Beschäftigungsperspektiven eröffnen Regionalentwicklung stärken. Regionalbudget V. Umsetzung Regionalbudget Prignitz
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1 L ANDKREIS P RIGNITZ INTERESSENBEKUNDUNGSVERFAHREN 2 Beschäftigungsperspektiven eröffnen Regionalentwicklung stärken Regionalbudget V Umsetzung Regionalbudget Prignitz Förderperiode RB V: Investition in Ihre Zukunft Dieses Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg
2 Landkreis Prignitz - Seite 1 von Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASF) unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) durch das Förderprogramm Beschäftigungsperspektiven eröffnen Regionalentwicklung stärken (Regionalbudget) die kommunale Beschäftigungspolitik in den Landkreisen, die arbeitsmarktpolitische mit strukturpolitischen Zielen verknüpft und auf die Förderung von arbeitslosen Benachteiligten am Arbeitsmarkt ausgerichtet ist. Das Operationelle Programm (OP) des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds integriert die Förderung des Regionalbudgets in der Prioritätenachse C Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen. Die ESF-Fördergrundsätze sind zu beachten. Die Förderung von arbeitslosen, insbesondere langzeitarbeitslosen, Frauen und Männern sowie Nichtleistungsbeziehenden soll diesen Perspektiven eröffnen und gleichzeitig die Regionalentwicklung stärken. Langzeitarbeitslose sind dabei mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen im Landkreis Prignitz zu beteiligen. Mit der Förderung sollen arbeitspolitisch folgende Ziele erreicht werden: 1. Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung für arbeitslose Frauen und Männer 2. Verbesserung der sozialen Eingliederung von arbeitslosen Frauen und Männern 3. Anregung von Akteurskooperationen und Netzwerkbildung vor Ort I. Inhaltliches Ziel des Landkreises Prignitz In Ergänzung und enger Verzahnung mit bestehenden arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumenten des Jobcenters Prignitz sowie der Agentur für Arbeit, Geschäftsstellenverbund Prignitz, wurde die nachfolgende bedarfsorientierte Zielstellung für den Landkreis Prignitz herausgearbeitet. Kreisliches Ziel: 2.3. Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung/der Beschäftigungsfähigkeit von Benachteiligten Strategisches Ziel 2 des MASF: Verbesserung der sozialen Eingliederung von arbeitslosen Frauen und Männern Spezifische Ziel: 2.1.Verbesserung der sozialen Infrastruktur sowie Stärkung der sozialen Kompetenz (langzeit-)arbeitsloser Frauen und Männer durch Beteiligung an Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen Die Maßnahmen und Projekte zur Erreichung dieses Zieles müssen einen konkreten Bezug zu Vorhaben und Zielen der Regionalentwicklung ausweisen, um die Verknüpfung dieser arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Ziele zu gewährleisten. Es sollten Projekte, deren Umsetzung sich im Landkreis Prignitz bewährt hat, weiterhin Berücksichtigung finden und zudem innovative Projekte entwickelt werden, die über die bestehenden Instrumente des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) und Drittes Buch (SGB III) hinausgehen. Bei der Darstellung der Inhalte der Regionalbudgetförderung sind Ausführungen zu den zusätzlichen Leistungen (Additionalität) und den zusätzlichen Ergebnissen bzw. Wirkungen (Mehrwert) durch die ESF-Förderung erforderlich. II. Zielgruppe Alle am Arbeitsmarkt benachteiligten Frauen und Männer, inklusive nichtleistungsbeziehende Arbeitssuchende, mit Wohnsitz im Landkreis Prignitz sind zur Teilnahme an einem Regionalbudgetprojekt berechtigt. Schwerpunktmäßig ist eine Berücksichtigung vor allem Langzeitarbeitsloser vorgesehen.
