Herzlich willkommen zur Mandantenveranstaltung
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- Jutta Friedrich
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1 Herzlich willkommen zur Mandantenveranstaltung Die neuen Arbeitsweisen der Finanzverwaltung RMS, Kassen, Digitalisierung, GoBD und digitale BP 1
2 Ihr Referent heute Guido Preuß, Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Steuern- und Abgabenrecht Fortbildung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter(innen) Ausbildung für Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirte und Steuerberater Autor für Fachliteratur beim Beck- und NWB- Verlag ehemaliger Betriebsprüfer und Steuerfahnder 2
3 Agenda I. Modernisierung der Finanverwaltung zur elektronischen Finanzverwaltung II. Die neuen digitalen Kassensysteme ab dem / III. Die neuen GoBD IV. Die neue digitale Betriebsprüfung 3
4 I. Die Modernisierung der Finanzverwaltung 1. Status Quo Die Grundidee im Jahre 2004: BP Arbeit im Finanzamt Prüffelder Arbeitnehmer und Rentner 4
5 I. 1. Die Modernisierung der Finanzverwaltung Status Quo 2017/ : KONSENS: Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung Entwicklung von elektronischen Bausteinen (E-Steuererklärung, E-Bilanz, E-Lohnsteuerkarte, E-Rechnung) Bundeseinheitliches Risikomanagementsystem : KONSENS für Unternehmerfälle: Einsatz von Risikoklassen Einschätzung des Stpfl. durch ein Datenblatt Abbildung von erkannten Einzelproblemen über Risikobereiche Einsatz eines echten Risiko- und Mindestfilters bis 2022: Massiver Ausbau der elektronischen Verwaltung 5
6 I. Die Modernisierung der Finanzverwaltung 1. Status Quo 2017/2018 Risikoklassen: Fallart RK mindestens: Fall mit hohem Risiko 1 5% BP-Fall BP Fall mit mittlerem Risiko (mit Risikobereich) 2 40% 60% Fall mit mittlerem Risiko (ohne Risikobereich) 2 10% 36% Fall mit geringem oder keinem Risiko 3 Die Risikoklasse bestimmt die Bearbeitungsintensität und -tiefe! 40% Unterstützung der Einschätzung des Steuerpflichtigen durch ein Datenblatt. Abbildung von erkannten Einzelproblemen über Risikobereiche. Einsatz eines echten Risiko- und Mindestfilters bei den Steuererklärungen und bei den Gewinnermittlungen. Ziel: Vollkommene Elektronische Bearbeitung der Steuerfälle inklusive Schriftverkehr (Anfragen, Rechtsbehelfsverfahren etc.). 6
7 I. Die Modernisierung der Finanzverwaltung 2. Zukunft der Finanzverwaltung 1. Das Finanzamt wird digital Die Elster-Smart-App ist bereits seit 2016 im Einsatz mobiler Zugang zum eigenen Finanzverwaltungskonto Vorausgefüllte Steuererklärung soll erweitert werden durch Verzicht auf die Angabe von Daten, die Dritte der Steuerverwaltung bereits übermittelt haben, soll der Umfang der Steuererklärung deutlich reduziert werden. Die Finanzverwaltung Mecklenburg-Vorpommers hat in 2017 den Test übernommen, Steuerbescheide ohne Abgabe von Einkommensteuererklärungen zu realisieren, und zwar für Rentnerfälle ohne weitere Einkünfte. Komplett papierlose Steuererklärung Belege sollen ab VZ 2017 nur noch bei Bedarf vom Finanzamt angefordert werden. Sie müssen nicht mehr automatisch mit der Steuererklärung eingereicht werden. Falls Belege angefordert werden, sollen diese elektronisch übermittelt werden können. 7
8 I. Die Modernisierung der Finanzverwaltung 2. Zukunft der Finanzverwaltung 1. Das Finanzamt wird digital Praxishinweis: Immer, wenn zum Einen neue Sachverhalte vorliegen (neue vermietete ETW, neue Schulgeldzahlung etc.), zum Anderen Beträge erheblich gestiegen sind (Reisekosten bisher 1.200, aktuell ), sollten Belege sofort mit eingereicht werden. 8
