Die Schule Pohla, Teil 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Schule Pohla, Teil 1"

Transkript

1 Die Schule Pohla, Teil 1 ausgewählte Dokumente und Bilder zur Geschichte Ein herzliches Willkommen allen Gästen zum 5. Heimatnachmittag Pohla-Stacha Die Arbeitsgemeinschaft Dorfentwicklung und geschichte im Dorfclub Pohla-Stacha (AG DEG) sammelt seit einigen Jahren Dokumente zur Ortsgeschichte. In den folgenden Folien ist dazu ein Ausschnitt zusammengestellt, der die Geschichte der Schule zu Pohla Teil 1 Zeit der Kirchschule bis 1918/19 betrifft. Wir wünschen Ihnen dazu viel Spaß und erbitten ausdrücklich Ihre ergänzenden Kommentare. Besonderer Dank gilt allen, die Dokumente aus privaten Sammlungen zur Verfügung gestellt haben. Der Dank geht ausdrücklich auch an Herrn Wilfried Berthold für seine Recherchen im Kirchenarchiv Pohla und Frau Charlotte Synde für Wissensvermittlung aus ihrem langen Leben in unserem Ort sowie an Frau Lysann Mickan und Herrn Thomas Klinkicht für die Sicherung und Verwahrung der Archivbestände zu Pohla und Stacha. AG DEG, 03. April 2016

2 Einführung Die Geschichte zur Schule Pohla ist der erste der von uns bearbeiteten Themenbereiche, zu dem eine solche Vielzahl von Dokumenten gefunden wurde, dass eine vollständige Sichtung und Aufarbeitung im Vorfeld dieses Vortrages zeitlich einfach nicht zu bewältigen war. Diesen eigentlich erfreulichen Umstand verdanken wir den umfangreichen Archivalien im Staatsfilialarchiv in Bautzen, im Kreisarchiv in Kamenz, im Kirchenarchiv in Pohla sowie im Schul- bzw. Gemeindearchiv in Demitz-Thumitz. Dazu muss ergänzend gesagt werden, dass ausgerechnet Dokumente aus der neueren Zeit (nach 1945) eher wenige gefunden werden konnten. Wegen der Vielzahl der vorliegenden Informationen haben wir uns entschlossen, die Geschichte der Pohlaer Schule in zwei Teilen darzustellen und die Zäsur 1918/19 zu machen. Am 01. Januar 1919 endete die Zeit der Kirchschule mit geistlicher Ortsschulaufsicht.

3 Die älteste uns bekannte Ansicht Pohlas mit Schule zeigt um 1840 das dritte im folgenden beschriebene Schulhaus (erbaut ). [143]

4 1. Die Zeit des 1765/66 errichteten Schulhauses (stand bis 1828) An dieser Stelle wollen wir anmerken, dass wir dankbar sind für die wertvollen Aufzeichnungen der Pfarrer Peter Gedan (im Amt von ) und Karl August Jentsch ( ), die sehr umfassend über wichtige Ereignisse Auskunft geben. Viele später erschienene Abhandlungen stützen sich auf diese im Kirchenarchiv aufbewahrte Chronik, die dann auch insbesondere von Pfarrer Max Hille ab 1917 weitergeschrieben wurde.

5 Das Schulwesen in Pohla in der Mitte des 18. Jahrhunderts Quellen: [278], [279] Anmerkungen zum Volksschulwesen in Sachsen Dr. J.C. Kröger schreibt 1840 in seiner Reise durch Sachsen : Sachsen verdankt die Entwicklung des Volksschulwesens dem Eifer Luthers ; er beabsichtigte schon damals für Sachsen, daß jeder im Lande die Bibel selbst solle lesen können. Schon 1580 kam eine Schulordnung zu Stande, die 1624, 1673, 1713, 1724, 1769, 1773, 1805, 1806 und 1811 modificirt wurde. Für die Oberlausitz galt überdies eine eigene Schulverfassung. Die Situation in Pohla In der Adelsherrschaft derer von Ponickau wechselten die Personen, die auch die Kirchherrschaft innehatten, relativ häufig. Von 1763 bis zu seinem Tode 1775 war Johann Georg von Ponickau Herr über Pohla, Stacha, Schönbrunn und Taschendorf und damit auch Kirchenpatron. Zu seinen Pflichten gehörte u.a., große Teile der Baulast der Kirchschule zu tragen. Pfarrer in Pohla war von 1745 bis 1779 George Jentzsch, der als herausragende Persönlichkeit der Pohlaer Geistlichkeit beschrieben wird.

6 Das Schulhaus in der Zeit vor 1765 Quelle: [279] In der Festschrift zum 675-jährigen Bestehen der Kirchgemeinde zu Pohla (Pohla, 2009) wird berichtet, dass die Parochie Pohla dem Kirchherrn Nicolaus von Ponickau (gefallen am im 30-jährigen Krieg beim Kampf um Bischofswerda) die Errichtung einer ersten Kirchschule zu verdanken hat. Der erste Schulmeister von 1612 bis 1644 war Hans Hoffmann. Sehr ausführlich sind alle Kirchschullehrer und ihre Leistungen in der o.a. Festschrift ab Seite 57 be- schrieben. Diese Schrift ist in der Kirchgemeinde noch erhältlich, wir wollen uns deshalb Ausführun- gen dazu weitgehend sparen. Hier nur die Namensliste mit Dienstzeitraum: Hans Hoffmann (um ) Andreas Schäfferchen ( ) Christoph Heinrich Braeuer ( ) Christoph Gärtner ( ) Samuel Bontmann ( ) Johann George Keuling ( ) Interessant sind sicher folgende Beschreibungen zur Schule: Das Erdgeschoss verfügte über ein Klassenzimmer, das neben dem kleinen Kuhstall lag und im Obergeschoss befand sich die Lehrerwohnung. In den Sommermonaten war die Schule von 40 Kindern besucht worden, deren Anzahl sich nach dem Viehaustrieb im Herbst auf 70 bis 80 Kinder, zeitweise sogar bis auf 150 Schüler erhöhte.

7 Die Zustände erfordern einen Neubau Quellen: [196], [279] Eine Acta, den nöthigen Schulneubau zu Pohla betr. vom 17. Juli 1765 begründet eindrucksvoll das Neubauvorhaben: Auf Ansuchen des hiesigen Schulmeisters George Fritz- schens habe ich die Schulwohnung besichtiget und befunden, daß dieselbe nichtens mehr bewohnet werden könne, denn 1. in der unteren Stube, wo Schule gehalten wird, sind die geklöbten Wände voller Löcher, durch welche winterne Zeit der Wind und Schnee hineinstreicht 2. ist solche für die dermalige Schuljugend fast zu klein, da es Sommer, dennoch 47 Kinder die Schule besuchen 3. die Schlafkammer, welche über dem Kuhstall, ist ganz Boden los, da das Estrich eingefallen 4. kein einziges gutes Schöbel mehr auf dem Dache, daß also der Schulmeister nicht trocken liegen kann. 6. auch der Kuhstall gar schlecht beschaffen, und die Thüre so enge, daß die Küh sich mit Gewalt hindurchdrängen müssen. Johann Christian Stern, verpfl. Gerichtshalter

8 Der (Haupt-) Geldgeber ist natürlich nicht begeistert Quelle: [263] Der Geheime Rath von Ponickau verweigert zunächst einen Neubau, er möchte nur ausbessern. Das Sachverständigen-Gutachten des Zimmermanns lässt aber keine Wahl: weil aber das Schulhäusgen sehr verfaulet ist, so ist die Meinung des Zimmermanns, daß er sich nicht getrauet, solches auszubessern, indem er es besorgte, daß alles übern Haufen fallen möchte, und wenn es ausgebessert wäre, dennoch als ein klein und niedriges Häusgen verbleibe und keineswegs lange Bestand haben würde. Schließlich gab es die Baugenehmigung, der Baube- ginn war am 07. April rechts: Auszug aus der Chronik, dort geführt von Pfarrer Gedan

9 Die Aufgaben und die Bezahlung des Kirchschullehrers Quellen: [158], [280] Schulmeister zur Zeit des Neubaus war der o.g. Johann George Fritsche, allerdings nur bis Ihm folgte Johann Scholze bis immerhin zu seinem Tode im Jahre In der Chronik von Pfarrer Gedan sind als Aufgaben aufgelistet: Es bekommt aber der Schulmeister 1. für das Gevatterbitten 3 Groschen 2. für Taufwaßer und die Kirche aufschließen 1 Gr. 3. von einer Trauung 9 Gr., für jedes bestellte Lied 1 Groschen, für den Balkentreter 2 Groschen 4. für eine Leiche mit der ganzen Predigt 12 Gr., das gewöhnliche Läuten ist mitbegriffen 5. hat derselbe zwei jährliche Umgänge zu Weihnachten und grünen Donnerstag 6. die Freiheit, sich Garben zu holen 7. nebst seiner Frau zu den Hochzeit- und Kindtaufschmausen zu kommen. Die Einkünfte des Lehrers werden in den folgenden Jahren immer wieder Anlass zu Streitigkeiten geben. rechts: Pfarrer George Niemtzsch (im Amt in Pohla )

10 Aus der Aufnahmeprüfung des Lehrers Johann Scholze Quelle: [196] Vor einer Anstellung mussten sich die Lehrer einer Prüfung (in diesem Falle ist die Zusammensetzung der Kommission leider nicht bekannt) unterziehen. Im Protokoll von 1767 zu Johann Scholze (bis dahin Stadtschreiber in Bautzen) heißt es: 1. er habe eine zu schwache Stimme, da er gelesen und examinieret, und hätten kaum was verstehen können. 2. habe den Ton der Lieder genau gehalten, wenn er alleine gesungen, wenn er aber die Orgel darein gespielet, aus dem Ton gekommen,, dadurch die Gemeinde irrig geworden, und damit nicht nachsingen können. 3. das mit den Kindern abgehaltene Examen ebenfalls so schlecht abgelaufen, daß viele anwesende Frembde die Köpfe zusammengestoßen. 4. die Aussprache des Wendischen war nicht gut. 5. erst kürzlich vom Bürgermeister Otten als Schreiber gegangen und als Lehrer nicht kundig. 6. daß sie fürchteten, daß ihre Kinder die gehörige Unterweisung nicht erlangen würden, da doch bei ihrer bekannten Armut es die einzige Mitgift wäre, die sie ihren Kindern hinterlassen könnten. 7. wird beschlossen, Johann Scholzens nicht in den Dienst einzuweisen. Wird aber trotzdem eingewiesen starb 1815 in Pohla war 48 Jahre ein geachteter Schul- meister hier.

11 Schulinventar im Jahre 1826 Quelle: [261] Pfarrer Gedan hat aufgelistet: C.) Bey der Schule. 1) zwey lange Tafeln, nebst Bänken 2) drey einzelne Bänkchen für die kleinen Schul- kinder 3) zwey schwarze Wandtafeln 4) eine kupferne Ofenblase in der Schulstube 5) eine Ofengabel. 6) eine Brandröte. (= Ofenvorsatz) 7) eine alte Kirchenlaterne. 8) an Schulbüchern: a) eine Hübnersche biblische Historie, deutsch, b) eine desgl. wendisch. c) das Puntrische Feuerbüchlein d) Ein Einschreibebuch für den Pfarrer und Schulmeister, e) die Stephansche stehend. Wandfibel, f) 6. Stück Landkarten von Sachsen. rechts: Inventarliste im Original

12 Wichtige Personen in den Jahren Quellen: [263], [279] Neben dem Kirchen- und Schulpatron von Ponickau und dem Pfarrer (in der Regel der Schulvorstand) war der Kirchschullehrer (auch Schulmeister genannt) eine bedeutende Person des öffentlichen Lebens bezüglich Schule und Kirche. Schulpatron: Johann Georg von Ponickau ( ) Johann Dietrich von Ponickau ( ) gemeinsam mit Johann Friedrich von Ponickau ( ) Johann Friedrich Wilhelm von Ponickau (bis 1837) gemeinsam mit Johann Heinrich Friedrich von Ponickau (bis 1838) Pfarrer: George Jentzsch (im Amt ) George Niemtzsch ( ) Peter Gedan ( ) Lehrer: Johann George Frit(z)sche (Lehrer ) Johann Scholze ( ) Christian Traugott Scholze ( )

13 2. Die Zeit des 1829/30 errichteten Schulhauses (stand bis 1878) Das Schulhaus von 1766 hatte rund 60 Jahre seinen Zweck erfüllt. Dann begannen Überlegungen und vor allem Kostenrechnungen, wie ein den gewachsenen Ansprüchen und angestiegenen Schülerzahlen entsprechendes Gebäude finanziert werden kann.

