Handballverband Württemberg e.v. Handballbezirk 7 Neckar-Zollern
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- Thilo Michel
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1 Handballverband Württemberg e.v. Handballbezirk 7 Neckar-Zollern Stand: Ergänzende Durchführungsbestimmungen des Handballbezirks 7 Neckar-Zollern für den Spielbetrieb der Jugend-Qualifikation für das Spieljahr [Ergänzung zu den HVW-Durchführungsbestimmungen für die HVW-Qualifikationsturniere der Jugend in den Bezirken für das Spieljahr 2013-] Vorbemerkung: Die Qualifikationsspiele sind auf der Grundlage der Satzungen und Ordnungen des DHB und des HVW durchzuführen. Die Spiele werden nach den derzeit gültigen Internationalen Handballregeln der IHF durchgeführt. Gemäß 23 Absatz 2 Punkt 2.1 der Satzung des HVW regeln der Bezirksausschuss oder die entsprechenden Bezirkskommissionen den Spielbetrieb auf Bezirksebene. Die Bezirksspielwartin weibliche Jugend Jessica Bruske, der Bezirksspielwart männliche Jugend Michael Fischer und die jeweiligen Staffelleiter sind die Spielleitenden Stellen. Die Funktion der Spielleitenden Stelle Recht wird durch: Helmut Gutekunst, Balingen-Weilstetten (Spielbetrieb der Jugendmannschaften) wahrgenommen. Bestandteile dieser ergänzenden Durchführungsbestimmungen des Handballbezirks Neckar-Zollern sind, soweit zutreffend: 1. Die Durchführungsbestimmungen des Handballverbandes Württemberg für die HVW- Qualifikationsturniere der Jugend für das Spieljahr 2013/ 2. Die Richtlinien des Handballverbandes Württemberg für Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretäre für Hallenspiele im HVW und in den Bezirken für das Spieljahr 2012/2013 [siehe unter Durchführung bzw. unter Schiedsrichter] Ergänzungen zu den HVW-Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsturniere 2013/ sind in den nachfolgenden Ergänzenden Durchführungsbestimmungen für den Jugend-Qualifikations-Spielbetrieb des Handballbezirks 7 Neckar-Zollern geregelt. Jugend Qualifikation Spieljahr 2013: Ergänzende Durchführungsbestimmungen des Handballbezirkes 7 Neckar-Zollern Seite 1
2 1. Qualifikationsmodus Ergänzung zu Ziffer 1 der JUGENDQUALIFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Die Bezirksqualifikation bildet die Grundlage für die Einstufung der Mannschaften aller Alterklassen in die einzelnen Spielklassen der jeweils darauf folgenden Hallenrunde. An der Bezirksqualifikation nehmen alle Mannschaften teil, die zur Bezirksqualifikation gemeldet haben. Mannschaften, die nicht an der Bezirksqualifikation teilnehmen, werden entsprechend ihrer Platzierung in der Hallenrunde 2012/2013 einer Spielklasse zugewiesen. Die Einteilung der Qualifikations-Staffeln erfolgt nach geographischen und leistungsbezogenen Gesichtspunkten. Auf dem Meldebogen zur Bezirksqualifikation muss zusätzlich angegeben werden, ob der meldende Verein Interesse an der Teilnahme an der HVW-Qualifikation bzw. am HVW- Spielbetrieb in der Hallenrunde 2013/ hat. Die Vereine, die gemäß Eintragung auf dem Meldebogen Interesse an der HVW-Qualifikation bzw. am HVW-Spielbetrieb melden, nehmen an der Platzierungsqualifikation des Bezirkes Neckar-Zollern zur Teilnahme am HVW Spielbetrieb teil. Die vom HVW für den Bezirk Neckar-Zollern zugewiesenen Plätze für die