HEIMORDNUNG für das Traude Dierdorf STADTHEIM WIENER NEUSTADT
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- Adam Fried
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1 HEIMORDNUNG für das Traude Dierdorf STADTHEIM WIENER NEUSTADT Sehr geehrte Bewohnerin! Sehr geehrter Bewohner! Wir begrüßen Sie im Traude Dierdorf Stadtheim Wiener Neustadt sehr herzlich. Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohlfühlen! Voraussetzung dafür ist ein gutes Zusammenwirken aller Menschen, die im Heim wohnen und arbeiten. Dazu ist es notwendig, bestimmte Regeln einzuhalten. Daher möchten wir Ihnen mit dieser Heimordnung neben allgemeinen Informationen einige wichtige Bestimmungen zur Kenntnis bringen. 1. Aufnahme in das Heim Sie haben sich zu einem Aufenthalt bei uns entschlossen. Innerhalb der ersten zwei Monate ist zwischen Ihnen und dem Rechtsträger des Heimes ein schriftlicher Heimvertrag abzuschließen. Dieser regelt unter anderem auch die Kosten für Ihren Aufenthalt in unserem Haus. Genaue Ausküfte zu den Heimkosten erhalten Sie im Tarifblatt, welches jährlich gemäß den Vorgaben der NÖ-Landesregierung angepasst wird und in der Verwaltung aufliegt. Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter der Verwaltung gerne weiter. 2. Umgang miteinander Wir wollen Ihnen Ihren Aufenthalt im Heim so angenehm wie möglich gestalten. Falls Sie Wünsche, Anregungen oder Beschwerden haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Wohnbereichsleitung oder direkt an den Heimleiter wir bemühen uns um eine rasche Lösung. Wir ersuchen Sie, die Mitarbeiter unseres Hauses nicht für private Dienstleistungen oder Besorgungen in Anspruch zu nehmen. Sie dürfen erwarten, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unseres Hauses Ihnen mit der entsprechenden Freundlichkeit, Höflichkeit und Toleranz begegnen. Im Gegenzug dürfen auch wir dies von Ihnen erwarten! Auf die Wahrung der Intimsphäre wird von unseren Mitarbeitern mit großer Sorgfalt geachtet. Der Bewohner/die Bewohnerin hat jedoch bei Bedarf unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Zugang zu seinem Zimmer zu gewähren. 3. Leitung Mit der Leitung des Hauses ist Herr DI (FH) Lukas Pohl betraut. Die Leitung des Pflegedienstes obliegt Frau Sabine Angerler, MBA. Wenn sie Fragen oder Anliegen haben, können Sie sich jederzeit an die beiden oder an Ihre Wohnbereichsleiterin wenden. 4. Pflege und ärztliche Betreuung Die Betreuung und Pflege erfolgt entsprechend den Bedürfnissen und der Pflegestufe des Bewohners/der Bewohnerin. Im Vordergrund steht die Selbständigkeit der Bewohner/Bewohnerin und die bedürfnis- und ressourcenorientierte Betreuung und Pflege. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sehen Ihren Auftrag in der Betreuung und Seite 1 5
2 Pflege als professionelle Beziehung getragen durch Anerkennung, Respekt und im professionellen Handeln. Die pflegerische Betreuung ist rund um die Uhr sichergestellt. Für die ärztliche Betreuung besteht freie Arztwahl. Unser Haus kooperiert mit den niedergelassenen Allgemeinärzten und diversen Fachärzten, welche zur regelmäßigen ärztlichen Betreuung und Versorgung zur Verfügung stehen. Die Vermittlung von Fachärzten erfolgt bei Bedarf. Fragen über den Gesundheitszustand richten sie bzw. Ihre Vertrauensperson bitte direkt an den behandelnden Arzt. 5. Mahlzeiten Die Essenszeiten sind dem üblichen Tagesablauf angepasst. Sie erhalten Ihr Essen zu folgenden Zeiten: Frühstück