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1 BDI Bundesverband der Deutschen Industrie eä BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.v. Deutscher Bauernverband D ~ Deutsch er Industrie- und Handelskammertag ZDH ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Staatssekretär des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Herrn Jochen Flasbarth Stresemannstraße Februar 2019 Sehr geehrter Herr Staatssekretär, derzeit verhandelt die Bundesregierung über einen neuen Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Die Spitzenverbände Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sehen die Vorschläge des Bundesumweltministeriums zur Änderung der TA Luft mit großer Sorge, da das hiermit angestrebte Ziel der Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen und die angestrebte Modernisierung von Anlagen im Sinne der Luftreinhaltung nicht erreicht werden kann. Nachdem die Spitzenverbände der Wirtschaft bereits im Jahr 2017 zum Entwurf der TA Luft Stellung bezogen haben, stellt die beigefügte Erklärung eine Bekräftigung und Aktualisierung der gemeinsamen Position dar. Wir bitten um Berücksichtigung der Anliegen der betroffenen Unternehmen und Anlagenbetreiber. Mit freundlichen Grüßen 1

2 Dr. Joachim Lang Hauptgeschäftsführer des BDI Breite Straße 29 Gerhard Handke Hauptgeschäftsführer des BGA Am Weidendamm 1 A 1~ %ll-t,,.. Bernhard Krüsken Generalsekretär des DBV Claire-Waldoff-Str. 7 Dr. Martin Wansleben Hauptgeschäftsführer des DIHK Breite Str. 29 Holger Schwannecke Genera lssekretär des ZDH Mohrenstr. 20/21 Anlage 2

3 BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e,v p BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.v. Deutscher Bauernverband D Deutscher Industrie- und Handelskammertag ~J ZDH ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Staatssekretär im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Dr. Heinrich Bottermann Schwannstraße Düsseldorf 11. Februar 2019 Sehr geehrter Herr Staatssekretär, derzeit verhandelt die Bundesregierung über einen neuen Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Die Spitzenverbände Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sehen die Vorschläge des Bundesumweltministeriums zur Änderung der TA Luft mit großer Sorge, da das hiermit angestrebte Ziel der Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen und die angestrebte Modernisierung von Anlagen im Sinne der Luftreinhaltung nicht erreicht werden kann. Nachdem die Spitzenverbände der Wirtschaft bereits im Jahr 2017 zum Entwurf der TA Luft Stellung bezogen haben, stellt die beigefügte Erklärung eine Bekräftigung und Aktualisierung der gemeinsamen Position dar. Wir bitten um Berücksichtigung der Anliegen der betroffenen Unternehmen und Anlagenbetreiber. Mit freundlichen Grüßen 1

4 Dr. Joachim Lang Hauptgeschäftsführer des BDI Breite Straße 29 Gerhard Handke Hauptgeschäftsführer des BGA Am Weidendamm 1 A L''. Bernhard Krüsken Generalsekretär des DBV Claire-Waldoff-Str. 7 Dr. Martin Wansleben Hauptgeschäftsführer des DIHK Breite Str. 29 Holger Schwannecke Generalssekretär des ZDH Mohrenstr. 20/21 Anlage 2

5 BDI Bundesverband der Deutschen Industrie ea Deutscher Industrie- und Handelskammertag BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.v. ZDH ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Deutscher Bauernverband Vorsitzende der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Frau Marie-Luise Dött Platz der Republik Berlin Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 11. Februar 2019 derzeit verhandelt die Bundesregierung über einen neuen Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Die Spitzenverbände Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sehen die Vorschläge des Bundesumweltministeriums zur Änderung der TA Luft mit großer Sorge, da das hiermit angestrebte Ziel der Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen und die angestrebte Modernisierung von Anlagen im Sinne der Luftreinhaltung nicht erreicht werden kann. Nachdem die Spitzenverbände der Wirtschaft bereits im Jahr 2017 zum Entwurf der TA Luft Stellung bezogen haben, stellt die beigefügte Erklärung eine Bekräftigung und Aktualisierung der gemeinsamen Position dar. Wir bitten um Berücksichtigung der Anliegen der betroffenen Unternehmen und Anlagenbetreiber. Mit freundlichen Grüßen 1

