BAP - Interventionsblatt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BAP - Interventionsblatt"

Transkript

1 Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt ESF-Förderperiode ESF-Prioritätsachse B Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung BAP Unterfonds B 2 Verbesserung der sozialen Teilhabe Schwerpunkt B 2.4. Zielgruppenprojekte für Straffällige und Strafentlassene Intervention B Maßnahmen für Strafgefangene 1 Geltungsbereich BAP Unterfonds B 2 2 Laufende Nummer B Mitgeltende Fördergrundsätze Allgemeine Fördergrundsätze in der jeweils aktuellen Fassung Besondere Fördergrundsätze für den Unterfonds B 2 in der aktuellen Fassung 4 Ziel der Förderung Im Unterfonds B 2 werden Vorhaben für besondere, im Moment arbeitsmarktferne Zielgruppen geplant, bei denen eine Arbeitsmarktintegration nur mittel- bis langfristig erreichbar sein wird, bei denen es mithin zunächst primär um soziale Teilhabe gehen wird. Diese Maßnahmen sind niedrigschwellig zu konzipieren und benötigen überwiegend einen quartiers- bzw. lebensraumbezogenen Ansatz. Für die Zielgruppe der Straffälligen und Strafentlassenen bedarf es primär einer sozialen Integration und einer allmählichen Förderung von Potenzialen, da eine Integration in versicherungspflichtige Beschäftigung überwiegend nur langfristig erreichbar sein kann. Bei Langzeitstrafverbüßenden ist der Anteil von Menschen mit multiplen Problemlagen hoch: Die Zielgruppe zeichnet sich innerhalb der JVA durch fehlende Belastbarkeit, fehlende Sozialkompetenzen und vielfältige Problemlagen aus. Für diese Gruppe soll durch eine äußerst niedrigschwellige Aktivierung innerhalb der JVA ein Übergang in den offenen Vollzug und Ib_B2_4_2_Gefangene_V1_ Seite 1 von 7

2 daraus resultierend ein Übergang in Entlassung und Befähigung zur Aufnahme von (geförderter, auch nichtsozialversicherungspflichtiger) Beschäftigung erleichtert werden. Die geförderten Maßnahmen für Gefangene haben im Einzelnen folgende Ziele: Die Möglichkeiten und Erfordernisse von beruflichen Integrationsschritten sollen durch diagnostische Verfahren, Profiling und Assessments festgestellt werden. Durch eine Arbeitserprobung innerhalb der Justizvollzugsanstalt, die mit Sozialtraining und Grundbildungselementen kombiniert werden, sollen basale Kompetenzen verbessert werden. Die Förderung soll weiterhin neben einer Belastungserprobung und steigerung die Vermittlung grundlegender Sozialtugenden (z.b. Sauberkeit, Hygiene, Gesundheitsentwicklung, Aggressionsabbau, Toleranz) und die Förderung erster arbeitsbezogener soft skills wie z.b. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Fähigkeit zum Zusammenarbeiten umfassen. Erst nach Erreichen von Grundkompetenzen ist eine Tätigkeit in anderen Arbeitsbereiche der JVA möglich; erst aus dieser Tätigkeit kann zu gegebener Zeit eine Verlegung in den offenen Vollzug erfolgen. Eine Gesamtkoordination soll die weiteren Entwicklungs- und Förderschritte der Gefangenen nach Durchlaufen von Assessment und ggf. Arbeitserprobung initiieren, koordinieren und steuern. Dadurch sollen sich auch für die Zielgruppe der Gefangenen mit erheblichen Problemlagen langfristig Perspektiven ergeben, die nach der Entlassung aufgegriffen und weiter gefördert werden sollen. Die Entwicklung von Grundkompetenzen soll nach einer Entlassung die Voraussetzung für weitere Förderschritte sein. Interventionen während des Aufenthaltes in der JVA, in der Entlassungsvorbereitung und nach der Entlassung sollen koordiniert werden, um eine bestmögliche Integrationsbegleitung und Rückfallprophylaxe herzustellen. Soweit erforderlich, können anstelle einer Arbeitserprobung auch qualifizierende Angebote für Strafgefangene innerhalb der JVA durchgeführt werden, die neben dem Erreichen von Zertifikaten auch Sozialtraining und Grundbildungselemente einschließen können. 5 Gegenstand der Förderung 6 Antragsberechtigte (Auswahlkriterien) Gefördert werden Koordinationstätigkeiten, diagnostische Maßnahmen und Maßnahmen der systematischen Arbeitserprobung sowie Qualifizierung für Strafgefangene innerhalb des Vollzugs. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechtes mit Sitz im Land Bremen. Antragsteller müssen zur Durchführung von Maßnahmen innerhalb des geschlossenen Strafvollzuges geeignet sein. Die Tätigkeit von Projektmitarbeiter/innen innerhalb einer Justizvollzugsanstalt kann von dem Ergebnis einer Sicherheitsüber- Ib_B2_4_2_Gefangene_V1_ Seite 2 von 7

