Zusammensetzung der Teilnehmergemeinschaft Wahl des Vorstands Weiterer Ablauf Bürgerbeteiligung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zusammensetzung der Teilnehmergemeinschaft Wahl des Vorstands Weiterer Ablauf Bürgerbeteiligung"

Transkript

1 Zusammensetzung der Teilnehmergemeinschaft Wahl des Vorstands Weiterer Ablauf Bürgerbeteiligung Copyright M. Aufleger 2012

2 Voraussetzungen: Die Projektbeschreibung und das Leitbild mit dem Maßnahmenplan durch das ALE wurde erstellt Der Antrag auf Anordnung des Verfahrens durch die Gemeinde ist erfolgt! Das Verfahren zur Durchführung der Dorferneuerung nach 4 DorfR durch das ALE ist angeordnet!

3 Wer gehört der Teilnehmergemeinschaft (TG)an? Die Eigentümer und Erbbauberechtigten, deren Grundstücke sich im Verfahrensgebiet befinden Jedes Mitglied der TG hat eine Stimme

4 Die Teilnehmergemeinschaft und die Gemeinde führen die Dorferneuerung gemäß 7.5 DorfR in gegenseitigem Einvernehmen sowie in gemeinsamer Verantwortung mit den Bürgerinnen und Bürgern durch! ist Träger des Verfahrens und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist eine Behörde auf Zeit mit umfangreichen Rechten handelt im Rahmen der Gesetze nach eigenem Ermessen

5 Die Teilnehmergemeinschaft und Gemeinde stellen auf der Grundlage der Ergebnisse der Projektvorbereitung und ggf. weiterer Erhebungen und Planungen unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange den Dorferneuerungsplan auf. Die Teilnehmergemeinschaft wählt im Einvernehmen mit der Gemeinde und dem Amt die Maßnahmen aus, die im Rahmen der Dorferneuerung ausgeführt werden sollen.

6 Wie viele Vorstände gibt es? 6 Vorstände und 6 Stellevertreter davon Je einer vom ALE und der Gemeinde Deuerling 4 Vorstände u. 6 Stellvertreter werden gewählt! Wer ist Wahlberechtigt? Alle Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft mit je einer Stimme pro Teilnehmer. Wer kann gewählt werden? alle Personen mit uneingeschränkter Geschäftsfähigkeit. Die Person muss nicht Mitglied der Teilnehmergemeinschaft sein.

7 Geschäftsführer der Teilnehmergemeinschaft Der Vorsitzende führt die Beschlüsse aus und vertritt die Teilnehmergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich Bauherr bei öffentlichen Maßnahmen Erstellung und Abwicklung der Finanzierung Grundstücksverhandlungen Information und Einbeziehung der Bürger Wahrung der Verschwiegenheit beim Datenschutz Amtsdauer 6 Jahre, anschließend Neuwahl.

8 ALE stellt einen Vorstand (Vorsitzender) Vorstand 6 Vorstände + 6 Stellvertreter Gemeinde stellt einen Vorstand Gemeinderat Teilnehmergemeinschaft wählt 4 Vorstände & Stellvertreter Kerngebiet der Dorferneuerung Kerngebiet & restliche Gemeindeteile Projektgruppen erarbeiten Vorschläge

9 Wer ist direkt /indirekt betroffen? Ortsteil Einwohner in % Deuerling ,16 Am Bach 77 3,76 Am Bahnhof ,69 Am Haslach ,91 Bachleiten 52 2,54 Heimberg 186 9,08 Hillohe ,64 Stegenhof 2 0,10 Steinerbrückl 105 5,12 Willibaldshäusl 0 0,00 gesamt , Deuerling Am Bach Am Bahnhof Am Haslach Bachleiten Heimberg Hillohe Stegenhof Steinerbrückl Willibaldshäusl

10 Fertigstellung der Projektbeschreibung und des Leitbilds zur Dorferneuerung Kostenschätzung zur Einstellung der Mittel Anordnung des Verfahrens Bildung der Teilnehmergemeinschaft Wahl des Vorstands Auswahl der ersten Maßnahmen Detailplanung und Ausschreibung der ersten Maßnahmen Durchführung der ersten Maßnahmen

11 Über die Teilnehmergemeinschaft => Teilnehmer aus dem Kerngebiet der Dorferneuerung Über Projektgruppen =>Bürgerinnen & Bürger aus allen Gemeindeteilen erarbeiten Konzepte und Vorschläge Mitdenken, mitplanen, mitreden - gemeinsam die Zukunft gestalten!

