Gestaltungselemente. Ambulante Suchthilfe heute. Ambulante Suchthilfe (wird) gestaltet. Ambulante Suchthilfe wirkt. Ambulante Suchthilfe hat Zukunft
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- Hinrich Kerner
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2 Gestaltungselemente Ambulante Suchthilfe heute Ambulante Suchthilfe (wird) gestaltet Ambulante Suchthilfe wirkt Ambulante Suchthilfe hat Zukunft
3 Ambulante Suchthilfe heute Anzahl der Einrichtungen Anzahl der Plätze Der Bezeichnung Reitox-Bericht 2017 beschreibt als ambulante Suchthilfe: Beratungs- und / oder Behandlungsstelle, Fachambulanz oder Institutsambulanz > Niedrigschwellige Einrichtungen (Notschlafstelle, Konsumraum, 268 k.a. Streetwork, etc.) Substitutionsärzte / Externer Dienst zur Beratung / Behandlung im Strafvollzug 84 k.a./n.a. Psychiatrische Institutsambulanzen (ganztags) Ambulante Rehabilitation 88 >1.000 Ambulantes betreutes Wohnen 571 > Arbeitsprojekte / Qualifizierungsmaßnahmen 102 >4.800
4 Ambulante Angebote für Abhängigkeitskranke niedergelassene Ärzt*innen Substitutions- Ärzt*innen Präventionsmaßnahmen 300 Niedrigschwellige Angebote Selbsthilfegruppen / -initiativen Psychotherapeut* innen 300 Psych. Institutsambulanzen Betriebliche Suchthilfe 460 Sozialpsychiatrische Dienste 400 Stellen Ambulante medizinische Reha 400 Gesundheitsämter 460 Angebote Ambulantes Betreutes Wohnen Suchtberatungstellen 250 Angebote Arbeit, Beschäftigung, Qualifizierung Gemeinsame Servicestellen Soziale Dienste in Krankenhäusern
5 Ambulante Suchthilfe in Aktion Prävention Aufsuchende und niedrigschwellige Hilfen Angebote für eine Tagesstruktur Psychosoziale Betreuung und Beratung Beschäftigung, Qualifizierung, Arbeit Soziale Rehabilitation: Ambulant Betreutes Wohnen Ambulante Medizinische Rehabilitation Hilfen für pflegebedürftige Abhängigkeitskranke Übergangsmanagement
6 Ambulanten Suchthilfe für alle Menschen Deutsche Suchthilfestatistik 2016 Alter bei Betreuungsbeginn (HD) [N = ] 73,5 % = 26,5 % = 0,5% 3,4% 3,6% 2,4% 3,5% ,8% 11,4% 7,4% 10,5% 12,2% 8,8% 11,8% 13,6%
7 Ambulante Suchthilfe ist gefragt Deutsche Suchthilfestatistik 2016 Zugang zur ambulanten Beratung [N = ] keine / Selbstmelder ärztliche / psychotherapeutische Praxis Familie Krankenhaus(abteilung) Justizbehörde / Bewährungshilfe stationäre Rehabilitationseinrichtung Suchtberatungs- / -behandlungsstelle Einrichtung der Jugendhilfe / Jugendamt ARGE / Job-Center Sonstige Arbeitgeber / Betrieb / Schule Sozialdienst JVA / Maßregelvollzug andere Beratungsdienste Straßenverkehrsbehörde / Führerscheinstelle Kostenträger / Leistungsträger ambulant betreutes Wohnen niedrigschwellige Einrichtung 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% Nicht dargestellt sind Zugänge mit weniger als Fällen (0,3 %)
8 Ambulante Suchthilfe und Teilhabe Deutsche Suchthilfestatistik 2016 Erwerbssituation in den letzten 6 Monaten vor Betreuungsbeginn [N = ] Auszubildender Arbeiter / Angestellter / Beamter Selbstständig / Freiberufler Sonstige Erwerbsperson (z.b. Wehrdienst / in beruflicher Rehabilitation Arbeitslos nach SGB III (ALG I) Arbeitslos nach SGB II (ALG II) Schüler / Student Hausfrau / Hausmann Rentner / Pensionär Sonstige Nichterwebsperson (z.b. SGB XII) 3,6% 2,7% 1,3% 0,7% 4,9% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 5,3% 1,6% 7,1% 6,5% 34,1% 32,2%