Teilnahme an der HVW-Qualifikation werden anhand der Platzierungen der Platzierungsqualifikation vergeben. Mannschaften, die sich nicht zur Teilnahme an der HVW- Qualifikation qualifizieren, werden in die Staffeln zur Bezirksqualifikation eingeteilt und nehmen an der Bezirksqualifikation teil. Für die Teilnahme an der HVW-Qualifikationsrunde 2013 wurden dem Bezirk Neckar-Zollern gemäß dem Qualifikationsmodus HVW Spieljahr die nachfolgende Anzahl an Plätzen zugewiesen: ALTERSKLASSE Jugend A männlich Jugend A weiblich Jugend B männlich Jugend B weiblich Jugend C männlich Jugend C weiblich Anzahl Plätze HVW Qualifikation 4 Plätze 2 Plätze 4 Plätze 3 Plätze 4 Plätze 4 Plätze 2. Ansetzung von Spielen / Altersklassen 3. Spielzeit Ergänzung zu Ziffer 2 der JUGENDQUALFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Wird die Wartezeit überschritten erfolgt eine Meldung an die Spielleitende Stelle Recht. Ergänzung zu Ziffer 3 der JUGENDQUALIFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Auf Beschluss des Bezirksausschusses Jugend weicht die Spielzeit in der Platzierungsqualifikation des Bezirkes Neckar-Zollern zur Teilnahme am HVW Spielbetrieb von der Spielzeit der Bezirksqualifikation der Jugendmannschaften im Bezirk ab. In der Platzierungsqualifikation für die Teilnahme an der HVW-Qualifikation beträgt diese in den jeweiligen Altersklassen: ALTERSKLASSE SPIELZEIT ZEITRASTER PRO SPIEL Jugend A männlich 2 x 10 Min. 5 Min. Pause 30 Minuten Jugend A weiblich 2 x 15 Min. 5 Min. Pause 40 Minuten Jugend B und C männlich 2 x 10 Min. 5 Min. Pause 30 Minuten Jugend B und C weiblich 2 x 15 Min. 5 Min. Pause 40 Minuten Für alle Altersklassen gilt: Kein Team-Time-Out möglich Jugend Qualifikation Spieljahr 2013: Ergänzende Durchführungsbestimmungen des Handballbezirkes 7 Neckar-Zollern Seite 2
3 In der Bezirksqualifikation der Jugendmannschaften des Bezirkes Neckar-Zollern beträgt diese in den jeweiligen Altersklassen: ALTERSKLASSE SPIELZEIT ZEITRASTER PRO SPIEL Jugend A männlich und weiblich 2 x 15 Min. 5 Min. Pause 40 Minuten Jugend B und C männlich und weiblich 2 x 15 Min. 5 Min. Pause 40 Minuten Jugend D männlich und weiblich 2 x 12,5 Min. 5 Min. Pause 35 Minuten Für alle Altersklassen gilt: Kein Team-Time-Out möglich 4. Spielwertung Ergänzung zu Ziffer 4 der JUGENDQUALIFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Bitte diesen Punkt ausführlich lesen, hier werden jedes Jahr Wertungsfehler festgestellt. Die Spiele werden in Turnierform ausgetragen. Sind nach Beendigung aller Gruppenspiele zwei oder mehr Mannschaften punktgleich, so wird -um eine Entscheidung herbeizuführen -wie folgt gewertet: 1. Es gilt/gelten das/die Spiele der betroffenen Mannschaften untereinander, zuerst nach Punkten, dann das Torverhältnis, errechnet im Subtraktionsverfahren. 2. Haben zwei Mannschaften unentschieden gespielt und sind deshalb punktgleich, findet sofort im Anschluss an das letzte Gruppenspiel ein Ausscheidungsspiel mit einer Spielzeit von 2 x 7,5 Minuten statt. Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, so wird ein 7-m-Werfen (IHF-Regel 2.2 Kommentar) bis zur Entscheidung durchgeführt. (Entsprechend den Ausführungsbestimmungen für das 7-m-Werfen des DHB zu IHF-Regel 14) 3. Sind drei oder mehr Mannschaften betroffen und es ist keine Entscheidung gemäß Punkt 4 Ziffer 1 möglich, so zählt die höhere Zahl der erzielten Tore der Tabelle, die aus den Spielen der betroffenen Mannschaften untereinander errechnet wurden. 