DER LANDESVORSTAND. 1. Vorsitzender und 1. Vorsitzende

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1 VORSTELLUNG DER

2 DER LANDESVORSTAND 1. Vorsitzender und 1. Vorsitzende 1.stellv. Vorsitzender und 1. stellv. Vorsitzende 2. stellv. Vorsitzender und 2. stellv. Vorsitzende 2 Beisitzer Arbeitskreisleiter Agrar Arbeitskreis Weinbau Pfalz Arbeitskreis Weinbau Rheinhessen Projektgruppe JumPo

3 LANDESVORSTAND SEIT MÄRZ 2016

4 DIE GESCHÄFTSSTELLEN Katrin Benary Bundesjugendreferentin BGS Neustadt Vera Schückler Bildungsreferentin HGS Mainz Dorothee Carow-Mann Sekretärin HGS Mainz

5 DIE GESCHÄFTSSTELLEN Schwerpunktbereich: 1) Förderung von jugendpolitischem ehrenamtlichen Engagement: - Projekt Jugend macht Politik (JumPo) - Workshops und Kurse 2) Schaffung von Beteiligungsmöglichkeiten und prozesse: - Kinder- und Jugendfreizeiten - BDL Jahresaktionen Katrin Benary Bundesjugendreferentin BGS Neustadt Sonstiges: bundeszentrale Koordinierung

6 DIE GESCHÄFTSSTELLEN Verbandsmanagement Finanzen und Fördergelder Fachliche Arbeit im Bereich Agrar und Weinbau Versicherungen Aus- und Fortbildung von Mitgliedern und Multiplikatoren Öffentlichkeitsarbeit Vera Schückler Bildungsreferentin HGS Mainz

7 DIE GESCHÄFTSSTELLEN Büroorganisation: Mitgliederverwaltung Helfen beim Organisieren von Veranstaltung Homepagepflege Dorothee Carow-Mann Sekretärin HGS Mainz

8 DIE LANDESVERBÄNDE IN DEUTSCHLAND

9 ÜBERBLICK DER VERBÄNDE Bund der deutschen Landjugend BDL 18 Landesverbände Darunter die Landjugend Rheinhessen-Pfalz Ca. 50 Ortsgruppen mit ca Mitgliedern und Delegierten

10 ÜBERBLICK DER VERBÄNDE

11 LEITBILD DER LANDJUGEND Nachhaltige Entwicklung der ländlichen Regionen Fördern von Eigeninitiative und Gruppendynamik Horizonte erweitern und Perspektiven schaffen Junge Menschen auf dem Land für eine stabile, offene, politisch interessierte, aber ungebunden Gemeinschaft zu sensibilisieren Einsetzen für Chancengleichheit Vereinen von Trends und Traditionen

12 LEITBILD DER LANDJUGEND Überkonfessionell Parteipolitisch ungebunden Freundschaft, Demokratie, und Verantwortung lebt.

13 AUFGABEN DES VERBANDES Vertretung der Mitglieder nach außen als Vordenker in agrar-, weinbau-, kinder- und jugendpolitischen Bereichen Bildung von Netzwerken und Kommunikationspunkten Imagevertreter für den ländlichen Raum Freizeitgestaltung VOR ORT

14 ORGANISATION VON FREIZEITEN, SEMINAREN, STUDIENREISE

15 AUSTAUSCH MIT POLITIKERN UND NGOS

16

17

18

19

20 PRÄSENZVERANSTALTUNGEN

21

22

23 KULTURELLES PROGRAMM VOR ORT

24 BUNDESWEITE AKTIONEN

25 Bitte liken ;) THE END

26 QUELLENANGABE

27 OG WIEDERAKTIVIERUNG Was kann die GS und der Landesverband für euch tun? Förderanträge FV / LJR / BDL KJP-Mittel etc. Ehrenamtszeugnis EA frei / 12 Tage Führungszeugnisse/BuKiSchG, Zuschüsse, Rechts-, Versicherungs-, Steuerfragen, Einzug Beitrag (Einzugsberechtigung/Sepa), Spendenquittungen Fragen beantworten bei Problemen, Themenabende/Workshops organisieren/helfen OG-Pate (Einladung vorher)

28 OG WIEDERAKTIVIERUNG PFLICHTEN Mitgliederversammlung 1 Delegierter je 20 MG und Vorsitzende entsenden! Meldung neuer Mitglieder bzw. Mitgliederlisten Beitrag an Landesverband zahlen BuKiSchG Werte leben/satzung einhalten Sonstiges: Ausschank, Steuererklärung eventuell, Gema etc.

29 OG WIEDERAKTIVIERUNG 1) Schaut nach einem möglichen Termin für die Versammlung/Ausweichtermin anzuraten! 2) Überlegt euch einen sinnigen Beitrag für eure Gruppe (Info: 17 Euro pro Jahr sind für den Landesverband bzw. <14 Jahren nur 8 Euro, oder laut Satzung 5 4. Beitragsbefreit sind weiterhin Personen, die Mitgliedsbeiträge an den Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.v. oder an den Landfrauenverband Pfalz e.v. oder den Landfrauenverband Rheinhessen e.v. entrichten. Dies ist bei der Meldung auszuweisen!) 3) Stimmt den Termin der Sitzung mit uns ab, damit mindestens eine/r bei der Sitzung dabei sein kann 4) Tagesordnung erstellen und Einladungen entwerfen

30 OG WIEDERAKTIVIERUNG 5) Abstimmung der Tagesordnung mit Absprache Geschäftsstelle 6) Mitgliederversammlung einberufen (mindestens 7 Tage vorher) und Werbung für diese Veranstaltung machen 7) An der Versammlung die Positionen wählen. Wahlleiter sollte aus dem Landesverband sein (da dieser sich nicht aufstellen lassen kann). Protokollführer bestimmen (ev. Landesverband). WICHTIG: Die Mitglieder können wählen, d.h. man muss an der Versammlung ein Beitritt erklären (schriftlich) und kann dann wählen (Hilfe ist hier eine Kennzeichnung der Wahlberechtigten zum leichten unterscheiden; z.b. Stimmkarte). Unter 18jährige benötigen die Unterschrift der Eltern zum Beitritt, d.h. der Beitritt muss schon vor der Versammlung koordiniert werden. Mit Unterschrift gehen wir von Wahleinverständnis der Eltern aus. 8) 1/3 der Mitglieder müssen anwesend sein SATZUNG VORHER ANSCHAUEN!

31 OG WIEDERAKTIVIERUNG Nach Wiederaktivierung eröffnet ihr ein Vereinskonto, welches im 4-Augenprinzip "bedient" werden sollte (Ihr bekommt von uns eine Bestätigung der Verbandstätigkeit) Volljährigkeit Geschäftsfähig (anzuraten bei Vorstand; mind. 1 Person sowie Kassenwart/- führer)

32 OG WIEDERAKTIVIERUNG Protokoll an uns (Positionen und Mitglieder) Förderlisten einreichen Kontakt mit GS und LaVo halten ;)

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