Diabetiker-Jause Mittagessen Jause Abendessen 07:30 Uhr wird mit Frühstück ausgefolgt 11:30 Uhr wird mit Mittagessen ausgefolgt 16:30 Uhr Für besondere Bedürfnisse stehen verschiedene Speisen zur Auswahl. Teilen Sie bitte dem Pflegepersonal mit, wenn Sie an einer Mahlzeit nicht teilnehmen möchten. Ein Ersatz für eine nicht eingenommene Mahlzeit kann nicht geleistet werden. Wir bieten Ihnen unentgeltlich Tee und Saft rund um die Uhr an. Für Gäste und Bewohner/Bewohnerinnen stehen Getränkeautomaten sowie das Klubcafe im Erdgeschoss zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind an allgemein zugänglicher Stelle ausgehängt. 6. Reinigung Die Reinigung der Räume, Flure und Bewohnerzimmer erfolgt regelmäßig durch hauseigenes Reinigungspersonal. Wir ersuchen Sie, zur Sauberkeit in allen Bereichen mit beizutragen und unnötige Verunreinigungen zu vermeiden. Zur Steigerung der Lebensqualität und des Wohlbefindens der Bewohner/Bewohnerin wird es unterstützt, dass jeder Bewohner/Bewohnerin seine eigene Kleidung trägt. Die persönliche Wäsche wird von einer externen Wäscherei gewaschen, sofern sie pflegeleicht, waschmaschinentauglich und trocknerfest ist. Für etwaige Schäden wird von Seiten des Hauses keine Haftung übernommen. Wäschestücke, die einer chemischen Reinigung bedürfen, können grundsätzlich nicht übernommen werden. Wir sind jedoch gerne behilflich, wenn Sie einen externen Dienstleister in Anspruch nehmen wollen. 7. Religionsausübung Jedem Heimbewohner steht das Recht auf freie Religionsausübung zu. Wenn Sie den Besuch eines Priesters oder Seelsorgers wünschen, melden Sie dies bitte einem Mitarbeiter Ihres Wohnbereichs. Wir werden bemüht sein, einen Seelsorger Ihres Religionsbekenntnisses zu verständigen. Für Andachten und Gottesdienste steht der Festsaal zur Verfügung. Die Zeiten entnehmen Sie bitte den gesonderten Anschlägen. 8. Besuchszeiten Seite 2 5
3 Während der Zeit von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr ist ein Besuch im Heim ohne Einschränkungen möglich. Es wird jedoch darum gebeten, dass die Besucher Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Privatsphäre unserer Bewohner nehmen. Sie können selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten Besuche empfangen. Wir erwarten jedoch, dass Sie auf Ihre Mitbewohner und die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen und deshalb diese Besuche möglichst im Vorhinein mit dem Team des Wohnbereichs absprechen. Die vorübergehende oder dauernde Aufnahme einer hausfremden Person in das Zimmer des Bewohners ist grundsätzlich nicht gestattet. Unter dieses Verbot fällt nicht der Aufenthalt von Angehörigen oder Bekannten bei schwer kranken Bewohnern im Rahmen der Sterbebegleitung, sofern diese erwünscht ist. 9. Nachtruhe Im Interesse eines guten Miteinanders ist auf andere Bewohner/Bewohnerinnen Rücksicht zu nehmen. Rundfunk- und Fernsehgeräte sind in Zimmerlautstärke zu hören, bzw. über Kopfhörer. In Mehrbettzimmern ist Rücksicht auf den Mitbewohner/die Mitbewohnerin zu nehmen. In Streitfällen, z.b. über Fernseh- und Radioprogramm, Lautstärke, geöffnete oder geschlossene Fenster und Türen, ist die zuständige Pflegefachkraft hinzuzuziehen. Ab 22:00 Uhr gilt Nachtruhe, welche von Bewohnern und Besuchern zu beachten ist. Während der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind die Eingänge in das Heim versperrt. 