12 aber nicht immer allen!. Man kann es manchen Recht machen

13 Manfred Aufleger Copyright M. Aufleger 2012

Flurbereinigungsverfahren Homberg (Ohm) A 49. Informationstermin zur Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft

Flurbereinigungsverfahren Homberg (Ohm) A 49. Informationstermin zur Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigungsverfahren Homberg (Ohm) A 49 Informationstermin zur Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Timo Karl Amt für Bodenmanagement Fulda Außenstelle Lauterbach Ländliches Bodenmanagement

Mehr

Vorstandswahl zur Dorferneuerung. Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl

Vorstandswahl zur Dorferneuerung. Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl Vorstandswahl zur Dorferneuerung Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl Tagesordnung Erläuterungen der Aufgaben der TG bzw. des Vorstandes Information zur Vorstandswahl Wahl des Vorstandes Allgemeine

Mehr

Vereinfachte Flurbereinigung Deilinghofen

Vereinfachte Flurbereinigung Deilinghofen Vereinfachte Flurbereinigung Deilinghofen Teilnehmerversammlung zur Wahl des Vorstandes Hemer, 22.08.2012 1 Ablauf Begrüßung und Einführung Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, dem Vorstand und dem

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Ländliche Entwicklung in Bayern Informationsveranstaltung

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Ländliche Entwicklung in Bayern Informationsveranstaltung Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Ländliche Entwicklung in Bayern Informationsveranstaltung Zweite Aufklärung zur Flurneuordnung Wittelshofen 2 Dipl.-Ing. Alexander Zwicker 23. September 2011

Mehr

Flurbereinigungsverfahren Talsperre Heyda

Flurbereinigungsverfahren Talsperre Heyda Tagesordnung 1. Was ist in der Flurbereinigung bis heute geschehen? / Wie ist der weitere Verfahrensablauf? 2. Was ist die Teilnehmergemeinschaft (TG)? 3. Erläuterungen zum Vorstand der TG 4. Aufgaben

Mehr

Grundlagen zur Anordnung eines Verfahrens: Rechtliche Grundlagen

Grundlagen zur Anordnung eines Verfahrens: Rechtliche Grundlagen Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern Waldflurneuordnung Lichtenau III Aufklärungsversammlung BD Hans Hiebl 11.10.2018 - Rechtliche Grundlagen Seite 2 Grundlagen zur Anordnung eines Verfahrens: Rechtliche

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern. Gemeindeentwicklung durch Dorferneuerung

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern. Gemeindeentwicklung durch Dorferneuerung Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Gemeindeentwicklung durch Dorferneuerung BD Günter Plepla 14. März 2011 - Rathaus Malching aus: Malchinger Gemeindeblatt 2010 Seite 3 Dorferneuerung ein langes

Mehr

Aufklärungsversammlung Dorferneuerung Martinlamitz Dipl.-Ing. Lothar Winkler 19. Oktober 2016

Aufklärungsversammlung Dorferneuerung Martinlamitz Dipl.-Ing. Lothar Winkler 19. Oktober 2016 Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Aufklärungsversammlung Dorferneuerung Martinlamitz Dipl.-Ing. Lothar Winkler 19. Oktober 2016 Seite 2 Aufklärungsversammlung Tagesordnung: 1. Aufklärungsversammlung

Mehr

Dorferneuerung Diebach

Dorferneuerung Diebach >> Zukunft für unser Dorf

Mehr

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigungsverfahren Wetter B 252 Herzlich Willkommen zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Wetter, 19.01.2016 Ihre Ansprechpartner Flurbereinigungsbehörde Amt für Bodenmanagement Marburg

Mehr

Satzung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Satzung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Knorr-Bremse Global Care e.v. Der Verein hat seinen Sitz in München. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck des Vereins Der Verein verfolgt

Mehr

S A T Z U N G ARBEITSGEMEINSCHAFT DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE HAMBURG E. V.