3 prüfung (Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bremen) abhängig gemacht werden Die Antragstellenden müssen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sicherstellen. Bei juristischen Personen des privaten rechtes müssen die Jahresabschlüsse der Antragstellenden extern geprüft und die Angaben zu externer Wirtschaftsprüfung nachgewiesen werden. Die Antragstellenden müssen und über ausreichende fachliche Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe verfügen. Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass das beantragte Vorhaben ihrem Kompetenzprofil entspricht. Hierfür müssen folgende Punkte nachgewiesen werden: erfolgreiche Aktivitäten in der Diagnostik und Erprobung bzw. Qualifizierung Strafgefangener in den letzten drei Jahren vor Antragstellung, Nachweis guter Kooperationsbezüge zur JVA und dessen Übergangsmanagement sowie bestehender fachliche und regionale Vernetzungen im Bereich der Hilfen für Straffällige und Strafentlassene. angemessene Berufserfahrung und kontinuierliche Weiterbildung des eingesetzten Personals sowie interkulturelle Kompetenz, schriftliche Niederlegung der geplanten Arbeitsschritte bei allen teilnehmer/innenbezogenen Prozessen und verbindliche und nachprüfbare Dokumentation dieser Schritte für alle Teilnehmenden. 7 Anforderungen an die Zielgruppe/n 8 Anforderungen an den Projektinhalt (Auswahlkriterien) Bei den Teilnehmenden an geförderten Maßnahmen handelt es sich um Strafgefangene im Vollzug. Es handelt sich um Personen mit sogenannten marktfernen Profillagen gemäß der Untergliederung der Jobcenter sowie vielfältigen psychosozialen, psychischen und physischen Problemlagen. Die Zielgruppe war bereits vor dem Strafvollzug überwiegend langzeitarbeitslos und verfügt über wesentliche Vermittlungshemmnisse und Wettbewerbsnachteile. Insgesamt sollen von der Unterstützung 40% Menschen mit Migrationshintergrund profitieren. Das Vorhaben muss ein kompetentes, zielgruppenadäquates Konzept der geplanten Maßnahme nachvollziehbar darlegen. Arbeitserprobende bzw. Arbeitstrainings-Maßnahmen müssen der Zielgruppe entsprechen und mit diagnostischen Maßnahmen verknüpft sein. Sie müssen Grundarbeitsfähigkeiten in verschiedenen Einsatzbereichen trainieren und erproben und fördern, basale Kompetenzen fördern und mit Grundbildung kombinieren. Qualifizierende Angebote müssen der Zielgruppe und ihrer Lebenslage entsprechen und sollen neben der Erreichung Ib_B2_4_2_Gefangene_V1_ Seite 3 von 7

4 von berufsrelevanten Zertifikaten auch Grundbildungselemente enthalten. Sofern die Gesamtkoordination der berufsorientierenden, stabilisierenden und aktivierenden Hilfen innerhalb des Strafvollzuges und in der Übergangsphase nach der Entlassung beantragt wird, ist ein eingebettetes Konzept für Diagnostik, Profiling und Assessment vom Anbieter vorzulegen. Für alle Interventionen sind die Unterstützungsmethoden einschließlich einer nachvollziehbaren Steuerung und Auswertung der Wirksamkeit der Unterstützung darzulegen. Alle Vorhaben müssen nachweislich eng mit der JVA und den Trägern der Straffälligenhilfe kooperieren. Das Vorhaben muss konkrete sowie nachprüfbare Kennziffern beinhalten. Folgende Kennziffern sind obligatorisch: - Erreichte Personen in Diagnostik, Arbeitstraining und - erprobung bzw. ggf. in Qualifizierung sowie Stundenumfang der Zielpersonen im Projekt, - Anteil von Migrant/innen an den einzelnen Maßnahmen. Zur Förderung geeignete Vorhaben tragen den spezifischen Problemen von Personen mit Migrationshintergrund Rechnung. Eine entsprechende interkulturelle Kompetenz ist nachzuweisen. Das einzusetzende Personal ist bezogen auf den Umfang und die Qualifikation bei Antragstellung verbindlich festzulegen. Der Umfang und die Qualifikation müssen dem Projektinhalt, der Zielgruppe und den geplanten Zielzahlen entsprechen. Für die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen ist eine externe Zertifizierung (z.b. AZWV / AZAV, Bremisches Weiterbildungsgesetz) vorzulegen. 9 Ausschlusskriterien (Auswahlkriterien) 10 Art der Beantragung (Auswahlverfahren) Angebote ohne arbeitsmarktliche Orientierung sind nicht förderfähig. Die Beantragung einer Förderung erfolgt im Einzelantragsverfahren im Rahmen von Zeitstaffeln. Der Fördervorschlag der mittelbewirtschaftenden Stellen erfolgt auf Basis der Gesamtbewertung der jeweils eingereichten Angebote auf der Basis des vorgegebenen Gesamtbudgets. 11 Antragsunterlagen Für die Antragstellung gelten die Vordrucke / Formulare, die vom Referat 24 des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zur Verfügung gestellt werden. Die Formulare werden auf der Website der bewilligenden Stelle veröffentlicht. Bis zur Veröffentlichung von Antragsunterlagen sind Antragstellungen formlos unter Beifügung eines aussagefähigen Konzeptes unter Berücksichtigung der Anforderungen unter Punkt 8 dieses Interventionsblattes und eines Gesamtfinanzierungsplanes möglich. Ib_B2_4_2_Gefangene_V1_ Seite 4 von 7