14 Aus den Bauakten 1829/30 Quelle: [224] Zum Schulbezirk gehörten die vier Gemeinden Pohla, Stacha, Schönbrunn (Lausitzer Seite und Meißner Seite). Die Einwohner hatten entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Baufinanzierung beizutragen. Auszug aus den Listen : - Die Gnädige Herrschaft 4 Thl. - Gr. - Pf. - Johann Lange, Bauer 1 Thl. 8 Gr. - Pf. - Nicolaus Schulze, Halbbauer - Thl. 18 Gr. - Pf. - George Haase, Kleingärtner - Thl. 6 Gr. - Pf. - Jacob Schulze, Häusler mit wenig Feld - Thl. 4 Gr. - Pf. - Gottlob Just, Häusler ohne Feld - Thl. 2 Gr. - Pf. In Summe ergaben sich so von - Pohla 14 Thl. 8 Gr. - Stacha 17 Thl.14 Gr. - Schönbrunn 26 Thl. 2 Gr. insgesamt (1 Thl. = 24 Gr.) 58 Thl. - Gr. rechts: Blatt 1 der Beitragszahler von Stacha

15 Beispiel einer Rechnung Quelle: [224] Der Steinbrecher Peter Katzer aus Pohla berechnet und quittiert am 26. Juli 1829: Ich Endbenannter bescheinige hiermit, daß ich zu den Neuen Schulbaue zu Pohla 4 Ruthen Steine gebrochen habe á Ruthe 3 Thl. = 12 Thl. (in Sachsen: 1 Ruthe = 4,53 m) 2.) Sind 197 Ellen Binderstein verfertigt worden, á Elle 1 Gr. = 8 Thl. 5 Gr. (in Sachsen: 1 Elle = 0,5 bis 0,8 m) 3.) Haben 2 Mann 4 Tage Grundstein gearbeitet, der Mann á Tag 8 Gr. = 2 Thl. 16 Gr. 4.) Haben 2 Mann 2 Tage und 1 einhalben Tag in den Neuen Keller Steine gebrochen der Mann á Tag 9 Gr. =1 Thl. 16 Gr. 6 Pf. beträgt in Summa 12 Thl. 13 Gr. 6 Pf. Vorstehende 12 Thl. 13 Gr. 6 Pf. sind mir von den Kirchvater Kalich baar und richtig bezahlt worden. Worüber hiermit gebührend quittiert worden.

16 Hauptrechnung des Maurers Quelle: [224] In unseren Unterlagen sind die Einzelrechnungen akribisch geordnet abgelegt. Hier (Bild rechts): No: 4.1 Maurer Quittung Über das Neue Schulgebeude allhier zu Pohla, wie solches nach den Anschlage und Riße gebaud und verfertigt worden ist. Es hat die Ganze Haupt Summa betragen 70 Thl. Dabey ist vor den Schulmeister ein Stüpgen in einer Kammer in den stehen bleibenten Theile vorgericht worden nehmlich einen Blechernen Ofen gesetzt und ein Stück Lehm Want zu geklept und ein Fenster durch gemacht, darvor wird verlangt Gr. --- beträgt die Gantze Haupt Summa 70 Thl. 8 Gr. --- Von dieser bevorstehenter Summa sind mir 55 Thl. ausgezahlt worden von den Richter Mittage worüber ich hiermit Quittire mithin verbleiben noch 15 Thl. 8 Gr. in Reste Schönborn den 12 Februar Anno Johann Christoph Gnauck Maurer

17 Hebeschmaus im September Quelle: [224] Auch die Bierrechnung für den Hebeschmaus ha- ben wir gefunden (Bild rechts): No: Thl. richtig erhalten, von den Gemeinden Pohla, Schönbrun und Stacha für 1 ½ Tonne Bier, welche zur Hebung der neuen Schule zu Pohla, geholt wor- den ist; Wird durch mich Endesgenannten hiermit bescheinigt. Pohla den 21. Septbr: Jo: Samuel Maschker (?) Brauer. Weitere Einzelrechnungen gibt es u.a. für Zimmerer-, Schmiede-,Maler-, Gärtner-, Gla- ser-, Tischler- und Ofenbauerarbeiten, für Bretter von der Eichart-Mühle, Kalk, Stroh, Nägel,

18 Situation an der Schule 1832 Quelle: [195] Einem Revisionsbericht des Bautzner Kirchen- und Schul- rates Petri vom können wir entnehmen: Einwohner/Schulkinder: Pohla 164/ 28 Schönbrunn 335/ 58 Stacha 212/ /128 Unterrichtet wird in 2 Classen : Cl.I 33 Knaben / 37 Mädchen = 70 Cl.II = (mit 3 Kindern aus Pottschapplitz bzw. Wölkau) Unterrichtszeit: an 4 Tagen 4 Std. für Cl.I / 3 Std. für Cl.II an 2 Tagen 3 Std. für Cl.I / 2 Std. für Cl.II Weshalb die Cl.I mehr Stunden als Cl.II bekommt, ist nicht ersichtlich (Hilfe der älteren Schüler in Haus und Hof?). rechts: Acten, das Schulwesen zu Pohla betr., Deckblatt

19 Der Lehrer bekommt kein gutes Zeugnis Quelle: [195] Im Prüfungsergebnis kritisiert Schulrat Petri den Lehrer Scholze hart: Die Oberclasse im Lesen, Schreiben, Rechnen und den Religionskenntnissen nur mittelmäßig, wenige Kinder im Nachschreiben des Dictirten, keins im schriftlichen Gedankenausdruck geübt. In der Unterclasse war das Lautiren begonnen, doch die sonstige verkehrte Behandlung des Elementarunterrichtes noch so merklich, daß die Kinder erst nach dreijährigem Schulbesuch zur Fertigkeit im zusammenhängenden Lesen gelangen. in den übrigen Lehrgegenständen bestand diese Classe nach verhältniß nicht besser, als die Oberclasse. Der Lehrer wird weiter wie folgt beurteilt: Bei geringen Kenntnissen und ziemlich gemeinem Sinne wenig Trieb zu pädagogischer Ausbildung. Wie versichert wurde, haben die früheren Revisionen soviel gefruchtet, daß er durch Neigung zum Trunk jetzt nicht mehr, wie sonst, öffentlich Anstoß giebt. Von den Tabellen fand sich nur das allgemeine Kinderverzeichniß in Ordnung. Versäumnißtabellen, Zensur- und Lectionsbuch fehlten.

20 Bedingungen und Auflagen Quelle: [195] Bedingungen des Gedeihens der Schule: Schulhaus: Die angeordnete Renovation und Erweiterung der Schulstube ist bewerkstelligt und dem Lehrerpulte die vorgeschriebene Stelle zugewiesen worden. Ungeschickterweise hat man zum Ofen der Schulstube einen übermäßig großen Kasten angeschafft und diesen auf so hohe Füße gestellt, daß die Beheizung der Stube den tiefer sitzenden Kindern wenig Wärme geben kann. Schulbesuch: Noch sehr unregelmäßig, obwohl gegen säumige Eltern mit Verwarnung verfahren Schulbücher: Kaum nothdürftig. Landcharten sind gar nicht, Schiefertafeln in zu geringer Zahl für die Lehrer: armen Kinder vorhanden. Das erste Übungsbuch zum Elementarunterrichte im Lesen fehlte noch mehreren Kindern in der zweiten Abtheilung der Unterclasse. Die erste Ab- theilung der Unterclasse und die Oberclasse haben keine Lesebücher, deren Stelle der Katechismus und das Evangelienbuch vertreten muß. Sorgfältige Vorbereitung auf den zu ertheilenden Schulunterricht wird dem Schulmeister um so nachdrücklicher zur Pflicht gemacht, je mehr ihm unablässiges Fortschreiten in seiner Berufsbildung, besonders in der Kenntnis und Anwendung zweckmäßiger Lern- methoden obliegt, um den hierin bei ihm wahrgenommenen Mängeln abzuhelfen. Auch hat er Zerstreuungen und entbehrliche Genüsse zu meiden, die seinem Rufe schaden würden.

21 Lehrerstelle neu zu besetzen Quellen: [198], [199], [200], [201] Der Lehrer Christian Traugott Scholze ist am 10. November 1835 nach 40 Amtsjahren verstorben. Über das Prozedere der Neubesetzung ist u.a. bekannt: - Die Collaturherrschaften Johann Friedrich Wilhelm und Johann Heinrich Friedrich von Ponickau erteilen dem Steuerprocurator Müller am Auftrag und Vollmacht, daß derselbe nicht nur während der Vacanz dafür, daß der Schul- und Kirchendienst gehörig besorgt werde, Sorge trage, sondern auch ein für die Stelle passendes Subjekt ausersehe. - Am 13. Januar 1836 zeigen die von Ponickaus bei der Kreisdirection Bautzen an, dass Jacob Ritscher aus Großdehsa ausersehen wurde, der sich durch sein Verhalten und seine Leistungen durch günstige Zeugnisse, welche wir nebst der Zensur überreichen, ausgewiesen hat. - Am 14. Januar bittet die Kreisdirection das Königl. Landes-Consistorium zu Dresden um die Beförderungs-Prüfung. - Am 02. März teilt das Landes-Consistorium mit, dass die Prüfung des g. Ritzscher am 29. v. M. erfolgt und demselben die Censur (= wohl die Berechtigung für das Lehreramt) auch bereits ausgehändigt worden ist.

22 bemerkenswerte Dokumente (1) Quelle: [217] Das Hauptbuch der Schule zu Pohla (Bild rechts) ist ein Verzeichnis der im Schulbezirke zu Pohla vorhandenen Schulpflichtigen, nach und nach wirklich zur Schule aufgenommenen und, nach vollendetem Schulcurse, aus derselben entlassenen Kinder; geführt von Christian Traugott Scholze, Jacob Ritscher und Carl August Zieschang. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1824 haben wir hier ein vollständiges Verzeichnis der Schulkinder mit Name des Erziehungsberechtigten und seines Standes bis zur Osterprüfung, 26. März1844 : Cl: I Knaben: 41 Cl: I Mädchen: 31 Cl: II Knaben: 46 Cl. II Mädchen: 35 Sa. 153 Kinder. Für die im folgenden beschriebene Verfolgung von Schulversäumnissen ist von Bedeutung, dass in Sachsen im Jahre 1805 der Schulzwang für alle Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren angeordnet worden war.

