Um eine möglichst breite Teilnahme zu ermöglichen ruft der Landkreis Märkisch-Oderland unter dem Leitthema

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1 Aufruf des Landkreises Märkisch-Oderland zum Einreichen von Projektkonzepten für die V. Förderperiode des Regionalbudgets im Förderzeitraum vom bis Ausgangsbedingungen Am 1. März 2012 startete das Regionalbudget in seine V. Förderperiode. Der aktuelle Aufruf ist auf den Bewilligungszeitraum vom 01. März 2013 bis zum 28. Februar 2014 ausgerichtet. Das Regionalbudget ist ein Instrument des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Unterstützung der kommunalen Beschäftigungspolitik in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Im Vordergrund steht die Verbindung aktiver Arbeitsmarktpolitik für arbeitslose Frauen und Männer mit den Erfordernissen und Zielen nachhaltiger Regionalentwicklung. Strategische Ziele dieser durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) im Land Brandenburg zur Verfügung gestellten Förderung sind: 1. Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung von arbeitslosen Frauen und Männern 2. Verbesserung der sozialen Eingliederung von arbeitslosen Frauen und Männern 3. Anregung von Akteurskooperationen und Netzwerkbildung vor Ort. Um eine möglichst breite Teilnahme zu ermöglichen ruft der Landkreis Märkisch-Oderland unter dem Leitthema Beschäftigungsperspektiven eröffnen - Regionalentwicklung stärken auf, Projektkonzepte zu entwickeln und einzureichen. 2. Ziele des Aufrufs Es wird erwartet, dass die regionalen Akteure Projekte entwickeln, die die Arbeitsförderung mit der Regionalentwicklung verbinden und dabei Arbeitslose, insbesondere langzeitarbeitslose Frauen und Männer, vorrangig in sozialversicherungspflichtige Arbeit und Ausbildung bringen. Die Konzepte sollen sich auf die folgenden Entwicklungsschwerpunkte der Regionalentwicklung des Landkreises Märkisch-Oderland beziehen: 1. Bildung/ Soziales/Gesundheit 2. Erneuerbare Energien 3. Tourismus Mit dem Regionalbudget Märkisch-Oderland werden insbesondere folgende struktur- und arbeitsmarktpolitischen Ziele verfolgt: Zielbereich 1 Verbesserung des Zugangs von arbeitslosen Frauen und Männern zu Beschäftigung Spezifisches Ziel: Verringerung der Arbeitslosigkeit und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit arbeitsloser Frauen und Männer:

2 2 Entwicklung und Umsetzung von Projekten, die die nachhaltige Vermittlung arbeitsloser Frauen und Männer, darunter besonders Langzeitarbeitsloser, in svpflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt vorrangig durch die individuelle Stärkung und Verbesserung ihrer fachlichen Qualifizierung zum Ziel haben, Durchführung von Maßnahmen, die die Verbesserung der Bildungs-, Ausbildungsund Berufschancen junger Arbeitsloser und deren Vermittlung in Arbeit bzw. Ausbildung zum Ziel haben, zielgruppenorientierte Umsetzung von Maßnahmen für arbeitslose junge Eltern und Alleinerziehende zur Verbesserung ihrer Chancen auf (Wieder-)Integration in Erwerbstätigkeit oder Ausbildung im Sinne der Sicherung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Umsetzung von innovativen Maßnahmen für arbeitslose Frauen und Männer im Leistungsbezug SGB lll zur Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und ihre nachhaltige Vermittlung in Arbeit bei gleichzeitiger Einbeziehung arbeitsloser Nichtleistungsbezieher/innen in diese Vorhaben. In diesem Zielbereich sind 11 Projekte geplant. Durch die Träger ist eine Vermittlungsquote von mindestens 23 % zu realisieren (Vermittlung in Ausbildung und Arbeit). Zielbereich 2 Verbesserung der sozialen Eingliederung von arbeitslosen Frauen und Männern und arbeitsloser Nichtleistungsbezieher/innen Spezifisches Ziel: Verbesserung der sozialen und fachlichen Kompetenzen langzeitarbeitsloser Frauen und Männer: Realisierung von Maßnahmen zur Aktivierung, Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit langzeitarbeitsloser Frauen und Männer unter Einbindung der Gesundheitsförderung, Umsetzung von Projekten zur Förderung der Sozialkompetenzen und der sozialen Integration Langzeitarbeitsloser und arbeitsloser Nichtleistungsbezieher/innen in Verbindung mit der Entwicklung niedrigschwelliger Beschäftigungsmöglichkeiten. In diesem Zielbereich sind 5 Projekte geplant. Durch die Träger ist eine Vermittlungsquote von mindestens 15 % zu realisieren (Vermittlung in Ausbildung und Arbeit). Zielbereich 3 Anregung von Akteurskooperationen und Netzwerkbildung vor Ort Spezifisches Ziel: Stärkung der genannten kreislichen Entwicklungsschwerpunkte und spezifischen Förderziele des Landkreises durch die Stabilisierung und Verbesserung regionaler Kooperationen und Netzwerkarbeit Entwicklung weiterer Kooperationsformen zur Gestaltung und Sicherung bedarfsgerechter Qualifizierungsmaßnahmen und zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten. Schwerpunktbereiche: Tourismus, Erneuerbare Energien. Sicherung einer Kontakt- und Anlaufstelle für Beschäftigung suchende Frauen und Männer als auch Unternehmen, die Orientierung und Beratung zu arbeitsmarktrechtlichen Förderungen für Arbeitslose über die Angebote der Arbeitsagentur und Jobcenter hinaus anbietet und damit zusätzliche regionale Beratungs- und Kooperationsbedarfe generiert. Erwartet wird vor allem das Angebot zusätzlicher Förderung oder Beratung, z.b. für arbeitslose Nichtleistungsbezieher/innen, außerhalb der Möglichkeiten des Jobcenters und der Agentur an verschiedenen Standorten im Landkreis (entsprechende Erfahrungen sind darzustellen).