S A T Z U N G ARBEITSGEMEINSCHAFT DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE HAMBURG E. V. S A T Z U N G ARBEITSGEMEINSCHAFT DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE HAMBURG E. V. 1 Name Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e. V. Um die Fortführung der Idee und Ziele zu gewährleisten,

Mehr

Herzlich Willkommen. Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Teufelsmoor

Herzlich Willkommen. Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Teufelsmoor Herzlich Willkommen zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Teufelsmoor 15.05.2018 1 Geschäftsstelle Bremerhaven Borriesstr. 46 27570 Bremerhaven Michael Kießig

Mehr

Bodenordnungsverfahren Schloen StALU WM

Bodenordnungsverfahren Schloen StALU WM Staatliches Amt für Landwirtschaft Bodenordnungsverfahren Schloen StALU WM Schloen, den 27. Mai 2016 Maßnahmen der ländlichen Entwicklung werden In Mecklenburg-Vorpommern mit Mitteln der Europäischen Union

Mehr

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz des Vereins

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz des Vereins S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Gemeinschaft der Immobilieneigentümer e.v." (im folgenden "G.d.I." genannt) und ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Sitz des

Mehr

hiermit lade ich Sie zur Jahreshauptversammlung des Schulvereines Büchen e.v. am

hiermit lade ich Sie zur Jahreshauptversammlung des Schulvereines Büchen e.v. am Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zur Jahreshauptversammlung des Schulvereines Büchen e.v. am Donnerstag den 2. November 2017 um 19:00 Uhr im Schulzentrum Büchen, Raum A120

Mehr

S a t z u n g. 4. Aufnahme neuer Mitglieder

S a t z u n g. 4. Aufnahme neuer Mitglieder S a t z u n g 1. Name und Sitz Der Verein wurde im Jahre 1912 gegründet. Klues war früher innerhalb der Gemeinde Niehuus, aber zunächst auch nach der 1909 vollzogenen Eingliederung in die Stadt Flensburg

Mehr

Vorstandswahl. Vereinfachte Flurbereinigung Uhlen Hamm. Willkommen zur Vorstandswahl am

Vorstandswahl. Vereinfachte Flurbereinigung Uhlen Hamm. Willkommen zur Vorstandswahl am Vorstandswahl Vereinfachte Flurbereinigung Uhlen Hamm Willkommen zur Vorstandswahl am 14.12.2017 Folie 1 Ablauf der heutigen Veranstaltung Einleitender Vortrag zur Vorstandswahl Wahl des Vorstandes der

Mehr

4. Planung von Baumaßnahmen im Dorf

4. Planung von Baumaßnahmen im Dorf 4. Planung von Baumaßnahmen im Dorf a) Klären der Aufgabenstellung - Maßnahme in Projektbeschreibung und Dorferneuerungsplan enthalten? - Budget ausreichend? - Realisierung möglich (Abklären des Zeitplans

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern Az. P/A3-G7533 München, 06. Dezember 2013 Ländliche Entwicklung in Oberbayern Verfahren Joshofen II - Dorferneuerung Stadt Neuburg a.d. Donau Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Mehr

Ablaufschema Flurbereinigung

Ablaufschema Flurbereinigung Ablaufschema Flurbereinigung 1. Vorverfahren 2. Neugestaltungsgrundsätze 3. Aufklärung der Grundstückseigentümer 4. Anordnung der Flurbereinigung 5. Veränderungssperre 7. Ermittlung der Beteiligten 6.

Mehr

Satzung. des Vereins ROTARY-ORCHESTER ORCHESTER DEUTSCHLAND

Satzung. des Vereins ROTARY-ORCHESTER ORCHESTER DEUTSCHLAND Satzung des Vereins ROTARY-ORCHESTER ORCHESTER DEUTSCHLAND Satzung des Vereins Rotary-Orchester Deutschland e.v. Die Satzung ist am 13. Juni 2001 errichtet worden. Der Verein ist am 15. August 2001 unter

Mehr

Forum Dorferneuerung. Informationsveranstaltung am 30. Mai Das Dienstgebiet umfasst damit zwölf Landkreise und fünf kreisfreie Städte

Forum Dorferneuerung. Informationsveranstaltung am 30. Mai Das Dienstgebiet umfasst damit zwölf Landkreise und fünf kreisfreie Städte Inhalt Forum Dorferneuerung Informationsveranstaltung am 30. Mai 2008 Zuständigkeiten Möglichkeiten mit dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm Rolle des Amtes für Ländliche Entwicklung Ablauf und Finanzierungsmöglichkeiten

Mehr

SMV-Satzung. des Carlo-Schmid-Gymnasiums

SMV-Satzung. des Carlo-Schmid-Gymnasiums SMV-Satzung des Carlo-Schmid-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Grundsätzlich stehen jedem Schüler

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Gz. A V 7533 Verfahren Zeholfing - Dorferneuerung Stadt Landau a.d.isar, Landkreis Dingolfing-Landau Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte M = 1 : 2500

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben Gz. A V 7533 Verfahren Mittelneufnach II - Dorferneuerung Gemeinde Mittelneufnach, Landkreis Augsburg Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte M = 1 : 2 500

Mehr

Ordnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder. Präambel

Ordnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder. Präambel Ordnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder Präambel Das Angebot familienergänzender Dienste durch den Träger der Tageseinrichtung für Kinder (Evangelischer Gesamtverband

Mehr

1: Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2: Zweck, Aufgaben. 3: Mitgliedschaft

1: Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2: Zweck, Aufgaben. 3: Mitgliedschaft Satzung Stand: 09. Mai 2014 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Bildungszentrum für erneuerbare Energien in Schleswig-Holstein e. V. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim

Mehr

Satzung Straßenkinder-Tansania e.v.