23 bemerkenswerte Dokumente (2) Quelle: [223] Sehr umfangreich sind die Schulversäumnisse dokumentiert. Hier hatte es bei Revisionen immer wieder Kritik an nachlässiger Führung dieser Listen durch den Lehrer gegeben. Rechts zeigt ein Auszug des Versäumnisbuches, wie die Fehltage aufgezeichnet wurden (monatsweise, nach Wohnorten gegliedert): Name des Kindes, Versäumnisdatum, unentschuldigt bzw. entschuldigt mit Begründung). Anerkannte Gründe sind z.b.: Krankheit, Kindwarten, Kälte, Schnee, wegen Erndte, Mangel an Fußbekleidung bei Kälte, In einem aufwendigen Verfahren, dass hier nicht näher beschrieben werden soll, wurde der Erziehungsberechtigte zur Stellungnahme zu den unentschuldigten Fehltagen aufgefordert, danach meist noch einmal unter Androhung einer Strafe verwarnt. Wenn doch Geldstrafen ausgesprochen wurden, war das Eintreiben des Geldes auch oft schwierig (meist wegen Armut). Lehrer Ritscher am : Daß das schlechte Wetter, welches mit strenger Kälte eintrat, viele Kinder vom regelmäßigen Schulbesuche abhielt, indem es ihnen noch an der erforderlichen Winterbekleidung mangelte, glaube ich besonderer Berücksichtigung wegen anhero bemerken zu müssen.

24 immer wieder Streit um Geld Quellen: [281], [257], [208] 1835 trat das Sächsische Elementar-Volksschulgesetz in Kraft. Es regelte u.a. die 8-jährige Schulpflicht, die Unterstellung der Schulen unter die Gemeinden, die Anforderungen an die Lehrer und auch die Grundsätze seiner Entlohnung. Die Einflussnahme der Gemeinden erfolgte über den Schulvorstand: Am z.b. melden die Gemeindevorstände Schreiber (Stacha), Hornuff (Pohla), Ziesche (Schönbrunn L.S.) und Teich (M.S.) die neue Zusammensetzung des Schulvorstandes wie folgt: Es sollen vertreten werden. 1., der Ort Stacha, anstatt bisher durch ein durch zwei Mitglieder 2., der Ort Pohla, wie bisher durch ein Mitglied 3., der Ort Schönborn, lausitzer Seits, wie bisher durch zwei Mitglieder und 4., Schönborn, meißner Seits, ebenfalls wie bisher durch ein Mitglied Auch vertreten in diesem Gremium sind der Pfarrer als Ortsschulinspector und der Lehrer. Der Schulvorstand führt sehr viele Auseinandersetzungen um die Finanzierung des Ortsschulwesens. Besonders die Lehrerentlohnung ist immer wieder umstritten. Die Ursache liegt wohl darin, dass das Fixum nur einen Teil der Besoldung ist. Daneben hat der Lehrer Einnahmen, die schwer zu bewerten sind: Holzdeputat, Umgänge, Teilnahme am Schmause bei Hochzeiten und Taufen, Nutzung der Schulscheune, Kuhhutung auf der Pfarrwinde, Vergütungen für Kirchendienste, Garben- und Brot- sammlung bei den Bauern,

25 Schulordnung 1876 Quelle: [82] Am hat die Amtshauptmannschaft Bautzen das Localstatut der Schulgemeinde zu Pohla genehmigt. Schule wird als einfache, dreiclassige Volksschule evan- gelisch-lutherischer Confeßion bezeichnet ( 1). Geregelt sind weiter u.a.: - Zusammensetzung des Schulvorstandes ( 2) - Aufnahmeverfahren für die Schüler ( 3) - Umgang mit Schulversäumnissen ( 5) - Schulferien ( 6): Es gibt u.a. vier Ferienwochen für die Hundstage und die Kartoffelferien. Der Beginn dieser je 2 Wochen wird jeweils vom Schulvorstand bestimmt. Zum Bischofswerdaer Jahrmarkt ist nicht schulfrei. - Schulprüfung ( 7) und entlassung ( 8): - Fortbildungsschule ( 16ff.): Diese Schulart mussten alle ortsansässigen Knaben in den ersten drei Jahren nach ihrer Schulentlassung besuchen! rechts: Localstatut der Schulgemeinde zu Pohla 1876 (Blatt 1)

26 Wichtige Personen in den Jahren Quellen: [263], [279] Schulpatron: Johann Friedrich Wilhelm von Ponickau und Johann Heinrich Friedrich von Ponickau (bis 1837/38) Johann Heinrich Viktor von Ponickau ( ) Pfarrer: Peter Gedan (im Amt ) Johann Traugott Berthold ( ) Karl August Jentsch ( ) Lehrer: Christian Traugott Scholze (Lehrer ) Jacob Ritscher ( ) Carl August Zieschang ( ) Bild rechts: Johann Heinrich Viktor von Ponickau ( )

27 3. Der Schulhausbau und die anschließende Zeit bis 1919

28 Bemühungen um einen Neubau des Schulhauses ab 1876 Quellenangaben: [169], [258] Die uns vorliegenden ersten Dokumente sind vom September Zunächst muss die Position Schönbrunns geklärt werden, weil dieser Ort schon mehrfach aus dem Schulbezirk austreten wollte: hat die politische Gemeinde Schönborn bei den deßhalb erfolgten Verhandlungen von einer früher projectirten Ausschulung gänzlich abgese- hen und die Erklärung abgegeben, daß sie auch ferner mit Pohla und Stacha im bisherigen Schul- verbunde verbleiben und mit letztern Gemeinden gemeinschaftlich ein neues Schulhaus in Pohla erbauen wolle. Nun begannen langwierige Auseinandersetzungen um Größe und Ausstattung der neuen Schule (Baubeginn war letztendlich erst 1878). rechts: Postkarte mit Stempel (Ausschnitt)

29 Natürlich geht es wieder um das liebe Geld Quellenangaben: [279], [258] Die Position der Schulgemeinde kann man einem Brief des Schulvorstandes (Pfarrer Jentsch) an die Königliche Bezirksschulinspection Bautzen entnehmen: Das gegenwärtige Schulhaus zu Pohla entspricht zwar, namentlich was die Lehrerwohnung anbelangt, nicht allen gesetzlichen Anforderungen der Neuzeit, doch ist das Lehrzimmer darin sehr licht und geräumig und das Gebäude an einem für den Lehrer als Kirchendiener sehr bequem gelegenen Platze zwischen der Kirche und Pfarre errichtet. Zu dem kommt noch, daß der der gegenwärtige Lehrer, welcher über 30 Jahre darinnen gewohnt hat, für sich und seine Familie eine neue Wohnung gar nicht wünscht Wäre es nun nach dem Gesagten möglich, das bisherige Schulgebäude auch fernerhin zu Schulzwecken bei zu behalten und dem Bedürfniß eines zweiten Schulzimmers und der nöthigen Wohnungräume für einen Ostern 1878 anzustellenden zweiten Lehrers auf andere Weise abzuhelfen, dann würde der hiesigen jetzt so sehr durch öffentliche Anlagen in Anspruch genommenen, an und für sich armen Schulgemeinde eine große Sorge abgenommen rechts: Pfarrer Carl August Jentsch, Datum unbekannt

30 Gemeinden wünschen einen kleinen Neubau Quellenangaben: [168], [258] Im Einverständniß mit den hiesigen Gemeindevertretun- gen ergeht daher von Seiten des unterzeichneten Schulvor- vorsitzenden an die geehrte königl. Schulinspection die an- gelegentlichste Bitte, dieselbe wollen es gestatten, daß das alte Schulgebäude in Pohla für jetzt als die neue Schule auch fernerhin beibehalten, für ein zweites Lehrzimmer und für die Wohnung des zweiten Lehrers aber anderweit an einem passenden Platze ein neues Gebäude errichtet wer- de. Die Gemeinden argumentieren, dass das bestehende Schulhaus sanierungsfähig ist und der ergänzende Neubau die Kassen nur zur Hälfte belastet, zumal sich im hiesigen Schulbezirke nur 560 größtentheils dem Arbeiterstande oder kleineren Grundbesitzern angehörende Beitrags- pflichtige Personen befinden, deren Leistungsfähigkeit den Neubau einer Schule von Thl. bei Weitem über- steigen würde rechts: Postkarte mit Stempel vom

31 Die Bezirks-Schulinspection hat bessere Argumente (und das Geld) Quellenangaben: [259] Am äußerte sich auch der Gutsherr von Poni- ckau zum Bauplan von Meister Nitsche aus Großhänchen : für die hiesigen Verhältniße viel zu großartig zu hoch- zielig, zum Theil auch unpraktisch. Trotzdem setzt sich mehr und mehr die Einsicht durch, das bestehende baufällige Gebäude abzureißen, das Abbruch- material zu nutzen und an gleiche Stelle das neue Haus zu setzen. Am stellt die Kreisinspection die Weichen: - Zustimmung zum Neubau am bisherigen Platze, um 2 m abgerückt vom Kirchhof für Bau der Kloakgauben - Verbreiterung des Vorplatzes auf 10 m (Pfarrgarten!) - Parterrehöhe mind. 4 m (Licht und Luft für die Zimmer!) - Sitzrichtung der Schüler nach Süden; Südfenster sind zu verschließen; Fensterfront nach Osten, rechts: Postkarte ca (Ausschnitt)

32 Bauvorbereitungen im Frühjahr 1878 Quellenangaben: [260] Das Bieterverfahren wird für den in der Harnappschen Restauration angekündigt. Die 9 erschienenen Bieter erhalten 12 Bedingungen als Auflage, falls sie den Zuschlag erhalten. Zu Beginn wurden Verkauf alte Schule und Neubau untrennbar verknüpft. Für den Verkauf sollte der Unternehmer die Rechnungssumme um Mark kürzen (Nutzung des Abbruchmate- rials!). Das Einstiegsgebot von Baumeister Frenzel (Bi- schofswerda) lag bei M, schließlich gewann Baumeister Gnauck (auch BIW) mit M. Am erscheint Gnauck bei Pfarrer Jentsch, weil er o.g. Kürzung falsch verstanden hatte. Ihm wurde deshalb der Bauauftrag entzogen und neu an Frenzel vergeben. rechts: Ausschreibung für Abriss und Neubau

33 Bau im Jahr 1878 Quelle: [260] Baumeister Gnauck geht mit seinem Anwalt gegen den Auftragsentzug vor. Wohl auch deshalb regelt der Schulvorstand weitere Details mit Frenzel schriftlich (z.b. Errichtung einer Blitzschutzanlage ohne Zusatzkosten). Der Abbruch der alten Schule sollte am 29. April (nach Ostern) beginnen, erste Arbeiten sind jedoch schon früher nachgewiesen und bereits am war Grundsteinlegung! Auch das weitere Arbeitstempo ist fast unglaublich, aber so dokumentiert: Hebefest am , Anzeige Fertigstellung am Die Schulgemeinden mussten im Juni einen Kredit über M aufnehmen, weil Eigenkapital kaum vorhanden war! rechts: Ausschreibung der Doppelfenster für die Lehrerwohnung (Sächsischer Erzähler, )

34 Abrechnung der Baukosten Quelle: [269] Die Hauptrechnung weist folgende wesentlichen Beträge aus: I. Einnahmen: M davon II. Ausgaben: davon M Kredit M Staatsbeihilfe M M Baumeisterhauptrechnung 600 M Gartenmauer 75 M Bankprovision Der Fehlbetrag wurde ausgeglichen mit 600 M Kirchenkapi- tal und 675 M Leihbetrag von Gutsbesitzer König (Stacha). Bemerkenswert ist, dass Meister Frenzel einen Fehler im Anschlage anzeigt und für zu viel berechnetes Steinvolu- men 300 M erlässt. In den Jahren 1879 und 1880 wurden noch zahlreiche Ar- beiten an den Außenanlagen (Schulgarten!) ausgeführt. rechts: Deckblatt der Akte über Einnahmen und Ausgaben

