Verpackungsanweisung für Lieferanten

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1 Verpackungsanweisung für Lieferanten Rauch Möbelwerke GmbH Wendelin-Rauch-Straße Freudenberg/Main 1

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3 Inhaltsverzeichnis Version: 1.4; ZL3 Udo Hotz Vorwort 5 1. Spezifische Verpackungsanweisung für die Produktgruppe Dekorbeschläge > Länge 580 mm Dekorbeschläge Länge 580 mm / Kleinteile und Beschläge Schubzargen Verpackungsfolie / Schrumpffolie Gläser und Spiegel Karton / Pappe / Wellpappe Massivholzteile und sonstiges Plattenmaterial Rückwände und Schubkastenböden Versandverpackte Waren Anlagen Rungenpalette - Dekorbeschläge > 580 mm / versandverpackte Waren Verpackungsvorgaben für Kleinmengen - Produktgruppen 1.1/1.7/ Packstück-Etikett und Barcode Rauch Flachpalette - Schubzargen / Plattenmaterial / Rückwände Verpackungsvorgabe für Folienrollen A-Gestellpaletten - Gläser und Spiegel...38 Inhaltsverzeichnis 2.7. Ablaufprozess der Warenannahme Allgemeine Anweisungen für die Verpackung und Anlieferung Vorgaben für umweltgerechte Verpackungsmaterialien Warenanlieferung und Warenannahme Tauschregelung für Mehrweg-Transportverpackungen Gefahrstoffe-Gefahrgut

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5 Vorwort Die Verpackungsanweisung der Firma Rauch Möbelwerke GmbH und Möbelwerke Bürgstadt GmbH spezifiziert die erforderliche Beschaffenheit der Verpackungen für die Waren der Fremdbeschaffung, um diese als kompatible intralogistische Einheit in die betriebliche Prozesskette zu integrieren. Die Verpackungsanweisung ist Bestandteil des Kaufvertrages und verpflichtet somit zur Einhaltung der Vorgaben. Verpackungen, die nicht den Vorgaben der Verpackungsanweisung entsprechen, müssen vor Anlieferung den Abteilungen Rauch Qualitätssicherung und Produktion vorgestellt werden. Abweichende Regelungen zur Verpackungsanweisung und Spezifizierungen müssen im Einzelfall zwischen den Vertragspartnern abgesprochen und schriftlich vereinbart werden. Lieferungen, die nicht den Vorgaben der Verpackungsanweisung und den schriftlichen Vereinbarungen entsprechen, werden nicht angenommen, beziehungsweise die durch Mehraufwand entstandenen Kosten dem Lieferanten belastet. Vorwort 5

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7 1 Spezifische Verpackungsanweisung für die Produktgruppe 1.1. Dekorbeschläge > Länge 580 mm Dekorbeschläge Länge 580 mm / Kleinteile und Beschläge Schubzargen Verpackungsfolie / Schrumpffolie Gläser und Spiegel Karton / Pappe / Wellpappe Massivholzteile und sonstiges Plattenmaterial Rückwände und Schubkastenböden Versandverpackte Waren...24 Spezifische Verpackungsanweisung 7

8 Dekorbeschläge > 580 mm 1.1. Dekorbeschläge > Länge 580 mm Begriffsdefinition: Zu dem Packgut Dekorbeschläge > 580 mm gehören Leisten und Profile mit dem Trägermaterial aus Holz bzw. Holzwerkstoffen, Kunststoffen oder Metallen, mit lackierter, geprägter, ummantelter oder roher Oberfläche Packstück der Versandeinheit Das Bruttogewicht des Packstückes darf max. 1,2 Tonnen nicht überschreiten Die max. zulässige Packstückhöhe = 800 mm; Packstückbreite = 600 mm Für die Stapelfähigkeit der Versandeinheit ist eine kubische bzw. quaderförmige Geometrie einzuhalten Die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung des Packstückes für die Transportsicherheit sowie zum Schutz vor Verlust und Beschädigungen, liegt in der Verantwortung des Absenders, HGB Packmittel der Versandeinheit Einsatz: Packmittel ist gleich Förderhilfsmittel (FHM) und Lagerhilfsmittel (LHM) Zu verwenden sind Rungenpaletten. Konstruktion: Max. Längenüberstand der Rungenpalette zum Packgut beträgt +50 / -0 mm Breitenlichte der Rungenpalette ist max. 564 mm Detaillierte Vorgaben zur Konstruktion der Rungenpalette siehe in Anlage 2.1. Eigenschaft: Die Rungenpalette muss für den innerbetrieblichen Transport über Gabelstapler, Rollenbahnen und Kettenförderer durchgängig einsetzbar sein Lagerfähig durch stapelbare Einheiten über eine entsprechende Modularität und Belastbarkeit der Packmittel Die Rungen der Paletten müssen abnehmbar sein, um eine ungehinderte Entnahme des Packgutes von allen Seiten zu ermöglichen Die Rungenpalette muss als bilaterale Mehrwegtransportverpackung tauschbar sein Als Ausnahme zur Rungenpalette sind für Langgut-Metallprofile (z.b.66b) Stapelgestelle einzusetzen (siehe in Anlage ). 8

9 Packgut pro Versandeinheit Das Packgut ist sortenrein zu verpacken, d.h. die Versandeinheit besteht aus einer Teilenummer Als Ausnahme zu ist für Kleinmengen eine Mischbelegung je Versandeinheit nur unter Einhaltung der folgenden Vorgaben erlaubt: a. Die Versandeinheit kann aus zwei Teilenummern gebildet werden, wenn der Belegungsanteil pro Teilenummer 50 % der Versandeinheit beträgt und die Verpackungsvorgaben in Anlage eingehalten werden. b. Eine Versandeinheit kann aus zwei Teilenummern bestehen, wenn der Belegungsanteil von einer der beiden Teilenummern < 50 % ist, diese Kleinmenge als separate Einheit über eine Umverpackung abgebildet und die Verpackungsvorgabe in Anlage eingehalten wird. c. Eine Versandeinheit kann aus mehreren Teilenummern gebildet werden, wenn die Lieferung ausschließlich aus Kleinmengen < 50 % je Teilenummer besteht. Diese Kleinmengen sind pro Teilenummer zu separaten Einheiten über eine Umverpackung zu verpacken (siehe in Anlage ) Die Stückzahl pro verpackter Kleinmenge ist auf Einheiten wie 50/100 usw. zu runden und darf 10 kg pro Packung nicht überschreiten Profile einer Teilenummer mit dem Querschnitt < 45 mm x 15 mm müssen zu einer Mengeneinheit von 25 ST oder 50 ST gebündelt werden Das Packgut darf nicht über den Palettenrand hinausstehen Packhilfsmittel Die Packstücke sind stirnseitig mit einem Eckkantenschutz aus Karton zu versehen Für das sortenreine Trennen von Kleinmengen in einer Versandeinheit, sind je nach Stapelfähigkeit des Packgutes entsprechend Zwischenlagen aus Karton oder FP-Platten einzusetzen (siehe in Anlage ) Für oberflächenempfindliche Teile sind beanspruchungsgerechte Schutzmaterialien zu verwenden. Dekorbeschläge > 580 mm Das Packstück muss über die Längs- und Querseite durch Umreifungsbänder gesichert sein. Das Umreifungsband ist grundsätzlich über einen Kantenschutz zu führen. a. An der Längsseite durch zwei Umreifungen je ein Meter Packgutlänge. b. Über die Querseite mit einer, bzw. ab einer Packstücklänge von 1500 mm mit zwei Umreifungen. 9