Satzung Straßenkinder-Tansania e.v. Satzung Straßenkinder-Tansania e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Straßenkinder-Tansania e.v." Er hat seinen Sitz in Südergellersen und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Satzung. des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v.

Satzung. des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v. Satzung des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v. in der Beschlussfassung vom 25.05.1988 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Gewerbe- und Verkehrsverein Sendenhorst-Albersloh

Mehr

Zukunft in Grünau e. V

Zukunft in Grünau e. V SATZUNG DES VEREINS Zukunft in Grünau e. V. 01.10.2011 Zukunft in Grünau e. V., Regattastraße 158, 12527 Berlin-Grünau 1 Name Der Verein führt den Namen Zukunft in Grünau nach seiner Eintragung mit dem

Mehr

SATZUNG. der Deutsche Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

SATZUNG. der Deutsche Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin SATZUNG der Deutsche Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin 1 Name, Sitz und Rechtsform Die Stiftung führt den Namen Deutsche Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Sie ist eine

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Reute

Hauptsatzung der Gemeinde Reute Hauptsatzung der Gemeinde Reute Aufgrund von 4 Gemeindeordnung Baden - Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat Reute am 18. Februar 2016 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt -Flurbereinigungsbehörde- Az.: 30a/5433.3-72-31201 Flurneuordnungsverfahren: Jahmen-Wozeten (NEU Jahmen ) Landkreis: Rostock n: Diekhof, Laage Stadt Öffentliche

Mehr

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. 1 - Name und Sitz 1. Nach der Eintragung im Vereinsregister führt der Verband den Namen: Land- und

Mehr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden

Mehr

Gesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g

Gesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g 1 Name und Sitz Die Gesellschaft hat den Namen: "Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v.". Die Gesellschaft

Mehr

Satzung: Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen. Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen

Satzung: Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen. Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen Satzung: Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen 1 (Name, Sitz) 1. Der Verein führt den Namen: Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen 2. Der Sitz des Vereins ist Königs Wusterhausen 3. Er

Mehr

Flurneuordnung Staufen (L 123)

Flurneuordnung Staufen (L 123) Flurneuordnung Staufen (L 123) (TG) gem. 21 FlurbG am gem. 21 FlurbG - Vogtsburg-Burkheim (Nonnental) 09.04.2014 Folie 1 Ladung zur heutigen Veranstaltung Öffentliche Bekanntmachung zw. 18.08.2016 und

Mehr

Gesetz über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Gesetz).

Gesetz über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Gesetz). Gesetz über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Gesetz). Vom 7. Juni 1974 (GVBl. S. 1338), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl.

Mehr

Satzung Straßenkinder Tansania e.v.

Satzung Straßenkinder Tansania e.v. Satzung Straßenkinder Tansania e.v. in der Fassung vom 11.05.2012 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck und Ziel 3 Mitgliedschaft 4 Aufnahme 5 Beiträge 6 Beendigung der Mitgliedschaft 7 Organe 8 Mitgliederversammlung

Mehr

SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt

SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Jeder Schüler kann mit der

Mehr

Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.v.

Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.v. Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Satzung Der Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall, eingetragener Verein, im folgenden Verein genannt, hat seinen

Mehr

Franz Künstler e.v. Verein für Arbeitnehmerbildung. Satzung

Franz Künstler e.v. Verein für Arbeitnehmerbildung. Satzung Seite 1 von 5 Franz Künstler e.v. Verein für Arbeitnehmerbildung Satzung (Fassung vom 28. August 2004) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Franz Künstler Verein für Arbeitnehmerbildung.