35 Die Schülerzahl steigt Quellen: [218], [268] Ende der 1870er Jahre tritt die erwartete Steigerung der Schülerzahl ein. Deshalb wird ab Ostern eine zweite Lehrerstelle geschaffen, zunächst als Hilfslehrer (Herr Schöne aus Burkau). Übrigens finden sich im Jahr 1892 Dokumente über die Erweiterung des Kirchhofes. Er erhält westlich und nördlich Fläche dazu und bekommt dadurch wohl die heute bekannte fast quadratische Form. Dies steht in den Schulakten, da ein Teil des Schulfeldes genutzt wurde. Bereits 1887 ist das Fach weibliche Handarbeiten nachgewiesen : Die bisherige Lehrerin war gestorben und die Schulinspektion schreibt: Da es Näherinnen im Schulbezirk gibt, so ist kein Grund vorhanden, den Unterricht nach dem Tode der bisherigen Lehrerin ausfallen zu lassen. Eine solche Näherin wird nicht gefunden, aber Lehrer Noack miethet ab Ostern 1887 eine Haushälterin, die den Unterricht dann übernehmen soll. rechts: Schulklasse um 1910 (Foto privat, von Christa Fischer)

36 Turnen wird Unterrichtsfach Quelle: [268], [270] Nach einer Verordnung der Königlichen Bezirksschulinspection vom ist Turnen in den Lehrplan aufzunehmen. Der Schulvorstand wehrt sich: 1. Die Kinder im Ort seien keine Stubensiecher, sondern müssen mit ihren Eltern hart und meist an der frischen Luft arbeiten. Sie brauchen deshalb keine Turnerei. 2. Es fehlt an einem geeigneten Turnplatz in der Nähe. 3. Die Schulgemeinde hat noch M Schuld vom Schulneubau zu tilgen und will sich nicht unumgägliche Aufgaben nicht leisten. Wie zu erwarten, will die Amtshauptmannschaft für Pohla keine Befreiung vom Turnunterricht zulassen. Letztendlich wird im Flächentausch mit der Kirche und unter Nutzung des Schulfeldes sowohl die oben beschriebene Kirchhoferweiterung als auch die Anlage eines Turnplatzes realisiert. Letzteres allerdings erst nach weiteren Auseinandersetzungen. Ab Ostern 1893 werden Stabübungen auf dem Hof vor der Schule angeordnet, 1895 soll der Turnplatz eingeweiht werden, zunächst im heutigen Pfarrgarten. rechts: Lageplan vom

37 Alltagsprobleme und Kurioses mit Lehrer Andreas Noack (1) Quellen: [218], [268] Am beschwert sich E. Strehle aus Schönbrunn: Sein Sohn (4. Klasse) war vom Sohn des Lehrers Noack aufgefordert worden, 20 Pfennig für ein Geburtstagsgeschenk für Noack mitzubringen, wenn nicht! So sollte er tüchtig Hiebe bekommen. Der Junge hätte in der Folgezeit auch Misshandlungen durch den Lehrer erlitten, der überdies den Überzieher des Jungen zerissen habe. Eine weitere Beschwerde richtete Johann Stephann am an seinen Seelsorger und Beichtvater,Pfarrer Jentsch, weil sein Sohn seit drei Monaten so gehalten wird, daß sein Platz auf der sogenannten Strafbank sich befindet, das moralische Gefühl des Kindes muß dabei leiden. Am reagiert Pfarrer Jentsch auf offensichtlich berechtigte Kritiken an Lehrer Noack und erteilt Auflagen, auch zu anderen Mängeln: S. Folgeseite! rechts: Urlaubsgenehmigung des Schulinspektors Dr. Wild für Lehrer Noack wegen electro-magnetischer Kur in Dresden,

38 Alltagsprobleme und Kurioses mit Lehrer Andreas Noack (2) Quellen: [218], [268], [279] Schulordnung ist stricter zu befolgen Unterricht hat pünktlich zu beginnen Pausen sind nicht allzulang auszudehnen sogenannte Spaziergänge statt Unterricht sind 14 Tage vorher genehmigen zu lassen Stellvertretung im Schulamt durch Ihren Sohn sowie auch jedes Betteln desselben um Geschenke für Sie wird hiermit verboten Der Lehrer macht aber weiterhin Probleme. Am schreibt Pfarrer Colditz (Pfarrer Jentsch war 1895 gestorben) an die Bezirksschulinspektion: Der hiesige Kirchschullehrer Noack hält Hühner; dieselben richten Schaden auf dem Friedhofe an. Zusagen Noacks, dem Zustand abzuhelfen, seien wiederholt leere Worte gewesen. Deshalb werde er (Colditz) bei der vorgesetzten Behörde vorstellig, daß solcher Unfug durch behördlichen Befehl abgestellt werde. Noack musste am 12. Mai in Bautzen erscheinen und sich unter Androhung von Strafe verpflichten, umgehend eine Voliere zu errichten. rechts: Porträt Pfarrer Martin Colditz, um 1910

39 Lehrerbeurteilungen in Religion und neue Namen Quellen: [221], [275] Wir haben Urteile über Religionsunterricht aus den Jahren vorliegen, angefertigt sicher von Pfarrer Colditz: ) Noack: inhaltlich zu wenig bietend und in wenig anregender Form. 2.) Damm: zu wenig dem Leben entsprechend a.) Noack: ungenau, unselbständig, zerfahren b.) Gustav Richard Rehn: erschöpfend, lebendig und anregend auf Gemüt und Verstand b.) Rehn: nicht erschöpfend, zwar lebendig, aber nicht immer logisch genau 1910: Gustav Köhler: innerlich und tief und in der Form konkret, sachgemäß sich vorbereitend 1911: Hilfsl. Förster: aus dem Reichtum der Schrift und des kindlichen Lebens schöpfend 1915: Fritz Fischer: in bester Absicht viel bietend, aber noch nicht ganz in die Tiefe gehend rechts: Schulvorstand (Vertreter der Gemeinden): u.a. Herrmann Voigt und Adolph Jahn (St.), Johann Richter (P.), Theodor Huste (Schbr.)

40 ausgewählte Ereignisse in den weiteren Jahren bis 1919 (1) Quellen: [215], [218], [282] - Im Jahre 1911 stellte Schönbrunn L.S. erneut den Antrag, aus der Schulgemeinde auszuscheiden, und fragte nach den Bedingungen. Die Gemeinden Pohla und Stacha for- derten für diesen Fall die Übernahme des dann überflüssi- gen 2. Lehrers sowie die Zahlung einer Abfindung für die noch bestehenden Belastungen für Bau und Unterhalt des (großen) Schulhauses. Damit hatte sich der Antrag wohl er- ledigt - Am wird angeordnet, dass in jeder Schule min- destens ein Bild Seiner Majestät des Königs aushängen muß, Preis: 15 Mark und 80 Pfennige. - Noch eine Majestät ist zu ehren: Jede Schule soll eigenver- ant wortlich entscheiden, wie am der 100. Ge- burtstag von Kaiser Wilhelm I. begangen wird bietet die Schulinspektion Aufklärungsmaterial zu den Gefahren des Alkoholmissbrauchs an, der als ein Krebsschaden an unserem Volkskörper anzusehen ist. rechts: König Albert von Sachsen (Nicola Perscheid, 1900)

41 ausgewählte Ereignisse in den weiteren Jahren bis 1919 (2) Quellen: [279], [270], [268] - Auf einer vorherigen Folie war zu sehen, dass sich der Schulbrunnen auf dem Turnplatz befindet. Im Winter 1901 macht sich der Hilfslehrer Damm unbeliebt: Der 90 m lange Weg zum Brunnen sei oft verweht, Schulkinder und Lehrer seien ohne Trinkwasser. Er zeigt deshalb die Schulgemeinde bei der Schulinspektion in Bautzen an! Die Reaktionen sind entsprechend, z.b. sei der doppelt so alte Lehrer Noack nie in seiner 20-jährigen Dienstzeit auf eine so absurde Idee der Anzeige gekommen - Am schaltet sich aber sogar der Königliche Bezirksarzt Dr. Streit ein. Er bemängelt den zu langen Weg zum Brunnen und empfiehlt den Bau einer Leitung mit einer sogenannten Zugpumpe... Außerdem macht sich im ganzen Schulhaus ein starker Abtrittsgeruch bemerkbar. Im Sommer 1903 wird nach der Zeichnung rechts gebaut. Der Anbau ist übrigens heute noch gut erkennbar (Hinterseite der Schule). rechts: Bauzeichnung Abortgrube,

42 ausgewählte Ereignisse in den weiteren Jahren bis 1919 (3) Quellen: [279], [271], [272] - Ab 1911 wird von einer Klassenüberfüllung und der notwendigen Anstellung eines zweiten Hilfslehrers gesprochen. Ostern 1911: Kl. I 48 Kinder, Kl. II 49 Kinder Kl. III 43, Kl. IV 74. Der Schulvorstand will diesen Zustand als vorübergehend abtun und den 2. Hilfslehrer sparen. - Von nun an gibt es auch Druck von Seiten der Schulinspektion, dass sich die Schulgemeinde um einen An- oder Neubau zur Gewinnung weiterer Klassenzimmer beschäftigt. - Schönbrunn will bei dieser Gelegenheit wieder aus dem Schulbezirk austreten. In einer Versammlung konnten sich aber die fortschrittlichen Kräfte gegen eine kleingeistige Gruppe durchsetzen. Es gab Meinungen wie früher hatte ein Lehrer 8 Jahrgänge, da haben sie auch genug gelernt. Ein Anderer meinte: meine Kinder brauchen nicht Schulmeister zu werden. Letztlich wurde die Erbauung eines Lehrgebäudes mit vorläufig 4 Lehrzimmern am Friedhof auf Schönbrunner Seite verlangt. rechts: Familie des letzten Schulpatrons Wolff von Ponickau, 1926

43 ausgewählte Ereignisse in den weiteren Jahren bis 1919 (4) Quelle: [272] - Im Sommer 1911 hat die Schule 6 Schulklassen mit 3 Lehrern und nur 2 Zimmern Der Unterricht muß früh 6 Uhr beginnen Klassen müssen über Mittag unterrichtet und Stunden gekürzt werden. Deshalb drängt die Schulinspektion jetzt erneut zu einem Neubau. - Am liefert Baumeister Nitsche aus Uhyst ein Gutachten, nach dem ein Neubau deutlich günstiger ist als ein Anbau in nördlicher Richtung. Auffällig ist, dass bei aller Diskussion die Lehrerwohnungen im Obergeschoss zur Nutzung als Klassenzimmer nie angesprochen werden. - Am erklärt der Schulvorstand in einem Schreiben, dass die Wahl des Schulbauplatzes auch vom Bauplatz der neu zu bauenden Kirche (!) abhängt. - Die Schulgemeinden wehren sich wie schon 1876/78 weiter mit allerlei Begründungen. Diesmal verhindert letztlich der Krieg mit seinen Auswirkungen, dass eine neue Schule gebaut wird: rechts: Gutachten vom , Seite 1

44 ausgewählte Ereignisse in den weiteren Jahren bis 1919 (5) Quellen: [272], [222] - Am schreibt der Schulvorstand an die Amtshauptmannschaft Bautzen: Die Schulbaufrage wurde beraten, wobei die Kriegslage und die schwere Zeit ins Gewicht fällt. Außerdem seien die Schülerzahlen für die nächsten Jahre deutlich rückläufig. - Die Lehrer bekommen jetzt zunehmend auch andere Aufgaben, z.b die Unterstützung der Gemeindevorstände bei der Verteilung von Brotmarken: Vom 1. März dieses Jahres ab ist der Verkauf von Brot, Semmel, Zwieback und Mehl nur noch gegen Brotmarken zulässig. - Zum 100. Geburtstag von Otto von Bismarck am 1. April 1915 werden Gedenkfeiern in den Schulen angeordnet : Die Schule ist besonders berufen, in den Herzen des heranwachsenden Geschlechts sein gesegnetes Andenken zu erneuern und zu festigen. - Ab Oktober 1915 gibt es auch einheitliche Regelungen, wie die Feiern größerer militärischer Erfolge abzuhalten sind. Schulfrei gibt es nur auf ausdrückliche Verfügung. rechts: Artillerieregiment 12, Dresden, Postkarte