4. Ist auch dann noch keine Entscheidung möglich, so wird im Anschluss an das letzte Gruppenspiel ein 7-m-Werfen (IHF-Regel 2.2 Kommentar) bis zur Entscheidung durchgeführt (entsprechend den Ausführungsbestimmungen für das 7-m-Werfen des DHB zu IHF-Regel 14). Bei 3 Mannschaften wird gelost. Eine Mannschaft erhält ein Freilos. Der Gewinner des 7-m-Werfens der beiden verbleibenden Mannschaften tritt gegen Gewinner des Freiloses an. 5. Altersklassen Ergänzung zu Ziffer 5 der JUGENDQUALIFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW A -Jugend: zwischen dem und dem B -Jugend: zwischen dem und dem C -Jugend: zwischen dem und dem D -Jugend: zwischen dem und dem Spielverlegungen Siehe Ziffer 6 der JUGENDQUALFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Zeitnehmer (ZN) und Sekretär (SK) & Ausrüstung ZN/SK-Tisch Ergänzung zu Ziffer 7 der JUGENDQUALIFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Abweichend von den Richtlinien für SR, ZN und SK für Hallenspiele im HVW und in den Bezirken für das Spieljahr 2012/2013 sind Zeitnehmer und Sekretär bzw. die gesamte Besetzung des Kampfgerichts in allen Altersklassen vom Veranstalter des Spieltags zu besetzen. Die Aufgaben von Zeitnehmer und Sekretär sind in Regel 18 der Internationalen Handballregeln (IHF) bestimmt. Zwingend vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände am ZN/SK-Tisch sind: Genügend offizielle DHB DIN A4 Vordrucke für Zeitstrafen Zwei Pfeifen Zwei Aufstellvorrichtungen für Zeitstrafenzettel Öffentliche Hallen-Zeitmessanlage oder Tischtimer (Große Stoppuhr) (Mindestdurchmesser des Ziffernblattes = 21 cm) Jugend Qualifikation Spieljahr 2013: Ergänzende Durchführungsbestimmungen des Handballbezirkes 7 Neckar-Zollern Seite 3
4 Eine Ersatzuhr für den Fall, dass die öffentliche Zeitmessanlage ausfällt (Mindestdurchmesser des Ziffernblatts = 11 cm) 8. Schiedsrichtereinteilung Siehe Ziffer 8 der JUGENDQUALIFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Finanzielle Entschädigung der Schiedsrichter Für die dem SR entstandenen Fahrtauslagen, ihren Verpflegungsmehraufwand und für die Spielleitungsentschädigung (SLE) haftet in jedem Fall der Veranstalter. Dieser zahlt die finanzielle Entschädigung der Schiedsrichter aus. Bei Nichtdurchführung oder Ausfall eines Spieles haben die SR Anspruch auf Ersatz der angefallenen Fahrtkosten und auf 50 Prozent der angeführten Entschädigung als Kostenersatz. Die Kosten für die finanzielle Entschädigung der Schiedsrichter der Platzierungsqualifikation und der Bezirksqualifikation Jugend des Bezirkes Neckar-Zollern trägt der Bezirk. Eine Kostenumlegung auf die am Qualifikationsturnier teilnehmenden Vereine erfolgt nicht. Der ausrichtende Verein reicht die Abrechnungsformulare der Schiedsrichter zur Erstattung beim Referenten für Finanzen des Bezirkes Neckar-Zollern, Bernd Seemann, zur Erstattung ein. Die finanzielle Entschädigung der Schiedsrichter beträgt: Spielklassen Turniere u. Jugend-Spieltage Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwand Jugend SLE 7,50 /Stunde (Abwesenheit vom Wohnort) 