6 4"~ Dr. Joachim Lang Hauptgeschäftsführer des BDI Breite Straße 29 Gerhard Handke Hauptgeschäftsführer des BGA Am Weidendamm 1 A Bernhard Krüsken Generalsekretär des DBV Claire-Waldoff-Str. 7 Dr. Martin Wansleben Hauptgeschäftsführer des DIHK Breite Str. 29 A Holger Schwannecke Generalssekretär des ZDH Mohrenstr. 20/21 Anlage 2

7 @1 BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.v BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.v. Deutscher Bauernverband Deutscher Industrie- und Handelskammertag ZDH ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Vorsitzenden der AG EL der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Herrn Albert Stegemann Platz der Republik Berlin Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 11. Februar 2019 derzeit verhandelt die Bundesregierung über einen neuen Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Die Spitzenverbände Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sehen die Vorschläge des Bundesumweltministeriums zur Änderung der TA Luft mit großer Sorge, da das hiermit angestrebte Ziel der Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen und die angestrebte Modernisierung von Anlagen im Sinne der Luftreinhaltung nicht erreicht werden kann. Nachdem die Spitzenverbände der Wirtschaft bereits im Jahr 2017 zum Entwurf der TA Luft Stellung bezogen haben, stellt die beigefügte Erklärung eine Bekräftigung und Aktualisierung der gemeinsamen Position dar. Wir bitten um Berücksichtigung der Anliegen der betroffenen Unternehmen und Anlagenbetreiber. Mit freundlichen Grüßen 1

8 4-4"Vt, I'%- Dr. Joachim Lang Hauptgeschäftsführer des BDI Breite Straße 29 Gerhard Handke Hauptgeschäftsführer des BGA Am Weidendamm 1 A 2 /, &06~ 1A Bernhard Krüsken Generalsekretär des DBV Claire-Waldoff-Str. 7 Dr. Martin Wansleben Hauptgeschäftsführer des DIHK Breite Str. 29 Holger Schwannecke Generalssel<retär des ZDH Mohrenstr. 20/21 Anlage 2

9 ~e c BDI 4*- BGA Bundesverband Bundesverband der Deutschen Industrie e,v. D11 Deutscher Industrie- und Handelskammertag Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.v. J ZDH ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Deutscher Bauernverband 11. Februar 2019 TA Luft investitions- und innovationsfreundlich gestalten Die Bundesregierung berät derzeit einen neuen Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Trotz der Kritik von Verbänden, Ministerien und Sachverständigen in den vergangenen Jahren entspricht der neue Entwurf nahezu vollständig dem Entwurf aus der letzten Legislaturperiode. Die Spitzenverbände Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sprechen sich dafür aus, dass bei der Änderung der TA Luft mehr Rechtsund Planungssicherheit für Unternehmen geschaffen wird und gleichzeitig ein verbessertes Klima für Investitionen und Innovationen in neue Anlagentechnologien. Die umfassenden Änderungsvorschläge des Bundesumweltministeriums werden dem nicht gerecht und werden daher von den Verbänden abgelehnt. Neben der unverändert gültigen Kritik der Verbände aus dem Jahr 2017 heben die führenden Wirtschaftsverbände in Deutschland die folgenden Punkte hervor: Der neue Koalitionsvertrag hat die Zielsetzung, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Entbürokratisierung voranzutreiben sowie EU-Recht 1:1 umzusetzen. Diese Kriterien werden im aktuellen TA Luft-Entwurf aus Sicht der Verbände weiterhin unzureichend berücksichtigt und in vielen Punkten sogar konterkariert. Es werden kompliziertere und langwierigere Genehmigungsverfahren und rechtliche sowie finanzielle Unsicherheiten bei der Umsetzung erwartet. Der neue Entwurf bleibt weitestgehend unverändert gegenüber dem Entwurf aus dem Jahr 2016, obwohl sowohl Wirtschaft, Ministerien als auch Sachverständige die schwierige Umsetzbarkeit, ungelöste Zielkonflikte und den mangelhaften europäischen Gleichklang kritisiert und die daraus entstehenden schwerwiegenden Probleme für viele Unternehmen deutlich gemacht haben. 1