5 Der Antrag muss weiterhin mindestens enthalten Zielzahlen zum geplanten Einbezug von Menschen mit Migrationshintergrund; Umfang, Qualifikation und Funktion des geplanten geförderten Personaleinsatzes Konzept, Umfang und Begründung der geplanten Angebote; Darstellung von bestehenden und beabsichtigten Kooperationen mit Beschäftigungs- und Bildungsträgern, Betrieben und in zielgruppenspezifischen Netzwerken, bei juristischen Personen des privaten Rechtes: Angaben und Belege zur externen Prüfung der Jahresabschlüsse Vorlage der geplanten Arbeitsschritte bei allen teilnehmer/innenbezogenen Prozessen und des Dokumentationssystems, ggf. Angaben zum entsprechenden Qualitätsmanagementsystem, Aussagen über die Kofinanzierung anderer Stellen, ggf. Vorlage des entsprechenden Bescheides. 12 Art der Förderung Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung aus Mitteln des ESF durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. Die Zuwendung für Koordinationstätigkeiten in Kombination mit diagnostischen Maßnahmen sowie für Qualifizierungsmaßnahmen mit Zertifikat erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung. Von der Förderung sind eingebrachte Eigen- oder Drittmittel abzusetzen. Die Zuwendung für Arbeitstraining und arbeitserprobende Maßnahmen erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Form von Standardeinheitskosten (SEK) pro teilnehmender Person und Monat. Die Förderung umfasst grundsätzlich einen Zeitraum von 12 Monaten. Bei positiver Zielerreichung kann auf Antrag eine Projektfortführung bewilligt werden. Im Bescheid werden die Obergrenzen für der Teilnehmenden und der Zuwendung, ggf. die Bedingungen der Pauschalengewährung und verbindliche Quoten für Personen mit Migrationshintergrund festgelegt. 13 Höhe der Förderung Für Koordinationstätigkeiten in Kombination mit diagnostischen Maßnahmen erfolgt eine Förderung der notwendigen Personalkosten zzgl. eines Pauschalsatzes von 30% für alle anderen Ausgaben (Projektbezogene Honorar- und Sachkosten, administrative Kosten und anteilige Tageshaftkosten als Teilnehmer-Unterhaltsgeld). Von der Förderung sind eingebrachte Eigen- oder Drittmittel abzusetzen. Für Qualifizierungsmaßnahmen mit Zertifikat erfolgt eine Förderung der notwendigen Personalkosten zzgl. eines Pauschalsatzes von 40% für alle anderen Ausgaben(Projektbezogene Honorar-und Sachkosten, administrative Kosten und anteilige Tageshaftkosten als Teilnehmer-Unterhaltsgeld). Von der Förderung sind eingebrachte Eigen- oder Drittmittel abzusetzen. Der Standardeinheitskostensatz für Arbeitstrainingsmaßnahmen und arbeitserprobende Maßnahmen beträgt 320 Ib_B2_4_2_Gefangene_V1_ Seite 5 von 7

6 pro teilnehmender Person und Monat. Aufgrund der Vorbereitungs- und Nachbetreuungsarbeiten und der aufsuchenden Anteile bei Fehlzeiten muss ein Platz mindestens an einem Tag des Monats tatsächlich besetzt sein, um die Zahlung des Fördersatzes auszulösen. Von den Standardeinheitskosten sind einzubringende Eigen- oder Drittmittel abzusetzen. Neben der genannten Förderung werden die anteiligen, pauschalierten Tageshaftkostensätze in die Gesamtausgaben und deren Refinanzierung tagesgenau ausgewiesen. 14 Auszahlung der Förderung Pauschalierte Zuwendungen werden nur für erbrachte Leistungen gewährt. Bei einer Festbetragsfinanzierung wird die Fördersumme jeweils monatlich nachträglich nach Vorlage und Prüfung eines Nachweises der tatsächlich am Projekt teilnehmenden Personen erstattet. Auf Antrag wird zu Projektbeginn einmalig ein Vorschuss in Höhe von 75% der erwarteten Förderung für zwei Monatsmargen gewährt. Dieser Vorschuss wird jeweils mit den letzten Monatsabrechnungen verrechnet. Bei einer Fehlbedarfsfinanzierung erfolgt eine Auszahlung der Förderung auf Antrag nach Vorlage einer Belegliste und von Belegen für die bis zum Zahlungsantrag entstandenen tatsächlichen Ausgaben für das hauptamtliche Personal, der Anwesenheitszeiten von Teilnehmenden sowie erhaltener Refinanzierung. Auf Antrag wird zu Projektbeginn einmalig ein Vorschuss in Höhe von zwei Monatsmargen der erwarteten Zuwendung gewährt. Grundsätzlich werden bis zu 10 % der gewährten Förderung einbehalten und erst nach Feststellung der Zielerreichung, die über einen einzureichenden Verwendungsnachweis nachzuweisen ist, ausgezahlt. Zuwendungsempfangende müssen in geeigneter Art und Weise die Erreichung der vereinbarten Zielzahlen und ggf. vereinbarter qualitativer Ziele nachweisen, um die Zuwendung in vollem Umfang zu erhalten. 15 Verwendungsnachweis Der Schlussverwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, der Dokumentation der erreichten Ziele und Zielzahlen und einem zahlenmäßigen Nachweis. Abweichend von Ziff. 6.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) laut Anlage 2 zu Nr. 6.1 zu 44 LHO ist der Verwendungsnachweis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Projektes einzureichen. Im zahlenmäßigen Nachweis ist darzulegen, dass die bei der Projektdurchführung entstandenen zuwendungsfähigen Kosten mindestens in Höhe der gewährten Zuwendung liegen. Bei einer Fehlbedarfsfinanzierung sind eine detaillierte Belegliste sowie Auf Anforderung die Einzelbelege über alle Ausgaben und Einnahmen vorzulegen. Im Sachbericht zum Verwendungsnachweis sind die erreichten Ergebnisse ausführlich darzulegen. Ebenso sind die tatsächlich erreichten Frauen und Menschen mit Migrationshin- Ib_B2_4_2_Gefangene_V1_ Seite 6 von 7