3 Landkreis Prignitz - Seite 2 von III. Adressaten des Interessenbekundungsverfahrens/Trägervoraussetzungen Konzepte können von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähigen Personengesellschaften eingereicht werden, die aufgrund Ihrer Eignung einen Beitrag zur Erreichung der Zielsetzung des Landkreises Prignitz gem. Pkt. I erbringen können. Sie müssen im Gebiet des Landkreises Prignitz mindestens eine Geschäftsstelle betreiben bzw. im Falle einer Projektförderung einrichten. IV. Umsetzungsmodalitäten/Art und Umfang der Zuwendung Die Förderphase Regionalbudget V (RB V) hat am begonnen und endet am Der Maßnahmezeitraum der einzureichenden Projektvorschläge beginnt frühestens am und endet spätestens am Im Zusammenhang mit einer Verlängerung der Programmlaufzeit wird abhängig von den haushalterischen Voraussetzungen eine Erhöhung des Kontingents durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie angestrebt. Vorbehaltlich der Bestätigung des Landeshaushaltes durch den Landtag ist eine Laufzeit bis zum vorgesehen. Es sind insgesamt 20 Teilnehmer, davon mindestens 4 Frauen und 1 Nichtleistungsbezieher, durch das Projekt zu erreichen. Das Interessenbekundungsverfahren zur Förderphase RB V stellt die erste Stufe eines zweistufigen Förderverfahrens dar. Für die Umsetzung des Projektes werden dem Träger maximal 115 T ESF-Mittel zur Verfügung gestellt Darüber hinaus ist eine Kofinanzierung aus dem Projekt in Höhe von mind. 35 % erforderlich. Die Durchführung eines Projektes mit geringerem Kofinanzierungsanteil ist nur in Ausnahmefällen und mit gesonderter Zustimmung durch die Steuerungsgruppe möglich. Die Förderung wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Die notwendige Kofinanzierung der vom Land bereitgestellten ESF-Mittel kann durch ergänzende kommunale Mittel, durch Mittel aus dem SGB II einschließlich Mehraufwandsentschädigung (außer Kosten der Unterkunft ( 22 SGB II) und einmalige Leistungen im Sinne 23 SGB II), durch Mittel aus dem SGB III, andere öffentliche und private Mittel, soweit sie ESF-förderfähig sind, erfolgen. Für ALG-II Empfänger werden monatlich 384 für eigenständige Mitglieder in der Sozialversicherung und 271 für familienversicherte Teilnehmende pauschal als Kofinanzierung angerechnet. Zur Verwaltungsvereinfachung wurden Pauschalen für indirekte Kosten der Projekte eingeführt. (siehe Anlage 1). Über die in den o.g. Fördergrundsätzen aufgeführten Förderausschlüsse hinaus ist eine Aufstockung von Mehraufwandsentschädigungen bei Arbeitsgelegenheiten nach 16 d SGB II nicht zulässig. Davon unberührt bleiben jedoch zusätzliche begleitende Aktivitäten. Bei der Förderung von Zuschüssen zu Beschäftigung oder Praktika, die zulässig sind, sofern anderenfalls die Beschäftigung oder das Praktikum für Teilnehmende oder in dem für Teilnehmende notwendigen Umfang nicht möglich wäre, ist eine insgesamt angemessene Entgelthöhe sicherzustellen. Für Beschäftigungsverhältnisse gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn das geförderte Beschäftigungsverhältnis tariflich oder ortsüblich, mindestens jedoch in Höhe von 7,50 /h Arbeitnehmer-Brutto entlohnt wird. Gefördert werden ausschließlich Personal- und Sachkosten sowie teilnehmerbezogene Ausgaben, nicht jedoch investive Kosten.