0,32 /km / Team 0,30 /km / Einzel 6,00 ab 8 Stunden 12,00 ab 14 Stunden 10. Spielfläche Ergänzung zu Ziffer 10 der JUGENDQUALIFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Für den Bezirksspielbetrieb der Jugend werden vom Bezirksausschuss Spieltechnik (BAST) folgende Ausnahmen zugelassen: Sporthalle Burladingen Hallennummer 7007 Sporthalle Balingen-Frommern Hallennummer 7013 Sporthalle Nendingen Hallennummer 7019 Die Spielleitende Stelle ist vor der Ansetzung von Spielen in den oben genannten Hallen in Kenntnis zu setzen. Soweit die Belegung anderer zugelassener Hallen mit Belegungsrecht des ausrichtenden Vereines möglich ist, behält sich die Spielleitende Stelle vor, die Spielansetzung in einer der oben genannten Hallen nicht zu genehmigen. 11. Bälle und Spielberichtsbogen Ergänzung zu Ziffer 11 der JUGENDQUALIFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Die beteiligten Mannschaften haben bei ihren Spielen einen der Regel entsprechenden Spielball zu stellen. Allein die SR entscheiden vor Spielbeginn mit welchem Ball gespielt wird. Für jedes Spiel muss ein separater Spielberichtsbogen ausgefüllt werden. Der ausgefüllte Spielberichtbogen ist zusammen mit den Spielerpässen 20 Minuten vor jedem Spiel am Kampfrichtertisch abzugeben. Mannschaftsergänzende Spieler sind vor jedem Spiel dem Schiedsrichter zu melden. Die vollständig ausgefüllten Spielberichte aller Spielklassen, mit Schiedsrichter-Abrechnung, sind vom Veranstalter unverzüglich an den jeweiligen Staffelleiter (Original) und der 1. Durchschlag an: Zeljka Rajak, Hermannstr. 4, Albstadt zu versenden. Abgabefrist: spätestens 3 Tage nach dem Spieltag (Datum des Poststempels) Bei Passeinzug ist der eingezogene Spielerpass zusammen mit dem Spielberichtsbogen (Original) vom Schiedsrichter an den jeweiligen Staffelleiter zu versenden. Jugend Qualifikation Spieljahr 2013: Ergänzende Durchführungsbestimmungen des Handballbezirkes 7 Neckar-Zollern Seite 4
5 Die Anschriften der Staffelleiter des Bezirks Neckar-Zollern können der Homepage des Bezirkes unter entnommen werden. 12. Spielausweise Siehe Ziffer 12 der JUGENDQUALIFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Ausrüstung bzw. Spielkleidung Ergänzung zu Ziffer 13 der JUGENDQUALIFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Alle Mannschaften sind verpflichtet einen 2. Trikotsatz mitzuführen, da bei gleicher Trikotfarbe der an einem Pflichtspiel beteiligten Mannschaften die zweitgenannte Mannschaft verpflichtet ist, die Trikotfarbe zu wechseln. Bei Jugendspielen ist es ausreichend wenn die zweitgenannten Mannschaften farbige Überziehtrikots mitführen, die bei Bedarf über den Trikots getragen werden können. Ein Spieler muss immer als Torwart erkennbar sein, er muss sich in seiner Spielkleidung farblich und im Design von der eigenen Mannschaft, der gegnerischen Mannschaft und dem gegnerischen Torwart unterscheiden. Die Torwarte einer Mannschaft müssen die gleichen Trikot-Farben verwenden. Wird ein Torwart mit der falschen Trikotfarbe eingewechselt, muss er das Spielfeld wieder verlassen (ohne Strafe, aber Ballverlust für seine Mannschaft bei laufendem Spiel). Das Überziehhemd für den 7. Feldspieler, der den Torwart ersetzt, muss dieselbe Grundfarbe wie das Torwarttrikot aufweisen. Die Schiedsrichter müssen diese Farbregelung vor dem Spiel kontrollieren. Bei einem Farbwechsel der Trikotfarben / Torwarttrikotfarben innerhalb der laufenden Saison ist dieser Wechsel unverzüglich schriftlich an die Referentin für Spieltechnik zu melden. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird von der Spielleitenden Stelle Jugend geahndet. 14. Ergebnismeldung Ergänzung zu Ziffer 14 der JUGENDQUALIFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Die Ergebnisse der einzelnen Qualispieltage werden ausschließlich per SMS gemeldet. Für die SMS-Ergebnismeldung ist immer der erstgenannte Verein verantwortlich. Dies gilt für den gesamten Spielbetrieb Jugend. 15. Nutzungsbestimmungen der Wettkampfstätten SMS-Ergebnismeldung an: 0173 / Ergänzung zu Ziffer 15 der JUGENDQUALIFIKATIUONS-Durchführungsbestimmungen HVW Die Verankerung der Tore ist zwingend vorgeschrieben (Regel 1.2 IHF). Eventuelle Rechts-oder Regressansprüche gehen zu Lasten des Heimvereins bzw. des Veranstalters. 16. Sanitätsdienst Siehe Ziffer 16 der JUGENDQUALIFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Getränke / Umkleideraum für Schiedsrichter Siehe Ziffer 17 der JUGENDQUALIFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Einschränkung bei der Teilnahme mehrerer Mannschaften eines Vereins an der Qualifikationsrunde Siehe Ziffer 18 der JUGENDQUALIFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Ordnungswidrigkeiten Siehe Ziffer 26 der JUGENDQUALIFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen des HVW und deren Bestandteile sowie gegen die ergänzenden Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile sind Ordnungswidrigkeiten und gemäß 6 Punkt 1 RO HVW und 25 RO DHB zu ahnden. Jugend Qualifikation Spieljahr 2013: Ergänzende Durchführungsbestimmungen des Handballbezirkes 7 Neckar-Zollern Seite 5
6 20. Ordnungsdienst / Anzahl der Ordner Siehe 25 Ziffer 1 Punkte 3 und 8 der Rechtsordnung des Deutschen Handballbundes [DHB] Der Heimverein ist verantwortlich für einen ausreichenden Schutz der Schiedsrichter, des Zeitnehmers, Sekretärs, der Spielaufsicht, des Technischen Delegierten, der Spieler, Mannschaftsoffiziellen und Zuschauer innerhalb der Wettkampfstätte. Die ausreichende Anzahl, von sichtbar als Ordner gekennzeichneten Personen (Ordnerbinden, T- Shirts mit Ordneraufschrift etc.), muss von den Schiedsrichtern vor dem Spiel überprüft und im Spielbericht eingetragen werden. 21. Teilnehmer-bzw. Eintrittskarten Siehe Ziffer 19 der JUGENDQUALIFIKATIONS-Durchführungsbestimmungen HVW Hinweis: Gemäß BGO/HVW (Beitrags-und Gebührenordnung) 7 Ziffer 2 darf bei Meisterschaftsund Qualifikationsspielen der Jugend kein Eintrittsgeld erhoben werden. Dies gilt auch für die Platzierungsqualifikation zum HVW Spielbetrieb. 22. Zusätzliche Hinweise 1. Altersklasse Jugend-D -siehe Anhang Nr. 1 zum D-Jugendspielbetrieb 2. Einschränkung des Spielerwechsels im Jugendbereich Siehe Anhang Nr. 2 -Einschränkung beim Spielerwechsel im Jugendbereich. 16. April 2013 gez. Brigitte Stolzenberg-Neher -Vorsitzender Bezirksausschuss Spieltechnik gez. Jessica Bruske -Spielwartin weibliche Jugend Bezirk Neckar-Zollern gez. Michael Fischer -Spielwart männliche Jugend Neckar-Zollern gez. Aleksandra Kocbek Bezirksschiedsrichterwartin gez. Harald Grathwohl - Bezirksvorsitzender Jugend Qualifikation Spieljahr 2013: Ergänzende Durchführungsbestimmungen des Handballbezirkes 7 Neckar-Zollern Seite 6
