Amt für Umwelt. Schlussbericht über die Stichprobenkontrolle Baumaschinenkontrolle bezüglich Partikelfilter und Abgaswartung
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- Hansi Geiger
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1 Amt für Umwelt Schlussbericht über die Stichprobenkontrolle 2017 Baumaschinenkontrolle bezüglich Partikelfilter und Abgaswartung 02/2018
2 Ausgangslage Seit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung vom 1. Januar 2009 existieren auf Verordnungsebene schweizweit Grenzwerte für Baumaschinen. Diese können nur mit geschlossenen Partikelfilter-Systemen eingehalten werden. Deshalb besteht seit 2010 die Pflicht, Baumaschinen auf Baustellen mit Partikelfiltern auszurüsten. Abbildung 1: LRV-Bestimmungen Damit eine Baumaschine LRV-konform ist, muss sie die Partikelfilterpflicht erfüllen, mit einem Abgas-Wartungskleber gekennzeichnet sein und über ein gültiges Abgas-Wartungsdokument verfügen. Dieses muss alle 24 Monaten erneuert werden. Gut gewartete Maschinen stossen weniger Schadstoffe aus. Sie schonen dadurch die Umwelt und tragen zu besserer Atemluft bei. Ein Dieselmotor emittiert unter anderem Kohlenstoffmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Feststoffpartikel (dazu gehört Russ) und Kohlenwasserstoffe wie z.b. Aldehyde oder polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Aus heutiger Sicht stellen die emittierten Russpartikel neben den NOx-Emissionen das grösste Problem dar. Russpartikel sind krebserregend. Der Ausstoss der Feststoffpartikel kann durch einen Partikelfilter um mehr als 97% gemindert werden. Deshalb gilt der Partikelfilterpflicht im Vollzug ein besonderes Augenmerk. 1
3 Stichprobenkontrollen 2017 Das Amt für Umwelt beauftragte 2017 das Umwelt-Baustelleninspektorat des Kantons Solothurn, auf Baustellen Stichprobenkontrollen zur Abgas-Wartungs- und Partikelfilterpflicht durchzuführen. Von März bis Dezember 2017 besuchte das Umwelt-Baustelleninspektorat 73 unterschiedlich grosse Baustellen und kontrollierte dabei 282 Baumaschinen. Dazu gehörten 4 Maschinen mit einer Leistung von weniger als 18 kw, 42 Maschinen zwischen 18 und 37 kw (Baujahr ab 2010) und 236 Maschinen mit mehr als 37 kw. Resultate Partikelfilterpflicht 88% der kontrollierten Baumaschinen erfüllten die Partikelfilterpflicht (Abb. 2). Die Partikelfilterpflicht gilt als erfüllt, wenn die Maschine einen funktionstüchtigen Partikelfilter aufweist. Alle kontrollierten Baumaschinen 282 Maschinen Nicht partikelfilterpflichtig 4 Maschinen partikelfilterpflichtig 278 Maschinen ohne Partikelfilter oder nicht i.o. 34 Maschinen 12% Partikelfilter i.o. 244 Maschinen 88% Abbildung 2: Ergebnis der Baumaschinenkontrollen 2017 Folgende Mängel führten zu Beanstandungen und zur Wegweisung von Maschinen: 20 Maschinen hatten einen nicht funktionstüchtigen Partikelfilter: 18 Maschinen >37 kw und 2 Maschinen von kw 14 Maschinen hatten keinen Partikelfilter: Dies waren alles Maschinen mit einer Leistung >37 kw Es fiel keine spezifische Gruppe von Maschinen auf, welche häufiger beanstandet wurde. Es gab in allen Bereichen zwischen 5-7 Wegweisungen. Bei den Hebebühnen wurde eine starke Verbesserung erzielt, durch die n im Vorjahr. Es wurden nur noch drei beanstandet, welche einen nicht funktionstüchtigen Filter aufwiesen. 2
