BAP - Interventionsblatt
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- Harald Eberhardt
- vor 5 Jahren
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1 Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt BAP Unterfonds B 2 Verbesserung der sozialen Teilhabe Schwerpunkt B 2.2 Offene arbeitsorientierte Beratung / Stadtteilberatung Intervention B Offene arbeitsorientierte Beratung und Stadtteilberatung 1 Geltungsbereich BAP Unterfonds B 2 2 Laufende Nummer B Mitgeltende Fördergrundsätze Allgemeine Fördergrundsätze in der jeweils aktuellen Fassung Besondere Fördergrundsätze für den Unterfonds B 2 in der aktuellen Fassung 4 Ziel der Förderung Übergreifende Zielsetzungen des Unterfonds B 2 sind die Erhaltung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, die Ermöglichung sozialer Teilhabe und die Förderung des sozialen Zusammenhaltes. Insbesondere für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte sind niedrigschwellige und von den gesetzlich geregelten Beteiligungsangeboten und entsprechenden Sanktionsmechanismen unabhängige Beratungsangebote erforderlich. Sie ergänzen und unterstützen die Regelangebote durch einen ganzheitlichen und lebenslagenbezogenen Beratungsansatz und tragen durch fachkompetente Beratung zu den gesetzlichen Rechten und Pflichten zur Konfliktlösung und zu einer Perspektiventwicklung bei. Arbeitsorientierte Beratung stärkt die Selbsthilfepotenziale arbeitsloser, von Arbeitslosigkeit bedrohter und prekär beschäftigter Menschen. Sie soll Personen in arbeitsmarktbezogenen Problemlagen und in beruflichen Umbruchsituationen beim Entwickeln einer tragfähigen Erwerbsperspektive unterstützen. Neben dieser Unterstützung sollen auch Hilfe-stellungen bei Fragen in der Zusammenarbeit mit dem Job-center erfolgen. Entsprechend dient die Beratung auch der guten Zusammenarbeit zwischen Hilfesuchenden und Job-center. Um die Zielgruppen vor Ort zur erreichen und Zugangsschwellen niedrig zu halten, sind die Beratungsangebote regi- Ib_B2_2_1_ offene Beratung_V2_ docx Seite 1 von 7
2 onal ausgerichtet und/oder an sozialen Brennpunkten angesiedelt. Ziel der Beratungsangebote ist es, Menschen in ihrem jeweiligen sozialen Kontext zu erreichen, sie zu stabilisieren und schrittweise an den Arbeitsmarkt (wieder) heranzuführen. Dabei besteht ein wichtiges Zwischenziel darin, sie für die Nutzung der Regelangebote, insbesondere der Agenturen und Jobcenter, zu gewinnen und zur Lösung von Konflikten beizutragen. Für von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen werden Wege der Beschäftigungssicherung aufgezeigt bzw. Hilfestellung bei der Orientierung in den Leistungssystemen der Arbeitsförderung angeboten. Die Beratungsprojekte sollen auch als Lotsen in einem breiten regionalen Netzwerk von spezialisierten Beratungs- und Betreuungsinstanzen agieren. Durch diese Netzwerke soll die Lösung auch komplexer Problemlagen, zum Beispiel durch Rechts- und Schuldnerberatung, durch psychologische und Suchtberatung unterstützt und Hilfestellung bei der Berufsorientierung angeboten werden. Die Beratungseinrichtungen haben mithin eine Scharnierfunktion und bringen die Menschen mit anderen Instanzen zusammen, um weitere Zugänge in Beschäftigung zu eröffnen. Durch einmalige Intensivberatung oder durch Beratungsprozesse sollen für Ratsuchende folgende Ergebnisse erreicht werden, Bei Fragen zu Möglichkeiten von beruflicher Orientierung, Beschäftigung und Weiterbildung werden benötigte Informationen gegeben bzw. erfolgt eine Beratung bzw. ein Verweis auf weitere spezialisierte Anlaufstellen. In beruflichen Konfliktsituationen werden Lösungen gefunden bzw. Lösungswege aufgezeigt, bzw. es erfolgt ein Verweis auf entsprechend spezialisierte Einrichtungen. Missverständnisse