45 1919 geht die Ortsschulaufsicht auf die bürgerliche Gemeinde über Quellen: [274], [275] - Zu Beginn des Jahres 1917 noch unter geistlicher Schulaufsicht (ab November 1917 Pfarrer Hille als Ortsschulinspektor) gehören zum Schulvorstand: 1) Wolff von Ponickau, z.z. im Felde - Vorsitzender 2) Gustav Köhler, Kirchschullehrer - Protokollant 3) August Richter, Landwirt, alle Pohla - stellv. Vorsitzender 4) Gustav König, Gutsbesitzer 5) Adolf Jahn, Gutsbesitzer, beide Stacha 6) Alwin Scheumann 7) Theodor Huste, beide Schönbrunn L.S. 8) Karl Kästner, Molkereibesitzer, Schönbrunn M.S. 9) Friedrich Forker, Bäcker, Pohla - Kassenführer - Bautzen, 30. Januar 1919: Mit dem 1. Jan. d.j. ist die geistliche Ortsschulaufsicht aufgehoben Es wird sich empfehlen, den Geistlichen für alle Treue und Hingabe, mit der sie diese Ehrenamt zum Besten von Volk und Vaterland geführt den aufrichtigen Dank der Bezirksschulinspektion auszusprechen. rechts: Verzeichnis des Schulvorstandes vom

46 Der Übergang in die neue Ordnung bringt manchmal Probleme Quellen: [273], [275] - Am muss die Bezirksschulinspektion darauf hinweisen, dass die Pfarrer nicht mehr Mitglied des Schulvorstandes sein dürfen, was mehrfach unberücksichtigt geblieben ist. - Der Schulvorstand hat jetzt geänderte Vertretergruppen und besteht aus 1. dem Gemeindevorstand des Schulortes (1 Person), 2. dem Schulleiter (1), 3. Mitgliedern der bürgerlichen Gemeindevertretungen (3), 4. Elternvertretern (2), 5. Lehrervertretern (2), 6. Vertreter des Gutsbezirks (1). - Am wird die Wahl von Kirchschullehrer Gustav Köhler zum Schulleiter vom Bezirksschulamt bestätigt und ebenso am für weitere drei Jahre. - Große Widerstände gegen eine Verordnung des Kultusministeriums vom gibt es in um- liegenden Gemeinden: Es sollen ab Ostern 1919 alle Kinder ohne Ansehen des Standes und der Re- ligion die (eine) Volksschule des Schulbezirks besuchen. Zunächst erteilt das Kultusministerium eine Ausnahmefrist von einem Jahr, dann wird der Vollzug vertagt. In einem späteren Verzeichnis liest man z.b., dass die katholischen Kinder von Auschkowitz und Lehndorf nach Crostwitz und nicht in die evangelische Schule nach Uhyst a.t. gehen.

47 Wichtige Personen in den Jahren Quellen: [279], [275] Schulpatron: Johann Heinrich Viktor von Ponickau ( ) Johann Georg von Ponickau (Herr auf Pohla ab 1865 bis 1905) Johann Abraham Fabian Wolff von Ponickau (1905 bis 1918/19) Pfarrer: Karl August Jentsch (im Amt ) Walter Martin Colditz ( ) Max Hermann Hille ( ) Lehrer: Carl August Zieschang ( ) Andreas Noack ( ) M. Damm (1900- ) Gustav Köhler (1910- ) Gustav Richard Rehn (1902- ) Arwed Förster (1911- )

48 Quellennachweis (1) [82] Localstatut der Schulgemeinde zu Pohla, , Staatsfilialarchiv Bautzen (SFA BZ) [143] alte Ansicht von Pohla, ca. 1840, Kirchenarchiv [158] Porträt Pfarrer Niemtzsch: aus [279], S. 22 [168] Postkarte vom (Ausschnitt) [169] Postkarte vom (Ausschnitt) [195] Revisionsbericht vom , SFA BZ , Bl. 1-6 [196] Notwendigkeit eines Schulneubaus, , vermutlich Kirchenarchiv Pohla [198] Brief vom , SFA BZ , Bl. 9 [199] Brief vom , SFA BZ , Bl. 11 [200] Brief vom , SFA BZ , Bl. 12 [201] Brief vom , SFA BZ , Bl. 13 [208] Brief vom , SFA BZ , Bl [215] Austrittsantrag Schönbrunn, , Kreisarchiv Bautzen in Kamenz [217] Hauptbuch der Schule zu Pohla, Bestand AG DEG [218] Acten Schulvorstand , Bestand AG DEG [221] Acten Schulvorstand Lehrerbeurteilungen , Bestand AG DEG [222] Acten Schulvorstand , Bestand AG DEG [223] Schule Pohla, Schulversäumnisse , Bestand AG DEG [224] Bauakten Schule Pohla, , Bestand AG DEG [257] Acten der Amtshauptmannschaft Bautzen, SFA BZ , Bl. 1ff. [258] Acta den Neubau der Schule zu Pohla betreffend, Jahr 1876, Bestand AG DEG [259] Acta den Neubau der Schule zu Pohla betreffend, Jahr 1877, Bestand AG DEG [260] Acta den Neubau der Schule zu Pohla betreffend, Jahr 1878, Bestand AG DEG [261] Inventar von Kirche, Schule und Pfarre, November 1826, Kirchenarchiv Pohla

49 Quellennachweis (2) [263] Kirchenchronik , Kirchenarchiv Pohla [268] Acten der Amtshauptmannschaft Bautzen, SFA BZ , Bl. 1ff. [269] Rechnung über Einnahme und Ausgabe beim Neubau der Schule, , Bestand AG DEG [270] Akten Schulvorstand , SFA BZ , Bl. [271] Akten Schulvorstand , SFA BZ , Bl. [272] Akten Schulvorstand , SFA BZ , Bl. [273] Akten über die Einführung der Allgemeinen Volksschule, , SFA BZ [274] Akten betr. Aufhebung der geistlichen Ortsschulaufsicht, , SFA BZ [275] Akten Schulvorstand , SFA BZ , Bl. [278] Dr. J.C. Kröger, Reise durch Sachsen nach Böhmen und Österreich, Altona 1840 [279] Festschrift zum 675-jährigen Bestehen der Kirchgemeinde zu Pohla, Pohla 2009 [280] Gemeindeblätter der Kirche zu Pohla [281] Gesetz das Elementar-Volksschulwesen betreffend, Gesetzblatt Königreich Sachsen, [282] Porträtfoto König Albert von Sachsen, Nicola Perscheid, 1900

50 Die Autoren bedanken sich für Ihr Interesse! 18. Januar 2016, diese Hochspannungsmasten (von 1929/30) erlebten ihren letzten Winter

DIE KLADDE. 500 Jahre Reformation Die Ausstellung. Thema: Um der Kirche Willen muss man Schule haben. Ostfriesisches Schulmuseum Folmhusen

DIE KLADDE. 500 Jahre Reformation Die Ausstellung. Thema: Um der Kirche Willen muss man Schule haben. Ostfriesisches Schulmuseum Folmhusen Ausgabe 1/2018 Blätter für Freundinnen und Freunde des Schulmuseums Folmhusen Thema: Um der Kirche Willen muss man Schule haben (Luther, Tischgespräche) 500 Jahre Reformation Die Ausstellung Gustav König

Mehr

Verordnung über die Fabrikschule, 1. Mai 1828

Verordnung über die Fabrikschule, 1. Mai 1828 StAAG DE01/0355 1 StAAG DE01/0355 2 Wir Bürgermeister und Kleiner Rath des Kantons Aargau thun kund hiermit: Daß Wir, um denjenigen Kindern, die zu Arbeiten in Fabriken in einem Alter gebraucht wurden,

Mehr

DANZIG I. GESETZ ÜBER DEN UNTERRICHT DER POLNISCHEN MINDERHEIT VOM 20. DEZEMBER 1921.

DANZIG I. GESETZ ÜBER DEN UNTERRICHT DER POLNISCHEN MINDERHEIT VOM 20. DEZEMBER 1921. DANZIG I. GESETZ ÜBER DEN UNTERRICHT DER POLNISCHEN MINDERHEIT VOM 20. DEZEMBER 1921. Abschnitt I. Von den öffentlichen Volksschulen mit polnischer 1. Väter oder erziehungsberechtigte Mütter polnischer

Mehr

Chronik Gebenbach Ortschaft Atzmannsricht

Chronik Gebenbach Ortschaft Atzmannsricht Dorfbrand 1845 Entschädigung 1846 Pfarrer Gallus Schwab, in der Pfarrei von 1825 bis 1832, hat eine Übersicht über die gesamte Pfarrei zum damaligen Zeitpunkt verfasst. In einer Anmerkung dieses Buches,

Mehr

Texte zur Dorfgeschichte von Untervaz

Texte zur Dorfgeschichte von Untervaz Untervazer Burgenverein Untervaz Texte zur Dorfgeschichte von Untervaz 1920 Zur Geschichte der Schulstrafen in Graubünden Email: dorfgeschichte@burgenverein-untervaz.ch. Weitere Texte zur Dorfgeschichte

Mehr

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische amerikanischen Amt an An andere anderen anderer anderes

Mehr

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit:

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit: der die und in den 5 von zu das mit sich 10 des auf für ist im 15 dem nicht ein Die eine 20 als auch es an werden 25 aus er hat daß sie 30 nach wird bei einer Der 35 um am sind noch wie 40 einem über einen

Mehr

Einleitung. In beiden Klassen gab es wöchentlich 52 Unterrichtsstunden, z.b. Christentum 6 Std. Latein 1. Klasse 11 Std. 2. Klasse 16 Std.

Einleitung. In beiden Klassen gab es wöchentlich 52 Unterrichtsstunden, z.b. Christentum 6 Std. Latein 1. Klasse 11 Std. 2. Klasse 16 Std. Einleitung In der Chronik der Stadt Osterburg (1932) schrieb Karl Lehrmann in seinem Artikel über das Schulwesen von Osterburg auch über die Anfänge der Schule in der Altmarkregion. Unter den Domherren

Mehr

Familiengottesdienst am 24. September 2005

Familiengottesdienst am 24. September 2005 1 Familiengottesdienst am 24. September 2005 Gott baut ein Haus, das lebt Einzug: Orgel Lied Nr. 38, Lobe den Herren, Strophen 1-3 Danach Chorgesang Begrüßung: Heute ist ein besonderer Tag für unsere Gemeinde.

Mehr

Kirche und Schule. Aufgabe: Was ist ein Geselle? Erkläre es.