9 I. Die Modernisierung der Finanzverwaltung 2. Zukunft der Finanzverwaltung 1. Das Finanzamt wird digital Ausbau der digitalen Kommunikation Steuerbescheide und sonstige Schreiben sollen elektronisch bekanntgegeben werden können. Auch die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Schreiben elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Risikomanagementsysteme Eine stärkere Digitalisierung der Daten soll es in noch größerem Umfang als heute ermöglichen, Steuererklärungen durch spezielle Risikomanagementsysteme zu prüfen. Ein wichtiges Ziel ist es, sich auf die tatsächlich prüfungsbedürftigen Fälle zu konzentrieren. Dies soll dazu führen, dass die Quote der vollständig maschinell bearbeiteten Einkommensteuererklärungen deutlich gesteigert wird. Rein maschinelle Fallfreigabe in deutlich über 50 % der Fälle ( Auto"-Fall) Elektronische Abgabe aller Steuererklärungen Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen ist eine wichtige Voraussetzung, um das Ziel einer weitgehend automatischen Bearbeitung und Freigabe von Steuererklärungen erreichen zu können. Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung sollte daher auf alle Steuererklärungen ausgeweitet werden. 9
10 I. Die Modernisierung der Finanzverwaltung 2. Zukunft der Finanzverwaltung 1. Das Finanzamt wird digital Bürgeraccount Über den Bürgeraccount sollen sich die Bürgerinnen und Bürger jederzeit über den Stand der Bearbeitung der steuerlichen Angelegenheiten informieren können, zum Beispiel Erklärungseingang oder Bearbeitungsstand. Es soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, Grunddaten (zum Beispiel den Wohnort oder eine geänderte Bankverbindung) unmittelbar im Bürgeraccount ändern zu können mit anschließendem automatisierten Datenabgleich. Intensivierung des Außendienstes Die Intensivierung der Außendienste verfolgt das Ziel, zukünftig die Qualität der Prüfung bei komplexen und risikobehafteten Steuerfällen weiter zu erhöhen und systematische Steuerumgehung frühzeitig zu erkennen. Eine langfristig angedachte Verstärkung der Außendienste ist ein Baustein in dem Gesamtkonzept der Neuausrichtung der Finanzverwaltung, das auf der anderen Seite für Fälle mit keinem oder nur geringem steuerlichen Ausfallrisiko eine rein maschinell gesteuerte Freigabe vorsieht. 10
11 I. Die Modernisierung der Finanzverwaltung 2. Zukunft der Finanzverwaltung 2.2 Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom Zeitfenster: bis digitale FinVerw Größte Philosophieänderung der FinVerw. seit bestehen der Bundesrepublik Steuererklärungen und Gewinnermittlungen werden vollautomatisiert geprüft und abschließend bearbeitet 11
12 I. Die Modernisierung der Finanzverwaltung 2. Zukunft der Finanzverwaltung Start der E-Bilanz 2012 Mit der maschinellen Überprüfung von EÜR`s und neu ab Mai 2017 der maschinellen Überprüfung der E-Bilanzen bei Einzelunternehmer werden Unternehmer unter Verwendung des Risikomanagementsystems digital überprüft. Beispiele zu den Risikohinweisen zu den E-Bilanzen: 12
13 I. Die Modernisierung der Finanzverwaltung 2. Zukunft der Finanzverwaltung 9. Stand der E-Bilanzen 1. Digitale Überprüfung der E-Bilanzen RHW 6208: Risiko-Hinweis Die Veräußerungserlöse bzw. Entnahmewerte der ausgeschiedenen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens übersteigen nicht die Restbuchwerte. Bitte prüfen, ob stille Reserven realisiert wurden. RHW 6009: Risiko-Hinweis Der Wohnort und der Ort der Betriebsstätte sind nicht identisch. Die fahrzeugkosten wurden jedoch nicht um Kosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte bereinigt. Bitte prüfen. 13