bzw. Konflikte mit Behörden werden beigelegt und geklärt; Fragen zur Rechten und Pflichten bei (drohender) Erwerbslosigkeit beantwortet. Hier wird der besonderen Situation von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. von Menschen mit fehlenden Sprachkompetenzen besonders Rechnung getragen. Für besondere Fragestellungen z.b. der Möglichkeit zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, zu Möglichkeiten der Nachqualifizierung, zu medizinischen bzw. psychosozialen Problemlagen, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfolgt eine erste Problemklärung und Verweis auf entsprechend spezialisierte Anlaufstellen. 5 Gegenstand der Förderung Gefördert werden regional oder stadtteilbezogen organisierte arbeitsmarktorientierte offene Beratungen für arbeitsuchende, arbeitslose, prekär beschäftigte und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Ib_B2_2_1_ offene Beratung_V2_ docx Seite 2 von 7
3 6 Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechtes sowie Personengesellschaften, eingetragene Kaufleute und Einzelunternehmen mit Sitz im Land Bremen. Für eine Förderung ist eine betriebliche Steuernummer erforderlich, bei Einzelunternehmen auch eine Gewerbeanmeldung Die Antragstellenden müssen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sicherstellen. Die Jahresabschlüsse der Antragstellenden müssen extern geprüft werden; die Angaben zu externer Wirtschaftsprüfung müssen nachgewiesen werden. Die Antragstellenden müssen über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen und über ausreichende fachliche Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe verfügen. Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass das beantragte Vorhaben ihrem Kompetenzprofil entspricht. Hierfür müssen folgende Punkte nachgewiesen werden: Erfolgreiche Aktivitäten im Beratungsfeld in den letzten drei Jahren vor Antragstellung, Umfangreiche Kooperationsbezüge zu anderen spezialisierten Beratungs- und Hilfeeinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Jobcenter etc. sowie bestehender fachlicher und regionaler Vernetzungen, besondere fachliche und zielgruppenbezogene Beratungskompetenz, besondere interkulturelle Kompetenz und Kompetenz im Gender Mainstreaming, angemessene Berufserfahrung und kontinuierliche Weiterbildung des eingesetzten Personals, aufgaben- bzw. zielgruppenspezifischen Ausgestaltung des Beratungsangebots, z.b. spezifische Beratungszeiten für Frauen, Berücksichtigung kultureller Besonderheiten etc., gute Erreichbarkeit der Räumlichkeiten mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie eine zweckmäßige Ausstattung der Räumlichkeiten (barrierefreie Zugänge, Wartebereich, angemessene Anzahl von Beratungsräumen, Spielecke für Kinder usw.). 7 Anforderungen an die Zielgruppe/n 8 Anforderungen an den Projektinhalt Die geförderten Beratungsangebote können grundsätzlich von Ratsuchenden genutzt werden, die ihren Wohnsitz im Bundesland Bremen haben. Zielgruppen der Beratung sind alle Arbeitnehmer/innen und Arbeitsuchenden, die in erwerbsbezogenen Problemlagen Rat benötigen, überwiegend jedoch arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. In der Interventionsart sollen insgesamt durchschnittlich 45% der beratenen Personen Menschen mit Migrationshintergrund und 60 % Frauen sein, dabei sind projektspezifische Abweichungen möglich. Das Vorhaben muss ein kompetentes, zielgruppenadäquates bzw. aufgabenadäquates Beratungskonzept nachvollziehbar darlegen und ganzheitliche Beratungsstrategien einbeziehen. Das Vorhaben muss konkrete sowie nachprüfbare Kennziffern Ib_B2_2_1_ offene Beratung_V2_ docx Seite 3 von 7
