SchiedsamtsZeitung 77. Jahrgang 2006, Heft 07 Online-Archiv Seite Organ des BDS
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- Lars Bachmeier
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1 Zukunft Schiedswesens des Rede von Frau Justizministerin Heister-Neumann vor der Bezirksvereinigung Braunschweig Die Bedrohung ( 241 StGB) Sehr geehrter Herr Bauck, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen ganz herzlich für die Einladung hier nach Braunschweig bedanken. seit nunmehr fast 200 Jahren spielen Sie, die Schiedsfrauen und die Schiedsmänner, eine wichtige Rolle als Streitschlichter. Sie tragen dazu bei, dass Streitigkeiten vor Ort schnell und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen beigelegt werden können und zerstrittene Bürgerinnen und Bürger wieder zu einem gedeihlichen Zusammenleben zurückfinden. Außergerichtliche Streitbeilegung, das ist Ihr Thema! Und: So soll es auch bleiben. Die Frage ist nur wie? Wie sieht das Schiedsamt in Zukunft aus? Wie können Sie, sehr geehrte Schiedsfrauen und Schiedsmänner, Ihre Erfahrungen und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Streitbeilegung in Zukunft gewinnbringend einsetzen? in der Wirtschaft fällt bei Diskussionen um die Zukunft von Unternehmen und deren Ausrichtung immer wieder ein Stichwort: Die SWOT-Analyse. Bei der SWOT-Analyse werden die Stärken und Schwächen eines Unternehmens mit externen Faktoren abgeglichen, um daraus eine Strategie für die Zukunft zu entwickeln. Nur wer seine Stärken und Schwächen kennt und sie auf die Chancen und Risiken des Marktes abstimmt, kann im Wettbewerb bestehen. Dieses Analysemodell möchte ich auch meinen Überlegungen zur Zukunft des Schiedswesens zugrunde legen: Wo liegen die Stärken des Schiedsamtswesens? Welche Vorteile kann eine Schiedsfrau, kann ein Schiedsmann streitenden Parteien bieten? Gibt es Schwachstellen? Welche Schlussfolgerungen können hieraus für die Zukunft gezogen werden? Lassen Sie mich zunächst auf die Stärken des Schiedsamtswesens eingehen. Warum sollte eine außergerichtliche Konfliktbeilegung bei einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann gegenüber einer gerichtlichen Entscheidung vorzugswürdig sein? Konflikte haben Nachdruck und Vervielfältigung Seite 1/7
2 meist einen Gegenstand, über den dann gestritten wird. Manche Streitobjekte kehren immer wieder. Zum Beispiel Geld, der Baum auf der Grenze zum Nachbarn, die beste Lebensführung. Wichtiger noch als der Konfliktgegenstand sind jedoch seine eigentlichen Ursachen, die hinter dem Konflikt stehenden Interessen. Wie bei einem Eisberg sind diese Ursachen oft sehr weitreichend und liegen unter der Oberfläche verborgen. Sie können in der Vergangenheit liegen oder die Wirkung von Ereignissen sein, die auf den ersten Blick mit der aktuellen Situation gar nichts zu tun haben. Sie hängen zusammen mit den Erfahrungen, Ängsten, Hoffnungen und vor allen Dingen mit den Interessen der beteiligten Menschen. Gute Chancen für eine nachhaltige und tragfähige Konfliktlösung bestehen immer dann, wenn es gelingt, diese Erfahrungen, Ängste, Hoffnungen und Interessen der Konfliktbeteiligten unter einen Hut zu bekommen. Mit anderen Worten: Der Königsweg der Konfliktlösung sind so genannte Win- Win-Lösungen. Hier wird eine Situation geschaffen, in der jeder die Wahrnehmung und auch das Gefühl hat, durch die Lösung etwas zu gewinnen und nicht nur zu verlieren. die außergerichtliche Streitbeilegung hat damit einen ganz entscheidenden Vorteil: Es gibt keine Verlierer! In einem Schlichtungsverfahren können sich die Parteien auf ihre Interessen konzentrieren. Sie können mit Hilfe eines neutralen Dritten gemeinsam eine für beide Seiten tragfähige, zukunftsfähige Lösung suchen. Ein solches Vorgehen ist in