Mehr

Satzung Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen. Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen

Satzung Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen. Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen Satzung Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen 1 (Name, Sitz) 1. Der Verein führt den Namen: Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen 2. Der Sitz des Vereins ist Königs Wusterhausen 3. Er soll

Mehr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität

Mehr

Bürgerverein Wellingsbüttel e. V. Satzung

Bürgerverein Wellingsbüttel e. V. Satzung Bürgerverein Wellingsbüttel e. V. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der eingetragene Verein - führt den Namen» Bürgerverein Wellingsbüttel e. V. «- wird für seine Arbeit in Kunst und Kultur als» Kulturkreis

Mehr

Satzung für den LandFrauenverein Bramstedt und Umgebung

Satzung für den LandFrauenverein Bramstedt und Umgebung Niedersächsischer LandFrauenverband Hannover e.v. Satzung für den LandFrauenverein Bramstedt und Umgebung 1 Name (1) Der Verein führt den Namen: LandFrauenverein Bramstedt und Umgebung (2) Der Verein wurde

Mehr

Flurbereinigung im Land Brandenburg - ein Kernbereich der ländlichen Entwicklung

Flurbereinigung im Land Brandenburg - ein Kernbereich der ländlichen Entwicklung Verfahrensablauf einer Regelflurbereinigung Vorbereitung Initiative von Gemeinden, Betrieben, Unternehmen, Privaten zur Beantragung eines Flurbereinigungsverfahrens Abgrenzung und Betrachtung eines Untersuchungsraums

Mehr

Geschäftsordnung. für den Beirat für Zukunftsfragen der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.

Geschäftsordnung. für den Beirat für Zukunftsfragen der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid. Geschäftsordnung für den Beirat für Zukunftsfragen der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid. Der Rat der Gemeinde hat am 13.12.2000 folgende Geschäftsordnung beschlossen: Präambel Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Mehr

Satzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer

Satzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer Satzung des Fördervereins der Edmund-Weller-Str. 1 58675 Hemer 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Regenbogen-Schule e.v. Er hat seinen Sitz in Hemer und ist im Vereinsregister

Mehr

Stadtelternrat der Kindergärten und Schulen in Bad Honnef Satzung

Stadtelternrat der Kindergärten und Schulen in Bad Honnef Satzung Stadtelternrat der Kindergärten und Schulen in Bad Honnef Satzung 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der am 6.12.1999 gegründete Stadtelternrat führt den Namen Stadtelternrat der Kindergärten und Schulen

Mehr

Geschäftsordnung des Beirats verpackvkonkret

Geschäftsordnung des Beirats verpackvkonkret Geschäftsordnung des Beirats verpackvkonkret Seite 1 von 8 Präambel Die Arbeitsgemeinschaft VerpackV konkret hat das Ziel, ein gemeinsames Verständnis der Inhalte der Verpackungsverordnung (VerpackV) zu

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Bundesfachschule für Betriebswirtschaft im Kfz-Gewerbe (BFC) e.v. Name und Sitz

S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Bundesfachschule für Betriebswirtschaft im Kfz-Gewerbe (BFC) e.v. Name und Sitz Stand: 13.06.2012 S A T Z U N G des Vereins zur Förderung der Bundesfachschule für Betriebswirtschaft im Kfz-Gewerbe (BFC) e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung der Bundesfachschule

Mehr

Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein

Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein 1 Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein 1 Name und Sitz (1) Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein

Mehr

Statut Angehörigenbeirat im St. Josefshaus Herten AUFMERKSAM FÜR DEN MENSCHEN

Statut Angehörigenbeirat im St. Josefshaus Herten AUFMERKSAM FÜR DEN MENSCHEN Statut Angehörigenbeirat im St. Josefshaus Herten 1. Präambel Die Arbeit im St. Josefshaus für Menschen mit Behinderungen ist geprägt durch den Auftrag der christlichen Nächstenliebe. Dies kommt in unserer

Mehr

Satzung des Haus und Grund e.v. Borkum

Satzung des Haus und Grund e.v. Borkum Satzung des Haus und Grund e.v. Borkum 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen Haus und Grund e.v. Borkum, im folgenden Verein genannt und ist im Vereinsregister eingetragen. Er hat seinen

Mehr

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Kurdistanhilfe e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR 13384 eingetragen. 1 Nr. 2 Der Verein

Mehr

Vorstandsschulung am in Tännesberg

Vorstandsschulung am in Tännesberg Flurneuordnung / Dorferneuerung Guteneck-Weidenthal Flurneuordnung / Dorferneuerung Riglasreuth-Weihermühle Dorferneuerung Lengenfeld Vorstandsschulung am 10.10.2015 in Tännesberg Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Gz. L A 7533-1154 Verfahren Martinlamitz II - Dorferneuerung Stadt Schwarzenbach a.d.saale, Landkreis Hof Flurbereinigungsbeschluss Anlagen 1 Gebietskarte M =

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister

Mehr

Satzung der. Alzheimer Gesellschaft Stormarn e.v. Selbsthilfe Demenz

Satzung der. Alzheimer Gesellschaft Stormarn e.v. Selbsthilfe Demenz Satzung der Alzheimer Gesellschaft Stormarn e.v. Selbsthilfe Demenz 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alzheimer Gesellschaft Stormarn e.v. Selbsthilfe Demenz Er soll im Vereinsregister

Mehr

S A T Z U N G des Vereins. Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v.

