Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Aktiven und der Jugend im HVW und in den Bezirken für das Spieljahr 2011/2012

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1 Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Aktiven und der Jugend im HVW und in den Bezirken für das Spieljahr 2011/2012 Die Richtlinien für Hallenspiele 2011/2012, die Richtlinien für die Vereinsschiedsrichterbeobachtung und die Einteilungszuständigkeit 2011/2012 sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Vorbemerkung: Die Hallenmeisterschaften sind auf der Grundlage der Satzungen und Ordnungen des DHB und des HVW durchzuführen. Die Spiele werden nach den derzeit gültigen Internationalen Handballregeln durchgeführt. Gem. 14 Satzung HVW obliegt dem Verbandsausschuss Spieltechnik die verantwortliche Leitung des Spielbetriebs in allen Verbandsklassen. Die entsprechenden Bezirkskommissionen oder der Bezirksausschuss regeln den Spielbetrieb auf Bezirksebene. Spielleitende Stellen i.s. des 1 Abs. 2 SpO DHB sind die Staffelleiter, soweit die Durchführungsbestimmungen im Einzelfall keine abweichende Bestimmung treffen. Soweit die Durchführungsbestimmungen die Bezirke zum Erlass abweichender oder zusätzlicher Bestimmungen ermächtigen, können jene entsprechende Regelungen festlegen. 1. Auf- und Abstiegsregelung Es wird auf die Auf- und Abstiegsregelungen im HVW und in den Bezirken hingewiesen (siehe Seite 28). Über die Tabellenplätze entscheiden bei Punktgleichheit die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften während der Saison gegeneinander ausgetragenen Spiele (direkter Vergleich); siehe 43 SpO DHB in der zu Beginn des Spieljahres gültigen Fassung. In Ergänzung dazu werden entsprechend 43, Ziffer (3), bei Punktgleichheit folgende Entscheidungskriterien festgelegt: Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt (1) nach Punkten, (2) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass 43 Abs. 2 SpO DHB anzuwenden ist, (3) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz nach der höheren Zahl der auswärts geworfenen Tore, (4) bei Punktgleichheit, gleicher Tordifferenz und gleicher Zahl der auswärts geworfenen Tore sind im Aktivenbereich Entscheidungsspiele gemäß 44 durchzuführen, im Jugendbereich wird ein Spiel in neutraler Halle angesetzt, sofern sich beide Vereine nicht auf einen anderen Spielort einigen. Verzichtet ein Staffelsieger und Direktaufsteiger in der Landesliga freiwillig auf sein Aufstiegsrecht oder kann gemäß 40 SpO DHB den Aufstieg nicht wahrnehmen, so verringert sich die Anzahl der Aufsteiger in die Württembergliga und Absteiger aus der Württembergliga entsprechend. Für den Aufstieg in die Landesliga meldet jeder Bezirk einen Direktaufsteiger und einen Teilnehmer an den Relegationsspielen, wobei 7, Ziffer 6., Absatz 2 der HVW-Spielordnung zu beachten ist. Mannschaften in den Bezirksspielklassen und im Verbandsspielbetrieb, die zum festgesetzten Meldetermin ihre Meldung nicht abgeben bzw. ihren freiwilligen Teilnahmeverzicht an den Spielen der Saison 2012/2013 bekanntgeben, sowie Mannschaften, die auf ihr sportlich erworbenes Aufstiegsrecht als Direktaufsteiger freiwillig verzichten oder ihre Meldung vor dem 16. Mai wieder zurückziehen, werden auf die Anzahl der Absteiger des vergangenen Spieljahres 2011/2012 in ihrer bisherigen Spielklasse/Liga (nicht Staffel) angerechnet. Werden termingerecht gemeldete Mannschaften nach dem 15. Mai zurückgezogen, so gelten diese als erste Absteiger der neuen Saison 2012/2013 innerhalb der Staffel, der sie in der Grundeinteilung zugeordnet wurden. Sollten nach Abgabe der Meldungen für das Spieljahr 2012/2013 hinsichtlich der Staffelgrößen nicht vorhersehbare Unterschiede bestehen oder Veränderungen auftreten, behält es sich der

2 Verbandsausschuss Spieltechnik und der Bezirksausschuss vor, diese durch einen nachträglichen Nichtabstieg oder Mehraufstieg auszugleichen. 2. Ansetzung von Spielen Die Spielpläne und die angesetzten Anwurfzeiten sind einzuhalten. Ist eine Mannschaft oder der/die SR zum festgesetzten Zeitpunkt nicht angetreten, müssen die anwesenden Mannschaften und SR im Verbandsspielbetrieb 30 Minuten, im Bezirksspielbetrieb 15 Minuten warten. Folgende Spiele können von der Spielleitenden Stelle kurzfristig angesetzt werden: (1) Entscheidungsspiele (2) Ausscheidungsspiele (3) Meisterschaftsspiele (4) Pokalspiele Sämtliche unter Ziffer 2 aufgeführten Spiele können von der Spielleitenden Stelle auf einen Wochentag angesetzt werden. Werden die Heimspieltermine für Pokalspiele nicht bis zum angesetzten Termin gemeldet, wechselt das Heimrecht auf den zweitgenannten Verein über. Anspielzeiten Spieltage: Samstag Sonn- und Feiertag Wochentag HVW-Spielklassen 11:00 20:30 Uhr 11:00 17:00 Uhr 13:00 17:00 Uhr Jugend C 19:00 20:30 Uhr Bezirksspielklassen Uhr Uhr D-Jugend Uhr Uhr Männer und Frauen KL A bis D Uhr C-Jugend Uhr Altersklassen Männer und Frauen: A-Jugend: B-Jugend: C-Jugend: D-Jugend: E-Jugend: vor dem geboren ab dem und bis zum geboren ab dem und bis zum geboren ab dem und bis zum geboren ab dem und bis zum geboren ab dem geboren Seniorinnen ab 30 Jahre, Jungsenioren ab 32 Jahre, Senioren ab 40 Jahre (Stichtag jeweils Geburtstag) 3. Spielverlegungen Spielverlegungsanträge sind i.d.r. gebührenpflichtig (s. 4 BGO HVW) und mit der schriftlichen Stellungnahme des Gegners spätestens 10 Tage vor dem Spiel der Spielleitenden Stelle vorzulegen. Anträge, bei denen die Frist von 10 Tagen nicht eingehalten werden kann, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Gegners. Anträge und Zustimmung müssen jedoch spätestens 4 Tage vor dem Spieltermin im Besitz der Spielleitenden Stelle sein. Spielverlegungen werden vorgenommen, wenn der neue Termin zum Zeitpunkt des Verlegungsantrags vorliegt und alle in den Durchführungsbestimmungen enthaltenen Voraussetzungen erfüllt sind. Das aktuelle Spielverlegungsformular ist zu verwenden! Die endgültige Entscheidung trifft bei den Aktiven auf Verbandsebene alleine die zuständige Spielleitende Stelle, im Jugendspielbetrieb auf Verbandsebene entscheiden die dafür zuständigen Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle.