Kirche und Schule. Aufgabe: Was ist ein Geselle? Erkläre es. Kirche und Schule Im ersten Moment mag es seltsam erscheinen, wenn in einem Titel diese bei- den Wörter zusammenstehen. Es ist aber so, dass für viele Jahre die Beiden zu- sammengehörten. Die Schule fand

Mehr

Schulgesetz der Gemeinde Zizers

Schulgesetz der Gemeinde Zizers Schulgesetz der Gemeinde Zizers Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Schulstufen 3 Art. 2 Schulpflicht, Schulort, Unentgeltlichkeit 3 Art. 3 Blockzeit 3 Art. 4 Tagesstrukturen 3 Art. 5

Mehr

10. Sonntag nach Trinitatis

10. Sonntag nach Trinitatis 10. Sonntag nach Trinitatis Kohlstädt und Schlangen 27. Juli 2008 Wohl dem Volk, dessen Gott der Herr ist, dem Volk, das er zum Erbe erwählt hat. Text / Lesung: Barmen III Psalm 33,12 Lieder: 440,1-4 All

Mehr

Ausfüll-hilfe: Anmeldung bei der Stadt Aschaffenburg nach dem Bundes-melde-gesetz Paragraf 23 Absatz 1

Ausfüll-hilfe: Anmeldung bei der Stadt Aschaffenburg nach dem Bundes-melde-gesetz Paragraf 23 Absatz 1 Ausfüll-hilfe: Anmeldung bei der Stadt Aschaffenburg nach dem Bundes-melde-gesetz Paragraf 23 Absatz 1 Hinweis Sie müssen Ihre neue Wohnung anmelden. Das ist Ihre Pflicht als Bürger. So steht es im Bundes-melde-gesetz

Mehr

Festrede des Ortsbürgermeisters Hans Josef Drees zum Kirchenjubiläum 2011

Festrede des Ortsbürgermeisters Hans Josef Drees zum Kirchenjubiläum 2011 Festrede des Ortsbürgermeisters Hans Josef Drees zum Kirchenjubiläum 2011 Werte Gäste, liebe Bürgerinnen und Bürger, verehrte Festgäste, sehr geehrter Herr Pastor Halffmann. Vor 14 Jahren feierte man in

Mehr

252 Kantonale Grundbuchverordnung

252 Kantonale Grundbuchverordnung 5 Kantonale Grundbuchverordnung (Änderung vom 3. November 00) Das Obergericht beschliesst: Die Verordnung des Obergerichts über die Geschäftsführung der Grundbuchämter und die Einführung des eidgenössischen

Mehr

Musikschulreglement der Einwohnergemeinde Alpnach

Musikschulreglement der Einwohnergemeinde Alpnach Musikschulreglement der Einwohnergemeinde Alpnach vom 0. Juni 04 Der Einwohnergemeinderat Alpnach erlässt gestützt auf Artikel 94 Ziff. 8 der Kantonsverfassung a vom 9. Mai 968 und auf Artikel 9 Absatz

Mehr

Zur Entwicklung des Evangelischen Religionsunterrichts in der Pfalz im 19. und 20. Jahrhundert

Zur Entwicklung des Evangelischen Religionsunterrichts in der Pfalz im 19. und 20. Jahrhundert Zur Entwicklung des Evangelischen Religionsunterrichts in der Pfalz im 19. und 20. Jahrhundert Michael Landgraf 2011 Michael Landgraf Entwicklung des Grundfragen zur historischen Entwicklung des Religionsunterrichts

Mehr

Text Johannes Johansen 1981, Melodie Erik Sommer 1981, Übersetzung Grundtvig-Værkstedet 2006.

Text Johannes Johansen 1981, Melodie Erik Sommer 1981, Übersetzung Grundtvig-Værkstedet 2006. 1. Du, der läßt leuchten Millionen von Sternen, zünd auch des Glaubens hell funkelnden Schein. Du unser Licht selbst in weitesten Fernen; in dir geborgen, so schlafen wir ein. 2. Dank für den leuchtenden

Mehr

StAAG DE02/0206/08 1. Departement Bildung, Kultur und Sport Staatsarchiv Aargau

StAAG DE02/0206/08 1. Departement Bildung, Kultur und Sport Staatsarchiv Aargau StAAG DE02/0206/08 1 StAAG DE02/0206/08 2 Nr. 407 Hochverehrter Herr Erziehungsdirektor! Nachdem ich diesen Winter neben meinen Vorlesungen an der Universität mich soviel es mir möglich war, für die Maturitätsprüfung

Mehr

Seite 3: Tabellarische Übersicht: Die vorgeschlagenen Artikel bezüglich der Zugehörigkeit zur Union im Vergleich zu den bestehenden Verträgen

Seite 3: Tabellarische Übersicht: Die vorgeschlagenen Artikel bezüglich der Zugehörigkeit zur Union im Vergleich zu den bestehenden Verträgen EUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT Brüssel, den 2. April 2003 (03.04) (OR. fr) CONV 648/03 VERMERK des für Betr.: Präsidiums den Konvent Titel X: Die Zugehörigkeit zur Union Inhalt: Seite 2: Die Hauptelemente

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 20 F 11.15 OVG 14 PS 4/15 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts für Entscheidungen nach 99 Abs. 2 VwGO am 9. Februar

Mehr

Kirchenführer St. Thomas Morus Kirche Rostock-Evershagen

Kirchenführer St. Thomas Morus Kirche Rostock-Evershagen Inhaltsverzeichnis Geschichte & Allgemeine Informationen... 1 Grundriss der Kirche... 3 Kirchenführer St. Thomas Morus Kirche Rostock-Evershagen Der Altar... 4 Der Ambo... 5 Das Taufbecken... 6 Die Osterkerze...

Mehr

1. Der Mond. In der Schule gibt es keine Bänke oder Stühle. Die Kinder sitzen auf einem Teppich auf dem Boden. Sie lernen Suren zu singen.

1. Der Mond. In der Schule gibt es keine Bänke oder Stühle. Die Kinder sitzen auf einem Teppich auf dem Boden. Sie lernen Suren zu singen. 1. Der Mond Als Kind heißt Nasreddin Hodscha noch nicht Hodscha. Er heißt einfach Nasreddin. Nasreddin muss fast jeden Tag in die Schule. In die kleine, alte Schule bei der Moschee. Sein Lehrer ist streng.

Mehr

Übergangs- und Überführungsverordnung Änderungsvorschläge -Stand:

Übergangs- und Überführungsverordnung Änderungsvorschläge -Stand: Anlage 2 zur Deputationsvorlage Nr. L 47 Übergangs- und Überführungsverordnung -Stand:17.05.2004-1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen ab Jahrgangsstufe

Mehr

1578 zählte Jessen 1200 Einwohner. Es existierte bereits zu dieser Zeit eine erste Schulklasse.

1578 zählte Jessen 1200 Einwohner. Es existierte bereits zu dieser Zeit eine erste Schulklasse. Rückblick auf das Jessener Schulwesen Hinweis: Urheberrechte (mit Einverständnis der Veröffentlichung) der auf dieser Seite eingebundenen Bilder: http://www.jessen.de/ http://www.mzweb.de/servlet/contentserver?pagename=ksta/page&atype=page&aid=126949922

Mehr

VERSETZUNGSORDNUNG DER SEKUNDARSTUFE I DEUTSCHE SCHULE LONDON (AUSZÜGE)

VERSETZUNGSORDNUNG DER SEKUNDARSTUFE I DEUTSCHE SCHULE LONDON (AUSZÜGE) VERSETZUNGSORDNUNG DER SEKUNDARSTUFE I DEUTSCHE SCHULE LONDON (AUSZÜGE) 1. Anwendungsbereich 1.1 Im 12-jährigen Schulsystem umfasst die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Der Jahrgangsstufe

Mehr

irdischen Pilgerschaft in die Herrlichkeit der Auferstehung folgen, wo sie nun mit ihm am Herzen des Vaters ruht.

irdischen Pilgerschaft in die Herrlichkeit der Auferstehung folgen, wo sie nun mit ihm am Herzen des Vaters ruht. 1 Predigt des Erzbischofs em. Friedrich Kardinal Wetter beim Gottesdienst zum Weihnachtsfest am 25. Dezember 2011 im Mutterhaus der Barmherzigen Schwestern Unser heutiges Weihnachtsevangelium beginnt mit

Mehr

vom 29. Juni 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Gegenstand

vom 29. Juni 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Gegenstand 744.12 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2011 Nr. 345 ausgegeben am 26. August 2011 Gesetz vom 29. Juni 2011 über den "Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEIN- mobil" (VLMG) Dem nachstehenden vom Landtag

Mehr

zur Bundesgesetzgebung über die Förderung von Turnen und Sport in den Schulen

zur Bundesgesetzgebung über die Förderung von Turnen und Sport in den Schulen 46. Ausführungsreglement vom 0. September 974 zur Bundesgesetzgebung über die Förderung von Turnen und Sport in den Schulen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 7. März

Mehr

Betrifft: Anfrage gemäß 54 GO d LT Ferienwohnungswidmungen im Allgemeinen und in der Gemeinde Lech im Speziellen

Betrifft: Anfrage gemäß 54 GO d LT Ferienwohnungswidmungen im Allgemeinen und in der Gemeinde Lech im Speziellen Anfrage FPÖ eingelangt: 28.05.2014 Zahl: 29.01.628 Klubobmann LAbg Dieter Egger Herrn Landesstatthalter Mag. Karlheinz Rüdisser Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, am 28. Mai 2014 Betrifft: Anfrage gemäß 54

Mehr

Geschäftsordnung für die Ausschüsse und Arbeitskreise der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf

Geschäftsordnung für die Ausschüsse und Arbeitskreise der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Geschäftsordnung für die Ausschüsse

Mehr

Zugangsprüfungsordnung (ZuPO)

Zugangsprüfungsordnung (ZuPO) Zugangsprüfungsordnung (ZuPO) Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Prüfungskommission 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 Antrag auf Zulassung zur Prüfung 5 Durchführung der Prüfung und Bewertung 6 Bestehen

Mehr

MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen

MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen Barrierefreies Wohnen 1. Einleitung Jeder Mensch hat das Recht darauf, in einer passenden Wohnung zu leben. Das

Mehr

Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung

Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung 1 Zusammensetzung und Aufgaben des Schulelternrates 1. Durch besondere Ordnung wurde bestimmt, dass sich der Schulelternrat aus den Vorsitzenden

Mehr

15 Minuten Orientierung im Haus und Lösung der Aufgaben, 30 Minuten Vorstellung der Arbeitsergebnisse durch die Gruppensprecher/innen.

15 Minuten Orientierung im Haus und Lösung der Aufgaben, 30 Minuten Vorstellung der Arbeitsergebnisse durch die Gruppensprecher/innen. Vorbemerkungen A. Zeiteinteilung bei einem Aufenthalt von ca.90 Minuten: 25 Minuten Vorstellung der Villa Merländer und seiner früheren Bewohner durch Mitarbeiter der NS-Dokumentationsstelle, danach Einteilung

Mehr

61. Jahrgang. Der kleine hinkende. Hunsrücker Bote. Für die Rheinprovinz Auf das Jahr nach Chri` Geburt

61. Jahrgang. Der kleine hinkende. Hunsrücker Bote. Für die Rheinprovinz Auf das Jahr nach Chri` Geburt 61. Jahrgang Der kleine hinkende Hunsrücker Bote Für die Rheinprovinz Auf das Jahr nach Chri` Geburt 1900 Welches ein Gemeinjahr von 365 Tagen i` (Meridian von Köln) Nach den Materialien des königl. Preußi

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung (HwO)

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung (HwO) Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung (HwO) Handwerkskammer zu Leipzig Postfach 10 04 65 04004 Leipzig Telefon 0341 2188-0 Telefax 0341 2188-299 Dresdner Straße 11/13

Mehr

Vor 175 Jahren gestorben: Johann Abraham Strauß - ein westfälisches Pfarrer-Original aus Iserlohn Vortrag am Mittwoch, 3. August 2011 in Iserlohn

Vor 175 Jahren gestorben: Johann Abraham Strauß - ein westfälisches Pfarrer-Original aus Iserlohn Vortrag am Mittwoch, 3. August 2011 in Iserlohn Vor 175 Jahren gestorben: Johann Abraham Strauß - ein westfälisches Pfarrer-Original aus Iserlohn Vortrag am Mittwoch, 3. August 2011 in Iserlohn Gliederung: 1. Hinführung zu Johann Abraham Strauß: Ist

Mehr

Bebauung von Pohlitz und Reißberg in den Jahren 1958 bis 1985

Bebauung von Pohlitz und Reißberg in den Jahren 1958 bis 1985 Bebauung von Pohlitz und Reißberg in den Jahren 1958 bis 1985 Nachdem in der Pohlitzer Straße nach 1950 einige Neubauten der Arbeiter-Wohnungsbau-Genossenschaft Wismut entstanden waren, begann man ab 1958

Mehr

Dienstanweisung für Schulbeauftragte

Dienstanweisung für Schulbeauftragte 340 B Archiv Vom 30. April 1996 (ABl. ELKTh S. 105) Gemäß 82 Abs. 2 Ziffern 3 und 6 in Verbindung mit 52 der Verfassung und 20 Abs. 7, 43 Abs. 1 des Pfarrerdienstgesetzes hat der Landeskirchenrat in seiner

Mehr

Unterrichtsreihe: Recht und Ordnung

Unterrichtsreihe: Recht und Ordnung 04 Schulordnung Lehrerkommentar Zeit: 45 Minuten Ziele: Kenntnisse wichtiger Regeln und Vorschriften für das schulische Leben, Sprechen, Diskussion, Leseverstehen, Schreiben Inhalte: Schulordnung, Klassenregeln,

Mehr

zur Bundesgesetzgebung über die Förderung von Turnen und Sport in den Schulen

zur Bundesgesetzgebung über die Förderung von Turnen und Sport in den Schulen 461.11 Ausführungsreglement vom 10. September 1974 zur Bundesgesetzgebung über die Förderung von Turnen und Sport in den Schulen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 17.