10 Dekorbeschläge > 580 mm Um den Aufwand von Müllentsorgung zu vermeiden, sind: a. Teile, bei denen eine geordnete Stapelung keine Beschädigung der Oberfläche darstellt, ohne Zwischenlagen aufeinander zu legen. b. Sofern es die Transportsicherheit erlaubt, für Umreifungen grundsätzlich Kunststoffbänder zu verwenden. c. Zum Schutz vor Nässe sind für die Abladestellen Werk 1 und 14 die Packstücke mit einer Strech-/Schrumpffolie zu umschließen. Rauch Zentrallager Werk 3 verfügt über eine wettergeschützte Abladestelle, d.h. sofern es die Transport-sicherheit erlaubt sind Packstücke ohne zusätzliche Umwicklung durch Stretch-Schrumpffolie anzuliefern. Auf Umwicklungen aus Karton oder Wellpappe ist grundsätzlich zu verzichten Die Bündelung von Mengeneinheiten ist durch max. zwei Punktumreifungen abzubilden. Hierfür sind die Verschließmittel so zu wählen, dass durch deren Entfernung kein Handlingsaufwand entsteht, z.b. Gummiringe statt kompletter Folienumwicklung Informationskennzeichnung Die Versandeinheit ist pro Packgutsorte auf der Stirn- und Längsseite mit einem Packstück-Etikett zu kennzeichnen Für die mobile Datenerfassung muss auf dem Packstück-Etikett ein für Rauch kompatibler Barcode 128 aufgedruckt sein, welcher die Rauch Teilenummer enthält Packungen mit Kleinmengen sind stirnseitig lesbar, mit Teilenummer, Chargennummer und Menge zu kennzeichnen Detaillierte Vorgaben für die Solldaten des Packstück-Etikettes und den Aufbau des Barcodes siehe in Anlage Bei Erstanlieferungen oder bei Änderung von Teilen (z. B. Maßänderung) muss die Lieferung gesondert gekennzeichnet werden Zur Gewährleistung des fachgerechten Umganges mit dem Packstück müssen auf der Versandeinheit Indikatoren in Form eines Aufklebers angebracht werden, z.b. SCHWERPUNKT; VORSICHT GLAS usw. 10

11 1.2. Dekorbeschläge 580 mm/kleinteile u. Beschläge Begriffsdefinition: Zu dem Packgut Dekorbeschläge 580 mm / Kleinteile und Beschläge gehören Leisten, Profile und Dekore mit einer Länge 580 mm; Montagebeschläge wie Schrauben, Topfbänder usw.; Gläser und Spiegel mit einer Länge 380 mm und sonstige Kleinbauteile Packstück der Versandeinheit Das Bruttogewicht des Packstückes darf max. 1,2 Tonnen nicht überschreiten Max. zulässige Abmessung des Packstückes ist 1200 x 800 x 1000 mm Für die Stapelfähigkeit des Packstückes ist eine quaderförmige Geometrie einzuhalten Die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung des Packstückes für die Transportsicherheit, sowie zum Schutz vor Verlust und Beschädigungen, liegt in der Verantwortung des Absenders, HGB Packmittel der Versandeinheit Einsatz: Packmittel ist gleich Förderhilfsmittel (FHM) und Lagerhilfsmittel (LHM) Zu verwenden sind Europaletten oder Eurogitterboxen. Konstruktion: Die Konstruktion und die Kennzeichnung der Europalette, sowie der Eurogitterbox müssen der Norm entsprechen. Abmessung Europalette = 1200 mm x 800 mm x 144 mm Abmessung Eurogitterbox = 1200 mm x 800 mm x 800 mm. Eigenschaft: Transportfähig im Einsatz von Gabelstapler und Gabelhochhubwagen Lagerfähig durch stapelbare Einheiten über eine entsprechende Modularität und Belastbarkeit der Packmittel Die Europaletten und Eurogitterboxen müssen den Tauschkriterien des EUR- Palettenpools entsprechen. Dekorbeschläge 580 mm 11

12 Dekorbeschläge 580 mm Packmittel für Packungen Für Packungen sind Umkartons oder modulare Kunststoffkisten zu verwenden, die auf Europaletten oder in Eurogitterboxen zu einem Packstück gestapelt werden Modulare Kunststoffkisten sind nur als bilaterale Mehrwegverpackung einsetzbar und entsprechend mit dem Firmennamen zu kennzeichnen Packgut pro Versandeinheit und Packung Packgut mit der Stapelfähigkeit für das Verpacken auf einer Europalette ist direkt mit diesem Packmittel zu einer Versand -/Lagereinheit abzubilden Packgut ohne Stapelfähigkeit, Kleinteile und Schüttgüter sind in Umkartons oder in modulare Kunststoffbehälter zu verpacken und dann entsprechend über eine Europalette oder Eurogitterbox zu einer Versandeinheit abzubilden Das Packgut pro Packung und Versandeinheit ist sortenrein, d.h. bestehend aus einer Teilenummer Die Menge des Packgutes pro Packung ist auf Einheiten zu runden, wie 50/100 oder 500 ST Das Gewicht des Packgutes pro Packung darf 10 kg nicht überschreiten Besteht die Lieferung ausschließlich aus Kleinmengen, dann ist eine Mischbelegung der Versandeinheit nur zulässig, wenn das Packgut zu Packungen vorverpackt ist, die Packungen nach Teilenummern sortiert und mit dem Mengeverhältnis aufsteigend in/auf das Packmittel gestapelt ist (d. h. größte Menge ist unten, kleinste Menge ist oben) Dekorbeschläge einer Teilenummer müssen zu Mengeneinheiten von 25 ST gebündelt werden Das Packgut darf nicht über den Palettenrand hinausragen Packhilfsmittel Die Packstücke sind stirnseitig mit einem Eckkantenschutz aus Karton zu versehen Die Packstücke sind mit Schrumpf- oder Stretchfolie zu umwickeln. Auf Umwicklungen aus Karton oder Wellpappe ist grundsätzlich zu verzichten Für oberflächenempfindliche Teile sind beanspruchungsgerechte Schutzmaterialien zu verwenden. 12