3 Im Bezirksspielbetrieb entscheidet über Verlegungsanträge die von den Bezirken bestimmte Instanz. Atteste über Sportverletzungen werden bei Spielverlegungen nicht berücksichtigt. Machen Anträge auf Spielverlegungen oder Benutzungsmöglichkeiten von Sportstätten Veränderungen von Spielplänen notwendig, dann entscheidet die Spielleitende Stelle / die dafür zuständigen Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle (HVW-Jugend-Spielbetrieb) über die Absetzung oder Verlegung. Entstehen einem Verein durch unverschuldete Spielverlegungen zeitliche Lücken im Spielplanprogramm eines Spieltages, so kann zur Schließung dieser Lücke innerhalb des Bezirksspielbetriebs eine gebührenfreie Verlegung einer anderen Begegnung an diesem Spieltag beantragt werden. Bei Spielen in Turnierform werden Spielverlegungen grundsätzlich nicht berücksichtigt. Ausgefallene wie auch verlegte Spiele müssen in den Verbandsspielklassen innerhalb von vier Wochen nach dem ursprünglich angesetzten Termin, spätestens jedoch zwei Spiele vor Rundenende durchgeführt werden. Nicht zulässig sind Anträge auf terminliche und uhrzeitliche Verlegung von Spielen, die für den letzten Spieltag der Runde angesetzt sind. 4. Mannschaftsverantwortlicher/Mannschaftsoffizieller Der Mannschaftsverantwortliche wird im Spielprotokoll unter der Rubrik Offizielle als erste Person aufgeführt. Verzichtet eine Mannschaft auf einen Mannschaftsverantwortlichen (kein Offizieller auf dem Spielprotokoll), so übernimmt ein Spieler dessen Aufgaben. Die Rückennummer dieses Spielers ist vor Spielbeginn in der Rubrik A/MV: einzutragen. Der Mannschaftsverantwortliche (MV) bei Erwachsenenmannschaften muss das 16. Lebensjahr, bei Jugendmannschaften das 14. Lebensjahr vollendet haben. In den Verbandsspielklassen und in der Bezirksliga (Frauen/Männer) muss ein Mannschaftsoffizieller von jeder Mannschaft an der Technischen Besprechung 30 Minuten vor Spielbeginn teilnehmen. Alle anderen Spielklassen auf Bezirksebene 20 Minuten. Die Mannschaftsoffiziellen müssen im Auswechselraum komplette Sport- oder Zivilkleidung tragen. Farben, die zu Verwechslungen mit den gegnerischen Feldspielern führen können, sind nicht erlaubt. 5. Zeitnehmer (ZN) und Sekretär (SK) Beide Vereine stellen ZN und SK als Gehilfen der SR. In der Regel stellt der Heimverein den ZN, der Gastverein den SK. Bei Spielen der Württembergliga der Männer dürfen außer geprüften Schiedsrichtern, die vor diesem Spieljahr an einem Schiedsrichter-Lehrgang teilgenommen haben, nur solche Sportfreunde als ZN/SK eingesetzt werden, die vor der Saison an einer Pflichtschulung des HVW erfolgreich teilgenommen haben, wobei ein SR, ZN bzw. SK auch im Auftrag eines anderen Vereins zum Einsatz kommen kann. Allerdings darf auf dem Spielprotokoll nicht sein Stammverein eingetragen sein, sondern jener Verein, für den er die Tätigkeit ausübt. Der ZN/SK muss den SRs gegenüber seine Schulung dokumentieren (Ausweis oder Bescheinigung des LV) und auf Verlangen einen amtlichen Ausweis vorlegen können. Bei Missachtung erfolgt Meldung und Strafantrag an die Spielleitende Stelle Recht, zusätzlich kann vom Verband eine neutrale und kostenpflichtige ZN- bzw. SK-Ansetzung vorgenommen werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht eingeteilt werden. Im Bezirksspielbetrieb der Jugend können unterhalb der A-Jugend auch geeignete Jugendliche ab 14 Jahren eingesetzt werden. Bei Missachtung der Bestimmungen kann die Spielleitende Stelle eine neutrale Besetzung des ZN- Tisches auf Kosten eines Vereins anordnen. Im Jugendspielbetrieb kann die Gastmannschaft auf die Besetzung des ZN-Tisches verzichten, muss jedoch den Heimverein davon rechtzeitig unterrichten. Pauschalverzichte für die gesamte Spielsaison sind unzulässig. An Spieltagen in den Bezirken ist grundsätzlich der veranstaltende Verein für die Besetzung des ZN- Tisches verantwortlich. Der Heimverein hat dem ZN und SK zwei Spielbälle gemäß IHF-Regel 3, eine Stoppuhr, die offiziellen DIN-A-4 Vordrucke für Zeitstrafen in Papierform (kein abwischbarer Folienvordruck) und ausreichender Anzahl, eine Pfeife, zwei grüne DIN-A5-Karten (Team-Time-out-Karten; jeweils ca. 15 x 20 cm) eine Aufstellvorrichtung für die Team-Time-out-Karten und zwei Aufstellvorrichtungen für Zeitstrafen sowie Schreibzeug zur Verfügung zu stellen. In der Württembergliga (Frauen und Männer)

4 sind die Vereine verpflichtet, grundsätzlich den vom Verband zur Verfügung gestellten offiziellen Spielball des HVW bzw. den HVW-Competition von Kempa zu verwenden. Die Verwendung einer öffentlichen Zeitmessanlage ist wünschenswert. Sie darf allerdings nur benutzt werden, wenn sie vom ZN-Tisch aus zu bedienen ist. Sonst bedient sich der ZN einer Tischstoppuhr (Zifferblatt soll einen Mindestdurchmesser von 11 cm haben), einer Tischtimer-Großstoppuhr oder einem vom DHB zugelassenen Handball-Timer. Die Uhren sind möglichst vorwärts laufen zu lassen (0:00 60:00 min. bzw. pro Halbzeit 0:00 30:00 min.). Die Reserveuhr soll unter dem ZN-Tisch stehen. Erst wenn sie benötigt wird, steht sie auf dem Tisch. Sind die Unterlagen am ZN-Tisch nicht komplett vorhanden, so sind die Schiedsrichter verpflichtet, dies unter Angabe der fehlenden Ausrüstungsgegenstände im Spielprotokoll zu vermerken. Bei Verwendung einer öffentlichen Zeitmessanlage muss das automatische Horn eingeschaltet sein. Die Richtlinien für Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär (siehe Seite 35-41) sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen und zu beachten! 6. Schiedsrichtereinteilung Die Einteilung der SR erfolgt durch den Verbandsausschuss Schiedsrichter bzw. die Bezirkskommission Schiedsrichter. Beim Ausbleiben der eingeteilten SR gelten für sämtliche Spielklassen auf Verbandsebene und für die Bezirksligen die Bestimmungen des 77 Abs. 1, 2, 5 und 6 SpO DHB. In den Bezirken müssen sich die Vereine in sämtlichen Spielklassen (ausgenommen der Bezirksligen) auf einen anwesenden SR einigen. SR, die in einer anderen Funktion für ihren Verein anwesend sind, (z.b. als Spieler, Betreuer, Trainer), müssen die Leitung des Spiels nicht übernehmen. Jugendspiele müssen in jedem Fall durchgeführt werden; hier gilt 21 Abs. 2 SpO DHB. Im Übrigen ist die Leitung von Spielen durch SR ohne offiziellen Auftrag untersagt. Auch ist es dem/den SR nicht gestattet, einen Spielauftrag ohne triftigen Grund zurückzuweisen oder ihn ohne vorherige Verständigung und Zustimmung des zuständigen SR-Einteilers an einen anderen, nicht eingeteilten SR abzugeben. Sind zu Spielen Schiedsrichter-Neulinge eingesetzt, so werden zu deren Unterstützung regelmäßig SR-Betreuer mit angesetzt. Diese Schiedsrichterbetreuer und auch die Schiedsrichter-Beobachter sind vom Verbands-Schiedsrichterausschuss benannte und angesetzte Personen, die gleichzeitig berechtigt sind, Fehlverhalten von Vereinen, Offiziellen, usw., insbesondere gegen einen SR-Neuling, anzuzeigen. Analog auch im Bezirk. Im Spielbetrieb des Bezirks wird dieser Passus nicht angewandt. Aufgaben und Pflichten der SR sind in den Richtlinien für die Hallenspiele für das Spieljahr 2011/2012 festgelegt. Für den Spielbetrieb auf Bezirksebene gilt für Umbesetzungen Folgendes: Ist ein Schiedsrichter nicht in der Lage, seinen Spielauftrag wahrzunehmen, so muss er den Schiedsrichterobmann seines Vereins darüber in Kenntnis setzen, der wiederum unverzüglich nach seinem bekannt werden den zuständigen Schiedsrichtereinteiler des Bezirks Rems-Stuttgart zu informieren hat. Findet keine Anzeige statt, dann wird dieses Spiel an die Spielleitende Stelle Recht gemeldet. Die Schiedsrichterobleute werden ausdrücklich aufgefordert, dass sie diese Meldung an den zuständigen Schiedsrichtereinteiler weiterleiten. Diese Regelung gilt allerdings nur für die unteren Spielklassen. Spiele der Spielklassen, die von Teams geleitet werden, sowie Spiele der Bezirksliga der Frauen, Entscheidungs- und Pokalspiele dürfen generell nicht durch einen Obmann umbesetzt werden, sondern sind als gebührenpflichtige Rückgaben dem zuständigen Einteiler mitzuteilen. Alle Spiele die vom Schiedsrichtereinteiler umbesetzt werden müssen, sind gemäß 9 SpO HVW Schiedsrichter-Soll gebührenpflichtig (15,00 Euro). 7. Schiedsrichtersoll Das Schiedsrichtersoll ist in 9 SpO HVW (Stand: ) geregelt. Im ersten Spieljahr nach der Neugründung eines Vereins oder einer Handballabteilung ist diese(r) von der Erfüllung des Schiedsrichtersolls entbunden.