10. Schlüssel Als Bewohner der Wohnbereiche W1 und W3 erhalten Sie einen Zimmerschlüssel. Zum Schutz Ihres Eigentums ersuchen wir, das Zimmer beim Verlassen immer abzuschließen. Als Bewohner des Wohnbereichs Pflege erhalten Sie soweit möglich einen Zimmerschlüssel auf Verlangen. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnbereichsleiterin. Die Haftung für den persönlichen Zimmerschlüssel liegt bei Ihnen als Bewohner, weshalb Sie für Ihren Schlüssel in der Verwaltung eine Kaution in Höhe von 30 Euro hinterlegen. Den Verlust des Schlüssels melden Sie bitte umgehend in der Verwaltung. 11. Umzug innerhalb des Heimes Für die Zeit Ihres Aufenthaltes bei uns ist Ihnen ein Pflege- und Betreuungsplatz gesichert. Wenn Sie sich in Ihrem Zimmer nicht wohlfühlen oder mit einem anderen Mitbewohner das Zimmer teilen möchten, wenden Sie sich bitte an die Wohnbereichsleiterin. Wir werden uns bemühen, Ihren Wünschen zu entsprechen! Eine wesentliche Änderung des körperlichen und/oder geistigen Gesundheitszustandes rechtfertigt eine Verlegung in ein Zimmer einer anderen Kategorie bzw. Ausstattung. Dies wird jedoch nur nach Rücksprache mit Ihnen bzw. Ihrer Vertrauensperson geschehen. 12. Urlaub Urlaub eines Bewohners/einer Bewohnerin ist in Absprache mit dem behandelnden Arzt und des Hausleiters möglich. Für kurzzeitige Abwesenheiten, wie Urlaub und Krankenhausaufenthalte, wird der Pflegeplatz freigehalten. Hierbei erfolgt eine Verringerung des Entgelts. Es werden Abschläge für Verpflegung, Wäscheversorgung sowie für die Reinigung der Unterkunft vom Grundtarif verrechnet (siehe Heimvertrag und Tarifblatt). Der Einbettzimmerzuschlag wird auch bei Abwesenheit verrechnet. 13. Eigene Einrichtungsgegenstände und Eigentum Seite 3 5
4 Damit Sie sich bei uns noch wohler fühlen können, laden wir Sie gerne ein, ihr Zimmer mit eigenen kleinen Möbeln und Dekorstücken zu gestalten. Wir bitten aber um Verständnis, dass manche Einrichtungsstücke für eine professionelle Pflege besser geeignet sind als andere. Eigene Einrichtungsgegenstände sind daher nach Absprache mit dem Hausleiter gerne willkommen. Mit dem Eigentum und der Einrichtung unseres Hauses ist sorgfältig umzugehen. Wenn Sie Heimeigentum oder Eigentum anderer Bewohnerinnen und Bewohner beschädigen, kann von Ihnen Schadenersatz verlangt werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Haushaltsversicherung. Wir ersuchen Sie, aus Sicherheitsgründen nur Geld und Wertgegenstände, die für den täglichen Bedarf benötigt werden, im Zimmer aufzubewahren. Der Heimträger schließt eine Haftung für Kostbarkeiten, Geld oder Wertpapiere aus, die nicht in der Heimverwaltung hinterlegt sind. Es wird empfohlen, eine eigene Haftpflichtversicherung für jeden Bewohner abzuschließen! 14. Besondere Vorkommnisse Sicherheit geht über alles! Besondere Vorkommnisse oder Beobachtungen melden Sie bitte unverzüglich einem Mitarbeiter des Hauses. 15. Brandschutz Der Umgang mit offenem Licht (z.b. Kerzen) und Feuer (z.b. Feuerzeug), sowie das Aufstellen und Entzünden von Wachskerzen sind im gesamten Haus verboten. Rauchverbot gilt (auch für E-Zigaretten und dergleichen) im gesamten Gebäude und auf den Balkonen. Ausgenommen sind die gekennzeichneten Raucherbereiche. Streichhölzer, Filter und Tabakreste dürfen nur in nichtbrennbaren Aschenbechern entsorgt werden. Auf das vollständige Ausdämpfen der Filter ist besonders bei trockenem Wetter und Hitze zu achten (erhöhte Brandgefahr auf den Terrassen). Die Brandschutzordnung des Hauses ist einzuhalten (siehe Aushang). Im Brandfalle ist das Heim entsprechend den grünen Fluchtwegschildern zu verlassen. Den Anweisungen von Heimpersonal und Rettungsmannschaften ist unbedingt Folge zu leisten. 