkehrs auf Autobahnen und Schnellstraßen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses. Dem Nutzungsberechtigten werden ausschließlich Livevideobilder zur Verfügung gestellt, wobei eine Speicherung dieser Bilder oder Versenden zu anderen Zwecken unzulässig ist. Druckdatum: Seite 8 von 9

9 2.5 Nutzungseinschränkung Nicht gestattet ist die Nutzung des VMIS-Videosystems für folgende Zwecke: Identifizierung von Personen Identifizierung von Fahrzeugen (Kennzeichen, etwaige Aufschriften, ) Beobachtung von nicht verkehrs- und straßenbezogenen Objekten Die Speicherung von Einzelbildern und Sequenzen von Videos Übermittlung an Dritte 2.6 Gültigkeit Die Gültigkeit dieses Dokuments tritt mit der Verteilung in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Druckdatum: Seite 9 von 9

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