13 Um den Aufwand von Müllentsorgung zu vermeiden, sind: a. Teile, bei denen eine geordnete Stapelung keine Beschädigung der Oberfläche darstellt, sind ohne Zwischenlagen aufeinander zu legen. b. Sofern es die Transportsicherheit erlaubt, für Umreifungen grundsätzlich Kunststoffbänder zu verwenden Die Bündelung von Mengeneinheiten ist durch max. zwei Punktumreifungen abzubilden. Hierfür sind die Verschließmittel so zu wählen, dass durch deren Entfernung kein Handlingsaufwand entsteht, z. B. Gummiringe statt kompletter Folienumwicklung Informationskennzeichnung Die Versandeinheit ist pro Packgutsorte auf der Stirn- und Längsseite mit einem Packstück- Etikett zu kennzeichnen Für die mobile Datenerfassung muss auf dem Packstück- Etikett ein für Rauch kompatibler Barcode EAN 128 aufgedruckt sein, welcher die Rauch Teilenummer enthält Packungen sind stirnseitig lesbar mit Teilenummer, Chargennummer und Menge zu kennzeichnen Detaillierte Vorgaben für die Solldaten des Packstück-Etikettes und den Aufbau des Barcodes siehe in Anlage Erstanlieferungen oder bei Änderung von Teilen (z. B. Maßänderung) muss die Lieferung gesondert gekennzeichnet werden Zur Gewährleistung des fachgerechten Umganges mit dem Packstück müssen auf der Versandeinheit Indikatoren in Form eines Aufklebers angebracht werden, z.b. SCHWERPUNKT; VORSICHT GLAS; usw. Dekorbeschläge 580 mm 13

14 1.3. Schubzargen Begriffsdefinition: Zu dem Packgut - Schubzargen gehören ummantelte Zargenprofile mit dem Trägermaterial aus Holzwerkstoffen Packstück der Versandeinheit Das Bruttogewicht des Packstückes darf max. 1,2 Tonnen nicht überschreiten. Schubzargen Die max. zulässige Packstückhöhe = 1100 mm; Packstückbreite = 650 mm Für die Stapelfähigkeit der Versandeinheit ist eine kubische bzw. quaderförmige Geometrie einzuhalten Die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung des Packstückes für die Transportsicherheit, sowie zum Schutz vor Verlust und Beschädigungen, liegt in der Verantwortung des Absenders, HGB Packmittel der Versandeinheit Einsatz: Packmittel ist gleich Förderhilfsmittel (FHM) und Lagerhilfsmittel (LHM) Zu verwenden sind Flachpaletten. Konstruktion: Max. Längenüberstand der Flachpalette zum Packgut beträgt +50 / -0 mm Max. Breite der Flachpalette = 600 mm Detaillierte Vorgaben zur Konstruktion der Flachpalette siehe in Anlage 2.4. Eigenschaft: Das Packmittel muss für den innerbetrieblichen Transport über Gabelstapler, Rollenbahnen und Kettenförderer durchgängig einsetzbar sein Lagerfähig durch stapelbare Einheiten über eine entsprechende Modularität und Belastbarkeit der Packmittel Die Gestaltung des Packmittels muss eine ungehinderte Entnahme des Packgutes von allen Seiten ermöglichen Die Flachpalette muss als bilaterale Mehrwegtransportverpackung tauschbar sein Packgut pro Versandeinheit Das Packgut ist sortenrein zu verpacken, d.h. die Versandeinheit besteht aus einer Teilenummer. Als Ausnahme können zwei Teilenummern pro Versandeinheit verpackt werden, wenn diese ein Paar bilden (z. B. links + rechts) und die Verpackungsvorgaben in Anlage eingehalten sind Das Packgut darf nicht über den Palettenrand hinausstehen Bei der Stapelung des Packgutes auf die Flachpalette ist zu berücksichtigen, dass im Produktionshandling bei entfernter Folienumwicklung u. Bandumreifung die Entnahme des Packgutes o. Kippgefahr der Stapel gewährleistet ist.

15 Packhilfsmittel Die Flachpalette kann mit Stapelunterlagen aus FP-Platten ausgestattet werden Die Packstücke sind stirnseitig mit einem Eckkantenschutz aus Karton zu versehen Für oberflächenempfindliche Teile sind beanspruchungsgerechte Schutzmaterialien zu verwenden Das Packstück muss über die Längs- und Querseite durch Umreifungsbänder gesichert sein. Das Umreifungsband ist grundsätzlich über einen Kantenschutz zu führen. a. An der Längsseite durch zwei Umreifungen je ein Meter Packgutlänge. b. Über die Querseite mit einer, bzw. ab einer Packstücklänge von 1500 mm mit zwei Umreifungen Die Gestaltung des Kantenschutzes muss die Stapelbarkeit des Packstückes gewährleisten Um den Aufwand von Müllentsorgung zu vermeiden, sind: a. Zwischenlagen nur dann zu verwenden, wenn das Packgut nicht ausreichend stapelbar ist. b. Sofern es die Transportsicherheit erlaubt, für Umreifungen grundsätzlich Kunststoffbänder zu verwenden. c. Zum Schutz vor Nässe sind für die Abladestellen Werk 1 und 14 die Packstücke mit einer Strech-/Schrumpffolie zu umschließen. Rauch Zentrallager Werk 3 verfügt über eine wettergeschützte Abladestelle, d. h. sofern es die Transportsicherheit erlaubt, sind Packstücke ohne zusätzliche Umwicklungen durch Stretch- oder Schrumpffolie anzuliefern. Auf Umwicklungen aus Karton oder Wellpappe ist grundsätzlich zu verzichten. Schubzargen Informationskennzeichnung Die Versandeinheit ist pro Packgutsorte auf der Stirn- und Längsseite mit einem Packstück-Etikett zu kennzeichnen Für die mobile Datenerfassung muss auf dem Packstück-Etikett ein für Rauch kompatibler Barcode EAN 128 aufgedruckt sein, welcher die Rauch Teilenummer enthält Detaillierte Vorgaben für die Solldaten des Packstück-Etikettes und den Aufbau des Barcodes siehe in Anlage Bei Erstanlieferungen oder bei Änderung von Teilen (z. B. Maßänderung) muss die Lieferung gesondert gekennzeichnet werden Zur Gewährleistung des fachgerechten Umganges mit dem Packstück müssen auf der Versandeinheit Indikatoren in Form eines Aufklebers angebracht werden, z.b. SCHWERPUNKT; VORSICHT GLAS; usw. 15

16 Verpackungsfolie / Schrumpffolie Verpackungsfolie / Schrumpffolie Begriffsdefinition: Das Packgut Verpackungs-/Schrumpffolie sind perforierte Flachfolien aus Polyethylen, die in Form von Rollen für die maschinelle Verpackung des Packgutes eingesetzt werden Packstück der Versandeinheit Das Bruttogewicht des Packstückes darf max. 1,2 Tonnen nicht überschreiten Die max. zulässige Packstückhöhe = 1300 mm; Breite = 800 mm Für die Stapelfähigkeit der Versandeinheit ist eine quaderförmige Geometrie einzuhalten Die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung des Packstückes für die Transportsicherheit, sowie zum Schutz vor Verlust und Beschädigungen, liegt in der Verantwortung des Absenders, HGB Packmittel der Versandeinheit Einsatz: Packmittel ist gleich Förderhilfsmittel (FHM) und Lagerhilfsmittel (LHM) Zu verwenden sind Europaletten Zur Abdeckung und Stapelbarkeit des Packstückes ist eine Abdeckung aus einer Rahmenlattung einzusetzen. Konstruktion: Die Konstruktion und die Kennzeichnung der Europalette müssen der Norm entsprechen. Die Abmessung der Europalette = 1200 mm x 800 mm x 144 mm Das Format der Abdeckung = 1200 mm x 800 mm. Mind. Leistenstärke der Abdeckung = 18 mm. Detaillierte Angaben zur Konstruktion der Abdeckung siehe in Anlage 2.5. Eigenschaft: Transportfähig im Einsatz von Gabelstapler und Gabelhochhubwagen Lagerfähig durch stapelbare Einheiten über eine entsprechende Modularität und Belastbarkeit der Packmittel Die Europalette muss den Tauschkriterien des EUR- Palettenpools entsprechen Die Abdeckung muss als bilaterale Mehrwegtransportverpackung tauschbar sein.