5 8. Finanzielle Entschädigung für Schiedsrichter (siehe Seite 44) Für die dem SR entstandenen Fahrtauslagen, ihre Abwesenheitsvergütung und für die Spielleitungsentschädigung haftet in jedem Fall der Veranstalter. Bei Nichtdurchführung oder Ausfall eines Spieles haben die SR Anspruch auf Ersatz der Fahrtauslagen, der Abwesenheitsvergütung und 50 Prozent der Spielleitungsentschädigung! Die Entschädigungen für die Schiedsrichter sind ausschließlich bis spätestens 20 Minuten nach Spielende in der SR-Kabine vom Heimverein auszuzahlen. Bei allen Spielen der Württembergliga (Frauen/Männer/Jugend A und B), Landesliga (Männer/Frauen) und württ. Oberliga Jugend A werden die Kosten für die SR - für jede Spielklasse getrennt - am Ende der Spielsaison 2011/2012 auf die beteiligten Vereine umgelegt. Eventuelle Nachzahlungen seitens der Vereine sind direkt an den HVW zu richten, evtl. Rückerstattungen erfolgen direkt vom Verband an die betreffenden Vereine. Für die Berechnung sind die jeweiligen Spielleitenden Stellen/Staffelleiter zuständig, für den Zahlungsverkehr die dafür zuständigen Mitarbeiter der HVW-Geschäftsstelle. Für den Bezirk gilt die gleiche Regelung für alle Mannschaften der Männer/Frauen sowie Jugend A bis C. Für die Berechnung sind die jeweiligen Spielleitenden Stellen/Staffelleiter zuständig, für den Zahlungsverkehr die dafür zuständige Bezirks-Geschäftsstelle. 9. Spielfläche Die Spielfläche für Spiele der HVW-Ligen und der Bezirksliga ist ein Rechteck von mindestens 40 m Länge und mindestens 20 m Breite. Die Bezirke können in ihrem Bereich für die Spielklassen unterhalb der Bezirksliga abweichende Bestimmungen für die Größe der Spielfläche treffen. Im Übrigen wird auf Regel 1:1 IHF-Regeln (incl. Abbildungen) und die Richtlinien für Spielfläche, Tore, Auswechselbereich und Sicherheitszonen des DHB verwiesen. Sondergenehmigungen sind von den Vereinen rechtzeitig beim Verbandsausschuss Spieltechnik zu beantragen. 10. Spielberichtsbogen Für alle Einzelspiele auf Verbands- und Bezirksebene sind ausnahmslos die Spielberichtsbögen der Auflagen 2010 bzw in 5-facher Ausfertigung zu verwenden. Bei Spielen in Turnierform genügt ein einfacher Spielberichtsbogen pro Spiel. Der Spielberichtsbogen ist spätestens 40 Minuten vor Spielbeginn vom Heimverein in Druckbuchstaben ausgefüllt an den Gastverein auszuhändigen. Dieser hat ihn 30 Minuten vor Spielbeginn, ebenfalls in Druckschrift ausgefüllt, an die SR zu übergeben. Dies gilt auf Bezirksebene nur für die Bezirksliga (Frauen/Männer). Alle anderen Spielklassen auf Bezirksebene 20 Minuten. Einer der Mannschaftsoffiziellen/Vereinsvertreter hat die Kenntnisnahme aller im SR- und Spielberichtsbogen vermerkten Eintragungen in Gegenwart der/des SR bis spätestens 20 Minuten nach Spielende in der Schiedsrichterkabine unterschriftlich zu bestätigen. 11. Spielausweise Spielausweise sind Eigentum des HVW. Änderungen oder Eintragungen sind unzulässig. Die SR haben Spielausweise einzubehalten und an die Spielleitende Stelle zu senden, deren Eintragungen fehlerhaft oder verändert sind. Bei fehlenden Stempeln auf dem Passbild bzw. bei Unterschrift/Verein ist lediglich ein Vermerk auf dem Spielbericht vorzunehmen. 12. Ausrüstung Alle Feldspieler einer Mannschaft müssen einheitliche Spielkleidung tragen. Es müssen auf der Trikotvorderseite mindestens 10 cm hohe und auf der Trikotrückseite mindestens 20 cm hohe sichtbare Ziffern vorhanden sein. Maßgeblich ist das 1. Trikot im Meldebogen für die Spielsaison 2011/2012. Wechselt ein Verein während der Spielsaison sein angegebenes 1. Trikot, so hat er dies unverzüglich der zuständigen Spielleitenden Stelle (auf Verbandsebene der HVW-Geschäftsstelle) zur Bekanntgabe auf der Homepage mitzuteilen. Jede Mannschaft im Verbandsspielbetrieb und in den Bezirksligen (Frauen und Männer) hat im Rahmen der Technischen Besprechung ein Überziehleibchen, in der Farbe identisch mit dem Torhütertrikot, für den 7. Feldspieler vorzulegen.

