BDI The Voice of German Industry. Revision der TA Luft Stand des Verfahrens. 27. September BDG-Umwelttag

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1 BDI The Voice of German Industry Revision der TA Luft Stand des Verfahrens 27. September BDG-Umwelttag Annette Giersch, LL.M., Abteilung Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit

2 BDI Mandat Interessenvertretung für die deutsche Industrie Ein Viertel des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) wird von der deutschen Industrie erwirtschaftet Zählt man die industrienahen Dienstleistungen hinzu, ist es sogar ein Drittel des BIP. Für das wirtschaftliche Wohlergehen Deutschlands spielt die Industrie eine herausragende Rolle Der BDI als Spitzenverband der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister spricht für 36 Branchenverbände Er repräsentiert die Interessen von über großen, mittleren und kleinen Unternehmen gegenüber Politik und Öffentlichkeit Im internationalen Vergleich nimmt die deutsche Industrie eine Sonderrolle ein. Es gibt nur wenige andere hoch entwickelte Industrieländer mit einem hohen und stabilen Industrieanteil Seite 2

3 Unsere 36 Mitgliedsverbände Arbeitsgemeinschaft Industriengruppe: Seite 3

4 Revision der TA Luft Die Bedeutung der TA Luft Die TA Luft ist im Genehmigungsverfahren für industrielle Anlagen von großer Bedeutung Schutz und Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen In Deutschland mehr als genehmigungsbedürftige Anlagen erfasst Für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen kann die TA Luft herangezogen werden Normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift Rechtssicherheit für Behörden und Betreiber Seite 4

5 Revision der TA Luft Der Zeitplan Sommer 2015: Teilarbeitsentwürfe werden veröffentlicht Seit Herbst 2015: Zahlreiche Fachgespräche von BDI und Mitgliedsverbänden mit BMUB und UBA Dezember 2015: Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz : Referentenentwurf wird an beteiligte Bundesministerien versendet; Beginn der Ressortabstimmung Oktober 2016: voraussichtlich Beginn des förmlichen Verfahrens und Anhörung der Verbände nach 51 BImSchG Ende 2016: Kabinett und Bundesrat Mitte 2017: Ziel: Neue TA Luft (Ende der Legislaturperiode Seite 5

6 Revision der TA Luft Inhalt des TA Luft-Arbeitsentwurfes Vielzahl von Änderungen und Einführung von neuen Regelungen Neue, umfangreiche Anforderungen an Genehmigung und Betrieb von Industrieanlagen Im Einzelnen: Änderungen im gesamten Immissions- und Emissionsteil Aufnahme von Vollzugsempfehlungen von BVT-Merkblättern und BVT-Schlussfolgerungen Anpassungen z. B. für Parameter NOx, Staub und Quecksilber Anpassung der Liste krebserzeugender Stoffe Aufnahme von Energieeffizienzvorgaben zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Klimaaktionsprogramm Aufnahme der Geruchsimmissionsrichtlinie als neuer Anhang Aufnahme einer Regelung zu Critical Loads als neuer Anhang Seite 6

7 Revision der TA Luft Bewertung aus Sicht der Industrie Allgemein Eine umfassende Novelle der TA Luft ist weder erforderlich noch umweltpolitisch geboten Erhebliche Kostensteigerungen, Verfahrensverzögerungen und Rechtsunsicherheit müssen vermieden werden Maßstab für Änderungen sollten europäische Vorgaben sein 1:1-Umsetzung Kein nationaler Alleingang Seite 7

8 Revision der TA Luft Bewertung aus Sicht der Industrie Keine Einschränkung der Bagatell- und Irrelevanzregelungen Die Einschränkung der Irrelevanz- und Bagatellmassenstromregelungen wird abgelehnt. Eine Änderung der Regelungen würde erheblichen Mehraufwand und Kosten in Genehmigungsverfahren nach sich ziehen. (Nr. 2.2 und Folgeänderungen; Nr ) Keine Vorgaben zu Energieeffizienz und Einsatzstoffen Die neuen Vorgaben zu Energie und Einsatzstoffen müssen komplett aus der TA Luft gestrichen werden. Es besteht kein Umsetzungsbedarf im deutschen Recht, diese passen systematisch nicht in die TA Luft und sind nicht vollzugstauglich. (Nr ) Seite 8

9 Revision der TA Luft Bewertung aus Sicht der Industrie Keine Verschärfung bei den Messvorgaben Die bewährten Regelungen bezüglich der Überwachung von Emissionen sollten beibehalten werden. Die erheblichen Ausweitungen der Messvorschriften werden abgelehnt. Durch die zusätzlichen Messverpflichtungen entstehen hohe Mehrkosten für Unternehmen ohne Nutzen für die Umwelt. (Nr und Nr. 5.4 ff.) Keine Verschärfung der Immissionswerte für Schadstoffdepositionen Die Schadstoffdepositionswerte sollten nicht verschärft und neue Werte nicht eingeführt werden. Diese Verschärfungen sind europarechtlich nicht gefordert, eine Folgenabschätzung fehlt. Bereits die aktuellen Depositionsgrenzwerte können in industriell geprägten Regionen zum Teil nicht eingehalten werden. (Nr ) Seite 9

10 Revision der TA Luft Bewertung aus Sicht der Industrie Keine Verschärfung der Emissionswerte bezüglich der Einstufung organischer Stoffe Die Regelungen zu organischen Stoffen sollten nur aufgrund von wissenschaftlichen Begründungen geändert werden. Eine Begründung liegt nicht vor. Die vorgeschlagenen Verschärfungen sind auch europarechtlich nicht gefordert und werden daher abgelehnt. (Nr ) Neue Regelung zum Umgang mit Einstufungen von Stoffen schaffen In der TA Luft sollte eine neue Regelung geschaffen werden, die gewährleistet, dass auch im Einzelfall die automatisierte Verknüpfung zwischen der Einstufung von Stoffen und der Festlegung von Emissionswerten in der TA Luft nicht zu unverhältnismäßigen Nachrüstungsanforderungen an Industrieanlagen führt. (Nr , ) Seite 10

11 Revision der TA Luft Bewertung aus Sicht der Industrie Keine Aufnahme der Geruchsimmissionsrichtlinie in die TA Luft Angesichts der zahlreichen ungeklärten Fragen und Auslegungsprobleme bei der Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie im Genehmigungsverfahren sollte die GIRL nicht in die TA Luft aufgenommen werden. (Anhang 7) Aufnahme einer Regelung zu Critical Loads nur unter bestimmten Voraussetzungen Die vorgeschlagene Regelung der Prüfmaßstäbe für die Durchführung einer FFH-Untersuchung in Bezug auf immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen kann nur unterstützt werden, wenn insgesamt zumutbare Anforderungen formuliert werden. Die Schaffung einer eindeutigen Regelung zu Bagatellmassenströmen in Anhang 8 ist unerlässlich. (Anhang 8) Seite 11

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