17 Packgut pro Versandeinheit Das Packgut ist sortenrein, d.h. die Versandeinheit besteht aus einer Teilenummer Die Folienrollen werden bei einer Länge 1100 mm hochkant auf das Packmittel gestellt und bei einer Länge von > 1100 mm in Lagen à 3 Rollen liegend gestapelt Die Anzahl der Folienrollen beträgt pro Packstück max. 8 Rollen. Bei liegend gestapelter Version dürfen es max. 6 Rollen sein. Eine detaillierte Ansicht zur Verpackung von Folienrollen siehe in Anlage Packhilfsmittel Liegende Folienrollen sind pro Lage mit zwei Zwischenlagen aus Massivholz zu stapeln. Zwischenlage = 800 mm x > 100 mm x 26 mm Zum Schutz gegen Verrutschen müssen liegende Folienrollen pro Lage formschlüssig durch seitlich angebrachte Keile gesichert sein (siehe Abb. Anlage 2.5) Um die Polyethylenfolie vor Nässe und Verschmutzung zu schützen, sind die Packstücke zusätzlich mit einer Schutzfolie zu umschließen Das Packstück muss über die Quer- und Längsseite durch mind. zwei Umreifungsbänder gesichert sein. Das Umreifungsband ist grundsätzlich über einen Kantenschutz zu führen Informationskennzeichnung Die Versandeinheit ist pro Packgutsorte auf der Stirn- und Längsseite mit einem Packstück-Etikett zu kennzeichnen Für die mobile Datenerfassung muss auf dem Packstück-Etikett ein für Rauch kompatibler Barcode 128 aufgedruckt sein, welcher die Rauch Teilenummer enthält Detaillierte Vorgaben für die Solldaten des Packstück-Etikettes und den Aufbau des Barcodes siehe in Anlage Bei Erstanlieferungen oder bei Änderung von Teilen (z.b. Maßänderung) muss die Lieferung gesondert gekennzeichnet werden Zur Gewährleistung des fachgerechten Umganges mit dem Packstück müssen auf der Versandeinheit Indikatoren in Form eines Aufklebers angebracht werden, z.b. SCHWERPUNKT; VORSICHT GLAS usw. Verpackungsfolie / Schrumpffolie 17

18 1.5. Gläser und Spiegel Begriffsdefinition: Gläser und Spiegel Zu dem Packgut - Gläser und Spiegel gehören Bauteile aus reflektierendem, transparentem, farbigem Flachglas mit den Abmessungen > 380 mm x 120 mm. Gläser und Spiegel mit kleinerer Abmessung sind dem Packgut Kleinteile /Beschläge zugeordnet (siehe Kapitel Seite 12) Packstück der Versandeinheit Das Bruttogewicht des Packstückes darf max. 1,2 Tonnen nicht überschreiten Die max. lagerfähige Packstückhöhe = 1150 mm. Die max. zulässige Breite bei einer Packstückhöhe von 1150 mm = 600 mm Die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung des Packstückes für die Transportsicherheit, sowie zum Schutz vor Verlust und Beschädigungen, liegt in der Verantwortung des Absenders, HGB Packmittel der Versandeinheit Einsatz: Packmittel ist gleich Förderhilfsmittel (FHM) und Lagerhilfsmittel (LHM) Zu verwenden sind stapelbare A-Gestellpaletten. Konstruktion: Max. Längenüberstand der A-Gestellpalette zum Packgut beträgt +50 /-0 mm Die A-Gestellpalette darf nicht höher als das aufgelagerte Packgut sein Max. Breite der A-Gestellpalette = 600 mm. Bei einer Packstückhöhe > 1150 mm ist die max. Palettenbreite 800 mm Detaillierte Vorgaben zur Konstruktion der A-Gestellpalette siehe in Anlage 2.6. Eigenschaft: Das Packmittel muss für den innerbetrieblichen Transport über Gabelstapler, Rollenbahnen und Kettenförderer durchgängig einsetzbar sein Lagerfähig durch stapelbare Einheiten über eine entsprechende Modularität und Belastbarkeit der Packmittel Die Gestaltung des Packmittels muss eine ungehinderte Entnahme des Packgutes von allen Seiten ermöglichen Die A-Gestellpalette muss als bilaterale Mehrwegtransportverpackung tauschbar sein. 18

19 Packgut pro Versandeinheit Das Packgut pro Versandeinheit ist sortenrein, d.h. bestehend aus einer Teilenummer Die Gläser sind stehend auf die A-Gestellpalette zu stapeln Aus Sicherheitsgründen muss die Belegung der A-Gestellpalette mit beidseitig gleichmäßiger Gewichtsverteilung erfolgen siehe in Anlage Packhilfsmittel Um Feuchtigkeits- und Staubablagerungen am Packgut zu vermeiden, ist das Packstück der Versandeinheit mit Stretch-/Schrumpffolie zu umwickeln.www Das Packstück muss pro ein Meter Packgutlänge mit zwei Umreifungsbändern über einen Kantenschutz gesichert sein. Die Gestaltung des Kantenschutzes muss die Stapelbarkeit des Packstückes gewährleisten Um den Aufwand von Müllentsorgung zu vermeiden, sind: a. Keine Zwischenlagen zu verwenden. b. Stellkantenschutz in Form einer auf der Palette befestigten Unterlage bzw. Unterlegstreifen aus wasserresistentem Material abzubilden. c. Sofern es die Transportsicherheit erlaubt, für Umreifungen grundsätzlich Kunststoffbänder zu verwenden. d. Auf Umwicklungen aus Karton oder Wellpappe grundsätzlich zu verzichten Informationskennzeichnung Die Versandeinheit ist pro Packgutsorte auf der Stirn- und Längsseite mit einem Packstück-Etikett zu kennzeichnen. Gläser und Spiegel Für die mobile Datenerfassung muss auf dem Packstück-Etikett ein für Rauch kompatibler Barcode 128 aufgedruckt sein, welcher die Rauch Teilenummer enthält Detaillierte Vorgaben für die Solldaten des Packstück-Etikettes und den Aufbau des Barcodes siehe in Anlage Bei Erstanlieferungen oder bei Änderung von Teilen (z.b. Maßänderung) muss die Lieferung gesondert gekennzeichnet werden Zur Gewährleistung des fachgerechten Umganges mit dem Packstück müssen auf der Versandeinheit Indikatoren in Form eines Aufklebers angebracht werden, z.b. SCHWERPUNKT; VORSICHT GLAS; usw. 19