9 Ambulante Suchthilfe und Teilhabe Deutsche Suchthilfestatistik 2016 Wohnsituation in den letzten 6 Monaten vor Betreuungsbeginn [N = ] Selbstständiges Wohnen (eigene/gemietete Wohnung/Haus) bei anderen Personen JVA / Maßregelvollzug / Sicherheitsverwahrung (Fach-)Klinik / stationäre Rehabilitationseinrichtung Wohnheim / Übergangswohnheim ambulant betreutes Wohnen Sonstiges 3,6% 2,6% 2,0% 1,9% 0,4% 14,5% = ,3% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0%
10 Ambulante Suchthilfe und Teilhabe Deutsche Suchthilfestatistik 2016 Problematische Schulden [N = ] keine bis EUR bis EUR bis EUR mehr
11 Ambulante Suchthilfe und Lebenslagen Lebenslagen abhängigkeitskranker Menschen in der ambulanten Suchthilfe lt. Deutsche Suchthilfestatistik Abhängigkeitssyndrom Substanz-/verhaltensbezogene Störungen > prekäre Erwerbssituation > prekäre Wohnsituation Ca in Schuldensituation
12 Gestaltungsspielräume Deutsche Suchthilfestatistik 2016 Finanzierung der Einrichtung [N = 279] Institutionelle kommunale Mittel Fallbezogene kommunale Mittel Personalmittel der Arbeitsverwaltung Landesmittel Bundesmittel Mittel der Rentenversicherung Mittel der Krankenkassen Erstattung durch Klienten Eigenmittel nicht-öffentlicher Träger Sonstige Mittel
13 Gestaltungsspielräume Deutsche Suchthilfestatistik 2016 Schriftl. Vereinbarung zur Koordination und Vernetzung [N = 700 Nennungen] Arbeitsagentur / ARGE / Job-Center (Fallmanager für ALG II etc.) Beratungs- und/oder Behandlungsstelle, Fachambulanz Selbsthilfe(-gruppe) Ärztliche oder psychotherapeutische Praxis Stationäre Rehabilitationseinrichtung Ambulant Betreutes Wohnen Krankenhaus / Krankenhausabteilung Jugendhilfe / Jugendamt Sozialpsychiatrischer Dienst Niedrigschwellige Einrichtung (Notschlafstelle, Konsumraum etc.) Dienste zur Beratung/Behandlung im Straf-/Maßregelvollzug Arbeits- und Beschäftigungsprojekt Sonstiges Bewährungshilfe Teilstationäre Rehabilitationseinrichtung Institutsambulanz Adaptionseinrichtung Gesetzliche Betreuer Teilstationäre Einrichtung der Sozialtherapie (Tagesstätte etc.) Stationäre Einrichtung der Sozialtherapie Pflegeheim 45,7% 43,6% 41,7% 39,9% 39,6% 39,0% 37,9% 28,7% 23,9% 22,9% 22,4% 21,9% 2,0% 8,0% 9,9% 10,1% 14,7% 15,0% 19,6% 21,6% 59,1%
14 Gestaltungsspielräume Deutsche Suchthilfestatistik 2016 Weitervermittlung / Verlegung [N = ] keine Weitervermittlung / Verlegung Weitervermittlung / Verlegung * Stationäre Rehabilitationseinrichtung Selbsthilfegruppe Beratungs- / Behandlungsstelle / Fachambulanz Ärztliche oder psychotherapeutische Praxis Krankenhaus(abteilung) Sonstige Stellen Ambulant betreutes Wohnen Teilstationäre Rehabilitationseinrichtung Kosten- / Leistungsträger Institutsambulanz Andere Beratungsdienste (z.b. Schuldnerberatung) Stationäre Einrichtung der Sozialtherapie Niedrigschwellige Einrichtung Justizbeghörden / Bewährungshilfe Arbeitsagentur / ARGE / Job-Center Einrichtungen der Jugendhilfe Beratung / Behandlung im Straf- / Maßregelvollzug Sozialpsychiatrischer Dienst Teilstationäre Einrichtung der Sozialtherapie Arbeits- und Beschäftigungsprojekt Soziale Verwaltung (z.b. Jugend- /Gesundheitsamt) Adaptionseinrichtung Pflegeheim 14,7% 10,0% 8,9% 4,7% 2,9% 2,5% 2,1% 2,0% 1,9% 1,7% 1,0% 1,0% 0,9% 0,8% 0,6% 0,6% 0,5% 0,5% 0,4% 0,4% 0,1% 23,7% 34,7% 30,2% 65,3% N = N =41.649
15 Gestaltungsaufgaben durch die Entwicklung inklusiver Strukturen Die UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt es als Aufgabe des Staates, die Menschenrechte als Vorgabe eigenen Handelns zu achten, betroffene Menschen vor drohenden Rechtsverletzungen durch Dritte zu schützen sowie Infrastrukturmaßnahmen zu ergreifen, damit Menschen von ihren Rechten Gebrauch machen können. Dazu gehört auch die Übernahme der zur Umsetzung notwendigen Kosten.