7 tergrund auszuweisen. Umfang und Qualifikation des tatsächlich eingesetzten Fachpersonals sind im Verwendungsnachweis zu belegen. Die Auszahlung des Restbetrages der Zuwendung erfolgt, wenn die Prüfung des zahlenmäßigen Nachweises abgeschlossen ist und aus Sachbericht und vorgelegten Unterlagen eine entsprechende Zielerreichung hervorgeht. 16 Berichtspflichten Im ESF-Stammblattverfahren ist das Teilnehmerstammblatt auszufüllen. 17 Beihilferelevanz Die Intervention ist nicht beihilferelevant im Sinne des Art. 107, Abs.1 AEUV 18 Besondere Verfahren 19 Besondere Hinweis 20 Frühester Förderbeginn Spätester Förderbeginn Spätestes Projektende Inkrafttreten des Interventionsblattes Versionsnummer Version Nr Auskunft erteilt Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Ref. 24 Ralf Lüling, Tel. 0421/ ; ralf.lueling@arbeit.bremen.de 26 Website Bestätigung des ESF-Begleitausschusses am Ib_B2_4_2_Gefangene_V1_ Seite 7 von 7

BAP Informationsblatt

BAP Informationsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP Informationsblatt ESF-Förderperiode 2014-2020 ESF-Prioritätsachse C Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt ESF-Förderperiode 2014-2020 ESF-Prioritätsachse B Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt ESF-Förderperiode 2014-2020 ESF-Prioritätsachse A Förderung der existenzsichernden Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt ESF-Förderperiode 2014 2020 ESF-Prioritätsachse C Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt BAP Unterfonds B 1 Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Schwerpunkt B 1.2 Geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt ESF-Förderperiode 2014-2020 ESF-Prioritätsachse A Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt ESF-Förderperiode 2014 2020 ESF-Prioritätsachse B Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-Zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt BAP Unterfonds B 2 Verbesserung der sozialen Teilhabe Schwerpunkt B 2.2 Offene arbeitsorientierte Beratung / Stadtteilberatung Intervention

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt ESF-Förderperiode 2014-2020 ESF-Prioritätsachse B Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt BAP Unterfonds B 2 Verbesserung der sozialen Teilhabe Schwerpunkt B 2.2 Offene arbeitsorientierte Beratung / Stadtteilberatung Intervention

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt ESF-Förderperiode 2014-2020 ESF-Prioritätsachse B Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt ESF-Förderperiode 2014-2020 ESF-Prioritätsachse C Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt ESF-Förderperiode 2014-2020 ESF-Prioritätsachse C Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges

Mehr

BAP Unterfonds B 1 Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Schwerpunkt B 1.2 Geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

BAP Unterfonds B 1 Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Schwerpunkt B 1.2 Geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt BAP Unterfonds B 1 Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Schwerpunkt B 1.2 Geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt BAP Unterfonds A 1 Erhöhung der beruflichen Integration durch Beratung Schwerpunkt A 1.2 Gründungsberatung Intervention A 1.2.1

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt ESF-Förderperiode 2014-2020 ESF-Prioritätsachse C Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt ESF-Förderperiode 2014-2020 ESF-Prioritätsachse C Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges

Mehr

Förderprogramm Struktur- und Konzeptentwicklung bei arbeitsmarktpolitischen Dienstleistern BAP Unterfonds 1.4.

Förderprogramm Struktur- und Konzeptentwicklung bei arbeitsmarktpolitischen Dienstleistern BAP Unterfonds 1.4. 29.08.2013: Förderprogramm Struktur- und Konzeptentwicklung bei arbeitsmarktpolitischen Dienstleistern BAP Unterfonds 1.4. Karin Jahn 1 Förderung aus Mitteln des ESF Grundsätze Förderung in Form von Pauschalbeträgen

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt ESF-Förderperiode 2014-2020 ESF-Prioritätsachse C Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges

Mehr

Besondere Fördergrundsätze

Besondere Fördergrundsätze Anlage zur Deputationsvorlage Geförderte Beschäftigung und soziale Stadtentwicklung in Bremen und Bremerhaven 314/10 Investition in Ihre Zukunft Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und

Mehr

BAP - Interventionsblatt

BAP - Interventionsblatt Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt ESF - Förderperiode 2014-2020 ESF - Prioritätsachse C Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und

Mehr

Der SEK-Satz Anleitung kann nicht allein angewendet werden, sondern ausschließlich in Kombination mit dem SEK-Satz Flankierung.