16. Gefährliche Gegenstände Die Mitnahme gefährlicher Gegenstände aller Art in das Haus ist untersagt. Dies umfasst insbesondere Waffen samt Zubehör aller Art. 17. Alkohol Alkohol darf nur verantwortungsvoll konsumiert werden. Wiederholte vorsätzliche Alkoholisierung führt zum Verweis aus dem Haus oder kann dauerhafte Besuchsverbote nach sich ziehen. 18. Tiere im Heim Das Halten eines eigenen Haustieres ist Bewohnern nicht gestattet. Haustiere dürfen zu Besuch gerne mitgenommen werden bitte beachten Sie u.a. die Leinen- und Beißkorbpflicht für Hunde. 19. Sammlungen Geld- und Sachsammlungen unter den Bewohnern sind nur nach erteilter Zustimmung des Hausleiters zulässig. Seite 4 5
5 20. Geschenke Den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen ist es untersagt, Geschenke oder Trinkgeld anzunehmen. Betrachten Sie eine Zurückweisung bitte nicht als Missachtung Ihrer gut gemeinten Geste. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in der Verwaltung Spenden für einen bestimmten Wohnbereich abzugeben, die dann dem gesamten Team dieses Bereichs zugutekommen. 21. Bild- und Tonaufnahmen nur mit Zustimmung Film-, Ton- und Fotoaufnahmen im Haus, insbesondere wenn sie zur Veröffentlichung bestimmt sind (z.b. Internet), sind nur mit vorheriger Zustimmung des Hausleiters gestattet. 22. Verteilung von Werbematerialien nur mit Zustimmung Das Verteilen und Auslegen von Werbematerialien aller Art sowie das Aufhängen von Plakaten und sonstigen Aushängen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Hausleiters gestattet. 23. Verstöße gegen die Heimordnung Wiederholte Verstöße gegen die Heimordnung können einen im Heimvertrag vorgesehenen Kündigungsgrund darstellen. 24. Hausverbot Hausfremden Personen, die die Ruhe und Ordnung im Heim stören, kann von der Leitung das Betreten des Hauses verboten werden. 25. Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz Alle Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit in Bezug auf die Krankheit von Bewohnern und über deren persönliche, wirtschaftliche oder sonstige Verhältnisse verpflichtet. Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht bestehen nur insoweit, als sie vom Gesetz oder der dafür zuständigen Behörde im Einzelfall angeordnet sind bzw. der Bewohner eine Vertrauensperson benannt hat, welcher Auskunft erteilt werden darf und die in den Bewohner betreffenden Belangen zu verständigen ist. Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Bewohners an dessen Angehörige oder Vertrauensperson dürfen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie unter Berücksichtigung der Patienten- bzw. Bewohnerautonomie und nur vom zuständigen Arzt, dem ärztlichen Leiter oder dem Pflegepersonal erteilt werden. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Alle im Haus beschäftigten Mitarbeiter dürfen gegenüber Dritten im Einzelfall Auskunft darüber erteilen, ob ein Bewohner aufgenommen worden ist und wo er/sie angetroffen werden kann, sofern der Bewohner damit einverstanden ist. Näheres zum Datenschutz finden Sie in der aktuellen Datenschutzerklärung oder unter Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit bei uns im Stadtheim! Wiener Neustadt, am 18. Juni 2018 Seite 5 5
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