7 Anhang Nummer 1 zu den Richtlinien der Jugend-Qualifikationsrunde 2013 des Handballbezirks 7 Neckar-Zollern zur Hallenrunde D -JUGENDSPIELBETRIEB 1. Nach Torerfolg wird ohne Anspiel weitergespielt Der Torwart bringt nach einem Tor den Ball durch Torabwurf, ohne Anpfiff, wieder direkt ins Spiel. Bei diesem Torabwurf darf sich kein gegnerischer Spieler innerhalb der 9-Meter-Freiwurflinie befinden. (Sonst Korrektur durch die Schiedsrichter) 2. Spielform Die Spielform beträgt Offene Abwehrformation Die Mannschaften müssen eine offensive Abwehrformation wählen (Manndeckung, 1:5-Abwehr, 3:3Abwehr). Prinzipiell muss jeder ballführende Spieler unter Druck gesetzt werden. Die Abwehrspieler, die außerhalb der Nahwurfzone agieren mindestens 3 Spieler müssen sich deutlich auf ihren ballbesitzenden Angreifer zubewegen. Abwehrspieler, die sich beim Ballbesitz ihres Angreifers nur in der Nähe der Freiwurflinie aufhalten, spielen keine offensive Deckung. Hat eine Mannschaft weniger als 7 Spieler oder kann eine Mannschaft des Feldes verwiesene Spieler nicht ersetzen, müssen trotzdem mindestens 2 Spieler deutlich außerhalb der Freiwurflinie agieren. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung weist der Schiedsrichter mit zwei erhobenen Händen (wie bei Torgewinn nur beide Hände) darauf hin. Wenn die abwehrende Mannschaft nicht auf das Warnzeichen reagiert, erhält die angreifende Mannschaft einen 7m-Strafwurf zugesprochen. Läuft ein Angreifer in die Nahwurfzone ein, darf er begleitet werden. Stehen alle 6 Angreifer in der Nahwurfzone, können auch 6 Verteidiger in der Nahwurfzone stehen. 4. Spielerzahl Es dürfen 14 Spieler eingesetzt werden. 5. Strafen Zeitstrafen bzw. eine Hinausstellung sind persönliche Strafen. Spieler, die des Feldes verwiesen wurden dürfen ersetzt werden. Zeitstrafen gegen die Bank werden mit einem 7m-Wurf bestraft. 6. Spielzeit Die Spielzeit beträgt 2 x 12,5 Minuten. 7. Team-Time-Out Kein Team-Time-Out möglich. 8. Es ist kein Spezialistenwechsel Abwehr / Angriff erlaubt Bei Nichtbeachtung: Freiwurfentscheidung gegen die fehlbare Mannschaft an deren Auswechselzone. Jugend Qualifikation Spieljahr 2013: Ergänzende Durchführungsbestimmungen des Handballbezirkes 7 Neckar-Zollern Anhang 1
8 Anhang Nummer 2 zu den Richtlinien der Jugend-Qualifikationsrunde 2013 des Handballbezirks 7 Neckar-Zollern zur Hallenrunde Einschränkung des Spielerwechsels im Jugendbereich Der Deutsche Handball-Bund hat bei der Sitzung des Erweiterten Vorstandes am folgende Regeländerung beschlossen: Im Jugendbereich ist ein Spielerwechsel nur möglich, wenn sich die Mannschaft im Ballbesitz befindet oder während eines Time-Out. Team-Time-Out ist im Spielbetrieb der Jugend-Qualifikation nicht möglich! Durch die Einführung dieser Bestimmung nach Regel 4:4 für den Jugendbereich im DHB wird die Erlaubnis eines ansonsten regelgerechten Spielerwechsels eingeschränkt. In der Regel 4:4 ist der Spielerwechsel grundsätzlich geregelt. Daran ändert sich auch in der Neuformulierung zum nichts. Zu bestrafen ist der fehlbare Spieler. Begehen mehrere Spieler in einer Situation einen Wechselfehler ist