4 Alle beanstandeten Maschinen mussten nachgerüstet oder instand gestellt werden - auch wenn die Maschine nicht im Kanton Solothurn stationiert war. Die Einforderung wurde konsequent nachverfolgt. Abbildung 3: Erfüllung der Dieselpartikelfilterpflicht (DPF) mit Aufschlüsselung nach Mängel und Leistungskategorien Nach Leistungskategorien aufgeteilt wurde die Partikelfilterpflicht bei den kontrollierten Maschinen wie folgt erfüllt (Abb. 4): 86% der Maschinen mit einer Leistung über 37 kw Leistung. 95 % der Maschinen mit einer Leistung zwischen 18 bis 37 kw Erfüllung der Partikelfilterpflicht nach 100% 90% % 70% 60% Partikelfilterpflicht nicht erfüllt 50% 40% Partikelfilterpflicht erfüllt 30% 20% 10% 0% 18-37kW >37kW Abbildung 4: Erfüllung der Partikelfilterpflicht der kontrollierten Maschinen, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Leistungskategorien 3
5 Abgaswartung In einem ersten Schritt überprüft der ur eine Maschine optisch: Der Auspuff darf nicht schwarz sein und beim Starten soll keine Rauchwolke entstehen. Danach folgt die des Abgaswartungsdokuments. Der K-Wert (< 0.24) muss eingehalten werden und die Abgaswartung darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen. Immer noch hinterlegen einige Maschinenbetreiber oder -besitzer die Abgaswartungsdokumente nicht auf den Maschinen. Dies führt zu Verzögerungen bei der. Fehlt das Dokument, wird der Betreiber aufgefordert, das Dokument innert 3-5 Tagen nachzureichen. Diese Frist gilt auch, wenn die Abgaswartung überfällig ist oder wenn ein Defekt des Dieselpartikelfilters (DPF) festgestellt wird. Wird das Dokument fristgerecht nachgereicht, wird kein weiterer Schritt gefordert und die Maschine wird als LRV-konform eingestuft kamen alle Betreiber der Aufforderung nach. 4
6 Die Entwicklung von 2009 bis 2017 In diesem Jahr zeigte sich zum ersten Mal wieder eine positive Entwicklung. Die Baustelleninspektoren führten die Stichproben wie in den Vorjahren vermehrt auf Baustellen oder bei Baufirmen durch, bei denen ausländische Firmen oder Maschinen im Einsatz standen. Es zeigte sich klar eine zufriedenstellende Verbesserung: Heute sind auch diese Maschinen vermehrt LRV-konform. Dieser positive Verlauf spricht für die gute Zusammenarbeit mit den Baustelleninspektoren. Erfüllte Partikelpflicht % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Abbildung 6: Der Anteil der Maschinen mit erfüllter Partikelfilterpflicht bezieht sich auf alle tatsächlich partikelfilterpflichtigen Maschinen und nicht auf das Gesamttotal der kontrollierten Maschinen. Ausblick Die Vollzugspraxis funktioniert gut und ist in der Baubranche etabliert. Damit der gesundheitsschädliche Dieselrussausstoss noch weiter vermindert werden kann, sollen in den kommenden Jahren weitere Stichprobenkontrollen durchgeführt werden. Oft ist die Beurteilung von Wechselfiltern schwierig. Gründe dafür sind: Der Betreiber reinigt den Auspuff nach der Instandstellung oft nicht. Die Filter sind nach kurzer Zeit bereits wieder vollständig belegt, obschon die Abgaswartung nicht lange zurückliegt. Durch mangelhaftes Montieren fehlen Dichtungen, oder sie sind undicht. Weiter zeigt sich, dass bei diversen Motoren mit Nachverbrennsystemen der Dieselruss erst nach Erreichung der Betriebstemperatur korrekt funktioniert. Deshalb soll künftig ein Russpartikel Anzahl-Messgerät zum Einsatz kommen. Mit diesem können nicht funktionstüchtige Dieselpartikelfiltersysteme auf der Baustelle rasch erkannt werden. 5
7 Impressum Herausgeber, Bezugsquelle Amt für Umwelt des Kantons Solothurn Werkhofstrasse Solothurn Telefon afu@bd.so.ch Projektleitung Irene Furrer, Amt für Umwelt n Umwelt-Baustelleninspektorat des Baumeisterverbandes Solothurn Lektorat Markus Chastonay, Amt für Umwelt by Amt für Umwelt 2018 FB /
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