Mehr

CHRONIK DER DIEMELTALSCHULE USSELN

CHRONIK DER DIEMELTALSCHULE USSELN CHRONIK DER DIEMELTALSCHULE USSELN 1966 Um den Einschulungstermin künftig von Ostern auf Sommer bzw. Frühherbst zu verlegen, gibt es in diesem Jahr 2 Kurzschuljahre. Die Gemeinde Usseln Träger der hiesigen

Mehr

Schule im Kaiserreich

Schule im Kaiserreich Schule im Kaiserreich 1. Kapitel: Der Kaiser lebte hoch! Hoch! Hoch! Vor 100 Jahren regierte ein Kaiser in Deutschland. Das ist sehr lange her! Drehen wir die Zeit zurück! Das war, als die Mama, die Oma,

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE VOM 19. MAI 2014 INHALTSVERZEICHNIS 3 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 3 II. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Philosophische Fakultät II

Philosophische Fakultät II MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE- WITTENBERG Uni-Halle-Siegel Amtsblatt 17. Jahrgang, Nr. 5 vom 3. April 2007, S. 43 Philosophische Fakultät II Fachspezifische Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellung

Mehr

Betreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache

Betreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache Betreuungs-Vertrag für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung Erklärung in Leichter Sprache Was steht auf welcher Seite? Was steht auf welcher Seite?... 2 Was ist das

Mehr

Schulgemeinde Mörschwil. Schulordnung. vom. 16. März 2004

Schulgemeinde Mörschwil. Schulordnung. vom. 16. März 2004 Schulordnung vom 16. März 2004 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Schultypen Verträge II. Schulbetrieb III. Schülerinnen und Schüler IV. Schulleitung V. Lehrpersonen und weitere

Mehr

Zu diesem Zweck stellt der Verband Standesregeln und allenfalls weitere Reglemente auf.

Zu diesem Zweck stellt der Verband Standesregeln und allenfalls weitere Reglemente auf. Statuten des Thurgauischen Anwaltsverbandes (vom 29. November 2003) I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Der Thurgauische Anwaltsverband bezweckt: - ein kollegiales Verhältnis unter den Mitgliedern zu begründen

Mehr

Disziplinarreglement der Mittelschulen

Disziplinarreglement der Mittelschulen Disziplinarreglement der Mittelschulen.. Disziplinarreglement der Mittelschulen (vom. Februar 05), Der Bildungsrat, gestützt auf 0 Abs. des Mittelschulgesetzes vom. Juni 999, beschliesst: A. Allgemeine

Mehr

GESETZ ÜBER DIE VOLKSSCHULE

GESETZ ÜBER DIE VOLKSSCHULE 4.000 GESETZ ÜBER DIE VOLKSSCHULE DER GEMEINDE AROSA Gestützt auf Art. 0 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vom. März 0 4.000 Gesetz über die Volksschule der Gemeinde

Mehr

Zuschüsse zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung und Verpflegung bei Teilnahme am Berufsschulunterricht in Blockform

Zuschüsse zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung und Verpflegung bei Teilnahme am Berufsschulunterricht in Blockform Zuschüsse zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung und Verpflegung bei Teilnahme am I. Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ausbildungsvertrag, deren Beschäftigungsort in Hessen liegt und die ihre

Mehr

Betreuungs-Vertrag. für die WOHNASSISTENZ für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Erklärung in Leichter Sprache

Betreuungs-Vertrag. für die WOHNASSISTENZ für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Erklärung in Leichter Sprache Betreuungs-Vertrag für die WOHNASSISTENZ für Menschen mit einer Beeinträchtigung Erklärung in Leichter Sprache Was steht auf welcher Seite? Was steht auf welcher Seite?... 2 Was ist das Betreute Wohnen?...

Mehr

Erntedankfest = Laubhüttenfest Danken für Materielles und Geistliches ( )

Erntedankfest = Laubhüttenfest Danken für Materielles und Geistliches ( ) Kirchengemeinde Golgatha Melle Impuls für s Leben Seite 1 von 5 Alexander Bloch Begrüßung Einen wunderschönen guten Morgen liebe Freunde und Geschwister. Ich heiße euch alle Willkommen an diesem Morgen.

Mehr

Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule

Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule.5 Vf des Erziehungs-Departementes vom. Juni 98 (Stand. Januar 007) Das Erziehungs-Departement ) des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz

Mehr

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Mehr

Schulreglement. Gültig ab 01. Januar Einwohnergemeinde Grindelwald

Schulreglement. Gültig ab 01. Januar Einwohnergemeinde Grindelwald Schulreglement Gültig ab 01. Januar 2005 Einwohnergemeinde Grindelwald Schulreglement der Einwohnergemeinde Grindelwald Seite 2 Schulreglement der Einwohnergemeinde Grindelwald Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Die Baukostenrechnung über eine Schmelz-Hütte bei Oberkleen

Die Baukostenrechnung über eine Schmelz-Hütte bei Oberkleen Die Baukostenrechnung über eine Schmelz-Hütte bei Oberkleen Autor Heft 4: Hans-Gerhard Stahl Transkription durch Hanno Müller Fernwald-Steinbach Erwin Glaum (Kap. 6 und 7) Texterfassung, Bildgestaltung

Mehr

Sie sind dem Alters- und Behindertenamt administrativ zugeordnet.

Sie sind dem Alters- und Behindertenamt administrativ zugeordnet. 86.6 Verordnung über die kantonalen pädagogischen und sozialpädagogischen Institutionen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (PSIV) vom 08.0.006 (Stand 0.08.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt

Mehr

... Straße/Hausnummer Postleitzahl Ort. . Beauftragt den o.g. Sachverständigen mit. bitte ankreuzen. ... Straße/Hausnummer Postleitzahl Ort ...

... Straße/Hausnummer Postleitzahl Ort. . Beauftragt den o.g. Sachverständigen mit. bitte ankreuzen. ... Straße/Hausnummer Postleitzahl Ort ... Mark A. Carden Maurermeister und Beton- und Stahlbetonbaumeister öbuv Sachverständiger der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld für das Maurer- und Betonbauerhandwerk Starenweg 8, 32469 Petershagen, Tel.:05702/801330,

Mehr

Verordnung über das Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen Vom 8. Juli 1993 (ABl. S. 688), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2005 (ABl. S.

Verordnung über das Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen Vom 8. Juli 1993 (ABl. S. 688), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2005 (ABl. S. Verordnung über das Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen Vom 8. Juli 1993 (ABl. S. 688), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 467) Gült.Verz. Nr. 7200 Auf Grund des 82 Abs. 11 des Hessischen

Mehr

Grundschule Rattelsdorf Rattelsdorf, Schulleitung

Grundschule Rattelsdorf Rattelsdorf, Schulleitung Grundschule Rattelsdorf Rattelsdorf, 16.09.2016 Schulleitung Sehr geehrte Eltern, nachdem das Schuljahr nun angelaufen ist und letzte Änderungen im Stundenplan gemacht wurden, können wir Ihnen nun weitere

Mehr

GEBÜHRENORDNUG DER STIFTUNG DEUTSCHE SCHULE BUDAPEST AB DEM SCHULJAHR 2017/2018

GEBÜHRENORDNUG DER STIFTUNG DEUTSCHE SCHULE BUDAPEST AB DEM SCHULJAHR 2017/2018 GEBÜHRENORDNUG DER STIFTUNG DEUTSCHE SCHULE BUDAPEST AB DEM SCHULJAHR 2017/2018 1 Allgemeines Der Besuch der Deutschen Schule Budapest (DSB) ist entgeltlich, wobei vom Schulträger, der Stiftung Deutsche

Mehr

Satzung. Stand: 28.April Werkstatt räte Baden-Württemberg e.v.

Satzung. Stand: 28.April Werkstatt räte Baden-Württemberg e.v. Stand: 28.April 2016 Stand 28.04.2016 Inhalts verzeichnis 1 Name und Sitz der 2 Zweck und Aufgaben der WR Ba-Wü 3 Gemeinnützigkeit 4 Mittel des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Aufbau der WR Ba-Wü 7 Organe der

Mehr

Niederschrift. Anwesend: Vorsitzende(r) Bernd-Eric Hoffmann

Niederschrift. Anwesend: Vorsitzende(r) Bernd-Eric Hoffmann Niederschrift über die 05. Sitzung des Ausschusses für Eigenbetriebe und Beteiligungen am Dienstag, den 19.07.2011 um 17:00 Uhr im Seminarraum des life-ness, Carl-Diem-Str. 33. Anwesend: Vorsitzende(r)

Mehr

Häufig gestellte Fragen aus der Praxis (Hauptschule)

Häufig gestellte Fragen aus der Praxis (Hauptschule) Häufig gestellte Fragen aus der Praxis (Hauptschule) Quelle: HKM, die Realschule in Hessen, Wiesbaden 2005 Dieses Kapitel enhält Antworten auf häufig von Eltern und Schülern gestellte Fragen zu den folgenden

Mehr

Reglement für die Musikschule. der politischen Gemeinde Gaiserwald

Reglement für die Musikschule. der politischen Gemeinde Gaiserwald Reglement für die Musikschule der politischen Gemeinde Gaiserwald vom 18. August 2008 1 1 Vom Gemeinderat Gaiserwald erlassen am 18. August 2008; rechtsgültig geworden durch Genehmigung des Bildungsdepartementes

Mehr

Vereinbarung zwischen den Gemeinden Bergün und Filisur über die Primarschulen und den Kindergarten

Vereinbarung zwischen den Gemeinden Bergün und Filisur über die Primarschulen und den Kindergarten Vereinbarung zwischen den Gemeinden Bergün und Filisur über die Primarschulen und den Kindergarten Am 26. Mai 2010 von den Schulräten Filisur und Bergün zuhanden der Gemeindevorstände verabschiedete Version

Mehr

Braun, Kurt: Das Reserve-Infanterie-Regiment 104 im Weltkriege. Mit Hilfe der Kriegstagebücher zusammengestellt. Mit 6 Karten, Leipzig 1921.