6 Bei Trikotgleichheit ist die Gastmannschaft zum Wechseln des Trikots verpflichtet; als Grundlage dient das gemeldete 1. Trikot. Gemäß Regelwerk bleibt die Farbe schwarz den Schiedsrichtern vorbehalten. Der Heimverein hat zu allen Spielen im Verbandsspielbetrieb (Aktive und Jugend) und in der Bezirksliga (Frauen und Männer) mindestens eine Person als Wischer zur Verfügung zu stellen, welche nicht als Spieler, Offizieller, ZN/SK oder Hallensprecher fungiert. 13. Ergebnismeldung Jeder Heimverein ist verpflichtet, das Spielergebnis nach Spielende per SMS weiterzuleiten. Bei der Übermittlung ist eine vorherige Anmeldung auf der Internetseite des HVW erforderlich. Danach kann jeder angemeldete Vereinsmitarbeiter/Spieler das Spielergebnis melden. Detaillierte Informationen hierzu sind im geschützten Bereich auf der Homepage zu finden. Ergebnismeldung per SMS für alle Spiele auf Verbandsebene: SMS an: Ansprechpartner: Gerhard Fauser, Telefon: , Fax: Ergebnismeldung per SMS für alle Spiele auf Bezirksebene SMS an: Die Ergebnisse aller Spiele, die an einem Samstag bis 16:00 Uhr beginnen, müssen bis spätestens 18:00 Uhr am gleichen Tag gemeldet werden. Alle anderen Wochentag- und Samstagspiele müssen bis spätestens 23:00 Uhr am gleichen Tag gemeldet werden. Sonn- und Feiertagspiele, die zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr beginnen, müssen bis spätestens 16:00 Uhr durchgegeben werden. Sonn- und Feiertagspiele, die nach 14:00 Uhr beginnen, sind grundsätzlich innerhalb von 30 Minuten nach Spielende zu melden. Bei Spieltagen der Jugend, Jungsenioren, Seniorinnen und Senioren müssen die Ergebnisse nach dem letzten Spiel gemeldet werden. 14. Vereins-SR-Beobachtung Alle Vereine mit Mannschaften in der Württemberg- Landes- und Bezirksliga der Männer sowie in der Württemberg- und Landesliga der Frauen sind verpflichtet, bei jedem Meisterschaftsspiel ihrer Spielklasse jeweils einen Beobachtungsbogen über die Leistung des mit der Spielleitung beauftragten SR-Teams zu fertigen und spätestens 14 Kalendertage nach dem Spiel an die -Anschrift zu senden. HVW: Bezirk: Es ist grundsätzlich der vom HVW für das Spieljahr 2011/2012 vorgegebene Beobachtungsbogen zu verwenden, der über die HVW-Homepage herunter geladen werden kann. Der VASR behält sich eine Umstellung auf ein Onlineverfahren während der Saison 2011/2012 vor. Der Beschluss der Umstellung muss den Vereinen vier Wochen vor Inkrafttreten bekannt gemacht werden. Die Spielpaarung (HVW-Spielnummer unbedingt eintragen!), das Spielergebnis, die Namen der SR, der Name und die Adresse des Beobachters und dessen Vereinszugehörigkeit sowie die Einzel- und Gesamtpunktzahlen müssen vollständig eingetragen werden. Nicht aktuelle, fehlerhaft ausgefüllte oder absichtlich unrichtig gefertigte Beobachtungsbögen gelten als nicht abgegeben. Weitere Einzelheiten regeln die Richtlinien für die Vereins-SR-Beobachtung. Die Bezirke können zusätzliche Bezirksspielklassen in die Vereins-SR-Beobachtung mit einbeziehen. 15. Nutzungsbestimmungen der Wettkampfstätten Verstößt ein Verein gegen die Nutzungsbestimmungen, die der Eigentümer der Wettkampfstätte erlassen hat und die bekannt gegeben worden sind (insbesondere Haftmittelverbote), so hat er die sich daraus ergebenden Folgen zu tragen und ist zusätzlich entsprechend 6, RO HVW von der

7 Spielleitenden Stelle Recht zu bestrafen. Rechts- oder Regressansprüche, auch im Hinblick auf Vandalismus, gehen zu Lasten des verursachenden Vereins. Die Haftmittelverbote absolut oder eingeschränkt werden im aktuellen Hallenverzeichnis/Internet veröffentlicht und sind bindend. Das Anbringen von Haftmitteldepots an Schuhen, Armen, u.a. ist generell nicht gestattet! Die Schiedsrichter sind verpflichtet, die durch eigene Wahrnehmung festgestellte Verwendung von Haftmitteln unter Angabe der dies betreffenden Mannschaft im Spielprotokoll zu dokumentieren. Nicht erlaubt ist auch die Verwendung von verstärkten (pneumatisch, elektrisch, etc.) Lärminstrumenten und Zusatzmikrofonen im Zuschauerbereich. 16. Hallensprecher Der Hallensprecher darf nicht im Bereich des ZN/SK-Tisches, der Auswechselzonen und der Coachingzone Platz nehmen. Die Äußerungen des Hallensprechers haben sich auf die für alle Beteiligten (Spieler, SR, Offizielle, Presse, Zuschauer, usw.) notwendigen und gewünschten sachlichen Informationen (Nennung der Torschützen, aktueller Spielstand, Resultate anderer Spiele, Hinweise auf organisatorische Abläufe vor Ort, Vereinsveranstaltungen, Auswärtsspiele, Mitfahrgelegenheiten, Werbedurchsagen, etc.) zu beschränken. Unerwünscht sind jegliche Äußerungen und Kommentare zu Schiedsrichterentscheidungen, zum Verhalten und zu den Leistungen einzelner Spieler, aufputschende und anfeuernde Äußerungen, sowie Musikeinspielungen (u.a. Fanfaren, Trompetensoli, etc.) während des laufenden Spieles. Die Missachtung dieser Vorgaben, unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten können zur Ablösung durch die Schiedsrichter und mit einer Bestrafung gemäß 25 Abs. 4 RO DHB in Höhe bis zu 5 000,00 geahndet werden. 17. Sanitätsdienst Der Heimverein muss dafür Sorge tragen, dass eine in Erster Hilfe ausgebildete Person bei den Spielen anwesend ist. 18. Pokalspiele 2011/2012 Die Spiele der Verbands- und Bezirkspokalrunde werden gemäß Regel 2.2 der Internationalen Hallenhandballregeln bis zur Entscheidung gespielt. Die Teilnahme an der Pokalmeisterschaft ist für alle auf Verbandsebene (DHB/BWOL/HVW) spielenden Mannschaften (Männer und Frauen) bis zu ihrem Ausscheiden verpflichtend. Die Mannschaften der 3. Liga, Baden-Württemberg-Oberliga und Württembergliga der Saison 2010/2011, dazu die von den Bezirken zur Verbandspokalrunde 2011/2012 gemeldeten Teilnehmer, bestreiten den HVW-Pokalwettbewerb 2011/2012. Die Teilnehmerzahlen für die einzelnen Bezirke am HVW-Pokal wurden analog dem d Hondtschen Verteilungsverfahren ermittelt. Die Landesligavereine 2011/2012 sind zur Teilnahme am Bezirks-Pokalwettbewerb verpflichtet. In den Pokalrunden 1 und 2 erhält die unterklassige Mannschaft das Heimrecht zugesprochen. Spiele zur Ermittlung von Teilnehmern an weiterführenden Pokalrunden werden gemäß 45 Absatz (4), Sätze 1 und 2, DHB-SPO, ausgetragen. Die Auslosung im HVW-Pokalwettbewerb findet mit Ausnahme der ersten Runde grundsätzlich dienstags, 11:30 Uhr nach dem offiziellen Pokaltermin statt. Punktspiele der 3. Liga, BWOL und Männer-Württembergliga haben Vorrang vor HVW-Pokalspielen, diese wiederum haben Vorrang vor Bezirks-Pokalspielen. In den Pokalrunden 2 bis 4 kann das Pokalspiel innerhalb von zwei Wochen vor dem offiziellen Pokaltermin auch an einem Wochentag ausgetragen werden, während in der 1. Pokalrunde auf Grund der Ferienregelung die Spiele ausnahmsweise bis 14 Tage nach dem Pokaltermin ( ) durchgeführt werden können. Die Meldung des Spieltermins bedarf der schriftlichen Stellungnahme des Gegners (siehe Meldebogen). Die endgültige Entscheidung trifft die Spielleitende Stelle. Bei selbst verschuldeter, nicht fristgerechter Meldung des Heimspieltermins oder Nichtbeachtung der Rahmen-Anspielzeiten wird der als Gastverein zugelosten Mannschaft das Heimrecht zuerkannt. Der fehlbare Verein wird der Spielleitenden Stelle Recht zur Bestrafung gemeldet. Ein Spieler ist innerhalb einer Spielsaison in der Pokalmannschaft desselben Vereins festgespielt, in der er erstmals eingesetzt wird, auch wenn diese ausgeschieden ist.

