Landesprogramm Arbeit für das Saarland ASaar zur Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland
|
|
- Heinz Junge
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Grundsätze zur Förderung von langzeitarbeitslosen Erwachsenen mit Vermittlungshemmnissen Landesprogramm Arbeit für das Saarland ASaar zur Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland Förderrahmen Ziffern : STABIL Ü25 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage: Das Land kann nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der Verwaltungsvorschriften zu 44 Landeshaushaltsordnung Zuwendungen zur Förderung von langzeitarbeitslosen Erwachsenen im Rechtskreis SGB II gewähren. Die Zuwendungen sind freiwillige Leistungen, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. Sie werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bewilligt. 2. Gegenstand der Förderung: Die Förderung des Landes zielt darauf ab, insbesondere langzeitarbeitslose Erwachsene (Ü25), die durch die Jobcenter als arbeitsmarktfern eingestuft sind, so zu entwickeln und zu festigen, dass sich deren Perspektiven hinsichtlich einer Aktivierung, beruflichen Qualifizierung und Eingliederung in Arbeit deutlich verbessern. Dieser Personenkreis benötigt über die Aktivierung und berufliche Qualifizierung durch die Jobcenter hinaus zunehmend eine wesentlich intensivere Betreuung und Anleitung, als dies durch das SGB II vorgesehen ist. Um dem besonderen Beratungs- und Unterstützungsbedarf von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen Rechnung zu tragen und deren Eingliederungsaussichten zu verbessern, werden diese ganzheitlich und bedarfsgerecht im Rahmen eines Case Managementprozesses begleitet, der auf den Leitprinzipien Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit basiert. Des Weiteren können Vorhaben unterstützt werden, die die vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen durch ein Training-on-the-Job aktivieren, erweitern sowie festigen. Erfolgreich aktivierte Langzeitarbeitslose können im Rahmen von öffentlich geförderten Arbeitsverhältnissen durch gezielte Anleitung bzw. Soziale Arbeit weitergehende fachpraktische Kenntnisse erwerben und Schlüsselkompetenzen entwickeln. 1
2 Ein weiterer Bestandteil des Förderprogramms ist die Systemische Beratung von Familien im Bezug von SGB-II-Leistungen. Diese zielt auf die individuelle Begleitung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern durch ganzheitliche und familienintegrative Betreuungsansätze ab mit der Zielsetzung, deren Hilfebedürftigkeit zu verringern. Das Förderprogramm soll nachhaltig dazu beitragen, den genannten Zielgruppen Wege aus der Hilfebedürftigkeit zu ebnen, ihnen die Teilnahme an Arbeit sowie gesellschaftlichem Leben wieder zu ermöglichen und damit einer sozialen Ausgrenzung auf Dauer entgegenzuwirken. 3. Ziele und Indikatoren: Die im Landesprogramm dargestellten Maßnahmen werden durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Deshalb richten sich die Ziele und Indikatoren nach dem Operationellen Programm des Saarlandes für den Europäischen Sozialfonds (ESF), die dort auf Seite 46 in Tabelle 4 - SLBE2 und SLB E3 sowie auf Seite 52 in Tabelle 4 - SLBO2 für die gesamte Förderperiode festgelegt wurden (siehe Link: 014DE05SFOP011_1_3_de(1).pdf ). 4. Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz bzw. existierender Zweigstelle/Niederlassung im Saarland. 5. Zuwendungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Förderung des Landes ist eine einvernehmliche Abstimmung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) und den zuständigen Jobcentern im Saarland über Inhalte, Ausgestaltung und Finanzierung der Maßnahmen. Bei den Landesmitteln handelt es sich um eine über die Grundfinanzierung hinausgehende freiwillige zusätzliche Leistung zur qualitativen Verbesserung von Maßnahmen nach SGB II sowie von Sonderprogrammen des Bundes für Langzeitarbeitslose. Die Maßnahmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: es muss sich um eine Gruppenmaßnahme (mindestens 5 TN-Plätze) handeln, bei AGH mit zusätzlichem Bildungspersonal, muss es sich es um eine Maßnahme der Maßnahme-Kategorie-A (Jobcenter-Definition) handeln, es muss sich um Projekte insbesondere in den Bereichen touristische Infrastruktur, Umweltschutz und Naherholung oder die Bereitstellung von sozialer Infrastruktur bzw. Dienstleistungen in sozialen Einrichtungen handeln, bei AGH erfolgt auf Wunsch der Teilnehmenden nach einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt eine Nachbetreuung und die Laufzeit der Maßnahme dauert in der Regel ein Jahr. 2
3 Das bezuschusste Personal muss über eine ausreichende Qualifikation für die fachpraktische Arbeitsanleitung bzw. Soziale Arbeit verfügen. Festlegung der Maßnahme-Kategorie (bei AGH), Profillage, Auswahl und Zuweisung der Teilnehmer/innen sowie die Genehmigung der Beschäftigungsbereiche obliegt den Jobcentern. Näheres kann in einer Trägerinformation geregelt werden. 6. Art, Umfang, Höhe der Zuwendung: Zuwendungen des Landes werden im Rahmen einer Projektförderung in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt: 6.1. Zuschüsse für die Personal- und Sachkosten des Betreuungs- und Anleitungspersonals können in den hier aufgeführten Maßnahmen wie folgt gewährt werden: a) Arbeitsgelegenheiten und Aktivierungsmaßnahmen (Förderrahmen Ziffern 2.2 und 2.3): Bei Arbeitsgelegenheiten der Maßnahme-Kategorie-A (Jobcenter Definition) wird ein Regelpersonalschlüssel von 1:20 für das Bildungspersonal (Anleitung/Unterweisung/Soz.päd.) vorausgesetzt. Darüber hinaus kann das Land zusätzliches Bildungspersonal wie folgt fördern: Der Förderhöchstsatz für die Personalkosten (AG-Brutto) beträgt für die Soziale Arbeit pro Jahr und Vollzeitstelle bei durchschnittlich mindestens 20 Teilnahmeplätzen maximal bis zu EURO. Der Förderhöchstsatz für die Personalkosten (AG- Brutto) für das Training-on-the-Job beträgt pro Jahr und Vollzeitstelle bei durchschnittlich mindestens 80 Teilnahmeplätzen maximal bis zu EURO. Bei Aktivierungsmaßnahmen mit sinnstiftenden Tätigkeiten wird ein Regelpersonalschlüssel von 1,25:20 für das Bildungspersonal vorausgesetzt. Darüber hinaus kann das Land zusätzliches Bildungspersonal wie folgt fördern: Der Förderhöchstsatz für die Personalkosten (AG-Brutto) beträgt für die Soziale Arbeit pro Jahr und Vollzeitstelle bei durchschnittlich mindestens 20 Teilnahmeplätzen maximal bis zu EURO. Der Förderhöchstsatz für die Personalkosten (AG-Brutto) für das Anleitungspersonal beträgt pro Jahr und Vollzeitstelle bei durchschnittlich mindestens 80 Teilnahmeplätzen maximal bis zu EURO. Bei Arbeitsgelegenheiten der Maßnahme-Kategorie-A (Jobcenter Definition) in Kombination mit Aktivierung wird ein Regelpersonalschlüssel von 1:20 für das Bildungspersonal (Anleitung/Unterweisung/Soz.päd.) vorausgesetzt. Darüber hinaus kann das Land zusätzliches Bildungspersonal wie folgt fördern: Der Förderhöchstsatz für die Personalkosten (AG-Brutto) beträgt für die Soziale Arbeit pro Jahr und Vollzeitstelle bei durchschnittlich mindestens 20 Teilnahmeplätzen maximal bis zu EURO. Bei Aktivierungsmaßnahmen kann den Teilnehmer/innen eine Aktivierungsbeihilfe in Höhe von maximal 1,15 EURO je abgeleisteter Aktivierungs- 3
