Die neue TA Luft 2017
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- Stephanie Berg
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1 Die neue TA Luft Stand der Novellierung und neue Anforderungen - GICON
2 TA Luft Historie Erste TA Luft 1964 (Gewerbeordnung) Unter BImSchG: Erste TA Luft 1974 Novellierung 1986 Novellierung 2002 (IVU (BVT), Luftqualität, Feinstaub) Aktuell: Neufassung 2017(?) GICON 2
3 Warum ist eine TA Luft Überarbeitung notwendig? TA LUFT LETZTMALIG NOVELLIERT 2002 Umsetzung der IE-RL geänderte 4. BImSchV mit neuen Anlagenarten Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen Umsetzung MCPD-RL und CLP-VO Sonstige Vollzugsempfehlungen (LAI UA Luft/Technik u. AISV) Fortentwicklung des Standes der Technik Neueinstufungen bzw. klassierungen von Stoffen Befristete Altanlagenregelungen sind abgelaufen Harmonisierung mit anderen Rechtsbereichen, z. B. 34 BNatSchG Notwendige Aktualisierungen, Korrekturen, Ergänzungen, Konkretisierungen GICON 3
4 Beginn der Überarbeitung, laufende Arbeiten, Sachstand März 2014: Zustimmung der Bundesumweltministerin zur Anpassung der TA Luft Grundsatz: Überarbeitung innerhalb der bestehenden Struktur und Systematik, Transparenz und Nachvollziehbarkeit; Ziel: Abschluss der Arbeiten in der laufenden Legislaturperiode Koordinierung durch BMUB gemeinsam mit UBA, unter Beteiligung der Länder Neue Bund/Länder-Arbeitsgruppe (BL AG) von BMUB, UBA, LAI-AISV, LWV und RUV (Vorsitz BMUB) Zwischen Juli 2015 und Januar 2017 haben rund 85 Gespräche mit Industrieverbänden, Umweltverbänden und Ländern stattgefunden GICON 4
5 Aktueller Bearbeitungsstand Öffentlicher Referentenentwurf vom (ca. 400 Seiten) plus Begründung Offizielle Anhörungen der beteiligten Kreise nach 51 BImSchG vom bis Beginn der Ressortgespräche im Februar 2017 GICON 5
6 Aufbau TA Luft Kap 3: rechtliche Grundsätze für Genehmigung, Vorbescheid und Zulassung des vorzeitigen Beginns Kap 4: Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen, Immissionswerte) Kap 5: Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen (allg. Emissionsbegrenzung, Messung und Überwachung der Emissionen, besondere Regelungen für Anlagenarten, Abgasableitung) Kap 6: nachträgliche Anordnungen GICON 6
7 Geplante Änderungen (Sachstand: Referentenentwurf ) Allgemeine Anforderungen Nr. 3.6 Prüfung der Betriebsorganisation des Anlagenbetreibers Ausgangspunkt BVT-Schlussfolgerungen Erweiterung auf genehmigungsbedürftige Anlagen Dient der Erfüllbarkeit der Betreiberpflichten 5 (1) BImSchG Prüfung, ob alternative Zertifizierungs- und Kontrollmethoden zugelassen werden eingeführte Managementsysteme können zur Nachweisführung der Einhaltung der Betreiberpflichten dienen (z. B: EMAS, DIN 14001); Aufnahme des Energiemanagementsystems ist BMUB nicht gefolgt, da nur Teilabdeckung von Aspekten gemäß 5 BImSchG GICON 7
8 Nr Energie und Einsatzstoffe Diese Betreiberpflicht rückt auf Grund verschiedener Aktivitäten aktuell in den behördlichen Fokus Es wird eine Handlungsanweisung für Behörden bzgl. der Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie deren Stand der Technik erarbeitet GICON 8
9 Nr Energie und Einsatzstoffe Vorgeschlagene Maßnahmen orientieren sich an dem BVT-Merkblatt Energieeffizienz Problem: Stand 2008 Überarbeitungsbedarf (ist für Deutschland durch das UBA beauftragt; Sevillaprozess unklar) Daher der Wunsch, eine deutschlandweite Hilfe zum Thema zu haben Grundsatz: Energieeffizienz ist kein Zustand, sondern ein Prozess keine Grenzwerte, Benchmarks etc. vorhanden oder kurzfristig verfügbar was kann und muss beurteilt, geregelt und überwacht werden?? GICON 9
10 Ableitung von Abgasen (2) Nr Nomogramm zur Bestimmung der Schornsteinhöhe H' in m Schornsteinhöhe aus Nomogramm; d in m Innendurchmesser t in C Abgastemperatur an der Schornsteinmündung R in m³/h Volumenstrom des Abgases (m³ n.t /h) Q in kg/h Emissionsmassenstrom (auch für Fasern) S Faktor (bislang dimensionslos) (Anhang 7) Ersetzt durch JAVA-Programm BESMIN Beispiel: NOx in einer Anlage Für die Schornsteinfestlegung ist die Schadstoffkomponente mit dem größten Wert für Q/S maßgebend GICON 10
11 Nr : Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL ) wird in die TA Luft zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Gerüche aufgenommen (Anhang 7) Gerüche Abgase mit Geruchsstoffen sind i.d.r. ARE zuzuführen Was sind Abgase mit Geruchsstoffen? GICON 11
12 Nr. 5.2 Allgemeine Anforderungen zur Emissionsbegrenzung Ziffer Komponente bisher neu Gesamtstaub 0,20 kg/h 20 mg/m 3 > 0,40 kg : 10 mg/m Staub Klasse I 0,25 g/h oder 0,05 mg/m 3 0,05 g/h oder 0,1 mg/m Organische Stoffe Altanlagenregelung (abweichende Grenzwerte) Anforderung an gasförmige Emissionen gestrichen - Betrifft auch Flüssigkeiten mit > 10 % Ammoniak - Rührwerke aufgenommen - Ergänzung Flanschverbindungen/weitere Konkretisierungen GICON 12
13 Nr. 5.2 Allgemeine Anforderungen zur Emissionsbegrenzung Ziffer Komponente bisher neu Karzinogene Stoffe - neue Stoffe in den Klassen I + II benannt (u.a. Hydrazin, Tri, Quarzfeinstaub), Benzol von Klasse III in Klasse II - Formaldehyd 12,5 g/h oder 5 mg/m 3 GICON 13
14 WEITERES VORGEHEN Prüfung der Stellungnahmen der Verbände, Länder und der kommunalen Spitzenverbände und ggf. Änderungen des Entwurfs Ab Februar Ressortabstimmung Kabinettsentwurf Kabinettsbeschluss der Bundesregierung Bundesratsverfahren Ziel: Abschluss der Arbeiten in der laufenden Legislaturperiode, d. h. bis September 2017 GICON 14
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