S A T Z U N G des Vereins. Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v. S A T Z U N G des Vereins Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v. (in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 10. April 2006, eingetragen in das Vereinsregister

Mehr

Verein der Freunde und Förderer. der. Grundschule Alpenrod

Verein der Freunde und Förderer. der. Grundschule Alpenrod S a t z u n g Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Alpenrod 1. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Name (1) Der Verein trägt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Alpenrod

Mehr

Seniorenbeirat der Stadt Brilon

Seniorenbeirat der Stadt Brilon Seniorenbeirat der Stadt Brilon Satzung 1 Name und Sitz Die Seniorenvertretung führt den Namen Seniorenbeirat der Stadt Brilon. Der Seniorenbeirat hat seinen Sitz in Brilon. 2 Zweck Der Seniorenbeirat

Mehr

Öffentliches Informationsgespräch durch das Landratsamt Heilbronn -Flurneuordnungsamt

Öffentliches Informationsgespräch durch das Landratsamt Heilbronn -Flurneuordnungsamt Öffentliches Informationsgespräch durch das Landratsamt Heilbronn -Flurneuordnungsamt- 14.03.2017 Überlegungen über mögliche Maßnahmen in den Rebgewannen Alte Burg, Kagershart und Webert Vorstellung der

Mehr

Satzung. "Donau-Löwen 79 Donauwörth e.v."

Satzung. Donau-Löwen 79 Donauwörth e.v. Satzung "Donau-Löwen 79 Donauwörth e.v." Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 16. Mai 2015 Satzung des Fanclubs "Donau-Löwen 79 Donauwörth e.v." 1 Name, Rechtsform und Sitz Der Verein führt den

Mehr

Vereinssatzung der Freien Wähler St. Georgen / Schwarzwald e.v.

Vereinssatzung der Freien Wähler St. Georgen / Schwarzwald e.v. Vereinssatzung der Freien Wähler St. Georgen / Schwarzwald e.v. 1 Name, Sitz und Ursprung 1.1 Der Verein führt den Namen Freie Wähler St. Georgen/Schwarzwald e. V. 1.2 Er hat seinen Sitz in St. Georgen

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg, den Unterfranken Zeller Straße 40

Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg, den Unterfranken Zeller Straße 40 Amt für Ländliche Entwicklung 97082 Würzburg, den 24.02.2011 Unterfranken Zeller Straße 40 Nr. LD- B - A 7533-404 Dorferneuerung Rüdenhausen, Markt Rüdenhausen, Landkreis Kitzingen I. Flurbereinigungsbeschluss

Mehr

Satzung. Deutsch-Französische Gesellschaft. Schleswig-Holstein e.v. Sitz Kiel. (Stand 1998) Form und Zweck

Satzung. Deutsch-Französische Gesellschaft. Schleswig-Holstein e.v. Sitz Kiel. (Stand 1998) Form und Zweck Satzung Deutsch-Französische Gesellschaft Schleswig-Holstein e.v. Sitz Kiel (Stand 1998) 1 Form und Zweck Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Vertiefung des kulturellen Verständnisses, des persönlichen

Mehr

Satzung der HHL Alumni Association e.v.

Satzung der HHL Alumni Association e.v. Satzung der HHL Alumni Association e.v. (zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.09.2015) 1 Name Der Verein trägt den Namen "HHL Alumni Association e.v.". 2 Sitz Der Sitz des

Mehr

Name 1 Unter dem Namen Schwyzer-Wanderwege (SW) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Name 1 Unter dem Namen Schwyzer-Wanderwege (SW) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Statuten für Verein Schwyzer Wanderwege Art. 1 Name, Sitz Name 1 Unter dem Namen Schwyzer-Wanderwege (SW) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Ausrichtung 2 Als Aktivmitglied der Schweizer

Mehr

Gemeindeentwicklung Fraunberg e.v. Satzung des Vereins. Fassung nach der 1. Sitzung des Ausschusses Gemeindeentwicklung vom