4 stunde bis zu maximal 10 Std. pro Woche durch den Träger ausgezahlt werden. Die Aktivierungsbeihilfe wird nicht auf das ALG II angerechnet und wird ausschließlich zur Abgeltung maßnahmebedingter Mehraufwendungen während der Aktivierungsmaßnahme (z.b. Mehraufwand für auswärtige Verpflegung, Telekommunikation, Literatur) pauschal gewährt. Die Mehraufwendungen im Rahmen der Aktivierungsmaßnahme sind nicht gleichzusetzen mit den Mehraufwendungen im Rahmen der Arbeitsgelegenheit. Voraussetzung für die Gewährung der Aktivierungsbeihilfe ist, dass die Aktivierungsmaßnahme durchschnittlich für mindestens 10 Std. pro Woche angeboten wird. b) Arbeitsverhältnisse (Förderrahmen Ziffern 2.1 und 2.4): Der Förderhöchstsatz für die Personalkosten (AG-Brutto) beträgt pro Jahr und Vollzeitstelle bei durchschnittlich mindestens 20 Teilnahmeplätzen für die fachpraktische Arbeitsanleitung maximal bis zu EURO. c) Die Sachkostenpauschale für Maßnahmen nach a) und b) beträgt pro Jahr und Vollzeitstelle maximal EURO. Bei einer Kofinanzierung der Maßnahmen nach a) gelten die in den ESF- Fördergrundsätzen für diese Maßnahmen festgelegten Förderbedingungen Zuschüsse für die Personal- und Sachkosten der Beratungsfachkräfte können gewährt werden, wenn für Familien im Bezug von SGB-II-Leistungen eine systemische Beratung erfolgt (Förderrahmen Ziffer 2.5): Der Förderhöchstsatz für die Personalkosten (AG-Brutto) beträgt pro Jahr und Vollzeitstelle bei durchschnittlich mindestens 15 Familien für die systemische Beratung maximal bis zu EURO. Die Sachkostenpauschale beträgt pro Jahr und Vollzeitstelle maximal EURO. 7. Verfahren: Antragsverfahren: Anträge sind rechtzeitig vor Maßnahmebeginn beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Franz-Josef-Röder-Str. 17, Saarbrücken, zu stellen. Antragsformulare sind beim MWAEV erhältlich. Sofern auch ESF-Mittel beantragt werden, ist das ESF-Antragsformular auch zur Beantragung der Landesmittel zu nutzen. Bewilligungsverfahren: Dem MWAEV obliegt die Bewilligung der Landesmittel. Die Bewilligung erfolgt entsprechend der mit den Jobcentern getroffenen Maßnahmeplanung. Sofern die Teilnahmeliste nicht rechtzeitig vor Maßnahmebeginn vorgelegt werden kann, kann ausnahmsweise gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften zu 44 Haushaltsordnung des Saarlandes (VV-LHO) vom 27. September 2001 (GMBL. S. 553) in der jeweilig geltenden Fassung dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zugestimmt werden. Anforderungs- und Auszahlungsverfahren: Dem MWAEV obliegt die Auszahlung der Landesmittel. Die Mittel können nach Fortgang der Maßnahme bis zu maximal 95 % ausgezahlt werden. Die Restzahlung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises. 4
5 Verwendungsnachweisverfahren: Der Zuwendungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen; die Eingliederungsbemühungen sind statistisch zu erfassen und zu belegen. Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Maßnahmeende vorzulegen. Verwendungsnachweisformulare sind beim MWAEV erhältlich. Sofern auch ESF-Mittel beantragt werden, ist das ESF- Verwendungsnachweisformular auch zum Nachweis der Landesmittel zu nutzen. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VV-P-GK zu 44 LHO insbesondere ANBest-P bzw ANBest-P_GK. 8. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Diese Fördergrundsätze treten zum in Kraft und gelten während der ESF-Förderperiode
Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen und im Sozialbereich allgemein
Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen und im Sozialbereich allgemein vom 13.12.2018 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage: 1.1 Das Land kann nach Maßgabe
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Migrationssozialberatung) vom 29. April 2013 Innenministerium
MehrGrundsätze zur Förderung von Agenturen für haushaltsnahe Arbeit (AhA-Fördergrundsätze) vom
Grundsätze zur Förderung von Agenturen für haushaltsnahe Arbeit (AhA-Fördergrundsätze) vom 01.01.2015 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage: Das Land kann nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der Verwaltungsvorschriften
MehrFörderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen
Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen Fördergrundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Vom 27.07.2018 V 500 - V-412-23300-2017/056
MehrInformationsveranstaltungen zur Gewinnung von Menschen die ehrenamtlich tätig sein wollen (Kosten für Saalmiete, Verpflegung)
Richtlinie zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten zur Unterstützung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den saarländischen Gemeinden sowie zur interkulturellen Öffnung für
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland Vom 15.03.2011 1. Zuwendungszweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Förderung Das Land gewährt nach Maßgabe
Mehrim Bereich der Zwischengeschalteten Stelle in der Abteilung Arbeitsmarkt
Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Förderaktivitäten des Operationellen Programms des Saarlandes für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014-2020 im Ziel Investitionen in
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
MehrRichtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung in NRW RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Norm: 23 SGB 8 Fundstelle: Nds. MBl. 2018, 50. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Voris - Vollversion: Vorschrift Normgeber: Kultusministerium Aktenzeichen: 21-51 802/2-2 Erlassdatum: 27.12.2017 Fassung vom: 27.12.2017 Gültig ab: 01.01.2018 Gültig bis: 31.12.2022 Quelle: Gliederungs-Nr:
MehrGewährung von Zuschüssen an Bildungsträger zur Verbesserung der Ausbildungschancen von förderungsbedürftigen Jugendlichen
Abteilung E Ref.: Berufliche Erstausbildung Tel.: 0681 / 501-3246 oder 3806 Fax: 0681 / 501-3810 Merkblatt Landesprogramm Ausbildung jetzt Schwerpunkt 1 Vermittlung in Ausbildung ohne Umwege Modul 1 Förderungsbedürftige
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren
MehrRichtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres
MehrLandesprogramm Arbeit für das Saarland ASaar zur Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland. Förderrahmen
Landesprogramm Arbeit für das Saarland ASaar zur Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland Förderrahmen Stand: 01.01.2017 Landesprogramm Arbeit für das Saarland ASaar zur Flankierung
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten
MehrRichtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)
Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt gemäß der 12, 73, 74 und 82 SGB VIII und gemäß 2 bis 5 des Kinder-
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des
MehrRichtlinien. unterstützte Kinderbetreuung. für das Förderprogramm Betrieblich. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Richtlinien für das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Richtlinien für das Programm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung 2 1. Ziel
Mehrim Bereich der Zwischengeschalteten Stelle in der Abteilung Arbeitsmarkt
Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Förderaktivitäten des Operationellen Programms des Saarlandes für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014-2020 im Ziel Investitionen in
MehrFörderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015
Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 1. Zuwendungszweck Das Land Hessen führt jährlich gemeinsam mit verschiedenen Wirtschaftsunternehmen,
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
Stand: 01.04.2017 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum Erl. d. MS v. 08.06.2016 104.12 43590/29
MehrB e h ö r d e f ü r A r b e i t, S o z i a l e s, F a m i l i e u n d I n t e g r a t i o n
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r A r b e i t, S o z i a l e s, F a m i l i e u n d I n t e g r a t i o n Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen im Rahmen des Programms Soziale Jobcoachs
MehrZur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II.