8 Scheiden Mannschaften nach Spielverlust (DHB-SPO 50) aus der Bezirkspokalrunde aus, so verlieren sie gleichzeitig das Recht zur Teilnahme an der Verbandspokalrunde des kommenden Spieljahres. Pokaltermine HVW-Pokal 1. Runde 03./ (Spiele mit 3. Liga-, BWOL- und M-WL-Teams) 10./ (Spiele ohne 3. Liga-, BWOL- und M-WL-Teams) 2. Runde (Spiele mit BWOL- und M-WL-Teams) (Spiele ohne BWOL- und M-WL-Teams) 3. Runde (Spiele mit 3. Liga-, BWOL- und M-WL-Teams) 17./ (Spiele ohne 3. Liga-, BWOL- und M-WL-Teams) 4. Runde Runde / Final Four Bezirks-Pokal 1. Runde 10./ Runde Runde 18./ Final Four 14./ Die 1. und 2. Runde auf Bezirksebene kann bei Einigung bis zu zwei Wochen nachgespielt werden. Die 3. Runde auf Bezirksebene kann bei Einigung bis zu zwei Wochen vorgespielt werden. Für den HVW-Pokalendspieltag bei den Männern bzw. das Endspiel bei den Frauen werden vom Verband neutrale ZN/SK eingeteilt. Die Teilnehmerzahlen aus dem Landesverband Württemberg am DHB-Pokalwettbewerb 2012/2013 (max. 2) werden vom DHB festgelegt. Im Hinblick auf die Pflichtteilnahme der im Bezirksspielbetrieb teilnehmenden Mannschaften und auf den Austragungsmodus (Turnierform) können die Bezirke eigene Regelungen treffen. Beim Bezirkspokal werden die Schiedsrichterkosten von den jeweiligen Verlierern übernommen. 19. Teilnehmer- bzw. Eintrittskarten Jedem beteiligten Verein stehen für die Spiele in den HVW-Ligen pro Mannschaft die benötigte Anzahl, jedoch maximal 19 Teilnehmerkarten zu, die als solche gekennzeichnet sein sollen. Zusätzlich sind jedem Gastverein drei Eintrittskarten zur Verfügung zu stellen. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass gem. 7 Ziff. 2 BGO HVW bei Meisterschaftsund Qualifikationsspielen der Jugend kein Eintrittsgeld erhoben werden darf. 20. Getränke/Umkleideraum für Schiedsrichter Der Heimverein stellt den SR rechtzeitig vor Spielbeginn einen separaten, abschließbaren Umkleideraum mit Tisch und Sitzgelegenheit sowie zwei Flaschen Mineralwasser zur Verfügung. 21. Abrechnung bei Neuansetzungen und Wiederholungsspielen, sowie Entscheidungs- und Ausscheidungsspielen in Hallen eines Heimvereins gemäß 6 BGO HVW Bei Neuansetzungen und Wiederholungsspielen, über die nicht gemäß RO DHB zu entscheiden ist, sind die finanziellen Regelungen durch die Rechtsinstanzen zeitgleich mit der Spielansetzung festzulegen. Grundsätzlich gilt: Bei einem Spielausfall, der von keinem der beteiligten Vereine schuldhaft verursacht wurde, trägt jeder Verein seine Kosten zunächst selbst. Bei dem neu anzusetzenden Spiel sind von den Einnahmen die Fahrtkosten des Gastvereins mit einer Pauschale von 2 /km zu zahlen. Dem Heimverein werden 30 % der Bruttoeinnahmen abzüglich der Mehrwertsteuer belassen, womit alle Vorbereitungskosten für das ausgefallene Spiel abgegolten sind. Überschuss und Unterdeckung werden je zur Hälfte auf die beteiligten Vereine umgelegt. Ein Verbandsanteil entfällt! Diese Regelung findet auch bei einzelnen Entscheidungs- und Ausscheidungsspielen Anwendung. Ziffer 21 gilt nicht für den Jugendspielbetrieb!

9 22. Ergänzende Durchführungsbestimmungen für den Jugendspielbetrieb auf Verbandsebene Ergänzung zu 55 SpO DHB Festspielen (1) Die Qualifikationsspiele auf Bezirksebene und auf Verbandsebene zur Ermittlung der Mannschaften der Verbandsklasse bilden eine eigenständige, in sich abgeschlossene Spielrunde. Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler/innen vom 1. Qualifikationsspiel auf Bezirksebene bis zum letzten Spiel der 2. Runde der Qualifikation in entsprechender Anwendung des ,7-12 SpO DHB eingeschränkt. Die Mannschaften sind von den Vereinen bzw. Spielgemeinschaften als 1., 2., 3., n-te Mannschaft zu bezeichnen ( 7 Ziffer 2 SpO HVW). Die Mannschaft mit der niedrigeren Ziffer ist gegenüber der Mannschaft mit der höheren Ziffer jeweils die höhere Mannschaft i. S. des 55 SpO DHB. Sollte sich von mehreren Mannschaften eines Vereins bzw. einer Spielgemeinschaft eine Mannschaft der A- oder B-Jugend für die Bundesliga bzw. BWOL qualifizieren, dann wird sie, unabhängig davon, ob sie ursprünglich als 1., 2., usw. Mannschaft bezeichnet worden war, nach Abschluss der Qualifikationsspiele auf Verbandsebene in jedem Fall gegenüber den anderen Mannschaften die höhere Mannschaft. (2) Nach Beendigung der Qualifikationsrunde (Ziffer 1.) beginnen die Meisterschaftsspiele im Sinne des 9 SpO DHB. Sie bilden wiederum eine eigenständige, in sich abgeschlossene Spielrunde (Meisterschaftsrunde). Für Vereine bzw. Spielgemeinschaften mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler/innen gem. 55 SpO DHB eingeschränkt. Es gilt Ziffer 1. Absatz 2, Satz 2 und 3. Bei zwei Mannschaften eines Vereines bzw. einer Spielgemeinschaft wird die Mannschaft, die nach Beendigung der Spiele der Verbandsklasse und Aufteilung in WL und LL die höhere Spielklasse erreicht (gilt nur bei der C-Jugend), unabhängig davon, ob sie ursprünglich als 1. oder 2. Mannschaft bezeichnet worden war, in jedem Fall gegenüber der anderen Mannschaft des Vereins bzw. der Spielgemeinschaft die höhere Mannschaft; sie ist als 1. Mannschaft zu bezeichnen. A-Jugend und B-Jugend Die Mannschaften, die sich für den Verbandsspielbetrieb qualifiziert haben, spielen in der weiblichen A- und B-Jugend sowie in der männlichen B-Jugend in jeweils zwei Staffeln der Württemberg-Liga, in der männlichen A-Jugend in der Württemberg-Oberliga. Die beiden Staffelsieger der Württemberg-Liga bzw. -Oberliga ermitteln in einem Endspiel den Württembergischen Meister. Dieser nimmt am A-Jugend- bzw. B-Jugend-Pokalwettbewerb von Handball Baden-Württemberg ( ) teil. Die Spiele der männlichen und weiblichen A- und B-Jugend werden voraussichtlich am Sonntag, an einem Austragungsort wie unten dargestellt als Endspieltag durchgeführt. Vereine können sich für die Ausrichtung des gesamten Endspieltags bis Montag, bei der HVW- Geschäftsstelle bewerben. Die Schiedsrichterkosten tragen pro Spiel die beteiligten Vereinen je zur Hälfte. Tag Uhrzeit Spielzeit Sonntag, :00 wjb-wl-1 - wjb-wl-2 2 x Sonntag, :30 mjb-wl-1 - mjb-wl-2 2 x Sonntag, :00 wja-wl-1 - wja-wl-2 2 x Sonntag, :00 mja-wol-1 - mja-wol-2 2 x Wird kein Ausrichter für den gesamten Endspieltag gefunden, dann kann je Altersklasse die Ausrichtung des Spiels zur Ermittlung des Württembergischen Meisters vom Verbandsausschuss Spieltechnik nach Bewerbung einem der beiden am Spiel beteiligten Vereine als Einzelspiel