14 Agenda I. Modernisierung der Finanverwaltung zur elektronischen Finanzverwaltung II. Die neuen digitalen Kassensysteme ab dem / III. Die neuen GoBD IV. Die neue digitale Betriebsprüfung 14
15 II. Die neuen Anford. an Kassensysteme ab / Die neuen Anforderungen an Kassensysteme ab Aktueller Kassenerlass vom mit Übergangregelung zum Mit dem Schreiben vom hat das Bundesfinanzministerium seine Vereinfachungsregelung aus dem Jahr 1996 aufgehoben und die Anforderungen an die elektronische Kassenführung ab neu definiert. Es müssen sämtliche elektronische Daten der Kassensysteme unverdichtet gespeichert werden. Ein Löschen der Einzelbons zugunsten des Tagesendsummenbons ist unzulässig. Auch die alleinige Aufbewahrung der Tagesendsummenbons auf Papier ist nicht mehr ausreichend. Dem Finanzbeamten muss ein Auslesen der Daten aus der Kasse ermöglicht werden. Hierzu sind die Kassendaten in einem auswertbaren Format vorzulegen. 15
16 II. Die neuen Anford. an Kassensysteme ab / Die neuen Anforderungen an Kassensysteme ab Aktueller Kassenerlass vom mit Übergangregelung zum Selbstverständlich sind alle Organisationsunterlagen rund um die jeweilige Kasse wie z. B.: Bedienungsanleitungen und Programmieranleitungen Protokolle von Programmierungen und Umprogrammierungen (Artikelstammdatenänderungen, Bedienereinrichtung, Kellnereinrichtung) so wie bisher aufzubewahren. Neu ist daneben auch, dass für jede einzelne Kasse protokolliert werden muss, in welchen Zeiträumen sie an welchem Ort eingesetzt wurde. 16
17 II. Die neuen digitalen Kassensysteme ab / Gesetz z. Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufz. Mit der Zustimmung des BR sind folgende Maßnahmen umgesetzt worden: a) Technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem: Sicherheitsmodul Speichermedium digitaler Schnittstelle Grundaufzeichnungen müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet auf einem Speichermedium gesichert werden. b) Erforderliche Zertifizierung für elektronischen Aufzeichnungssysteme c) Meldepflicht für die eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme d) Neue gesetzlichen Einzelaufzeichnungspflicht Ausnahme: siehe BFH-Urteil vom e) Einführung der Kassennachschau ( 146b AO) 17
18 II. Die neuen digitalen Kassensysteme ab / Gesetz z. Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufz. Mit der Zustimmung des BR sind folgende Maßnahmen umgesetzt worden: f) Belegausgabepflicht g) keine Registrierkassenpflicht! h) Sanktionierung bei Verstößen 18
19 II. Die neuen digitalen Kassensysteme ab / Gesetz z. Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufz. 19
20 II. Die neuen digitalen Kassensysteme ab / Gesetz z. Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufz. Was gilt ab wann? Neue Regelung Pflicht zum Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystems mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung. Anwendungszeitpunkt Grundsätzlich: ab dem Ausnahme: Die Ausnahme gilt für Registrierkassen, welche die Anforderungen des BMF- Schreiben vom (Kassenerlass) erfüllen und nach dem und vor dem angeschafft worden sind. 20
21 II. Die neuen digitalen Kassensysteme ab / Gesetz z. Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufz. Änderungen gegenüber dem bisherigen Entwurf Was gilt ab wann? Neue Regelung Anwendungszeitpunkt Mitteilungspflicht Grundsätzlich: ab dem Ausnahme: Altkassen Für elektronische Aufzeichnungssystemedie vor dem angeschafft worden sind, hat der Steuerpflichtige die Mitteilung bis zum zu erstatten 21