Gemeindeentwicklung Fraunberg e.v. Satzung des Vereins. Fassung nach der 1. Sitzung des Ausschusses Gemeindeentwicklung vom Gemeindeentwicklung Fraunberg e.v. Satzung des Vereins Fassung nach der 1. Sitzung des Ausschusses Gemeindeentwicklung vom 24.09.2003 Gemeindeentwicklung Fraunberg e.v. Satzung des Vereins 1 Name, Sitz

Mehr

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - 0 Allgemeine Verwaltung Az: 020.05 HAUPTSATZUNG vom 26.07.1963 in Kraft seit 15.10.1963 geändert am: 01.08.1969 in Kraft seit: 01.08.1969 geändert am: 18.10.1974 in Kraft

Mehr

Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein - in der Fassung vom 5. März

Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein - in der Fassung vom 5. März Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein - in der Fassung vom 5. März 2016-1 Name und Sitz Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

Mehr

Lippischen Gesellschaft für Politik und Zeitgeschichte e. V.

Lippischen Gesellschaft für Politik und Zeitgeschichte e. V. Satzung der Lippischen Gesellschaft für Politik und Zeitgeschichte e. V. 1 In der Fassung vom 02.05.2017 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Lippische Gesellschaft für Politik und Zeitgeschichte

Mehr

Satzung. Name und Sitz des Vereins

Satzung. Name und Sitz des Vereins Satzung 1 Name und Sitz des Vereins Der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.v. Lahr im Folgenden Verein genannt, ist die Vereinigung der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer im Raum Lahr. Er führt

Mehr

Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz

Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal

Mehr

-Satzung- (vom 17. August 1994) geändert aufgrund der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 29. März 2004 und vom 20.

-Satzung- (vom 17. August 1994) geändert aufgrund der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 29. März 2004 und vom 20. -Satzung- (vom 17. August 1994) geändert aufgrund der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 29. März 2004 und vom 20. März 2007 Verein zur Förderung des Norddeutschen Wasserzentrums Moorbeerenweg

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma Vom 11.05.2007 Auf Grund von 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 ( SächsGVBl.

Mehr

Freundeskreis der Stadtbibliothek Friedberg (Hessen) e.v.

Freundeskreis der Stadtbibliothek Friedberg (Hessen) e.v. Freundeskreis der Stadtbibliothek Friedberg (Hessen) e.v. -Satzung- 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Stadtbibliothek Friedberg (Hessen) e.v. und soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. Literaturhaus Halle (Saale) e.v. (im Folgenden Verein genannt)

Satzung. Literaturhaus Halle (Saale) e.v. (im Folgenden Verein genannt) Satzung 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Literaturhaus Halle (Saale) e.v. (im Folgenden Verein genannt) (2) Der Sitz des Vereins ist Halle (Saale). (3) Der Verein

Mehr

Gemeinde Ketsch Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates Ketsch

Gemeinde Ketsch Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates Ketsch Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates Ketsch Ziele und Aufgaben (1) Der Jugendgemeinderat Ketsch ist die Interessenvertretung von Jugendlichen in der Gemeinde Ketsch. Die Belange von Jugendlichen sollen

Mehr

S AT Z U N G. des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins ACHIM E.V.

S AT Z U N G. des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins ACHIM E.V. 0 S AT Z U N G des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins ACHIM E.V. 1 1 Name, Zweck und Sitz des Vereins 1. Der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Achim e.v., im folgenden "Verein" genannt,

Mehr

S A T Z U N G. der Freunde und Förderer des Radio-Sinfonieorchesters Stuttgart des SWR e.v.

S A T Z U N G. der Freunde und Förderer des Radio-Sinfonieorchesters Stuttgart des SWR e.v. S A T Z U N G der Freunde und Förderer des Radio-Sinfonieorchesters Stuttgart des SWR e.v. 1 Name und Zweck 1. Der Verein trägt den Namen Freunde und Förderer des Radio-Sinfonieorchesters Stuttgart des

Mehr

Satzung der Grafe-Stiftung

Satzung der Grafe-Stiftung Satzung der Grafe-Stiftung vom 19.06.2007 Auf der Grundlage des 10 des Gesetzes über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen Stiftungsgesetz vom 13.09.1990 (Gesetzblatt der DDR Teil I Seite 1483) hat

Mehr

satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service

satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service e.v. SES Senior Experten Service Zukunft braucht Erfahrung Fassung vom 23.04.2014 Satzung Präambel: Werden in der folgenden Satzung sprachlich vereinfachte

Mehr

Anlage 5. Vereinssatzung der Vereinigung Kommunaler Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern e.v. (VKIB)

Anlage 5. Vereinssatzung der Vereinigung Kommunaler Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern e.v. (VKIB) Anlage 5 Vereinssatzung der Vereinigung Kommunaler Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern e.v. (VKIB) Hinweis: In der Satzung sind alle Personalien geschlechtsneutral bezeichnet Inhaltsübersicht

Mehr

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Apfelweinstiftung Hessen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Zusatz e.v. Sitz des Vereins ist Maintal.