10 Zahlreiche Rückmeldungen von Betrieben aus Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft lassen die Verbände befürchten, dass die geplanten Änderungen bestehende Anlagen gefährden und Investitionen in neue Technologien infrage stellen. Die Wirkung der TA Luft auf die Dauer und Praktikabilität von Genehmigungsverfahren sowie die Wettbewerbsfähigkeit und Kostenbelastung der Wirtschaft insbesondere auch der vielen betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen sollte von zentraler Bedeutung sein. Leider wurde die Zeit seit dem letzten Regelungsentwurf nicht genutzt, um eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Ohne eine gründliche Folgenabschätzung und ein Planspiel zur Prüfung der Praktikabilität der Genehmigungsverfahren sollte die TA Luft nicht verabschiedet werden. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist entscheidend, dass auch zukünftig neue Vorhaben und Modernisierungen bestehender Anlagen genehmigungsfähig sind. Gleichzeitig sollten die neuen Anforderungen den Betrieb bestehender Anlagen nicht gefährden. Einige vorgeschlagene Verschärfungen gefährden jedoch selbst die Genehmigungsfähigkeit für die Verbesserung der Anlagen im Sinne des Umweltschutzes. Der Entwurf des Bundesumweltministeriums sollte den Bestandsschutz deshalb nicht infrage stellen und die entsprechenden Regelungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Anlagen erneut überprüfen. Im Übrigen verweisen wir wie schon 2017 auf folgende Punkte: Novelle der TA Luft schwächt Wirtschaftsstandort Deutschland Die TA Luft stellt immissionsschutzrechtliche Anforderungen an mehr als genehmigungsbedürftige Anlagen in Deutschland. Darüber hinaus hat der Entwurf auch Auswirkungen auf mehrere hunderttausend baurechtliche Anlagen aus Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft. Die Regelungsvorschläge des Bundesumweltministeriums greifen in die jahrelange Praxis bewährter Instrumente des deutschen Genehmigungsrechts ein. Die Vielzahl neuer oder strengerer Prüfanforderungen würde Kosten und Aufwand der ohnehin schon langwierigen und komplizierten Genehmigungsverfahren zusätzlich erhöhen und erteilte Genehmigungen angreifbarer machen. Dies beeinträchtigt die Planbarkeit und Rechtssicherheit der Investitionen deutscher Unternehmen. Investitionen insbesondere auch vieler kleiner und mittelständischer Betriebe würden gefährdet. Auch durch die neuen materiellen Vorgaben an Bau, Beschaffenheit und Betrieb von Anlagen aller Wirtschaftsbereiche würden hohe zusätzliche Investitionskosten in Produktionsanlagen erforderlich. Vielfach lassen diese Maßnahmen keinen zusätzlichen Nutzen für die Umwelt erkennen und können Anstrengungen der Betriebe und Unternehmen für den Ressourcenund Klimaschutz sogar entgegenstehen. Die Vorgaben gehen in weiten Teilen zudem deutlich über europäische Umweltschutzstandards hinaus. 2

11 Die Spitzenverbände Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sprechen sich deshalb gegen große Teile der umfassenden Änderungsvorschläge des Bundesumweltministeriums für eine Novelle der TA Luft aus, da diese weit über EU-rechtliche Vorgaben hinausgehen, Genehmigungsverfahren erheblich ausdehnen und komplizierter machen, zu Wettbewerbsnachteilen für heimische Betriebe und Unternehmen führen die Mehrkosten für Betriebe im Verhältnis zum erzielten Umweltnutzen unangemessen erscheinen. Eine grundlegende Änderung des Entwurfs der TA Luft sollte sich nach Auffassung von BDI, BGA, DBV, DIHK und ZDH an folgenden zehn Punkten orientieren: 1. Entsprechend der Ziele im Koalitionsvertrag sollte eine 1:1-Umsetzung europäischen Rechts angestrebt werden. Die große Zahl der geplanten Verschärfungen in der TA Luft geht aktuell jedoch weit darüber hinaus. Dies gilt zum Beispiel für die Umsetzung bisher veröffentlichter BVT-Schlussfolgerungen. Die baulichen und betrieblichen Anforderungen an Anlagen im Kapitel 5.4 sollten die europäischen Vorgaben des Standes der Technik nicht einseitig verschärfen. Vorgaben aus BVT- Schlussfolgerungen sollten auf größere genehmigungsbedürftige Anlagen beschränkt bleiben und nicht auch auf kleinere Anlagen ausgedehnt werden. 2. Um dem Wirtschaftsstandort Deutschland nicht zu schaden, sollte der Regelungsentwurf vor Verabschiedung einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen und die Auswirkungen auf die Genehmigungsverfahren anhand von Praxisfällen überprüft werden. Dem Regelungsentwurf fehlt jedoch jede Form von Folgenabschätzung. Die Wirkung der Novelle der TA Luft auf Wettbewerbsfähigkeit und Kostenbelastung der Unternehmen sollte von zentraler Bedeutung sein. 3. Zusätzliche langwierige und rechtlich nicht notwendige Prüfschritte sowie der erhebliche Ermittlungs- und Betrachtungsaufwand in Genehmigungsverfahren sollten vermieden werden. Zusätzliche Immissionsprognosen und die Prüfungen von Betriebsorganisation, Energieeffizienz oder Einsatzstoffen wären mit erheblichem Mehraufwand und Kosten sowie langwierigen Verzögerungen in Genehmigungsverfahren verbunden. Eine Notwendigkeit oder ein Nutzen für die Umwelt ist darin nicht zu erkennen. 4. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft sprechen sich gegen den Wegfall bzw. das Aufweichen der Bagatellregelungen sowie gegen die Einführung des Begriffes der Gesamtzusatzbelastung" in allen Bereichen der TA Luft aus. Diese Regelungen haben die TA Luft aus Gründen der Verhältnismäßigkeit seit Jahrzehnten geprägt und sollten weiterhin insbesondere auch kleine und mittelständische Unternehmen vor unverhältnismäßigen Anforderungen schützen. 3