Der SEK-Satz Anleitung kann nicht allein angewendet werden, sondern ausschließlich in Kombination mit dem SEK-Satz Flankierung. Abteilung Arbeit ESF-Verwaltungsbehörde BAP-Informationsblatt Informationsblatt zur Umsetzung von Vereinfachungsoptionen Standardeinheitskosten (SEK) für flankierende Unterstützung von Teilnehmenden in

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Migrationssozialberatung) vom 29. April 2013 Innenministerium

Mehr

Abschlussbezogene berufsbegleitende Qualifizierungsangebote für an- und ungelernte

Abschlussbezogene berufsbegleitende Qualifizierungsangebote für an- und ungelernte Abteilung Arbeit Referat 24 Hutfilterstr. 1-5 28195 Bremen Bremen, 9.10.2015 Wettbewerbsaufruf: Abschlussbezogene berufsbegleitende Qualifizierungsangebote für an- und ungelernte Beschäftigte Der Senator

Mehr

Allgemeine Fördergrundsätze

Allgemeine Fördergrundsätze Abteilung Arbeit Referat 24 Allgemeine Fördergrundsätze für Förderungen im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms für Bremen und Bremerhaven (BAP) Arbeit, Teilhabe und Bildung 2014 2020

Mehr

I. Zuwendungszweck, Gegenstand der Förderung und Rechtsgrundlagen

I. Zuwendungszweck, Gegenstand der Förderung und Rechtsgrundlagen Abteilung Arbeit ESF-Zwischengeschaltete Stelle Allgemeine Fördergrundsätze für Förderungen im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms 2014-2020 für das Land Bremen - Arbeit, Teilhabe, Bildung

Mehr

Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Gemeinsames

Mehr

Arbeitsmarktorientierte Beratungsangebote im Lande Bremen

Arbeitsmarktorientierte Beratungsangebote im Lande Bremen ESF-Verwaltungsbehörde Referat 23 Bremen, 18.12.2012 Fördergrundsätze Arbeitsmarktorientierte Beratungsangebote im Lande Bremen gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Ziel Regionale

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. 1.Erfassungsdaten Antragsteller : Anschrift : Telefon/Fax : Kreditinstitut : Kontonummer : Bankleitzahl : Ansprechpartner : Zahl der hauptamtlichen : Mitarbeiter Zahl

Mehr

Vorstellung der Fördermöglichkeiten über Aktion Mensch 10. Thüringer Runder Tisch Jena, den

Vorstellung der Fördermöglichkeiten über Aktion Mensch 10. Thüringer Runder Tisch Jena, den Vorstellung der Fördermöglichkeiten über Aktion Mensch 10. Thüringer Runder Tisch Jena, den 20.11.2008 Gliederung 1. Allgemeines zur Aktion Mensch 2. Grundsätzliches und Voraussetzungen 3. Zielgruppen

Mehr

Fördergrundsätze. Sprachkurse für geflüchtete Frauen 2018/2019 (SGF)

Fördergrundsätze. Sprachkurse für geflüchtete Frauen 2018/2019 (SGF) Stand: 21.06.2018 Fördergrundsätze Sprachkurse für geflüchtete Frauen 2018/2019 (SGF) 1. Ziele 2. Konzeptionelle Anforderungen an die Antragstellung (Fördervoraussetzungen) 3. Antragstellung, Administration

Mehr

Fördergrundsätze Intensivsprachkurse (Deutsch) für höherqualifizierte Flüchtlinge 2017/2018

Fördergrundsätze Intensivsprachkurse (Deutsch) für höherqualifizierte Flüchtlinge 2017/2018 Stand: 11.05.2017 Fördergrundsätze Intensivsprachkurse (Deutsch) für höherqualifizierte Flüchtlinge 2017/2018 Inhalt 1. Ziele 2. Konzeptionelle Anforderungen an die Antragstellung (Fördervoraussetzungen)

Mehr

Hinweise zur Antragstellung

Hinweise zur Antragstellung Hinweise zur Antragstellung 2 Heinrich-Dammann-Stiftung Bahnhofsallee 9 31134 Hildesheim Tel.: 0 51 21 / 28 90 3-0 Fax: 0 51 21 / 28 90 3-29 Stand 15. Mai 2017 Auszug aus den Förderrichtlinien STIFTUNGSZWECKE

Mehr

Anleitung zur Erstellung des Verwendungsnachweises (Unbedingt beachten!)