20 Karton / Pappe / Wellpappe 1.6. Karton/Pappe/Wellpappe Begriffsdefinition: Zu dem Packgut - Karton/Pappe/Wellpappe gehören Faltschachteln- und Kisten, Kantenschutzwinkel, gerillte Zuschnitte und Endloswellpappen Packstück der Versandeinheit Das Bruttogewicht des Packstückes darf max. 1,2 Tonnen nicht überschreiten Die maximal zulässige Packstückhöhe für die Werke 1, 3 und 14 = 1300 mm. Zur Ausnutzung der LKW-Ladehöhe kann die Packstückhöhe bis auf 1200 mm verringert werden Für die Stapelfähigkeit der Packstücke ist eine kubische bzw. quaderförmige Geometrie einzuhalten Die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung des Packstückes für die Transportsicherheit, sowie zum Schutz vor Verlust und Beschädigungen, liegt in der Verantwortung des Absenders, HGB Packmittel der Versandeinheit Einsatz: Packmittel ist gleich Förderhilfsmittel (FHM) und Lagerhilfsmittel (LHM) Zu verwenden sind Europaletten Für Packgüter mit großem Format können zwei Europaletten in der Länge oder in der Breite eingesetzt werden. Konstruktion: Die Konstruktion und die Kennzeichnung der Europalette muss der Norm entsprechen. Abmessung Europalette = 1200 mm x 800 mm x 144 mm Eigenschaft: Das Packmittel muss für den innerbetrieblichen Transport über Gabelstapler, Rollenbahnen und Kettenförderer durchgängig einsetzbar sein Lagerfähig durch stapelbare Einheiten über eine entsprechende Modularität und Belastbarkeit der Packmittel Die Gestaltung des Packmittels muss eine ungehinderte Entnahme des Packgutes von allen Seiten ermöglichen Die Europalette muss den Tauschkriterien des EUR- Palettenpools entsprechen. 20

21 Packgut pro Versandeinheit Das Packgut ist sortenrein, d.h. pro Versandeinheit ist eine Teilenummer auf das Packmittel zu stapeln Bei der Stapelung des Packgutes auf die Europalette ist zu berücksichtigen, dass im Produktionshandling bei entfernter Bandumreifung die Entnahme des Packgutes ohne Kippgefahr der Stapel gewährleistet ist Packhilfsmittel Das Packstück muss über die Längs- und Querseite durch Umreifungsbänder gesichert sein. Das Umreifungsband ist grundsätzlich über einen Kantenschutz zu führen. a. An der Längsseite durch zwei Umreifungen je ein Meter Packgutlänge. b. Über die Querseite mit einer, bzw. ab einer Packstücklänge von 1500 mm mit zwei Umreifungen Die Gestaltung des Kantenschutzes muss die Stapelbarkeit des Packstückes gewährleisten Um den Aufwand von Müllentsorgung zu minimieren, sind : a. Zwischenlagen nur dann zu verwenden, wenn das Packgut nicht ausreichend stapelbar ist. b. Sofern es die Transportsicherheit erlaubt, für Umreifungen grundsätzlich Kunststoffbänder zu verwenden. c. Sofern es die Transportsicherheit erlaubt, Packstücke ohne Umwicklungen durch Karton, Stretch- oder Schrumpffolie anzuliefern Informationskennzeichnung Die Versandeinheit ist pro Packgutsorte, auf der Stirn- und Längsseite mit einem Packstück-Etikett zu kennzeichnen Für die mobile Datenerfassung muss auf dem Packstück-Etikett ein für Rauch kompatibler Barcode 128 aufgedruckt sein, welcher die Rauch Teilenummer enthält Detaillierte Vorgaben für die Solldaten des Packstück-Etikettes und den Aufbau des Barcodes siehe in Anlage 2.3. Karton / Pappe / Wellpappe Bei Erstanlieferungen oder bei Änderung von Teilen (z.b. Maßänderung) muss die Lieferung gesondert gekennzeichnet werden Zur Gewährleistung des fachgerechten Umganges mit dem Packstück müssen auf der Versandeinheit Indikatoren in Form eines Aufklebers angebracht werden, z.b. SCHWERPUNKT; VORSICHT GLAS; usw. 21

22 Massivholzteile und Plattenmaterial Massivholzteile und sonstiges Plattenmaterial Begriffsdefinition: Zu dem Packgut - Massivholzteile und Plattenmaterial gehören Bauteile in flächigem Format und Rahmenelemente mit Glasfüllung aus dem Trägermaterial Massivholz, Holzwerkstoffen, Kunststoffen oder Metalle mit lackierter, geprägter, furnierter, folierter oder roher Oberfläche Packstück der Versandeinheit Das Bruttogewicht des Packstückes darf max. 1,2 t nicht überschreiten Die maximal zulässige Packstückhöhe beträgt 820 mm Für die Stapelfähigkeit der Packstücke ist eine kubische bzw. quaderförmige Geometrie einzuhalten Die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung des Packstückes für die Transportsicherheit, sowie zum Schutz vor Verlust und Beschädigungen, liegt in der Verantwortung des Absenders, HGB Packmittel der Versandeinheit Einsatz: Packmittel ist gleich Förderhilfsmittel (FHM) und Lagerhilfsmittel (LHM) Angepasst an die Packgutbreite, sind Flachpaletten wie folgt zu verwenden: a. Flachpalette bei einer Packgutbreite < 600 mm. b. Europalette bei einer Packgutbreite > 600 mm Für ein Packgut mit großem Format können zwei Europaletten in der Länge oder in der Breite eingesetzt werden. Konstruktion: Die Länge der Flachpalette ist auf die Packgutlänge anzupassen. Max. Längenüberstand der Flachpalette zum Packgut beträgt + 50 / - 0 mm Breite der Flachpalette ist max. 600 mm Detaillierte Vorgaben zur Konstruktion der Flachpalette siehe in Anlage Die Konstruktion und die Kennzeichnung der Europalette muss der Norm entsprechen. Abmessung Europalette = 1200 mm x 800 mm x 144 mm Die Abmessungen des Packmittels dürfen die des Packgutes nicht unterschreiten. Eigenschaft: Das Packmittel muss für den innerbetrieblichen Transport über Gabelstapler, Rollenbahnen und Kettenförderer durchgängig einsetzbar sein.

23 Lagerfähig durch stapelbare Einheiten über eine entsprechende Modularität und Belastbarkeit der Packmittel Gestaltung des Packmittels muss eine ungehinderte Entnahme des Packgutes von allen Seiten ermöglichen Die Flachpalette muss als bilaterale Mehrwegtransportverpackung tauschbar sein Die Europalette muss den Tauschkriterien des EUR-Palettenpools entsprechen Packgut pro Versandeinheit Das Packgut ist sortenrein, d.h. eine Versandeinheit besteht aus einer Teilenummer Bei Kleinmengen ist pro Versandeinheit eine Mischbelegung von max. zwei Teilenummern erlaubt, wenn die Belegung nach den Verpackungsvorgaben in Anlage 2.2. erfolgt Packhilfsmittel Die Packstücke sind stirnseitig mit einem Eckkantenschutz aus Karton zu versehen Für oberflächenempfindliche Teile sind beanspruchungsgerechte Schutzmaterialien zu verwenden Für die Stapelfähigkeit der Packstücke sind zur Lastverteilung beanspruchungsgerechte Unterleg- und Abdeckplatten aus FP einzusetzen Das Packstück muss über die Längs- und Querseite durch Umreifungsbänder gesichert sein. Das Umreifungsband ist grundsätzlich über einen Kantenschutz zu führen. a. An der Längseite durch zwei Umreifungen je ein Meter Packgutlänge. b. Über die Querseite mit einer, bzw. ab einer Packstücklänge von 1500 mm mit zwei Umreifungen Um den Aufwand von Müllentsorgung zu minimieren, sind: a. Teile, bei denen eine geordnete Stapelung keine Beschädigung der Oberfläche oder Instabilität des Stapels darstellt, ohne Zwischenlagen aufeinander zu legen. b. Sofern es die Transportsicherheit erlaubt, für Umreifungen grundsätzlich Kunststoffbänder zu verwenden. Massivholzteile und Plattenmaterial 23