einem Gerichtsverfahren oft nicht möglich. In einem Gerichtsverfahren wird ein bestimmter Sachverhalt von einer Richterin oder einem Richter auf seine Rechtsfolgen untersucht. Die dann gefundenen Rechtsfolgen müssen allerdings nicht zwingend den Interessen der Parteien entsprechen. Sie entsprechen der geltenden Rechtslage, das ist klar. Aber: Gesetze sind abstrakt für eine Vielzahl von Sachverhalten formuliert worden. Die Besonderheiten jedes Einzelfalles können vom Gesetzgeber nicht vorhergesehen und formuliert werden. Und: Erinnern wir uns an den Eisberg: Viele Ursachen für einen Konflikt und auch die Interessen der Parteien an der Konfliktlösung liegen oft unter der Oberfläche verborgen. Da sie häufig rechtlich irrelevant sind, kommen sie in Nachdruck und Vervielfältigung Seite 2/7
3 einem Gerichtsprozess überhaupt nicht zur Sprache. Im Ergebnis kann also ein Verfahren bei einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann in vielen Fällen zeitnäher und kostengünstiger zu einer tragfähigen, nachhaltigen Lösung führen, die beiden Parteien gerecht wird. Und vor allen Dingen: Dort können Tatsachen berücksichtigt werden, die für den Konflikt der Parteien von wesentlicher oder sogar ausschlaggebender Bedeutung sind, rechtlich jedoch irrelevant sind. Damit steigt die Chance, dass ein Konflikt ein für alle Mal aus der Welt geräumt werden kann. Kommen wir nun zur Schwachstellenanalyse: Die Schiedsstellenstatistik. Wie Sie, die Schiedsfrauen und Schiedsmänner, aus Ihrer eigenen Erfahrung wissen: Die Anzahl der Fälle, die an die Schiedsstellen herangetragen werden, ist im Allgemeinen viel zu gering. Die Schiedsstellen werden offensichtlich von den Bürgerinnen und Bürgern noch nicht in dem Maße angenommen, wie dies wünschenswert wäre. Im Jahr 2004 gingen bei den niedersächsischen Schiedsleuten insgesamt Anträge auf Schlichtungsverhandlung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ein, in 888 Fällen konnte ein Schlichtungstermin stattfinden, zu dem beide Parteien erschienen. Wenn man diese Zahlen auf die einzelnen Schiedsstellen umrechnet, ergibt sich ein Aufkommen an bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten von etwas mehr als einem Fall jährlich pro Schiedsstelle. Sicherlich ist in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen, dass Ihr Einsatz in den Statistiken nicht 1 zu 1 widergespiegelt wird. Oft werden Sie auch telefonisch oder mündlich um Rat gefragt und leisten damit sozusagen erste Hilfe zur einvernehmlichen Streitbeilegung. Aber auch bei Berücksichtigung dieser»tür-und-angel- Fälle«sind wir uns sicher einig: Die Schiedsstellen werden nicht so häufig konsultiert, wie dies wünschenswert und hilfreich wäre. Damit, meine Damen und Herren, bin ich bereits bei Punkt 3 meiner vereinfachten SWOT-Analyse: Welche Schlussfolgerungen sind aus der Stärken- und Schwächenanalyse zu ziehen? Was sind die Zukunftschancen? Was können wir ausbauen? Welche konkreten Verbesserungsmöglichkeiten haben wir? Vor allen Dingen aus Ihren Kreisen wird in diesem Zusammenhang immer wieder die Forderung erhoben, auch in Niedersachsen die obligatorische Nachdruck und Vervielfältigung Seite 3/7
4 Streitschlichtung einzuführen. 15a EGZPO bietet den Bundesländern die Möglichkeit, die Zulässigkeit bestimmter Klagen davon abhängig zu machen, dass die Parteien zunächst eine außergerichtliche Schlichtung versuchen. Acht Bundesländer haben 15a EGZPO umgesetzt und entsprechende Schlichtungsgesetze erlassen. Die Schlichtungsgesetze waren zunächst überwiegend bis zum befristet, sind aber mittlerweile zumeist bis Ende 2008 verlängert worden. Niedersachsen hat bislang 15a EGZPO nicht umgesetzt. Wir wollten vor dem Erlass eines niedersächsischen Schlichtungsgesetzes die Erfahrungen der übrigen Bundesländer und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen abwarten. die verschiedenen Forschungsberichte liegen zwischenzeitlich vor. Die gemachten Erfahrungen und die Forschungsergebnisse scheinen unserer vorsichtigen Haltung gegenüber einer Umsetzung des 15a EGZPO Recht zu geben. Denn, die Begleitforscher sagen im Wesentlichen folgendes: 1. Die obligatorische Streitschlichtung hat nicht zu einer signifikanten Entlastung der Gerichte geführt. 