4 beinhalten. Obligatorisch sind folgende Kennziffern: Personen in Kurzberatung, in einmaliger persönlicher Beratung und in persönlichen Beratungsprozessen, Anteil von Frauen an Beratungsprozessen und ein-maligen Beratungen, Anteil von Migrant/innen an Beratungsprozessen und einmaligen Beratungen, Beitrag zum Verbleib der Personen nach Beratungsprozessen (in Beschäftigung, Ausbildung, Selbstständigkeit, Weiterbildung etc.) Bezogen auf die genannten Kennziffern sind jahresbezogene Zielzahlen zu benennen. Für das Beratungsvorhaben sind die Beratungsmethoden einschließlich einer nachvollziehbaren Steuerung und Auswertung der Wirksamkeit der Beratungen darzulegen. Zur Förderung geeignete Vorhaben müssen ein durchgängiges Konzept zur Umsetzung von Gender Mainstreaming vorweisen. Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund, (Allein-)Erziehenden und Menschen mit Behinderung bzw. gesundheitlichen Einschränkungen sind bei den Beratungsangeboten besonders zu berücksichtigen, z.b. durch fremdsprachige und interkulturelle Kompetenz des Personals, durch barrierefreie Zugänge und durch familiengerechte Beratungszeiten. Die Zufriedenheit der Beratenen mit dem Angebot wird kontinuierlich erhoben. Das im Projekt einzusetzende Personal ist bezogen auf den Umfang und die Qualifikation bei Antragstellung verbindlich festzulegen. Der Umfang und die Qualifikation müssen dem Projektinhalt, der Zielgruppe und den geplanten Zielzahlen entsprechen. Das Projekt soll auch ermöglichen, dass sich Ratsuchende vor Ort über (Förder-)Möglichkeiten in der individuellen Weiterbildung bzw. von Nachqualifizierungsmaßnahmen informieren können. Sofern keine eigenen spezifischen Beratungskompetenzen beim Anbieter bestehen, sind bei Bedarf Beratungstermine entsprechender anderer Einrichtungen vor Ort zu ermöglichen. Für die Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund können ggf. fremdsprachige Personen bei der Beratung hinzu gezogen werden. 9 Ausschlusskriterien Beratungsangebote ohne arbeitsmarktliche Orientierung sind nicht förderfähig. 10 Art der Beantragung Für offene arbeitsmarktorientierte Beratungsangebote ist ein wettbewerbliches Verfahren vorgesehen. Ib_B2_2_1_ offene Beratung_V2_ docx Seite 4 von 7
5 11 Antragsunterlagen Für die Antragstellung gelten die Vordrucke / Formulare, die vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zur Verfügung gestellt werden. Dabei werden für wettbewerbliche Verfahren die Antragsunterlagen mit Veröffentlichung des Wettbewerbsaufrufes zur Verfügung gestellt. 12 Art der Förderung Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung und Festbetragsfinanzierung. Eine Förderung von Dolmetscherdiensten erfolgt als Fehlbedarfsförderung. Die Zuwendung wird aus Mitteln des ESF oder Landesmitteln des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen in Form von Standardeinheitskosten (SEK) pro persönlicher Beratung in Einmal- und Prozessberatungen gewährt. 13 Höhe der Förderung Der Standardeinheitskostensatz beträgt in der arbeitsmarktorientierten offenen und Stadtteilberatung 90 pro Beratung von Personen in Einmal- und Prozessberatungen. Verfügbare Eigen- oder Drittmittel werden bei der Festlegung berücksichtigt. Für Beratungen, für die eine Hinzuziehung von Dolmetscherdiensten erforderlich ist und erfolgt, werden im Rahmen von jeweils mit dem Bescheid zu vereinbarenden Höchstkontingenten zusätzlich bis zu 50 pro beratener Person erstattet. Eine Förderung wird grundsätzlich für einen 12-Monats- Zeitraum gewährt. Projekte können bei positivem Verlauf nach Zustimmung der Deputation verlängert oder erneut bewilligt werden 14 Auszahlung der Förderung Pauschalierte Zuwendungen werden nur für erbrachte Leistungen gewährt. Die Fördersumme wird jeweils monatlich nachträglich nach Vorlage und Prüfung eines Nachweises der tatsächlich im Projekt beratenen Personen