3 3 Der Umfang des Aufwandes für sozialpädagogische Betreuung in den Maßnahmen ist separat darzustellen sofern für die jeweilige Zielgruppe eine solche Betreuung als unbedingt notwendig erachtet wird. Für alle geplanten Vorhaben ist darzustellen, in welcher Art und Weise die entwickelten Projekte unter Nutzung der Mittel des ESF über die Möglichkeiten der Förderinstrumente des SGB ll und SGB lll hinausgehen (Zusätzlichkeit der ESF-Förderung) und einen regionalen Mehrwert erzielen. 3. Förderbedingungen Im Rahmen des Regionalbudgets Märkisch-Oderland sind im Förderzeitraum 16 Projektbewilligungen möglich. Mit Start am 01. März 2013 ist eine Staffelung des Projektbeginns vorgesehen. Mögliche Termine für den Projektbeginn sind 01. März 2013, 01. April 2013 und 01. Mai Der Vorzugstermin ist anzugeben. Die Förderung von Projekten erfolgt auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung 23 und 44 sowie des Operationellen Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode , Prioritätsachse C (Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen). Es gelten die allgemeinen Regelungen der Fördergrundsätze für das Operationelle Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode , Ziel Konvergenz Brandenburg Nordost und Brandenburg Südwest" (in der jeweils geltenden Fassung (http// und ihre Rechtsgrundlagen. Zu beachten sind auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Die Förderung wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Die Zuwendung aus ESF-Mitteln beläuft sich auf höchstens 67% der zuschussfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil (Kofinanzierung) muss mindestens 33 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben betragen. Dieser Anteil kann durch Mittel des Jobcenters Märkisch-Oderland (Mittel aus dem SGB II ohne Kosten der Unterkunft nach 22 und einmalige Leistungen i.s. des 23 SGB II) bzw. der Agentur für Arbeit (Mittel aus dem SGB III) sowie durch kommunale und sonstige Mittel (Eigenmittel der Projektträger), soweit sie ESF-förderfähig sind, erfolgen oder ergänzt werden. Eine Aufstockung von Mehraufwandsentschädigungen bei Arbeitsgelegenheiten nach 16d SGB II ist nicht zulässig. Bei der Förderung von Zuschüssen zu Beschäftigung oder Praktika, die zulässig sind, sofern anderenfalls die Beschäftigung oder das Praktikum für Teilnehmende oder in dem für Teilnehmende notwendigen Umfang nicht möglich wäre, ist eine insgesamt angemessene Entgelthöhe sicherzustellen. Für Beschäftigungsverhältnisse gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn das geförderte Beschäftigungsverhältnis tariflich oder ortsüblich, mindestens jedoch in Höhe von 7,50 /h Arbeitnehmer-Brutto entlohnt wird. Für ALG-II Empfänger können monatlich 384 für eigenständige Mitglieder in der Sozialversicherung und 271 für familienversicherte Teilnehmende pauschal als Kofinanzierung angerechnet werden. Die Durchführung eines Projektes mit einem geringeren Kofinanzierungsanteil bedarf der gesonderten Zustimmung der Steuerungsgruppe für das Regionalbudget Märkisch-Oderland.