Anleitung zur Erstellung des Verwendungsnachweises (Unbedingt beachten!) Anleitung zur Erstellung des Verwendungsnachweises (Unbedingt beachten!) Es ist auf vollständiges Ausfüllen des Verwendungsnachweises zu achten. Lückenhafte Verwendungsnachweise können nicht anerkannt

Mehr

Präambel. 1 Ziel der Richtlinie

Präambel. 1 Ziel der Richtlinie Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine

Mehr

Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen und im Sozialbereich allgemein

Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen und im Sozialbereich allgemein Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen und im Sozialbereich allgemein vom 13.12.2018 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage: 1.1 Das Land kann nach Maßgabe

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,

Mehr

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222 Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:

Mehr

Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren

Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 1. Juli 2011 Auf der Grundlage der Richtlinie

Mehr

DFG. Merkblatt. Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften

DFG. Merkblatt. Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften -Vordruck 1.09 09/17 Seite 1 von 6 Merkblatt Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften -Vordruck 1.09 09/17 Seite 2 von 6 Die () fördert

Mehr

Zur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II.

Zur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II. 1. Hintergrund Der Bedarf an Fachkräften im Bereich der Pflegehilfe kann derzeit durch die vorhandenen Fachkräfte nicht mehr gedeckt werden. Dies gilt in besonderer Weise für den Bereich der Altenpflegehilfe.

Mehr

1. Fördervoraussetzungen

1. Fördervoraussetzungen Stand 22.03.17 Richtlinien zur Förderung von Kleinprojekten in der Entwicklungszusammenarbeit durch die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ) 1. Fördervoraussetzungen Antragsberechtigt

Mehr

Steckbrief zur Maßnahme. MP17A01- Neuansiedlung in Leipzig

Steckbrief zur Maßnahme. MP17A01- Neuansiedlung in Leipzig Anlage zur Fachförderrichtlinie des Amtes für Wirtschaftsförderung Förderprogramm f. "Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand" (Mittelstandsförderprogramm) Steckbrief zur Maßnahme MP17A01- Neuansiedlung

Mehr

Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015

Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 1. Zuwendungszweck Das Land Hessen führt jährlich gemeinsam mit verschiedenen Wirtschaftsunternehmen,

Mehr

Zur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II.

Zur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II. 1. Hintergrund Der Bedarf an Fachkräften im Bereich der Pflegehilfe kann derzeit durch die vorhandenen Fachkräfte nicht mehr gedeckt werden. Dies gilt in besonderer Weise für den Bereich der Altenpflegehilfe.

Mehr

Stand: Fördergrundsätze Sprachkurse zur Förderung gesellschaftlicher/kultureller Teilhabe 2018/2019

Stand: Fördergrundsätze Sprachkurse zur Förderung gesellschaftlicher/kultureller Teilhabe 2018/2019 Stand: 11.05.2018 Fördergrundsätze Sprachkurse zur Förderung gesellschaftlicher/kultureller Teilhabe 2018/2019 1. Ziele 2. Konzeptionelle Anforderungen an die Antragstellung (Fördervoraussetzungen) 3.

Mehr

Fach< und Fördergrundsätze zum Landesprogramm Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter

Fach< und Fördergrundsätze zum Landesprogramm Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter Fach< und Fördergrundsätze zum Landesprogramm Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter 1. Ziel und Gegenstand der Förderung Mit dem Landesprogramm Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter''

Mehr

Quelle: Gliederungs-Nr:

Quelle: Gliederungs-Nr: Landesrecht BW recherchiert von: Wolfgang Kunz am 28.03.2013 Vorschrift Quelle: Normgeber: Innenministerium Aktenzeichen: 4-5840.2/5 Erlassdatum: 31.10.2012 Fassungvom: 31.10.2012 Gültig ab: 01.01.2013

Mehr

A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 2175.4-A Richtlinie für die Förderung neuer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren (Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen - SeniWoF) Bekanntmachung des Bayerischen

Mehr

Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsprojekten im Landkreis Nordwestmecklenburg

Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsprojekten im Landkreis Nordwestmecklenburg Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsprojekten im Landkreis Nordwestmecklenburg Der Landkreis Nordwestmecklenburg gewährt nach Maßgabe dieses Verfahrens, der Allgemeinen

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten

Mehr

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung ( ) Zwischen- und Verwendungsnachweis im Verwaltungssystem Erläuterungen

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung ( ) Zwischen- und Verwendungsnachweis im Verwaltungssystem Erläuterungen Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2018 2022) Zwischen- und Verwendungsnachweis im Verwaltungssystem Erläuterungen Mit dem Programm Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung fördert das Bundesministerium

Mehr

Orientierung durch Sport Konkrete Hilfe für junge Flüchtlinge vor Ort

Orientierung durch Sport Konkrete Hilfe für junge Flüchtlinge vor Ort Deutsche Sportjugend Projektkonzeption: Orientierung durch Sport Konkrete Hilfe für junge Flüchtlinge vor Ort Ein Beitrag der Deutschen Sportjugend (dsj), der dsj-mitgliedsorganisation und der Sportvereine

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des

Mehr

Förderrichtlinie zum Förderprogramm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe

Förderrichtlinie zum Förderprogramm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe Förderrichtlinie zum Förderprogramm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe 1. Förderziel und Zuwendungszweck Das Förderprogramm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe verfolgt das Ziel, alle hessischen Landkreise und

Mehr

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe 2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23