24 Massivholzteile und Plattenmaterial c. Zum Schutz vor Nässe sind für die Abladestellen Werk 1 und 14 die Packstücke mit einer Stretch-Schrumpffolie zu umschließen. Das Rauch Zentrallager Werk 3 verfügt über eine wettergeschützte Abladestelle, d.h. sofern es die Transportsicherheit erlaubt, sind Packstücke ohne zusätzliche Umwicklungen durch Stretch- oder Schrumpffolie anzuliefern. Auf Umwicklungen aus Karton oder Wellpappe ist grundsätzlich zu verzichten Informationskennzeichnung Die Versandeinheit ist pro Packgutsorte auf der Stirn- und Längsseite mit einem Packstück-Etikett zu kennzeichnen Für die mobile Datenerfassung muss auf dem Packstück-Etikett ein für Rauch kompatibler Barcode 128 aufgedruckt sein, welcher die Rauch Teilenummer enthält Detaillierte Vorgaben für die Solldaten des Packstück-Etikettes und den Aufbau des Barcodes siehe in Anlage Bei Erstanlieferungen oder bei Änderung von Teilen (z. B. Maßänderung) muss die Lieferung gesondert gekennzeichnet werden Zur Gewährleistung des fachgerechten Umganges mit dem Packstück müssen auf der Versandeinheit Indikatoren in Form eines Aufklebers angebracht werden, z.b. SCHWERPUNKT; VORSICHT GLAS; usw. 24

25 1.8. Rückwände - Schubkastenböden Begriffsdefinition: Zu dem Packgut Rückwände - Schubkastenböden gehören Bauteile aus Holzfaserhartplatten, Typbezeichnung HDF MDF, mit beschichteter oder roher Oberfläche Packstück der Versandeinheit Das Bruttogewicht des Packstückes darf max. 1,2 Tonnen nicht überschreiten Die maximal zulässige Packstückhöhe beträgt 820 mm Die Packstücklänge und Breite werden durch die Abmessungen des Packgutes bestimmt Für die Stapelfähigkeit der Packstücke ist eine kubische bzw. quaderförmige Geometrie einzuhalten Die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung des Packstückes für die Transportsicherheit, sowie zum Schutz vor Verlust und Beschädigungen, liegt in der Verantwortung des Absenders, HGB Packmittel der Versandeinheit Einsatz: Packmittel ist gleich Förderhilfsmittel (FHM) und Lagerhilfsmittel (LHM) Zu verwenden sind Flachpaletten. Konstruktion: Die Länge der Flachpalette ist auf die Packgutlänge anzupassen. Max. Längenüberstand der Flachpalette zum Packgut beträgt + 50 / - 0 mm Die Breite der Flachpalette entspricht genau der Packgutbreite ( +/- 0 mm ) Detaillierte Vorgaben zur Konstruktion der Flachpalette siehe in Anlage 2.4. Eigenschaft: Das Packmittel muss für den innerbetrieblichen Transport über Gabelstapler, Rollenbahnen und Kettenförderer durchgängig einsetzbar sein Lagerfähig durch stapelbare Einheiten über eine entsprechende Modularität und Belastbarkeit der Packmittel Die Gestaltung des Packmittels muss eine ungehinderte Entnahme des Packgutes von allen Seiten ermöglichen. Rückwände - Schubkastenböden Die Flachpalette muss als bilaterale Mehrwegtransportverpackung tauschbar sein. 25

26 Rückwände - Schubkastenböden Packgut pro Versandeinheit Das Packgut ist sortenrein, d.h. pro Versandeinheit ist eine Teilenummer auf das Packmittel zu stapeln Bei einer Materialstärke von 2,5 mm dürfen max. 250 Platten aufeinander gestapelt werden. Bei gefalteten Platten max. 125 ST Für Platten mit einem kleinen Flächenformat ist es erlaubt, mehrere Stapel der gleichen Teilenummer auf die Flachpalette zu packen. Hierbei ist eine lückenlose Flächennutzung der Flachpalette und eine einheitliche Stapelhöhe zu berücksichtigen Packhilfsmittel Die Packstücke sind stirnseitig mit einem Eckkantenschutz aus Karton zu versehen Für oberflächenempfindliche Teile sind beanspruchungsgerechte Schutzmaterialien zu verwenden Für die Stapelfähigkeit der Packstücke sind zur Lastverteilung beanspruchungsgerechte Unterleg- und Abdeckplatten aus FP einzusetzen Das Packstück muss über die Längs- und Querseite durch Umreifungsbänder gesichert sein. Das Umreifungsband ist grundsätzlich über einen Kantenschutz zu führen. a. An der Längsseite durch zwei Umreifungen je ein Meter Packgutlänge. b. Über die Querseite mit einer, bzw. ab einer Packstücklänge von 1500 mm mit zwei Umreifungen Um den Aufwand von Müllentsorgung zu minimieren, sind : a. Teile, bei denen eine geordnete Stapelung keine Beschädigung der Oberfläche oder Instabilität des Stapels darstellt, ohne Zwischenlagen aufeinander zu legen. b. Sofern es die Transportsicherheit erlaubt, für Umreifungen grundsätzlich Kunststoffbänder zu verwenden. c. Auf zusätzliche Umwicklungen der Versandeinheit mit Papier/Karton oder Wellpappe zu verzichten Informationskennzeichnung Die Versandeinheit ist pro Packgutsorte auf der Stirn- und Längsseite mit einem Packstück-Etikett zu kennzeichnen Für die mobile Datenerfassung muss auf dem Packstück-Etikett ein für Rauch kompatibler Barcode 128 aufgedruckt sein, welcher die Rauch Teilenummer enthält Detaillierte Vorgaben für die Solldaten des Packstück-Etikettes und den Aufbau des Barcodes siehe in Anlage Die Dekorfarbe des Packgutes ist durch ein Farbmuster seitlich und obenliegend an der Versandeinheit zu kennzeichnen Bei Erstanlieferungen oder bei Änderung von Teilen (z.b. Maßänderung) muss die Lieferung gesondert gekennzeichnet werden Zur Gewährleistung des fachgerechten Umganges mit dem Packstück müssen auf der Versandeinheit Indikatoren in Form eines Aufklebers angebracht werden, z.b. SCHWERPUNKT; VORSICHT GLAS; usw.