22 II. Die neuen digitalen Kassensysteme ab / Gesetz z. Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufz. Was gilt ab wann? Neue Regelung Anwendungszeitpunkt Belegausgabepflicht ab dem neue Sanktionen ab dem Einzelaufzeichnungspflicht Verbot des gewerbsmäßigen Bewerbens und In-Verkehr-Bringens mit Inkrafttreten des Gesetzes ab dem
23 II. Die neuen digitalen Kassensysteme ab / Gesetz z. Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufz. Was gilt ab wann? Neue Regelung Anwendungszeitpunkt Kassennachschau ab dem Beachte: Vor dem kann der Finanzbeamte keine Datenübermittlung über die einheitliche Schnittstelle verlangen. Der ordnungsgemäße Einsatz des elektronischen Aufzeichnungssystems wird erstmals ab dem geprüft. 23
24 Agenda I. Modernisierung der Finanverwaltung zur elektronischen Finanzverwaltung II. Die neuen digitalen Kassensysteme ab dem / III. Die neuen GoBD IV. Die neue digitale Betriebsprüfung 24
25 III. 1. Die neuen GoBD Die wichtigsten Punkte anhand der TZ des BMF-Schreibens 1.1 Allgemeines. Kasse Warenwirtschaft Maschinen alea iacta Computer est = digitale Vorsysteme.formeller Prüfer 25
26 III. 1. Die neuen GoBD Die wichtigsten Punkte anhand der TZ des BMF-Schreibens 1.1 Allgemeines Werden bei einem Speiserestaurant mit einem hohen Anteil an Bareinnahmen.. und täglichen Kassenbeständen von z.t. mehr als weder.dann ein Kassenbuch ist ein geführt oder ordnungsgemäße Kassentagesberichte Sicherheitszuschlag erstellt bis noch 10% Inventuren durchgeführt, rechtfertigen bei formellen diese formellen Fehlern okay! Buchführungsmängel auch unabhängig von dem Ergebnis einer Nachkalkulation eine Hinzuschätzung von 8 % des erklärten Umsatzes. FG D dorf vom in dubio pro fiscus Prüfer 26
27 III. 1. Die neuen GoBD Die wichtigsten Punkte anhand der TZ des BMF-Schreibens 1.1 Allgemeines 158 Beweiskraft der Buchführung.. BFH Die Buchführung 5. Bei einem und programmierbaren die Aufzeichnungen Kassensystem des stellt das Fehlen der Steuerpflichtigen, aufbewahrungspflichtigen die den Vorschriften der Betriebsanleitung 140 bis sowie der 148 entsprechen, Protokolle sind nachträglicher der Besteuerung Programmänderungen zugrunde zu einen formellen legen, soweit Mangel nach den dar, Umständen dessen des Bedeutung Einzelfalls kein dem Fehlen von Anlass ist, ihre Tagesendsummenbons sachliche Richtigkeit bei zu beanstanden. einer Registrierkasse oder dem Fehlen von Kassenberichten bei einer offenen Ladenkasse gleichsteht und der daher grundsätzlich schon für sich genommen zu einer Hinzuschätzung berechtigt. Also. 162 AO!! Prüfer 27
28 Rz. 20 Praxis: Betroffene Systeme III. 1. Die neuen GoBD Die wichtigsten Punkte anhand der TZ des BMF-Schreibens Praxis: Betroffene Systeme Lohnbuchhaltungssystem, Anlagenbuchhaltung, PC-Kassensystem, Registrier-Kassensystem, Warenwirtschaftssystem, Zahlungsverkehrssystem, Taxameter, Geldspielgeraẗe, elektronische Waagen, Materialwirtschaft MS-Office, Mailing (Outlook), Word-Dateien, Excel Dateien, Fakturierung, Zeiterfassung, Archivsystem, Dokumenten-Management- System, Rechnungseingangsbuch, Fahrtenbuch, Berechnungen von Rückstellungen, Berechnungen von Bestandsveränderungen, Berechnungen von Darlehen. Berechnung Eigenverbrauch, Archivsysteme (DMS), Zeiterfassungssysteme für z.b. Lohn bzw. als Grundlage für eine Ausgangsrechnung, Materialwirtschaft und Anlagen zur Steuererklärung. 28
29 III. 1. Die neuen GoBD Die wichtigsten Punkte anhand der TZ des BMF-Schreibens 3.2 Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Verbuchung Zeitgerecht ( 146 Abs. 1 AO, 239 Abs. 2 HGB) Rz. 46 Jeder Geschäftsvorfall ist zeitnah, d.h. möglichst unmittelbar nach seiner Entstehung in einer Grundaufzeichnung oder in einem Grundbuch zu erfassen. 29
