7. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum
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- Benedikt Lichtenberg
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1 7. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum Düsseldorf, 23. Juni 2017 Dirk Bartholomy, Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH
2 1 Übersicht Was ist passiert? Der Sachverhalt zum Massenunfall A19 Was ist ein Massenunfall? Die alten Grundsätze beim GDV Wie haben wir reguliert? Die Vorgehensweise bei uns Was haben wir gelernt? Anpassung der Grundsätze
3 Massenunfall A19 Was ist passiert? Der Sachverhalt 2
4 Was ist ein Massenunfall? Die alten Grundsätze beim GDV 11 Voraussetzungen für gemeinsame Regulierungsaktion: Mindestens 50 beteiligte Fahrzeuge Unfallhergang nur schwer aufklärbar Enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang Lenkungskommission entscheidet Kommission beauftragt regulierende Versicherer hier: Allianz, HUK-Coburg, AachenMünchener Regulierungsaktion der deutschen Autoversicherer im Interesse der Verkehrsopfer Regulierung nach Sach- und Rechtslage mit einheitlichen Grundsätzen Nur Frontschaden: 25 % Nur Heckschaden: 100 % Front- und Heckschaden: 2/3
5 Was ist ein Massenunfall? Die alten Grundsätze beim GDV 12 Allgemeinkosten werden über den GDV den regulierenden Versicherern zugeteilt (Feuerwehr, Rettungsdienste, Landesamt für Straßenbau und Verkehr) Abrechnung erfolgt über den GDV Aufteilung der Gesamtaufwendungen und Kosten auf die Versicherer der beteiligten Fahrzeuge nach Zahl der Fahrzeuge Keine Rückstufung der betroffenen Versicherungsnehmer Regulierende Versicherer erhalten pauschale Kostenerstattung auf Basis der Internal Regulations (Grüne Karte Abkommen) Freiwillige Regulierungsaktionen seit Massenunfälle mit einem Volumen von rund 7 Mio. Euro
6 Wie haben wir reguliert? Die Vorgehensweise bei uns 13 Abstimmung unter den beteiligten Versicherern AachenMünchener: Fahrtrichtung Berlin Allianz: Fahrtrichtung Rostock 1-30 HUK-Coburg: Fahrtrichtung Rostock 31 - Ende Bildung eines Regulierungsteams Massenunfall A19 Juristin, Spezialistin für Personengroßschäden Versicherungsfachwirtin, Erfahrung in der Regulierung von Blechschäden Gruppenleiter als Koordinator und Ansprechpartner für GDV und andere regulierende Versicherer GDV und Versicherer geben Pressemitteilung heraus Problem der Informationsbeschaffung bei laufenden Ermittlungen der Autobahnpolizei
7 Wie haben wir reguliert? Die Vorgehensweise bei uns Fahrzeuge Nur inländische Beteiligte Halterermittlung über Zentralruf möglich Einheitliches Anschreiben an alle Fahrzeughalter Vorstellung der Regulierungsaktion der Autoversicherer Angebot der Regulierung auf Basis der vereinbarten Quoten Bitte um Weitergabe der Information an Fahrer und weitere Fahrzeuginsassen Regulierung für 25 Anspruchsteller (Fahrer, Halter, Insassen) Fahrzeugschäden und moderate Personenschäden Nicht-Inanspruchnahme vorrangig bei bestehender Vollkaskoversicherung
8 Wie haben wir reguliert? Die Vorgehensweise bei uns 16 Der Unfall hinterlässt acht Tote und rund 100 Verletzte sowie traumatisierte Hilfskräfte. Koordination der Krisenintervention für Überlebende, Hinterbliebene und Einsatzkräfte durch Landeszentralstelle Psychosoziale Notfallversorgung Mecklenburg-Vorpommern Durchführung von Einzelgesprächen, Gedenkgottesdienst und Hinterbliebenentreffen Hinterbliebenentreffen 2012 ermöglicht durch finanzielle Unterstützung der AachenMünchener
9 Wie haben wir reguliert? Die Vorgehensweise bei uns 17 Der Großteil der Finanzierung des Treffens wurde durch die AachenMünchener Versicherung erbracht und machte das Treffen in dieser Form erst möglich. Den Versicherern sei an dieser Stelle im Namen der Angehörigen ausdrücklich gedankt! Dipl.-Psych. Kati Möbius, Leiterin PSNV Mecklenburg- Vorpommern
10 Was haben wir gelernt? Anpassung der Grundsätze 18 Seit Voraussetzungen für gemeinsame Regulierungsaktion: Mindestens 40 statt 50 beteiligte Fahrzeuge Unfallhergang nur schwer aufklärbar Nun einheitliches verursachendes Ereignis ausreichend Lenkungskommission entscheidet Schäden aller Insassen sowie der Fahrzeugschaden werden jeweils vom Kfz-Pflichtversicherer jedes beteiligten Fahrzeugs reguliert, also Direktregulierung! Regulierungsaktion der deutschen Autoversicherer im Interesse der Verkehrsopfer Regulierung der Schäden aller Insassen (einschl. Fahrer) und des Fahrzeugschadens durch den eigenen Haftpflichtversicherer zu 100%
11 Was haben wir gelernt? Anpassung der Grundsätze 19 Abrechnung erfolgt über den GDV Kosten der Bearbeitung einschl. Sachverständigenkosten tragen die jeweiligen Versicherer Aufteilung der Aufwendungen auf die Versicherer der beteiligten Fahrzeuge nach Zahl der Fahrzeuge Keine Rückstufung der betroffenen Versicherungsnehmer Neues Verfahren bei weiteren Massenunfällen etabliert Praktische Anwendung bei Unfällen: - A 33 Paderborn (Nebel) A 1 Bad Oldesloe (Glatteis) Versicherer sind der entsprechenden Vereinbarung beigetreten und bieten diesen Service für ihre Kunden
7. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum
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