10 übertragen werden (auch in diesem Fall findet nur ein Spiel statt). Die anfallenden Schiedsrichterkosten trägt in diesem Fall der ausrichtende Verein. Bewerben sich beide Vereine, entscheidet das Los. Meldetermin für die männliche und weibliche A- und B-Jugend zur Teilnahme am HBW- Pokalwettbewerb ist am Montag, C-Jugend Die Mannschaften der männlichen und weiblichen C-Jugend, die sich für den Verbandsspielbetrieb qualifiziert haben, spielen in jeweils fünf Staffeln der Verbandsklassen (VK) die Teilnehmer für die Württemberg-Oberliga sowie die Landesliga aus. Die Erst- und Zweitplatzierten der Verbandsklassen qualifizieren sich für die beiden Staffeln der Württemberg-Oberliga. Die Dritt- und Viertplatzierten spielen in zwei Staffeln der Landesliga. Die beiden Staffelsieger der Württemberg-Oberliga ermitteln in einem Endspiel den Württembergischen Meister. Die beiden Staffelsieger der Landesliga ermitteln in einem Endspiel den Besten der Landesliga. Der Württembergische Meister nimmt am C-Jugend-Pokalwettbewerb von Handball Baden- Württemberg ( ) teil. Die Endspiele der männlichen und weiblichen C-Jugend werden voraussichtlich am Samstag, an einem Austragungsort wie unten dargestellt als Endspieltag durchgeführt. Vereine können sich für die Ausrichtung des gesamten Endspieltags bis Montag, bei der HVW- Geschäftsstelle bewerben. Die Schiedsrichterkosten tragen pro Spiel die beteiligten Vereinen je zur Hälfte. Tag Uhrzeit Spielzeit Samstag, :00 wjc-ll-1 - wjc-ll-2 2 x Samstag, :30 mjc-ll-1 - mjc-ll-2 2 x Samstag, :00 wjc-wol-1 - wjc-wol-2 2 x Samstag, :30 mjc-wol-1 - mjc-wol-2 2 x Wird kein Ausrichter für den gesamten Endspieltag der C-Jugend gefunden, entfallen die Spiele um den Besten der Landesliga und die Ausrichtung des Spiels zur Ermittlung des Württembergischen Meisters kann vom Verbandsausschuss Spieltechnik nach Bewerbung einem der beiden am Spiel beteiligten Vereine als Einzelspiel übertragen werden (auch in diesem Fall findet nur ein Spiel statt). Die anfallenden Schiedsrichterkosten trägt in diesem Fall der ausrichtende Verein. Bewerben sich beide Vereine, entscheidet das Los. Meldetermin für die männliche und weibliche C-Jugend zur Teilnahme am HBW-Pokalwettbewerb ist Montag, Auswahlspieler/-spielerinnen im Spielbetrieb (zu 82, Ziff. (8), DHB-SPO) Am Tag eines Lehrgangsbeginns dürfen Auswahlspieler-/innen in keinem Spiel ihres Vereins zum Einsatz kommen. Nach Lehrgängen, die um Uhr enden, dürfen Auswahlspieler-/innen am gleichen Tag nicht vor 18:00 Uhr (Spielbeginn), nach Lehrgängen, die um Uhr enden, nicht vor 15:00 Uhr (Spielbeginn) an einem Meisterschaftsspiel ihres Vereins teilnehmen. An den beiden Tagen vor Beginn der DHB-Sichtung und vor dem DHB-Länderpokal dürfen die für diese Maßnahmen nominierten Auswahlspieler/-innen nicht an Spielen ihres Vereins mitwirken.

11 24. Sonderspielformen D-Jugend (1) Spielform Die Spielform beträgt 6+1. Jeder Bezirk hat die Möglichkeit, die Spielform 2 mal 3 gegen 3 zuzulassen. (2) Spielerzahl Es dürfen bis zu 14 Spieler eingesetzt werden. (3) Spielzeit Die Spiele können als Einzelspiele oder in Turnierform durchgeführt werden, wobei die Gesamtspielzeit pro Mannschaft mindestens 40 Minuten betragen muss. (4) Team-Time-out Jede Mannschaft hat das Recht, pro Halbzeit ein Team-Time-out von je einer Minute zu beantragen. (5) Strafen Bei einer Zeitstrafe gegen einen Spieler darf dieser sofort durch einen anderen Spieler seiner Mannschaft ergänzt werden. Zeitstrafen gegen die Bank werden mit einem 7m-Wurf bestraft. (6) Sonstige Regelungen (a) Abwurf - auch nach Torerfolg Der Torwart bringt auch nach einem Torerfolg den Ball durch Torabwurf, ohne Anpfiff, wieder ins Spiel. Bei diesem Torabwurf darf sich kein gegnerischer Spieler innerhalb der gestrichelten Freiwurflinie befinden. Es kann aber auch die Vorteilsregelung angewendet werden kann. (b) Offene Abwehrformation Die Mannschaften müssen eine offensive Abwehrformation wählen (Manndeckung, 1:5-Abwehr, 3:3- Abwehr). Prinzipiell muss jeder Spieler in Ballbesitz unter Druck gesetzt werden: Die Abwehrspieler, die außerhalb der Nahwurfzone agieren (es müssen mindestens drei sein), müssen sich deutlich auf ihren Ball besitzenden Angreifer zu bewegen. Stehen einer Mannschaft weniger als 7 Spieler zur Verfügung oder kann eine Mannschaft des Feldes verwiesene Spieler nicht ersetzen, müssen trotzdem mindestens zwei Spieler deutlich außerhalb der Freiwurflinie agieren. Bei Nichteinhaltung weist der Schiedsrichter mit zwei erhobenen Händen auf den Fehler der abwehrenden Mannschaft hin (wie bei Torgewinn nur beide Hände). Wenn diese nicht auf das Warnzeichen reagiert, erhält die angreifende Mannschaft einen Strafwurf (7m) zugesprochen. Läuft ein Angreifer in die Nahwurfzone ein, darf er vom Abwehrspieler begleitet werden. Stehen alle 6 Angreifer in der Nahwurfzone, so können sich auch sechs Verteidiger in der Nahwurfzone aufhalten. E-Jugend 4+1 Handball und Aufsetzer-Handball (1) Spielzeit Die Spielzeit beträgt minimal 20 Minuten, maximal 30 Minuten pro Spiel. (2) Spielwertung Die Bezirke legen in Eigenverantwortung fest, wie die Spielwertung erfolgt. Diese muss in den Durchführungsbestimmungen der Bezirke veröffentlicht werden.