30 III. 1. Die neuen GoBD Die wichtigsten Punkte anhand der TZ des BMF-Schreibens 3.2 Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Verbuchung Unveränderbarkeit ( 146 Abs. 1 AO, 239 Abs. 2 HGB) Praxis: Im Rahmen der Betriebsprüfung besteht schon jetzt die Möglichkeit, die Festschreibung Buchung mit Hilfe eines automatisierten Tools zu überprüfen. der 32
31 III. 1. Die neuen GoBD Die wichtigsten Punkte anhand der TZ des BMF-Schreibens 10.1 Verfahrensdokumentation Rz. 151 Da sich die Ordnungsmäßigkeit neben den elektronischen Büchern und sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch auf die damit in Zusammenhang stehenden Verfahren und Bereiche des DV-Systems bezieht (siehe unter 3.), muss für jedes DV-System eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des DV-Verfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind Beachte: Ohne Verfahrensdokumentation ist eine Gewinnermittlung nicht ordnungsgemäß!.formeller Fehler!! 33
32 III. 3. Die neuen GoBD Musterverfahrensdokumentation Der DStV hat eine Musterverfahrensdokumentation über 48 Seiten zur Belegablage für Berater und Mandanten herausgegeben. Wichtig! Diese ist aber nicht ohne weiteres auf jeden Mandanten übertragbar!! 34
33 Agenda I. Modernisierung der Finanverwaltung zur elektronischen Finanzverwaltung II. Die neuen digitalen Kassensysteme ab dem / III. Die neuen GoBD IV. Die neue digitale Betriebsprüfung 35
34 IV. 1. Die neue digitale Betriebsprüfung BFH vom BFH erlaubt den Datenzugriff durch die Finanzverwaltung Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verpflichten Einzelhändler im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze einzeln aufzuzeichnen. Wird dabei eine PC-Kasse verwendet, die detaillierte Informationen zu den einzelnen Barverkäufen aufzeichnet und diese dauerhaft speichert, sind die damit bewirkten Einzelaufzeichnungen auch zumutbar. Die Finanzverwaltung ist in diesem Fall nach 147 Abs. 6 AO im Rahmen einer Außenprüfung berechtigt, Zugriff auf die Kasseneinzeldaten zu nehmen (BFH, Urteil vom X R 42/13). 36
35 IV. 2. Die neue digitale Betriebsprüfung Urteil zum Zeitreihenvergleich; BFH vom Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat sich mit Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13 zu der Schätzungsmethode des Zeitreihenvergleichs geäußert. Diese Methode wird von der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen insbesondere bei Gastronomiebetrieben zunehmend häufig angewandt. Der BFH hat diese Schätzungsmethode nunmehr nur unter folgenden Einschränkungen zugelassen: Das Verhältnis zwischen Erlösen und Wareneinkäufen im Betrieb muss über das ganze Jahr hinweg weitgehend konstant sein Bei einer formell ordnungsmäßigen Buchführung ist der Zeitreihenvergleich zum Nachweis materieller Mängel der Buchführung von vornherein ungeeignet Ist die Buchführung zwar formell nicht ordnungsgemäß, sind aber materielle Unrichtigkeiten nicht konkret nachgewiesen, sind andere Schätzungsmethoden vorrangig 37
36 IV. 2. Die neue digitale Betriebsprüfung Urteil zum Zeitreihenvergleich; BFH vom Darüber hinaus wies der BFH auf folgendes hin: Bei einem programmierbaren Kassensystem stellt das Fehlen der aufbewahrungspflichtigen Betriebsanleitung sowie der Protokolle nachträglicher Programmänderungen einen formellen Mangel dar, dessen Bedeutung dem Fehlen von Tagesendsummenbons bei einer Registrierkasse oder dem Fehlen von Kassenberichten bei einer offenen Ladenkasse gleichsteht und der daher grundsätzlich schon für sich genommen zu einer Hinzuschätzung berechtigt. 38