Mehr

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zuwendungsgrundsatz Die Stadt Reichenbach gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und des

Mehr

Zwischenverwendungsnachweis und Auszahlungsantrag (vorläufige Abrechnung des Projektes; nur wenn durch den Zuwendungsbescheid zugelassen)

Zwischenverwendungsnachweis und Auszahlungsantrag (vorläufige Abrechnung des Projektes; nur wenn durch den Zuwendungsbescheid zugelassen) Niedersachsen Bremen An das ArL Eingangsstempel Projektförderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung ländlicher

Mehr

Förderrichtlinie zur Projektförderung Neue Impulse U 50

Förderrichtlinie zur Projektförderung Neue Impulse U 50 Förderrichtlinie zur Projektförderung Neue Impulse U 50 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das JobCenter Essen gewährt gem. 16 f SGB II SGB II in Verbindung mit 23 und 44 BHO eine Projektförderung nach Maßgabe

Mehr

MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE

MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE Leitfaden zur Beantragung von Zuwendungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Rahmen der Flüchtlingshilfe und

Mehr

Informationsveranstaltung zur Richtlinie Förderung von sozialen Innovationen in Brandenburg inhaltliche Anforderungen an das Antragskonzept

Informationsveranstaltung zur Richtlinie Förderung von sozialen Innovationen in Brandenburg inhaltliche Anforderungen an das Antragskonzept Informationsveranstaltung zur Richtlinie Förderung von sozialen Innovationen in Brandenburg inhaltliche Anforderungen an das Antragskonzept Heike Hofmann, Team WFBB Arbeit Soziale Innovation, Integration

Mehr

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur politischen Bildung (in zweifacher Ausfertigung einzureichen) EUR.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur politischen Bildung (in zweifacher Ausfertigung einzureichen) EUR. Anlage 1, den 20 Postfach: Telefon/Fax: Bankverbindung: BLZ: Anschrift Kto.: Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern Jägerweg 2 19053 Schwerin (Auf Rückfragen erteilt Auskunft:) Antrag

Mehr

Das Programm wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Das Programm wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Hinweise zur Projektauswahl im Rahmen der Richtlinie des MASGF Förderung der Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften Das Programm wird gefördert durch das Ministerium

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen Erl. d. MJ v. 17.08. 2015 8. September 2015 1 Justizvollzugseinrichtungen

Mehr

zur sozialen Integration von Geflüchteten

zur sozialen Integration von Geflüchteten Stand 11.09.2017 Landeshauptstadt Potsdam Geschäftsbereich für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung Fachbereich Soziales und Gesundheit Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration

Mehr

Erstellung des Finanzplans zum Antrag im FEB und bei der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW

Erstellung des Finanzplans zum Antrag im FEB und bei der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW Erstellung des Finanzplans zum Antrag im FEB und bei der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW 1 Zentrale Kriterien bei der Finanzplanung- und Abrechnung Wirtschaftlichkeit Sparsamkeit Angemessenheit Nachvollziehbarkeit

Mehr

Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1.

Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1. Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1. Mai 2009, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Mehr

NEUE Impulse U 50. des JobCenter Essen

NEUE Impulse U 50. des JobCenter Essen Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Förderung eines Modellprojektes gem. 16 f SGB II in Verbindung mit 23 und 44 BHO als Projektförderung über Zuwendungsrecht NEUE Impulse U 50 des JobCenter Essen

Mehr

Ihre Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration

Ihre Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration Ihre Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration Diese Hinweise sollen Ihnen bei Ihrer Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration helfen und Ihnen gleichzeitig einen

Mehr

Informationen zur Förderung Qualitative Maßnahmen im Lokalfunk NRW

Informationen zur Förderung Qualitative Maßnahmen im Lokalfunk NRW Informationen zur Förderung Qualitative Maßnahmen im Lokalfunk NRW (1) Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) fördert folgende Maßnahmen und Projekte Qualitative Maßnahmen im Lokalfunk

Mehr

Aufruf zur Einreichung von Projektanmeldungen JobFux und Jugendscout mit Laufzeit vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015

Aufruf zur Einreichung von Projektanmeldungen JobFux und Jugendscout mit Laufzeit vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 Aufruf zur Einreichung von Projektanmeldungen mit Laufzeit vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 1. Förderschwerpunkte Zwei wesentliche Ziele der rheinland-pfälzischen Landesregierung sind zum einen Schülerinnen

Mehr

Richtlinie Wirtschaft

Richtlinie Wirtschaft des Ministeriums für und Energie zur Förderung von Maßnahmen zur Energiespeicherung im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg für natürliche Personen vom 26. Juli 2018 1 Zuwendungszweck,

Mehr

FAQ: Allgemeine Fragen und konkrete Antworten

FAQ: Allgemeine Fragen und konkrete Antworten NRW.Innovationspartner FAQ: Allgemeine Fragen und konkrete Antworten 1. Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger 1.1 Wer kann einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung stellen? Anträge können Institutionen

Mehr

WIENET AUFBAU EINES WIEDEREINGLIEDERUNGS-NETZWERKES IN BREMEN FÜR EX-STRAFFÄLLIGE

WIENET AUFBAU EINES WIEDEREINGLIEDERUNGS-NETZWERKES IN BREMEN FÜR EX-STRAFFÄLLIGE WIENET AUFBAU EINES WIEDEREINGLIEDERUNGS-NETZWERKES IN BREMEN FÜR EX-STRAFFÄLLIGE Eduard Matt 04.11.2016 Fachtagung Arbeitsmarkt Vernetzung - Integration Bremen - Vegesack WieNet / 04.11.2016 Seite 1 AUSGANGSLAGE

Mehr

Zur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II.