16 Gestaltungsaufgaben Die gegenwärtige sozialrechtliche Situation schafft Exklusion! Die Grundlagen der psychosozialen Angebote im Verbundsystem der Suchthilfe basieren auf den rechtlichen Bestimmungen aus zwölf Sozialgesetzbüchern, in denen vier Behinderungsbegriffe definiert sind. Die wenig zielführende Zergliederung des Sozialrechtes und die unterschiedlichen Begriffsbestimmungen sind in hohem Maße exklusiv.
17 Wirksame Ambulante Suchthilfe hat: Umfassende, qualitätsgestützte, ausreichend finanzierte Angebote der Verhaltensprävention mit der fachlich notwendigen Personalausstattung in allen Regionen sowie verhältnispräventiver Maßnahmen als gesellschaftlichen Konsens. Eine niedrigschwelliges, voraussetzungsloses Hilfeangebot für alle Abhängigkeitskranken mit umfassenden Öffnungszeiten, Bereichen für Tagesaufenthalt und Körperpflege sowie Angebote für sichere Drogenapplikation und Spritzentausch, dessen Personalausstattung dem fachlichen Bedarf entspricht.
18 Wirksame Ambulante Suchthilfe hat: Tagesstrukturierende Angebote dem Bedarf entsprechend vorgehalten und kostendeckend finanziert, um vor allem die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft zu fördern In der Beratung gleichwertigen Ziele für Überlebenshilfe und für den Ausstieg aus der Abhängigkeit Es wird grundsätzlich in weiterführende Hilfen vermittelt Es gibt eine verbindliche Vereinbarung der Standards und Leistungen der Beratungsstelle mit den zuständigen Behörden sowie eine daraus resultierende Kosten deckende Finanzierung im regionalen Verbund.
19 Wirksame Ambulante Suchthilfe hat: Arbeitsangebote: Gemäß dem Grundgedanken der Inklusion müssen Menschen in besonderen Lebenslagen mit anderen Menschen mit ihren jeweiligen - auch teilweise besonderen - Bedürfnissen in der Gesellschaft an Arbeit teilhaben können. Das wird durch eine individuelle Unterstützung von Personen, anknüpfend an deren Kompetenzen, und ihre Förderung in einer Kooperation zwischen Jobcenter, Beratungsstellen umgesetzt. Beratungsstellen halten Ressourcen für die Beratung arbeitsloser Klientinnen und Klienten vor.
20 Wirksame Ambulante Suchthilfe hat: Angebote zur Versorgung mit Wohnraum angesichts der Wohnraumknappheit in Ballungszentren als Maßnahme zur Teilhabe und Überwindung der Abhängigkeitserkrankung. Das bedarf zusätzlicher öffentlicher Anstrengungen. Gestaltungsspielraum ohne überbordenden Regelungsbedarf der Leistungsträger der Ambulanten Rehabilitation. Anforderungen an Struktur- und Prozessqualität müssen auf ein sinnvolles und notwendiges Maß reduziert und durch einen, den Strukturanforderungen entsprechenden Kostensatz refinanziert werden
21 Wirksame Ambulante Suchthilfe braucht:
22 Es gibt kein Sozial- oder Leistungsgesetz, das Leistungen der Daseinsvorsorge, der Grundsicherung, der Teilhabe, der Krankenbehandlung oder der Rehabilitation von der Lage der öffentlichen Kassen abhängig macht. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Die Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland ist nach Art. 79 Grundgesetz unveränderbar und verpflichtet alle staatliche Gewalt. Anspruch auf Schutz und Fürsorge lassen sich unmittelbar aus dem Grundgesetz (GG) herleiten. BVerfG, Urteil vom , 1 BvL1, 3, 4/09
23 Wirksame Ambulante Suchthilfe braucht: Eine gesundheitsbezogene Abgabe auf Produkte und Angebote, durch die eine Abhängigkeitserkrankung entstehen kann, damit Mittel zur Daseinsvorsorge als Finanzierung für Suchtprävention und ambulante Suchthilfe bereitstehen. Abgabe von 1 pro Liter Reinalkohol = , Abgabe von 1 ct pro Zigarette und Zigarillo sowie 10 ct pro kg Tabak = , Abgabe von pro Jahr und Glücksspielgewinngerät = Insgesamt ergibt das ein Gesundheitsbudget von Damit könnten Personalstellen (á /Jahr) geschaffen und Sachkosten in Höhe von ca. 347 Mio Euro erstattet werden.