27 1.9. Versandverpackte Waren Begriffsdefinition: Zu dem Packgut versandverpackte Waren gehören fremdbezogene Möbelbaukomponenten, die bereits komplettiert und in einer versandfähigen Vorverpackung angeliefert werden Packstück der Versandeinheit Das Bruttogewicht der Versandeinheit darf max. 1,2 t nicht überschreiten Die zulässige Packstückhöhe für das Werk 1= 950 mm, Werk 3 und 14 = 1000 mm Für die Stapelfähigkeit der Versandeinheit ist eine kubische bzw. quaderförmige Geometrie einzuhalten Die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung des Packstückes für die Transportsicherheit, sowie zum Schutz vor Verlust und Beschädigungen, liegt in der Verantwortung des Absenders, HGB Packmittel der Versandeinheit Einsatz: Packmittel ist gleich Förderhilfsmittel (FHM) und Lagerhilfsmittel (LHM) Auf die Abmessungen des Packgutes angepasst sind Europaletten oder Rungenpaletten zu verwenden. Konstruktion: Max. Längenüberstand der Rungenpalette zum Packgut beträgt + 50 / - 0 mm Die Breitenlichte der Rungenpalette ist genau auf die Packgutbreite anzupassen. Zu berücksichtigen sind die lagerfähigen Breiten der Rungenpalette von > 400 mm bis max. 700 mm Detaillierte Vorgaben zur Konstruktion der Rungenpalette siehe in Anlage Die Konstruktion und die Kennzeichnung der Europalette muss der Norm entsprechen. Abmessung Europalette = 1200 mm x 800 mm x 144 mm Versandverpackte Waren Die Abmessungen des Packmittels dürfen die des Packgutes nicht unterschreiten. Eigenschaft: Das Packmittel muss für den innerbetrieblichen Transport über Gabelstapler, Rollenbahnen und Kettenförderer durchgängig einsetzbar sein Lagerfähig durch stapelbare Einheiten über eine entsprechende Modularität und Belastbarkeit der Packmittel. 27

28 Versandverpackte Waren Die Rungen der Paletten müssen abnehmbar sein, um eine ungehinderte Entnahme des Packgutes von allen Seiten zu ermöglichen Die Rungenpalette muss als bilaterale Mehrwegtransportverpackung tauschbar sein Die Europalette muss den Tauschkriterien des EUR-Palettenpools entsprechen Packgut pro Versandeinheit Das Packgut besteht aus einer Versandpackung, die unter einer Teilenummer geführt wird Das Packgut ist sortenrein, d.h. pro Versandeinheit ist eine Teilenummer auf das Packmittel zu stapeln Bei Kleinmengen ist pro Versandeinheit eine Mischbelegung von max. zwei Teilenummern erlaubt, wenn die Belegung nach den Verpackungsvorgaben in Anlage 2.2. erfolgt Das Packgut darf nicht über den Palettenrand hinausstehen Packhilfsmittel der Versandeinheit Die Packstücke sind stirnseitig mit einem Eckkantenschutz aus Karton zu versehen Die Versandeinheit mit dem Packmittel Rungenpalette muss über die Längsund Querseite durch Umreifungsbänder gesichert sein. Das Umreifungsband ist grundsätzlich über einen Kantenschutz zu führen. a. An der Längsseite durch zwei Umreifungen je ein Meter Packgutlänge. b. Über die Querseite mit einer, bzw. ab einer Packstücklänge von 1500 mm mit zwei Umreifungen Die Versandeinheit mit dem Packmittel Europalette muss mit einer Umwicklung durch Stretch-/Schrumpffolie gesichert sein Um den Aufwand von Müllentsorgung zu vermeiden, sind: a. Teile, bei denen eine geordnete Stapelung keine Beschädigung der Oberfläche darstellt, ohne Zwischenlagen aufeinander zu legen. b. Sofern es die Transportsicherheit erlaubt, für Umreifungen grundsätzlich Kunststoffbänder zu verwenden. c. Auf zusätzliche Umwicklungen der Versandeinheit mit Papier/Karton oder Wellpappe zu verzichten. 28

29 Packgut pro Versandpackung Das Packgut pro Versandpackung besteht aus Möbelbaukomponenten, die versandfähig abzupacken sind Packmittel der Versandpackung Als Packmittel für die Versandpackung sind Umkartons aus mind. einwelliger Wellpappe zu verwenden Der Wellpappentyp ist je nach Empfindlichkeit und Gewicht der Ware, sowie für die Versand-, Transport- und Lagerfähigkeit der Packstücke, beanspruchungsgerecht bzgl. Berstfestigkeit/Durchstoßarbeit und Kantenstauchwiderstand mit der entspr. Wellenteilung und Wellenhöhe in den Klassen A bis E zu wählen Packhilfsmittel für die Versandpackung Um ein gegenseitiges Beschädigen der Waren innerhalb der Packung auszuschließen, sind für oberflächenempfindliche Packgüter beanspruchungsgerechte Schutzmaterialien zu verwenden Die Stellkanten der Versandpackungen sind zur Stoßdämpfung mit zusätzlichen Styroporeinlagen zu verstärken Um das Packgut vor Beschädigungen durch Druck, Fall, Rutschen und Rütteln zu schützen, sind Leerräume innerhalb der Packung durch Füllstoffe wie Styroporzuschnitte oder einer zusätzlichen Befestigung durch Klebestreifen auszugleichen Die Versandpackungen sind mit ausreichend Packklebeband zu verschließen Die qualitative Beschaffenheit des Klebebandes muss bei klimatischer Beanspruchung den sicheren Verschluss der Packung gewährleisten Informationskennzeichnung der Versandeinheit Versandverpackte Waren Die Versandeinheit ist pro Packgutsorte auf der Stirn- und Längsseite mit einem Packstück-Etikett zu kennzeichnen Für die mobile Datenerfassung muss auf dem Packstück-Etikett ein für Rauch kompatibler Barcode 128 aufgedruckt sein, welcher die Rauch Teilenummer enthält Detaillierte Vorgaben für die Solldaten des Packstück-Etikettes und den Aufbau des Barcodes siehe in Anlage

30 Versandverpackte Waren Bei Erstanlieferungen oder bei Änderung von Teilen (z.b. Maßänderung) muss die Lieferung gesondert gekennzeichnet werden Zur Gewährleistung des fachgerechten Umganges mit dem Packstück müssen auf der Versandeinheit Indikatoren in Form eines Aufklebers angebracht werden, z.b. SCHWERPUNKT; VORSICHT GLAS; usw Informationskennzeichnung der Versandpackung Die Versandpackung muss mit der Rauch-Teilenummer gekennzeichnet sein Die Angabe der Teilenummer ist über ein Etikett auf der Stirnseite der Packung zu positionieren und entsprechend lesbar auf das Packmittel zu stapeln. Etikett mind. 40 mm x 20 mm Schrifthöhe mind. 10 mm Zur Gewährleistung des fachgerechten Umganges mit der Versandpackung müssen Indikatoren in Form eines Aufklebers angebracht werden, z. B. STELLKANTE, VORSICHT GLAS usw. 30