12 (3) Ballgröße Es wird mit Ballgröße 0 gespielt. (4) Sonstige Regelungen Es darf weder geprellt noch getippt werden. Es müssen pro Spielsaison mindestens 5 Spieltage durchgeführt werden. Ein Spieltag muss für jede Mannschaft mit einem 4+1- oder Aufsetzer-Handballspiel 5 gegen 5, einem Parteiball- oder anderem Sportspiel, sowie mindestens vier Koordinationsübungen aus dem HVW- Übungskatalog pro Mannschaft durchgeführt werden. Die Bezirke legen in Eigenverantwortung fest, ob mit oder ohne abgehängtem Querbalken im Tor gespielt wird. Es besteht keine Passpflicht, jedes Kind muss aber einen Altersnachweis vorlegen können. Nach Abschluss der fünf Spieltage 4+1- oder Aufsetzer-Handball können zusätzlich bis maximal zwei Spieltage 6+1 Handball gespielt werden. Die Regelungen bzgl. Spielzeit, Ballgröße, Prellen und Tippen sowie Torverkleinerung sind identisch wie beim 4+1. Regelungen bzgl. Spielerzahl, Team-Time-Out, Strafen und Abwurf - auch bei Torerfolg sind identisch wie bei den Regelungen der D-Jugend. Der Torwart darf den Torraum nicht verlassen. Es muss offene Manndeckung gespielt werden. Detaillierte Informationen u. a. zu den einzelnen Spielformen sowie weitere Bestimmungen sind der Broschüre Die Kinderhandballkonzeption des Handballverbandes Württemberg zu entnehmen. Minihandball 5- bis 8-jährige Im Minihandball werden ausschließlich Aufsetzerhandball oder andere Ballspielformen gespielt. Die Bezirke legen in Eigenverantwortung Durchführung der Minispielfeste fest. Detaillierte Informationen u. a. zu den einzelnen Spielformen sowie weitere Bestimmungen sind der Broschüre Die Kinderhandballkonzeption des Handballverbandes Württemberg zu entnehmen. 25. Sonderregelungen für grenzübergreifenden Spielbetrieb Vereinbarungen und Sonderreglungen für einen grenzübergreifenden Spielbetrieb (z. B. mit Vorarlberg und Schwaben), die von diesen Rahmen-Durchführungsbestimmungen abweichen, sind dem Verbandsausschuss Spieltechnik vorzulegen und von diesem zu genehmigen. 26. Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile sind Ordnungswidrigkeiten und gemäß 6 RO HVW zu ahnden. Insbesondere gilt dies für die im Hallenverzeichnis bekannt gegebenen Haftmittelverbote. Die Vereine haben die daraus resultierenden zivilrechtlichen Folgen zu tragen. 27. Salvatorische Klausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch den Verbandsausschuss Spieltechnik unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden. 28. Inkrafttreten Die Durchführungsbestimmungen und ihre Bestandteile treten zum in Kraft. gez. Horst Keppler Vorsitzender Verbandsausschuss Spieltechnik gez. Norbert Rußig Vorsitzender Bezirksausschuss Spieltechnik

13 Bitte zusätzlich zu den HVW-Durchführungsbestimmungen für alle Jugendmannschaften unbedingt beachten: 1. Spieler/innen dürfen an einem Tag, lt. DHB-Spielordnung, höchstens 2 Spiele bestreiten. Folgende maximale Spielzeiten der männlichen und weiblichen Jugend dürfen nicht überschritten werden: A-Jugend nicht mehr als 120 Spielminuten B-Jugend nicht mehr als 110 Spielminuten C-Jugend nicht mehr als 100 Spielminuten D-Jugend nicht mehr als 90 Spielminuten E-Jugend nicht mehr als 80 Spielminuten Bei E-Jugend zählen Aufsetzerhandball und Koordination zur Spielzeit (ein Einsatz in der E- und D-Jugend an einem Tag ist somit nicht möglich!) 2. Spieler und Spielerinnen dürfen, außer in ihrer eigenen Altersklasse, nur in Mannschaften der nächst höheren Altersklasse eingesetzt werden. 3. Jede Mannschaft ist von einem Betreuer / Offiziellen (mind. 16 Jahre) zu begleiten, der sich in den Spielberichtsbogen einzutragen hat. 4. Gemischte Mannschaften sind nur in der E-Jugend möglich! Für die E- und D-Jugend bitte zusätzlich zu den HVW - Durchführungsbestimmungen (Punkt 24: Sonderspielformen) beachten: Männliche und weibliche D-Jugend 1. Spielzeit: Bezirksliga und Bezirksklasse Einzelspiele: 2 x 20 Minuten und 10 Minuten Pause Kreisliga Turnierspieltage: 2 x 12,5 Minuten und 3 Minuten Pause 2. Wichtig!! Besonders zu beachten: Für Spieler/innen des E-Jugend-Jahrgangs (2001 und jünger) besteht bei Mitwirken in einer D-Jugend Mannschaft Passpflicht. 3. Bei Turnierspieltagen ist das Spielprotokoll des Handballbezirks Rems-Stuttgart zu verwenden. 4. Nach Torerfolg wird ohne Anspiel weiter gespielt (Abwurf). Bei jedem Abwurf darf sich kein gegnerische(r) Spieler/in innerhalb der gestrichelten Freiwurflinie befinden (3 m Abstand) 5. Es ist keine persönliche Manndeckung einzelner Spieler/innen zulässig. 6. Jede Mannschaft hat das Recht, pro Halbzeit ein Team-Time-Out von je 1 Minute zu beantragen. 7. Es wird empfohlen, dass zu Beginn eines Spieles beide Mannschaften an der Mittellinie einlaufen und sich quer zum Spielfeld aufstellen. Der Schiedsrichter begrüßt die Mannschaften, ermittelt Anspiel und Seitenwahl. Die Mannschaften begrüßen sich mit Handschlag. Erst dann beginnt das Spiel. Nach Beendigung des Spiels treffen sich die Mannschaften wieder an der Mittellinie. Der Schiedsrichter gibt das Ergebnis bekannt, anschließend verabschieden sich die Teams wieder mit Handschlag. 8. Wichtig! Für die Organisation und die Turnierleitung ist bei Spieltagen immer der ausrichtende Verein (siehe Spielplan) verantwortlich. Er ist für den Spielfeldauf- und Abbau zuständig. Außerdem muss er alle Schiedsrichterkosten übernehmen und die Spielberichtsformulare umgehend an den Staffelleiter und den Schiedsrichtereinteiler versenden.

14 Bei Spieltagen der D-Jugend ist von jeder Mannschaft, am Spieltag in der Halle, das Spielberichtsformular des Bezirkes auszufüllen. Vom Ausrichter ist ein Spielprotokoll in doppelter Ausfertigung zu führen. Die Spielprotokolle und Spielberichtsformulare sind unter zu finden. E Jugend (4 Feldspieler, 1 Torwart) Jeder Spieltag besteht aus folgenden Disziplinen: 4+1 Handball Aufsetzerhandballball s. Beschreibung Koordinative Übungen Allgemein 1. Eine Mannschaft besteht aus maximal 10 Spieler/innen 2. Es besteht keine Passpflicht, aber es ist ein Altersnachweis (Kopie Geburtsurkunde, Kinderausweis oder Spielerpass) erforderlich, der spätestens 14 Tage nach Einsatz des Spielers/der Spielerin beim Staffelleitern vorliegen muss. 3. Die jeweiligen Wettkampfkarten sind zu jedem Spieltag ausgefüllt mitzubringen und nach Beendigung des Spieltages vom ausrichtenden Verein umgehend an den zuständigen Staffelleiter komplett zu übersenden. Das Formular finden Sie unter: Handball 1. Spielzeit: 2 x 12,5 Minuten und 3 Minuten Pause 2. Spielfeld: Halle quer ca. 13 x 20 (25 Meter) ggf. Anpassung an räumliche Voraussetzungen. 3. Spielfeldlinien: Torraumlinie als Halbkreis mit einem 5 Meter Radius, keine Freiwurflinie, keine Mittellinie. 4. Es wird der Mini-Balken (oder Abhängung auf 1,60 m Höhe) im Tor eingesetzt. 5. Unbedingt ist auf einen sicheren Spielfeldaufbau zu achten. 6. Es wird mit einem Mini-Ball gespielt. 7. Nach Torerfolg wird ohne Anspiel weiter gespielt. Bei jedem Abwurf müssen 3 m Abstand (vom Gegner) zum Kreis eingehalten werden. 8. Es wird offene Manndeckung über das gesamte Spielfeld gespielt. Spielt eine Mannschaft keine Manndeckung, entscheidet der Schiedsrichter nach einer vorausgegangenen Verwarnung auf 6 m. 9. Es darf nicht geprellt und nicht getippt werden. 10. Wertung Handball: Geworfene Tore + Anzahl der Torschützen = Gesamtergebnis