24 Wirksame Ambulante Suchthilfe braucht: Ein Gesetz über Hilfen bei Abhängigkeitserkrankungen, das die sozialrechtlich zuständigen Leistungsträger zur Finanzierung heranzieht, ohne dass die Verantwortung für die Organisation der Leistungen den Betroffenen oder Fachkräften der Suchthilfe überlassen bleibt. Jede Hilfeleistungen muss angetreten werden können, ohne dass zuvor eine Kostenzusage einzuholen wäre.
25 Wirksame Ambulante Suchthilfe braucht: In jedem Bundesland und auf Bundesebene ein*e zuständige Suchthilfe-Koordinator*in, die in einem Bundesgremium zusammenarbeiten, das verbindliche Entscheidungen zur Wahrung gleicher Lebens- und damit auch Hilfebedingungen trifft. Regionale Abweichungen müssen möglich sein, wenn sie nicht aus Kostengründen erfolgen.
26 Wirksame Ambulante Suchthilfe braucht: Leistungsträger in der Rehabilitation Abhängigkeitskranker, die den Empfehlungen Reha-Prozess folgen und im Interesse einer zügigen Leistungserbringung ( ) die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe sowie die Teilhabeplanung möglichst einfach gestalten ( 17 SGB I). Das Verwaltungsverfahren wird dazu einfach, zweckmäßig und zügig durchgeführt.
27 Wirksame Ambulante Suchthilfe hat Instrumente der Inklusion bereits umgesetzt Benachteiligungen durch Migration, Ethnie oder Interkulturalität werden durch kultursensible Suchtarbeit aufgehoben. Gendersensible Suchtarbeit verhindert die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts Auf lebenslange Behinderung reagiert Suchthilfe durch Barrierefreiheit in den Einrichtungen, vor allem denen der medizinischen Rehabilitation. Sozioökonomischer Benachteiligung wird durch Angebote der sozialen Teilhabe begegnet. Benachteiligung durch Religion ist angesichts unterschiedlicher konfessioneller und nichtkonfessioneller Angebote in der Suchthilfe kein Thema
28 Die Morgenröte einer neuen, besseren Zeit kommt aber nicht, wie das Morgenrot kommt, nach durchschlafener Nacht! Berthold Brecht
29 Ambulante Suchthilfe hat Zukunft, wenn Träger und Fachkräfte ihre Zukunft gestalten in dem sie: Teil eines umfassendennetzwerks sind, öffentlich präsent sind, Wirksamkeit nachweisen Nutzer*innen beteiligen (Partizipation) und stärken (Empowerment), Veränderungen aktiv gestalten, politisch aktiv sind und auch mal das große Rad drehen, Geduld haben
30 1 Ambulante Suchthilfe hat Zukunft, wenn das Geld stimmt 100% 90% 80% 70% Dienstleistungsentgelte 60% Projektfinanzierung 50% 40% 30% Leistungsfinanzierung Pauschale Basisfinanzierung 20% 10% 0%
31 wenn das Geld stimmt Hauptdiagnose X Ø Kontakte lt. Fachleistungsstunde Suchthilfestatistik á 58,65 F10 Alkohol 14,0 823,02 F11 Opioide 17, ,05 F12 Cannabinoide 8,0 469,71 F13 Sedativa/ Hypnotika 11,6 679,64 F14 Kokain 11,0 645,25 F15 Stimulanzien 10,3 605,88 F16 Halluzinogene 7,3 428,64 F17 Tabak 6,4 374,66 F18 Flüchtige Lösungsmittel 16,1 944,92 F19 And. psychotrope Substanzen 13,7 800,82 F50 Essstörungen 14,1 829,59 F63 Pathologisches Spielen 10,0 584,13 = Durchschnitt Fallkosten 12,8 750,72
32 Ambulante Suchthilfe hat Zukunft, wenn sie qualifizierte Fachkräfte gewinnen und halten kann durch Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten, durch motivierende Arbeitsplätze, bei einem attraktiven Arbeitgeber. sie Zukunft haben will!!!
31. Jahrestagung
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