erstattet. Auf Antrag wird eine Vorauszahlung in Höhe von 75 % der erwarteten Förderung von 2 Monaten bei Beginn des Projektes gewährt. Diese Vorauszahlung wird jeweils mit den letzten zwei Monatsabrechnungen verrechnet. Grundsätzlich werden bis zu 10 % der gewährten Förderung einbehalten und erst nach Feststellung der Zielerreichung, die über einen einzureichenden Verwendungsnachweis nachzuweisen ist, ausgezahlt (zur erforderlichen Dokumentation siehe auch Nr. 16). Zuwendungsempfangende müssen in geeigneter Art und Weise die Erreichung der vereinbarten Zielzahlen und ggf. vereinbarter qualitativer Ziele nachweisen, um die Zuwendung in vollem Umfang zu erhalten.. 15 Verwendungsnachweis Der Schlussverwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, der Dokumentation der erreichten Ziele und Zielzahlen und einem zahlenmäßigen Nachweis. Im Sachbericht zum Verwendungsnachweis sind die er- Ib_B2_2_1_ offene Beratung_V2_ docx Seite 5 von 7
6 reichten Ergebnisse ausführlich darzulegen. Die erreichten Personen in Kurz-, Einmal- und Prozessberatungen sowie die Kontaktfrequenz bei Prozessberatungen sind darzulegen. Ebenso sind die tatsächlich erreichten Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund auszuweisen. Im Rahmen der Prozessberatungen sind die erreichten Ergebnisse sowie der Verbleib der beratenen Personen (Beschäftigung, Ausbildung, Selbständigkeit, Weiterbildung usw.) zu dokumentieren. Umfang und Qualifikation des tatsächlich eingesetzten Fachpersonals sind im Verwendungsnachweis zu belegen. Der zahlenmäßige Nachweis gem. Nr.6.1. und 6.3. der ANBest-P wird bei den Standardeinheitskosten auf der Ausgabenseite in Form einer aufgegliederten Darlegung der erreichten Einheiten als ausreichend anerkannt. Die Vorlage von Originalbelegen bezieht sich auf die Belege, die die Erreichung der Leistungseinheiten dokumentieren. Der Einsatz von Dolmetscherdiensten in der Beratung ist durch die Angabe von Datum und Zeit, Name und Anschrift der übersetzenden Person, Name der beratenen Person und durch eine quittierte Rechnung der dolmetschenden Person zu belegen. Die Erstattung für diese Dienste erfolgt grundsätzlich nur nachträglich nach Vorlage der Unterlagen. Eine Auszahlung eines Restbetrages der Zuwendung erfolgt, wenn die Prüfung des Nachweises abgeschlossen ist und aus Sachbericht und vorgelegten Unterlagen eine entsprechende Zielerreichung hervorgeht. 16 Berichtspflichten Im ESF-Stammblattverfahren ist das Beratungsstammblatt auszufüllen. Beratungsakten sind so zu führen, dass der Beratungsinhalt und das Ergebnis der Beratung zu erkennen sind. Die Akten der beratenen Personen werden bei Einmalberatungen anonymisiert geführt, die Beratungsnummer muss jedoch eindeutig nur einer Person zuzuordnen sein. Einmalberatungen müssen zudem eindeutig einem/einer BeraterIn zuzuordnen sein, die diese per Handzeichen bestätigt. Bei Beratungsprozessen ist der Name der beratenen Person zu erfassen und in der Beratungsakte zu hinterlegen. Auch hier ist die Beratung per Handzeichen durch den/die BeraterIn zu bestätigen. 17 Beihilferelevanz Die Intervention ist nicht beihilferelevant im Sinne des Art.107, Abs.1 AEUV 18 Besondere Verfahren./. 19 Besondere Hinweise./. 20 Frühester Förderbeginn Ib_B2_2_1_ offene Beratung_V2_ docx Seite 6 von 7
7 21 Spätester Förderbeginn Spätestes Projektende Inkrafttreten des Blattes Versionsnummer des Blattes Version Nr Auskunft erteilt Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Ref. 24, Ralf Lüling, Tel. 0421/ ; ralf.lueling@arbeit.bremen.de 26 Website Version 1: Bestätigung des ESF-Begleitausschusses am Version 2: ESF-Begleitausschuss zur Kenntnis Ib_B2_2_1_ offene Beratung_V2_ docx Seite 7 von 7
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