15 Aufsetzerhandball 1. Es wird in einem Hallendrittel längs gespielt. 2. Torbreite: ca. 8 m; Torhöhe ca. 2,20 m 3. Torwurflinie gerade, 6 m von der Torlinie entfernt. 4. Torerfolg: Ball muss zuerst den Boden berühren und dann über die Torlinie. 5. Nach Torerfolg wird ohne Anspiel weiter gespielt. Es müssen bei jedem Abwurf ebenfalls 3 m Abstand zur Torwurflinie (vom Gegner) eingehalten werden. 6. Spielzeit: 2 x 12,5 Minuten und 3 Minuten Pause, ohne Seitenwechsel 7. Torwarte: Nicht mehr als 2 Torwarte dürfen mitspielen, diese dürfen aber auch beide den Torraum verlassen (Überzahlspiel). 8. Es wird offensive Abwehr gespielt. 8. Es darf nicht geprellt und nicht getippt werden Koordinationsübungen aus dem Übungskatalog 2011/2012 des HVW (sind unter: im Menü Verband/Kinderhandball zu finden) aus dem DHB-Spielabzeichen bzw. der Hanniball-Medaille (sind unter: im Menü Handball-Mediathek/DHB-Spielabzeichen zu finden) 1. An jedem Spieltag müssen mindestens 5 Übungen aus diesem Übungskatalog durchgeführt werden. 2. Die Ausrichter eines Spieltages wählen die Übungen nach ihren Hallengegebenheiten aus. 3. Es werden die 5 besten Spieler- und Spielerinnen pro Übung gewertet. Minispielbetrieb In der Zeit von September - Juli finden in den Vereinen Spielfeste statt. Die genauen Daten sind unter Spielbetrieb Halle 2011/2012 Organisation Jugend zu finden. Durchführungsbestimmungen für Minispielfeste Spielberechtigt sind Mädchen und Jungs Jahrgang 2003 und jünger in gemischten Mannschaften. Bei den Minis werden ausschließlich Aufsetzerhandball oder andere Spielformen (kein 4+1 Handball, siehe Kinderhandball-Konzeption des HVW) gespielt. Folgende Regeln sind zu beachten: 1. Es dürfen keine Spieler/innen eingesetzt werden, die bereits in der E-Jugend spielen. 2. Es dürfen max. 12 Kinder pro Mannschaft eingesetzt werden. 3. Es muss beim Aufsetzerhandball eine offensive Abwehr gespielt werden. 4. Es wird ohne prellen und ohne tippen gespielt. 5. Es sollte ein weicher Minihandball (auch Softball möglich) verwendet werden. Dieser muss unbedingt die Größe 0 haben. 6. Zusätzlich soll an jedem Spielfest ein Bewegungsparcours angeboten werden.

16 Bitte zusätzlich zu den HVW-Durchführungsbestimmungen für den Seniorenbereich beachten: Altersklassen: Stichtag ist jeweils der Geburtstag. Seniorinnen ab 30 Jahre. Es darf 1 Spielerin ein Jahr unter dem Geburtsstichtag eingesetzt werden. Senioren ab 40 Jahre Jungsenioren ab 32 Jahre Alle Spielklassen werden in Turnierform durchgeführt. Spieltagsverantwortung: Bei Seniorinnen und Senioren stellt der Heimverein Zeitnehmer und Schiedsrichter. Bei den Jungsenioren stellt der Heimverein ein Zeitnehmer und ein Sekretär. Die Schiedsrichter werden vom Bezirk eingeteilt. Spielberichte: Bei Seniorinnen und Senioren genügt eine Aufstellung der Spieler mit Geburtsdatum (z.b. Jugendturnier Spielbericht). Sollte ein/e Spieler/in verletzt werden, so ist nachträglich ein Spielbericht auszufüllen (aus versicherungsrechtlichen Gründen). Mannschaftsliste und Spielergebnisse sind an den Seniorenspielwart einzusenden. Bei den Jungsenioren ist pro Spiel ein ordentlicher Spielbericht auszufüllen. Spielerpässe müssen vorhanden sein. Spielzeiten: Seniorinnen und Senioren 2 X 15 Minuten mit 3 Minuten Pause. Jungsenioren 2 X 15 Minuten mit 3 Minuten Pause. 1 Spielauszeit pro Zeit Helmut Merz Bezirks-Seniorenwart

17 Entscheidungsspiele (Frauen und Männer) Entscheidungsspiele zwischen zwei Mannschaften werden in Hin- und Rückspielen ausgetragen. Die Wertung erfolgt: (1) nach Punkten (2) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz (3) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz nach der höheren Zahl der auswärts erzielten Tore. Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, wird sie nach dem zuletzt ausgetragenen Spiel ohne Verlängerung durch ein 7-m-Werfen herbeigeführt. Entscheidungsspiele zwischen drei Mannschaften werden in einer einfachen Runde ausgetragen, wobei jede Mannschaften gegen jede spielt und jede Mannschaft in Ergänzung des 44 Ziff. (2) DHB SPO) ein Heim- und ein Auswärtsspiel bestreitet. Die Wertung erfolgt: (1) nach Punkten; (2) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz; (3) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz nach dem Ergebnis aus dem Spiel der unmittelbar beteiligten Mannschaften. Ist dieses Spiel unentschieden ausgegangen, entscheidet die höhere Anzahl der erzielten Tore in dieser einfachen Runde. Ist nach (1)., (2). und (3). noch keine Entscheidung gefallen, findet ein Entscheidungsspiel (zwei Mannschaften) oder ein Entscheidungsturnier (drei Mannschaften) an einem neutralen Ort statt. Entscheidungsspiele der Bezirksliga-Zweitplatzierten Aufstieg in die Landesliga Spieljahr 2011/2012 Termine Männer Frauen 21./22. April 2012 Bezirk 2 Bezirk 1 Bezirk 2 - Bezirk 1 Bezirk 4 - Bezirk 3 Bezirk 4 - Bezirk 3 Bezirk 6 - Bezirk 5 Bezirk 6 - Bezirk 5 Bezirk 7 - Bezirk 8 Bezirk 7 - Bezirk 8 28./29. April 2012 Bezirk 1 - Bezirk 2 Bezirk 1 - Bezirk 2 Bezirk 3 - Bezirk 4 Bezirk 3 - Bezirk 4 Bezirk 5 - Bezirk 6 Bezirk 5 - Bezirk 6 Bezirk 8 - Bezirk 7 Bezirk 8 - Bezirk 7 05./06. Mai 2012 Sieger 2/1 - Sieger 4/3 Sieger 6/5 - Sieger 7/8 12./13. Mai 2012 Sieger 4/3 - Sieger 2/1 Sieger 7/8 - Sieger 6/5

23. Sonderspielformen

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