4 4 Den Projektträgern wird empfohlen, mit dem Jobcenter Märkisch-Oderland bzw. der Agentur für Arbeit vorab zu klären, ob diese zusätzlichen Fördervorhaben mit der vorgesehenen Zielgruppe während der Projektteilnahme begleitet werden können. Es können nur arbeitslose Teilnehmer/innen im Falle der Bewilligung des Projektes berücksichtigt werden, die ihren Wohnsitz im Landkreis MOL haben. Förderfähig sind ausschließlich Personal-, Sach- und teilnehmerbezogene Ausgaben. Investive Kosten sind nicht förderfähig. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn eine weitere Förderung aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union (ESF und EFRE), aus regional übergreifenden Operationellen Programmen des Bundes zur Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Humanressourcen sowie eine Förderung aus den anderen Programmen und Initiativen der Europäischen Union für den beantragten Verwendungszweck erfolgt. Die Administration der Projektförderung (Bewilligung, Mittelauszahlung, Verwendungsnachweisprüfung) erfolgt in diesem Förderabschnitt vollständig durch die LASA Brandenburg GmbH. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. 4. Verfahrensablauf Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01. März 2013 und endet am 28. Februar Die Projektlaufzeit beträgt abhängig vom Projektbeginn max. 12 Monate. Projektkonzepte im Sinne des Aufrufs sind beim: Landkreis Märkisch-Oderland Beigeordneter und Fachbereichsleiter I Herr Rainer Schinkel Puschkinplatz Seelow ab sofort bis zum Montag, den 19. November 2012, Uhr (Ausschlusstermin) einzureichen. Dafür sind ausschließlich das unter herunterzuladende Formblatt sowie der Finanzplan zu verwenden. Die erforderlichen Anlagen sind beizufügen. Die Abgabe in Schriftform muss in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift Regionalbudget V / 2 erfolgen. Der Projektvorschlag muss rechtsverbindlich unterschrieben sein. Zusätzlich sind das Gesamtkonzept, das ausgefüllte Formblatt, der Finanzplan sowie die Anlagen per Mail an wirtschaftsamt@landkreismol.de, Betreff Ideenwettbewerb Regionalbudget V / 2, zu schicken. Die eingereichten Projektkonzepte werden durch die beim Landkreis Märkisch-Oderland für das Regionalbudget gebildete Steuerungsgruppe geprüft und bewertet. Voraussetzung ist das termingerechte und vollständige Vorliegen aller Unterlagen. Nach der Bewertung werden die Einreicher der ausgewählten Konzepte durch den Landkreis entsprechend informiert und zu einem weiteren Arbeitsgespräch eingeladen. Der Rechtsweg ist dabei ausgeschlossen.

5 5 5. Bewertungsmaßstäbe Die Bewertung der eingegangenen Wettbewerbsbeiträge auf ihre Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit erfolgt durch die Steuerungsgruppe des Landkreises unter Beachtung der Projektauswahlkriterien für das Operationelle Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode gemäß Art. 71 VO (EG) Nr. 1083/ 2006 für die Förderung Beschäftigungsperspektiven eröffnen - Regionalentwicklung stärken. Dazu gehören insbesondere folgende Kriterien: 1. Übereinstimmung mit den benannten arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Zielen des MASF und des Landkreises. 2. Angaben zum Mehrwert der ESF-Förderung/ Abgrenzung zu den regulären Instrumenten des SGB II und SGB III (Zusätzlichkeit der ESF-Förderung) 3. Darstellung konkreter Maßnahmen und messbarer Ergebnisse zur Sicherung der Integration Arbeitsloser, Langzeitarbeitsloser und arbeitsloser Nichtleistungsbezieher in sv-pflichtige Arbeit und Ausbildung und weiterer integrativer und sozialer Effekte. Bevorzugt wird ein höherer Umfang der Nutzung betrieblicher Praktika für die Teilnehmenden. 4. Beitrag des Projektes zur Regionalentwicklung in Märkisch-Oderland. 5. Beitrag des Vorhabens zur Erfüllung der Querschnittsziele des ESF, wie z.b. die Sicherung der Chancengleichheit, Beitrag zur demografischen Entwicklung. 6. Darstellung maßnahmerelevanter Akteurskooperationen und Netzwerkarbeit. 7. Nachhaltigkeit des Vorhabens in ökonomischer, ökologischer oder sozialer Hinsicht. 8. Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Kompetenz des Projektträgers. 9. Nachvollziehbare Darstellung der Projektumsetzung und der Gesamtfinanzierung sowie Angemessenheit der Projektkosten. Dazu zählt auch der Aufwand sowohl pro aktivierten Teilnehmer als auch für die geplante Vermittlung pro Teilnehmer in Beschäftigung. 6. Teilnahmevoraussetzungen Zur Teilnahme am Wettbewerb sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts berechtigt, die die notwendigen fachlichen, sachlichen und personellen Kompetenzen und Ressourcen für die Durchführung des Projektes aufweisen. Die Projektträger sollten im Landkreis Märkisch-Oderland mindestens eine Geschäftsstelle betreiben bzw. im Falle einer Förderung eine solche einrichten. Den Konzepten sind ein Curriculum und die Tagewerke pro Teilnehmer/in beizufügen sowie Angaben zum Vorhabensträger, Nachweise zu dessen Befähigung und Referenzen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Projektmanagementgruppe Regionalbudget, STIC Wirtschaftsfördergesellschaft MOL mbh, Tel.: / / sez@stic.de Das Formblatt und den Finanzplan zum Einreichen der Projektkonzepte erhalten Sie unter

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