Heimordnung. Wir begrüßen Sie sehr herzlich in unserem Haus!

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1 Heimordnung (1) Organisation Wir begrüßen Sie sehr herzlich in unserem Haus! Unser Haus ist ein Teil der Haus der Barmherzigkeit - Gruppe. Rechtsträger ist die Haus der Barmherzigkeit NÖ. Pflegeheime GmbH mit Sitz in 1160 Wien, Seeböckgasse 30 A. (2) Aufnahme Sie haben sich zu einem Aufenthalt bei uns entschlossen. Innerhalb der ersten zwei Monate ist zwischen Ihnen und dem Rechtsträger des Heimes ein schriftlicher Heimvertrag abzuschließen. In unserem Haus werden pflegebedürftige Menschen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und ab Pflegestufe 4 betreut. In begründeten Ausnahmefällen können auch jüngere Personen bzw. Personen mit einer geringeren Pflegestufe aufgenommen werden. Es besteht die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss beim zuständigen Sozialhilfeträger zu beantragen. Grundlage für die Aufnahme zur Pflege und Betreuung in einem Haus des Hauses der Barmherzigkeit NÖ. Pflegeheime GmbH ist der Heimvertrag. Genaue Ausküfte zu den Heimkosten erhalten Sie im Tarifblatt. Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter der Verwaltung gerne weiter. (3) Umgang miteinander Wir wollen Ihnen Ihren Aufenthalt im Heim so angenehm wie möglich gestalten. Sie dürfen erwarten, dass die individuellen Bedürfnisse unserer Bewohner im Mittelpunkt des Tuns stehen. Wertschätzung und gegenseitiger Respekt prägen den Umgang miteinander. Wir ersuchen Sie, die Mitarbeiter unseres Hauses nicht für private Dienstleistungen oder Besorgungen in Anspruch zu nehmen. Auf die Wahrung der Intimsphäre wird von unseren Mitarbeitern mit großer Sorgfalt geachtet. Der Bewohner hat jedoch bei Bedarf unseren Mitarbeitern Zugang zu seinem Zimmer zu gewähren. (4) Haus- und Pflegedienstleitung Für die Führung und Organisation des Hauses ist unser/e Haus- und PflegedienstleiterIn zuständig. Wenn sie Wünsche, Fragen oder Beschwerden haben, so richten sie diese bitte an ihn, seinen StellvertreterIn oder an den jeweiligen Wohnbereichsleiter/Leiter Betreuung und Pflege. (5) Pflege und ärztliche Betreuung Die Betreuung und Pflege erfolgt entsprechend den Bedürfnissen und der Pflegestufe des Bewohners. Im Vordergrund steht die Selbständigkeit der Bewohner und die bedürfnis- und ressourcenorientierte Betreuung und Pflege. Die Mitarbeiter sehen Ihren Auftrag in der Betreuung und Pflege als professionelle Beziehung getragen durch Anerkennung, Respekt und im professionellen Handeln. Die pflegerische Betreuung ist rund um die Uhr sichergestellt. Für die ärztliche Betreuung besteht grundsätzlich freie Arztwahl. Unser Haus kooperiert mit den niedergelassenen Allgemeinärzten und diversen Fachärzten, welche zur regelmäßigen ärztlichen Betreuung und Versorgung zur Verfügung stehen. Die Vermittlung von Fachärzten erfolgt bei Bedarf. Fragen über den Gesundheitszustand richten sie bzw. Ihre Vertrauensperson bitte direkt an den behandelnden Arzt. Seite 1 5

2 (6) Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz Alle Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit in Bezug auf die Krankheit von Bewohnern und über deren persönliche, wirtschaftliche oder sonstige Verhältnisse verpflichtet. Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht bestehen nur insoweit, als sie vom Gesetz oder der dafür zuständigen Behörde im Einzelfall angeordnet sind bzw. der Bewohner eine Vertrauensperson benannt hat, welcher Auskunft erteilt werden darf und die in den Bewohner betreffenden Belangen zu verständigen ist. Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Bewohners an dessen Angehörige oder Vertrauensperson dürfen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie unter Berücksichtigung der Patienten- bzw. Bewohnerautonomie und nur vom zuständigen Arzt, dem ärztlichen Leiter oder dem Pflegepersonal erteilt werden. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Alle im Haus beschäftigten Mitarbeiter dürfen gegenüber Dritten im Einzelfall Auskunft darüber erteilen, ob ein Bewohner aufgenommen worden ist und wo er/sie angetroffen werden kann, sofern der Bewohner damit einverstanden ist. Näheres zum Datenschutz finden Sie in der aktuellen Datenschutzerklärung oder unter (7) Essen Die Speisenversorgung der Bewohner, Mitarbeiter und Gäste unseres Hauses erfolgt im Clementinum durch SANA - Catering. Im Urbanusheim und im Stephansheim werden die Mahlzeiten von den jeweiligen Alltagsbetreuern zubereitet. Es werden 3 Hauptmahlzeiten sowie Zwischenmahlzeiten angeboten, welche täglich frisch zubereitet werden. Die Hauptmahlzeiten werden regelmäßig zu den allgemein üblichen Zeiten sowie nach Bedarf des Bewohners gereicht. Für besondere Bedürfnisse stehen verschiedene Speisen zur Auswahl. Außerdem werden Diätund Schonkost angeboten. Ein Ersatz für nicht konsumierte Mahlzeiten kann nicht geleistet werden. Für Bewohner stehen außerdem rund um die Uhr Getränke (Wasser, Säfte und Tee) kostenlos zur Verfügung. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir keine Haftung bei Verzehr von nicht im Haus zubereiteten Lebens- und Genussmitteln übernehmen können. Damit sind zb alle von Angehörigen oder Freunden mitgebrachten Speisen und Getränken gemeint. Für Gäste und Bewohner im Clementinum steht eine Cafeteria im Erdgeschoss zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind an allgemein zugänglicher Stelle ausgehängt. Im Stephansheim und Urbanusheim können Bewohner wie Besucher Getränke und/ oder Snacks an Automaten beziehen. (8) Reinigung Die Reinigung der Räume, Flure und Bewohnerzimmer erfolgt regelmäßig durch hauseigenes Reinigungspersonal. Wir ersuchen Sie, zur Sauberkeit in allen Bereichen mit beizutragen und unnötige Verunreinigungen zu vermeiden. (9) Wäschereinigung Jeder Bewohner hat das Recht auf eigene Kleidung. Zur Steigerung der Lebensqualität und des Wohlbefindens der Bewohner wird es unterstützt, dass jeder Bewohner seine eigene Kleidung trägt. Die persönliche Wäsche kann bis auf Widerruf auf Kosten des Hauses gewaschen werden, sofern sie pflegeleicht ist und keine chemische Reinigung benötigt. Das Haus hat dafür eine externe Wäschefirma beauftragt. Für etwaige Schäden wird von Seiten des Hauses keine Haftung übernommen. Seite 2 5

3 (10) Fernsehen, Radio und Telefon Unsere Zimmer sind mit integriertem Radio- und Fernsehanschluss ausgestattet. Weiterhin gibt es in jedem Zimmer einen Telefonanschluss, welcher für den Bewohner, gegen ein entsprechendes Gesprächsentgelt, frei geschaltet werden kann. (11) Religionsausübung In unserem Haus gilt der Grundsatz der freien Religionsausübung. Für Bewohner und Angehörige steht eine hauseigene Kapelle zur Verfügung. Wünschen Bewohner seelsorgerische Begleitung, so wird über den/die Haus- und PflegedienstleiterIn, den Wohnbereichleiter/Leiter Betreuung und Pflege bzw. dessen Vertretungen eine entsprechende Verbindung zu Seelsorgern hergestellt. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Gottesdienste im Wohnzimmer/Tagraum der Wohnbereiche bzw. Hausgemeinschaften über TV-Geräte zu verfolgen. Die Teilnahme an Gottesdiensten, Andachten und am Sakramentenempfang ist freiwillig. (12) Hausordnung a. Besuchszeiten Zur Orientierung gelten die Besuchszeiten von 10:00 20:00 Uhr. Besuche sind jedoch in Absprache mit dem/der Haus- und PflegedienstleiterIn bzw. deren Vertretung, dem Wohnbereichsleiter/ Leiter Betreuung und Pflege jeder Zeit möglich. Es wird jedoch darum gebeten, dass die Besucher Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Privatsphäre unserer Bewohner nehmen. Die vorübergehende oder dauernde Aufnahme einer hausfremden Person in das Zimmer des Bewohners ist grundsätzlich nicht gestattet. Unter dieses Verbot fällt nicht der Aufenthalt von Angehörigen oder Bekannten bei schwer kranken Bewohnern im Rahmen der Sterbebegleitung, sofern diese erwünscht ist. b. Urlaub, Ausgang und Abwesenheiten Ausgang der Bewohner ist in Absprache mit dem diensthabenden diplomierten Gesundheitsund Krankenpflegepersonal und unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes immer möglich. Urlaub eines Bewohners ist in Absprache mit dem behandelnden Arzt und dem/der Haus- und PflegedienstleiterIn bzw. dessen VertreterIn möglich. Für kurzzeitige Abwesenheiten, wie Urlaub und Krankenhausaufenthalte, wird der Pflegeplatz freigehalten. Hierbei erfolgt eine Verringerung des Entgelts. Es werden Abschläge für Verpflegung, Wäscheversorgung sowie für die Reinigung der Unterkunft vom Grundtarif verrechnet (siehe Heimvertrag 11 und Tarifblatt). Ein etwaiger Einbettzimmerzuschlag wird auch bei Abwesenheit verrechnet. c. Nachtruhe Im Interesse eines guten Miteinanders ist auf andere Bewohner Rücksicht zu nehmen. Rundfunk- und Fernsehgeräte sind in Zimmerlautstärke zu hören, bzw. über Kopfhörer. In Mehrbettzimmern ist Rücksicht auf den Mitbewohner zu nehmen. In Streitfällen, z.b. über Fernseh- und Radioprogramm, Lautstärke, geöffnete oder geschlossene Fenster und Türen, ist die zuständige Pflegefachkraft hinzuzuziehen. Ab 22:00 Uhr gilt Nachtruhe, welche von Bewohnern und Besuchern zu beachten ist. d. Wertgegenstände und Schadenersatz Seite 3 5

4 Wir ersuchen Sie, aus Sicherheitsgründen nur Geld und Wertgegenstände, die für den täglichen Bedarf benötigt werden, im Zimmer aufzubewahren. Sie haben die Möglichkeit, Wertsachen und Geld im Safe der Verwaltung gegen Erhalt einer Übernahmebestätigung zu deponieren. Der Heimträger schließt eine Haftung für Wertgegenstände, Geld oder Schmuck aus, die nicht in der Verwaltung hinterlegt sind. Es wird empfohlen, eine eigene Haftpflichtversicherung für jeden Bewohner abzuschließen! e. Brandschutz Der Umgang mit offenem Licht (z.b. Kerzen) und Feuer (z.b. Feuerzeug), sowie das Aufstellen und Entzünden von Wachskerzen sind im gesamten Haus verboten. Rauchverbot gilt (auch für E-Zigaretten und dergleichen) im gesamten Gebäude und auf den Balkonen. Ausgenommen sind die gekennzeichneten Raucherbereiche. Streichhölzer, Filter und Tabakreste dürfen nur in nichtbrennbaren Aschenbechern entsorgt werden. Auf das vollständige Ausdämpfen der Filter ist besonders bei trockenem Wetter und Hitze zu achten (erhöhte Brandgefahr auf den Terrassen). Die Brandschutzordnung des Hauses ist einzuhalten (siehe Aushang). f. Gefährliche Gegenstände Die Mitnahme gefährlicher Gegenstände aller Art in das Haus ist untersagt. Dies umfasst insbesondere Waffen samt Zubehör aller Art. g. Tiere im Heim Haustiere dürfen zu Besuch gerne mitgenommen werden, dafür ist ein aktueller Impfpass des Tieres in der Verwaltung vorzulegen. Ein ständiger Aufenthalt von eigenen Haustieren ist grundsätzlich nicht möglich. In unserem Haus wohnen zeitweise Tiere, die sich über Ihre Zuwendung freuen. Bitte klären sie mit dem/der Haus- und PflegedienstleiterIn bzw. dessen Vertretung ab, ob ein Tierbesuch derzeit möglich ist. Beißkorb und Leine ergänzen! h. Alkohol Alkohol darf nur verantwortungsvoll konsumiert werden. wiederholte vorsätzliche Alkoholisierung führt zum Verweis aus dem Haus oder kann dauerhafte Besuchsverbote nach sich ziehen. i. Eigene Einrichtungsgegenstände und Heimeigentum Für ein besseres