nur der erste Spieler, welcher eine Regelwidrigkeit begeht zu bestrafen. Fehlbarer Spieler ist der Einwechselnde Beim zusätzlichen Wechselfehler im Jugendbereich, wenn die Mannschaft also nicht in Ballbesitz ist und kein Anrecht darauf hat (kraft Regelwerk, durch Schiedsrichter-Entscheidung), ist dies allerdings anders, denn hier ist der gesamte Wechselvorgang zu beurteilen. Der Wechselvorgang wird mit dem einwechselnden Spieler abgeschlossen und nur dieser wäre dann der Fehlbare dieses Wechselvorgangs. Nur so kann dem Sinn dieser Neuregelung, einen Spezialisten anstelle eines Angriffs-oder eines Abwehrspielers auszubilden, Rechnung getragen werden. Der richtige Zeitpunkt eines Wechselvorgangs Der richtige Zeitpunkt eines Wechselvorganges ist (Beginn und Abschluss): Ballbesitz (beginnt mit dem in Besitz nehmen ) Time-Out (Team-Time-Out nicht möglich) Um Regelsicherheit zu schaffen, wird der Begriff Ballbesitz für diese Regel wie folgt definiert: Ballbesitz bedeutet nicht nur, Körperkontakt zum Ball zu haben, z.b. ihn in den Händen zu halten, sondern auch werfen, fangen, stoßen, schlagen oder einen Pass spielen. Man kann ohne Spielzeitunterbrechung in Ballbesitz kommen, z.b. durch Blocken eines Wurfs, Herausspielen des Balles oder durch eine Entscheidung eines Schiedsrichters zum Anwurf Einwurf Abwurf Freiwurf Hat ein Schiedsrichter auf Tor entschieden, ist es also nicht notwendig, dass der Torwart den Ball berührt. Es wäre dem Spielgedanken nicht dienlich, wenn man den Anpfiff zum Anwurf abwarten müsste, um einen Wechselvorgang zu beginnen. Dies könnte sogar eine unnötige Verzögerung des Spiels bedeuten. Analog ist bei einer Entscheidung auf Einwurf, Abwurf und Freiwurf zu verfahren. Hat eine Mannschaft das Recht erwirkt, den Ball in Besitz zu nehmen, beginnt der Zeitpunkt, der den Wechsel erlaubt. Ein Spieler betritt regelgerecht den Auswechselraum und bleibt dort, wenn seine Mannschaft in Ballbesitz bleibt. Ein Mitspieler wechselt dann korrekt ein. Jugend Qualifikation Spieljahr 2013: Ergänzende Durchführungsbestimmungen des Handballbezirkes 7 Neckar-Zollern Anhang 2
9 Kommt es aber zum Ballbesitzwechsel, als der erste Spieler auswechselte, läuft er unbestraft (korrekt über seine Auswechsellinie) wieder auf das Spielfeld zurück. Zum Wechseln gehören zwei! Erst der einwechselnde Spieler wäre hinauszustellen, wenn er auf die Spielfläche läuft, während seine Mannschaft keinen Ballbesitz (mehr) hat. Die Kontrolle des Wechselvorgangs Wechseln ohne Ballbesitz ist ein Wechselfehler, die Hinausstellung ist zwingend vorgeschrieben. Die Kontrolle üben Zeitnehmer (Z) und Sekretär (SK) in gemeinsamer Verantwortung aus, natürlich auch der Schiedsrichter wie bei allen Wechselfehlern insbesondere in den unteren Jugend-Altersklassen ohne Z/SK. Später ankommende und hinausgestellte Spieler nicht betroffen Spieler, die nach Spielbeginn ankommen (neue Regel 4:1 alte Regel 4:2) und hinausgestellte Spieler nach Ablauf ihrer Hinausstellungszeit warten natürlich nicht, bis ihre Mannschaft in Ballbesitz ist. Sie wechseln nicht ein, sondern ergänzen die Mannschaft. Jugend Qualifikation Spieljahr 2013: Ergänzende Durchführungsbestimmungen des Handballbezirkes 7 Neckar-Zollern Anhang 2
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