Zur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II. 1. Hintergrund Der Bedarf an Fachkräften im Bereich der Pflegehilfe kann derzeit durch die vorhandenen Fachkräfte nicht mehr gedeckt werden. Dies gilt in besonderer Weise für den Bereich der Altenpflegehilfe.

Mehr

Umsetzung PSG I Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote. Dr. Gabriele Hartl Nürnberg, den 16. März 2016

Umsetzung PSG I Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote. Dr. Gabriele Hartl Nürnberg, den 16. März 2016 Umsetzung PSG I Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote Dr. Gabriele Hartl Nürnberg, den Neu im PSG I Erweiterung des Leistungsanspruchs auf alle Pflegebedürftigen der Pflegestufen I III

Mehr

Übergangsmanagement im Justizvollzug. Dr. Helmut Roos Vortrag BAG Wohnungslosenhilfe

Übergangsmanagement im Justizvollzug. Dr. Helmut Roos Vortrag BAG Wohnungslosenhilfe Übergangsmanagement im Justizvollzug 1 Entlassen. Vorbereitet? Empfangsraum???? 2 Aufgabe des Strafvollzugs 2 Strafvollzugsgesetz v. 16.3.1976 Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden,

Mehr

Informationsblatt zur Umsetzung von Vereinfachungsoptionen Standardeinheitskosten (SEK) in der Intervention außerbetriebliche Ausbildung (SEK BaE)

Informationsblatt zur Umsetzung von Vereinfachungsoptionen Standardeinheitskosten (SEK) in der Intervention außerbetriebliche Ausbildung (SEK BaE) Abteilung Arbeit ESF-Verwaltungsbehörde BAP-Informationsblatt Informationsblatt zur Umsetzung von Vereinfachungsoptionen Standardeinheitskosten (SEK) in der Intervention außerbetriebliche Ausbildung (SEK

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)

Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt gemäß der 12, 73, 74 und 82 SGB VIII und gemäß 2 bis 5 des Kinder-

Mehr

Förderzeitraum von: bis: Projekt

Förderzeitraum von: bis: Projekt Verwendungsnachweis VERWENDUNGSNACHWEIS zur PROJEKTFÖRDERUNG Förderzeitraum von: bis: Projekt # Angaben zum Zuwendungsempfänger 01 Zuwendungsempfänger (vollständige Bezeichnung der Institution / des Antragstellers)

Mehr

Verwendungsnachweis - für Drittempfänger -

Verwendungsnachweis - für Drittempfänger - (Zuwendungsempfänger) PLZ, Ort, Datum An das Kommunale Integrationszentrum Musterstraße 1 12345 Musterstadt AZ: 36.3.5 Verwendungsnachweis - für Drittempfänger - Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Seite 1 von 6. Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung aus Mitteln des Auswärtigen Amtes Referat zur Förderung

Seite 1 von 6. Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung aus Mitteln des Auswärtigen Amtes Referat zur Förderung Seite 1 von 6 Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung aus Mitteln des Auswärtigen Amtes Referat zur Förderung Wichtiger Hinweis: Aus diesem Antrag lässt sich keine Zahlungsverpflichtung auf eine Zuwendung

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren

Mehr

1. für Anträge und Verwendungsnachweise zu den DRV-Bund-Mitteln (entsprechend der Suchtrichtlinien) gemäß 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI.

1. für Anträge und Verwendungsnachweise zu den DRV-Bund-Mitteln (entsprechend der Suchtrichtlinien) gemäß 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI. Checkliste 1. für Anträge und Verwendungsnachweise zu den DRV-Bund-Mitteln (entsprechend der Suchtrichtlinien) gemäß 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI. 2. zu den Fristen der Landesstellen für Suchtfragen und

Mehr

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken I. Allgemeine Leitlinie zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken Die Situation des öffentlichen Bibliothekswesens in Nordrhein-Westfalen ist ausgesprochen heterogen.

Mehr

Grundmuster. Zuwendungsbescheid (Projektförderung)

Grundmuster. Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Kommune Straße Ort Muster gemäß Anlage 3 Grundmuster Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte gemäß der

Mehr

Investitionen Teilhabe

Investitionen Teilhabe Investitionen Teilhabe Überblick Allgemeine Informationen Wir unterstützen Sie beim Bau und Erhalt von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen benötigen

Mehr

Landesprogramm Arbeit für das Saarland ASaar zur Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland

Landesprogramm Arbeit für das Saarland ASaar zur Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland Grundsätze zur Förderung von langzeitarbeitslosen Erwachsenen mit Vermittlungshemmnissen Landesprogramm Arbeit für das Saarland ASaar zur Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland

Mehr