31 2 Anlagen 2.1. Rungenpalette Dekorbeschläge > 580 mm / versandverpackte Waren Verpackungsvorgaben für Kleinmengen Dekorbeschläge > 580 mm/1.7/ Packstück-Etikett und Barcode Rauch Flachpalette - Schubzargen / Plattenmaterial / Rückwände Verpackungsvorgabe für Folienrollen A-Gestellpalette - Gläser und Spiegel Ablaufprozess der Warenannahme...39 Anlagen 31

32 Rungenpalette Rungenpalette 2.1. Rungenpalette 2.1. Rungenpalette 2.1. Rungenpalette Die Rungenpalette ist Packmittel für die Produktgruppen: Die Rungenpalette Die Rungenpalette ist Packmittel ist Packmittel für die für die Produktgruppen: 1.1. Dekorbeschläge > 580 mm; 1.9. Versandverpackte Waren Dekorbeschläge 1.1. Die Dekorbeschläge Rungenpalette > 580 mm; ist > 580 Packmittel 1.9. mm; Versandverpackte 1.9. für Versandverpackte die Produktgruppen: Waren. Waren. Die Rungenpalette ist Packmittel für die Produktgruppen: 1.1. Dekorbeschläge > 580 mm; 1.9. Versandverpackte Waren Dekorbeschläge > 580 mm; 1.9. Versandverpackte Waren Holz-Rungenpalette Holz-Rungenpalette Holz-Rungenpalette Holz-Rungenpalette Holz-Rungenpalette r a u c h Logistik r c Logistik r a u c h Logistik r a u c h Logistik Schraubenverbindung Schraubenverbindung mit Kreuzkopf Schraubenverbindung Schraubenverbindung mit mit Kreuzkopf mit Kreuzkopf mit Kreuzkopf Anzahl der Querklötze Anzahl der bei Querklötze Palettenlänge: bei Palettenlänge: Ansicht Ansicht B Ansicht Ansicht A A Anzahl Anzahl der Querklötze Anzahl der Querklötze der bei Querklötze bei Palettenlänge: bei Palettenlänge: Ansicht B Ansicht Ansicht A < 1000 mm 2 < ST mm 2 ST. < 1000 < mm 1000 < 2 mm 1000 ST. 2 ST. 2 ST. Ansicht A mm bis mm bis 1500 mm bis mm ST 3 ST mm 3 ST > mm mm bis > ST 1500 mm bis 43 ST 1500 mm 3 ST > 1500 mm 4 ST > 1500 mm > ST mm 4 ST Ansicht Ansicht Ansicht A A A Ansicht Ansicht A max. 600 mm max mm max mm max mm max mm Ansicht Ansicht B B Ansicht B Ansicht B Stapelgestelle Stapelgestelle für Langgut für Langgut Metallprofile Metallprofile Stapelgestelle für Langgut Metallprofile Stapelgestelle für Langgut Metallprofile Stapelgestelle für Langgut Metallprofile 32 Breite 650 Breite mm650 mm Breite 650 mm Breite 650 mm Breite 650 mm 1000 mm 1000 Länge mm Länge 1000 mm Länge 1000 mm Länge Länge 1000 mm

33 r a u c h r a u c h Logistik Logistik L O G I S T I C Verpackungsvorgaben Verpackungsvorgaben für Kleinmengen für Kleinmengen 2.2. Verpackungsvorgaben für Kleinmengen Die Vorgaben für die Belegung einer Versandeinheit bei Kleinmengen bezieht sich auf die Produktgruppen: 1.1. Dekorbeschläge > 580 mm; 1.7. Massivholzteile und sonstiges Die Vorgaben Plattenmaterial; für die 1.9. Belegung Versandverpackte einer Versandeinheit Waren. bei Kleinmengen bezieht sich auf die Produktgruppen: Die Vorgaben 1.1. für Dekorbeschläge die Belegung einer > 580 Versandeinheit mm; 1.7. Massivholzteile bei Kleinmengen bezieht und sonstiges sich auf die Plattenmaterial; Produkt gruppen: Versandverpackte 1.1. Dekorbeschläge Waren. > 580 mm; 1.7. Massivholzteile und sonstiges Plattenmaterial; 1.9. Versandverpackte Waren Mischbelegung aus zwei Teilenummern bei einem Belegungsanteil von à 50 % Mischbelegung aus aus zwei zwei Teilenummern bei einem bei einem Belegungsanteil Belegungsanteil von á 50 von % á 50 % Vorderansicht Vorderansicht Draufsicht Draufsicht Draufsicht T1 T1 50 % 50 % T2 T2 50 % 50 % T1 50 % T1 50 % T2 50 % T2 50 % Zwischenlage (entspr. der Stapelfähigkeit des Packgutes aus Karton Zwischenlage (entsprechend oder der Spanplatte). Stapelfähigkeit des Packgutes aus Karton oder Spanplatte). Zwischenlage (entspr. der Stapelfähigkeit des Packgutes aus Karton oder Spanplatte) Mischbelegung aus zwei Teilenummmern; T1 > 50 % ; T2 < 50 % Die Versandeinheit kann aus zwei Teilenummern bestehen, wenn der Belegungsanteil von einer der beiden Teilenummern < 50 % ist und diese Kleinmenge über eine Umverpackung zu einer seperaten T1 > 50 Einheit % ; abgebildet T2 < 50 wird. % Die Versandeinheit kann aus zwei Teilenummern bestehen, wenn der Belegungsanteil von einer Beispiel der Die zur beiden Versandeinheit Belegung Teilenummern einer kann Versandeinheit: aus < 50 zwei % Teilenummern ist und diese Kleinmenge bestehen, wenn über der eine Belegungsanteil seperaten Einheit von einer abgebildet der beiden wird. Teilenummern < 50 % ist und diese Klein- Umverpackung zu einer Vorderansicht menge über eine Umverpackung zu einer seperaten Einheit abgebildet wird. Beispiel T2 = Belegungsanteil < 50 % = Kleinmenge. T2 zur T2 Belegung T2 einer Versandeinheit: Die Kleinmenge ist aufgeteilt in handelbare Packungen 15 % 15 % 15 % a 15 % Belegungsanteil und max. 25 kg pro Packung. Vorderansicht Vorderansicht Mischbelegung Mischbelegung aus zwei aus Teilenummmern; zwei Teilenummmern; T1 > 50 % ; T2 < 50 % T2 15 % T1 T2 55 % 15 % T1 55 % T2 15 % T1 = T2 Belegungsanteil = Belegungsanteil > 50 % < wird 50 direkt % = auf Kleinmenge. das Packmittel T2 gestapelt. = Belegungsanteil < 50 = Kleinmenge. Die Kleinmenge ist aufgeteilt in handelbare Packungen á 15 % Belegungsanteil Die Kleinmenge ist aufgeteilt in handelbare Packungen!!! Belegungsanteil a 15 % < Belegungsanteil 50 % wird immer und auf max. den Belegungs- 25 kg pro Packung. und max. 25 kg pro Packung. anteil > 50 % gestapelt!!! T1 T1 = = Belegungsanteil > > % wird wird direkt direkt auf auf das Packmittel das gestapelt. Packmittel gestapelt. 34!!! Belegungsanteil < % wird wird immer immer auf auf den den Belegungs- Belegungsanteil > 50 % > gestapelt 50 % gestapelt!!!!!! 34 33

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