1. Hintergrund Der Bedarf an Fachkräften im Bereich der Pflegehilfe kann derzeit durch die vorhandenen Fachkräfte nicht mehr gedeckt werden. Dies gilt in besonderer Weise für den Bereich der Altenpflegehilfe.
MehrTrainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren
Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 1. Juli 2011 Auf der Grundlage der Richtlinie
MehrFörderrichtlinie zur Projektförderung Neue Impulse U 50
Förderrichtlinie zur Projektförderung Neue Impulse U 50 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das JobCenter Essen gewährt gem. 16 f SGB II SGB II in Verbindung mit 23 und 44 BHO eine Projektförderung nach Maßgabe
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:
MehrVom 11. Februar 2016 (AmtsBl. M-V S. 82)
RefJVwV 2.142-501_Archiv Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum 2017 1 Vom 11. Februar
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium Träger der Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen (nur per E-Mail durch LSchB) Bearbeitet
MehrRichtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums
Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel 1005-684.07) Erlass des Sozialministeriums Vom 22. Januar 2001 - IX 440.43.071 Fundstelle: AmtsBl. M-V 2001 S. 226 1. Zuwendungszweck,
Mehr2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen
2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
MehrKriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,
MehrRdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11 C v (ab Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen)
2430 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) durch das Land Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit
MehrLandesprogramm Arbeit für das Saarland ASaar zur Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland. Förderrahmen
Landesprogramm Arbeit für das Saarland ASaar zur Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland Förderrahmen Stand: 01.01.2019 Landesprogramm Arbeit für das Saarland ASaar zur Flankierung
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MI vom 12. 8. 2004-42.1H-12230 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
MehrAmtsblatt des Saarlandes Teil II vom 27. Februar
Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 27. Februar 2014 195 Richtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar TPS) Vom 11. Februar 2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
MehrFörderrichtlinie zum Förderprogramm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe
Förderrichtlinie zum Förderprogramm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe 1. Förderziel und Zuwendungszweck Das Förderprogramm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe verfolgt das Ziel, alle hessischen Landkreise und
MehrFörderrichtlinie. über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit. Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1 Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 2. Zuwendungsempfänger 3. Art, Höhe und Gegenstand der Zuwendung
MehrA. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
2175.4-A Richtlinie für die Förderung neuer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren (Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen - SeniWoF) Bekanntmachung des Bayerischen
MehrRichtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege
Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie
MehrInformation. Förderrichtlinien. zum Programm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Familie
nformation Förderrichtlinien zum Programm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Familie Seite 2 nhalt 1. Ziel und Rechtsgrundlagen des Programms... 3 1.1
Mehr136 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 8/2015
136 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 8/2015 Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und
MehrRichtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst
Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung 3 Zuwendungsempfänger 4 Zuwendungsvoraussetzungen 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen 6 Verfahren
MehrRichtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS)
Richtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS) vom 13. Mai 2009 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Maßnahmen zur Stärkung und Nutzung des Innovationspotentials
MehrRichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom 15. November 2006
Richtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom 15. November 2006, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2. Gegenstand
MehrRichtlinie Wirtschaft
des Ministeriums für und Energie zur Förderung von Maßnahmen zur Energiespeicherung im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg für natürliche Personen vom 26. Juli 2018 1 Zuwendungszweck,
Mehr1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen- Anhalt RdErl. des MLU vom 20.01.2012 21.11-62145/3
Mehr(LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums. Vom 25. März 2003
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugenderholung (LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums Vom
MehrFördergrundsätze für das Saarland. zur Umsetzung von Förderaktivitäten der Prioritätsachsen B und C. unter Bezug auf das
Fördergrundsätze für das Saarland zur Umsetzung von Förderaktivitäten der Prioritätsachsen B und C unter Bezug auf das Operationelle Programm des Saarlandes für den Europäischen Sozialfonds Förderperiode
MehrFörderrichtlinien für die Amateurmusik in Baden-Württemberg
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Förderrichtlinien für die Amateurmusik in Baden-Württemberg Gültig ab 2015 1. Zuwendungszweck / Zuwendungsziel Das Land gewährt Zuwendungen zur Förderung
MehrVom Pflegemaßnahmen an einzeln stehenden Obstbäumen. Obstbäume in Hausgärten werden nicht gefördert.