12 5. Zahlreiche der neuen stofflichen und technischen Anforderungen werden von Unternehmen aus Handwerk, Industrie und Landwirtschaft gleichermaßen abgelehnt. Sie sind in der Praxis technisch nur schwer umzusetzen und widersprechen vielfach bewährten Betriebsabläufen. Die den Unternehmen so entstehenden Mehrkosten erscheinen im Verhältnis zum Nutzen für die Umwelt unverhältnismäßig und würden viele Betriebe vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellen. 6. BDI, BGA, DBV, DIHK und ZDH sprechen sich dagegen aus, die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) bundesweit verpflichtend zu verankern. Nach wie vor existieren zahlreiche ungeklärte Fragen und Auslegungsprobleme der Richtlinie in der Praxis. Ihre verbindliche Festschreibung würde die Unsicherheit über den Umgang mit Geruchsimmissionen weit über den Kreis genehmigungsbedürftiger Anlagen hinaus erhöhen und etablierte Verfahren in den Ländern in Frage stellen. 7. Eine Regelung der Prüfmaßstäbe für die Durchführung einer FFH-Untersuchung sollte nach Ansicht von BDI, BGA, DBV, DIHK und ZDH insgesamt zumutbare Anforderungen formulieren. Ohne eine eindeutige Regelung zu Bagatellmassenströmen wäre für eine Vielzahl von Anlagen in Deutschland in jedem Genehmigungsverfahren eine aufwändige Ausbreitungsrechnung durchzuführen. B. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft sprechen sich gegen die Neuregelungen zur Stickstoffdeposition in der geplanten Form aus. Nach dem Entwurf würden Prüfmaßstäbe und ein Prüfungsprogramm in Bezug auf empfindliche Pflanzen und Ökosysteme in das Genehmigungsverfahren mit erheblichem zusätzlichen Aufwand und Kosten für Unternehmen eingeführt. Für eine angemessene Rechtsanwendung wären Korrekturen erforderlich. Besonders problematisch wäre für viele Betriebe u. a. die Ausdehnung auf nichtgenehmigungsbedürftige Baurechtsanlagen und die Absenkung des Abschneidekriteriums mit deutlich vergrößerten Abständen zu empfindlichen Biotopen. 9. Gleiches gilt für die geplanten Vorgaben zu Bioaerosolen. Sie würden zahlreiche gerade kleinere Betriebe vor große finanzielle Herausforderungen stellen, ohne dass ein nachweisbarer Nutzen erkennbar ist. Bei TA Luft-Anlagen erscheinen die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen ausreichend, weshalb von einem zusätzlichen Prüfungsprogramm in der TA Luft abgesehen werden sollte. 10. Auch gegen die europarechtlich nicht geforderte Ausweitung des Messaufwandes sprechen sich BDI, BGA, DBV, DIHK und ZDH aus. Durch neue kontinuierliche Messverpflichtungen und die Verpflichtung zu häufigeren diskontinuierlichen Messungen entstehen hohe Mehrkosten ohne, dass ein zusätzlicher Nutzen für die Umwelt erkennbar wird. 4

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