4 Landkreis Prignitz - Seite 3 von V. Einzureichende Unterlagen Interessenbekundungen sind bis spätestens in elektronischer Form einzureichen an rb@lkprignitz.de sowie zusätzlich in schriftlicher Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis spätestens an: Landkreis Prignitz Gb II - Sb Planung/Unternehmensbetreuung Regionalbudget/Interessenbekundung 2 RB V Berliner Str Perleberg Eine Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt unter der fristgerechten Gesamtdarstellung des Projektes sowie der Vollständigkeit der Unterlagen. Notwendige einzureichende Unterlagen sind: a) Kompaktseite mit Kurzangaben zum Träger und Projekt b) Projektbeschreibung max. 10 Seiten (inklusive eventueller Anlagen), Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11 c) Finanzierungsplan lt. Vorlage (Excel-Tabelle) Die Projektbeschreibung zu b) muss folgender Gliederung entsprechen: 1. Beschreibung der Ausgangssituation 2. Darstellung des Projektzieles inkl. Zielgruppe 3. Beschreibung der Projektumsetzung 4. Verbindliche Aussagen zu Ergebnissen 5. Darstellung der Additionalität sowie des Mehrwertes (beachte Anlage 2) 6. Darstellung Beitrag zur Regionalentwicklung 7. Berücksichtigung der Querschnittsziele des ESF (beachte Anlage 3) 8. Erläuterungen zu der im Finanzierungsplan angegebenen Finanzierung sowie Kofinanzierung Nur termingerecht eingegangene Interessenbekundungen mit vollständig eingereichten Unterlagen werden berücksichtigt. VI. Bewertungskriterien Über die Förderwürdigkeit von Projekten entscheidet unter Beachtung der Projektauswahlkriterien die Steuerungsgruppe Regionalbudget des Landkreises Prignitz. Entscheidungskriterien werden hierbei neben den als Gliederung vorgegebenen Schwerpunkten insbesondere sein: - Zuordnung des Projektinhaltes zu dem vorgegebenen kreislichen Ziel - Konkrete Effekte und messbare Ergebnisse - Innovative Ansätze - Darstellung der Einbeziehung relevanter Akteure - Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Kompetenz des Maßnahmeträgers - Nachvollziehbare Darlegung des Kostenrahmens, Darstellung der (Ko-)Finanzierung, Angemessenheit, Erforderlichkeit,
5 Landkreis Prignitz - Seite 4 von Zur abschließenden Bewertung der Projekte behält sich die Steuerungsgruppe des Landkreises Prignitz das Recht vor, einzelne Bewerber zu einem konkretisierenden Gespräch einzuladen. VII. Zeitlicher Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens Öffentliche Bekanntmachung: Abgabefrist für Projektvorschläge: (per Mail) (per Post mit rechtsverbindlicher Unterschrift) Auswahl der Projekte: Ende Dezember 2012 Antragstellung: Januar 2013 Frühester Projektbeginn: Alle termingerecht und vollständig eingereichten Vorschläge werden auf ihre Förderwürdigkeit geprüft. Die Mitglieder der regionalen Steuerungsgruppe empfehlen, welche Projektvorschläge über das Regionalbudget gefördert werden sollen. Nach Auswahl des Projektes erhält der ausgewählte Träger die Aufforderung, einen formgerechten Antrag bei der LASA Brandenburg GmbH zu stellen. VIII. Ansprechpartner und weitergehende Informationen Die Ausschreibung des Interessenbekundungsverfahrens, die Kompaktseite gem. Pkt. V a sowie der Finanzierungsplan können ab Mittwoch, dem , im Internet unter abgerufen werden. Gleichzeitig erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe über den Prignitz Express und Dosse-Express. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Landkreises Prignitz, Gb II, Sb Planung/Unternehmensbetreuung Regionalbudget. rb@lkprignitz.de oder telefonisch: Ditten, Andreas Sachbereichsleiter/Projektverantwortlicher 03876/ Weiland, Undine Sachbearbeiterin 03876/ Schmidt, Janine Sachbearbeiterin 03876/ Paepke, Regina Sachbearbeiterin 03876/ Siegmund, Annette Sachbearbeiterin 03876/ Hinweise: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Interessenbekundungsverfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt. Ein Rechtsanspruch des Konzepteinreichers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf das Merkblatt zur Förderphase Regionalbudget V auf der Internet-Seite der LASA Brandenburg GmbH: Sachbereichsleiter Perleberg, Anlagen Anlage 1: Informationen zur Gemeinkostenpauschale Quelle: Schreiben des MASF vom Anlage 2: Informationen zur Additionalität und zum Mehrwert Quelle: Auszug aus den FAQ der LASA-Homepage vom Anlage 3: Informationen zu den Querschnittszielen im ESF Quelle: Auszug aus den Definitionen von der Homepage (Herausgeber MASF) vom
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