Mehr

Satzung der Karnevalsgesellschaft. Spass am Karneval

Satzung der Karnevalsgesellschaft. Spass am Karneval Satzung der Karnevalsgesellschaft Spass am Karneval 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen Spass am Karneval und hat den Sitz in Overath. 2. Er soll in das Vereinsregister Bergisch Gladbach eingetragen

Mehr

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Satzung zur gemeinsamen Durchführung der Studiengänge Public und Nonprofit-Management und Nonprofit-Management

Mehr

des Fördervereins In der Schmellenbach e.v. zur Unterstützung des SV Netphen 1912 e.v.

des Fördervereins In der Schmellenbach e.v. zur Unterstützung des SV Netphen 1912 e.v. Satzung des Fördervereins In der Schmellenbach e.v. zur Unterstützung des SV Netphen 1912 e.v. Satzung vom 03.03.2017 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 12.02.2016 gegründete Verein führt den Namen

Mehr

1 Ziele und Aufgaben. (3) Die Aufgabenschwerpunkte des Beirates beziehen sich auf die Lebensbereiche. 2 Rechte und Pflichten

1 Ziele und Aufgaben. (3) Die Aufgabenschwerpunkte des Beirates beziehen sich auf die Lebensbereiche. 2 Rechte und Pflichten Satzung der Stadt Freiburg i.br. über die Beteiligung von in Freiburg lebenden Menschen mit Behinderungen am kommunalen Geschehen (Behindertenbeiratssatzung) vom 06.12.2016 Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Umlegungsausschussverordnung (UAVO) vom 27. Juni 2007

Umlegungsausschussverordnung (UAVO) vom 27. Juni 2007 Umlegungsausschussverordnung (UAVO) vom 27. Juni 2007 Aufgrund des 46 Abs. 2, des 80 Abs. 5 Satz 1 und des 212 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt

Mehr

Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) 1 Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft

Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) 1 Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft 232 Entwurf Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) 1 Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft (1) Unbeschadet sonstiger Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch kann die Gemeinde

Mehr

Bürger-Stiftung Vettelschoß

Bürger-Stiftung Vettelschoß Bürger-Stiftung Vettelschoß Stiftungsgeschäft Hiermit errichtet die Ortsgemeinde Vettelschoß die Bürger-Stiftung mit Sitz in 53560 Vettelschoß. Mit der Stiftung verfolgen wir das Ziel, die Kultur-, Jugend-

Mehr

- 1 - Bürgerstiftung Stadt Weinsberg

- 1 - Bürgerstiftung Stadt Weinsberg - 1 - STADT WEINSBERG LANDKREIS HEILBRONN Bürgerstiftung Stadt Weinsberg Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Weinsberg am 3. Juni 2008 folgende Änderung der

Mehr

Vom 21. November (ABl. S. 291) Inhaltsübersicht

Vom 21. November (ABl. S. 291) Inhaltsübersicht Kirchengemeindestrukturgesetz KGStruktG 110 Kirchengesetz über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden, die Bildung von Kirchengemeindeverbänden und die Bildung von Untergliederungen von Kirchengemeinden

Mehr

Deutscher Camping-Club e. V. Caravan-, Motorcaravan und Zeltsportverband. Landesverband Berlin e. V. Satzung. Name und Sitz

Deutscher Camping-Club e. V. Caravan-, Motorcaravan und Zeltsportverband. Landesverband Berlin e. V. Satzung. Name und Sitz Deutscher Camping-Club e. V. Caravan-, Motorcaravan und Zeltsportverband Landesverband Berlin e. V. Satzung Name und Sitz 1 1, Der Verein führt den Namen: Deutscher Camping Club ev, Caravan-, Motorcaravan-

Mehr

Satzung der Gemeinde Rickling über die Bildung eines Seniorenbeirates

Satzung der Gemeinde Rickling über die Bildung eines Seniorenbeirates Satzung der Gemeinde Rickling über die Bildung eines Seniorenbeirates Aufgrund des 4 in Verbindung mit 47 d und 47 e der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein in der zur Zeit gültigen Fassung wird nach

Mehr