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Verbesserung und Neuanlage von Streuobst (FRL-Streuobst) Vom 26.08.2014 1. Zweckbestimmung, Rechtsgrundlage
Mehr1. Zuwendungszweck. 2. Rechtsgrundlage
Leitlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr für Zuwendungen im Rahmen der Saarland Offensive für Gründer (SOG) mit dem Ziel, das Gründungsklima im Saarland zu verbessern 1.
Mehr216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches
216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und
Mehrüber die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen für Volontariate in Thüringer Museen
Thüringer Staatskanzlei Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen für Volontariate in Thüringer Museen Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
Mehr2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23
Mehr52 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2013
52 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2013 Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Berufsschülerinnen
Mehrzur sozialen Integration von Geflüchteten
Stand 11.09.2017 Landeshauptstadt Potsdam Geschäftsbereich für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung Fachbereich Soziales und Gesundheit Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration
MehrVORIS Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind. 3.1 Landkreise und Gemeinden,
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Konjunkturpakets II - Förderschwerpunkt Altlastensanierung - - RdErl. d. MU v. 11. 03. 2009-38-62827/1/1/8 - VORIS 28300 1. Zuwendungszweck,
MehrNeuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit
Neuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt auf der
MehrRichtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Zentrales
MehrAz.: Diese Grundsätze umfassen die Förderung von Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen.
Grundsätze des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen vom 27. April 2012 Az.: 25-6972-1 1.
MehrRichtlinien für die Durchführung des Saarländischen Schwerbehinderten- Sonderprogramms
Richtlinien für die Durchführung des Saarländischen Schwerbehinderten- Sonderprogramms Vom 14. November 2001 I. Die Richtlinien für die Durchführung des Saarländischen Sonderprogramms zur Eingliederung
MehrBehindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum Richtlinie Richtlinie zur Förderung der behindertengerechten Anpassung von vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) - Runderlass des Ministeriums
MehrRichtlinie über die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungsrichtlinie ÜLURL M-V)
Richtlinie über die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungsrichtlinie ÜLURL M-V) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft,
MehrHinweise zur flankierenden Förderung von Bundesprogrammen (Stand )
Hinweise zur flankierenden Förderung von Bundesprogrammen (Stand 10.01.2017) Vorbemerkung Zur flankierenden Förderung von Bundesprogrammen stehen im Haushaltsplan 2017 13,6 Mio. für eine befristete Landesförderung
Mehr2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 25. Februar 2016 Grundsätze zur Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern 1 Der Freistaat Bayern
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 25. Februar/12. Dezember 2016 Grundsätze zur Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern 1 Der
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) Vom 18. Februar 2009 Az.:
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) Vom 18. Februar 2009 Az.: 23-6930.19-5 1. Begriffsbestimmung und Ausgestaltung der Kindertagespflege
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sportarbeit der Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sportarbeit der Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v. 1 Erl. des MS vom 08.01.2009 32-52200 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
MehrRichtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007 Das Land Hessen gewährt in den Jahren 2003 bis 2007 nach den Regelungen dieser Richtlinie
MehrVom 24. Oktober Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie über die Gewährung von Zuschüssen an Unternehmensgründerinnen und -gründer im Land Brandenburg (Aufbauförderung) Vom 24. Oktober 2013
MehrAusschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern
Schwerin, 05.09.2012 Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und 2014 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern 1 Zuwendungszweck Die Unterstützung
MehrProjektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab Haushaltsjahr 2013
Projektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab Haushaltsjahr 2013 A. Allgemeine Fördergrundsätze Die Bezirksregierung gewährt nach
MehrZur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II.