37 IV. 6. Die neue digitale Betriebsprüfung Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom Nicht ordnungsmäßige offene Ladenkasse, Tenor: Hätte ich doch lieber mal auf meinen StB gehört und täglich ein Zählprotokoll gemacht. 1. Nicht ordnungsgemäße Kassenaufzeichnungen bei einem bargeldintensiven Betrieb liegen vor, wenn Einnahmeuraufzeichnungen (hier: Notizzettel) fehlen und täglich Kassenberichte zwar geführt, die jedoch nicht auf täglichen Auszählungen, sondern auf der Weiterberechnung der vom Vortag übernommenen Kassenbestände beruhen (Rn. 24)(Rn. 26). 2. Parallelentscheidung siehe Beschluss des FG Berlin-Brandenburg vom V 7346/16. 39
38 IV. 6. Die neue digitale Betriebsprüfung Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom Nicht ordnungsmäßige offene Ladenkasse, Friseurbetrieb Müller Haare Haarverlängerung 150 bis 900 schriftlicher Kassenbericht gerechnet nicht gezählt RF: 162 AO: Prüfer: FG Berlin-BB 2011: , : , : ,17 40
39 IV. 7. Die neue digitale Betriebsprüfung BFH vom Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der Rechnungsnummernabfolge Tenor: 1. Lücken in der Rechnungsnummernabfolge können im konkreten Einzelfall eine Schätzung nötig erscheinen lassen, wenn die Vollständigkeit der Erfassung der Einnahmen nicht mehr als gewährleistet anzusehen ist (Rn. 14). 2. Eine griffweise Schätzung in Form eines Sicherheitszuschlags ist insoweit charakteristisch; dessen Höhe ist anhand der jeweiligen tatsächlichen Umstände wirtschaftlich vernünftig zu wählen (Rn. 20) (Rn. 24). 41
40 IV. 7. Die neue digitale Betriebsprüfung BFH vom Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der Rechnungsnummernabfolge x RE-Nr. 17 RE-Nr : 8 RE-Nrn. fehlen 2006: 5 RE-Nrn. fehlen 2007: 10 RE-Nrn. fehlen Prüfer: Schätzung mit Sicherheitszuschlag i. H. v. 5% Rechtsbehelfsstelle: Schätzung mit Sicherheitszuschlag i. H. v. 2,5% RE-Nr. 20 RE-Nr. 23 BFH bestätigt die Schätzung mit Sicherheitszuschlag RE-Nr
41 IV. 9. Die neue digitale Betriebsprüfung Verwaltungsschreiben; OFD NRW vom und nicht vergessen! Die Grundsätze der GoBD sind in allen BP s ab sofort umzusetzen! 43
42 I. Die Modernisierung der Finanzverwaltung 2. Zukunft der Finanzverwaltung 8. Beispielhaftes Anschreiben im Rahmen einer Betriebsprüfung Betriebsprüfung bei Ihrem o.g. Mandanten - Prüfungsbeginn Sehr geehrter Herr Mustermann, aus verwaltungsökonomischen Gründen bitte ich zum Prüfungsbeginn am folgende Unterlagen nach 147 (6) AO vorzulegen: 1. Alle digitalen Einzeldaten des Prüfungszeitraums aller digitalen Vorsysteme Ihres Mandanten (zum Beispiel Fakturierung, Rechnungen, Warenwirtschaftssystem, EDV/PC-Kassensysteme, Zeiterfassung der Arbeitnehmer etc., auf den GoBD-Erlass vom wird verwiesen). 2. Die Organisationsunterlagen aller digitalen Vorsysteme nebst Programmieranleitungen und der Protokolle der Programmierungen und Umprogrammierungen. 3. Die Verfahrensdokumentationen aller digitalen Vorsysteme. Für Ihre Mithilfe bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag 44
43 Der Seminarinhalt und der Broschüreninhalt sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, wegen der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen kann weder vom IFU-Institut noch von dem Verfasser der Seminarbroschüre und dem jeweiligen Referenten oder dem Veranstalter irgendeine Haftung übernommen werden. IFU-Institut für Unternehmensführung GmbH Recht Steuern Wirtschaft Kollegienweg 20, Bonn Telefon: Telefax:
44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 46
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