2. Die bisher in 15 a EGZPO vorgesehenen Auswahlkriterien haben sich als untauglich erwiesen. Im Ergebnis sprechen sich die Gutachter deutlich gegen eine Fortführung der obligatorischen Streitschlichtung in der bisherigen Form aus. Angesichts dieser Ergebnisse haben sich die Justizministerinnen und Justizminister bei ihrer Konferenz im Juni 2005 darauf verständigt, geeignete Sachgebiete, die sich für die obligatorische Streitschlichtung eignen, weiter zu untersuchen. Sie haben die Bund-Länder-Arbeitsgruppe»Umsetzung des 15a EGZPO«damit beauftragt, konkrete Formulierungsvorschläge für eine Neufassung des 15a EGZPO zu erarbeiten. Zur Vorbereitung hat diese Arbeitsgruppe den Gerichten und betroffenen Verbänden einen Fragebogen übersandt und diese um eine Stellungnahme gebeten. Auch die Landesvereinigung Niedersachsen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen hat sich engagiert eingebracht und eine Stellungnahme abgegeben. Dafür ausdrücklich: Vielen Dank! Die Auswertung der Stellungnahmen Nachdruck und Vervielfältigung Seite 4/7
5 ist noch nicht abgeschlossen und wird sicherlich auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die einzelnen Gerichte und Verbände haben sehr engagiert und detailliert Stellung genommen und viel Arbeit investiert. Schon deshalb verbietet sich eine nur oberflächliche Auseinandersetzung mit den einzelnen Argumenten. Meine Damen und Herren, die Auswertung und den Abschlussbericht der Bund- Länder-Arbeitsgruppe»Umsetzung des 15a EGZPO«möchte ich abwarten, bevor ich in Niedersachsen über ein Schlichtungsgesetz entscheide. Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, jetzt ein Schlichtungsgesetz auf den Weg zu bringen, das dann nach seinem Inkrafttreten sofort wieder geändert werden muss. ich möchte aber an dieser Stelle Ihre Aufmerksamkeit auf einen anderen Aspekt lenken: Mit dem geringen Fallzahlaufkommen stehen die Schiedsstellen im Vergleich mit anderen Schlichtungseinrichtungen nicht alleine da. Es ist vielmehr allgemein so, dass Streitigkeiten insgesamt vorzugsweise vor Gericht ausgetragen werden, und außergerichtliche Streitbeilegungsangebote allgemein kaum beachtet werden. Woran liegt das? Nun, da gibt es sicherlich viele Ursachen: Zunächst einmal ist hier unser gut funktionierendes Gerichtswesen zu nennen. Auch der wirtschaftliche Druck bei vielen Anwälten mag die gerichtsorientierte Streitkultur fördern. Die Hauptursache für die geringe Akzeptanz der außergerichtlichen Schlichtungsangebote scheint mir jedoch deren geringer Bekanntheitsgrad zu sein. Eine von der Europäischen Kommission für den Bereich der Verbraucherstreitigkeiten in Auftrag gegebene Untersuchung ergab, dass überhaupt nur 54% der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher schon einmal etwas von außergerichtlichen Schlichtungsstellen wie z. B. Ombudsleuten gehört haben. Von den Personen, die bereits von Schieds-, Schlichtungs- und Vermittlungsstellen gehört haben, wären aber nur 19% nicht bereit, ihr Problem vor eine solche Schiedsstelle zu bringen. Diese Zahlen zeigen, dass das Schlichtungspotential vor allen Dingen deshalb nicht voll ausgeschöpft werden kann, weil die Parteien von den entsprechenden Angeboten keine Kenntnis haben. Dieses Fazit wird auch durch die Forschungsergebnisse unseres Projekt»Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen«gestützt. Wie einige Nachdruck und Vervielfältigung Seite 5/7