1. Hintergrund Der Bedarf an Fachkräften im Bereich der Pflegehilfe kann derzeit durch die vorhandenen Fachkräfte nicht mehr gedeckt werden. Dies gilt in besonderer Weise für den Bereich der Altenpflegehilfe.
MehrRichtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha
Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha Präambel Die Stadt Taucha erkennt die gesellschaftliche Bedeutung und die positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,
MehrFördergrundsätze für die Durchführung des Täter-Opfer- Ausgleichs im Erwachsenen Strafrecht
Stand: September 2017 Fördergrundsätze für die Durchführung des Täter-Opfer- Ausgleichs im Erwachsenen Strafrecht 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze
MehrRichtlinie. 1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für überbetriebliche berufliche Ausbildungslehrgänge im Handwerk 1. Rechtsgrundlage,
MehrRichtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schüleraustauschen vom 29. März 2017
Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schüleraustauschen vom 29. März 2017 Förderrichtlinie Schüleraustausch Inhaltsverzeichnis: 1 Zuwendungszweck,
MehrRichtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS)
Richtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS) vom 11. Februar 2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Das Saarland vergibt auf der Grundlage
MehrRICHTLINIE. Směrnica k spěchowanju kulturnych naprawow a projektow w Budyskim wokrjesu
Landkreis Bautzen RICHTLINIE zur Förderung kultureller Maßnahmen und Projekte im Landkreis Bautzen (Kulturförderrichtlinie) Směrnica k spěchowanju kulturnych naprawow a projektow w Budyskim wokrjesu Inhaltsübersicht:
MehrRichtlinie des Freistaates Thüringen zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung
Richtlinie des Freistaates Thüringen zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie
MehrFRL Innovationsprozesse Kitas. Richtlinie
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Innovationsprozessen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Vom 30. Juli 2008 Teil 1 1 Zuwendungszweck und
Mehrbis zum entstanden sind.
Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Aufbauhilfe Hochwasser: Programm zur Unterstützung vom Hochwasser 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Vom xx Oktober 2017 V /
Richtlinie über die Vergabe von Zuwendungen an Studierende der Humanmedizin zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum (Medizinstudierenden-Zuwendungsrichtlinie MedStudZuwRL M-V)
MehrZur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II.
1. Hintergrund Der Bedarf an Fachkräften im Bereich der Pflegehilfe kann derzeit durch die vorhandenen Fachkräfte nicht mehr gedeckt werden. Dies gilt in besonderer Weise für den Bereich der Altenpflegehilfe.
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Normen: 1 GenG, 2 NuWG Fundstelle: Nds. MBl. 2018, 94
Voris - Vollversion: Vorschrift Normgeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Aktenzeichen: 303.11-43813-01 Erlassdatum: 24.01.2018 Fassung vom: 24.01.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Gültig
MehrRichtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung der freien Träger im Rahmen der Fachkräftesicherung im Bereich der Sozialarbeit
Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung der freien Träger im Rahmen der Fachkräftesicherung im Bereich der Sozialarbeit 1. Förderziele Fachkräfteförderung und Fachkräftesicherung ist in vielen Tätigkeitsfeldern
MehrSportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013
Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zuwendungsgrundsatz Die Stadt Reichenbach gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und des
MehrMINISTERIUM FÜR BILDUNG, JUGEND UND SPORT
Seite 408 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 9/2016 MINISTERIUM FÜR BILDUNG, JUGEND UND SPORT 45 Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten an Berufsschülerinnen und Berufsschüler für die Ausbildung in Bundes-
MehrSoziale Stadt Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Förderrichtlinie zum ESF-Bundesprogramm Soziale Stadt Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) für Teilhabe und Chancengerechtigkeit in den
Mehrvom Es können Maßnahmen der politischen Bildung gefördert werden, an denen das Land Brandenburg ein erhebliches Interesse hat.
Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung durch die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung vom 21.12.2017 1. Zuwendungszweck,
Mehr