Wohlfühlklima ist es möglich, das Bewohnerzimmer mit eigenen kleinen Möbeln und Dekorstücken zu gestalten. Wir bitten aber um Verständnis, dass manche Einrichtungsstücke für eine professionelle Pflege besser geeignet sind als andere. Eigene Einrichtungsgegenstände sind daher nur nach Absprache mit dem/der Haus- und PflegedienstleiterIn bzw. dessen VertreterIn gerne willkommen. Für mitgebrachte (medizinisch) technische Geräte gibt es eigene sicherheitsrelevante Regelungen, welche gesondert angeführt sind. Dies ist ebenfalls vorab mit dem Hausleiter bzw. dessen VertreterIn abzusprechen. Mit dem Eigentum und der Einrichtung unseres Hauses ist sorgfältig umzugehen. Für mutwillige Beschädigung ist Schadenersatz zu leisten. j. Hausverbot Personen, welche die Ruhe und Ordnung des Hauses stören, kann das Betreten des Hauses durch den Hausleiter bzw. dessen VertreterIn untersagt werden. (13) Kündigung des Heimvertrages Seite 4 5

5 Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann der Heimvertrag gekündigt und der/die betreffende BewohnerIn entlassen werden. (14) Geschenkannahme und Sammlungen im Haus Den Mitarbeitern ist es untersagt, Geschenke oder Trinkgeld anzunehmen. Betrachten Sie eine Zurückweisung bitte nicht als Missachtung Ihrer gut gemeinten Geste. Es besteht jedoch die Möglichkeit in der Verwaltung Spenden für einen bestimmten Wohnbereich bzw. Hausgemeinschaft abzugeben, die dann dem Team dieses Bereichs zugutekommen. Sammlungen von Geld- oder sonstigen Spenden sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Haus- und Pflegedienstleitung gestattet. (15) Bild- und Tonaufnahmen nur mit Zustimmung Film-, Ton- und Fotoaufnahmen im Haus, insbesondere wenn sie zur Veröffentlichung bestimmt sind (z.b. Internet), sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Haus- und Pflegedienstleitung gestattet. (16) Verteilung von Werbematerialien nur mit Zustimmung Das Verteilen und Auslegen von Werbematerialien aller Art sowie das Aufhängen von Plakaten und sonstigen Aushängen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Haus- und Pflegedienstleitung gestattet. (17) Umzug innerhalb des Hauses Für die Zeit Ihres Aufenthaltes bei uns ist Ihnen ein Pflege- und Betreuungsplatz gesichert. Wenn Sie sich in Ihrem Zimmer nicht wohlfühlen oder mit einem anderen Mitbewohner das Zimmer teilen möchten, wenden Sie sich bitte an den/die LeiterIn des Wohnbereichs bzw. der Hausgemeinschaft. Wir werden uns bemühen, Ihren Wünschen zu entsprechen! Eine wesentliche Änderung des körperlichen und/oder geistigen Gesundheitszustandes rechtfertigt eine Verlegung in ein Zimmer einer anderen Kategorie bzw. Ausstattung. Dies wird jedoch nur nach Rücksprache mit Ihnen bzw. Ihrer Vertrauensperson geschehen. (18) Schlüssel Als Bewohner erhalten Sie soweit dies Ihr Gesundheitszustand zulässt und organisatorisch möglich ist einen Zimmerschlüssel auf Verlangen ausgehändigt. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an den/die LeiterIn des Wohnbereichs bzw. der Hausgemeinschaft. Für den Schlüssel haben Sie in der Verwaltung eine Kaution in Höhe von 30 Euro zu hinterlegen. Die Haftung für den persönlichen Zimmerschlüssel liegt bei Ihnen als Bewohner. Den Verlust des Schlüssels melden Sie bitte umgehend in der Verwaltung. (19) Besondere Vorkommnisse Sicherheit geht über alles! Besondere Vorkommnisse oder Beobachtungen melden Sie bitte unverzüglich einem Mitarbeiter des Hauses. Diese/r wird dann die nötigen Schritte veranlassen. Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit bei uns im Hause Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Haus der Barmherzigkeit NÖ. Pflegeheime GmbH.. Ort, Datum Seite 5 5

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