6 von Ihnen sicherlich wissen, hat das Niedersächsische Justizministerium im Jahr 2002 mit Unterstützung der Klosterkammer das Projekt Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen ins Leben gerufen. An sechs niedersächsischen Gerichten wurden drei Jahre lang Chancen und Grenzen der gerichtsnahen Mediation ausgelotet. Um wissenschaftliche Aussagen zu den Projektzielen treffen zu können, führten externe Evaluatoren umfangreiche, begleitende Untersuchungen durch. Dabei stellte sich heraus, dass zunächst kaum eine der Parteien das Konfliktlösungsverfahren Mediation kannte. Nach der Mediationsverhandlung gaben jedoch alle Befragten an, sich erneut auf eine gerichtsnahe Mediation einzulassen. Generell gab es also starke Vorbehalte gegenüber einem Verfahren, das die einzelnen Personen nicht kannten und nicht erlebt hatten und die Bereitschaft, ein bekanntes Verfahren zu wiederholen. Und dies, meine Damen und Herren, ist genau der Punkt, an dem wir unbedingt ansetzen müssen - die Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung: Die Angebote müssen den Bürgerinnen und Bürgern schlicht näher gebracht werden. Der Gang zur Schiedsfrau oder zum Schiedsmann muss für Bürgerinnen und Bürger zu einem selbstverständlichen Weg werden - und zwar unabhängig von staatlichem Zwang. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die außergerichtliche, einvernehmliche Streitbeilegung bekannter zu machen und weiter zu fördern. Das niedersächsische Justizministerium hat bereits ein Konzept für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit erarbeitet, um den Bekanntheitsgrad und damit die Akzeptanz der außergerichtlichen Streitschlichtung weiter zu fördern: So wird beispielsweise auch in diesem Jahr wieder ein Konfliktmanagement- Kongress im Landgericht Hannover stattfinden: Im Mittelpunkt des diesjährigen Kongresses werden Mietstreitigkeiten stehen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter, Mediatoren, Sachverständige, Verbandsvertreter und selbstverständlich Sie, liebe Schiedsfrauen und Schiedsmänner, sind herzlich eingeladen: Beschäftigen Sie sich am 8. Juli mit Themen wie»gemeinsam passen wir... in dieses ehrenwerte Haus! -Möglichkeiten und Chancen einer Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten«oder der Streitschlichtung in großen Wohnanlagen. Daneben planen wir eine Wanderausstellung zum Thema»außergerichtliche Streitbeilegung«, die durch sämtliche Landgerichte in Niedersachsen und ausgewählte Amtsgerichte touren soll. Sie soll den Rechtsanwältinnen und Nachdruck und Vervielfältigung Seite 6/7
7 Rechtsanwälten aber auch den Bürgerinnen und Bürgern Hintergrundwissen zum modernen Konfliktmanagement vermitteln und ihnen die Chancen aufzeigen, die eine konsensuale Streitbeilegung beispielsweise bei Schiedsleuten bietet. Und auch Sie, sehr verehrte Schiedsleute, können einen wichtigen Beitrag leisten: Machen Sie unaufhörlich Werbung in eigener Sache! Immer getreu dem Motto: Tue Gutes und rede darüber. Weisen Sie fortwährend auf die Schiedsstellen hin, veröffentlichen Sie beispielsweise im Gemeindeblatt regelmäßig Ihre Sprechzeiten, bieten Sie Informationsveranstaltungen an. Preisen Sie immer wieder die Vorzüge des Schiedswesens an: Kostengünstig, schnell, vertraulich - um nur einige zu nennen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die außergerichtliche, einvernehmliche Streitbeilegung bekannter zu machen und weiter zu fördern. Denn ich bin mir sicher: Das Schiedsamt ist ein bewährtes Modell mit Zukunft! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nachdruck und Vervielfältigung Seite 7/7
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