Braun, Kurt: Das Reserve-Infanterie-Regiment 104 im Weltkriege. Mit Hilfe der Kriegstagebücher zusammengestellt. Mit 6 Karten, Leipzig 1921. Literatur Infanterie-Formationen Albrecht, Otto: Das Kgl. Sächs. Reserve-Jäger-Bataillon Nr. 25 im Weltkriege (Erinnerungsblätter deutscher Regimenter. Sächsische Armee, H. 37), Dresden 1927. Anspach,

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 AR 8/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 019 Amtsgericht Schwedt (Oder) ED 29/07 Amtsgericht Eberswalde - Familiengericht - Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Unterbringungssache

Mehr

Amplonius-Gymnasium Rheinberg. Rooted in the Middle Ages, founded in 1903 and still going strong

Amplonius-Gymnasium Rheinberg. Rooted in the Middle Ages, founded in 1903 and still going strong Amplonius-Gymnasium Rheinberg Rooted in the Middle Ages, founded in 1903 and still going strong Heinz Pannenbecker VII/2014 Teil 3: Das Progymnasium Die Vorläuferschulen: Amplonius-Progymnasium 1945 Am

Mehr

3 Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fällen oder von sonstigen einzelnen Schulveranstaltungen

3 Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fällen oder von sonstigen einzelnen Schulveranstaltungen Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen vom 21. März 1982 (zuletzt geändert

Mehr

Geschäftsordnung Fachkonferenz Rennsport und MTB

Geschäftsordnung Fachkonferenz Rennsport und MTB Radsportverband Niedersachsen e. V. Geschäftsordnung Fachkonferenz Rennsport und MTB Ausgabe 01/2012 RSVN-Geschäftsordnung-Fachkonferenz-Rennsport und MTB Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeine

Mehr

Oberstufenschulgemeinde Oberbüren Niederwil Niederbüren

Oberstufenschulgemeinde Oberbüren Niederwil Niederbüren Oberstufenschulgemeinde Oberbüren Niederwil Niederbüren Schulordnung Vom Schulrat genehmigt am 19. Oktober 2004 Führungshandbuch Organisatorische Führung Seite 2 von 6 Der Oberstufenschulrat Oberbüren

Mehr

Härtefall. Chance Integration. Sächsische Härtefallkommission. Asyl. Aufenthalt. Recht. Menschlichkeit. Empfehlung

Härtefall. Chance Integration. Sächsische Härtefallkommission. Asyl. Aufenthalt. Recht. Menschlichkeit. Empfehlung Menschlichkeit Härtefall Chance Integration Asyl Recht Empfehlung Aufenthalt Sächsische Härtefallkommission Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen In Einfacher Sprache. Text in Einfacher Sprache: Lebenshilfe

Mehr

Übersicht der unentschuldigten Fehlzeiten im Zeitraum von. Unentschuldigt. Fehltag/e

Übersicht der unentschuldigten Fehlzeiten im Zeitraum von. Unentschuldigt. Fehltag/e Übersicht der unentschuldigten Fehlzeiten im Zeitraum von bis Name: Vorname: Klasse: Datum verspätet Unentschuldigt Fehlstunde/n Unentschuldigt Fehltag/e Meldung durch Eltern Nachfrage durch Schule Bemerkungen

Mehr

Disziplinarreglement der Mittelschulen

Disziplinarreglement der Mittelschulen 4.. Disziplinarreglement der Mittelschulen (vom. Februar 05) Der Bildungsrat, gestützt auf 0 Abs. des Mittelschulgesetzes vom. Juni 999, beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen. Dieses Reglement gilt für

Mehr

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag 1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 2b: Der A schreibt einen Brief, in dem er ein ihm von B gemachtes Angebot über den Kauf eines Rennrades über 800 annimmt. Da er sich die Sache aber noch

Mehr

Aus der Chronik von Hohenreinkendorf - wahrscheinlich um 1230 von dem Westphalener Reinike Wessel gegründet worden - er gründete auch noch andere

Aus der Chronik von Hohenreinkendorf - wahrscheinlich um 1230 von dem Westphalener Reinike Wessel gegründet worden - er gründete auch noch andere Aus der Chronik von Hohenreinkendorf - wahrscheinlich um 1230 von dem Westphalener Reinike Wessel gegründet worden - er gründete auch noch andere alte slawische Dörfer wie Krekow, Tantow und Klein-Reinkendorf

Mehr

Unesco-Berater warnen vor Abriss der City-Hof-Hochhäuser

Unesco-Berater warnen vor Abriss der City-Hof-Hochhäuser Adresse dieses Artikels: HAMBURG Unesco-Berater warnen vor Abriss der City-Hof-Hochhäuser 15.05.18 Friederike Ulrich, Yannick Ramsel Hässliche Klötze oder Baudenkmal? Die Gebäude des City-Hofs am Hamburger

Mehr

Übersicht der unentschuldigten Fehlzeiten im Zeitraum von. Unentschuldigt. Fehltag/e

Übersicht der unentschuldigten Fehlzeiten im Zeitraum von. Unentschuldigt. Fehltag/e Übersicht der unentschuldigten Fehlzeiten im Zeitraum von bis Name: Vorname: Klasse: Datum verspätet Unentschuldigt Fehlstunde/n Unentschuldigt Fehltag/e Meldung durch Eltern Nachfrage durch Schule Bemerkungen

Mehr

ZUR GESCHICHTE DER SCHILLERSCHULE bis 1976

ZUR GESCHICHTE DER SCHILLERSCHULE bis 1976 ZUR GESCHICHTE DER SCHILLERSCHULE - 1960 bis 1976 Die Schillerschule nach ihrem 50. Geburtstag Am 2. April 1960 feierte die Schillerschule ihren 50. Geburtstag. (siehe auch: Artikel der Offenbach-Post

Mehr

Ordnung der Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (RUBVO)

Ordnung der Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (RUBVO) Ordnung der Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht RUBVO 152 Ordnung der Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (RUBVO)

Mehr

Schulprojekt in Sierra Leone im August 2010

Schulprojekt in Sierra Leone im August 2010 Schulprojekt in Sierra Leone im August 2010 Das Schuljahr 2009/2010 ist vorbei und es ist wieder an der Zeit, einen kleinen Rückblick zu geben und über unsere Pläne für das nächste Schuljahr zu berichten.

Mehr

Vereinbarung über die nebenberufliche Erteilung evangelischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen des Landes Hessen

Vereinbarung über die nebenberufliche Erteilung evangelischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen des Landes Hessen Nebenberufliche Erteilung evangelischen Religionsunterrichts in Hessen 171 Vereinbarung über die nebenberufliche Erteilung evangelischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen des Landes Hessen (ABl.

Mehr

Arbeit und Bildung für Menschen mit Behinderung

Arbeit und Bildung für Menschen mit Behinderung in Niedersachsen Arbeit und Bildung für Menschen mit Behinderung Diakonie für Menschen Die Position des Fachverbandes Diakonisches Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.v. Fachverband Diakonische

Mehr

Ordnung für die Versetzung

Ordnung für die Versetzung Ordnung für die Versetzung 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Die Versetzung bzw. Nichtversetzung eines Schülers 1 ist eine pädagogische Maßnahme. Sie dient dazu, die persönliche Lernentwicklung und den schulischen

Mehr

Auswirkungen des Kriegs am Beispiel Dormagen

Auswirkungen des Kriegs am Beispiel Dormagen Verwundet wurden bis jetzt: Peter Kemper, Peter Schweren, Friedrich Hinsen,.. Den Heldentod für Kaiser und Vaterland starben Johann Nix, Hubert Ripphahn, Peter Hesch... Die Aushungerungspolitik Englands

Mehr

MAURER in BÜRGEL. Maurergesellen in Bürgel alphabetisch geordnet

MAURER in BÜRGEL. Maurergesellen in Bürgel alphabetisch geordnet MAURER in BÜRGEL Neben der Innungsdatei der Bürgeler Maurerinnug ist auf dieser Seite noch einmal eine Zusammenstellung aller in Bürgel ansässig gewesenen Maurermeister und Maurergesellen zu finden. Die

Mehr

Be a voice, not an echo! Predigt zu 1. Tim 3,7-12, Konfirmation Großeicholzheim 2018

Be a voice, not an echo! Predigt zu 1. Tim 3,7-12, Konfirmation Großeicholzheim 2018 Be a voice, not an echo! Predigt zu 1. Tim 3,7-12, Konfirmation Großeicholzheim 2018 Liebe Konfirmanden, liebe Gemeinde, letzten Mittwoch habe ich euch einen ausführlichen Fragebogen ausfüllen lassen:

Mehr

Bewerbungsschreiben von Elisabeth Flühmann an das Töchterinstitut und Lehrerinnenseminar in Aarau, 30. Juni 1880

Bewerbungsschreiben von Elisabeth Flühmann an das Töchterinstitut und Lehrerinnenseminar in Aarau, 30. Juni 1880 StAAG DE02/0268 1 StAAG DE02/0268 2 Tit. Direction des Töchterninstitutes und Lehrerinnenseminars in Aarau Herr Präsident! Hochgeehrte Herren! Unter Einsendung meiner Zeugnisse erlaube ich mir hiermit,

Mehr

4774 b A. Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule

4774 b A. Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule 1 Antrag der Redaktionskommission* vom 8. Dezember 011 77 b A. Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule (vom............ ) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in

Mehr

- 1. Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrter Herr Pastor Hense, meine sehr verehrten Damen und Herren,

- 1. Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrter Herr Pastor Hense, meine sehr verehrten Damen und Herren, - 1 Ansprache von Landrat Michael Makiolla auf der Bürgerversammlung zur Einrichtung einer Notunterkunft für Flüchtlinge am 21. Oktober 2015 in Werne-Stockum Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrter

Mehr

-S. 1 von

-S. 1 von -S. 1 von 3-26. 10 2018 Hiermit widerrufe ich die vermuteten Vorbereitungshandlungen zu einem Prozessbetrug, denn Dr. Heinze schaffte mir große Klarheit mit der nachfolgend widergegebenen Eidesstattlichen

Mehr

1967: Eine 5. Klasse in Suhr

1967: Eine 5. Klasse in Suhr 1967: Eine 5. Klasse in Suhr So sah es bei uns in der 5. Klasse aus. Das Foto entstand etwa im März des Jahres 1967, also am Ende des Schuljahres, denn damals begann das neue Schuljahr jeweils nach den

Mehr

GVP 2006 Nr. 8. I. Sachverhalt

GVP 2006 Nr. 8. I. Sachverhalt GVP 2006 Nr. 8 I. Sachverhalt A. XY geboren 1960, wurde 1991 von der Schulgemeinde A. als Kindergärtnerin angestellt. Ab dem Jahr 2000 reduzierte sie ihr Pensum aufgrund einer privaten Weiterbildung. Seit

Mehr

Predigt Fallende Blätter im Herbst. Liebe Gemeinde!

Predigt Fallende Blätter im Herbst. Liebe Gemeinde! Predigt Fallende Blätter im Herbst Liebe Gemeinde! Jetzt hat der Herbst begonnen. Der Wind ist frisch geworden und bringt die kalte Luft mit sich. Die Blätter färben sich. Sie werden rot, gelb, orange

Mehr

Predigt zu Römer 8,32

Predigt zu Römer 8,32 Predigt zu Römer 8,32 Wie frustrierend muss das sein, wenn man so ein schönes Geschenk hat und niemand möchte es annehmen. Ich hoffe, dass euch so etwas nicht passiert schon gar nicht heute am Heilig Abend.

Mehr

1. Vortrag Lehn. Friedrich Herrmann!!!!!!!!! 14. März 2014

1. Vortrag Lehn. Friedrich Herrmann!!!!!!!!! 14. März 2014 Ich habe erst jetzt die Berichte über das Streitgespräch am 10. Januar am Frankfurter Flughafen in Ruhe gelesen. Ich habe versucht, mir mit Hilfe der pdf s, die im Web stehen, ein Bild von der Veranstaltung

Mehr

Berliner Stiftungsgesetz. (StiftG Bln) in der Fassung vom 22. Juli 2003

Berliner Stiftungsgesetz. (StiftG Bln) in der Fassung vom 22. Juli 2003 Berliner Stiftungsgesetz (StiftG Bln) in der Fassung vom 22. Juli 2003 Stiftungen im Sinne dieses Gesetzes sind die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz in Berlin haben. (1)

Mehr